Felix Grüneisen: Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart (Gesamttext)

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Es handelt sich um eine laufende Arbeit. Die Transkription und die Kommentierung sind noch nicht abgeschlossen. Der aktuelle Zwischenstand kann schon abgerufen werden, es empfiehlt sich jedoch, zu einem späteren Zeitpunkt erneut hier nach dem aktuellen Stand zu schauen.

Vorwort1

Im Jahre 1939 blickt das Deutsche Rote Kreuz2 auf eine nunmehr fünf­und­siebenzig­jährige3 Geschichte zurück. Mit der Errichtung der DRK.-Landesstellen XVII und XVIIl in Wien und Salz­burg4, der DRK.-Kreisstellen in Su­de­ten­deutsch­land5 und Me­mel6, ist ein Schlusstein zum Neubau des Deutschen Roten Kreuzes im Großdeutschen Reich7 gesetzt.

Die vorliegende historische Darstellung soll den Dienststellen der Par­tei8, des Staates und der Wehr­macht9 sowie allen weiteren tatkräftigen und verständnisvollen Förderern der Rot-Kreuz-Arbeit Rechenschaft legen: Sie soll zeigen, daß auf Grund jahrzehntelanger reicher Erfahrungen heute ein neues, schlagkräftiges Deutsches Rotes Kreuz, in soldatisch-straffer Form organisiert und nationalsozialistisch geführt, zu jedem Einsatz bereitsteht.

Das vorliegende Buch soll aber besonders allen den deutschen Männern und Frauen, die in der praktischen DRK.-Arbeit stehen, die stolze und verpflichtende Tradition ihrer Organisation vor Augen führen und damit ein Ansporn zu rastloser Weiterarbeit und zu jederzeitigem selbstlosem Einsatz sein.

Die Geschichte unseres im Großdeutschen Reich geeinten Vol­kes7, insbesondere seiner NSDAP.8 und seiner Wehrmacht, ist eine der tiefen Kraftquellen für die durch den Willen des Führers in den letzten Jahren aufs höchste gesteigerten Leistungen der Nation; mit freudigem Stolz sollen die Männer und Frauen des DRK. aus diesem Buch ersehen, daß auch sie in einer traditionsreichen Organisation unseres nationalsozialistischen Reiches ihren Dienst leisten. Im lebenswichtigen Dienst an der Nation hat das Deutsche Rote Kreuz, wie seine Geschichte zeigt, bei keiner Aufgabe und Anforderung je versagt. Dabei wurden in der Vergangenheit an das Deutsche Rote Kreuz die schwersten Aufgaben immer in den ernsten, oft in den schwärzesten Stunden des Lebens unseres Volkes gestellt.

Die vorliegende Darstellung zeigt, was ich besonders begrüße, in offener und klarer Form auch die in der Vergangenheit zutage getretenen Schwierigkeiten, die überwunden werden mußten. Es sei betont, daß diese Schwierigkeiten in jüngster Zeit wesentlich durch allzulanges fortbestehen traditionsgebundener Organisations- und Führungsformen entstanden sind, die heute überlebt und deshalb nicht mehr tragfähig sind.10 Der soldatisch-ritterliche Rot-Kreuz-Gedanke jedoch und die deutschen Männer und Frauen, die diesem Gedanken lebten und die Rot-Kreuz-Arbeit leisteten, blieben unberührt von solchen vorübergehenden Hemmungen.

So ist es verständlich, daß gleichzeitig mit der Schaffung einer neuen Organisationsform auf Grund des Reichsgesetzes vom 9. 12. 193711 das Deutsche Rote Kreuz im ganzen Großdeutschen Vaterlande in jedem einzelnen seiner Dienstzweige ein kraftvolles Aufblühen erlebt.

SS-Brigadeführer Dr. Grawitz1
Geschäftsführender Präsident
des Deutschen Roten Kreuzes


Kapitel 1: Einleitung [des ersten Buchs]

[Aufgabe des Roten Kreuzes nach Genfer Abkommen]

[1] Seit 75 Jahren hat das Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde vom 22. August 186412 das Zeichen und den Begriff des Roten Kreuzes im weißen Felde13 zu einem unverlierbaren Gut aller Völker und Länder des Erdballes gemacht. Nationale Gesellschaften vom Roten Kreuz14 in heute 61 Staaten sind die lebendigen Werkzeuge dieses Gedankens, den sie in Kriegs- und Friedenszeiten in praktischer Tätigkeit verwirklichen. Das Deutsche Rote Kreuz, als eine der größten nationalen Hilfsgesellschaften im Sinne des Genfer Abkommens, hat die ihm vom Führer des Deutschen Volkes und Reiches15 gestellte Aufgabe, den Dienst an den Verwundeten und Kranken der Wehrmacht im Kriege zu leisten und sich dafür in Friedenszeiten so vorzubereiten, daß es seiner Verpflichtung gegenüber Volk und Reich in vollem Umfang seiner Verantwortlichkeit zu entsprechen vermag.16

Der damit gegebene Auftrag an das Deutsche Rote Kreuz verlangt mehr als die technische Erfüllung zahlenmäßig umschriebener Leistungen. Er fordert Verständnis für Wesen und Gedanken des Roten Kreuzes bei denen, die in seinem Zeichen zu arbeiten und zu wirken haben, erfordert, daß der Geist dieses Gedankens selbst lebendig erfaßt und ständig neu erschlossen wird. Das ist um so notwendiger, als der Gedanke seit 75 Jahren in den Grundzügen unverändert feststeht, in seiner Erscheinungsform aber dem Gestaltwandel unterworfen ist, ohne den nichts [2] Lebendiges bestehen kann. Im deutschen Volk, dessen gesamtes Leben von einem einheitlichen Gedankengut bestimmt und geleitet wird, kann ein Werk nicht Dauer haben, das nicht geistig klar gegründet ist und mit nationalsozialistischer Anschauung übereinstimmt.

Dieses Buch verbindet deshalb die Darstellung des Deutschen Roten Kreuzes, wie es heute ist und wie es werden will, mit der Aufzeichnung seiner Geschichte nach innen und außen. Dieser Rückblick dient dem Verstehen des heute Gewordenen und des zukünftig Werdenden als Stufen unaufhaltsam fließender Entwicklung; er dient dem dankbaren Gedenken an die Leistungen der Männer und Grauen von drei Generationen, er dient der Erinnerung, daß Geschichte verpflichtet. Und diese führt weiter zurück als ein Dreivierteljahrhundert in die Geistesgeschichte Europas, und ganz besonders Deutschlands.

[Humanitäres Völkerrecht und Nationale Gesellschaft]

Die achtungsvolle Schonung des verwundeten und gefangenen feindlichen Soldaten und dessen sorgfältige Pflege gleichwie der Soldaten des eigenen Heeres — der Grundgedanke des Roten Kreuzes — ist seit Jahrhunderten stillschweigend anerkanntes Kriegsrecht.17 Zur praktischen Verwirklichung sind zwei Erfordernisse zu erfüllen: der völkerrechtliche Schutz, der die Gegenseitigkeit zwischen den Kriegführenden gewährleistet, und die Sicherstellung ausreichender Kräfte für die Pflege verwundeter und erkrankter Soldaten durch die Aufbietung freiwilliger Hilfeleistung.18 Die Verbindung dieser beiden Erfordernisse, die jede für sich seit Jahrhunderten erkannt und vielfach erfüllt waren, zu einer ständigen, weltumspannenden Einrichtung ist das Werk Henri Dunants19 und der Männer, denen das Genfer Abkommen von 1864 zur danken ist20. Die Teilnahme an diesem Werk hängt nicht allein von der Unterzeichnung einer völkerrechtlichen Akte ab. Sie setzt von jedem Volke, das mittun will, voraus, daß es im Geist echter Ritterlichkeit zu handeln und zu kämpfen gewillt ist, dem Geist, der bereit ist, für das eigene Volk und Vaterland jedes letzte Opfer zu bringen und den Gegner achtet, der das gleiche tut, und deshalb diesen Gegner nicht nur schont, sondern als Kameraden betrachtet, sobald er kampfunfähig geworden ist. Diese ritterliche Haltung bis in die Leidenschaft des Kampfes hinein ist es, die dem Zeichen und Gedanken des Roten Kreuzes immer wieder neue Jugend gibt und ihm junge Menschen wirbt.

[Clausewitz und Lueder zur Rechtfertigung des Kriegs]

[3] Gegner hat der Gedanke des Roten Kreuzes von Anfang an bis heute nur im Lager des humanitären Pazifismus21 gefunden, mit dessen Angriffen sich bereits die Urheber des Roten Kreuzes und des Genfer Abkommens, Henri Dunant und Gustave Moynier22, auseinanderzusetzen hatten. Bei der Eröffnung der Genfer Konferenz 1863 gab der Vorsitzende, der Schweizer General Dufour23, folgende Erklärung ab: „Trotz der menschenfreundlichen Bemühungen der Friedens-Kongresse — Bemühungen, denen wir wohl alle Achtung und alles Mitgefühl, das sie verdienen, bezeugen können, ohne uns über den geringen Erfolg, auf den sie vielleicht rechnen können, zu täuschen — wird es, solange die menschlichen Leidenschaften dauern, und das wird wohl noch lange der Fall sein, Kriege auf dieser Erde geben. Anstatt also dem Trugbild ihrer Unterdrückung nachzujagen, muß man, um der Menschheit wahrhaft zu nützen, darauf bedacht sein, die Furchtbarkeit ihrer Folgen möglichst zu mildern, indem man aufs kräftigste diejenigen unterstützt, welche kraft ihrer Stellung die Aufgabe haben, jenem Elend abzuhelfen; man muß ihnen die Mitwirkung der Hände verschaffen, die ihnen jetzt noch fehlen, und zwar ohne dadurch den Heeresleitungen nachteilige Hindernisse zu bereiten.“ Damit wurde von vornherein die Grenze scharf gezogen, die marxistische Volksverneinung und pazifistischen Internationalismus von Geist und Wesen des Roten Kreuzes trennt. Diese Auffassung steht im Einklang mit den Gedanken des deutschen Klassikers der Kriegskunst Clausewitz24, des Lehrers des um das Zustandekommen des Genfer Abkommens verdienten Kriegsministers von Roon25, wenn er in „Vom Kriege“26 I, 1, 3 schreibt:27

„Der Krieg ist ein Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen.“

„Nun könnten menschenfreundliche Seelen sich leicht denken, es gebe ein künftliches28 Entwaffnen oder Niederwerfen des Gegners, ohne zuviel Wunden zu verursachen, und das sei die wahre Tendenz der Kriegskunst. Wie gut sich das auch ausnimmt, so muß man doch diesen Irrtum zerstören; denn in so gefährlichen Dingen wie der Krieg eins ist, sind die Irtümer, welche aus Gutmütigkeit entstehen, gerade die schlimmsten.“

„Sind die Kriege der gebildeten Völker viel weniger grausam und zerstörend als die der ungebildeten, so liegt das in dem gesellschaftlichen Zu-[4]stand sowohl der Staaten in sich als untereinander. Aus diesem Zustand und seinen Verhältnissen geht der Krieg hervor, durch ihn wird er verdrängt eingeengt, ermäßigt: aber diese Dinge gehören ihm nicht selbst an, sind ihm nur ein Gegebenes, und nie kann in die Philosophie des Krieges selbst ein Prinzip der Ermäßigung hineingetragen werden, ohne eine Absurdität zu begehen.“

„Finden wir also, daß gebildete Völker den Gefangenen nicht den Tod geben, Stadt und Land nicht zerstören, so geschieht dies, weil sich die Intelligenz mehr in ihre Kriegführung mischt und sie wirksamere Mittel zur Anwendung der Gewalt gelehrt hat, als diese rohen Äußerungen des Instinkts.“

Von diesem Gedankengut geht Lueder29, der deutsche Kommentator der ersten Fassung der Genfer Konvention in dem monumentalen Werk von 187630 aus: „Der Krieg ist das äußerste Mittel für den äußersten Zweck. Lieblich ist er nun einmal nicht zu machen, und wenn er einmal ausgebrochen, so ist er naturgemäß die Hauptsache, gegen die, solange er dauert, alles andere zurücktreten muß, und führt unendliche Leiden mit sich, die man alle nun einmal nicht beseitigen kann. Sonst müßte man in letzter Konsequenz zum ‚Schießen gilt hier nicht′ kommen. Das wird und kann der Krieg sich aber so wenig gefallen lassen, wie irgendeine andere wenn auch noch so sehr der Humanität entsprechende Einschränkung seiner gewaltsamen Energie, soweit er derselben für seine Zwecke bedarf. Was ihn in der Verfolgung seines Zweckes hemmt, das zertrümmert er, Fesseln kann er seiner Natur und seinen Zwecken nach nicht tragen. Es kann deshalb unmöglich heißen: Der Krieg darf so und so weit geführt werden, als er human ist, sondern nur: Die Humanität darf soviel Berücksichtigung verlangen, als es der Krieg und sein Zweck gestatten.

Diese beiden Zeugnisse, die je ein ganzes und ein halbes Jahrhundert alt sind, drücken in der Sprache ihrer Zeit in vollkommener Weise das aus, was jeder empfindet, der sich heute mit dem Gedanken des Roten Kreuzes auseinandersetzt. Der Gedanke des Roten Kreuzes, der von den Schöpfern des Genfer Abkommens als Idee der Humanität erfaßt und gegen eine Welt von Widerständen durchgesetzt wurde, ist heute im Bewußtsein der nationalsozialistisch erzogenen Jugend in gleicher Weise lebendig [5] und wirkungskräftig in der Spannung des Begriffes zu der Unbedingtheit des Krieges. Der tiefste Antrieb, aus der Gedankenwelt und dem Erleben der Soldaten des Weltkrieges31 selbst erwachsen, heißt heute Kameradschaftlichkeit und Opferbereitschaft und Ritterlichkeit.

[Äußerungen Hitlers zum humanitärem Völkerrecht]

Der Soldat des Weltkrieges, Adolf Hitler32, hat in seiner Form, die jedem Deutschen als letzte und entscheidende Beweisführung gilt, sich zu dem Grundgedanken des Roten Kreuzes in der Reichstagsrede vom 21. Mai 1935 mit den Worten bekannt:33

„Die deutsche Reichsregierung ist bereit, sich an allen Bestrebungen aktiv zu beteiligen, die zu praktischen Begrenzungen uferloser Rüstungen führen können. Sie sieht den zur Zeit einzig möglichen Weg hierzu in einer Rückkehr zu den Gedankengängen der einstigen Genfer Konvention des Roten Kreuzes34. Sie glaubt zunächst nur an die Möglichkeit einer schrittweisen Abschaffung und Verfemung von Kampfmitteln und Kampfmethoden, die ihrem innersten Wesen nach im Widerspruch stehen zur bereits geltenden Genfer Konvention des Roten Kreuzes.“

„Sie glaubt dabei, daß ebenso wie die Anwendung von Dum­dum­ge­schos­sen35 einst verboten36 und im großen ganzen damit auch praktisch verhindert wurde, auch die Anwendung anderer bestimmter Waffen zu verbieten und damit auch praktisch zu verhindern ist. Sie versteht darunter alle jene Kampfwaffen, die in erster Linie weniger den kämpfenden Soldaten, als vielmehr den am Kampfe selbst unbeteiligten Frauen und Kindern Tod und Vernichtung bringen.37

„Wenn es einst gelang, durch die Genfer Rote-Kreuz-Konvention die an sich mögliche Tötung des wehrlos gewordenen Verwundeten oder Gefangenen allmählich zu verhindern, dann muß es genau so möglich sein, durch eine analoge Konvention den Bombenkrieg gegen die ebenfalls wehrlose Zivilbevölkerung zu verbieten und endlich überhaupt zur Einstellung zu bringen.“38

„Deutschland sieht in einer solchen grundsätzlichen Anfassung dieses Problems eine größere Beruhigung und Sicherheit der Völker, als in allen Beistandspakten und Militärkonventionen.“


Kapitel 2: Völkerrechtliche Lage des Schutzes der Verwundeten vor 1863

[Konvention von Brandenburg, 1759]

[6] Bei der ersten Internationalen Genfer Konferenz im Oktober 1863 erinnerte der Beauftragte des Kriegsministers von Roon, der Generalarzt der Preußischen Armee Dr. Loeffler39, an ein hundert Jahre altes Beispiel der Neutralisierung von Verwundeten und Gefangenen im Kriege liegender Heere. Es war das die am 7. September 1759 in Brandenburg zwischen dem Generalmajor von Buddenbrock und dem französischen Maréchal des camps et Armées, Marquis de Rougé, abgeschlossene, später von König Friedrich genehmigte „Convention betreffend die Auswechselung und Ranzionirung derer Kranken, Verwundeten und Krieges-Gefangenen ...".40 Dort hieß es:

Art. XXVII

„Beyderseitige Blessirte, so in feindliche Hände gerathen, sollen nach ihrem Stande wohl gehalten, und die Arzney sowohl als auch was ihnen zu ihrer Verpflegung gereichet worden, gehörig wieder bezahlet werden; Auch soll erlaubt seyn, ihnen die benöthigte Chirurgos oder Domestiquen, welche vorhero mit Passeports von denen commandirenden Generals versehen worden, nachschicken zu können. Ueber das aber sollen so wohl diejenige Bleßirte so gefangen, als auch die, so noch frey sind, unter dem Schutz und gegebener Salve Garde des commandirenden Generals zurück gesandt und ihnen die Freyheit accordiret werden, nach ihrer Commoditét, zu Wasser oder zu Lande, nachdem es die Zeit und Gelegenheit mit sich bringen wird, auf den nächsten Weg weiter transportiret zu werden, mit der Bedingung, daß die Gefangene nicht eher, als bis sie ausgewechselt oder ranzioniret worden, wieder dienen können.

Art. XXVIII

Die Krancken von beyderseitigen Arméen, sollen nicht als Krieges-Gefangene angesehen werden, sondern vielmehr mit aller Sicherheit in denen Hospitälern oder Lazareths liegen bleiben können; auch wird es [7] denen beyden Kriegführenden Arméen und Hülfs-Trouppen erlaubet seyn, denenselben eine Wache zu hinterlassen, welche nachhero so wohl, als die Kranken selbst, mit den nöthigen Passeports von der resp. Generalitét versehen, ohne alle Hinderniß, auf den nächsten Weg zurück geschicket werden. Eben dergleichen Bewandniß hat es mit denen Krieges-Commissarien, Feld-Predigers, Medicis, Chirurgis, Apotheckers und Gesellen, wie auch mit denen Krancken-Wärthern und die ihnen Handreichung thun, desgleichen allen andern zur Verpflegung derer Krancken bestelleten Personen, welche alle als frey angesehen und ohngehindert zurück geschickt werden müssen.

[Konvention von Bonn, 1689]

Das Mitglied des Preußischen Centralkomitees vom Roten Kreuz41, Professor Dr. Gurlt42, hat der Internationalen Konferenz vom Roten Kreuz in Berlin 186943 eine Denkschrift mit weiteren derartigen Abkommen vorgelegt. Er hat später auf Grund sorgfältiger Forschungen eine Sammlung von zweihunderteinundneunzig Auswechselungskartellen und Kapitulationen veröffentlicht (Zur Geschichte der internationalen und freiwilligen Krankenpflege im Kriege, Leipzig 1873), die sich auf die Zeit von 1581 bis 1864 erstrecken. Die älteste in dem Buche erwähnte Kapitulation wurde zwischen der Stadt Tournay und dem Fürsten Alerander Farnese 1581 abgeschlossen44. Die Freilassung der Ärzte, Chirurgen, Apotheker usw. ohne Lösegeld wird zum erstenmal 1673 zwischen Frankreich und den Generalstaaten festgesetzt. Die in feindliche Gewalt geratenen Verwundeten und Kranken werden von 1689 ab oft in solchen Verträgen, in fast völlig übereinstimmender Form erwähnt. Der Abschluß solcher Verträge war also eine ständige Übung geworden. Hervorzuheben ist die Convention von Bonn vom 12. Oktober 1689 zwischen dem Kurfürsten von Brandenburg im Namen des Kaisers und dem französischen König45, in der es heißt:

Art. VI

„Sollen zu Fort- und Ueberbringung der Krancken und Beschädigten beydes Officirer als Soldaten, Schiffe auff dem Rhein, nebst behörigen Schiffleuten und Convoy biß nach Mont-Royal verschafft, und so wol für die besagte Beschädigte, als die Officirer, Proviant-Commissarien, Feldscherer und andere, ihnen zu ihrer Begleit- und Wartung zugegebene [8] Leute völlige Sicherheit gegeben, ingleichen die Medicamenten und Artzneyen, Haußgeräth, Mundkost, und anderem Nothendigkeiten, so wol als die Schiff-Fracht bezahlt werden.

Art. XI

Allen Krancken, oder beschädigte Officirern, wie auch Reutern, Dragonern und Soldaten, oder andere, so weder zu Land noch zu Wasser, füglich können fortgebracht werden, mögen in der Stadt verbleiben, und soll ihnen dort nöthige Personen, so man daselbst lassen wird, biß zu ihrer vollkommenen Genesung gepfleget, und sie mit Artzneyen und Wartung, um ihr Geld versehen, und nach erlangter Gesundheit, Paszporten, sich nach Franckreich zu begeben, ertheilet, oder aber Schiffe verschafft werden, sie in Sicherheit nach Mont-Royal zu führen.”

Der ritterliche Geist, in dem diese Verträge abgeschlossen wurden und der in einem seltsamen Gegensatz zu den planmäßigen Verwüstungen unter Turenne in der Pfalz steht, wird in schönster Form erkennbar in der Vereinbarung, die bei der Kapitulation von Mainz über die Räumung von den französischen Truppen zwischen dem preußischen Generalleutnant Graf Kaltreuth und dem französischen General Doyré in Marienborn am 23. Juli 1793 getroffen wurde.

Art. IX

Da die Kranken und besonders die Verwundeten nicht zu Lande fortgeschafft werden können, ohne ihr Leben in Gefahr zu setzen, so werden auf Kosten der französischen Nation die nötigen Schiffe hergegeben, um dieselben zu Wasser nach Thionville und Mez zu bringen, und so für diese „ehrwürdige Kriegsopfer (ces honorables victimes de la guerre) die nötige Fürsicht anzuwenden.“ Die Ausdrucksweise einer neuen Epoche klingt aus den folgenden Urkunden durch: Kapitulation von Mannheim 21. November 1795 zwischen der französischen Garnison unter General Montaigu, die in Kriegsgefangenschaft geriet, und dem oesterreichischen General Grafen Wurmser:

[Weitere Regelungen; 1795, 1805, 1726]

„Die Kranken, welche im Hospital zurückbleiben, sollen von den Gesundheitsbeamten der französischen Armee verpflegt werden, die des- wegen zurückbleiben, bis der Platz völlig geräumt wird, wozu die nötigen [9] Fuhren bis zur ersten von den französischen Truppen besetzten Stadt gestellt werden sollen. General Montaigu verläßt sich hierin auf die Menschenfreundlichkeit des Herren Grafen von Wurmser, daß den Kranken geleistet werde, was zu ihrer Genesung erforderlich ist." (Randbemerkung des Grafen Wurmser:) „Die französischen Kranken werden leutselig behandelt werden, welches man in dergleichen Fällen nie zu versagen pflegt.“

Andererseits hieß es bei der Kapitulation von Ulm unter dem oesterreichischen General Mack am 17. Oktober 1805: „Die kranken und verwundeten Oesterreicher werden wie die kranken und verwundeten Franzosen behandelt." (Bemerkung Macks:) „Uns ist die französische Biederkeit und Menschlichkeit bekannt.“

Daß es sich bei diesen Verträgen um Äußerungen eines als selbstverständlich gegeben anerkannten, wenn auch nicht kodifizierten Völkerrechtes handelte, zeigt das Prachtwerk von Flemings von 1726 „Der teutsche Soldat“ in seinem Abschnitt über die Kriegsgefangenen. Das Soldatenhandwerk war im 17. und 18. Jahrhundert zunächst und vorzugsweise ein edles und ritterliches Geschäft, für das freilich mit Geld geworben und bezahlt wurde. Daß die „Spielregeln“ in der Zeit der Blüte des Landsknechttums noch wesentlich rauher waren, zeigt das Lehrbuch des 16. Jahrhunderts:„Fünf Bücher vom Kriege usw. von Leonhart Grönsperger (Frankfurt a. M. 1555).

[Sonderkonvention, 1759]

Eine über den Rahmen des späteren Genfer Abkommens weit hinausgehende Sonderkonvention, die gegenwärtig wieder ein besonderes Interesse verdient, wurde 1759 zwischen Österreich und Preußen über die Kurorte Landeck, Warmbrunn, Teplitz und Karlsbad abgeschlossen, worin festgestellt wurde, „daß die Bäder, von beiderseitigen Armeen mit schriftlichen Salvegardien versehen werden sollen, damit sowohl die Preußischen als Osterreichischen Offiziere und Soldaten, welche zur Herstellung ihrer Gesundheit ermeldete Bäder zu gebrauchen nötig haben, daselbst ihre Kuren geruhig abwarten, und selbige überall eine gleiche reciproque Sicherheit zu genießen haben sollen“.

[Bericht von der Schlacht bei Leipzig]

Ein Wandel in der Auffassung trat trotz der vorstehend erwähnten Beispiele nach 1790 ein, als mit den französischen Revolutionskriegen die Kabinettskriege unter aristotratischer Führung durch wirkliche Volks-[10]kriege verdrängt wurden, die auf beiden Seiten Leidenschaften und Vernichtungswillen verstärkten. Nach 1764 hatte Chamousset, Generalintendant der französischen Militärspitäler, noch eine Konvention zwischen den Nationen über die Unverletzbarkeit der Militärspitäler und der darin aufgenommenen Kranken gefordert. Der französische Chirurg Peyrilhe nahm 1780 diese Forderung auf. Aber schon 1800 kam ein Abkommen zwischen den französischen und österreichischen Truppen nicht mehr zustande. Während der napoleonischen Kriege wurden offenbar keine Versuche zum Abschluß solcher Verträge mehr gemacht. Wohl aber steigerten sich die Zahlen der an den Kämpfen beteiligten Truppenmassen und der Verluste an Kranken, Verwundeten und Toten um das vielfache. Nach der Schlacht bei Leipzig erstattete der hallische Professor der Physiologie, Reil, der selbst einer Ansteckung am Typus erlag, einen äußerst temperamentvollen Bericht über seine erschütternden Eindrücke der mangelnden Fürsorge für die Verwundeten und Kranken, deren Zahl in Leipzig die der Einwohner weit überstieg, an den Freiherrn vom Stein.

„Leipzig, den 26. October 1813

Ew. Exellenz haben mich beauftragt, Ihnen einen Bericht über meinen Befund der Lazarethe der verbündeten Armeen am diesseitigen Elbufer einzureichen. Ich thue dies um so williger, als in dieser thatenreichen Zeit auch die Unthaten nicht für die Geschichte verloren gehen dürfen. Ich kam am 22. October früh in Halle an, fand diesen von allen Seiten gepreßten Ort mit mehr als 7000 Kranken überladen, und noch strömten immer neue vom Schlachtfelde bei Leipzig zu. Es würde ein Hysteron-Proteron gewesen sein, wenn ich hier zu helfen hätte anfangen wollen. Ich ordnete deswegen für die Verwundeten an, was in diesem Augenblick das Dringendste war, fand jeden Einwohner bereit, meine Vorschläge zur Hülfe46 der Unglücklichen in's Werk zu richten, und eilte dann Leipzig zu, um dessen Lazarethen, die wie ein Vulcan ihre Kranke nach allen Richtungen ausspieen und alle guten Anordnungen in ihren Umgebungen wieder vernichteten, eine zweckmäßige Ableitung zu verschaffen. — Auf dem Wege dahin begegnete mir ein ununterbrochener Zug von Verwundeten, die wie die Kälber auf Schubkarren, ohne Strohpolster zusammengeschichtet lagen und einzeln ihre zerschossenen Glieder, [11] die nicht Raum genug auf diesem engen Fuhrwerke hatten, neben sich herschleppten. Noch an diesem Tage, also sieben Tage nach der ewig denkwürdigen Völkerschlacht, wurden Menschen vom Schlachtfelde eingebracht, deren unverwüstliches Leben nicht durch Verwundungen, noch durch Nachtfröste und Hunger zerstörbar gewesen war. — In Leipzig fand ich ungefähr 20000 verwundete und kranke Krieger von allen Nationen. Die zügelloseste Phantasie ist nicht im Stande, sich ein Bild des Jammers in so grellen Farben auszumalen, als ich es hier in der Wirklichkeit vor mir fand. — Das Panorama würde selbst der kräftigste Mensch nicht anzuschauen vermögen; daher gebe ich Ihnen nur einzelne Züge dieses schauderhaften Gemäldes, von welchen ich selbst Augenzeuge war, und die ich daher verbürgen kann. Man hat unsere Verwundete an Orte niedergelegt, die ich der Kaufmännin nicht für ihr trankes Möppel anbieten möchte. Sie liegen entweder in dumpfen Spelunten, in welchen selbst das Amphibien-Leben nicht Sauerstoffgas genug finden würde, oder in scheibenleeren Schulen und wölbischen Kirchen, wo die Kälte der Atmosphäre in dem Maaße wächst, als ihre Verderbniß abnimmt, bis endlich einzelne Franzosen noch ganz in's Freie hinausgeschoben sind, wo der Himmel das Dach macht, und Heulen und Zähnklappen herrscht. An dem einen Pol tödtet die Stickluft, an dem andern reibt der Frost die Kranken auf. Bei dem Mangel öffentlicher Gebäude hat man dennoch auch nicht ein einziges Bürgerhaus den gemeinen Soldaten zum Spitale eingeräumt. An jenen Orten liegen sie geschichtet wie die Heringe in ihrer Tonne, alle noch in den blutigen Gewändern, in welchen sie aus der heißen Schlacht herbeigetragen sind. — Unter 20000 Kranken und Verwundeten hat auch nicht ein Einziger ein Hemde, Betttuch, Decke, Strohsack oder Bettstelle erhalten. Nicht Allen, aber doch Einzelnen hätte man geben können. Keiner Nation ist ein Vorzug eingeräumt, alle sind gleich elend berathen, und dies ist das Einzige, worüber die Soldaten sich nicht zu beklagen haben. Sie haben nicht einmal Lagerstroh, sondern die Stuben sind mit Heckerling aus den Bivouaks ausgestreut, der nur für den Schein gelten kann. Alle Kranken mit zerbrochenen Armen und Beinen, denen man auf der nackten Erde keine Tage hat geben können, sind für die verbündete Armee verloren. Ein Theil derselben ist schon todt, der andere wird noch sterben. Ihre Glieder sind wie nach Vergif-[12]tungen furchtbar aufgelaufen, brandig, und liegen in allen Richtungen neben den Rümpfen. Daher der Kinnbackenkrampf in allen Ecken und Winkeln, welcher um so mehr wuchert, als Hunger und Kälte seiner Hauptursache zu Hülfe46 kommen. — Unvergeßlich bleibt mir eine Scene in der Bürgerschule. ,Ist es Ihr Geist’, so rief mir eine Stimme entgegen, als ich die Thür eines Zimmers öffnete, ‚oder sind Sie es selbst, den mir der Himmel zur Rettung zusendet?’ — und doppelte Thränengüsse von Schmerz und Freude gefordert, rollten über das krampfhafte Gesicht herab. Es war ein Kaufmannssohn aus Preußen, der in der Schlacht bei Groß-Beeren blessiert, von mir im Spital des Frauenvereins geheilt und hier wieder im Schenkel verwundet war, ‚Aber Deine Hoffnung, armer Jüngling, ist eine leere Fulguration! Du hast einen Strohhalm in den wilden Brandungen der Zeit gehascht, der Dich gegen die Wetterschläge des Todes nicht schützen wird. Das Mark Deiner Knochen ist abgestorben, Deine Wunden athmen nicht mehr und der Todesengel flackert schon um Deine Schläfe herum, der Dich in wenigen Stunden in eine bessere Welt hinüberführen wird.’ — Viele sind noch gar nicht, andere werden nicht alle Tage verbunden. Die Binden sind zum Theil von grauer Leinwand, aus Dürrenberger Salzsäcken geschnitten, die die Haut mitnehmen, wo sie noch ganz ist. In einer Stube stand ein Korb mit rohen Dachschindeln zum Schienen der zerbrochenen Glieder. Viele Amputationen sind versäumt, andere werden von unberufenen Menschen gemacht, die kaum das Barbiermesser führen können und die Gelegenheit nützen, ihre ersten Ausflüge an den zerschmetterten Gliedern unserer Krieger zu versuchen. — Einer Amputation sah ich zu, die mit stumpfen Messern gemacht wurde. Die braunrothe Farbe der durchsägten Muskeln, des Operirten nachmalige Tage und Pflege geben nur wenig Hoffnung zu seiner Erhaltung. Doch hat er den Vortheil davon, daß er auf einem kürzeren Wege zu seinem Ziele kommt. — An Wärtern fehlt es ganz. Verwundete, die nicht aufstehen können, müssen Koth und Urin unter sich gehen lassen und faulen in ihrem eigenen Unrathe an. Für die Gangbaren sind zwar offene Bütten ausgesetzt, die aber nach allen Seiten überströmen, weil sie nicht ausgetragen werden. In der Petrikirche stand eine solche Bütte neben einer andern, ihr gleichen, die eben mit der Mittagssuppe hereingebracht war. Diese Nachbarschaft der Speisen und Aus-[13]leerungen, und die Möglichkeit, daß eine triefäugige Ausgeberin die Kelle einmal in die unrechte Brühe tauchen kann, muß notwendig einen Ekel erregen, welchen nur der grimmigste Hunger zu überwinden im Stande ist. Das Scheußlichste in dieser Art gab das Gewandhaus. Der Perron war mit einer Reihe solcher überströmender Bütten besetzt, deren träger Inhalt sich langsam über die Treppen herabwälzte. Es war mir unmöglich, durch die Dünste dieser Cascade zu dringen, die der Apernus selbst nicht giftiger aushauchen kann, — und den Eingang des Spitals von der Straße her zu forciren. Ich fand einen andern Weg zu demselben auf dem Hof, kam in lange und finstere Galerien, die mit mehr als 2000 blessirten Franzosen garnirt waren, welche durch ihr Aechzen und ihre Ausflüsse die Luft für Ohr und Nase gleich unerträglich machten. Unter diese Masse traf ich ungefähr 20 Preußen vergraben, die vor Freude außer sich waren, als sie wieder die Stimme eines Deutschen hörten, die sie nach der Schlacht nicht gehört hatten: ‚Erlösen Sie uns aus diesem Pfuhl des Verderbens’ riefen sie mir aus einem Munde entgegen, ‚wo die physischen und psychischen Eindrücke uns in Kurzem tödten müssen.’ Ich versprach ihnen, daß ich sie noch den nämlichen Abend unter ihre Kameraden bringen würde. In der Petruskirche sah ich der Vertheilung des Mittagbrotes zu. Die Fleischportion wog 2—4, das Brot für den Tag ungefähr 8—12 Loth. Die Suppe bestand aus Wasser, in welchem die Reiskörner gefischt werden mußten. Bier und Branntwein wurde hier garnicht gegeben. An andern Orten hatte er nur den Geruch des Fusels, enthielt kaum zehn Prozent Alkohol, der nicht einmal durch die Epidermis eines Kosakenmagens dringen kann. Bei dieser Diät, die kaum einen Südländer auf den Beinen halten kann, gehen unsere nordischen Völker in kurzer Zeit verloren, verfallen in Nervenschwäche und schwinden wie die Schatten dahin. — — — Die Diät richtet sich nach dem Mann. Der Russe frißt seinen Kapuß mit Behaglichkeit; der Magen des Pommeraners findet an einem halben Dutzend Gerstenklöße seine genossene Arbeit, wenn das Corinthenmännchen sich denselben an einem Zuckerbrot verdirbt, das er aus den Händen seiner Lais nippt. — Ich schließe meinen Bericht mit dem gräßlichsten Schauspiele, das mir kalt durch die Glieder fuhr und meine ganze Fassung lähmte. Nämlich auf dem offenen Hofe der Bürgerschule fand ich einen Berg, der aus Kehr-[14]richt und Leichen meiner Landsleute bestand, die nackend lagen und von Hunden und Raben angefressen wurden, als wenn sie Missethäter und Mordbrenner gewesen wären. So entheiligt man die Überreste der Helden, die dem Vaterland gefallen sind! — Ob Schlaffheit, Indolenz oder böser Wille die Ursache des schauderhaften Looses ist, das meine Landsleute hier trifft, die für ihren König, das Vaterland und die Ehre der deutschen Nation geblutet haben, mag ich nicht beurtheilen. An anderen Orten ist ihr Schicksal günstiger gewesen, wo Jedermann sich an ihr Lager drängte, auf welches ihr Kampf für ihre Unabhängigkeit sie niederwarf, Balsam in ihre Wunden goß, ihre Schmerzen linderte und durch Mitgefühl ihren Muth stählte. — — — Ich appellire an Ew. Exellenz Humanität, an Ihre Liebe zu meinem König und sein Volk, helfen Sie unseren Braven, helfen Sie bald; an jeder versäumten Minute klebt eine Blutschuld. Legen Sie ein Schock kranker Baschkieren in die Betten der Banquierfrauen und geben Sie in jedes Krankenzimmer einen Kosaken mit, der für Aufrechterhaltung der Ordnung verantwortlich ist. Diese Maßregel, die gewiß Lust und Liebe zum Dinge macht, scheint mehr hart zu sein, als sie es wirklich ist. Der Kranke muß in's Bett, und die Gesunden zu seiner Wartung vor denselben kommen. Wir bespötteln sonst in dem Tadel des Hottentotten, der sich in's Bett legt, wenn die Frau geboren hat, nur unsere eigene Inconsequenz. J. C. Reil."

Fast drei Wochen dauerte die Räumung des Schlachtfeldes mit seinen mehr als 90&thinspace;000 Toten und Verwundeten; noch im Jahre 1814 fand man in Gehölzen und Gebüschen die Leichen der ohne ärztliche Hilfe Verkommenen.

Auf Grund solcher Erfahrungen aus den Freiheitskriegen schrieb 1820 der Preußische Regiments-Arzt Dr. August Ferdinand Wasserfuhr in der Vorrede eines Reformvorschlages für die Preußische Militär-Medizinal-Verfassung: „Möchten endlich alle Nationen den Bund schließen, auch die gefangenen, kranken und verwundeten Krieger für unfeindlich zu erklären und sich verpflichten, nicht nur alle Hospitäler ... frei wirken zu lassen, sondern ihnen auch die nötige Unterstützung zu gewähren. Alle Kranken und Verwundeten, welche in feindliche Hände gerathen, müßten daher ihrem bestehenden Hospital und ihren Ärzten so lange ge-[15]lassen werden, bis sie hergestellt sind, und alle wirklichen Invaliden müßten ohne weitere Auswechselung, mit Pässen versehen, nach ihrem Vaterlande frei zurückkehren dürfen. Eben so müßte jedem Feldherrn die Freiheit gestattet werden, nach den Hospitälern, die in feindliche Hände gerathen sind und zu wenig Ärzte haben, diese nach dem Bedarf, dorthin zu schicken. Eine solche Maasregel muß vorzüglich nach gelieferten Schlachten Statt finden dürfen, und jeder Feldherr müßte schon vor der Schlacht ein Feldhospital dazu bestimmen, welches unter allen Umständen, wie auch die Schlacht ausfallen mag, auf dem Schlachtfelde bleibt, und in einem gewählten Orte sein Hospital einrichtet, wohin alle Verwundeten vom Schlachtfelde zu bringen sind.“

„Sollte man die erste aller menschlichen Pflichten — Mitleiden mit dem verwundeten hülf­lo­sen46 Bruder —, sollte man diese nicht zu einem Völkerrechte erheben wollen? Welchem Feinde kann denn der blutende und erschöpfte Krieger noch schaden? und sollte sich eine Nation wohl weigern können, die Wunden ihrer unglücklichsten Söhne verbinden zu lassen? Hätten die europäischen Minister nur Einmal jene Schlacht- und Leichenfelder gesehen, wo unbedauert und ungehört der Jammer ächtzt, wo Durst und Hunger glühen, und Schmerz und Angst die Seele zerreißt, gewiß, sie würden thun, was sie so lange versäumten.“



Kapitel 3: Freiwillige Hilfeleistung

[15.–18. Jahrhundert]

[15] [...] Aus Mythos und Sage klingen die Namen heldenhafter Frauen auf, die den Männern in den Kampf folgten und im Besitz als Geheimnis überlieferter Heilkünste, Wunden verbanden und heilten.

Geschichtliche Kunde von ärztlicher Hilfe im Krieg beginnt mit den Kreuzzügen, verdichtet sich aber erst mit dem Ende des Mittelalters. Eine Nürnberger Chronik des 15. Jahrhunderts meldet:

„Item unser Herrn vom Rate hatten zween Ärzte bestellt, die die Teut bunden und heilten, sie wären edel oder unedel, Bürger oder Fußknecht, so richteten unser Herrn das Arztlohn alles aus, daß keiner nichts [16] durfte geben, und gaben auch den armen Gesellen, die geschossen waren, Kost und Wein, derweil sie krank waren.“47

Im Landsknechtbuch48 des Lienhart Frönsperger49 heißt es 1566 vom Obersten Feldarzt:

„Er soll auch aufmerken, wo beschädigte Knechte sind, daß man die nicht lange in den Ordnungen und Haufen liegen lasse sondern die alsbald durch die Feldschererknechte und Jungen aus den Gliedern und Haufen ausgeschleift, getragen und gezogen, auch verbunden werden.“

Im 16. Jahrhundert traten bedeutende Feldärzte auf, wie Hans von Gersdorff50, genannt Schielhans, und Hieronymus Brunschwieg51 in Deutschland, Paré52 in Frankreich.

Von dem früheren Ruhm weiblicher Pflege und Heilkunst war nichts geblieben. Nun heißt es bei Lienhart Frönsperger49:

„Item etliche Weiber zu pfleg und wart der Kranken, die auch in der Kuchin helfen spülen, und bei den Pfistern und Metzgern zugreifen, derzu mag man Weiber haben, so zu ander Notdurft der man auch gebräuchlich, doch soll man allen Zank und Ufer der Weiber halberfür kommen und nit gestatten.“

Die ergötzlichen Schilderungen in Grimmelshausens53 Romanen des Dreißigjährigen Krieges54 von Ärzten, Chirurgen und Quacksalbern finden ein Gegenstück in Johann Dietzens55 Erinnerungen als kurbrandenburgischer Feldchirurgus während des Türkenkrieges in Ungarn.

Das 18. Jahrhundert entwickelte einen hochstehenden Sanitätsdienst durch Ärzte und Chirurgen. Friedrich Wilhelm I.56, der sonst von Wissenschaft nicht viel hielt, erkannte die Bedeutung einer guten ärztlichen Versorgung seiner Soldaten.

Die Teilnahme der Bevölkerung am Schicksal der Verwundeten und Kranken war beschränkt auf das Mitleid mit den Krüppeln und Invaliden, die sich bettelnd auf Straßen und Plätzen umtrieben. Von einem handelnden Eingreifen war keine Rede.

[19. Jahrhundert: Befreiungskriege]

Erst die Zeit der Volkskriege vom Beginn des 19. Jahrhunderts an rief eine Welle der Hilfsbereitschaft aller an den Kriegen beteiligten Völker für die kranken und verwundeten Soldaten hervor, wie sie bis dahin unbekannt war. Der nationale Schwung, der in Preußen die Freiwilligen und die Landwehren zu den Waffen eilen ließ, rief die Frauen und Mäd-[17]chen zur Hilfeleistung in den Lazaretten. Die Not des Krieges stand unmittelbar vor Augen. Wurde doch im Jahre 1813 mehr als die Hälfte des deutschen Raumes zum Kriegsschauplatz.57 Über die völlige Unzulänglichkeit des Sanitätsdienstes der Heere bestand bei den Sachverständigen Übereinstimmung. Den erwähnten Aussagen von Reil und Wasserfuhr58 schließen sich die der französischen Militärärzte Percy59, Gama, Larrey60, des Vlamen Uytterhoeven an.

Um so dringender war die freiwillige Hilfe aus der Bevölkerung, die jedoch mangels jeder Vorbereitung und planmäßigen einheitlichen Leitung auch bei dem besten Willen nur Unvollkommenes leisten konnte. Die Verkehrsmöglichkeiten waren äußerst bescheiden, so daß es aus geschlossen war, von außen her Hilfe zu den Brennpunkten der Not zu bringen. Aus den Städten, die in die Kriegshandlungen selbst verwickelt wurden, wie Dresden und Leipzig, war ein Großteil der Bevölkerung geflohen, vorzugsweise die Familien, die nach Beruf und Vermögen eine führende Rolle bei dem Hilfswerk hätten spielen können. Trotzdem bildeten sich überall Frauenvereine, die später in den einzelnen deutschen Staaten organisatorisch zusammengefaßt wurden. Am 23. März 1814 erging aus Berlin der Aufruf zur Bildung eines „Frauenvereins zum Wohl des Vaterlandes“. In Bayern wurde ein „Frauenverein zur Pflege Verwundeter und Kranker“ gegründet. Diese wie unzählige andere Hilfsvereine schliefen in den folgenden Friedensjahren aber wieder ein. Die Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg von 1817 besteht noch heute. Das Patriotische Institut der Frauenvereine im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach von 1815 ist im Deutschen Roten Kreuz aufgegangen. Gurlt a. a. O.61 hat eine Übersicht über diese Frauenvereine aus der Zeit der Befreiungskriege gegeben, aber auch die entsprechende Entwicklung in den meisten Ländern Europas in der gleichen Zeit und unter gleichen Verhältnissen geschildert.

[19. Jahrhundert: Florence Nightingale]

Die wenigsten dieser Vereine blieben während der langen europäischen Friedensperiode bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts am Leben. Auch sonst waren die Erfahrungen der Napoleonischen Kriegsepoche wesentlich in Vergessenheit geraten. Infolgedessen zeigten sich bei dem ersten europäischen Kriege der neuen Epoche, dem Krim­krieg62, die gleichen Mängel wie früher, verschärft durch die Tage des Kriegsschauplatzes [18] im Orient. In England schlug die Presse Lärm, und so geschah es, daß zur gleichen Stunde Florence Night­in­gale63 dem britischen Kriegsminister Sidney Her­bert64 ihre Hilfe anbot, und Sidney Herbert sie um Hilfe bat. Die beiden Briefe kreuzten sich. Vierzehn Tage später, am 24. Oktober 1854, reiste Florence Nightingale mit 40 Helferinnen ab. Ihr Hauptquartier wurde das Barackenhospital in Skutari65. Zum erstenmal wurden weibliche Pflegekräfte in einem Militärlazarett eingesetzt. Es war eine heikle Aufgabe, sich durchzusetzen, und zwar durch unbestreitbare Leistungen. Es gelang ihr bald, gestützt auf die weitgehenden persönlichen Vollmachten des Kriegsministers und die ihr aus der Heimat zuströmenden Geldmittel, erhebliche Verbesserungen in Hygiene, Verpflegung und Pflege durchzusetzen, so daß Typhus, Cholera und Skorbut, die der englischen Armee schwere Verluste gebracht hatten, fast völlig verschwanden, während sie unter den französischen und piemontesischen Truppen weitere Verheerungen anrichteten. Es ist bekannt, wie die „Frau mit der Lampe“, nachts durch die Krankensäle schreitend, fast zu einer legendären Gestalt wurde.

[19. Jahrhundert: Amerikanischer Bürgerkrieg]

Im amerikanischen Sezessionskrieg66 traten an die freiwillige Hilfeleistung insofern unbegrenzte Aufgaben heran, als die Armeen selbst mitsamt ihrem Sanitätswesen erst improvisiert werden mußten. Die Leistungen, besonders auf Seite der Nordstaaten, waren ganz außerordentlich groß. Zahl der Lazarettbetten, Art der Pflege und des Transportwesens, Schnelligkeit des Handelns waren mustergültig. Nach der Schlacht bei Gettysburg am 3. Juli 186367 lagen 21 000 Verwundete auf den Verbandplätzen68. Am nächsten Morgen war auf dem Schlachtfeld kein einziger Verwundeter mehr. Die Sanitary Commission69 brachte 212 Millionen Dollars an freiwilligen Spenden auf.


Kapitel 4: Eine Erinnerung an Solferino

[19] So bedeutsam die Erfahrungen des Krimkrieges durch die Persönlichkeit von Florence Nightingale für die Entwicklung der Krankenpflege als Frauenberuf auch wurden, für die besondere Aufgabe des Schutzes der verwundeten und kranken Soldaten blieben sie ohne unmittelbare Folgen.

Das gleiche galt für die Anregungen, die der Italiener Dr. Palasciano mit einem Vortrag vor der Academia Pontaniana in Neapel am 28. April 1861 über die Neutralisierung der verwundeten und kranken Heeresangehörigen und die Vermehrung des Sanitätspersonals, der Franzose Henri Arrault in einer am 10. Juni 1861 erschienenen Denkschrift mit ähnlichem Ziel gegeben hatten.

Den fruchtbaren Anstoß zu dem Werk des Roten Kreuzes und des Genfer Abkommens gegeben zu haben, ist das unvergängliche Verdienst Henri Dunants70.

Dunant, am 8. Mai 1828 in Genf als Glied einer Familie des Patriziats der Stadt Calvin geboren, in ihren Traditionen erwachsen, als Kaufmann ausgebildet, aber mehr als seinem Beruf den sozialen Ideen seiner Zeit, wie dem Kampf um die Aufhebung der Sklaverei, zugewandt, in den er schriftstellerisch selber eingriff, wurde ein fast zufälliger Zeuge des Ausganges der Schlacht von Solferino am 24. Juni 1859. Die Schlacht, nach glühendheißem Tage abends während eines schweren Gewitters durch Rückzug der Österreicher abgebrochen, ließ 40 000 Verwundete und Tote auf dem Kampfplatz zurück. Deutsche, Ungarn, Kroaten und Polen des Heeres der Habsburger Monarchie, Italiener, Franzosen, Zuaven und Araber der Verbündeten, Generale, Offiziere, Soldaten, lagen verstreut in dem unübersichtlichen, von Maulbeer- und Weinpflanzungen bedeckten Gelände. Es dauerte zwei, drei Tage, bis alle Überlebenden geborgen wurden und in Häusern und Kirchen der umliegenden Ortschaften notdürftig Unterkunft fanden.

Dunant, ohne alle Hilfsmittel und Erfahrung, aber erschüttert von dem massenhaften Elend um ihn, griff zu, wie er konnte, holte Hilfe her-[20] bei, wo er sie fand, und suchte in der Chiesa Maggiore von Castiglione, die 500 Verwundete aller Nationen barg, aber der ärztlichen Leitung völlig entbehrte, ein Hilfswerk im kleinen zu schaffen. In den folgenden Tagen setzte er die Arbeit auch in Brescia fort. Von dort aus schrieb er an den ihm bekannten General Beaufort, Stabschef des Prinzen Napoleon, folgenden nur als Bruchstück erhaltenen Brief (übersetzt aus Henri Dunant, Sa vie et ses œuvres, Genève, CICR 1928):

Brescia, 3. Juli 1859

„Ich bin in Castiglione im Augenblick der Schlacht von Solferino angekommen, was mich während zwei Tagen Lesen und Schreiben vergessen machte. Ich ging daran, so gut es eben ging, die Verwundeten zu pflegen, die fast ohne Hilfe in den Kirchen lagen, und unterstützt von den Frauen von Castiglione habe ich einen Antrieb gegeben und eine Art Organisation der Pflege eingeleitet, die man diesen armen Unglücklichen spendete. Ich ließ in Brescia Leinen und Hemden holen, die uns völlig fehlten, Kamillen zum Waschen der Wunden, Zitronen, Zucker, Tabak, Zigarren usw. Als Hauptquartier nahm ich ein, zwei Kirchen, die noch mehr in Stich gelassen waren als die andern, dann ließ ich mir helfen von Menschen die guten Willen hatten, Turisten, auch Engländern, österreichischen Gefangenen, leicht verwundeten Soldaten, und dank den guten trefflichen Frauen von Castiglione haben wir manche Unglückliche dem sonst unvermeidlichen Tode entrissen.

Niemals werde ich die Augen und den Ausdruck dieser Bedauernswerten vergessen, die mir die Hände drückten und sie küssen wollten. Man war erschüttert. Armer kleiner französischer Soldat, so tapfer in der Gefahr, so geduldig im Leiden, so dankbar für ein Glas Wasser!

Der Anblick des Schlachtfeldes ist nichts gegen die Verzweiflung der Armen, die bunt durcheinander liegen, ohne Pflege, ohne Hilfe, ein, zwei, ja drei Tage lang, wie das vorkam, und die sich aufgegeben glaubten! Ich habe alte Feldsoldaten gesehen, wackere Zouaven, die weinten wie Kinder; es war herzzerreißend; ich habe viele in abgelegenen Winkeln der Kirchen oder sonstwo vergessen vorgefunden, denen man drei Tage lang weder zu essen noch zu trinken gegeben hatte; viele die nicht verbunden waren trotz scheußlicher Verwundungen und die bei früherer [21] Hilfeleistung hätten gerettet werden können, andere wieder, die nach dem ersten Verband vier Tage lang keinen zweiten erhielten mangels Hilfspersonal; fast alle nackt, noch blutüberkrustet, bedeckt von Fliegen und Maden, ausgestreckt auf dem Steinfußboden oder auf Stroh, das ins Fleisch stach, inmitten des schauderhaften Schmutzes und gräßlichen Gestankes, und all das mehrere Tage lang.

Die Ärzte taten übrigens was sie konnten, aber es waren zu wenige, und viele Leute voll guten Willens konnten den Anblick dieser Kirchen nicht aushalten ...

Wie Dunant in seinen Erinnerungen schrieb, endigte der Brief mit der Bitte, er möge dahin wirken, „daß man sich in der Umgebung des Kaisers Napoleon für die Frage der Verwundetenhilfe interessieren und ihrer Unzulänglichkeit abhelfen möge”. Der Brief, unter dem frischen Eindruck des Erlebten geschrieben, ist zugleich ein Beleg für das diplomatische Geschick, das Dunant später oft zu bewähren Gelegenheit hatte. Er schrieb diesmal nur von französischen Soldaten!

Erst nach längerer Pause fing Dunant an, für Freunde und Familie seine Erlebnisse aufzuschreiben. Er ging dabei sehr sorgfältig zu Werke, benutzte alles ihm zugängliche Material und bediente sich des Rates eines Genfer Bekannten, des Dr. Appia, der Verfasser einer Schrift über Kriegschirurgie und Erfinder einer Verwundetentrage war. Im November 1862 erschien, in 1600 Exemplaren als Privatdruck, das Buch „Eine Erinnerung an Solferino“.71

In diesem Werk gibt Dunant eine genaue Darstellung der Schlacht, fügt dann seine persönlichen Erlebnisse bei unter Schilderung einer großen Zahl von Einzelfällen aus allen beteiligten Armeen, darunter viele fürstliche Namen, um dann mit den praktischen Folgerungen zu schließen, die dem Buch seine geschichtliche Bedeutung verliehen haben: „Sollte es nicht möglich sein, in allen europäischen Ländern Hilfsgesellschaften zu gründen zu dem Zweck, die Verwundeten in Kriegszeiten ohne Unterschied der Volksangehörigkeit durch Freiwillige pflegen zu lassen? ... Gesellschaften dieser Art würden, wenn sie einmal dauernd gebildet wären, im Augenblick eines Kriegs vollständig eingerichtet dastehen. Sie müßten in den Ländern, wo sie sich gebildet haben, das Wohlwollen der Behörden zu erlangen suchen und im Kriegsfall bei den Be-[22]herrschern der kriegführenden Mächte um die Vollmachten und Vergünstigungen nachsuchen, welche eine erfolgreiche Lösung ihrer Aufgabe ermöglichen. Diese Gesellschaften müßten also in jedem Lande die ehrenwertesten und angesehensten Männer als Mitglieder des leitenden Oberausschusses zu den ihrigen zählen. Beim Beginn des Feldzugs würden sie einen Aufruf an alle die Personen ergehen lassen, die gewillt sind, sich augenblicklich diesem Werke zu widmen, das heißt der Aufgabe, unter der Leitung erfahrener Ärzte auf den Schlachtfeldern, und sodann in den Feldlazaretten und Spitälern den Verwundeten Hilfe zu leisten und sie zu pflegen.

Die freiwillige Hingebung ist nicht so selten, wie man etwa denken könnte. Sicherlich würden viele Personen, und manche wohl auch auf eigene Kosten, sich einer so ungemein menschenfreundlichen Aufgabe unterziehen, wenn sie auf die Hilfe und Unterstützung der obersten Verwaltung rechnen dürften und so die Gewißheit bekämen, wirklich etwas Gutes zu thun. Welchen Reiz hätte es in unserem selbstsüchtigen Jahrhundert für edle Herzen, für ritterliche Naturen, denselben Gefahren wie der Kriegsmann zu trotzen und dabei eine ganz freiwillige Sendung des Friedens und des Trostes zu erfüllen! ...

... Darum brauchen wir freiwillige Krankenpfleger, die im voraus geschult und mit ihrer Aufgabe vertraut sind, und die von den Befehlshabern der kriegführenden Heere öffentlich anerkannt und auf jede Weise in ihrer Aufgabe unterstützt werden.

... Das Personal der Militärlazärette ist stets ungenügend, und wird es bleiben, auch wenn es verdoppelt und verdreifacht würde. Man ist durchaus auf die Mitwirkung des Publikums angewiesen, und so wird es immer sein. Nur so kann man hoffen, die Leiden des Krieges zu mildern.

Es gilt also, einen Aufruf, eine Bitte an Angehörige aller Länder und aller Stände, an die Mächtigen dieser Welt, wie an die bescheidensten Arbeiter zu richten, denn alle können auf die eine oder andere Weise, jeder in seinem Kreis und nach seinen Kräften, ihren Teil zu diesem guten Werke beitragen ...

Wäre es nicht wünschenswert, daß bei außerordentlichen Anlässen, welche Meister der Kriegskunst von verschiedenen Völkern zusammen-[23]führen, diese Männer eine solche Art von Kongreß benützten, um irgend einen internationalen, vertragsmäßigen und geheiligten Grundsatz aufzustellen, der einmal angenommen und bestätigt, den Vereinen zur Hilfeleistung für die Verwundeten in den verschiedenen Ländern Europas als Grundlage dienen könnte? Es ist um so wichtiger, sich zum voraus über die zu ergreifenden Maßregeln ins Einvernehmen zu setzen, als beim Ausbruch von Feindseligkeiten die Kriegführenden schon schlecht aufeinander zu sprechen sind und solche Fragen nur noch von dem Standpunkt ihrer eigenen Angehörigen aus behandeln.

... Menschlichkeit und Gesittung verlangen gebieterisch ein Werk wie das hier angedeutete; es ist dies eine Pflicht, zu deren Erfüllung jeder Ehrenmann, jeder Mann von Einfluß für seinen Teil beizutragen schuldig ist.

... Durch ständige Vereine, wie ich sie hier vorschlage, wird man ferner oftmals dem Übelstand vorbeugen, daß die übersandten Gelder und sonstigen Hilfsmittel verschleudert oder unverständig verteilt werden ...

Durch Vervollkommnung der Beförderungsmittel, durch Verhinderung von Unfällen auf dem Weg vom Schlachtfeld zum Feldlazarett wird man viele Amputationen vermeiden und dadurch auch die Lasten der Regierungen vermindern, welche ihren Invaliden einen Gnadengehalt gewähren. Diese Vereine könnten auch, wenn sie dauernden Bestand hätten, bei Seuchen, Überschwemmungen, großen Seuersbrünsten und anderen unvorhergesehenen großen Unglücksfällen, wertvolle Dienste leisten ...

Dieses Werk hat die Hingebung einer gewissen Anzahl von Personen zur Voraussetzung, an Geld dagegen wird es ihm in Kriegszeiten nie fehlen. Wenn die Vereine ihre Aufrufe erlassen, so wird wohl ein jeder seine Gabe oder sein Scherflein beisteuern. Ein Land sieht nicht gleichgültig zu, wenn seine Söhne sich zu seiner Verteidigung schlagen! Nicht darin liegt die Schwierigkeit: alles kommt vielmehr darauf an, daß in allen Ländern ernstliche Vorbereitungen zu einem Werk dieser Art getroffen, daß ebensolche Vereine ins Leben gerufen werden.

... Die Ausschüsse der verschiedenen Völker könnten sich, obwohl von [24] einander unabhängig, verständigen und sich untereinander in Verkehr setzen, zu einem Kongreß zusammentreten und im Salle eines Krieges zum Wohle aller wirken.“

Der fruchtbare Gedanke des Buches war demnach, wegen der unvermeidlichen zahlenmäßigen Unzulänglichkeit des militärischen Sanitätsdienstes eine freiwillige Hilfe als ständige Einrichtung in allen Ländern vorzubereiten und zu organisieren, und diese Hilfe unter „irgend einen internationalen, vertragsmäßigen und geheiligten Grundsatz", also unter völkerrechtlichen Schutz zu stellen. Welcher Art dieser Schutz sein sollte, blieb noch unklar, wußte doch Dunant bei Abfassung seines Buches noch nichts von den Vorgängen früherer Jahrhunderte, oder den gleichzeitigen Anregungen von Palasciano und Arrault, die in der Frage der Neutralisierung, der Unverletzlichkeit der Verwundeten, der für sie bestimmten Einrichtungen und des zu ihrer Pflege bestimmten Personals viel genauere und eingehendere Vorschläge machten, aber ohne den Gedanken der Beständigkeit der Organisation und der Aufbietung freiwilliger Hilfskräfte aufzunehmen, während Dunant aus dem Quell seines persönlichen erschütternden Erlebens und seiner eigenen Erfahrung und Anschauung schöpfte.

Der Schwung und die kräftigen Farben der Darstellung, verbunden mit einer nüchternen, sorgfältig unterbauten Darstellung der Tatsachen, die Hervorhebung vieler einzelner Namen, besonders aus der europäischen Aristokratie, verfolgten einen sehr bestimmten Zweck. Zwar war das Buch als Privatdruck erschienen, aber in 1600 Exemplaren, die nicht nur an Genfer und auswärtige Freunde und Bekannte in allen Ländern, sondern auch an die Höfe Europas, an die Ministerien und an die Zeitungen verschickt wurden. So wurde bald eine zweite und dritte Auflage notwendig, die dem Buchhandel übergeben wurden.

Das Etho war aus allen Ländern stark, galt aber mehr der Darstellung der Schlacht und des Elends der Verwundeten als dem, worauf es ankam, den Schlußfolgerungen daraus.


Kapitel 5: Das Internationale Comitee für Verwundetenhilfe

[Komitee der Fünf]

[25] Die einzige entscheidende Antwort kam von Gustave Moynier72, dem Vorsitzenden der Genfer Gemeinnützigen Gesellschaft73. Moynier, der kluge, nüchtern denkende, sorgfältig abwägende und formulierende Mann, wurde der unentbehrliche Kampfgenosse Dunants74; beide ergänzten einander in entscheidender Weise auf der Bahn zum Enderfolg, der ohne Dunants kühnen, fast schwärmerischen Gedankenflug und seine beredte Überzeugungskraft und Moyniers klar überlegende Verfolgung des Ziels nicht erreichbar gewesen wäre.

Moynier setzte es durch, daß die Genfer Gemeinnützige Gesellschaft einen fünfgliedrigen Ausschuß75 und mit der Verfolgung des Planes Dunant beauftragte. Der Ausschuß bezeichnete sich als Internationales Comitee für Verwundetenhilfe (Comité international de secours aux blessés).76 An die Spitze trat der in der ganzen Schweiz und darüber hinaus in höchstem Ansehen stehende General Dufour77, Moynier wurde sein Vertreter, Dr. Appia78 hatte Dunant bereits bei Abfassung seines Buches beraten, Dr. Maunoir79 kam hinzu, Dunant selbst wurde Schriftführer.

Damit war eine Plattform geschaffen, die dem bisher völlig privaten Vorgehen Dunants Rahmen, Namen und Ansehen gab. Vorausgreifend sei gesagt, daß das heutige Internationale Comitee vom Roten Kreuz in Genf die geradlinige Fortsetzung des seinerzeit geschaffenen Ausschusses ist, an dessen Spitze Moynier bis zum Jahre 1910 stand80.

[Erster Übereinkommensentwurf]

Dieser Ausschuß trat am 17. Februar 1863 zusammen und beauftragte Moynier und Dunant mit der Abfassung einer Denkschrift, die dem im Herbst des Jahres in Berlin stattfindenden internationalen Wohlfahrtskongreß vorgelegt werden sollte. Inzwischen hatte Dunant aus eigenem Vermögen eine weitgespannte Propaganda aufgenommen, deren Ergebnisse er bei der folgenden Tagung am 17. März bereits vorlegen konnte. Die Zeit bis zur dritten Zusammenkunft am 25. August füllte Dunant mit einer angespannten Tätigkeit in Briefwechsel nach allen Ländern, Reisen und Besprechungen aus. Besonders wichtig erwiesen sich die Beziehungen zu dem holländischen Stabsarzt Dr. Basting81 [26] im Haag, dem preußischen Generalarzt Dr. Loeffler82 und dem Leibarzt Dr. Boeger83 in Berlin.

In der Besprechung vom 25. August wurde mitgeteilt, daß der Wohlfahrtskongreß in Berlin nicht stattfinde und daraufhin beschlossen, eine eigene internationale Konferenz nach Genf auf Ende Oktober einzuberufen. Moynier und Dunant sollten die Einladungen hierzu erlassen. Ein von Moynier und Dunant aufgesetzter Übereinkommensentwurf in 10 Artikeln sollte der Einladung beigefügt werden. Weiter teilte Dunant mit, daß er an dem am 6. bis 12. September in Berlin stattfindenden internationalen Statistischen Kongreß teilnehmen werde, um ihn für die Sache zu interessieren, er werde sich ferner nach Dresden, Wien, München usw. begeben, um die Teilnahme des deutschen Publikums zu gewinnen.

[Statistischer Kongreß in Berlin und Erweiterung des Entwurfs]

In Berlin hatte Dunant schon vorher die Wege für seine Pläne geebnet. Von größter Bedeutung war das Interesse der preußischen Königsfamilie, besonders der Königin Augusta84 und des Kronprinzen85, die schon 1862 durch Vermittlung von du Bois-Reymond86, Pétavel u. a. Dunants Buch kennengelernt und ihr Interesse ausgesprochen hatten.

Bei dem Kongreß übernahm es der Holländer Dr. Basting81, den vom Genfer Comité verfolgten Plan in enger Zusammenarbeit mit Dunant zu empfehlen und zur Beschickung der Genfer Konferenz aufzufordern. Über den Genfer Plan hinaus fand bei den anwesenden Militärärzten der Gedanke der Neutralisierung der Verwundeten selbst sowie der Ärzte und des sonstigen Sanitätspersonals besonderes Verständnis. Sobald in der Schlußsitzung vom 12. September der Kongreß seinen Wünschen für das Gelingen der in Genf beabsichtigten Konferenz Ausdruck gegeben hatte, verfaßte Dunant, unterstützt von Basting und einigen Berliner Freunden, ein neues Rundschreiben mit der Einladung zu der Genfer Konferenz auf den 26. Oktober; dem bisherigen Plan wurden nun aber noch folgende Punkte hinzugefügt:

  1. Jede Regierung Europas möge dem nationalen Generalausschuß, der in jeder der Hauptstädte Europas ins Leben gerufen werden und aus den ehrenwertesten und geachtetsten Personen bestehen soll, ihren ganz besonderen Schutz und ihre hohe Gönnerschaft zuwenden.
  2. Diese selben Regierungen möchten erklären, daß künftig das militärische Sanitätspersonal und die von ihm abhängigen Personen, mit [27] Einschluß der anerkannten freiwilligen Helfer, von den kriegführenden Mächten als neutrale Personen betrachtet werden.
  3. Für Kriegszeiten möchten sich die Regierungen verpflichten, die Beförderungsmittel für das Personal und die Liebesgaben, welche diese Gesellschaften nach den mit Krieg überzogenen Ländern schicken werden, zu erleichtern.

Diese erweiterte Einladung fand nachträglich die Billigung des Genfer Ausschusses. Folgenreicher aber war die Zustimmung des Kriegsministers v. Roon87. Nach Dunants Aufzeichnungen nahm dieser „so lebhaften Anteil an der ganzen Angelegenheit und besonders an der Neutralisierungsfrage, daß er einen Adjudanten zu mir in Töpfers Hotel schickte, um über die Pläne auf dem Laufenden erhalten zu werden, übei welche ihm die Doktoren Boeger83 und Loeffler82 berichtet hatten. Der Adjudant wiederholte mir unaufhörlich auf französisch: „Der Minister ist Feuer und Flamme für Ihren Gedanken! Der Minister ist ganz begeistert von Ihrer Idee!“ Am 17. September empfing Roon Dunant in Gegenwart von Dr. Boeger83 mit den Worten: „Oh, Sie wollen also alle unsere Ärzte neutral machen!" Dunant erwiderte, er wünsche vor allen Dingen auch die Neutralisierung der Verwundeten selbst. Roon erwiderte: „Das wird später nachkommen, ich billige Ihre Gedanken, ebenso wie den der internationalen Flagge; aber stoßen Sie die Leute nicht vor den Kopf, indem Sie diese Gedanken zu früh aussprechen.“ Roon billigte auch besonders erfreut den Gedanken der freiwilligen Helfer.

Durch Teilnehmer am Statistischen Kongreß gelang es Dunant, russische, spanische und schwedische Regierung für die Teilnahme an der Genfer Konferenz zu interessieren und seine weiteren Besuche in Deutschland vorzubereiten.

[Johann von Sachsen, Darricau und Napoleon III.]

Besonders erfolgreich wurde am 2. Oktober der Besuch bei dem „Nestor der europäischen Fürsten“, dem Danteübersetzer Philalethes, König Johann von Sachsen88, dessen Haltung bei dem hohen persönlichen Ansehen, das er überall, nicht zum wenigsten in Paris, genoß, von erheblicher Bedeutung war. König Johann entließ Dunant mit den Worten: „Ich werde tun, was in meinen Kräften steht, denn sicherlich würde ein Volk, das sich nicht an diesem menschenfreundlichen Werk beteiligte, von der öffentlichen Meinung Europas in die Acht erklärt werden.“

[28] Von diesem Ergebnis machte Dunant sofort brieflich dem Generalintendanten Baron Darricau89 in Paris Mitteilung, den er schon einige Monate vorher aufgesucht hatte. Darricau legte den Brief dem Kaiser Napoleon90 vor, der sofort seine Zustimmung zur Teilnahme Darricaus an der Genfer Konferenz erteilte. Dadurch wurde die Verstimmung des französischen Kriegsministers entkräftet, der in Dunants Buch einen Angriff auf die französische Heeresleitung erblickt und sich demgemäß bis dahin ablehnend verhalten hatte.


Kapitel 6: Die erste Internationale Konferenz in Genf vom 26.-29. Oktober 1863

[Verlauf der Konferenz]

[28] […] Am 25. Oktober trafen die Delegierten der verschiedenen Länder, die meist von den Regierungen oder Kriegsministern entsandt waren, in Genf ein. Die vertretenen Länder waren Baden, Bayern, Frankreich, Großbritannien, Hannover91, Hessen, der als souveräne Organisation betrachtete Johanniterorden92, Italien, Niederlande, Österreich, Preußen, Rußland, Sachsen, Schweden und Norwegen, Schweiz, Spanien und Württemberg, also 16 [sic!] Länder93, davon 8 deutsche94, mit 31 Delegierten, zu denen die 5 Mitglieder des Genfer Ausschusses traten.

Die viertägigen Verhandlungen, die von General Dufour eröffnet, von Moynier geleitet wurden, verliefen dank der von Dunant geleisteten Vorarbeit in größter Harmonie. Wichtig wurde besonders die Haltung Dr. Loefflers82, Dr. Bastings81 und des Spaniers Dr. Landa95, der in der Verhandlung ausrief: „Retournons aux sentiments chevaleresques et nous rencontrerons les sentiments humanitaires!“96 Meinungsverschiedenheiten ergaben sich unter den fachkundigen Militärärzten haupt-[29]sächlich über den Einsatz der freiwilligen Hilfskräfte im Kriege. Die preußischen. französischen, englischen, spanischen Militärärzte waren überwiegend der Ansicht, daß die private Hilfeleistung auf die zweite Linie, die Spitäler, zu beschränken und ihr Einsatz auf dem Schlachtfeld ungeeignet und störend sei, soweit sie nicht völlig in den Truppenkörper eingegliedert seien. Verzichtet werden könne auf sie aber keinesfalls. Der Engländer Dr. Rutherford wies besonders auf das Pflegerinnenkorps hin, wie es von Florence Nightingale97 im Krimkrieg98 geschaffen und zur ständigen Einrichtung des britischen Heereswesens gemacht worden war.99 Übereinstimmung ergab sich darüber, daß über die Schaffung nationaler Ausschüsse und die Organisierung freiwilliger Hilfeleistung hinaus auch unbedingt das Ziel des völkerrechtlichen Schutzes des Sanitätsdienstes, also seine Neutralisierung, und eines anerkannten Abzeichens für diesen Schutz verfolgt werden müsse. Bisher waren die Verbandplätze bei allen Heeren verschieden, mit schwarzen, gelben, weißen oder sonstigen Flaggen bezeichnet worden. Nun wurde eine weiße Flagge mit dem Roten Kreuz und dementsprechend eine weiße Armbinde mit dem Roten Kreuz100 als Kennzeichen vorgeschlagen. Es war das die Umkehrung des Wappens der Schweiz, die man hiermit zu ehren wünschte.

[Beschlüsse der Konferenz]

Als Ergebnis der Verhandlungen wurden die folgenden Beschlüsse angenommen, deren Durchführung den einzelnen Delegierten für ihre Länder anempfohlen wurde.

Beschlüsse der Internationalen Konferenz zu Genf

Die Internationale Konferenz, beseelt von dem Wunsche, für die Fälle, wo der Militärsanitätsdienst nicht ausreicht, den Verwundeten zu Hilfe zu kommen, nimmt folgende Beschlüsse an:

Art. 1. Es besteht in jedem Lande ein Ausschuß, dessen Aufgabe es ist, in eintretenden Kriegszeiten mit allen in seiner Macht stehenden Mitteln bei dem Sanitätsdienst der Heere mitzuwirken.

Dieser Ausschuß bildet sich selbst in der Art und Weise, die ihm am nützlichsten und angemessensten erscheint.

Art. 2. Sektionen können sich in unbeschränkter Zahl zur Unterstützung dieses Ausschusses bilden, welchem die Oberleitung zusteht.

[30] Art. 3. Jeder Ausschuß muß sich mit der Regierung seines Landes in Verbindung setzen, auf daß seine Dienstanerbietungen eintretendenfalls angenommen werden.

Art. 4. In Friedenszeiten beschäftigen sich die Ausschüsse und Sektionen mit dem, was nötig ist, um sich im Kriege wahrhaft nützlich machen zu können, besonders indem sie materielle Hilfsmittel aller Art vorbereiten und freiwillige Krankenpfleger zu bilden und zu unterrichten suchen.

Art. 5. Im Kriegsfalle leisten die Ausschüsse der kriegführenden Nationen in dem Maße ihrer Kräfte ihren betreffenden Armeen Hilfe; besonders organisieren sie die freiwilligen Krankenpfleger, setzen sie in Tätigkeit und lassen, im Einvernehmen mit der Militärbehörde, Lokale zur Verpflegung der Verwundeten in Bereitschaft setzen.

Sie können die Mitwirkung der Ausschüsse der neutralen Nationen in Anspruch nehmen.

Art. 6. Auf den Ruf oder mit der Zustimmung der Militärbehörde schicken die Ausschüsse freiwillige Helfer auf das Schlachtfeld. Sie stellen sie dann unter die Leitung der militärischen Führer.

Art. 7. Die freiwilligen Helfer, die in der unmittelbaren Nähe der Armeen verwendet werden, müssen durch ihre betreffenden Ausschüsse mit allem versehen werden, was zu ihrem Unterhalt nötig ist.

Art. 8. Sie tragen in allen Ländern, als gleichförmiges Erkennungszeichen, eine weiße Armbinde mit einem roten Kreuz.

Art. 9. Die Ausschüsse und Sektionen der verschiedenen Länder können sich in internationalen Kongressen versammeln, um sich ihre Erfahrungen mitzuteilen und sich über die zum Besten der Sache zu ergreifenden Maßregeln zu verständigen.

Art. 10. Der Austausch der Mitteilungen zwischen den Ausschüssen der verschiedenen Nationen geschieht provisorisch durch die Vermittlung des Genfer Ausschusses.

Der Austausch der Mitteilungen durch den Genfer Ausschuß wurde als vorläufige Maßnahme eingefügt. Tatsächlich ist er die Grundlage für die Wirksamkeit des Internationalen Comitees vom Roten Kreuz in Genf bis zur Gegenwart geworden.

[Wünsche der Konferenz]

Unabhängig von den vorstehenden Beschlüssen wurden weiter von [31] der Konferenz folgende Wünsche ausgesprochen, deren Ausführung nicht Aufgabe einer privaten, wenn auch von amtlichen Delegierten beschickten Konferenz sein konnte.

A. Daß die Regierungen den sich bildenden Hilfsausschüssen ihren hohen Schutz angedeihen lassen und daß sie ihnen so viel als möglich die Erfüllung ihrer Aufgabe erleichtern.

B. Daß in Kriegszeiten von den kriegführenden Nationen die Neutralisation der Ambulanzen und Spitäler ausgesprochen und auch auf die vollständigste Weise auf das offizielle Sanitätspersonal, die freiwilligen Helfer, die Einwohner des Landes, welche den Verwundeten Hilfe leisten, und endlich auf die Verwundeten selbst ausgedehnt werde.

C. Daß ein gleiches Erkennungszeichen für die Sanitätscorps aller Heere, oder wenigstens für diejenigen Personen derselben Armee, welche diesem Dienst beigegeben sind, angenommen werde.

Daß auch eine gleiche Fahne in allen Ländern für die Ambulanzen und Spitäler angenommen werde.


[... Hier fehlt noch etwas. ...]


Kapitel 10: Einleitung [des Zweiten Buchs]

[Föderalismus als Feindbild]

[54] Die Entstehung des Roten Kreuzes und des Genfer Abkommens fällt in eine Zeit, in der Deutschland nicht mehr als ein geographischer Begriff war. Der einzige Zusammenhang der 39 souveränen deutschen Staaten101, der Frankfurter Bundestag102, war weniger ein Element des deutschen Zusammenhalts als ein Kennzeichen seiner völligen Zersplitterung. In diese Zeit fielen die Anfänge des Roten Kreuzes.103 Zwar fanden sich Österreich und Preußen im Kampf um die Elbherzogtümer104 1864105, der zum erstenmal Gelegenheit gab, das Genfer Abzeichen auf dem Schlachtfelde zu zeigen106, zu einer deutschen Waffenbrüderschaft zusammen, aber nur für kurze Dauer. Im Jahre 1866107, das den stärksten Antrieb für den Aufstieg des Rotkreuzgedankens in Deutschland gab108, entschied sich der alte Zwist um die deutsche Vorherrschaft zugunsten Preußens. Bismarck109 schuf 1871 das Zweite Reich der Deutschen110, das allerdings Millionen von Deutschen außerhalb seiner Grenzen lassen mußte111.

Unter diesen politischen Voraussetzungen war es ohne weiteres gegeben, daß die Verwirklichung der Genfer Beschlüsse von 1863112, an denen die Vertreter von acht deutschen Ländern mitgewirkt hatten, nämlich die Bildung von „Hauptausschüssen", nur in den einzelnen deutschen Ländern erfolgen konnte. So viele Ländersouveränitäten bestanden, so viele Organisationen nach Genfer Programm waren zu bilden. Die Ge-[55]schichte des Roten Kreuzes in Deutschland ist deshalb bestimmt durch die Mannigfaltigkeit des Bestandes einzelner unabhängiger Landesorganisationen und ihren durch sieben Jahrzehnte bald stärker, bald schwächer betonten Willen zur Einheit.113 Es wäre, geschichtlich betrachtet, nicht richtig, in dieser Aufteilung nur die schwachen Seiten zu sehen. In der neuen, nicht immer widerspruchslos aufgenommenen Aktion bedeuteten die nebeneinander und unabhängig voneinander unternommenen Versuche, auf neuen Wegen voranzugehen, auch manche Bereicherung. Es wird noch zu zeigen sein, daß das Bedürfnis zum Zusammenschluß im einheitlichen Deutschen Roten Kreuz von den Landesverbänden selbst so stark empfunden wurde, daß sie, besonders nach dem Weltkrieg, ihre Selbständigkeit aufgaben114, bis endlich das Dritte Reich Adolf Hitlers115 mit dem Reichsgesetz über das Deutsche Rote Kreuz vom 9. Dezember 1937116 endgültig den Schlußpunkt hinter diese Entwicklungsreihe setzte.

[Frauenorganisationen im Roten Kreuz]

Aber nicht allein die Aufteilung nach einzelnen deutschen Ländern war für den geschichtlichen Weg bezeichnend, fast ebenso war es das Nebeneinander von Männer- und Frauenorganisationen. Und dieses Nebeneinander, dem Reibungen nicht fern bleiben konnten, ist bestimmt eines der entscheidenden Momente dafür gewesen, das Rote Kreuz in Deutschland sich stärker und blühender entfalten zu lassen, als das in irgendeinem anderen Lande Europas der Fall gewesen ist. Nur die Vereinigten Staaten und Japan, beide aus ganz besonderen Gründen, die in der geopolitischen Struktur ihrer Länder den Ursprung haben, übertreffen darin das Deutsche Rote Kreuz.

Die Stärke eigener Frauenorganisationen neben den von Männern geführten und gebildeten Verbänden bestand in der Frische der Initiative und der Lebendigkeit des Empfindens, die zwar Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten geben konnte, aber zunächst jedoch davor schützte, daß etwa der Gedanke des Roten Kreuzes in Vergessenheit geraten konnte, wie das 1870 in Paris117 der Fall war. Dort mußte Dunant118 erst eine neue Bekanntgabe des Genfer Abkommens im Französischen Kriegsministerium durchsetzen; selbst den Militärärzten war vielfach der Sinn der Armbinde mit dem Genfer Abzeichen unbekannt. Das war in Deutschland niemals möglich, und zwar wesentlich dank dem energischen Vorwärtstreiben der Frauenorganisationen.

[Primat der Kriegstätigkeit gegenüber Aufgaben im Frieden]

[56] Als dritte Grundfrage für den Bestand des Werkes in Deutschland, wenn auch nicht als solche immer deutlich empfunden und erkannt, doch aber sachlich durchgefochten, erwies sich die Begrenzung oder Ausweitung des Tätigkeitsfeldes, besonders in Friedenszeiten. Diese Frage wird ihre Aktualität behalten, solange es überhaupt ein Rotes Kreuz gibt. Wird sie doch einigermaßen beeinflußt von dem Paradoxon, das Virchow119 auf der Internationalen Konferenz in Berlin 1869120 aussprach, als er sich energisch für den vollen Einsatz der Hilfsgesellschaften in Friedenszeiten für ein Friedensprogramm auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheitspflege und der Krankenpflege unabhängig von der Frage der Bereitschaft für den Kriegsfall einsetzte: „gleich als wenn der Krieg die regelmäßige Institution in Europa wäre, und der Friede nur dazu da wär, um auf den Krieg vor­zu­be­rei­ten!"121 Tatsächlich war aber das Rote Kreuz und das Genfer Abkommen aus der Kriegserfahrung geschaffen, und zwar ausdrücklich für den Fall des Krieges. Man erkannte, daß bei langer Friedensdauer das Interesse am Roten Kreuz in Gefahr stand, zu verblassen, wenn nicht seine Mittel und Kräfte in Friedenszeiten für Aufgaben eingesetzt würden, die geeignet wären, das Interesse am Roten Kreuz in der Bevölkerung wach zu erhalten, zugleich aber der Vorbereitung und Schulung für den Ernstfall zu dienen. Diese Überlegung wird notwendig immer wieder eintreten müssen, wenn das Rote Kreuz vor der Gestaltung seines Programmes steht. Sie gilt für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.

Aus der Entwicklung ergab sich, daß in der gesamten Betätigung des Deutschen Roten Kreuzes im Laufe von sieben Jahrzehnten die Betonung der Aufgaben für den Krieg und für den Frieden je nach der politischen Lage wechselten. Z. B. wurde gerade aus dem Kreise der deutschen Frauenverbände 1869 das Friedensprogramm in den Vordergrund gestellt, und nicht zufälligerweise machte sich Virchow zu seinem Sprecher.122 Noch entschiedener mußte das, besonders nach außen hin, bei dem inneren Zusammenbruch nach Beendigung des Weltkrieges der Fall sein, als in der Masse des deutschen Volkes der Glaube an die Ideologie des Ewigen Friedens Wurzeln geschlagen hatte. Das waren zugleich die Zeiten, in denen das vorzugsweise auf den Kriegsfall abgestellte Aufgabengebiet der Männerorganisationen mit besonders heftigen Schwierigkeiten zu [57] ringen hatte, während die Frauenverbände jederzeit in der Lage waren, sich auf weite Gebiete einer Friedensarbeit auszudehnen, die als Pionierarbeit entscheidende Verdienste um die Entfaltung von Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege erworben hat, aber gegebenenfalls über das Ursprungsgebiet mehr oder weniger weit hinausgriff. Auch das war um so verständlicher, als manche der Frauenorganisationen, wie der Badische Frauenverein und das Patriotische Institut in Weimar, nicht erst infolge der Genfer Beschlüsse und als Organe des Genfer Abkommens entstanden waren, sondern spontan ins Leben gerufen wurden und sich selber ihre Ziele setzten. Daß trotzdem der Grundgedanke des Roten Kreuzes nicht zum wenigsten durch die Frauenorganisationen stark und lebendig erhalten blieb und gerade durch die größere Spannweite ihrer Aufgaben den Begriff des Roten Kreuzes im ganzen deutschen Volke zu einer im Volksbewußtsein fest verankerten Anschauung machte, muß als geschichtliche Tatsache gewertet werden.

Entscheidend für die rasche und schwungvolle Entwicklung der Hilfsvereine in Deutschland waren naturgemäß die eigenen Erfahrungen in den Kriegen von 1864105 und 1866123, denen bald im Kriege 1870/71124 eine sehr viel schwerere Belastungsprobe folgen sollte. Die Lücken im Sanitätswesen wurden um so deutlicher empfunden, als der Krieg 1866 von einer Choleraepidemie begleitet war, die dreimal soviel Opfer forderte, als der Krieg selbst. Daß sich unter diesen Umständen ein Mangel an Pflegekräften noch viel sinnfälliger geltend machen mußte, gab einen Ansporn zur Entfaltung der Kräfte im Sinne des Genfer Abkommens. Vor allen Dingen weckte die nationale Hochspannung, unerachtet des Bewußtseins, in einem Kriege unter deutschen Brüdern zu stehen, die opferwillige Hilfsbereitschaft, und es war im Geist jener Tage, anklingend an Erinnerungen der Freiheitskriege, daß die Königin Augusta125 ihrer Gründung den Namen „Vaterländischer Frauenverein“ gab. Galt es doch, die Frauen und Mädchen mobil zu machen für die im Selde stehenden Männer, Väter und Brüder, die Söhne des Vaterlandes, deren Leben und Gesundheit erhalten werden sollte. Ihnen galt der Einsatz, das Opfer, wobei als selbstverständlich angesehen wurde, daß man keinen Unterschied machen wollte zwischen Freund und Feind.

Unausgesprochen, aber nicht weniger wirksam, leitete alle Maß-[58]nahmen der Gedanke des Armeekommandos, daß alles, was dazu beitrug, Leben und Gesundheit der Soldaten zu erhalten, von größtem Nutzen sei. Der preußische Generalarzt Loeffler126 hat 1866 darauf öffentlich hingewiesen, daß die möglichste Vervollkommnung des Heeres-Sanitätswesens das geeignetste Mittel sei, den Staatshaushalt von der Belastung durch Invalidenpensionen und Verstümmelungszulagen zu entlasten. Das galt für die Verwundeten, aber mindestens ebenso für die Opfer von Epidemien und Seuchen. Die Hygiene begann etwa um die gleiche Zeit, in der das Rote Kreuz entstand, ihren Siegeslauf, und die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege war deshalb eine der Aufgaben, die den deutschen Hilfsgesellschaften von Anfang an und bei wesentlichen Entdeckungen auf diesem Gebiet immer wieder von neuem nahegebracht wurden, und zwar nicht allein in Friedenszeiten, sondern erst recht wegen der erhöhten Gesundheitsgefährdung von Heer und Volk im Kriege.

Die Geschichte des deutschen Volkes spricht, oft nur undeutlich erkennbar, von den Schicksalswendungen, die nicht durch Gewalt der Waffen, sondern der Krankheit herbeigeführt wurden. Von den Heerzügen der Ottonen, Salier und Staufer nach Italien angefangen, die nach erfolgreichem Beginn oft genug mit der Vernichtung der Heere durch Seuchen endigten, über die Kanonade von Valmy127, von der Goethe128 eine neue Epoche der Weltgeschichte ausgehen sah129 und die eine Niederlage der verbündeten deutschen Armeen wurde, nicht durch die Kanonen des französischen Revolutionsheeres, sondern durch die Ruhr130, bis zur Spanischen Grippe 1918131, deren Bedeutung sich im Dunkeln verliert, wird eine unsichtbare Feindmacht erkennbar, gegen die es sich zur Wehr zu setzen galt und immer gelten wird.


Kapitel 12: Die Frauenvereine

[Einführung]

[67] Die Kriege von 1864105 und 1866123 hatten die Bildung einer großen Zahl von Frauenvereinen in allen Teilen Deutschlands zur Folge gehabt, die sich die Aufgabe der Verwundetenpflege, der Einrichtung von Lazaretten, der Sammlung von Liebesgaben132 und ihrer Sendung an die Front setzten. In Berlin z. B. entstand in jedem Stadtviertel um jedes einzelne Lazarett ein solcher Frauenverein, der sich der zusätzlichen Versorgung mit Erfrischungen, Unterhaltung der Verwundeten, der Hilfe bei dem Briefschreiben an die Angehörigen u. dgl. widmete. Als nach drei Wochen schon der Krieg beendigt war, wenn auch die Sorge für die Verwundeten und Kranken noch sehr viel länger dauerte, drohten diese Vereine wieder mangels eines eigenen Arbeitsgebietes und festen Rahmens sich aufzulösen.

[Entwicklung in Preußen]

Da beschloß die preußische Königin Augusta133 in Erinnerung an den Frauenverein zum Wohl des Vaterlandes von 1814 die spontan entstandenen Gruppen zusammenzufassen zu einem großen Verein, der als fester und dauernder Zusammenschluß bestehen bleiben sollte. Am Dank- und Friedensfest, am 11. November 1866134, an dem als Gast auch Du­nant135 teilnahm, gründete sie den Vaterländischen Frau­en­ver­ein136. Sämtliche Berliner Zeitungen brachten an diesem Tage einen Aufruf, der sich zunächst an die Berliner wandte, „jene weiblichen Kräfte, die während des Krieges ohne Unterschied der konfessionellen und Standesverhältnisse so wahrhaft aufopfernd und großartig gewirkt haben, auch im Frieden gemeinsam in erfolgreicher Tätigkeit zu erhalten“. Der Verein sollte nicht nur in Verbindung mit dem Preußischen Zentralkomitee zur Pflege verwundeter und erkrankter Krieger137 bleiben und unter dem Zeichen des Roten Kreuzes stehen, „sondern auch im vaterländischen Sinn durch eine augenblickliche Hilfeleistung bei allgemeinen oder örtlichen Landeskalamitäten, wie Krieg, Feuersbrunst, Überschwemmungen und Seuchen, die Not möglichst zu erleichtern ... suchen.“/ Damit war dem Frauenverein von vornherein ein weites Feld ständiger Friedenstätigkeit gesteckt, das eine stark werbende Anziehungskraft ausüben mußte.

[68] Am 12. April 1867 erfolgte die endgültige Bildung des Vereins, in dessen Satzung die Aufgaben folgendermaßen umrissen waren:

„In Kriegszeiten richtet er, unter Oberleitung des „Preußischen Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger“, aber unter Fortdauer seiner eigenen Organisation, seine Tätigkeit auf die gesamte Fürsorge für die im Felde Verwundeten und Erkrankten, indem er alle dazu dienenden Einrichtungen fördert und unterstützt.“

„In Friedenszeiten ... verpflichtet er sich ...

a) bei der Linderung außerordentlicher Notstände, welche in einem oder dem andern Teile des Vaterlandes, durch ansteckende Krankheiten, Teuerung, Überschwemmungen, Feuersbrunst oder auf andere Art auftreten, augenblicklich Hilfe zu leisten,

b) bei Förderung der Krankenpflege durch Ausbildung von Pflegerinnen, Herstellung neuer und Verbesserung bestehender Krankenhäuser und durch Mitwirkung bei der Vorbereitung von Reservelazaretten, bei Gewährung von Arbeitsgelegenheit, bei Förderung von Waisenanstalten, bei Pflege verwahrloster Kinder, kurz bei allen Aufgaben und Unternehmungen sich zu beteiligen, die die Linderung schwerer Notstände im Auge haben.“

Das Programm, das von Anfang an weit gesteckt war, erhielt am 24. Mai 1869 die Erweiterungen, die vorstehend im Druck hervorgehoben sind. Es bot also die Grundlage für die in folgenden Jahrzehnten sich ergebende Ausdehnung der Friedenstätigkeit, soweit diese zugleich als eine Kriegsnotwendigkeit der Wohlfahrtspflege für die Zivilbevölkerung in der Heimat anzusehen war.

Bereits Anfang 1868 hatten 250 Zweigvereine die Bestätigung erhalten.

Die Satzungen hatten eine Grenze für die Ausdehnung der Vaterländischen Frauenvereine nicht gesetzt; so ergab es sich fast von selbst, daß sein Gebiet sich über den Gesamtbereich des Norddeutschen Bun­des138, der politischen Neuschöpfung von 1866, ausdehnte und nur die süddeutschen Länder, sowie Sachsen-Weimar und Mecklenburg außerhalb blieben.139

Besondere Ereignisse, wie die schwere Typhusepidemie in Ostpreußen 1867140, die mit einer ernsten Hungersnot infolge der Mißernte zusammenfiel, förderten die überraschend schnelle Entwicklung der Organisation, [69] die in Ostpreußen im Jahre 1867 bereits 174 Zweigvereine bilden konnte. In Schle­sien141 vollzog sich im folgenden Jahr aus ähnlichen Gründen eine ähnliche Entwicklung, deren Bedeutung für den praktischen Arbeitseinsatz später zu behandeln sein wird.

Bis zum Jahre 1880 hatten sich 500 Zweigvereine mit 50 000 Mitgliedern gebildet.

Unmittelbar vor dem Welt­krieg142 bestanden 1740 Zweigvereine mit 591 000 Mitgliedern.

In diesen Zahlen, die im Vergleich zu den Millionenorganisationen des Dritten Reiches bescheiden aussehen, in ihrer Zeit aber etwas Außerordentliches bedeuteten, und die die entsprechenden Zahlen der Männerorganisationen weit übertrafen, liegt die Popularisierung des Roten Kreuzes in Deutschland beschlossen. Selbstverständlich trug zu diesem Aufblühen wesentlich bei, daß der Vaterländische Frauenverein sowohl wie auch die anderen deutschen Frauenvereine unter dem unmittelbaren Schutz, wenn nicht unter der persönlichen Leitung fürstlicher Frauen standen, die, wie die Königin Augusta133, von vornherein in der Sache des Roten Kreuzes die gegebene politische Aufgabe der Frauen sahen. In dem Preußen Wilhelms I.143, dessen politische Mission der Einigung Deutschlands auf seiner Armee und ihrer glänzenden Bewährung in den Kriegen der deutschen Ei­ni­gung144 beruhte, war es Sache der Frauen, sich für die Pflege der Verwundeten und Erkrankten zusammenzuschließen. Damit wurde die Trennung von Männer- und Frauenorganisationen eine sich fast zwangsläufig ergebende, durch den Arbeitswillen der fürstlichen Gründerinnen aber noch wesentlich geförderte Tatsache. Es wäre aber verkehrt anzunehmen, daß nur um der Gründerinnen willen und in der Schicht des Adels und Bürgertums der Erfolg gelegen hätte. Auf dem Lande jedenfalls gelang es, zumindest im Osten, die Bevölkerung ganzer Dörfer zu erfassen. In den Städten freilich war es anders. Es lag leider außerhalb des Möglichkeitsbereiches des 19. Jahrhunderts und des Zweiten Kaiserreiches, die Brücke zu dem erst entstehenden Industrie- Arbeitertum und seinen Frauen zu schlagen und es zur aktiven Mitarbeit zu gewinnen. Den Leidensweg des deutschen Volkes durch Proletarisierung und Marxis­mus145 zu verhüten lag außerhalb der Reichweite jener Generation.

[Entwicklung in Bayern]

In Bayern begann die Entwicklung etwas später. Im Dezember 1869 richtete die Königinmutter Marie146 einen Aufruf an die Frauen zur Bildung des „Bayerischen Frauenvereins“, der von vornherein enger, als das in Preußen der Fall war, sich organisatorisch an den Landeshilfsverein anschloß und in seinen Aufgaben engere Schranken zog. Die Kriegsaufgaben und die Vorbereitung hierzu in Friedenszeiten waren sein eigentliches Tätigkeitsfeld.

Er erhielt erst nach dem Kriege von 1870/71124, in dem er bereits eine energische Tätigkeit entfaltete, Satzung und Körperschaftsrechte am 12. Februar 1875. Am 16. März 1878 erfolgte eine Ausweitung des Arbeitsgebietes auf „jede gemeinnützige Tätigkeit“, unbeschadet der Hauptaufgabe in Kriegszeiten.

[Entwicklung in Sachsen]

Der Sächsische Albert-Ver­ein147 wurde unter der Oberleitung und dem Präsidium der Kronprinzessin, späteren Königin Ca­ro­la148, am 14. September 1867 begründet, und zwar unter dem unmittelbaren Eindruck der Kriegserfahrungen, die Sachsen 1866 seiner geographischen Lage zufolge in besonderem Maße machen mußte. Für den Albert-Verein standen von vornherein die Aufgaben der Krankenpflege in Kriegs- und Friedenszeiten im Vordergrund, und er beschränkte sich wesentlich auf dieses Gebiet. Dadurch wurde auch der Zusammenhang mit dem Landeshilfsverein wesentlich loser als in anderen deutschen Ländern.

[Entwicklung in Württemberg]

Württemberg war das einzige deutsche Land, in dem kein Frauenverein vom Roten Kreuz entstand. Seine Stelle nahm die im Jahre 1817 begründete „Zentralleitung für Wohltätigkeit“ in Stuttgart ein, neben der eine neue eigene Frauenorganisation ins Leben zu rufen kein Bedürfnis be­stand.149 Die Zentralleitung selbst war und ist bis heute eine Behörde, die, wie ihr Name besagt, weitgehende Aufsichtsbefugnisse gegenüber allen, auch den konfessionellen Wohlfahrtseinrichtungen in Württemberg hatte.150 Ihr Leiter, Dr. Hahn151, vertrat die Württembergische Regierung in Genf 1863 und 1864; er war es auch, der als ersten Landesverein, wie oben erwähnt, den Württembergischen Sanitätsverein ins Leben rief. Die Zentralleitung gehörte den später noch zu erörternden Zusammenschlüssen der deutschen Landesfrauenvereine vom Roten Kreuz an, und erst bei Bildung des Deutschen Roten Kreuzes 1921152 hörte, entsprechend der Eigenart der Zentralleitung, die unmittelbare Zugehörigkeit zum Deutschen Roten Kreuz auf.

[Entwicklung in Baden]

Der Badische Frauenverein nimmt in mancherlei Hinsicht eine Sonderstellung unter den deutschen Frauenvereinen ein, und er war auf verschiedenen Gebieten so entschieden wegweisend, daß eine etwas eingehendere Darstellung gerechtfertigt ist. Im Jahre 1859 drohte der Krieg um die Einigung Italiens153 auch auf Süddeutschland überzugreifen. In Baden, das als erstes Angriffsziel vor den französischen Truppen im Elsaß lag, war die Erregung und Sorge begreiflich.

In diesem Zeitpunkt, am 4. Juni 1859, übergab die Großherzogin Luise154, Tochter der Königin Augusta133, dem Badischen Innenminister eine Denkschrift: die Zeit der Erwartung drohender Ereignisse habe schon mancherlei Not ins Land gebracht. Die Sorge vor einer schweren Zukunft dürfe das helfen in der Gegenwart als Vorbereitung auf schlimmere Tage nicht ausschließen. Eine Organisation wohlgeordneter [71] und geprüfter Art werde im Augenblick der Not um so besser wirken, je eher sie eingeübt sei. Der Wunsch sei deshalb, Vereine von Frauen durch das ganze Land zu bilden, die sich das Helfen jetzt und dann die Vorbereitung zur Hilfe für spätere Zeit zur Aufgabe machen. Zunächst gelte es, für die Familien der zu den Waffen gerufenen Männer Beschäftigung und Erwerb zu schaffen. Für den Fall des Kriegsausbruchs seien Mittel anzusammeln, für Krankenpflege Vorsorge zu treffen, mit dem Sammeln von Leinen, Verbänden, Charpie u. dgl. zu beginnen.

Schon am 6. Juni war eine Satzung ausgearbeitet, die in 7000 Exemplaren über das ganze Land Baden verbreitet wurde.

Da bald nach der Schlacht von Sol­fe­ri­no155 der Frieden von Villa­fran­ca156 folgte, war die unmittelbare Kriegsgefahr behoben. Damit schien der Zweck des Vereins überholt, in dessen Satzung § 1 es hieß: „Unterstützung der infolge der Kriegsbedrohung oder eines Krieges in Not geratenen, sowie der Vorsorge für verwundete und erkrankte Militärpersonen.“ Am 24. Juli 1859 wurde aber beschlossen, den einmal erfolgreich ins Leben gerufenen Verein fortzuführen, sein Aufgabengebiet aber noch zu erweitern auf Hilfe in besonderen Notständen, Unterstützung einzelner in Not geratener Familien, besonders durch richtige Krankenpflege, gute körperliche und sittliche Erziehung der Kinder, Ordnung und Reinlichkeit in den Haushaltungen. Weiter hieß es: „Um überhaupt auf Erzielung einer guten Krankenpflege im Lande hinzuwirken und um für Zeiten des Eintritts ungewöhnlich vieler Krankheitsfälle oder für den Fall eines Krieges zur Pflege der Verwundeten eine größere Anzahl wohleingeübter, wahrhaft christlicher Krankenpflegerinnen zur Verfügung zu haben ... unternimmt der Badische Frauenverein den Versuch, Mädchen und Frauen evangelischer und katholischer Konfession, welche die nötigen körperlichen, geistigen und religiösen Eigenschaften besitzen und besonderen Beruf für die Krankenpflege fühlen, während einer Zeit etwa von sechs Wochen in geeigneten Krankenanstalten für die Krankenpflege durch praktische Einübung und theoretischen Unterricht ausbilden zu lassen und wird die hieraus erwachsenden Kosten bestreiten.“

„Die auf diesem Wege ausgebildeten Krankenpflegerinnen werden unter der Leitung und Aufsicht des Badischen Frauenvereins stehen.“

Die kriegerischen Ereignisse, die Dunant135 zu seinen Forderungen157 bewegten, hatten zur selben Stunde, aber ohne jede Abhängigkeit voneinander, die Durchführbarkeit seiner praktischen Vorschläge in Baden erwiesen. Es war also das Gegebene, daß der Badische Frauenverein, nachdem sich die Badische Landesregierung an den Genfer Verhandlungen von 1863 und 1864 beteiligt hatte und dem Genfer Abkommen von 1864 beigetreten war, nun auch in die Stellung eines Badischen Hilfsausschusses eintrat. Das geschah durch ein Schreiben am 24. Juni 1866, mit dem er sich dem Badischen Kriegsministerium zur Verfügung stellte.

Der weitere Verlauf nach Bildung des Landesvereins ist bereits auf S. 63 dargestellt.

[Entwicklung im Großherzogtum Hessen]

Der „Alice-Frauenverein für Krankenpflege im Großherzogtum Hessen“ entstand nach dem Kriege von 1866123, der die Erfahrung gebracht hatte, [72] daß es trotz der geringen Zahl von Verwundeten doch an den nötigen geeigneten Pflegekräften fehlte. Die Prinzessin Alice von Hessen, geb. Prinzessin von Großbritannien und Ir­land158, folgte hierbei den Anregungen des benachbarten Landes, auch Sachsens. Sie setzte sich aber als Engländerin vorzugsweise mit Florence Nightingale159 in Verbindung, nach deren Vorschlägen sie eine Krankenpflege-Organisation für Hessen ins Leben zu rufen gedachte.160

[Entwicklung in Sachsen-Weimar-Eisenach]

Im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach bestand seit 1817 das „Patriotische Fraueninstitut“, das aus den Frauenvereinen hervorgegangen war, die sich während der Jahre 1813—1815 gebildet hatten. Der erste Aufruf am 10. August 1815 stammte von der Hand der Erbgroßherzogin Maria Paulowna [sic!]161. Im Jahre 1817 erhielten die inzwischen in reicher Zahl entstandenen Vereine eine einheitliche Organisation, und zwar durch ein mit Genehmigung des Großherzogs entstandenes Landesgesetz für das „Patriotische Institut der Frauenvereine im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach".162 Dieses Gesetz und die darauf beruhende Organisation hat mit geringen Änderungen bis 1933 bestanden.

Die Aufgaben des Instituts sind im Gesetz eingehend behandelt. „Im allgemeinen ist Wohltätigkeit durch gemeinsames Zusammenwirken der einzelnen Kräfte und Beförderung des Fleißes der Hauptzweck eines jeden Vereins.“

„Insbesondere erstrecken sich die wohltätigen Zwecke
a) auf die Unterstützung alter und zur Arbeit unfähiger hülfloser Personen,
b) auf Unterstützung und Pflege verlassener Kranken,
c) auf schleunige Hilfe für andere Personen in dringenden unverschuldeten Notfällen, als: Brand, verheerende Krankheiten usw.,
d) auf Beförderung der Arbeitsamkeit und des rechtmäßigen Verdienstes arbeitsfähiger Menschen.
Hauptsächlich aber und besonders in den Orten, wo zu wenig Kräfte vorhanden sind, um mehrere Zwecke zu verfolgen,
e) auf die Ergreifung und den Unterricht der verlassenen weiblichen Jugend.“

Die Gründerin hatte ihre Gedanken in einem Brief an den Fürsten Reuß niedergelegt, der 1828 in seinem Lande eine ähnliche Einrichtung schuf. Der Brief der Großherzogin war auch Goethe163 mitgeteilt worden, der am 22. Dezember 1828 antwortete, wie er „das der Sache völlig angemessene Schreiben, sowie sämtliche Beilagen mit Vergnügen und Belehrung durchgelesen und sich gefreut habe, auf einmal zu überschauen, wie viel Gutes und Wünschenswertes in den wenigen Jahren schon gestiftet, gegründet und zum allgemeinen Vorteil lebendig erhalten worden sei“.

Ein Halbjahrhundert mannigfacher Tätigkeit legte das Institut demnach bis zur Aufnahme der Verpflichtungen des Genfer Abkommens zurück. Im Jahre 1827 bestanden 53 „Industrieschulen“ mit 2328 Kindern, d. h. Schulen nach den Ideen Pestalozzis, in denen verwahrloste Kinder handwerklich erzogen wurden; 8 Spinnanstalten für arme Frauen, eine Anstalt zur Pflege armer Wöchnerinnen, 2 Anstalten zur Beschäftigung Erwachsener, 2 Rettungsanstalten für Verunglückte (1817 begründet), eine große Anzahl von Baumschulen für den Unterricht der Schulknaben [73] in der Obstkultur und eine Anstalt zur Förderung des Gemüsebaues. Von 1829 an folgten Kinderbewahranstalten, deren erste in Weimar, nach dem Vorbild Frö­bels164 in Schweina, entstand.

[Entwicklung in Mecklenburg]

Der letzte und jüngste der Frauenvereine war der „Mecklenburgische Marien-Frauenverein“, der von der Großherzogin Marie146 am 28. Februar 1880 in Schwerin165 ins Leben gerufen wurde und in ganz Mecklenburg eine rege Tätigkeit entwickelte.166


Kapitel 13: Die Zusammenschlüsse der Landes-Männer- und Frauen-Vereine

[Entwicklung in Deutschland]

[73] […] Die Landesvereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger waren zwar in den einzelnen deutschen Staaten, deren es vor 1866 noch 39, nach 1866 immer noch 24 gab, unabhängig voneinander entstanden. Aber das Bedürfnis, die in Genf aufgestellten Grundsätze gemeinsam an den praktischen Erfahrungen zu überprüfen, die man 1866 hatte machen müssen, wurde doch lebhaft empfunden. Als nun im Jahre 1867 die 1. Internationale Konferenz in Paris vorbereitet wur­de167, die sich besonders mit Ergänzungen oder Änderungen des Genfer Abkommens befassen sollte168, traten auf Einladung des Vorstandes des hessischen Hilfsvereins Vertreter der Zentralkomitees von Preußen, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen am 21. August 1867 im Würzburg zusammen, um sich unmittelbar vor der am 26. August in Paris beginnenden Konferenz über ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen. Insbesondere wurden gemeinsame Vorschläge für eine Neufassung des Genfer Abkommens ausgearbeitet. Aus dem Wunsche, sich über die zweckmäßige Gestellung der freiwilligen Hilfstätigkeit zu einigen und durch die Anknüpfung persönlicher Verbindungen das Zusammenwirken der deutschen Hilfsvereine für den Kriegsfall zu fördern, wurden in Würzburg Beschlüsse gefaßt, die in zunächst recht loser Form ein einheitliches Vorgehen überhaupt anbahnen sollten (Anl. 3). Die formale Bestätigung dieser Beschlüsse, die im Mai 1868 auf einer erneuten Delegiertenkonferenz vorgesehen war, unterblieb jedoch. Immerhin war der [74] erste Schritt zu einem gesamtdeutschen Vorgehen innerhalb des Roten Kreuzes getan.

Erst nachdem von Berlin aus die Einladungen zur 2. Internationalen Konferenz ergangen waren169, fanden sich auf badische Anregung die Vertreter von Bayern, Baden, Hessen und Sachsen am 3. und 4. April 1869 in Nürnberg zusammen, um den Vorschlag für eine in Berlin abzuschließende Vereinbarung zu beraten. Die Vertreter aller deutschen Landeskomitees traten in Berlin am 21. April 1869, am Vortag der Internationalen Konferenz[,] zusammen. Das Ergebnis war der Abschluß der „Gesamtorganisation der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger“ zwischen den Landesvereinen von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Hessen (Anl. 4). So bescheiden aus dem Blickfeld des Großdeutschen Reiches170 dieses Ergebnis auch wirken mag, so soll die für das damalige Deutschland wegweisende Tat nicht verkannt werden, der Kaiser Wilhelm I. in seiner Botschaft vom 14. März 1871 (Anl. 5) das Zeugnis ausstellte, durch sie sei die deutsche Einheit auf dem Gebiete der Humanität vollzogen, als die politische Einheit des Vaterlandes sich noch im Kreise der Wünsche bewegte.

Die Einheitlichkeit der Gesamtorganisation beruhte auf der Feststellung der gemeinsamen Aufgabe, Tätigkeit und Mittel an Personal und Material für einen Kriegsfall vorzubereiten und im Kriegsfalle die militärischen Sanitätsbehörden mit allen Kräften und Mitteln zu unterstützen; sie beruhte ferner auf der einheitlichen Führung durch das Zentralkomitee der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger.

Das Deutsche Zentralkomitee sollte in Friedenszeiten durch Rat und Anregung einwirken, es konnte unter Umständen auch während des Friedens Gemeinsames ausführen. Die einheitliche Vertretung in internationalen Angelegenheiten lag ihm ob, wenn auch die deutschen Landesvereine an internationalen Konferenzen noch stimmführend teilnehmen konnten, was sie übrigens in der anschließenden Berliner Internationalen Konferenz zum letztenmal taten.

Im Kriege jedoch lag dem Deutschen Zentralkomitee die einheitliche Vertretung gegenüber dem Heer und die einheitliche Disposition über den Kräfteeinsatz der Landesvereine ob.

[75] Das Deutsche Zentralkomitee hatte seinen Sitz in Berlin. Präsidium und laufende Geschäftsführung war ein für allemal dem preußischen Zentralkomitee übertragen. Das war der Regelung auf staatspolitischem Gebiet in der Verfassung des Norddeutschen Bundes, später des Deutsches Reiches, mit Personalunion der Führung des Reiches und Preußens, nachgebildet.

Ebenso wie das Deutsche Reich Bismarcks, dessen Verfassung sorgfältig die Souveränitäten der deutschen Bundesstaaten schonen mußte und rechtlich nur auf schwachen Bindungen beruhte, tatsächlich zu einer festen Einheit erwuchs, so wurde der Zusammenschluß der deutschen Vereine, der nicht von Rechts wegen, sondern nur im Sprachgebrauch den Namen „Deutsches Rotes Kreuz” führte, zu einer Einheit, die niemals ernsthaft in Frage gestellt werden konnte. Eine nur wenig veränderte Neufassung der Satzung erfolgte erst im Jahre 1908. In dieser Form hat das Deutsche Rote Kreuz die Riesenaufgaben des Weltkrieges geleistet.

In dieser „Gesamtorganisation“ waren allerdings nur die Landesvereine, also die Männerorganisationen, zusammengeschlossen. Die Frage, wie das Verhältnis zu den Frauenverbänden zu regeln sei, blieb offen oder wurde nur teilweise gelöst.

In Preußen war durch die Satzung des Vaterländischen Frauenvereins bestimmt, daß der Verein in Kriegszeiten unter die Leitung des Zentralkomitees des preußischen Landesvereins treten sollte. Nach dem Kriege 1870/71124 wurde jedoch ein Zusatz beschlossen, wonach, unbeschadet dieser Oberleitung, der Vaterländische Frauenverein doch seine organisatorische Selbständigkeit behalten sollte. Am 25. bis 27. Mai 1877 wurde eine Übereinkunft geschlossen, daß der Vaterländische Frauenverein zwei stimmberechtigte Vertreter zum preußischen Zentralkomitee zu stellen habe. Eine Vertretung des preußischen Zentralkomitees im Hauptvorstand des Vaterländischen Frauenvereins fand jedoch nicht statt.

In den anderen Ländern blieb der Zusammenhang lockerer oder enger, je nach Stand der Gegebenheiten, die überall verschieden waren. In Bayern z. B. erfolgte die Regelung durch Schaffung des Bayerischen Landeskomitees auf Grund der Bayrischen Kriegssanitätsordnung von 1879.

[76] Jedenfalls setzten sich die Frauenverbände, stolz auf ihre Zahlen und Leistungen, energisch dagegen zur Wehr, etwa in ein Abhängigkeitsverhältnis von den Männerorganisationen zu geraten, die ihrerseits dem raschen zahlenmäßigen Wachstum der Frauenverbände nicht zu folgen vermochten, aber vorzugsweise die Bindung an die Ursprungsaufgaben gemäß den Genfer Beschlüssen und dem Genfer Abkommen zu wahren hatten.

Es war naheliegend, daß die Frauenvereine untereinander die Verbindung suchten, die für die Landesvereine durch das Deutsche Zentralkomitee geschaffen war. Die Anregung hierzu ging von Berlin aus, und zwar nach dem Kriege von 1870/71124. Die Vertreter der Frauenverbände, übrigens ausschließlich Männer, traten in Würzburg zusammen und legten eine „Verbandsordnung der deutschen Frauenvereine“ am 12. August 1871 fest (Anl. 6). Im Vordergrund stand dabei der Wunsch, die Mängel zu beheben, die in dem eben abgeschlossenen Krieg zutage getreten waren. Als geeignetster Weg hierzu ergab sich auf jeden Fall ein gemeinsames Vorgehen. Der Verband erklärte als den gemeinschaftlichen Zweck seiner Glieder:

  1. In Friedenszeiten außerordentliche Notstände zu lindern, sowie für die Hebung und Förderung der Krankenpflege Sorge zu tragen;
  2. In Kriegszeiten an der Fürsorge für die im Selde Verwundeten und Kranken teilzunehmen und die hierzu dienenden Einrichtungen zu unterstützen.

Die Bedeutung des Verbandes, der sich allerdings gelegentlich als eine unbequeme Parallelerscheinung zum Zusammenschluß im Deutschen Zentralkomitee hätte zeigen können, wenn nicht der übergeordnete Zweck des Einsatzes in Kriegszeiten jeder Schwierigkeit von vornherein die Spitze abgebrochen hätte, bestand darin, Organisationen wie das Patriotische Institut in Weimar überhaupt erst an das Rote Kreuz zu binden und den gemeinsamen Einsatz für die Kriegsaufgaben als eine gemeinsache Sache den deutschen Frauenvereinen zur Pflicht zu machen.

Wenig später, vom 23. bis 25. Oktober 1871, kamen in Nürnberg die Vertreter der Landesvereine, aber auch zahlreiche Frauenvereine zusammen, um Erfahrungen über die Leistungen im Kriege auszutauschen, namentlich mit Bezug auf die Krankenpflegerinnen und das männliche [77] Hilfspersonal, die Sanitätszüge und Vereinslazarette. Dabei wurden eingehend die Hemmungen erörtert, die dem Einsatz und der Führung des Sanitätsdienstes und der freiwilligen Krankenpflege erwachsen waren, aber auch die Mängel, die sich in den eigenen Leistungen herausgestellt hatten.

Ferner waren in Nürnberg die Mittel zur Sicherung einer dauernden, gedeihlichen Friedenstätigkeit erwogen worden, die zugleich der Bereitschaft für einen künftigen Krieg zu gelten hatte.

Derartige Konferenzen der Landes- und Frauenvereine folgten sich in den weiteren Jahrzehnten in längeren Abständen. Die gedruckt vorliegenden Berichte der Verhandlungen geben ein eindrucksvolles Bild aus dem jeweiligen Stand der Arbeit, der die Erörterungen galten. Sie bieten treffliche Aufschlüsse über den Gang der Entwicklung des Einsatzes der Kräfte und der höchst sorgfältigen Überlegungen, die vor jedem entscheidenden Schritt angestellt wurden. Besonders für die Entwicklung der Krankenpflege, des Krankenhauswesens und der sonstigen Friedenstätigkeit sind die Verhandlungsberichte die wichtigste Quelle der folgenden Darstellungen.

[Entwicklung in Österreich]

Die Entwicklung des Roten Kreuzes in Österreich vollzog sich in etwas anderen Formen, unabhängig von der Entwicklung im übrigen Deutschland. Ein Vertreter des Österreichischen Kriegsministers hatte an der Genfer Konferenz von 1863 teilgenommen. Der Staatenkonferenz von 1864 blieb Österreich jedoch fern; man setzte in Wien grundsätzliche Zweifel in die Möglichkeit, die in Genf verfolgten Pläne verwirklichen zu können. So ergab sich die seltsame Lage, daß während des Krieges von 1866 Preußen der Genfer Konvention angehörte, Österreich aber nicht. König Wilhelm I.171 ordnete an, daß trotzdem die Bestimmungen der Konvention von den preußischen Truppen streng zu befolgen seien. Das Genfer Komitee setzte sich für die Anschlußerklärung Österreichs in Wien ein und erreichte, daß der Beitritt nachträglich am 21. Juli 1866 erfolgte.

Durch dieses Zögern war jedoch die Bildung freiwilliger Hilfsgesellschaften nicht aufgehalten worden. Bereits während des Krieges von 1859 hatten sich in Wien, Graz und Linz Hilfsausschüsse gebildet, die Mittel für die Verwundetenpflege an Geld, Verbandstoffen u. dgl. sam-[78]melten, die Reste der Geldmittel wurden an die Kriegsinvaliden verteilt. Bald nach dem Kriege lösten sich diese Ausschüsse aber wieder auf. Eine besondere Aufgabe bestand in der Einrichtung von Korrespondenzbüros, die den Briefwechsel der Verwundeten mit ihrer Heimat in elf verschiedenen Sprachen der Doppelmonarchie vermittelten. Dasselbe wiederholte sich 1864.

Während des Krieges 1866 bildete sich der Österreichische Patriotische Hilfsverein in Wien von neuem. Er löste sich jedoch nach dem Kriege nicht wieder auf, sondern konstituierte sich am 18. Mai 1867 nach Maßgabe der Genfer Beschlüsse und nahm das Zeichen des Roten Kreuzes an.

Ganz unabhängig von Wien hatte sich in Graz ebenfalls in den Jahren 1859, 1864 und 1866 ein Damenverein gebildet, der ähnlich wie der Wiener Verein arbeitete. Er verwandelte sich im Jahre 1868 in den „Patriotischen Hilfsverein für Steiermark“, der den im Kriege verwundeten Soldaten und den ohne Stütze hinterbliebenen Müttern und Waisen Unterstützung gewährte.

Der Hilfsverein für Ober-Österreich in Linz, der 1864 entstand, nahm 1866 die Arbeit wieder auf und schloß sich 1868 durch eine Vereinbarung dem Patriotischen Hilfsverein in Wien an.

Böhmen blieb hinter diesen Bemühungen nicht zurück. Schon während des Krieges 1859 wurde von dort her ausgiebige Hilfe geleistet. Während der Kriege 1864 und 1866 bildeten sich Vereinigungen, die sich im Jahre 1868 in Prag bleibend zum „Hilfsverein für verwundete und erkrankte Krieger“ gestalteten.

Nach dem Kriege 1870/71124, während dessen die österreichischen Hilfsvereine die beiden kriegführenden Armeen in erfolgreicher Weise bei der Verwundetenhilfe unterstützten — Theodor Bill­roth172 war der Führer der österreichischen Sanitätsabteilung bei den deutschen Truppen —, machte sich in Österreich doch das Bedürfnis geltend, die bisher fast ganz selbständig nebeneinander bestehenden Vereine der einzelnen Kronländer fester zusammenzuschließen. Während der Kriegsereignisse auf dem Balkan 1877/78173 geriet die Sache ins Stocken. Im Jahre 1879 konnte dann durch Vermittlung des Kriegsministers, der die Delegierten der Vereine aller Länder und Provinzen Österreichs zu Beratungen im Mai nach Wien einlud, die Vereinigung erfolgen, die sich als „Österreichische Ge-[79]sellschaft vom Roten Kreuz“ am 14. März 1880 endgültig konstituierte. Die Gesellschaft war eine Vereinigung der Hilfsvereine der einzelnen Länder, die nun ins Leben gerufen wurden, soweit sie noch nicht bestanden.

Für die Kriegstätigkeit waren die Hilfsvereine der Bundesleitung unterstellt, hinsichtlich der Tätigkeit im Frieden behielten sie ihre Selbstständigkeit. Insofern glich die Organisation der des Deutschen Zentralkomitees.

Die Vorbereitungen für den Kriegsfall stellten sich nach dem Stande des Jahres 1902 folgendermaßen dar:

33 Transportkolonnen zu je 15 Wagen für die Verwundeten und ein Lastwagen für das Sanitätsmaterial mit einem Doppelzelt für Operationen. Die Transportkolonnen sollten die Verwundeten und Kranken aus den Seldhospitälern in die Reservespitäler oder auf die Bahnhöfe zur Weiterbeförderung bringen. Im Notfall sollten sie auch der Bergung der Verwundeten auf dem Schlachtfeld dienen.

2 bewegliche Feldspitäler mit voller Einrichtung für je 200 Mann und 14 Wagen.
12 mobile Ambulanzen für je 20 Mann.<bt> 4 Reservespitäler für 420—570 Mann.
5 Sanitätskolonnen für den Gebirgskrieg.
2 mobile Depots mit Wagen und Reservematerial.
1 Seeambulanz für den Fall des Seekrieges.

Außerdem waren 800 000 Verbandpäckchen für alle Soldaten der Truppen und der Reserve verteilt.

Endlich waren 175 Spitäler und mehr als 3000 kleinere Gebäude als Verwundetenunterkünfte eingeteilt, die Einrichtung und das Material hierfür in Magazinen hinterlegt.

In Friedenszeiten sollte Beihilfe für außerordentliche Unglücksfälle geleistet werden. Das geschah z. B. bei Überschwemmungen in Tirol, Steiermark, Nieder- und Oberösterreich, aus Anlaß der Cholera 1892 bis 1896, bei dem Erdbeben in Laibach 1895174 und bei einer Typhusepidemie in Pola 1896.

Zu erwähnen ist die Errichtung von Volksküchen auf Anregung von [80] Dr. Josef Kühn175, die im Kriegsfall für Spitalzwecke und bei Hilfskolonnen zur Verfügung stehen sollten.

Das Österreichische Rote Kreuz hat im Weltkrieg Seite an Seite mit dem Deutschen Roten Kreuz Gewaltiges geleistet, seine vortrefflichen Einrichtungen haben sich unter den schweren Stürmen trefflich bewährt. Seinen Männern und Frauen bewahren auch zahllose Soldaten des Altreichs treuen Dank für die hingebende Fürsorge und Pflege, die ihnen von den Bundesgenossen zuteil wurde.


Kapitel 14: Freiwillige Krankenpflege und Heeressanitätsdienst

[Hintergrund und Einführung]

[80] […] Die Frage, wie die Verbindung einer freiwilligen Hilfsgesellschaft und ihrer Kräfte mit dem Heeresorganismus zu gestalten sei, hatte bereits die Genfer Konferenz von 1863 grundsätzlich beschäftigt. Der preußische Vertreter, Generalarzt Dr. Löffler82, hatte mit Entschiedenheit ausgesprochen, daß freiwillige Hilfskräfte nicht neben, sondern nur unter der militärischen Leitung eingesetzt werden könnten. Er berief sich dabei auf die Erfahrung der anerkannten Bahnbrecherin freiwilliger weiblicher Krankenpflege im Kriege, Florence Nightingale176, die einst ihre krankenpflegerische Ausbildung in Kaiserswerth erhalten hatte. Sie schrieb in einem Brief an die Kronprinzessin Viktoria177:

„In jedem großen Kriege wird freiwillige Hülfe178 jeder Art immer sehr wünschenswert und selbst unentbehrlich sein, aber meine Erfahrung ist, daß sie sich ganz genau im Verhältnis, wie sie der Tätigkeit und Organisation des Staates eingegliedert und mit ihr verschmolzen ist, nützlich erweist; im anderen Salle wird sie nachteilig und selbst bedenklich.”

Nur bei klarer Einordnung der freiwilligen Krankenpflege konnten die mannigfachen Bedenken von militärischer Seite überwunden werden, die durch mannigfache unerfreuliche Erfahrungen eines sich unter dem Zeichen des Roten Kreuzes einschleichenden Schlachtenbummlertums im Kriege 1870/71124 neue Nahrung erhielten.

[81] In Preußen war grundsätzlich durch die auf S. 59 erwähnte Berufung des Königl. Kommissars und Militärinspekteurs der freiwilligen Kranpflege eine glückliche personelle Lösung gefunden. Der Kommissar war unmittelbar dem König als Oberstem Kriegsherrn unterstellt und konnte so mit dem Kriegsministerium und dem Generalstab erfolgreich verhandeln. Er besaß damit auch eine zwingende Autorität gegenüber dem preußischen Landesverein und bis 1870 auch allen anderen im Deutschen Zentralkomitee zusammengeschlossenen Landesvereinen bis auf Bayern und Württemberg, sowie gegenüber den Genossenschaften, die sich außerdem zur Verfügung gestellt hatten. Übrigens übernahmen auch Bayern und Württemberg die Anordnungen des Kommissars, die als „verbindliche Normen“ angesehen wurden.

[Preußische „Instruktion über das Sanitätswesen der Armee im Felde“]

Eine wichtige Ergänzung nach der sachlichen Seite erhielt die Stellung des Kommissars, aber auch die der freiwilligen Hilfsgesellschaften dadurch, daß am 31. Mai 1866 und 29. April 1869 vom Preußischen Kriegsminister die „Instruktion über das Sanitätswesen der Armee im Felde“ erlassen wurde, die der freiwilligen Krankenpflege einen ganz bestimmten Raum innerhalb des Sanitätswesens zuwies und das Genfer Abkommen, das der Instruktion beigefügt war, durch Bestimmungen über den Gebrauch der weißen Flagge mit dem Roten Kreuz praktisch in Gebrauch setzte. Der Einsatz von Kräften der freiwilligen Krankenpflege wurde durch Hinweis an den in Betracht kommenden Stellen geregelt, z. B. bei Krankentransporten, Lazaretten usw. Im Abschnitt 10 wurden grundsätzliche Ausführungen über die freiwillige Krankenpflege gemacht:

§ 62. Bei ausbrechendem Kriege kann die nach den bisherigen Erfahrungen von dem Patriotismus der Nation zu erwartende rege Beteiligung an der Fürsorge für die Pflege der Verwundeten und Kranken der Armee die Militärverwaltung nur dann in wirksamer Weise unterstützen, wenn einerseits die Organe der Privat-Wohltätigkeit stets schnell und sicher erfahren, in welchen Richtung und in welcher Weise sie ihre Sürsorge zweckentsprechend entfalten können, und wenn andererseits die Verteilung der freiwillig dargebotenen Dienste und Spenden auf die von den amtlichen Organen bezeichneten Bedarfspunkte zweckmäßig organisiert ist.

[82] § 63. Die freiwillige Krankenpflege darf aber kein selbständiger Faktor neben der amtlichen sein, sie muß vielmehr, wenn sie nicht hemmend und verwirrend auf den Betrieb des Pflegewesens einwirken soll, dem staatlichen Organismus eingefügt und von den Staatsbehörden geleitet werden.

§ 64. Die leitende Spitze der freiwilligen Krankenpflege ist der jedesmalige Königliche Kommissar und Militärinspekteur der freiwilligen Krankenpflege.
Seine Aufgabe ist es, die Tätigkeit der Vereine und einzelnen Opferwilligen zu konzentrieren und jeder dem Interesse der gemeinsamen Sache schädlichen Zersplitterung vorzubeugen.

§ 67. Die freiwillige Krankenpflege wird vorzugsweise im Rücken der operierenden Armee das geeignete Feld für ihre Tätigkeit finden, und zwar:

  1. in der Gestellung des Begleitpersonals an Pflegern für die Transporte der Kranken und Verwundeten aus den Feldlazaretten und den stehenden Kriegslazaretten nach den rückliegenden Reservelezaretten;
  2. in der Bereitstellung von Reserven an vollständig ausgebildeten Krankenpflegern und Krankenpflegerinnen für die Feld- und stehenden Kriegslazarette;
  3. in der Sammlung, Zuführung und Verteilung der freiwilligen Gaben an die Feldlazarette. Letzteres durch die bei den einzelnen Feldlazaretten bestellten Delegierten;
  4. in der Unterstützung der Reservelezärette, sei es durch die Übernahme einzelner Zweige der Lazarettverwaltung oder durch die Aufnahme von Rekonvaleszenten oder endlich durch die Einrichtung besonderer (Vereins-) Lazarette;
  5. in der Vermittlung von Nachrichten über den Verbleib verwundeter oder erkrankter Krieger an die Angehörigen derselben.

§ 68. Im Bereich der fechtenden Truppen wird sich zur Tätigkeit der freiwilligen Krankenpflege nur ausnahmsweise geeignete Gelegenheit bieten ...

Daß durch eine solche ausdrückliche Anerkennung des Wertes der freiwilligen Krankenpflege in der amtlichen militärischen Instruktion der Sache selbst ein gewaltiger Ansporn gegeben wurde, verstand sich [83] von selbst. Ebenso wichtig war aber, daß durch den Kommissar und die Instruktion eine einheitliche Richtlinie gegeben war, die in sich selbst eine Korrektur der nun einmal gegebenen vereinsmäßigen Mannigfaltigkeit bedeutete.

Weniger erfreut waren begreiflicherweise die im Deutschen Zentralkomitee vereinigten Organisationen einschließlich der Frauenvereine darüber, daß ihrer mit keinem Wort Erwähnung getan war und daß sie in dem zitierten § 64 mit Wohltätigkeitsvereinen und Einzelpersonen ohne Unterschied gleichgestellt wurden. Praktisch hat sich daraus allerdings kein wesentlicher Nachteil ergeben, weil die für die Zwecke des Roten Kreuzes geschaffenen Organisationen zwar noch jung waren, sich aber in der Volksmeinung je länger je mehr durchsetzten.

Außerdem sprach sich ein Königlicher Erlaß vom 12. Mai 1870 dahin aus, daß von dem Zentralkomitee bei eintretendem Kriege eine umfassende Wirksamkeit auf dem Gebiet der freiwilligen Krankenpflege wohl erwartet werden dürfe und daß es deshalb vom Kommissar als ein bereites Organ zu benutzen sein werde. Der Kriegsminister richtete eine dementsprechende Anordnung an den Kommissar.

[Deutsche „Kriegssanitätsordnung vom 10. Januar 1878”]

Eine entscheidende Förderung erhielt die Arbeit unter dem Zeichen des Roten Kreuzes, aber auch die Vereinheitlichung im 1871 neu geschaffenen Deutschen Reich durch die „Kriegssanitätsordnung vom 10. Januar 1878”.

Im Wortlaut bildete die Instruktion von 1869 die Grundlage, jedoch auf das Mehrfache des Umfangs erweitert wurde. Das galt auch für die Bestimmungen über die freiwillige Krankenpflege, durch die erwähnten Bayerischen Grundbestimmungen von 1873 angeregt worden waren. Leider verbietet der Umfang des Textes der die freiwillige Krankenpflege behandelnden Bestimmungen die Wiedergabe in diesem Buch 〈Eine Gegenüberstellung mit den Bestimmungen der Instruktion von 1869 findet sich in Fr. v. Criegern, Das Rote Kreuz in Deutschland. Verlag Veit & Co., Leipzig 1883.〉.

In der Kriegssanitätsordnung erschien der frühere Königliche Kommissar als Kaiserlicher Kommissar. Er führte diese Bezeichnung schon seit 1871. Seine Zuständigkeit erstreckte sich nunmehr auf das ganze [84] Reichsgebiet; allerdings war für Bayern das „Bayerische Landeskomitee“ als vermittelnde Stelle eingeschaltet. Der Kaiserliche Kommissar stand in unmittelbarer Verbindung mit den Kriegsministerien Preußens und der Bundesstaaten, die noch eigene Kriegsministerien besaßen, sowie mit dem Chef des Feldsanitätswesens, der die übergeordnete Dienststelle für alle Angelegenheiten des Heeressanitätswesens war.

Die Dienststelle des Kaiserlichen Kommissars, die bis dahin nur während des Krieges bestand, wurde nun eine ständig auch in Friedenszeiten wirkende Behörde.

Der Vorsitzende des Deutschen Zentralkomitees galt von selbst als Mitglied der Zentralstelle des Kommissars. Zur Vermittlung des Verkehrs mit den Militär- und Staatsbehörden und zur Leitung der freiwilligen Krankenpflege bediente sich der Kommissar seiner Delegierten. Den Delegierten unterstand im Kriegsfall das zur Verfügung gestellte Personal der freiwilligen Krankenpflege. Dieses trat mit dem Beginn seiner Tätigkeit auf dem Kriegsschauplatz unter die Militärgerichtsbarkeit, die Kriegsgesetze und die Disziplinarverordnung. Damit wurde der Grundsatz durchgeführt, daß die Freiwilligkeit in dem Augenblick aufhört, in dem der oder die Freiwillige im Kriegsgebiet in Tätigkeit tritt.

Die Tätigkeitsgebiete für den Einsatz der freiwilligen Krankenpflege wurden durch die Kriegssanitätsordnung sehr viel genauer geregelt, als das in der Instruktion von 1869 der Fall war. Sie blieben im wesentlichen aber die gleichen wie bisher, ergänzt durch die aus technischen Fortschritten sich ergebenden neuen Arbeitsfelder, wie Lazarettzüge, die teils von der Militärverwaltung, teils von der freiwilligen Krankenpflege zur Verfügung zu stellen waren.

Mit diesem Programm stellte die Kriegssanitätsordnung die deutschen Männer- und Frauenvereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger vor ein scharf umrissenes Aufgabengebiet, das weit ausgedehnt, aber auch genau begrenzt war. Der Friedensvorbereitung für den Kriegsfall wurden nun einheitlich für das ganze Reich ganz bestimmte Wege gewiesen. Die Kriegssanitätsordnung erlegte den im [85] Deutschen Zentralkomitee, das von 1879179 ab die Bezeichnung „vom Roten Kreuz“180 annahm, zusammengeschlossenen Landesvereinen eine Einheitlichkeit des Handelns auf, die weit stärker war als die Uneinheitlichkeit der organisatorischen Verfassung. Sie gab außerdem aber auch einen Antrieb zur Entfaltung der Kräfte nach der neu festgelegten Linie durch lange Friedensjahre hindurch, wie das mit der Instruktion von 1869, deren Erlaß der Krieg von 1870124 auf dem Fuß folgte, durchaus nicht der Fall gewesen war. Dieser Ansporn war um so wichtiger, als die Periode der deutschen Einigungskriege nun abgeschlossen war und es sich für die unter dem Zeichen des Roten Kreuzes stehenden Vereinigungen um die Frage handelte, wie sie ohne den lebhaften Aufschwung kriegerischer Zeiten ihre Arbeit verstärken, in ständiger Planmäßigkeit ausbauen und hierfür immer mehr Menschen, Männer und Frauen, zu freiwillig unentgeltlicher Tätigkeit heranziehen könnten. Zwar wurden die Bestimmungen der Kriegssanitätsordnung mit Recht als Einengung des Tätigkeitsgebietes der freiwilligen Krankenpflege auf dem Kriegsschauplatz aufgefaßt. Die Zeit einer etwas dilettantischen Auffassung, von der die Anfänge des Roten Kreuzes nicht ganz frei waren, war nun vorüber. Der freiwilligen Krankenpflege war jetzt im militärischen Rahmen ein bestimmter Platz angewiesen, der eingenommen und ausgefüllt sein wollte. Nach einer ersten Epoche des Tastens und Versuchens begann nun für das Rote Kreuz in Deutschland, das sich nun gemeinsam als „Deutsches Rotes Kreuz" zu bezeichnen anfing, die Periode planmäßiger Programmarbeit.

[Beschlüsse des 2. Vereinstages zu Frankfurt a. M. am 27. und 28. September 1880]

Die vorbereitende Friedenstätigkeit nach dem Programm der Kriegssanitätsordnung bildete den Hauptgegenstand der Verhandlungen des 2. Vereinstages zu Frankfurt a. M. am 27. und 28. September 1880, an dem sämtliche Männer- und Frauenvereine vom Roten Kreuz, wie sie von nun an bezeichnet werden können, teilnahmen. Nach gründlicher und sachgemäßer Beratung faßte der Vereinstag folgende Beschlüsse:

I

[„]Die Vereinsthätigkeit hat sich im Kriege nach Maßgabe der in der Kriegs-Sanitäts-Ordnung enthaltenen Vorschriften der staatlichen Sanitätspflege und den vom Staate eingesetzten leitenden Organen der [86] freiwilligen Krankenpflege unterzuordnen und die ihr in der Sanitäts-Ordnung gestellten Aufgaben treu und gewissenhaft zu erfüllen.

II

Nach der Kriegs-Sanitäts-Ordnung hat sich die Thätigkeit der freiwilligen Hülfe daher

A. in der Regel zu beschränken auf eine Thätigkeit im Rücken der kämpfenden Armeen, d. h. im Bereiche der Etappen-Inspectionen und stellvertretenden General-Commandos, und folglich zu bestehen:

1. in der Gestellung von geschultem Krankenpflege-Personal für Etappen-Lazarethe, stehende Kriegs-, Reserve- und Festungs-Lazarethe;
2. in der Gestellung von Begleitpersonal für Lazareth-, Hülfslazareth- und Krankenzüge, für Leichtkranken-Sammelstellen und Erfrischungs- resp. Verbandstationen;
3. in der Gestellung von Delegirten zur Leitung der ihr übertragenen Geschäftszweige im Namen und Auftrage des Kaiserlichen Commissars;
4. in der Selbstübernahme einzelner Zweige der Sanitätspflege, also namentlich in der Errichtung bezw. Bereitstellung
a) von Erfrischungs- und Verband-Stationen;
b) von Lazarethzügen;
c) in der Übernahme einzelner Zweige der Wirthschaftsverwaltung in den Reserve- resp. Festungs-Lazarethen;
d) in der Errichtung von Vereins-Lazarethen und Reconvalescenten-Stationen;
5. in der Sammlung und Nutzbarmachung der von der Nation gespendeten Gaben, Geld und Gegenstände, und zwar:
a) entweder durch deren Zuführung an die staatlichen Sammelstellen resp. Güter-Depots, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften; oder
b) durch Verwendung für die unter 4a—d aufgeführten Vereinszwecke und demgemäße Sammlung in die dazu erforderlichen Vereins-Depots;
6. in der Errichtung von Nachweise-Bureaux.

[87] B. Ausnahmsweise und auf Anordnung der Militärbehörden kann sie ihre Thätigkeit auch erstrecken in den Bereich der kämpfenden Truppen, und zwar:

1. auf die Entsendung von Transport-Colonnen an die Armee, im Anschluß an die Sanitäts-Detachements;
2. auf die Gestellung von Krankenpflegern und Pflegerinnen für die mobilen Feld-Lazarethe;
3. auf die Errichtung von Vereins-Lazarethen auf dem Kriegsschauplatze;
4. auf den Transport von Verwundeten und Kranken aus den Feld-Lazarethen nach der Eisenbahn.
III

Die freiwillige Krankenpflege resp. die Vereine haben sich auf diese ihre Kriegsthätigkeit im Frieden sorgfältig vorzubereiten. Diese Vorbereitung hat zu bestehen:

A. in der Aufrechthaltung und möglichstem Weiterausbau der bestehenden Vereins-Organisation, wobei namentlich eine Zusammenfassung der in den Männer- und Frauen-Vereinen enthaltenen Kräfte in gemeinsamer Organisation anzustreben ist;

B. in der erforderlichen Kenntniß der Heeres-Einrichtungen und der über die Sanitätspflege bestehenden gesetzlichen Vorschriften (Sanitäts-Instruction und die dazu gehörigen Verordnungen);

C. in der Ausarbeitung eines Mobilisirungs-Planes in doppelter Richtung:

1. Klarstellung darüber, auf welche Aufgaben man seine Kräfte zu concentriren gedenkt;
2. Aufstellung und Evidenzhaltung der dazu erforderlichen Personen- und Sach-Etats. Dabei wird
3. die Ausführung der Bestimmung in § 226, 1 (gemeinsame Tracht für die freiwillige Krankenpflege auf dem Kriegsschauplatz) ins Auge zu fassen sein.
IV

In practischer Richtung wird sich die vorbereitende Friedensthätigkeit der Vereine daher namentlich zu erstrecken haben:

[88] A. auf die Ausbildung geschulter Krankenpfleger und Pflegerinnen;

B. auf die Schulung von Transportcolonnen- und Sanitäts-Personal;

C. auf Beschaffung bezw. Bereitstellung des erforderlichen Materials für die eventuelle Errichtung von Vereins-Lazarethen, Aufstellung von Hülfs-Lazarethzügen und für Unterstützung des Landtransportes und Aufstellung der dazu erforderlichen Personen-Etats;

D. auf die Aufrechthaltung von Vereins-Depots, namentlich aber auch auf die Errichtung von Muster-Depots zu A., C. und D. in Gemeinschaft mit den Frauen-Vereinen.

V

Das Deutsche Central-Comité hat unter Mitwirkung der einzelnen Landes-Vereine und im Einvernehmen mit der Leitung der Deutschen Frauenvereine des rothen Kreuzes Veranstaltung dahin zu treffen, daß zur Ausführung dieser vorbereitenden Friedensthätigkeit nunmehr endlich geschritten werde. Zu diesem Zwecke ist es nothwendig, einen Muster-Mobilisirungsplan für die gesammte Vereinsthätigkeit auszuarbeiten und den Landes-Vereinen zuzustellen, denen es dann überlassen bleibt, diesen allgemeinen Plan den örtlichen Verhältnissen anzupassen. Diese Mobilisirungspläne sind seiner Zeit zur Prüfung und weiteren Veranlassung dem Kaiserlichen Commissar und durch dessen Vermittelung dem Kriegsministerium zu unterbreiten. Nicht minder geboten erscheint die Ausarbeitung eines Leitfadens für die Vereinsthätigkeit.[”]

Der am Schluß geforderte Leitfaden erschien in Gestalt des bereits erwähnten Buches von Criegern „Das Rote Kreuz in Deutschland“ 1883. Dieses vorzügliche Buch, das auch heute noch rückschauend von großem Interesse ist, legt der Behandlung des geforderten Mobilisierungsplanes die 3 Fragen zugrunde, die bei jeder Maßnahme entscheidend seien:

  1. Was wollen die Vereine tun?
  2. Was können sie tun, d. h. welche Mittel, sowohl sachliche wie persönliche, sind für diese Tätigkeit erforderlich, und
  3. für jeden einzelnen Verein: Besitzt der Verein die notwendigen [89] Mittel und die geeigneten Personen, um das zur Lösung der betreffenden Aufgäben Notwendige zu leisten, oder, was muß geschehen, um diese Mittel zu erlangen und um die notwendigen und geeigneten Personen zu gewinnen?

[Weitere Entwicklung der Kriegs-Sanitäts-Ordnung]

Ehe in den folgenden Kapiteln dargestellt wird, in welcher Weise das nun gestellte Arbeitsprogramm in Angriff genommen oder bereits geschaffene Werte in das Programm einbezogen und nach ihm gestaltet wurden, ist noch die weitere Entwicklung der Kriegs-Sanitäts-Ordnung und der Erlaß des Reichsgesetzes über den Schutz des Genfer Abzeichens zu behandeln.

Die Kriegs-Sanitäts-Ordnung vom 27. Januar 1907 schied die bisher in die Kriegs-Sanitäts-Ordnung in der Fassung von 1878 hineingearbeiteten, also verstreuten Bestimmungen über die freiwillige Krankenpflege aus und verwies sie in die besondere „Dienstvorschrift der freiwilligen Krankenpflege D. fr. K.“. Daraus ergab sich, daß die Kriegs-Sanitäts-Ordnung als rein militärische Vorschrift aufgebaut war, die lediglich zusammenfassend an den geeigneten Stellen, und zwar je für den Teil „Etappengebiet“ und „Heimatgebiet" auf die D. fr. K. hinwies. Übrigens wurde nun dem Kaiserlichen Kommissar der freiwilligen Krankenpflege, dessen Dienstsitz während des Krieges im Großen Hauptquartier sein sollte, der Stellvertretende Kommissar und Militär-Inspekteur mit dem Sitz in Berlin zur Verbindung mit dem Kriegsministerium zur Seite gestellt.

Die strikte Aussonderung der Bestimmungen über die freiwillige Krankenpflege entsprach dem praktischen Bedürfnis, die militärischen Bestimmungen klar und knapp zusammenzufassen und alles auszuscheiden, was darin als störend erschien. Allerdings kam damit auch eine gewisse militärische Selbstgenügsamkeit zum Ausdruck, die notfalls der Mitwirkung freiwilliger Kräfte, die doch etwas als Fremdkörper empfunden wurden, entraten zu können glaubte. Dem entsprach auch die Beschränkung der freiwilligen Krankenpflege auf Etappen- und Heimatgebiet; weiter vorn, also z. B. in Feldlazaretten, war sie ausgeschlossen. So ist denn auch während des Weltkrieges die Handhabung erfolgt. Der Einsatz der freiwilligen Krankenpflege in Feldlazaretten oder die [90] Heranziehung von Transportkolonnen der freiwilligen Krankenpflege in das Gefechtsgebiet blieb eine ziemlich seltene Ausnahme.

Die Kriegs-Sanitäts-Ordnung von 1907 enthielt das Genfer Abkommen in der neuen Fassung von 1906, dessen Bestimmungen über Armbinde, Flagge, Behandlung verwundeter Kriegsgefangener usw. verarbeitet waren.

[Schutz des Genfer Abzeichens]

Schon vor 1907 und vor der völkerrechtlichen Regelung des Schutzes des Genfer Abzeichens in der 2. Fassung des Genfer Abkommens war das Reichsgesetz vom 22. März 1902 über den Schutz des Roten Kreuzes181 erschienen (Anlage 10). Im Vordergrund stand dabei der Schutz des Zeichens vor Mißbrauch im Handel, der zeitweise groteske Formen angenommen hatte und schon bei dem Tag in Frankfurt 1880 dazu geführt hatte, eine gesetzliche Regelung des Schutzes zu fordern.

Durch die Bundesratsverordnung vom 7. Mai 1903 (Anlage 11) wurde dann auf Grund des Gesetzes das Recht zur Führung des Zeichens durch Organisationen geregelt. Es wurde abhängig gemacht von der Zulassung zur Unterstützung des Heeressanitätsdienstes durch das Preußische, Bayerische, Sächsische und Württembergische Kriegsministerium; mit der Zulassung konnte das Recht zur Führung des Abzeichens und Namens „Rotes Kreuz“ verbunden werden. Die Bundesratsverordnung noch mehr als das Gesetz selbst war das Ergebnis der parlamentarischen Lage im Deutschen Reichstag. Mit gutem Recht hatte das Deutsche Zentralkomitee für sich eine Sonderstellung als eigentlicher Träger der freiwilligen Hilfeleistung zum Heeressanitätsdienst gewünscht. Bereits bei der Internationalen Konferenz vom Roten Kreuz in Karlsruhe 1887182 war der Rechtsschutz des Roten Kreuzes zur Erörterung gestellt worden, und zwar von Belgien mit Unterstützung der Vertreter Deutschlands. Damals war ausgeführt worden, daß neben der Wehrmacht keine andere Gesellschaft und keine anderen Organe als die zu dieser Gesellschaft gehörigen das Abzeichen zu führen berechtigt sein sollten. Bei fast allen Ländern hat dieser Grundsatz bei der Gestaltung des Rechtsschutzes des Roten Kreuzes Anerkennung gefunden, außer in Deutschland. Auch nach der Neufassung des Genfer Abkommens von 1907 wurde das Gesetz von 1902 noch als [91] ausreichend angesehen. Es ist auch bis zum heutigen Tage unverändert in Geltung geblieben. Über das weitere Schicksal der Bundesratsverordnung von 1903 wird später noch zu berichten sein. Auch das Reichsgesetz über das Deutsche Rote Kreuz von 1937183 hat zwar das alte Gesetz nicht außer Geltung gesetzt, aber endlich dem Deutschen Roten Kreuz die ihm gebührende Sonderstellung gesichert.

[Überleitung]

In den folgenden Kapiteln 15 bis 18 werden die Formationen und Einrichtungen behandelt werden, die nach dem Programm des Deutschen Roten Kreuzes von 1880 aufzustellen waren, oder, bereits vorher entstanden, in den Aufbau für die Mobilmachung einbezogen wurden: die Sanitätskolonnen, Schwesternschaften, Helferinnen und Hilfsschwestern, schließlich die Einrichtungen wie Krankenanstalten und Depots. In den weiteren Kapiteln 19 und 20 soll in kurzem Abriß die Tätigkeit des Deutschen Roten Kreuzes bei Kriegen im In- und Ausland, bei Katastrophen und in der begleitenden Friedenstätigkeit dargestellt werden.


Kapitel 15: Die Männerformationen des Deutschen Roten Kreuzes

[91] […] Die Kriege von 1864184 und 1866185 hatten das Bedürfnis nach freiwilligen männlichen Krankenpflegern und Krankenträgern hinlänglich erwiesen. Daß von den eben erst entstandenen Hilfsvereinen solches Personal nicht gestellt werden konnte, verstand sich von selbst. Damals hatten die Ritterorden, Johanniter und Malteser, die Lücke einigermaßen ausgefüllt dadurch, daß durch D. [sic!] Wi­chern186 vom Rauhen Haus187 in Ham­burg188 und der Diakonenanstalt in Duisburg, ebenso von den Ordensgemeinschaften Brüder als Krankenpfleger und Krankenträger zur Verfügung gestellt wurden. Die Forderung, ausgebildete Krankenpfleger für den Einsatz zur Verfügung zu haben, blieb noch lange offen. Die Schwierigkeiten, diese Aufgabe wirklich zu lösen, erwiesen sich als kaum überwindbar.

[92] Die Frage der Transportkolonnen und Krankenträger wurde zunächst in Süddeutschland angefaßt. In Hessen setzte sich der Landesverein mit den Turngemeinden in Verbindung; so taten sich noch im Herbst 1866 Mitglieder des Turnvereins in Offenbach zur Gründung eines Sanitätskorps zusammen, das nicht nur für den Kriegsfall bereitstehen, sondern auch im Frieden bei plötzlich eintretenden Unglücksfällen Hilfe leisten sollte. Ähnliche Turner-Sanitätskorps entstanden in Darmstadt und Worms. Die innere Verfassung dieser Sanitätskorps ergab sich aus ihrer Herkunft aus den Turnvereinen; sie waren in der Zusammensetzung häufigem Wechsel unterworfen und konnten noch nicht den Grad militärischer Manneszucht aufweisen, der für ihre Aufgabe eigentlich erforderlich war. Sie haben aber im Kriege 1870/71189 Tüchtiges geleistet; das Offenbacher Korps war in Stärke von 43 Mann ausgerückt. Es hatte einheitliche Kleidung: blauwollene Hemdbluse, graue englischlederne Stiefelhose, wachstuchene Schirmmütze in Form des Käppi, wie eine Photographie von 1870 zeigt, sonst aber keine Abzeichen. Die größere Hälfte mußte im März 1871 wegen Erkrankung an Ruhr und Typhus heimgesandt werden.

Ein weiterer Versuch in Hessen ging dahin, die ältesten, noch nicht militärpflichtigen Schüler der höheren Schulen als „Schüler-Krankenträger“ auszubilden. Die Anregung wurde aber außerhalb Hessens energisch abgelehnt, weil man junge Leute von 17 Jahren weder körperlich noch seelisch den Strapazen eines Krankenträgerdienstes im Kriege gewachsen glaubte. Grundsätzlich war diese Auffassung sicher richtig, konnte man doch nicht voraussehen, daß ein Halbjahrhundert später Hunderttausende dieses Alters in Flandern stürmen und in Schützengräben den Krieg in seiner härtesten Form führen lernen würden. In Darmstadt haben sich bis in jüngste Zeit Lehrgänge für Erste Hilfe in den Oberklassen der höheren Schulen erhalten.

In Baden und Bayern, besonders in der Pfalz, wurden während des Krieges 1870/71189 ähnliche Formationen wie die hessischen kurzerhand ins Leben gerufen; die bayerischen führten als erste die später allgemein übernommene Bezeichnung „Sanitätskolonne“. Während sich die bayerischen Formationen nach dem Kriege jedoch zunächst wieder auflösten, wurde in Baden der Versuch gemacht, der Sache eine feste und [93] bleibende Form zu geben. Die Hilfskolonnen von Karlsruhe waren auf das Schlachtfeld von Wörth, die von Mannheim auf die Schlachtfelder von Weißenburg und Sedan berufen worden, hatten also in vorderster Front Dienst getan. Das ermutigte den Karlsruher Männerhilfsverein, für ein „Freiwilliges Krankenträgerkorps“ Satzungen mit genauen Dienstvorschriften aufzustellen, die Januar 1872 in der Zeitschrift „Krie­ger­heil“190 des Deutschen Zentralkomitees veröffentlicht wurden. Sie enthielten Bestimmungen über Bekleidung, Ausrüstung und Ergänzung nebst Abbildungen. Ein nachdrücklicher Erfolg blieb dem Unternehmen aber zunächst versagt. In Bayern gaben die „Grundbestimmungen“ von 1873 einen neuen, diesmal endgültig erfolgreichen Anstoß. Dort wurde 1875 angeordnet, daß in jedem der acht bayerischen Kreise je eine Haupt-Sanitätskolonne aufzustellen sei, die unmittelbar dem Kreisverein unterstellt war, also mit den örtlichen Zweigvereinen nichts zu tun hatte. Diese Kolonnen hatten die Hauptaufgabe, sich zum Sanitätsdienst in Kriegszeiten und zu den im Felde vorkommenden wirtschaftlichen Verrichtungen ausbilden zu lassen; bei Unglücksfällen und besonderen Notständen sollten sie auch in Friedenszeiten zur Hilfeleistung aufgeboten werden. Die Zahl der Kolonnen in den Kreisen vermehrte sich bald. Man wandte sieh vorzugsweise an Feuerwehren, Turngemeinden und sonstige Berufsverbände, zunächst erwiesen sich die Feuerwehrmänner als die weitaus geeignetsten und durch Ausdauer zuverlässigsten Kolonnenmänner.

Übrigens war während des Krieges 1870/71189 auch Norddeutschland auf diesem Gebiet nicht untätig geblieben; aus zahlreichen Städten, besonders des Westens, stellten sich Transportkolonnen zur Verfügung, unter denen sich die von Frankfurt a. M., Wiesbaden und Hamburg besonders hervortaten. Aber sie lösten sich nach dem Kriege sofort wieder auf. Neben diesen geordneten Formationen hatten sich übrigens auch weniger disziplinierte Gruppen von Nothelfern auf dem Kriegsschauplatz gezeigt, die sich weder den Landeshilfsvereinen unterstellten, noch sich den militärischen Befehlen fügten. Die Klagen über diese „Schlachtenbummler", die teilweise sogar ohne Berechtigung das Genfer Abzeichen führten, waren lebhaft und nötigten zu energischem Einschreiten.

[94] Erst die Kriegs-Sanitäts-Ordnung von 1878 und die Beschlüsse von 1880 lösten nun durchgreifende Maßnahmen aus. In Verhandlungen zwischen dem Kriegsministerium und dem Deutschen Zentralkomitee wurden Richtlinien für Art und Zahl etwa aufzustellender Kolonnen erörtert. Abweichend von dem in Bayern beschrittenen Weg der Neubildung im Anschluß an die Kreisausschüsse vom Roten Kreuz wurden für Preußen und die anderen norddeutschen Bundesstaaten Verhandlungen mit dem Deutschen Kriegerbund im Jahre 1882 aufgenommen mit dem Ziel, in zunächst 90 namentlich bezeichneten Städten Krieger-Sanitätskolonnen aufzustellen. Die im Deutschen Kriegerbund zusammengeschlossenen Kriegervereine hatten in ihren Satzungen die Aufgabe übernommen, im Kriegsfalle Hilfskräfte für den Sanitätsdienst zu stellen, man konnte auch mit Recht annehmen, daß die Soldaten des 12 Jahre zurückliegenden Krieges Eignung und Verständnis für die Sache mitbringen würden.

Im Jahre 1885 waren 36 solcher Kolonnen mit 980 Mann gebildet. Sie blieben zunächst Gliederungen des Kriegerbundes, erhielten aber Zuschüsse vom Preußischen Zentralkomitee und waren ihm in allen Angelegenheiten des Sanitätsdienstes unterstellt.

Mit der Dauer der Entfernung vom letzten Krieg wurde die Festlegung auf die Bildung der Kolonnen aus dem Deutschen Kriegerbund jedoch hemmend; man sah, daß die Wirksamkeit der Kolonnen in Bayern mit unmittelbarer Unterstellung unter die Kreisausschüsse vom Roten Kreuz besten Erfolg zeitigte. So entschloß sich das Preußische Zentralkomitee 1890, auch solche Sanitätskolonnen anzuerkennen, die sich außerhalb der Kriegervereine bildeten, also nunmehr auch andere Kräfte als die ehemaligen Kriegssoldaten heranzuziehen. Schließlich wurde auch den Kreismännervereinen die Bildung von Sanitätskolonnen übertragen. Die Ausbildung der Kolonnenmänner, die grundsätzlich unentgeltlich ihren Dienst taten, erfolgte ausschließlich durch Ärzte, die Marsch- und Exerzierübungen leitete der Kolonnenführer. Dem theoretischen Lehrgang lag das „Unterrichtsbuch für die Sanitätskolonnen vom Roten Kreuz“ von Rühlemann191 zugrunde, das sich an die militärische Krankenträgerordnung und entsprechende Dienstvorschriften anschloß.

[95] Zur Vereinheitlichung des Sanitätskolonnenwesens, innerhalb dessen keinerlei Unterschiede mehr vom Zentralkomitee anerkannt wurden, setzte das Zentralkomitee Inspekteure für die einzelnen preußischen Provinzen ein. Sie waren ehemalige Militärärzte. Ihnen unterstand die Aufsicht über die gesamte Ausbildung.

Um die Unklarheiten des Unterstellungsverhältnisses endgültig zu beseitigen, wurde im Jahre 1905 die bisherige Verbindung zwischen den Krieger-Sanitätskolonnen und dem Deutschen Kriegerbund gelöst. Der Abgeordnetentag des Deutschen Kriegerbundes gab am 13./14. August 1905 in Kiel seine Zustimmung hierzu. Von nun an war in Preußen nur noch der Vorsitzende des Provinzialvereins oder sein Stellvertreter zur Erteilung von Befehlen an die Sanitätskolonnen befugt.

An die Stelle der bisher durch den Kriegerbund gewährten Kameradschaft war schon seit 1896 die Versammlung der Führer und Ärzte Deutscher freiwilliger Sa­ni­täts­ko­lon­nen192 als übergeordnetes Organ getreten, in der auch die außerpreußischen Länder wenigstens teilweise vertreten waren. Daneben bildeten sich Landes- und Provinzialverbände in den einzelnen Ländern und Provinzen, die als Mittel der Vereinheitlichung der verschiedenen Formen der Sanitätskolonnen eine unbestreitbar nützliche Bedeutung hatten, außerdem die Frage der Unfallhilfe und Versicherung in Angriff nahmen. Daß sie für die Führung des Roten Kreuzes, das Zentralkomitee und die Provinzialvereine nicht immer bequem waren und in die Gefahr geraten konnten, eine Art Nebenregierung zu bilden, sollte sich erst später, in den schweren Jahren des Wiederaufbaues nach dem Weltkrieg, bemerkbar machen.

Die Bekleidung und Ausrüstung des männlichen Personals der freiwilligen Krankenpflege wurde durch Kabinettsorder vom 4. Januar 1883 festgelegt. Im Mai 1884 wurde vom Kaiserlichen Kommissar die Genehmigung zum Tragen der vorgeschriebenen Mützen bei Friedensübungen erteilt, der die Genehmigung zum Tragen der Tracht bei Übungen durch Erlaß des Kaiserlichen Kommissars ab 1. März 1898 folgte. Während des südwestafrikanischen Feldzuges 1905 wurde eine besondere Tropen-Dienstkleidung eingeführt, die der fechtenden Truppe angeglichen war.

[96] Vor dem Weltkrieg (1909) war der Bestand der Sanitätskolonnen zahlenmäßig nach Kimmle, „Das Deutsche Rote Kreuz"193, I, folgender:

Landesvereine vom Roten Kreuz Sanitätskolonnen vom Roten Kreuz Davon sind
Anzahl Zahl der Mitglieder zum Transport bestimmt, abkömmlich und geeignet als Pfleger praktisch ausgebildet, bereit, abkömmlich und geeignet
E. H. E. H.
Preußen 898 25435 6591 5989 687 290
Bayern 146 7519 1786 3273 130 304
Sachsen 109 4195 1275 466 199 6
Württemberg 21 1162 406 285 45 23
Baden 204 5190 693 1377 98 39
Hessen 26 1050 321 417 33 12
Braunschweig 14 372 120 86 5 2
Sachsen-Weimar 29 702 147 267 36 7
Oldenburg 2 52 10 26
Mecklenburg-Schwerin 18 370 86 91 1 1
Anhalt 13 464 146 123 26 1
Sachsen-Altenburg 11 334 121 151 1
Schwarzburg-Rudolstadt 8 218 58 18 12 2
Schwarzburg-Sondershausen 7 190 55 25 2 8
Schaumburg-Lippe 1 29 7 3
Waldeck 1 40 12
Reuß ä.L. 1 48 22 3
Reuß j.L. 1 66 22 27 2 15
Sachsen-Coburg und Gotha 34 870 227 425 10 6
Sachsen-Meiningen 48 1093 268 133 17 4
Lippe 2 45 12 8
Hamburg 4 254 115 76 1 10
Bremen 10 370 89 103
Lübeck 2 89 23
Elsaß-Lothringen 66 2171 480 509 8 20
Summe 1676 52328 13080 13893 1313 750

Die Sanitätskolonnen erhielten grundsätzlich eine Ausbildung, die ihre Mitglieder für den Krankenträger- und Transportdienst einschließ-[97]lich der Ersten Hilfe geeignet machte, nicht aber für die Krankenpflege. Wohl gelang es hin und wieder, einzelne Mitglieder der Sanitätskolonnen in kurzfristigen Kursen zu Hilfskrankenpflegern auszubilden, ebenso wie zu Hilfsdesinfektoren, aber zahlenmäßig blieb das Ergebnis gering. Die Notwendigkeit, freiwillige Krankenpfleger zur Verfügung stellen zu können, lag aber zutage und wurde als brennend empfunden. Überdies hatte das Preußische Kriegsministerium in den Jahren 1883/84 das Deutsche Zentralkomitee wiederholt darauf hingewiesen, daß eine der wichtigsten Aufgaben der freiwilligen Krankenpflege die Beschaffung genügend ausgebildeter freiwilliger Krankenpfleger sei. Das Zentralkomitee dachte daran, ausgediente Lazarettgehilfen für die freiwillige Krankenpflege vertragsmäßig zu gewinnen, weiter an Abschlüsse von Verträgen mit städtischen und privaten Spitälern und mit Brüder- und Diakonenanstalten, schließlich sollten auch geeignete Personen auf Kosten des Vereins zu Pflegern ausgebildet werden. Auf Grund von Verhandlungen, die mit D. [sic!] Wi­chern186 aufgenommen wurden, empfahl dieser, den Versuch zu machen, freiwillige Genossenschaften aus Kreisen zu bilden, die sich nicht der Krankenpflege widmen, in denen aber „voraussichtlich so viel Bildung, Gemüt, sittlich-religiöses Bewußtsein und Pflichtgefühl vorhanden sei“, um das Gelernte im Falle eines Krieges erfolgreich zu verwenden. D. [sic!] Wichern wurde der Auftrag zur Bildung dieser Genossenschaft übertragen, wozu das Zentralkomitee Zuschüsse gewährte. Wichern wandte sich zunächst mit Druckschriften und Vorträgen an die 10 Universitäten in Berlin, Greifswald, Breslau, Halle, Bonn, Göttingen, Kiel, Marburg, Leipzig und Straßburg.

Die Theologie-Studierenden und der Verein deutscher Studenten folgten in erster Linie der Anregung, die durch allgemeine Studentenversammlungen 1887 und 1888 unterstützt wurden. Die technischen Hochschulen folgten nach. Außer dem theoretischen Kursus wurden praktische Pflegekurse abgehalten, und zwar so, daß die Studenten je 14 Tage auf der Äußeren und auf des Inneren Station der Universitätskliniken beschäftigt wurden, dort allen Pflegedienst praktisch verrichteten, bei Operationen Handreichungen leisteten usw. Das Kultusministerium förderte die Ausbildung in den Universitätskliniken. Die Satzung der Genossenschaft wurde am 16. März 1892 angenommen.

[98] Im Jahre 1921 löste sich die Genossenschaft auf, nur an einzelnen Hochschulen blieben Gruppen bestehen.

Die Zahlen der Genossenschaften freiwilliger Krankenpfleger vor dem Weltkrieg waren folgende:

Bundesstaat Verbände Davon sind praktisch ausgebildet, bereit, abkömmlich und geeignet für das
Anzahl Zahl der Mitglieder Etappengebiet Heimatgebiet
Preußen 50 5653 1035 628
Bayern 3 156 30 4
Sachsen 2 208 114 42
Württemberg 1 698 50 50
Baden 3 475 51 21
Hessen 1 85 4 3
Braunschweig
Sachsen-Weimar 1 21 5 9
Oldenburg
Mecklenburg-Schwerin
Anhalt
Sachsen-Altenburg 1 5 3
Schwarzburg-Rudolstadt
Schwarzburg-Sondershausen
Schaumburg-Lippe
Waldeck
Reuß ä.L.
Reuß j.L.
Sachsen-Coburg
Sachsen-Gotha
Lippe
Hamburg 1 550 72 43
Bremen 1 97 20 39
Lübeck 1 36 6 2
Elsaß-Lothringen 1 612 66 6
Zusammen 66 8596 1456 847

Zur Vervollständigung des Bildes sei der Anschluß von Samaritervereinen an das Deutsche Rote Kreuz erwähnt. Die Samaritervereine [99] entstammten der Anregung Friedrich von Esmarchs aus dem Jahre 1881, der von der Tätigkeit der St. Johns Ambulances in England einen nachhaltigen Eindruck empfangen hatte und die Einrichtung auf deutsche Verhältnisse im Interesse des Rettungswesens übertragen wollte. Die Samaritervereine bildeten freiwillige Helfer für die erste Hilfeleistung aus, ohne sie jedoch organisatorisch zusammenzufassen. Nur soweit die Samaritervereine einen festen Stamm von Mitgliedern, der sich regelmäßigen Übungen unterzog, für den Kriegsfall zur Verfügung stellten, wurden sie in das Rote Kreuz aufgenommen. Diese Samaritervereine vom Roten Kreuz glichen sich im Lauf der Jahre fast vollständig den Sanitätskolonnen an.


Kapitel 16: Die Schwesternschaften

[99] […] Die Errichtung eigener Schwesternschaften unter dem Zeichen des Roten Kreuzes war der erste entscheidende Schritt, den die Landesvereine zur Pflege im Selde verwundeter und erkrankter Krieger zur Verwirklichung ihres Programms taten. Die Form, in der das geschah, ist eine Sonderleistung des Roten Kreuzes in Deutschland, die in dieser Weise nirgendwo im Ausland wiederholt ist. Die Gründe, die zur Bildung dieser Schwesternschaften führten, waren zweierlei: der Bedarf des militärischen Sanitätsdienstes und die Forderung der Ärzteschaft. Die beiden Momente trafen zusammen, um die Lösung dieser Aufgabe dringlich zu machen, aber auch ihre Durchsetzung zu erleichtern.

Daß die um 1860 bis 1870 vorhandenen Krankenpflegekräfte nicht ausreichten, die Forderungen des militärischen Sanitätsdienstes zu erfüllen, war durch die Erfahrungen von 1866 schon erwiesen. Die konfessionellen Schwesternschaften, deren Leistungen im Kriege volle Anerkennung gefunden hatten, waren nicht in der Lage, den zahlenmäßigen Anforderungen zu genügen. Daß die sogenannten „weltlichen“ Krankenwärterinnen für die Verwendung im Kriege nicht in Betracht kämen, wurde von niemand in Zweifel gezogen. Das waren gänzlich [100] unausgebildete, ernsten Anforderungen der Krankenpflege in keiner Weise gewachsene, unorganisierte und unkontrollierte Kräfte, die in allerschlechtestem Ruf standen. Welche Forderungen daraus das Preußische Zentralkomitee in seiner Denkschrift für die 2. Internationale Konferenz 1869 in Berlin für die Notwendigkeit der Friedensarbeit zog, wurde bereits auf Seite 40 erwähnt.

Nun kam aber zugleich von ärztlicher Seite der Wunsch nach besserer beruflicher Schulung der Krankenpflege, der sich aus der schnellen Entwicklung der ärztlichen, besonders der chirurgischen Heilkunst ergab. Chirurgen wie Langenbeck, Nußbaum, aber auch der Direktor der Berliner Charité, Esse, waren einig in der Kritik an der Unzulänglichkeit der bisherigen Art der Krankenpflege. In dem Buch „Die Kränkenhäuser“ (Berlin 1868, 2. Aufl.) schrieb Esse:

„Fast in allen Krankenhäusern größeren Umfangs ist die Beschaffenheit des Krankenwartpersonals ein Gegenstand stets wiederkehrender Klagen.“

„Das Wartpersonal (der Charité) war aus den verschiedenartigsten Elementen zusammengesetzt, meistenteils aus solchen Personen, die für ihren Dienst kein Interesse hatten, denselben nur als eine vorübergehende Beschäftigung annahmen und wieder aufgaben, sobald sich ihnen eine vorteilhaftere Gelegenheit zum Broderwerb [sic!] darbot. Die Führung dieser Personen war durchaus nicht vorwurfsfrei; Verstöße gegen die Sittlichkeit, schlechte Behandlung der Kranken und andere Ungehörigkeiten waren nicht eben selten. Die Zustände waren zum Teil eine Folge der schlechten äußeren Lage des Wartpersonals. In früherer Zeit erhielt ein Wärter neben freier Station, einschließlich der Beköstigung vom Gesindetisch, eine monatliche Löhnung von 1 bis 2 Taler, wofür er neben der Krankenwartung alle Hausarbeiten ohne Ausnahme verrichten mußte.“

Esse war es besonders, der sich von 1866 an jahrelang beratend und führend den deutschen Frauenvereinen bei der Schaffung einer neuen Form der Krankenpflege zur Verfügung stellte.

Vor dem Verbandstage der Deutschen Frauenvereine in Frankfurt a. M. 1874 erklärte er:

„Ich erinnere mich noch sehr wohl, daß man vor länger als 30 Jahren [101] nicht bloß vor der Krankenpflege scheu war, sondern auch von den Stätten, wo sie geübt wurde, fern blieb, daß man sich scheute, in eine öffentliche Krankenanstalt zu gehen, weil sie so schlecht waren wie die Pflege in ihnen. Das hat nun in der neuesten Zeit abgenommen und zwar dadurch, daß die gebildeten Klassen sich der Sache annahmen.“

Am klarsten hat Virchow 1869 die Forderungen in einem Vortrag zusammengefaßt:

„1. Es ist wünschenswert, daß in den öffentlichen Krankenhäusern auch die Krankenpflege auf den Männer-Abteilungen an Frauen übergeben werde.“

„2. Jedes größere Krankenhaus sollte eine Schule zur Ausbildung von Pflegern und Krankenpflegerinnen sowohl in praktischer als in theoretischer Richtung besitzen. Die Unterhaltung solcher Schulen müßte der Stadt, der Provinz oder dem Staat obliegen.“

„3. In jedem größeren Kreis, jeder großeren Stadt, jedern kleineren Staate sollten Vereine bestehen, welche es sich zur Aufgabe stellen, Geldmittel zu sammeln zur Ausbildung von Krankenpflegern und Krankenpflegerinnen, zur späteren Unterstützung dieser Personen und ihrer Genossenschaften, sowie der Kranken selbst, endlich zur Belehrung des Publikums in Fragen der Gesundheitspflege. Diese Vereine mögen als selbständige Krankenpflege-Vereine bestehen oder sich gleichzeitig die Aufgabe stellen, die öffentliche Gesundheitspflege in die Hand zu nehmen, oder sich mit den Hilfsvereinen für die Verwundeten im Kriege oder anderen ähnlichen Vereinen verbinden; nur ist es wünschenswert, daß sie ihre Tätigkeit in keiner Weise anderen Zwecken unterordnen.“

„4. Aus den aktiven Pflegern und Pflegerinnen sind womöglich Krankenpflege-Genossenschaften zu bilden, welche sich die Unterstützung unbeschäftigter und die Pensionierung invalider Pfleger und Pflegerinnen, sowie die gegenseitige Fortbildung zur Aufgabe stellen. Es ist anheimzugeben, ob diese Genossenschaften die Honorare für die durch ihre Mitglieder geleistete Pflege selbst einziehen und aus einer gemeinschaftlichen Kasse ihre Mitglieder besolden wollen.“

Die Bestrebungen, deren Träger die Frauenvereine, mit Unterstützung der Landesvereine, waren, hatten zum Ziel, junge Mädchen [102] und Frauen, an deren Auswahl ein hoher Maßstab des Charakters, der Gesundheit und der Bildung, ohne Rücksicht auf soziale Stellung, angelegt wurde, theoretisch und praktisch gut auszubilden, um eine tüchtige Berufsleistung zu erreichen. Die so ausgebildeten Kräfte, die ja im Ernstfall für den militärischen Sanitätsdienst bereit sein sollten, waren zu Gruppen zusammenzufassen, die von kirchlichen Bindungen unabhängig, aber von Religiosität durchdrungen sein sollten.

Die Verhandlungen des erwähnten Verbandstages 1874 gaben Aufschluß über die sorgfältige und weitblickende Art, in der an der Förderung der Sache gearbeitet wurde. Als Ergebnis wurd beschlossen, Krankenpflegerinnen auszubilden; zu diesem Zweck an bestehenden Krankenanstalten Krankenpflegeschulen als Internete zu gründen, in welchen geeignete Schülerinnen unter Aufsicht zur Krankenpflege ausgebildet werden und auch als Pflegerinnen unter Aufsicht des Vorstandes bleiben sollten. Mit den Krankenpflegeschulen sollten Asyle für dienstunfähig gewordene Pflegerinnen verbunden oder im Anschluß daran anderweitige Einrichtungen für die Versorgung dieser Pflegerinnen getroffen werden.

Im Zeitpunkt dieser grundsätzlichen Festsetzungen lagen schon in verschiedenen Teilen Deutschlands eigene Erfahrungen vor. Am ältesten waren die des Badischen Frauenvereins, die für die meisten anderen Versuche richtungweisend geworden waren.

Schon im Herbst 1859 war von dem eben gebildeten Verein (vgl. S. 71) eine Anleitung zur Krankenwartung für Frauen und Jungfrauen herausgegeben und in 8000 Exemplaren im Lande verbreitet worden.

Im Jahre 1860 folgte die erstmalige Ausbildung von 11 Krankenwärterinnen, die von den Frauenvereinen im Lande ausgewählt waren, in Karlsruhe selbst und in Pforzheim. Die ärztliche und praktische Unterweisung in der Krankenpflege dauerte 2 bis 5 Monate. Nach bestandener Prüfung wurden die Wärterinnen, ausgestattet mit einem Etui mit den notwendigen Instrumenten, wieder entlassen, um in ihrer Heimat auf eigene Rechnung die Krankenpflege auszuüben. Da sich dies Verfahren nicht bewährte, wurden 1861 einige Pflegerinnen in Karlsruhe zusammengezogen, da dort ein dringendes Bedürfnis bestand.

[103] In einem Miethause wurde eine Ständige Pflegestation mit zunächst 4, dann 7 Pflegerinnen eingerichtet. Diese erhielten ein festes Gehalt von 80 bis 100 Gulden jährlich neben freier Station und einheitliche Kleidung. Sie übten in Privathäusern Krankenpflege aus, gegen eine Vergütung von 15 Kreuzern bis 1 Gulden täglich an den Verein. Eine gemeinsame Hausordnung regelte den Dienst.

Bald kamen aber auch Anforderungen von Krankenanstalten auf Überlassung von Pflegerinnen, u. a. von den Universitätskliniken in Heidelberg. Im Krieg 1866 konnten bereits 51 ausgebildete Krankenwärterinnen zur Verfügung gestellt werden. Gestützt auf die Kriegserfahrungen wurde nun das Ziel verfolgt, Frauen und Mädchen mit gehobenem Bildungsstand zu den Kursen heranzuziehen. Zu diesem Zweck wurde in Karlsruhe eine kleine Vereinsklinik mit 7 Betten eröffnet und in Jahresfrist auf 30 Betten erweitert. 1867 folgte die erste Dienstordnung für die Krankenwärterinnen, die zwischen den freiwilligen Wärterinnen und solchen unterschied, die von dem Karlsruher Verein fest angestellt wurden. Für die letzteren wurde, mit Hilfe der Spende eines im Ausland lebenden Badeners, auch ein Pensionsfonds errichtet.

Im Jahre 1869 erging ein Statut über Ausbildung und Verwendung der Krankenwärterinnen, wie sie immer noch genannt wurden, durch das die Ausbildung, Anstellung, Vergütung und dienstliche Stellung genau geregelt würde. Die Dauer der Ausbildung wurde seitdem auf ein Jahr festgesetzt.

Den freiwilligen Krankenpflegerinnen war es freigestellt, bezahlte Anstellungen anzunehmen. Erst allmählich ging man dazu über, von Karlsruhe aus für auswärtige Krankenhäuser, wie Mannheim und Pforzheim und für die Kliniken in Heidelberg, Pflegerinnen im Vertragsverhältnis zur Verfügung zu stellen.

Das Heim, das in Karlsruhe die Krankenpflegerinnen zusammenfaßte, wurde zunächst als „Asyl" bezeichnet. Was man in diesem Hause erreichen wollte, umschrieb die Großherzogin Luise bei der Tagung der Frauenvereine:

„Das wirksamste Mittel zur Herbeischaffung eines festen Haltes scheint mir die Festigung des genossenschaftlichen Sinnes, sozusagen eines in der guten Bedeutung des Wortes zu verstehenden Corpsgeistes. [104] Deshalb müssen die Pflegerinnen notwendig der Genossenschaft angehören. Wir haben zwei Vereins-Hospitäler, und nachdem wir nur daher unsere Pflegerinnen nehmen, ist es vorwärts gegangen, weil dieselben fühlen, daß der Verband, dem sie angehören, Gutes leistet. Das gibt gehobenen Mut, moralische Freudigkeit, und diese der Gemütswelt angehörigen Hebel wirken außerordentlich.

Ähnlich wie in Karlsruhe waren die Anfänge einer Reihe von Schwesternschaften, die sich mit dem Ziel der Ausbildung von Kriegskrankenpflegerinnen, meist auf Anregung der Frauenvereine, entwickelten.

In Dresden entstand in den Jahren 1866 und 1867 das Institut der Albertinerinnen. Diese hatten zunächst die Aufgabe, sich für die ArmenKrankenpflege in den Zweigvereinen des soeben gegründeten Albertiner-Vereins zur Verfügung zu stellen. In theoretischen Kursen, die denen der späteren Helferinnen ähnlich waren, wurden die Mitglieder des Dresdner Frauenvereins geschult. Die für die Berufstätigkeit vorgesehenen Pflegerinnen erhielten zusätzlich eine drei- oder mehrmonatige praktische Ausbildung. Auch hier ging es darum, Krankenpflegerinnen aus solchen Schichten zu gewinnen, die bisher den Beruf der „weltlichen“ Krankenwärterin abgelehnt hatten. Durch Anstellung einiger der ausgebildeten Pflegerinnen ergab sich die Unterscheidung der beruflichen und der freiwilligen Albertinerinnen.

In Darmstadt stand man hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung der Krankenpflege auf einem etwas abweichenden Standpunkt. Die engen Beziehungen zu England und zu der Gestaltung der englischen Berufskrankenpflege mögen dazu beigetragen haben, daß der maßgebende Mann in Darmstadt, Dr. Eigenbrodt, schrieb: „Die Krankenpflege wird hoffentlich nach und nach immer mehr ein Feld der freien Erwerbstätigkeit werden. Solange man in weiteren Kreisen, auch unter den gebildeten, noch so wenig den Nutzen einer den Anforderungen der heutigen medizinischen Wissenschaft entsprechenden Krankenpflege zu würdigen und zu schätzen versteht, ist eine fortwährende Unterweisung, Leitung und Beschützung dieser Beruftätigkeit ein unumgänglich notwendiges Bedürfnis.“ Es mag hier daran erinnert sein, daß bei der Abfassung des Statutes für die Alice-Schwestern, ebenso wie bei dem Statut der Badischen Schwestern von 1867, Florence Nightingale als Beraterin heran-[105]gezogen war. Auch späterhin wurden noch vielfach die Schwestern — besonders solche, die Oberinnenstellungen einnehmen sollten — zur Erweiterung des Gesichtskreises und zum Kennenlernen abweichender Praxis nach England zur Ausbildung geschickt.

In Bayern ging man insofern einen wesentlich anderen Weg, als zunächst im Jahre 1874 eine kleine Krankenanstalt gegründet wurde, um als Mittelpunkt für die Ausbildung von Krankenpflegerinnen zu dienen. Bereits im Jahre 1874 wurde ein sechsmonatiger Ausbildungskursus festgelegt. Im Jahre 1889 begann man mit der Errichtung der großen Münchener Krankenanstalt, die zum Ausgangspunkt der sehr glücklichen Entwicklung der Bayrischen Schwesternschaft wurde.

In Berlin hatte die Königin Augusta133 das Augusta-Hospital in enger Verbindung mit der Charité geschaffen. Die Aufgabe der Krankenpflege dort wurde jedoch nicht dem gleichzeitig gegründeten Vaterländischen Frauenverein, sondern dem Berliner Frauern-Lazarett-Verein übertragen. Auch sonst neigte man anfänglich im Vaterländischen Frauenverein dazu, für das sich rasch ausdehnende Arbeitsfeld die Schwestern anderer Verbände heranzuziehen. Im Gesamtgebiet des Vaterländischen Frauenvereins waren bis zum Jahre 1882 erst drei Mutterhäuser entstanden, in Hamburg, Elberfeld und Kassel. Die Zweigvereine des Vaterländischen Frauenvereins hatten die Aufgabe erhalten, in erster Linie Pflegekräfte für die Kriegsvorbereitung zu gewinnen. Es handelte sich hier also um ein ganz bewußtes Vorgehen der Frauenzweigvereine im Sinne der Zielsetzung des Roten Kreuzes.

Erst gegen Ende des Jahrzehnts von 1870 bis 1880 setzte sich die Gewohnheit durch, daß man allmählich den Ausdruck „Schwester vom Roten Kreuz", „Mutterhaus“ und „Oberin“ als feststehend betrachtete. Der Ausdruck „Rotkreuzschwester“ entstammte dem Volksmund. Trotz der erwähnten Abweichungen in Darmstadt hatte sich das Prinzip durchgesetzt, daß sich die Krankenpflegerinnen in einer Hausgemeinschaft, die zunächst als „Asyl" bezeichnet wurde, zusammenfanden. Aus dieser Hausgemeinschaft entstand der Ausdruck „Schwester“ und „Mutterhaus", und an die Spitze der Gemeinschaft trat die „Oberin“.

Bei den bisher genannten Schwesternschaften von Frauenvereinen blieb das Verhältnis des Frauenvereins zu den Schwestern zunächst das [106] eines Schutzes und einer materiellen Hilfsstellung. Die Frauenvereine hatten die Aufgabe, die Altersversorgung sicherzustellen, und vor allen Dingen für Ausbildungsgelegenheit Sorge zu tragen, am liebsten in eigenen Anstalten. Man war sich dabei bewußt, daß es nicht die Aufgabe sei, der Bevölkerung Anstalten zu schaffen, in denen die kranke Bevölkerung versorgt würde. Vielmehr sollten kleine Musteranstalten geschaffen werden, die in erster Linie der Ausbildung des Schwesternnachwuchses dienten, zugleich aber einen neuen Begriff des hygienisch einwandfreien Krankenhauses im Zeitalter der beginnenden Antisepsis und Asepsis verwirklichen sollten.

Eine weitere dritte Gruppe von Schwesternschaften ist zunächst meist ohne jeden Zusammenhang mit dem Roten Kreuz aus der Initiative hervorragender Frauen entstanden, die sich selbst dem Krankenpflegeberuf widmeten. Diese Schwesternschaften sind durchgängig aus kleinsten Anfängen in der Mitte der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts hervorgegangen. Das Clementinenhaus in Hannover fing damit an, daß die Freiin von Lützerode einige Krankenpflegerinnen in einer Mietwohnung in Hannover sammelte. Unter ihr entwickelte sich die Schwesternschaft, die sich hauptsächlich der Privatpflege widmete, in glücklicher Weise. Um irgendwo Anlehnung zu finden, setzte sie sich mit dem Vaterländischen Frauenverein, später auch mit dem Provinzialverein vom Roten Kreuz in Verbindung. Der Gedanke, sich ein eigenes Krankenhaus zu schaffen, machte es notwendig, dem Institut, das bis dahin eine ganz persönliche Sache der Freiin von Lützerode gewesen war, die Rechtsform einer Stiftung zu geben, in deren Vorstand das Rote Kreuz ein bestimmendes Recht hatte.

In ähnlicher Weise entstand der Gräfin-Rittberg-Verein in Berlin; die Gräfin Rittberg ließ sich mit einer Freundin in einer Wohnung in Berlin nieder, um Privatpflege zu treiben. Auch dieses Haus erlangte die Rechte einer Stiftung mit loser Anlehnung an den Preußischen Landesverein vom Roten Kreuz. Ähnlich war die Entstehung der Schwesternschaft vom Roten Kreuz in Köln-Lindenthal durch die frühere Diakonissin, spätere Oberin Schmiede.

Eine weitere vierte Gruppe von Schwesternschaften entstand aus der Initiative der Vaterländischen Frauenvereine, z. B. in Kiel und Bremen. [107] Die Pflegerinnen wurden zunächst außerhalb des eigenen Hauses ausgebildet. Bald zeigte die Entwicklung, daß die Vaterländischen Frauenvereine sich der Aufgabe nicht gewachsen sahen, die Verpflichtungen gegenüber den Schwestern zu erfüllen. Infolgedessen wurden auch diese Schwesternschaften zu selbständigen Rechtspersönlichkeiten entwickelt und wenigstens, soweit sie in Preußen ansässig waren — dem Preußischen Landesverein mehr oder weniger lose angegliedert.

Als fünfte Gruppe erwuchsen aus der Initiative der um die Jahre 1870/71 neu entstehenden Männerzweigvereine, allerdings in enger Arbeitsgemeinschaft mit den Vaterländischen Frauenvereinen, die Schwesternschaften in Frankfurt a. M., Quinckestr., Wiesbaden, Schöne Aussicht usw.

Im Jahre 1882 traten zum erstenmal die Bestrebungen auf, die Mutterhäuser des Roten Kreuzes in sich zu einem Verbande zusammenzuschließen. Diese ersten Versuche scheiterten. Erst zehn Jahre später wurde der Gedanke verwirklicht und hat wesentlich zum Aufblühen des Rotkreuzschwesternwesens beigetragen.

Die Kriegssanitätsordnung von 1878 hatte auf die weitere Entwicklung des Schwesternwesens keinen merkbaren Einfluß. Die Art der Eingliederung in den Heeressanitätsdienst wurde durch sie nicht geklärt. Auch die anderen dringenden Fragen, die das Deutsche Rote Kreuz beschäftigten, wie die Kranken- und Altersversorgung der Schwestern, erfuhren durch sie keine Förderung. So verlangsamte sich zunächst das Tempo der Neugründungen.

Erst um die Jahrhundertwende entstanden abermals neuartige Formen, wie die Schwesternschaften in Meiningen, Coburg und Gotha, die als landesherrliche Stiftungen errichtet wurden, dem Verband Krankenanstalten und Mutterhäuser vom Roten Kreuz beitraten, sonst aber völlig unabhängig blieben. Diese Schwesternschaften entstanden gleichzeitig mit den Landeskrankenhäusern, neben denen sie ihre eigenen Mutterhäuser erhielten.

Als vierte Thüringer Schwesternschaft schließt sich das Sophienhaus in Weimar an, das sein eigenes Krankenhaus erhielt, im übrigen aber mit dem Patriotischen Institut in Weimar eng verbunden war.

Diese Thüringer Mutterhäuser erhielten die besondere Aufgabe der [108] Entsendung von Schwestern in die Gemeindekrankenpflege, der sich seitdem stets der größte Teil der Schwestern gewidmet hat. Die Verpflichtung zum militärischen Sanitätsdienst war die Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum Deutschen Roten Kreuz und für die Führung von Abzeichen und Tracht.

Noch loser als die Thüringer Stiftungshäuser waren dem Deutschen Roten Kreuz die Städtischen Schwesternschaften in Offenbach, Düsseldorf und Quedlinburg angegliedert. Sie bestanden aus den Schwestern der Städtischen Krankenanstalten dieser Orte, die zwar unmittelbare städtische Angestellte waren und blieben, jedoch mit dem Eintritt in den Mutterhausverband des Roten Kreuzes die Verpflichtungen für den Sanitätsdienst übernahmen und das Recht erhielten, die Tracht des Roten Kreuzes zu tragen. Das Bewußtsein, dem großen Schwesternverband des Deutschen Roten Kreuzes anzugehören, wurde ein Band innerer Gemeinschaft für diese Schwesternschaften, die zwar nicht in der Wirtschaftsform des Mutterhauses organisiert waren, aber in ihrer geistigen und berufsethischen Haltung sich an ihre Seite stellten.

Einer besonderen Erwähnung bedarf das Mutter- und Krankenhaus in Gnesen, das besonders wichtige Aufgaben an der Ostgrenze zu übernehmen hatte. Diese Schwesternschaft mußte 1919 unter Verlust aller unbeweglichen und fast aller beweglichen Habe in Ermangelung jeder weiteren Arbeitsmöglichkeit ihre Heimat verlassen und fand durch freundliches Entgegenkommen der Stadt Landsberg a. W. dort eine neue Heimstätte.

Um die Anforderungen an eine Schwesternschaft, die unter dem Zeichen des Roten Kreuzes arbeiten sollte, zu umgrenzen, hatte anschließend an das Gesetz zum Schutz des Roten Kreuzes vom 22. März 1902 das Zentralkomitee der deutschen Vereine vom Roten Kreuz Grundsätze aufgestellt, die für die Aufnahme von Krankenpflegevereinigungen in die Organisation des Roten Kreuzes maßgebend sein sollten. Diese Grundsätze tragen das Datum vom 2. April 1902. Sie bildeten die Voraussetzungen dafür, daß die oben bereits erwähnten Schwesterngruppen städtischer Krankenanstalten den Antrag auf Aufnahme in das Rote Kreuz stellen konnten.

[109] Die Voraussetzungen für die Aufnahme erstreckten sich nicht nur auf die Verpflichtung, innerhalb der ersten zehn Mobilmachungstage mindestens die Hälfte des Bestandes an Schwestern für die freiwillige Kriegskrankenpflege zur Verfügung zu stellen, sondern ganz besonders wurde eine Gewähr dafür verlangt, daß Mitglieder, die sich nicht völliger Unbescholtenheit erfreuten, aus dem Verband der Vereinigung zu entfernen waren, daß weiter die Mitglieder der Vereinigung körperlich leistungsfähig sein, eine ausreichende Bildung besitzen und sich über die erforderliche technische Vorbildung im Sanitätsdienst ausweisen konnten, und zwar durch mindestens einjährige Pflegetätigkeit in einem Krankenhaus und durch eine besondere Prüfung.

Durch die Bundesratsverordnung vom 22. März 1906 waren zwar erstmalig amtliche Bestimmungen für die Prüfung von Krankenpflegerinnen aufgestellt worden. Diese wurden jedoch für Schwestern vom Roten Kreuz nicht als ausreichend angesehen. Die Tagung des Verbandes deutscher Krankenpflegeanstalten vom Roten Kreuz im Oktober 1907 beschloß demgemäß, für die eigenen Krankenpflegeschulen die Durchführung von amtlichen Abschlußprüfungen zu fordern und die Voraussetzungen für die Ausbildung auf eine längere Ausbildungszeit als die vorgeschriebene einjährige hinaus auszudehnen.

Der Wunsch der Steigerung der beruflichen Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der eigenen Schwestern führte zur Gründung der Oberinnenschule vom Roten Kreuz im Jahre 1902, die auf Anregung der Oberin Clementine von Wallmenich in München eingerichtet wurde. Später, am 1. Oktober 1905, wurde diese Schule, die von vornherein als Wanderinstitut gedacht war, nach Kiel verlegt. Die Ausbildungsdauer dieser Oberinnenschule betrug 5 Monate. An die Aufnahme in die Oberinnenschule wurden hohe Anforderungen der persönlichen Eignung und der krankenpflegerischen Erfahrung gestellt. Der Unterricht erstreckte sich auf berufsethische und berufstechnische Fragen der Schwester, auf die Geschichte und die Aufgaben der freiwilligen Krankenpflege und des Roten Kreuzes, auf Kenntnis der Wirtschafts- und Bürobetriebe des Krankenhauses, Versicherungswesen und Sozialgesetzgebung. Es gehörte auch hinzu das Thema Kriegsausrüstung sowie französische und englische Konversation.

[110] Zum Beginn des Weltkrieges zählte das Deutsche Rote Kreuz 52 Mutterhäuser und Schwesternschaften mit rund 5000 Schwestern.

Die Schwesterntrachten waren noch recht verschieden; nur in Norddeutschland war die von der Tracht der Armeeschwester abgeleitete preußische Schwesterntracht durch Verordnung vom 25. März 1912 eingeführt. Es ist die gleiche Tracht, die heute sämtliche Deutsche Rotekreuzschwestern tragen.

Die Mutterhäuser und Schwesternschaften untereinander wiesen recht erhebliche Unterschiede auf, die mit der verschiedenartigen Entstehungsweise und der unterschiedlichen wirtschaftlichen Stellung als rechtlich völlig selbständige Mutterhäuser oder als Gruppe von Schwestern eines Städtischen Krankenhauses verbunden waren.

Trotzdem hatte sich ein bestimmter Typ der Rotkreuzschwester herausgebildet, der sich wesentlich von allen anderen vorhandenen Schwesterntypen unterschied. Entscheidend war der Gedanke des Mutterhauses als der Gemeinschaft der Schwestern unter Führung der Oberin. Das Mutterhaus hatte über das Arbeitsfeld und die Tätigkeit jeder einzelnen Schwester zu bestimmen. Es sorgte für den Nachwuchs. Ihm lag die Verpflichtung der Versorgung im Falle der Erkrankung, der Berufsunfähigkeit und des Alters ob. Dem Umfang nach war je nach Lage der einzelnen Schwesternschaft diese Versorgung verschieden gestaltet. Der Grundsatz jedoch war überall der gleiche. Allen Schwesternschaften gemeinsam war das Ziel bester beruflicher Leistung auf Grund sorgfältiger charakterlicher Erziehung auf einer religiös-sittlichen Grundlage, deren lebendiger Ausdruck das Gemeinschaftsleben des Mutterhauses war. Die besondere Verpflichtung zum Kriegssanitätsdienst bildete ein alle Mutterhäuser und Schwesternschaften vereinigendes Band, unbeschadet des sehr streng gehüteten Eigenlebens, das jede einzelne Schwesternschaft für sich vielleicht nur allzusehr führte. Infolgedessen war es auch nicht ausgeschlossen, daß die Mutterhäuser miteinander in Wettbewerb traten und sogar unter den Mutterhäusern in einer Stadt Spannungen entstanden, die sachlich nicht gerechtfertigt waren.

Das Wichtigste, das über allen Unterschieden stand, war die gemeinsame Einsatzbereitschaft und Berufsfreudigkeit und der Stolz, unter dem Zeichen des Roten Kreuzes unter Zurücksetzung der eigenen Person [111] dienen zu dürfen, im Frieden sowohl wie, wenn es sein mußte, im Krieg. Der Weltkrieg hat die große Bewährung der eigenen Schwesternschaften unter dem Zeichen des Roten Kreuzes gebracht.


Kapitel 17: Hilfsschwestern und Helferinnen

[111] […] In den Jahren nach der Jahrhundertwende setzte sich die Überzeugung durch, daß die Zahl der dem Deutschen Roten Kreuz zur Verfügung stehenden eigenen Schwestern für den Friedens- und Kriegssanitätsdienst nicht ausreichend war. Die Arbeit der Frauenvereine vom Roten Kreuz, die sich auf verschiedenste Gebiete des Gesundheitsdienstes oder der Wohlfahrtspflege ausdehnte, konnte nicht allein durch eigene Schwestern geleistet werden. Dafür waren Ergänzungskräfte hinzugezogen, die unter verschiedenen Bezeichnungen als Hilfsschwestern, Kriegskrankenpflegerinnen, Landkrankenflegerinnen u. dgl. Verwendung fanden.

Für den Kriegsfall sollten ausschließlich Berufsschwestern zur Verfügung gestellt werden. Um so wichtiger war es, für die Heimat — besonders für die mit Schwestern besetzten Arbeitsfelder in eigenen und behördlichen Krankenanstalten — Ersatzkräfte zur Verfügung zu haben und diese schon in Friedenszeiten vorzubereiten. Zu diesem Zweck wurden Mädchen und Frauen, die sich geeignet erwiesen, aber nicht den Wunsch oder die Möglichkeit hatten, ihr Leben ausschließlich dem Krankenpflegeberuf zu widmen, zu vorübergehender Ausbildung in einem Kranken- und Mutterhaus vom Roten Kreuz einberufen. Die Ausbildungszeiten waren verschieden bemessen, betrugen aber mindestens ein Vierteljahr. Es bildete sich eine gewisse Reserve, die verpflichtet war, in Wiederholungskursen die erworbenen Kenntnisse immer wieder aufzufrischen und neue Fühlung mit dem Mutterhaus zu gewinnen.

Die Träger dieser Ausbildung waren jedoch nicht die Mutterhäuser und Schwesternschaften selbst, sondern die Frauenvereine vom Roten Kreuz, die listenmäßig diese Ersatzkräfte führten.

[112] Nachdem hinlängliche Erfahrungen im praktischen Versuch gewonnen waren, erließ das preußische Zentralkomitee im Einvernehmen mit dem Vaterländischen Frauenverein zunächst für Preußen die „Bestimmungen über die Ausbildung von Hilfsschwestern im Jahre 1907. Die Landesvereine außerhalb Preußens schlossen sich in der Folgezeit fast ausnahmslos dem Vorgehen an.

Nach diesen Bestimmungen wurde festgesetzt, daß die Ausbildung als Hilfsschwester nur in einer Krankenanstalt vom Roten Kreuz oder einem von dem Deutschen Zentralkomitee als gleichberechtigte Ausbildungsstelle bezeichneten Krankenhause erfolgen durfte. Während der Ausbildung wohnten die Schülerinnen in der Ausbilduugsstätte und waren der Hausordnung unterworfen. Gegen Zahlung eines gering bemessenen Pflegesatzes wurde Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung, bei Erkrankung unentgeltliche Behandlung und Aufnahme im Krankenhaus gewährt. Die Ausbildung selbst war kostenlos. Die theoretische und praktische Unterweisung war meist mit der der Schwesternschülerinnen auf Grund des Amtlichen Lehrbuches für die Krankenpflege verbunden.

Die Ausbildung zur Hilfsschwester dauerte sechs Monate. Zum Abschluß fand eine Prüfung statt, nach deren Bestehen sie einen Ausweis als Hilfsschwester vom Roten Kreuz erhielt. Unter Anrechnung der sechsmonatigen Ausbildungszeit konnte die Hilfsschwester in die volle krankenpflegerische Ausbildung als Berufsschwester vom Roten Kreuz übertreten.

Über die Hilfsschwestern vom Roten Kreuz wurde von den Frauenvereinen, welche die Ausbildung veranlaßt hatten, eine Liste geführt, die ständig auf dem laufenden zu halten war. Bei Wechsel des Wohnortes fand Überweisung in den dort zuständigen Frauenverein statt. Diese Listen bildeten bei den Mobilmachungsvorarbeiten die Grundlage für die Deckung des Bedarfes an Pflegepersonal und für dessen Verwendung im Kriegsfall.

In den ersten drei Jahren nach der Ausbildung hatte alljährlich, später alle zwei Jahre, eine Übung von je sechs Wochen Dauer zur Ergänzung der Kenntnisse und zur Pflege der Beziehungen zur Schwesternschaft stattzufinden.

Neben diesen Hilfsschwestern bestanden nun aber weiter Ersatzkräfte, [113] die den Anforderungen an die Anerkennung als Hilfsschwestern nicht genügten. Um hierfür eine abschließende Regelung zu treffen, erließ wieder das Zentralkomitee des Preußischen Landesvereins in Verbindung mit dem Hauptvorstand des Vaterländischen Frauenvereins im Jahre 1908 neue Bestimmungen, die zunächst mit der Verschiedenheit der Benennungen aufräumten. Danach sollte es in Preußen weiterhin nur noch „Helferinnen“ geben, alle übrigen Bezeichnungen galten als unzulässig. Die Ausbildung zur Helferin sollte ausnahmslos in einem theoretischen und praktischen Unterrichtskursus stattfinden, für den eine Zeit von 20 Doppelstunden angesetzt war. An den theoretischen Unterricht sollte sich eine praktische Tätigkeit im Krankenhaus anschließen, die möglichst 6 Wochen, mindestens 4 Wochen zu dauern hatte. Wiederholungsübungen mußten im Abstand von 2 Jahren stattfinden. Für die praktische Tätigkeit kamen auch Militärlazarette in Betracht.

Als Unterlage für den theoretischen Unterricht diente das von Generalarzt Dr. Körting bearbeitete Unterrichtsbuch für die weibliche freiwillige Krankenpflege. An die Stelle der Tätigkeit im Krankenhaus konnte bei der Fortbildung, also bei den Wiederholungskursen, auch der Einsatz im Verwaltungs- und Wirtschaftsbetrieb eines Krankenhauses treten.

Die listenmäßige Führung der Helferinnen war ebenso geregelt wie die der Hilfsschwestern. Sie lag ausschließlich in der Hand der Frauenvereine vom Roten Kreuz.

Von den süddeutschen Frauenvereinen wurden die Bestimmungen nicht wörtlich übernommen. Besonders in Baden hielt man an der Dauer der praktischen Tätigkeit von mindestens 3 Monaten fest, die sich aus der Ursprungszeit der Badischen Schwesternschaft 1859 erhalten hatte.

Bei Beginn des Weltkrieges194 standen annähernd 2000 Hilfsschwestern und eine wesentlich größere Zahl von Helferinnen für die Mobilmachung zur Verfügung.


Kapitel 18: Bereitstellung von Einrichtungen und Material

[114] Bald nach dem Krieg 1870/71124, in dem sich die von Vereinen gesammelten und auf die Kriegsschauplätze entsandten Materialien häufig als wenig geeignet erwiesen hatten und vor allem wegen ihrer Vielgestaltigkeit den Gebrauch erschwerten, wurde vom Deutschen Zentralkomitee die Auswahl geeigneter Gegenstände für die Hilfeleistung in Angriff genommen. Am 22. Mai und 6. November 1875 trat eine Sachverständigen-Konferenz zusammen, die aus einigen hervorragenden Fachleuten des Kriegsministeriums, des Deutschen Zentralkomitees und des Vaterländischen Frauenvereins bestand. Das Ergebnis der Beratungen war der „Nachweis der Verbandmittel, Apparate, Lazarettutensilien, Medikamente und Lebensmittel, welche der freiwilligen Krankenpflege zur Beschaffung in Musterdepots zu empfehlen sind“.

Eine zweite Ausfertigung dieses Nachweises wurde am 4. Juli 1886 herausgegeben und durch ein „Verzeichnis der zu einem Musterdepot gehörigen Gegenstände, aufgestellt im Anschluß an den Nachweis der Verbandmittel usw., ergänzt. Das Kriegsministerium beauftragte den Kommissar und Militärinspekteur der freiwilligen Krankenpflege, den Nachweis den nachgeordneten Vereinen als Richtschnur zur Kenntnis zu bringen. Der Nachweis führte die Gegenstände in 4 Abschnitten auf:

  1. Verbandgegenstände, chirurgische Apparate usw.,
  2. Lagerungs- und Bekleidungsgegenstände,
  3. Lazarettutensilien,
  4. Arzneien, Desinfektions-, Nahrungs- und Genußmittel.

Bei den Verbandgegenständen wurde in der zweiten Ausgabe von 1886 die im Heeressanitätswesen in den achtziger Jahren eingeführte antiseptische Wundbehandlung berücksichtigt.

Durch die Errichtung von Musterdepots mit einem Verzeichnis hierzu gehöriger Gegenstände wurden die Listen des Nachweises ergänzt, um durch die Vorlage von Mustern, die heute als Normen zu bezeichnen sein würden, die Einheitlichkeit der Anfertigung nach Stoff, Form und Machart zu gewährleisten.

[115] Die Aufgabe der einzelnen Landesvereine, in Preußen der Provinzialvereine, vorzugsweise jedoch der Frauenvereine wurde es nun, bereits in Friedenszeiten nach den Mustern die für den Mobilmachungsfall notwendigen Vorräte bereitzustellen; soweit es sich um kurzlebende Gegenstände handelte, wurden diese von Zeit zu Zeit ausgetauscht, auch durch neue Muster ersetzt; im übrigen aber die Vorräte selbst in der ständigen Friedensarbeit der Frauenvereine verwendet, sobald der Ersatz in dem Depot sichergestellt war. Etwa von 1890 ab wurde allgemein die Aufstellung derartiger Depots durch die Frauenvereine eine wesentliche Pflichtaufgabe.

Die in den siebziger und achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts sich durchsetzende Auffassung, daß der Blockbau der Krankenhäuser und Hospitäler durch den Pavillonbau zu ersetzen sei, hatte schon während des Krieges 1870/71124 zu einer gewissen Vorliebe für Barackenbau geführt. Es lag nun nahe, die Solgerung daraus zu ziehen und den Versuch der Herstellung transportabler Krankenbaracken zu machen. Die Allgemeine Deutsche Ausstellung für Hygiene und Rettungswesen 1883 gab einen weiteren Anstoß hierzu. Es folgte eine internationale Wettbewerbsausstellung transportabler Krankenbaracken in Antwerpen im Jahre 1885, die von der Kaiserin Augusta133 veranlaßt worden war. Der erste Preis wurde der Firma Christoph & Unmack in Kopenhagen für eine transportable Baracke System Döcker zuerkannt.195 Die Firma verlegte darauf ihren Sitz nach Niesky O./C. Ein weiterer Wettbewerb fand im September 1889 aus Anlaß der Deutschen Allgemeinen Ausstellung für Unfallverhütung statt, bei dem eine weitere Vervollkommnung der Baracke und der vollständigen Einrichtung hierfür erreicht wurde.

Im Sommer 1891 wurde auf dem Gelände des Garnisonlazaretts in Tempelhof ein Barackenlazarett errichtet, um im täglichen, 5 Monate hindurch fortgesetzten Gebrauch die Bewährung der in dem Wettbewerb von 1889 prämiierten Gegenstände kennenzulernen. Nach diesem Versuch faßte das Zentralkomitee des Preußischen Landesvereins den Beschluß, für ein Lazarett zu 1000 Kranken 50 Kränken- und 30 Wirtschaftsbaracken mit Zubehör zu beschaffen. Zur Unterbringung, die vorläufig in der Personenhalle des Ostbahnhofes zu Berlin stattfand, wurde im [116] Jahre 1896 ein eigenes Depot errichtet, das Zentraldepot vom Roten Kreuz in Neubabelsberg. Ein geeignetes Gelände wurde vom Forstfiskus auf die Dauer von 40 Jahren pachtweise zur Verfügung gestellt. Allmählich schlossen sich weitere Bauten für Verwaltung, Desinfektion usw. an.

Weiter wurden für die örtlichen Vorbereitungen der Erstellung von Vereinslazaretten Anregungen gegeben. Schriften, wie die von Werner Schütte, „Die innere Einrichtung eines transportablen Lazaretts“, und von Pannwitz, „Die planmäßige Kriegsvorbereitung der Vereine vom Roten Kreuz“, bemühten sich, den einzelnen Vereinen die vollkommen fremdartigen Fragen nahezubringen und bei der Zusammenstellung des Materials als Richtschnur zu dienen. Nicht nur für die technische Einrichtung mit Wirtschaftsgegenständen, ärztlichen Geräten, Verbandmitteln, Apothekengeräten und Arzneien war eine Unterweisung notwendig, sondern auch über die Deckung des Personalbedarfs, den Verwaltungs- und den Dienstbetrieb, den Kranken-Zu- und -Abgang, die Krankenversorgung, Listenführung, Berichterstattung und schließlich die sich hierbei ergebenden Kosten. Schließlich wurde von Generalarzt Dr. Großheim auf Veranlassung des Zentralkomitees des Preußischen Landesvereins der „Anhalt für die Einrichtung und den Betrieb von Vereinslazaretten, Privatpflegestätten und Genesungsheimen vom Roten Kreuz“ herausgegeben, der bis ins kleinste Auskunft über alles Wissenswerte gab. Der ersten Auflage von 1900 folgte eine zweite im Jahre 1910.

Eine weitere Ergänzung ergab sich aus der Dienstanweisung für die Delegierten der freiwilligen Krankenpflege, die im Jahre 1907 erschien.

Die süddeutschen Vereine, insbesondere Bayern und Württemberg, bereiteten die Aufstellung von Lazarettzügen vor. In München wurde, 3. T. mit Unterstützung des Kriegsministeriums, die Einrichtung eines vollständigen Lazarettzuges beschafft und in einem Depot verwahrt. Die Kosten betrugen rund 55000 Mark. Die Schaffung dieses Zuges war schon Ende der achtziger Jahre vom Bayerischen Kriegsministerium angeregt worden. Die Arbeit wurde jedoch erst 1907 fertiggestellt. Ähnlich wurde in Stuttgart verfahren.

Zu der Kriegsvorbereitung gehörte auch die Schaffung eigener Kran-[117]kenhäuser, die ausdrücklich als Modellbauten gedacht waren. Bei der zweiten Konferenz der Vorstände der Landes- und Provinzialvereine vom Roten Kreuz in Straßburg 1903 wurde sogar die Forderung aufgestellt: „Kein Landes- und kein Provinzialverein ohne zentrales Kranken- und Mutterhaus." Schon hieraus ging hervor, daß die Schaffung eigener Krankenanstalten in erster Linie in Friedenszeiten der Aufgabe dienen sollte, den Nachwuchs eigener Rotkreuzschwesternschaften in Mutterhäusern zu ermöglichen und sicherzustellen. Allerdings stießen die Bauwünsche meist an die harten Grenzen der finanziellen Möglichkeiten. Größere Krankenanstalten zwischen 100 und 300 Betten entstanden zuerst in Dresden, Frankfurt a. M., Karlsruhe, München, Hamburg, Hannover, Darmstadt, einige weitere folgten in Wiesbaden, Breslau, Bremen, Gnesen, Stuttgart, Braunschweig.

Über die Finanzierung dieser Krankenhausbauten ist leider nur wenig feststellbar. Im allgemeinen wurden jahrelang Mittel angesammelt, durch Wohltätigkeitsveranstaltungen und Basare im kleinen zusammengebracht. Trotz des allmählich wachsenden Reichtums des Deutschen Reiches rechnete man bei den Vereinen vom Roten Kreuz meist mit erstaunlich bescheidenen Mitteln. Der Anleiheweg wurde so gut wie nie beschritten, eine Ausnahme bildeten Dresden und Braunschweig. Im letzteren Fall hatte man sich allerdings verrechnet, und es bedurfte mit Hilfe des Preußischen Zentralkomitees einer Sanierungsaktion, die von der Stadt und vom Land Braunschweig unterstützt wurde, um das Unternehmen wieder flott zu machen, das seitdem gedieh.

In Bremen, das seit jeher eine Ausnahmestellung im Sammlungswesen einnahm, wurden für den Bau des Rotkreuzkrankenhauses im Jahre 1907 durch freiwillige Sammlungen etwa 300 000 Mark und im folgenden Jahr aus einem Basar die erstaunlich große Summe von 108 000 Mark aufgebracht. In München konnte man auf der Grundlage der Kriegsentschädigungsgelder, die dem Bayerischen Frauenverein 1872 in höhe von 85 000 Gulden überwiesen wurden, anfangen, wozu im Jahre 1889 von einem deutschamerikanischen Stifter ein Geschenk von 150 000 Mark kam. Erst auf dieser Grundlage wurde ein Darlehen von 50 000 Mark bei der Bayerischen Handelsbank aufgenommen und der große Bau in der Nymphenburger Straße errichtet.

Das älteste Krankenhaus war das Augusta-Hospital in Berlin, das 1869 vom Berliner Frauen-Lazarettverein zur Ausbildung von Schwestern im gleichen Sinn geschaffen wurde, wie sie der Vaterländische Frauenverein in die Hand nahm. Dieser älteste Bau von 1869 dient z. B. im Rahmen des heutigen Augusta-Hospitals als Mutterhaus.


Kapitel 19: Tätigkeit des Deutschen Roten Kreuzes im Kriege

[118] […] In den vorangegangenen Abschnitten ist über die enge Wechselwirkung zwischen den Erfahrungen der Kriege 1864105 und 1866123 mit dem grundlegenden Aufbau der einzelnen deutschen Landesvereine wiederholt berichtet worden. Von einem Einsatz eigener männlicher und weiblicher Kräfte für die männliche und weibliche Krankenpflege konnte noch kaum die Rede sein. Die Hilfeleistung bestand also wesentlich in der Einrichtung von Lazaretten, Erfrischungsstationen an den Eisenbahnen und der Sammlung und der Sendung von Liebesgaben an die Front.

Bei Beginn des Krieges 1870/71124 stand bereits eine ausgebaute, wenn auch noch kleine Organisation zur Verfügung.

Unter Führung der Delegierten des Königlichen Kommissars und Militärinspekteurs bei dem norddeutschen Bundesheere trafen bereits einige Tage vor der Schlacht bei Weißenburg und am Schlachttage selbst Kolonnen mit Transportgeräten in der Nähe des Schlachtfeldes ein, um die Verwundeten zu sammeln und in die Lazarette zu bringen. Eine erste Kolonne kam aus Breslau, eine zweite von 150 Mann, bestehend aus etwa 40 Studenten der Medizin aus Greifswald, 40 Berliner Turnern, Heilgehilfen und Krankenwärtern, gelangte in die Rheinpfalz nach Edenkoben, eine dritte aus Speyer nach Wörth. Während der folgenden Schlachten um Metz und in Richtung auf Paris standen immer wieder neue Einheiten unter dem Zeichen des Roten Kreuzes, meist aus Westdeutschland, zur Verfügung. Darunter das schon früher erwähnte Offenbacher Turnersanitätskorps.

An den Eisenbahnstrecken in das Hinterland entstanden Verband- und [119] Erfrischungsstellen, die gemeinsam von den Männer- und Frauenvereinen ins Leben gerufen und geleitet wurden. Der zahlenmäßige Umfang der Leistungen war beträchtlich. Auch Mitteldeutschland, an der Spitze Berlin, stand hinter den westdeutschen Städten kaum zurück.

Der Württembergische Sanitätsverein, der Bayerische Landesverein und der Badische Frauenverein stellten eigene Lazarettzüge auf, die nach dem Vorbild der Erfahrungen des Nordafrikanischen Sezessionskrieges hergestellt waren und Vorzügliches leisteten. Einzelne norddeutsche Vereine rüsteten ebenfalls Sanitätszüge aus.

Unter den eigenen Krankenpflegerinnen vom Roten Kreuz zeichneten sich die badischen Schwestern aus, denen die anderen noch jungen Schwesternschaften vom Roten Kreuz zur Seite standen. Die überwiegende Zahl an weiblichem Krankenpflegepersonal wurde auch 1870/71124 von den konfessionellen Schwesternschaften gestellt.

Gewaltig war der Umfang der Gaben für die Verwundeten und Kranken, die bei den Vereinen zusammenströmten. In Berlin wurde Unter den Linden 12 ein Zentraldepot errichtet, in dem die Verwaltungsarbeiten geleistet, aber auch die aus der Stadt Berlin eingetroffenen Gaben angenommen, ausgepackt, geprüft, geordnet und versandbereit gemacht wurden. Ein zweites Depot wurde in einer Markthalle eröffnet.

Der Umfang der Spenden in Geld betrug über 18 Millionen Taler, die der Naturalgaben über 9 Millionen Taler.

In den Heimatgebieten wurden eine große Anzahl von Vereinslazaretten und Privatlazaretten errichtet, die besonders von den Frauenvereinen betrieben wurden. Die Zahl der in Norddeutschland errichteten Betten der Vereinslazarette betrug rund 10 000. Der Umfang der Leistungen in Süddeutschland war mindestens gleich groß.

Das Internationale Comitee in Genf und die Gesellschaften vom Roten Kreuz der neutralen Länder beteiligten sich mit wichtigen Geldleistungen. Das Internationale Comitee hatte für die Dauer des Krieges in Basel eine Agentur errichtet, die zunächst nur als Auskunft- und Vermittlungsstelle gedacht war, bald aber vor der Notwendigkeit stand, Materialgaben der neutralen Rotkreuzgesellschaften entgegenzunehmen und diese gleichmäßig nach Deutschland und nach Frankreich weiter zu [120] leiten. Im November 1870 schloß sich ein Internationales Hilfskomitee für Kriegsgefangene in Basel an, dessen Haupttätigkeit sich auf die große Zahl französischer Kriegsgefangener in Deutschland erstreckte. Dieses Komitee bediente sich übrigens nicht des Roten Kreuzes, sondern eines grünen Kreuzes in weißem Feld.

Die Schweiz, die Niederlande, Luxemburg, Belgien, Österreich, Ungarn, Rußland, Schweden, Italien, Spanien, Portugal, Türkei, Nord- und Südamerika beteiligten sich mit erheblichen Gaben, besonders durch die Entsendung von Ärzten. Die Britische Nationale Gesellschaft zur pflege der im Selde verwundeten und erkrankten Krieger brachte rund 300 000 Pfund an Geldspenden auf. Sie warb 62 Chirurgen an, die auf deutscher und französischer Seite in Hospitälern und Lazaretten tätig waren. Besonders dankbar wurde von der Britischen Gesellschaft empfunden, daß ihr durch die deutschen Einschließungstruppen vor Paris der Verkehr und die Übermittlung von Liebesgaben und Verbandstoffen in die belagerte Stadt hinein ermöglicht wurde. (Anlage 13.)

Die Ereignisse in China im Sommer 1900 veranlaßten das Deutsche Zentralkomitee, eine Hilfeleistung vorzubereiten, die wegen der weiten Entfernung des Kriegsschauplatzes grundsätzlich neuer Art war.

Dom Kaiserlichen Kommissar wurde für ein Feldlazarett in China um 12, und für ein nach Ostasien zu entsendendes Marinelazarettschiff um 30 freiwillige Krankenpfleger ersucht. Zugleich wurde die Errichtung eines Vereinslazarets mit 100 Betten auf deutschem Etappengebiet in Tsingtau angefordert. Für das Lazarettschiff „Savoya", das sich bereits in Japan befand, wurde Personal in Marsch gesetzt. Das Marinelazarettschiff „Gera“ wurde im Heimathafen mit freiwilligen Krankenpflegern bemannt. Mit weiteren Dampfern wurde Personal und Material für Lazarettzwecke nachgesandt. Die Döckerschen Baracken mußten für die klimatischen Verhältnisse in Nordchina besonders gesichert werden, und zwar sowohl gegen Überfälle wie auch gegn die schweren Stürme. Sie wurden deshalb mit einem über 2 m hohen Wall umgeben, der von der Außenseite in einen 2m tiefen Graben abfiel. Außerdem wurden die Wände durch Sachwerk verstärkt.

Wesentlich größer waren die Anforderungen während des Aufstandes in Südwestafrika 1904 bis 1907. Auf Anforderung des Ober-[121] kommandos der Schutztruppen wurden zunächst sechs Döckersche Baracken mit Ausstattung abgesandt, denen bald vier weitere Kranken- und zwei Wirtschaftsbaracken über Hamburg folgten. Gleichzeitig wurde eine Abordnung von Ärzten und fünf Schwestern in Marsch gesetzt, die dem Deutschen Frauenverein vom Roten Kreuz für die Kolonien angehörten und die Tätigkeit der sieben bereits in Südwestafrika arbeitenden Schwestern dieses Vereins ergänzten. Die ungewöhnlichen klimatischen Bedingungen Südwestafrikas erforderten die Verbesserung der Verpflegung mit frischem Obst und Fruchtsäften außer der Bereitstellung von Selterwasser, kondensierter Milch, Tee und anderen Nahrungs- und Genußmitteln. Hierzu kam der Bedarf an warmer Kleidung. Schließlich befanden sich aus Beständen des Roten Kreuzes 19 transportable Baracken mit Sonnensegeln auf dem Kriegsschauplatz. Ein besonders für diese Zwecke gebauter Röntgenapparat hatte die chirurgischen Maßnahmen zu unterstützen. An Schwestern des Frauenvereins für die Kolonien haben während des Aufstandes im ganzen 37 in den Pflegestätten Verwendung gefunden.

Auf Kriegsschauplätzen außerhalb Deutschlands hatte das Deutsche Rote Kreuz noch viel häufiger Veranlassung, seine Kräfte einzusetzen und wichtige Erfahrungen zu sammeln. Das geschah erstmalig im Jahre 1874 in dem spanischen Bürgerkrieg auf Vermittlung des Internationalen Comitees in Genf.

Während des Russisch-Türkischen Krieges 1877 wurde die deutsche Hilfe nur von dem Zentralkomitee des Russischen Roten Kreuzes in Anspruch genommen, während in Konstantinopel ein geeignetes Organ der freiwilligen Krankenpflege noch nicht vorhanden war. Das Russische Rote Kreuz ersuchte die deutsche Schwestergesellschaft um Ausrüstung von drei Sanitätszügen auf russische Kosten, die wegen der abweichenden Spurweite für den Verkehr in Rumänien bis zur russischen Grenze bestimmt waren. Darüber hinaus wurde Verbandmaterial und Geld zu gleichen Teilen dem Russischen Zentralkomitee und dem während des Krieges gebildeten Zentralkomitee des Roten Halbmondes in Konstantinopel überwiesen. Als 1878 in Konstantinopol eine schwere Hungersnot ausbrach, wurden erhebliche Sendungen von Lebensmitteln und weiteren Verbandstoffen dorthin abgesandt. Von Dresden aus wur-[122]den eine Anzahl Albertinerinnen vom Roten Kreuz sowohl nach Bukarest wie nach Konstantinopel geschickt, wo sie bei der Pflege der Verwundeten dankbar anerkannte gute Dienste leisteten.

In ähnlicher Weise wurde während des Serbisch-Bulgarischen Krieges 1885 eingegriffen. In diesem Fall wurden jedoch außerdem vier ärztliche Abordnungen mit dem erforderlichen Krankenpflegepersonal und großen Mengen von Verbandmaterial, Instrumenten und Arzneimitteln auf den Kriegsschauplatz entsandt, und zwar je zwei auf die serbische und auf die bulgarische Seite.

Im {{gesperrt|Chinesisch-Japanischen]] Krieg 1894 wurde wiederum auf Anregung des Internationalen Comitees in Genf eine Hilfeleistung beschlossen. Da damals weder Japan noch China die Möglichkeit hatten, selber chirurgische Instrumente herzustellen, wurden 12 Kisten mit Instrumenten an die Japanische Gesellschaft vom Roten Kreuz befördert.

Im Jahre 1897, während des Türkisch-Griechischen Krieges, wurde je eine ärztliche Expedition mit männlichem und weiblichem Krankenpflegepersonal nach Griechenland (Dolo) und nach der Türkei (Konstantinopel) entsandt. Die letztere führte als neue Errungenschaft einen Röntgenapparat mit sich. In beiden Ländern wurden eigene Lazarette eingerichtet, in Konstantinopel stellte der Sultan hierfür eine Reihe von Häusern in unmittelbarer Nähe des Yildizpalastes zur Verfügung.

In dem Krieg zwischen Spanien und den Vereinigten Staaten 1898 wurde lediglich durch Übermittlung von Geldsendungen Hilfe geleistet; an die Vereinigten Staaten als ausdrückliche Erinnerung des Dankes an die im Jahre 1870/71 zugunsten der deutschen Verwundeten und Kranken durchgeführte Hilfsaktion.

Als im Monat Oktober 1899 der Krieg der Südafrikanischen Republiken gegen England ausbrach, wurde wieder die Frage der Hilfeleistung erörtert. Die Britische Gesellschaft vom Roten Kreuz teilte mit, daß sie auf die angebotene Hilfe dankbar verzichte. Die Transvaalregierung jedoch bat um ein Ambulanzkorps, das am 4. November 1899 von Berlin über Neapel nach der Delagoabay abreiste. Sie bestand aus drei Ärzten, vier Schwestern und fünf Mitgliedern der Genossenschaft freiwilliger Krankenpfleger mit umfangreichem Material an Ver[123]bandmitteln, Instrumenten und Geräten für Verwendung in drei getrennten ärztlichen Abteilungen. Eine weitere Expedition wurde vom Hamburgischen Landesverein mit Ärzten, Schwestern des Allgemeinen Krankenhauses Hamburg-Eppendorf und vier Pflegern der Hamburger Genossenschaft freiwilliger Krankenpfleger entsandt. Eine dritte Abordnung folgte im März 1900 mit zwei weiteren Ärzten und Material. Die Tätigkeit der deutschen Expeditionen fand nicht nur die dankbare Anerkennung der Buren in einem Schreiben des Präsidenten Krüger, sondern auch von englischer Seite; diese wurde in Schreiben des Feldmarschalls Roberts und des Britischen Botschafters in Berlin ausgesprochen.

Die Erfahrungen des Burenkrieges waren nicht nur in praktischer Beziehung bedeutsam, sie bildeten zugleich eine erhebliche Bereicherung für die kriegschirurgische Wissenschaft.

Während des Aufstandes in Südafrika entbrannte der Russisch-Japanische Krieg im Fernen Osten, der in erheblichem Umfang Hilfeleistungen des Deutschen Roten Kreuzes in Anspruch nahm. 72 geschlossene Wagenladungen rollten nach Rußland, eine ärztliche Expedition mit drei Ärzten und sechs Schwestern aus dem Mutterhaus Eberswalde wurde zur Verfügung gestellt mitsamt der Ausstattung eines Lazaretts für 100 Kranke, mit Lebensmitteln für sechs Monate, vollständiger Röntgeneinrichtung, Laboratorium, zwei Döckerschen Baracken und einer Linxweilerschen Hilfslazarettzug-Einrichtung. In Petersburg stießen mit Rücksicht auf die Sprachschwierigkeiten noch deutschrussische Ärzte, Schwestern und sonstiges Personal hinzu. In Charbin konnte unter mancherlei Schwierigkeiten ein Lazarett errichtet werden, das von März bis September 1905 in Tätigkeit war.

Nach Japan wurde ebenfalls eine Expedition entsandt, die vom Norddeutschen Lloyd unentgeltlich befördert wurde. Eine erste ärztliche Expedition richtete sich im deutschen Marinelazarett in Yokohama ein. Die zweite Expedition ging nach Tokio. Die Zusammenarbeit mit den japanischen Ärzten war besonders kameradschaftlich. Die deutschen Ärzte hatten Gelegenheit, Vorträge über verschiedene Kapitel aus der Chirurgie zu halten und Vorführungen auf dem Gebiet des Röntgenverfahrens zu zeigen. Die begleitende deutsche Schwester fand Gelegenheit, deutsche Krankenpflege in praktischer Anwendung zu zeigen.

Die Kriege auf dem Balkan in den Jahren 1911 bis 1913 machten alljährlich die Entsendung neuer ärztlicher Expeditionen auf die verschiedenen Kriegsschauplätze notwendig. Sie waren in praktischer und wissenschaftlicher Hinsicht gleich bedeutsam.


Kapitel 20: Friedenstätigkeit

[124] […] Seit der Denkschrift des Preußischen Zentralkomitees für die Internationale Konferenz von 1869 war es eine Selbstverständlichkeit, die Kräfte und Mittel des Roten Kreuzes für die Notstände in Friedenszeiten einzusetzen. Die Tätigkeit, die hier entfaltet wurde, wurde im Laufe der Zeit so umfangreich, daß auf eine Vollständigkeit der Darstellung von vornherein verzichtet werden muß.

Für die Männerorganisationen, die Sanitätskolonnen und Genossenschaften ergab sich fast zwangsläufig der Einsatz im ständigen Rettungsdienst. Die Leistungen der Ersten Hilfe, der Krankentransport und die Seuchenbekämpfung wurden die gegebenen Arbeitsfelder der Sanitätskolonnen. Der erste Internationale Kongreß für Rettungswesen in Frankfurt a. M. im Juni 1908 konnte das Ergebnis der jahrzehntelangen Aufbauarbeit auf diesem Gebiet feststellen, das an Umfang in keinem anderen Land Europas erreicht wurde.

Als Einrichtungen des Rettungswesens waren von den Sanitätskolonnen schon in erheblichem Ausmaß Kolonnenhäuser, Unfallstationen und Rettungswachen eingerichtet worden. Versammlungssäle, Unterrichts- und Übungsräume wurden meist von den Gemeinden in Schulen und Verwaltungsgebäuden zur Verfügung gestellt, womöglich wurden auch Werkstätten für Improvisationen eingerichtet.

Das Zusammenwirken mit den Gemeinden wurde entschieden und planmäßig gefördert, und zwar auch durch die Gewährung finanzieller Beihilfen, die dadurch gerechtfertigt waren, daß den Gemeinden die Sorge für eigene Rettungseinrichtungen abgenommen wurde.

Das Zusammenwirken mit den Gemeinden galt auch der Seuchen-[125]bekämpfung. Die Männer- und Frauenvereine hatten durch Sanitätskolonnen und Helferinnen Pflegekräfte bei Notständen zur Verfügung zu stellen. Das Zentraldepot in Neubabelsberg lieh zunächst unentgeltlich seine Baracken an Gemeinden im Falle des Ausbruchs ansteckender Krankheiten aus. Erst das Reichsseuchengesetz vom 30. Juni 1900, das den Gemeinden die Verpflichtung von Hilfsmaßnahmen beim Ausbruch von Seuchen auferlegte, brachte die Möglichkeit, ein Vertragsverhältnis zwischen dem Zentraldepot und den preußischen Landkreisen einzuleiten, das sich Jahr für Jahr weiter ausdehnte. Die Landkreise hatten eine feste Jahresgebühr von 5.— Mark für 1000 Kreisangehörige zu entrichten und erhielten dafür den Anspruch, im Notfall Baracken für Seuchenzwecke zur Verfügung zu erhalten. Diese Einrichtung besteht weiter bis zur Gegenwart. Auch das Zusammengehen mit den Unfallberufsgenossenschaften zwecks Ausbildung von Betriebshelfern geht auf die Zeit der Jahrhundertwende zurück.

Für die Schwesternschaften ergab sich eine ständige Ausdehnung ihrer Arbeitsgebiete durch Besetzung von staatlichen und städtischen Krankenhäusern, schließlich auch von Militärlazaretten. Im April 1906 wandte sich der Preußische Kriegsminister an den Kaiserlichen Kommissar mit der Mitteilung, daß er beabsichtige, zur Ausübung der Krankenpflege in den Garnisonlazaretten mehr als bisher weibliche Pflegekräfte heranzuziehen. Hierfür wurden besonders strenge Anforderungen gestellt, ja sogar eine eigene Diensttracht für Armeeschwestern 1907 eingeführt. Diese Diensttracht zeigte selbstverständlich das Rote Kreuz, unterschied sich aber von den bisher üblichen Diensttrachten der Schwesternschaften der Mutterhäuser vom Roten Kreuz. Aus dieser Diensttracht der Armeeschwestern hat sich die heutige Diensttracht der DRK.-Schwestern entwickelt.

Eine Sonderaufgabe erwuchs den Schwestern vom Roten Kreuz durch die Tätigkeit in den deutschen Kolonien. Der Deutsche Frauenverein vom Roten Kreuz für die Kolonien, der am 30. April 1888 ins Leben gerufen wurde, hatte sich die Aufgabe gestellt, den deutschen Familien in den Kolonien in Fällen von Krankheiten und Verletzungen behilflich zu sein. Deshalb wurden besonders ausgebildete Schwestern in die Kolonien entsandt und dort in Stationen angesetzt, von denen aus [126] sie in weitem Umkreis die einzelnen Familien zu besuchen hatten. Die Sonderausbildung bezog sich auf Tropenkrankheiten, die hauptsächlich im Hafenkrankenhaus für Tropenkranke in Hamburg erworben wurde, und auf die Hebammenausbildung, die für die Schwestern in Afrika unentbehrlich war. Allmählich schlossen sich auch eigene Lazarette und Krankenhäuser an, so 1894 in Lindi, 1895 in Tanga und Daressalam. 1892 wurde das von der Kolonialverwaltung in Kamerun erbaute Lazarett vom Frauenverein eingerichtet und ausgerüstet. Das gleiche geschah 1903 in Windhuk. Im September 1894 wurde in Anecho (Togo) das Nachtigal-Krankenhaus errichtet, das bald erweitert werden mußte. Kindergärten in Windhuk, Schwesternstationen in Tsingtau, Pflegestationen in Windhuk, Swakopmund, Keetmanshoop, Grootfontein in Südwestafrika wurden geschaffen. Es muß an dieser Stelle darauf verzichtet werden, die große Zahl von Einrichtungen und Stationen vollständig zu benennen, die allmählich in den vier afrikanischen Kolonien, in Samoa und China entstanden.

Fast unübersehbar ist das Arbeitsgebiet, das die Frauenvereine vom Roten Kreuz im Laufe der Jahre und Jahrzehnte in allen Teilen Deutschlands übernahmen. Aus der Denkschrift und den Beschlüssen von 1869 ist bereits der Hinweis auf Armen-Krankenpflege als geeignetes Tätigkeitsfeld für den Einsatz von Schwestern in Friedenszeiten erwähnt worden.

Tatsächlich ist die Gemeindekrankenpflege nicht geschaffen worden, sondern entstanden: bei der Hungersnot mit schwerer Typhusepidemie in Ostpreußen 1867 wurden von den eben ins Leben gerufenen Frauenzweigvereinen Schwestern, und zwar Diakonissen und Ordensschwestern, ins Land gerufen, um überall in den Dörfern die Seuchenkrankenpflege zu übernehmen. Nach Abklingen der eigentlichen Gefahr hatten sich die Schwestern als so unentbehrlich erwiesen, daß man sie nicht wieder gehen ließ. Sie traten in ein dauerndes Vertragsverhältnis zu den Vaterländischen Frauenvereinen, und damit waren die ersten Gemeindekrankenpflegestationen entstanden. Wenig später vollzog sich in Hannover und Schlesien nahezu der gleiche Vorgang.

Bei der Darstellung der Geschichte des Badischen Frauenvereins wurde ebenfalls erwähnt, daß die Ausbildung von Frauen und Mädchen aus [127] dem Kreise der Vereine zunächst die Gewinnung von Hilfskräften für die Gemeindepflege zum Ziel hatte. Auch hier wurden bald überwiegend konfessionelle Schwestern zum Einsatz in Krankenpflegestationen herangezogen, z. T. bildeten sich auch eigene Krankenpflegevereine, die sich dem Badischen Frauenverein anschlossen.

In einer Zeit, in der die Krankenhäuser vielfach noch manches zu wünschen übrigließen, in weiten ländlichen Gebieten jedoch überhaupt fehlten und die Kosten der Krankentransportes — abgesehen von der Unzuträglichkeit mit langsam fahrenden Pferdewagen — unerschwinglich waren, konnte im allgemeinen nur die Gemeindepflegerin dafür sorgen, daß die Anordnungen des Arztes sorgfältig ausgeführt und den Familienangehörigen und hilfsbereiten Nachbarn die nötige Anleitung zur Pflege und Wartung, für zweckmäßige Kost und Sauberkeit gegeben werden konnte. Der Kampf gegen Mißbrauch, Wunderkuren und Pfuscherei gehörte von Anfang an zu den wichtigsten Aufgaben der Gemeindeschwester, die zeitweise allerdings selbst vor dem Mißtrauen der Ärzte nicht ganz geschützt war, daß sie sich in ärztliche Befugnisse einmische.

Bis zu Beginn des Weltkrieges verfügten die Frauenvereine vom Roten Kreuz über annähernd 2000 Gemeindepflegestationen.

Eine weitere umfassende Aufgabe der Frauenvereine wurde die Säuglingsfürsorge. Schon in den ersten Entstehungsjahren hatten sich die Frauenvereine mit Kinder- und Säuglingsfürsorge befaßt, allerdings überwiegend durch Unterhaltung von Kindergärten und Krippen. Erst später wandte sich die Aufmerksamkeit einem Gebiet zu, das erst aus der Statistik augenfällig werden mußte, dem Kampf gegen die Säuglingssterblichkeit. Das allmähliche Absinken der Geburtenziffer, die in Deutschland im Jahre 1878 ihren Höhepunkt überschritten hatte, fing Ende der neunziger Jahre an, Besorgnisse zu erwecken, die nicht zum wenigsten der Erhaltung der Wehrtüchtigkeit des Volkes galten. Zwar nahmen die Zahlen der Geburten alljährlich zu, die Prozentziffer der alljährlich Geborenen geriet jedoch in immer schnelleres Sinken.

Auf der anderen Seite starben z. B. im Jahre 1904 von 100 lebend Geborenen in Deutschland 19,6 Kinder, während die entsprechenden Zahlen für

Norwegen ..... 7,6
Schweden ..... 9,0
Holland ..... 13,7
Frankreich ..... 14,4
England ..... 14,6
Italien ..... 16,1
Österreich ..... 20,9

waren. Die Fehler, die diese Zahlen durch verschiedene Ansetzungen der Statistik enthielten, waren damals noch nicht bekannt. Sie gaben jedoch einen energischen Antrieb zu Kampfmaßnahmen, in deren vorderste Reihe sich die Vaterländischen Frauenvereine vom Roten Kreuz und die anderen Rotkreuzfrauenvereine stellten. Die Kaiserin bestätigte diese Zielsetzung durch ein Schreiben vom 15. 11. 1904 (Anl. 12). Der Bayerische Frauenverein hatte schon im Jahre 1902 in München Merkblätter über Ernährung und Pflege der Kinder im ersten Lebensjahre den Standesbeamten zur Austeilung bei der Meldung von Lebendgeburten übermittelt. Die Wochenpflegerinnen, Gemeindeschwestern und sonstigen Einrichtungen der Frauenvereine wurden in den Dienst der Sache gestellt. Säuglings- und Wöchnerinnenheime, Milchküchen und Milchabgabestellen wurden eingerichtet, endlich auch die Säuglingsfürsorgestellen geschaffen, in denen Arzt und Schwester zusammen wirkten. Die ersten derartigen Fürsorgestellen richtete der Zweigverein Charlottenburg ein. Eine weitere, seitdem allgemein üblich gewordene Einrichtung der Vaterländischen Frauenvereine waren die Wanderkörbe für Wöchnerinnen in Gestalt eines Deckeleimers oder einer Kinderbadewanne mit dem notwendigen Inhalt. Hierzu kamen entsprechende Ausstattungen für die Säuglinge.

Ein hauptsächlich von dem Badischen Frauenverein ausgebautes Arbeitsfeld war der Haushaltunterricht in eigenen Schulen, später schlossen sich auch die Vaterländischen Frauenvereine durch Errichtung von Wanderkursen mit Wanderlehrerinnen an. In Berlin wurde 1908 ein Seminar für Hauswirtschaftslehrerinnen geschaffen, das dem Karlsruher Seminar des Badischen Frauenvereins annähernd entsprach. Der Ausbildung der Frauen und der Helferinnen in der Herstellung von [129] Massenspeisungen dienten die Volksküchen, die in vielen Städten entstanden und örtliche Notstände wirksam bekämpfen halfen.

Walderholungsstätten in der Nähe der Großstädte, die vielfach auch erholungsbedürftigen Müttern mit ihren Säuglingen tagsüber oder auf Wochen eine Heimstätte bieten sollten, wurden von 1906 ab, z. B. in Berlin-Schönholz, geschaffen. Kindererholungsheime und Kinderheilstätten entstanden in Solbad Elmen bei Magdeburg (1876), Wiesbaden (1893), Stolpmünde (1894).

In den Kampf gegen die Tuberkulose schaltete sich das Rote Kreuz durch Errichtung eines Volksheilstättenvereins vom Roten Kreuz ein, der auf Anregung des Preußischen Zentralkomitees und in enger Verbindung mit diesem 1899 geschaffen wurde. Der ersten Gründung der Heilstätte Grabowsee folgte das allmählich zu seinem heutigen Umfang heranwachsende Hohenlychen. Die Vaterländischen Frauenvereine in Kassel und Magdeburg schufen die Lungenheilstätten Oberkaufungen und Vogelsang. In Graudenz entstand ein Lupusheim des Vaterländischen Frauenvereins 1908, das mit Röntgenapparat, Finsen-Reyn-Lampe und Quarzlampe ausgestattet war.

Alle diese Tätigkeitsgebiete dienten dem Kampf gegen Notstände des deutschen Volkes, als Vorbereitung auf die Aufgaben, die dem Roten Kreuz für Kriegszeiten und in Kriegseiten oblagen: der Erhaltung der Kraft und Gesundheit des Volkes, der Bekämpfung von Schädigungen der Volksgesundheit und der unmittelbaren Hilfeleistung während eines Krieges.

Der Kampf gegen Notstände erhielt ein besonderes Gesicht, wenn es sich um größere Katastrophen und Seuchen handelte. Zwar liegen Naturkatastrophen von dem gewaltigen Ausmaß, wie sie in anderen Ländern und Erdteilen mit pulkanischem Boden oder mit ungebändigten Strömen und häufig wiederkehrenden Wirbelstürmen zu den unabwendbar regelmäßig wiederkehrenden Heimsuchungen gehören, in Mitteleuropa außerhalb des Bereichs jeder Wahrscheinlichkeit. Die dichte Besiedlung des Landes und das Angewiesenfein auf den eigenen engen Lebens- und Nahrungsraum gibt jedoch schon kleineren Katastrophen und Notständen eine Bedeutung, wie sie andererseits nur schweren Naturkatastrophen zukommt.

[130] Von vornherein war es selbstverständlich, daß die Hilfe bei solchen Ereignissen eine spezifische Aufgabe des Roten Kreuzes sei, und zwar wurden gerade die Frauenvereine schon zu Beginn ihrer Tätigkeit vor große Aufgaben dieser Art gestellt.

Im Jahre 1867 erlitt Ostpreußen eine Mißernte schwerster Art. Die Wintersaaten waren erfroren und konnten im Frühjahr nicht nachbestellt werden. Was überdauert hatte und schnittreif zu werden versprach, wurde durch unaufhörliche Regenfälle vernichtet und konnte nicht geerntet werden. Fruchtbarste Gebiete wurden von den über die Ufer tretenden Flüssen unter Wasser gesetzt. Damit wurde auch die Hoffnung auf die Kartoffelernte enttäuscht. Im frühen Herbst setzte schon härteste Winterkälte ein, so daß die Not mit einem Schlage da war. Der Teuerung folgte nun Hungersnot in dem Maße, daß Menschen auf den Landstraßen erschöpft zusammenbrachen, erfroren und im Straßengraben umkamen.

Die preußische Regierung glaubte zunächst durch Gewährung von Krediten helfen und sonst dem freien Handel die Beseitigung des Notstandes überlassen zu können, erkannte aber bald, wie nützlich die Initiative der Vaterländischen Frauenvereine wurde, die sich überall in Ostpreußen bildeten. Die praktische Arbeit galt der Heranschaffung von Lebensmitteln zu verbilligten Preisen, der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten und Verteilung von Arbeitsmaterial. Die Lebensmittel wurden meist in Suppenanstalten und Volksküchen ausgegeben, die ihre Portionen größtenteils unentgeltlich, bei minderer Bedürftigkeit gegen geringen Entgelt austeilten. Im ganzen wurden in den ostpreußischen Notgebieten im Winter 1867 etwa 3 Millionen Essen ausgegeben. Außerdem wurde für Feuerungsmaterial und Bekleidung gesorgt. Die Mittel kamen aus allen Gegenden Preußens, in denen Sammlungen veranstaltet wurden.

Zur Hungersnot kam bald noch eine Flecktyphus-Epidemie, die durchgreifende Maßnahmen der Krankenpflege und Absonderung nötig machte. Welche Bedeutung der Einsatz von Krankenschwestern hierbei erlangte, wurde schon oben geschildert. Zur Leitung der sanitären Maßnahmen wurde der Direktor der Charité, Esse, vom Vaterländischen Frauenverein nach Ostpreußen entsandt. Er blieb dort längere Zeit [131] in Wirksamkeit. Noch 1868 und 1869 waren die Folgen des Notjahres 1867 nicht überwunden.

Diese erste Hilfsmaßnahme größeren Umfangs bildete den Auftakt für kommende Jahre und Jahrzehnte.

Im Jahre 1879 gab die in Oberschlesien eingetretene Mißernte infolge von Regengüssen und Überschwemmungen mit Vernichtung der Kartoffelernte wieder Anlaß zu organisierten Hilfsmaßnahmen großen Maßstabes. Über 600 000 Mark betrugen die Einnahmen des Notstandsausschusses, der unter Beteiligung des Roten Kreuzes von der Regierung gebildet war. Hierzu kamen bedeutende Mengen an Lebensmitteln (200 t) und Kleidern. Im Kreise Ratibor mußten auch Typhuslazarette errichtet werden.

Weitere Notstandsmaßnahmen größeren Umfangs wurden 1882/83 am Mittelrhein und in der Eifel, 1888/89 in Posen, Westpreußen, Brandenburg, Sachsen und Hannover notwendig. Große Überschwemmungen folgten 1899 im Alpenvorland, 1903 in Schlesien, wohin auch einige Döckersche Baracken entsandt wurden, 1909 in Bayern, Thüringen und Sachsen. Jedesmal beteiligte sich das Deutsche Rote Kreuz praktisch an den Hilfsmaßnahmen, während die Aufbringung der Mittel gewöhnlich in der Hand besonderer Notstandsausschüsse unter Sührung der Regierungsbehörden lag. Teilweise wurden aber auch von den Vaterländischen Frauenvereinen selbst Sammlungen im Betrage von einigen hunderttausend Mark aufgebracht, z. B. 1888 über 710 000 Mark allein bei der Zentralstelle in Berlin.

Die Hamburger Choleraepidemie von 1892, mit einigen Nebenherden in Ostpreußen, stellte wieder besondere Anforderungen. Der Hamburger Vaterländische Frauenverein erweiterte sofort sein neues Krankenhaus um 20 Notbetten und entlastete damit die Staatskrankenhäuser, die als Choleraspitäler eingerichtet wurden, richtete neben seinem Krankenhaus Cholerabaracken mit 110 Betten ein und stellte außerdem sofort 18 Schwestern für die Cholerapflege zur Verfügung. Eine größere Anzahl Deutsche Rotekreuzschwestern wurde von anderen Mutterhäusern nach Hamburg entsandt.

Eine bemerkenswerte Sonderleistung war die Aufnahme der Bekämpfung der verheerenden Körnerkrankheit (Trachom) in Ostpreußen, [132] für die von 1897 an alle Mittel des ostpreußischen Vaterländischen Frauenvereins eingesetzt wurden. Durch planmäßigen Einsatz von Schwestern gelang es bis 1904, den Kampf gegen die überall auf dem Lande früher im verborgenen fortschreitende Krankheit entscheidend durchzuführen, so daß sie in den Folgejahren fast völlig geschwunden ist.

Ganz anderer Art war die Hilfeleistung, zu der das Deutsche Rote Kreuz durch den Untergang des deutschen Panzerschiffs „Großer Kurfürst“ mit 269 Mann am 31. Mai 1878 aufgerufen wurde. Hier galt es, in Ergänzung der amtlichen Fürsorgemaßnahmen, den Hinterbliebenen zu helfen. Der Vorgang wiederholte sich bei Verlust der verschollenen Korvette „Augusta“ im Jahre 1885, bei dem Untergang des Kanonenboots „Iltis" in einem Taifun des chinesischen Meeres 1896 und bei dem Untergang des Panzerschiffs „Gneisenau“ vor Malaga im Jahre 1900.

Abschließend seien einige Beteiligungen des Deutschen Roten Kreuzes bei Naturkatastrophen erwähnt, die in der ganzen Welt einen tiefen Eindruck hinterließen. Als 1902 die französische Insel Martinique in Westindien durch einen Vulkanausbruch mit Erdbeben fast vernichtet wurde, veranstaltete das Deutsche Rote Kreuz eine Sammlung, als deren Ergebnis rund 60&hairp;000 Mark der französischen Regierung überreicht werden konnten.

Am 23. Januar 1904 wurde die norwegische Stadt Aalesund von einer Feuersbrunst fast völlig zerstört. Zur Hilfeleistung wurden vom Hamburgischen Landesverein zwei Ärzte, sieben Schwestern und zwölf Krankenpfleger entsandt, außerdem sechs transportable Baracken, 100 Betten, ferner Kleider, Handwerkszeug usw.

Die umfassendste Hilfeleistung galt der größten Naturkatastrophe, dem Erdbeben, das in den letzten Tagen des Jahres 1908 Messina und Kalabrien zerstörte und fast 100000 Menschen das Leben kostete. Am 2. Januar 1909 wurde ein verstärkter Hilfseinsatz beschlossen. Am 5. Januar ging ein Waggon mit Instrumenten, Verbandmaterial und Wäsche nach Neapel als Stützpunkt des deutschen Hilfsunternehmens ab. Am nächsten Tage folgten drei Ärzte, sechs Schwestern und zwei Sanitätsmänner, bald danach weitere zwei Ärzte und sieben Schwestern. Aus verschiedenen Gegenden Deutschlands rollten 37 Eisenbahnwagen mit [133] Kleidungsstücken, Verbandmaterial und Lebensmitteln innerhalb weniger Tage nach Süditalien ab. Am 27. Januar wurde der Dampfer „Illyria“ mit sechs transportablen Baracken und voller Ausstattung abgelassen. Zur Unterbringung der Obdachlosen wurden 17 Barackenzelte angekauft, die vier Eisenbahnwagen füllten und bei Syrakus als Zeltdorf vereinigt aufgestellt wurden. Dem gleichen Zweck dienten zehn Holzbaracken aus Düsseldorf für je vier Familien, die je zur Hälfte in Reggio und Messina errichtet wurden.

Das deutsche Lazarett arbeitete vom 12. Januar bis 18. Februar an insgesamt 119 Kranken. Es waren ausschließlich Schwerverletzte. Die Restbestände wurden örtlichen Krankenhäusern und sonstigen Anstalten überlassen. 100 Betten erhielt das Waisenhaus in Syrakus für 100 Waisenkinder aus Messina, für deren jedes außerdem ein Sparkassenbuch mit 50 Lire für Jungen, 75 Lire für Mädchen eingerichtet wurde.


Kapitel 21: Einleitung [zum dritten Buch]

[134] Fünfzig Jahre nach Abschluß des Genfer Abkommens wurde das Rote Kreuz im Weltkrieg196 vor die härteste Belastungsprobe gestellt, die überhaupt erdenkbar war. Seit dem Tage von Solferino war Form und Geist der Kriegführung vollkommen verwandelt. Aus Armeen von einigen hundertausend Soldaten, die in langwierigen Märschen vorrückten, um an einem Schlachttag die Entscheidung herbeizuführen, waren Millionenheere geworden, die mit der Präzision moderner Technik Fronten von Hunderten von Kilometer Länge bildeten. Die Staaten schickten nicht mehr Heere ins Feld — die Völker selbst waren zur Maschine des Krieges geworden.

Einst hatten die wackeren Frauen von Solferino den verwundeten Soldaten auf dem Kampfplatz und in den Notspitälern mitleidig Hilfe geleistet. Nun gehörte das endlose Band der Front dem Soldaten und nur dem Soldaten. Die freiwillige Hilfeleistung konnte erst in weitem Abstand hinter der Kampflinie einsetzen.

Für die Völker selbst wuchs der Krieg, nach Heraklit der Vater, aber auch der Herrscher aller Dinge, nun zu einem Ereignis von elementarer Wucht, das alles Erleben, Denken und Fühlen bestimmend lenkte, an dem sich alles Einzelschicksal maß.

Heute hat die jüngere Mehrheit der in Europa lebenden Menschen den Weltkrieg nicht mehr erlebt, oder nur undeutlich im Kindesalter. [135] Die Umformung des Geistes reicht — nicht nur in Deutschland — auch für die ältere Generation so tief, daß die eigensten Erfahrungen des Weltkrieges in eine Serne der Unwirklichkeit gerückt sind.

Deshalb ist es notwendig, ehe von einzelnen Zahlen und Tatsachen die Rede ist, die Frage zu stellen: Was bedeutete für das deutsche Volk, aber auch für die anderen am Kriege beteiligten Völker, das Rote Kreuz?

Sicher hatten die wenigsten der Männer, die als Soldaten an der Front standen, mehr als eine allgemeine Vorstellung von den Bestimmungen des Genfer Abkommens, alle aber kannten sie das Abzeichen, das Rote Kreuz im weißen Feld, das als Symbol zu den Augen sprach und eine Bedeutung vermittelte, die verstanden wurde als Zusage der Hilfe durch Arzt und Sanitätsmann. Daß drüben, jenseits der unüberschreitbaren Grenze zwischen Heer und Heer, das gleiche Zeichen galt, wurde von vielen im Laufe des Bewegungskrieges erlebt. Die Bedeutung des Roten Kreuzes als Schutzzeichen für den Verwundeten, gleichgültig ob Freund oder Feind, war dem einfachen Feldsoldaten wohl aus der Instruktionsstunde bekannt. Es gab aber noch etwas anderes: das wunderbare Gesetz des Krieges, das unsichtbar und unaussprechbar alle Soldaten aller Heere ergriff. Die Soldaten an der Front, das Volk in Waffen, war von dem Volk hinter der Front, von der Heimat, schon von der Etappe, durch eine Scheidewand getrennt, die jeder Urlauber erfuhr. Für den Frontsoldaten gab es als einziges Gesetz den Krieg. Er stand da und hatte sich zu bewähren mit den Eigenschaften, die an ihm echt waren. Keine Eitelkeiten, keine Phrasen, feine Niedrigkeitne hielten da stand. Er war nicht besser als zu Hause, aber er war anders, weil er das ganz war, was er war. Das war seine Größe, die er mit allen teilte, weil alle darin einander gleich waren. Kameraden, die unter dem Gesetz von Tod und Leben standen, in denen dieses Gesetz, vollkommen und alles andere austilgend, herrschte.

Diese Soldaten kannten keinen Haß gegen den Feind. Der Haß war meist die Flucht derer, die nicht an der Front standen, vor dem Einsatz der eigenen Person. Die Frontsoldaten hatten die Achtung vor dem Gegner, die der Kampf erzwingt. Er war der Feind, denn er war die Gefahr. Mit ihm gab es, vielleicht eben weil er unabänderlich unsichtbar, doch um so stärker dauernd spürbar war, etwas Verbindendes, [136] das gemeinsame Leben in Todesnähe, für das Volk, fur die Heimat, für die jeder einzelne dort stand. Nur in der Hitze der Kampfhandlung wurden alle Leidenschaften lebendig, bis zum Blutrausch, doch galten sie nur dem Gegner, solange er gefährlich war. Kein wirklicher Soldat vergriff sich am gefallenen oder verwundeten Seind. Was man für ihn empfand, das wurde in einer sehr rauhen, aber im Grunde herzlichen Sprache ausgedrückt. Jedem hätte es ja selbst so gehen können.

Schurken gab es in jedem Volk und in jeden Heer. Im allgemeinen zogen sie es vor, sich fern vom Schuß zu halten. Deshalb waren sie an der Front eine Ausnahme. Ihnen fallen die Verstöße gegen die Regeln des Anstandes und der Ritterlichkeit zur Last, die auch im Weltkrieg in großer Zahl vorgefallen sind. In der Mehrzahl trifft die Schuld an Grausamkeiten und Gemeinheiten gegen Verwundete und Gefangene, auch gegen die Zivilinternierten, nicht das Frontheer, sondern die Männer mit und ohne Uniform, manchmal auch Frauen, die weit hinter der Front und in der Etappe ihre patriotische Tüchtigkeit ohne Gefahr für das eigene Leben auf solche Weise glaubten nachweisen zu müssen.

Die Haltung, die das Genfer Abkommen von den Kriegführenden fordert, war demnach nichts Fremdartiges. Sie entsprach im allgemeinen dem gesunden, anständigen Gefühl des Frontsoldaten, und zwar in allen am Kriege beteiligten Heeren. Es wäre aber unrichtig, daraus zu folgern, daß dann ja das Genfer Abkommen und der Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes überflüssig gewesen wären. Im Gegenteil. Die wahrhaft ungeheuren Wirkungen, die von dem Genfer Abkommen und vom Roten Kreuz ausgingen, waren nur möglich, weil die Forderungen des Abkommens und die Haltung und Gesinnung, die im Roten Kreuz verkörpert war, im Einklang standen mit dem Willen der Völker und dem Geist der Heere, und weil das Rote Kreuz eine geistige und sittliche Kraft hatte, die ganz im stillen durch Erziehung und Willensbildung in den Völkern mächtig geworden war. Auf dieser Grundlage wurde erst möglich, was auf den folgenden Seiten dargestellt ist. In knapper Formel läßt sich das Entscheidende der Leistung des Roten Kreuzes während des Weltkriegs etwa folgendermaßen zusammenfassen:

  1. Gewährleistung der Gegenseitigkeit der Behandlung und Pflege der verwundeten Soldaten;
  2. [137] die Vorbereitung organisierter Hilfeleistung durch freiwillige Kräfte der nationalen Gesellschaften vom Roten Kreuz auf breitester Grundlage;
  3. Einsatz der vorhandenen Rotkreuzgesellschaften für Aufgaben, die außer dem Bereich des Genfer Abkommens liegen;
  4. Hilfe für die Kriegsgefangenen.

Der letztgenannte Aufgabenkreis ist wohl derjenige, der über die eigentliche Tragfähigkeit der Idee des Roten Kreuzes und die Macht dieser Idee am aussagekräftigsten ist. Darum sei hierüber um der grundsätzlichen Bedeutung willen ein Beispiel vorangestellt.

Am 22. November 1915 trat in Stockholm eine Konferenz von Vertretern der Rotkreuzgesellschaften Deutschlands, Österreichs, Ungarns und Rußlands unter dem Vorsitz des Präsidenten des Schwedischen Roten Kreuzes, des Prinzen Carl von Schweden197, zusammen, um über Fragen der Hilfe und über mildere Behandlung der Kriegsgefangenen im Gegenseitigkeitsverhältnis zu beraten. Über diese Konferenz liegt ein eingehendes gedrucktes Protokoll vor. Im einzelnen wurde verhandelt über regionale, neutrale Hilfsausschüsse, Auskunftsdienst, Listenaustausch der Gefangenen und Toten, Nachforschung nach Vermißten, Austausch von Todesbescheinigungen, Rückgabe des Eigentums der Toten, Brief- und Geldverkehr mit den Gefangenen. Schließlich wurden auch die Beschwerden über schlechte Behandlung der Gefangenen erörtert. Das geschah in der Form, daß auf Vorschlag des Vorsitzenden der Konferenz die Delegierten der einzelnen Rotkreuzgesellschaften nacheinander die lange Liste der einzelnen, später im Protokoll niedergelegten Beschwerdefälle vortrugen; Gegenäußerungen sollten erst am nächsten Tag folgen. Tatsächlich wurden die Beschwerden gegenseitig angenommen und eine sorgfältige Prüfung gegenseitig zugesichert.

Daß solche Verhandlungen nichtamtlichen Charakters mitten im Kriege überhaupt möglich wurden, daß sie bei Wahrung strengster Vertraulichkeit gegenüber der Öffentlichkeit Gelegenheit geben konnten, Klagen schwerster Art in aller Offenheit in verbindlichsten Formen miteinander zu erörtern, darf allein schon als ein Beweis für Daseinsrecht und Notwendigkeit des Roten Kreuzes in seinen internationalen Bindungen betrachtet werden. Solche Konferenzen haben in Stockholm noch zwei-[138]mal, außerdem einmal in Kopenhagen während des Krieges stattgefunden. Eines ihrer Ergebnisse war u. a. der Besuch von Schwestern in den Kriegsgefangenenlagern, von dem noch später die Rede sein wird.

Ebenso bedeutsam war die unmittelbare Zusammenarbeit zwischen dem Österreichischen, Ungarischen und Serbischen Roten Kreuz, die bereits im Dezember 1914 aufgenommen wurde und in wiederholten, unmittelbaren, schriftlich und mündlich herbeigeführten Vereinbarungen wichtigste Folgen für die Versorgung der Kriegsgefangenen zeitigte.

Diese Konferenzen, die im engsten Einvernehmen mit dem Genfer Internationalen Komitee stattfanden, hatten insofern eine Sonderstellung, als bei ihnen die Rotkreuzgesellschaften der feindlichen Mächte unmittelbar miteinander verhandelten. In der Regel wurden die Verhandlungen über Genf und Bern vermittelt.


Kapitel 22: Der Einsatz im Heeressanitätsdienst

[138] […] In den letzten Jahren vor 1914 war die Gefahr des Kriegsausbruchs immer näher gerückt. Ma­rok­ko­kri­sen198, Balkankriege waren warnende Zeichen. Es ist bekannt, daß der Deutsche Reichstag sich in entscheidender Stunde vor die Aufgabe gestellt sah, dem Deutschen Reich die Rüstungsvermehrung zu bewilligen, die von ihm gefordert wurde, und kläglich vor seiner Pflicht versagte.

Das Zentralkomitee der deutschen Vereine vom Roten Kreuz hatte entsprechend den höheren Anforderungen des Kommissars und Militärinspekteurs der freiwilligen Krankenpflege die Landesvereine und Frauenvereine streng vertraulich auf die Notwendigkeit erhöhter Anstrengungen bei der für Deutschland bedrohlichen Weltlage hingewiesen. Ende 1913 berief der Vorsitzende des Zentralkomitees, General von Pfuel199, eine Besprechung der Landes-Männer- und -Frauenvereine ein, um den Plan einer sich über das Reich erstreckenden Rotkreuz-Sammlung im Jahre 1914 zu erörtern. Das Ergebnis sollte den Ausbau der Bereit-[139]schaft für den Heeressanitätsdienst fördern. Diese Sammlung, die erste ihrer Art, begann im Frühjahr 1914 mit gutem Erfolg, fand jedoch wegen der politischen Lage ein vorzeitiges Ende. Zur Verstärkung der Mittel war außerdem 1914 für Preußen eine Rotkreuz-Lotterie auf 6 Jahre bewilligt worden, deren Ertrag für Zwecke der Bereitschaft zu verwenden war. Man war also bestrebt, den vermehrten Anforderungen des Heeressanitätsdienstes Rechnung zu tragen, ohne freilich ernsthaft mit der Möglichkeit zu rechnen, daß der Kriegsausbruch unmittelbar bevorstände.

Der Stand der Kräfte, über die das Deutsche Rote Kreuz im Juli 1914 verfügte, war folgender:

6 300 Vereine vom Roten Kreuz mit 1 080 000 Mitgliedern, davon
1 907 Zweig-Männervereine mit 195 000 Mitgliedern
3 000 Zweig-Frauenvereine mit 800 000 Mitgliedern
2 200 Sanitätskolonnen mit 74 000 Mitgliedern
80 Verbände der Genossenschaft freiwilliger Krankenpfleger mit 12 000 Mitgliedern
10 Samaritervereine mit 2 000 Mitgliedern

Ferner standen in 52 Mutterhäusern mehr als 5000 DRK.-Schwestern bereit; hierzu kamen über 1000 Hilfsschwestern und eine nicht genau erfaßte Zahl von Helferinnen bei den Frauenvereinen, die jedenfalls mehrere tausend betrug.

Die Übersicht über die Leistungen des Deutschen Roten Kreuzes im Heeressanitätsdienst des Weltkrieges ergeben folgende Zahlen:

Von den Organisationen des Deutschen Roten Kreuzes wurden gestellt:

67 581 Personen für die Etappe,
161 141 Personen für die Heimat,
das sind 228 722 insgesamt,

davon 47 788 männlich, 19 793 weiblich für die Etappe,
davon 75 303 männlich, 85 838 weiblich für die Heimat,
das sind 123 091 männlich, 105 631 weiblich insgesamt.

[140] Hierin sind nicht enthalten die nicht von dem Militärinspekteur erfaßten Kräfte, die unmittelbar in Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes eingesetzt wurden. Hierher gehören z. B. auch Trupps von DRK.-Schwestern, die vom Deutschen Zentralkomitee auf die Kriegsschauplätze in der Türkei, in Syrien, Mesopolamien und Palästina entsandt wurden, wo sie im Verbande des türkischen Sanitätsdienstes Verwendung fanden.

Bis zum 31. März 1919 standen im Dienst des Deutschen Roten Kreuzes
Frauen........... 117 988
Männer....... 132 782
Insgesamt....... 250 770

Davon wurden verwendet in der Etappe.... 72 419
in der Heimat.... 178 351
das sind insgesamt. 250 770

Einige Zahlen, die sicher nicht alles tatsächlich Geleistete erfassen, geben doch einen gewissen Anhalt für den materiellen Umfang der Arbeit. Die Zahlen sind schon deshalb nicht richtig, weil die Arbeit des Roten Kreuzes vieltausendfach dezentralisiert örtlich geleistet wurde und gerade im Zeitpunkt der Höchstleistung weder Neigung noch Muße vorhanden war, das Geschehene aktenmäßig zu erfassen. Das gilt im allerstärksten Maß für den persönlichen Einsatz von Männern, ganz besonders aber von Frauen, die sämtlich ehrenamtlich ihre Arbeit leisteten, und zwar oft genug bei Tag und bei Nacht. Niemand erwartete hierfür Dank oder besondere Anerkennung, da Tausende mit Selbstverständlichkeit das gleiche taten und der Dienst im Roten Kreuz nur als eine still erfüllte Dankespflicht an den Soldaten galt, mit deren Einsatz man den eigenen nicht vergleichen wollte. Diele setzten außer ihrer eigenen Arbeit ein Vermögen ein, hielten aber streng darauf, daß hierüber nichts nach außen bekannt wurde.

Die berichtsmäßig erfaßten Sammlungen des Deutschen Roten Kreuzes in allen seinen Organisationen beliefen sich auf 534 Millionen Mark, der Wert der erfaßten Naturalspenden auf über 200 Millionen Mark, ungerechnet die Spenden, die täglich im kleinen zur Unterhaltung [141] der Einrichtungen aufgebracht wurden, ohne buchmäßig erfaßt zu werden.

An Einrichtungen wurden gestellt: 3355 Vereinslazarette und Genesungsheime mit 196875 Betten und 84 Vereinslazarettzüge.

Nachdem bei der Mobilmachung der Sitz des Kommissars und Militärinspekteurs der freiwilligen Krankenpflege ins Große Hauptquartier verlegt war, lag die Einziehung der Kräfte der freiwilligen Krankenpflege in der Hand des Stellvertretenden Kommissars in Berlin und der ihm unterstellten Organe, der Territorialdelegierten, d. h. in Preußen der Oberpräsidenten, in den außerpreußischen Bundesstaaten der hierfür bestellten Behörde oder Persönlichkeit.

In den Kriegsgebieten unterstand das Personal der freiwilligen Krankenpflege den Etappendelegierten und den ihnen wieder unterstellten Delegierten beim Kriegslazarett-Direktor, bei der Krankentransportabteilung und den Depotdelegierten. Im Osten wurde ein Generaldelegierter für den östlichen Kriegsschauplatz mit dem Sitz in Warschau ernannt.

Für die männlichen Einsatzkräfte ergab sich im Verlauf des Krieges die Schwierigkeit, immer wieder von neuem Männer zur Verfügung zu stellen als Ersatz für die zum Dienst mit der Waffe eingezogenen Sanitätsmänner. Zwar waren zunächst nur solche Sanitatsmänner für den Sanitätsdienst zur Verfügung gestellt worden, die nicht kriegsverwendungsfähig waren. Da im Verlauf des Krieges jedoch die Anforderungen an die Tauglichkeit herabgesetzt werden mußten, wurde der größte Teil der zunächst der freiwilligen Krankenpflege überwiesenen Sanitätsmänner im Laufe der Zeit als k. v.200 anerkannt und eingezogen. Daß der Dienst der freiwilligen Krankenpflege, unter den erschwerten Bedingungen der Ostfront im Sommer und im eisigen Winter, an der Westfront bei zunehmender Tiefeneinwirkung des Krieges zu Lande und in der Luft, sehr hohe Anforderungen an die Sanitätsmänner stellte, von denen eine beträchtliche Zahl gefallen ist, soll offen anerkannt werden, auch wenn nur in Ausnahmefällen die Transporttrupps der freiwilligen Krankenpflege bis in die vorderste Kampflinie gezogen wurden. Am höchsten waren die Anforderungen an die Transporttrupps und Begleitmannschaften der Kranken-[142]transportabteilungen jedesmal im Bewegungskrieg. Je schwieriger die Ersatzgestellung für die männlichen Einsatzkräfte der freiwilligen Krankenpflege wurde, um so erschöpfender wurd die Anforderung an jeden einzelnen Mann.

Eine besondere Lage ergab sich im Elsaß zu Beginn des Krieges. Da männliche Kräfte der freiwilligen Krankenpflege nicht in ausreichender Zahl oder auch überhaupt nicht vorhanden waren, traten die Männervereine vom Roten Kreuz geschlossen an und übernahmen den Krankentransportdienst im Kriegsgebiet ihrer Heimat. Die Sanitätskolonne von Mülhausen hatte in den ersten Kriegsmonaten die Aufgabe, im weiten Umkreis von Mülhausen die Verwundeten aufzusuchen, zu verbinden und zurückzuschaffen. Dazu waren ihr 36 Privatkraftwagen zur Verfügung gestellt. Im August 1914 hat sie 2656 Verwundete abtransportiert, wobei sie vielfach unter feindlichem Feuer arbeiten mußte. Ähnlich setzten sich die Sanitätskolonnen in Münster, Colmar, Altkirch und St. Ludwig ein.

Bei den Sanitäts-Kraftwagen-Abteilungen, die im Verlauf des Krieges bei den Krankentransportabteilungen gebildet wurden, fanden überwiegend freiwillige Krankenträger Verwendung. Da ihnen im Stellungskrieg oblag, die Schwerverwundeten möglichst weit vorn abzuholen, so hatten sie ihren Dienst oft in recht kritischer Lage zu versehen. In einem Bericht darüber heißt es:

„Bei einer Sanitäts-Kraftwagen-Abteilung wurde W. als Krankenträger und Begleiter mit dem Sanitätskraftwagen, dem er zugeteilt war, zur Dienstleistung bei einer Sanitätskompagnie abgestellt. Da das Gelände vom Seinde eingesehen, die Straßen und Wege vom Feinde übel zugerichtet sind, sind die Sanitätskraftwagen geradezu unentbehrlich geworden. Die Sanitätsautos hatten die Aufgabe, die Verwundeten von den Schützengräben nach rückwärts zu dem etwa 6 km hinter der Front liegenden Verbandplatz zu schaffen. Besonders wurden bei der Septemberoffensive 1915 während des 70stündigen Trommelfeuers hohe Anforderungen an Führer und Begleiter gestellt. Kaum sich Zeit zum Essen gönnend, ans Schlafen überhaupt nicht denkend, haben die Männer ohne Rücksicht auf das eigene Leben gearbeitet und die armen Verwundeten aus dem Feuerbereich gebracht. [143] Es war ein fabelhaftes Glück, daß weder Fahrer noch Sanitäter verwundet wurden. Der Wagen hatte Schrapnellkugellöcher, Granatsplitter und Schrammen aufzuweisen.”

Der Einsatz der Schwestern für die freiwillige Krankenpflege machte insofern zunächst Schwierigkeiten, als die Zahl der verfügbaren Schwestern zahlenmäßig bei weitem nicht ausreichte. Deshalb war die Ausbildung von Hilfsschwestern und Helferinnen bereits vor dem Krieg in Angriff genommen worden, allerdings mit dem Ziel, möglichst viele Schwestern für den Heeressanitätsdienst freizumachen durch Einstellung von Ersatzkräften in ihrem früheren Arbeitsfeld.

Bei Kriegsausbruch drängten nun Frauen und Mädchen aus verständlicher Begeisterung in so großer Zahl zur krankenpflegerischen Ausbildung, daß besondere Maßnahmen erforderlich wurden. Am 6. August 1914 wurden vom Deutschen Zentralkomitee in den „Ergänzungen der Bestimmungen über die Ausbildung von Hilfsschwestern und Helferinnen“ verschärfte Anweisungen über strengere Auslese gegeben, andererseits wurden, entsprechend einem vom preußischen Innenministerium am 3. August 1914 veröffentlichten Erlaß über Notprüfungen, auch gewisse Erleichterungen vorgesehen. Zu den Verschärfungen gehörte die Heraufsetzung der Altersgrenze für Helferinnen auf 20 Jahre und eine Verpflichtung zu mindestens sechsmonatigem Dienst in der Heimat. Nur ausnahmsweise sollte die Aufnahme schon mit 18 Jahren erfolgen können. Die Ausbildung der Helferinnen blieb unentgeltlich, jedoch hatten sie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst zu tragen, soweit die ausbildenden Vereine diese nicht übernahmen.

Die Diensttracht der Helferinnen durfte nur im Innendienst des Krankenhauses oder Lazaretts getragen werden, in dem die Ausbildung stattfand, nicht auf dem Weg vom oder zum Dienst — eine Bestimmung, die ihre guten Gründe hatte und deshalb gegen die zahlreichen Verstöße energisch durchgesetzt werden mußte. Zwar war der Stolz der Helferinnen begreiflich, sich mit der Tracht öffentlich als zur freiwilligen Krankenpflege gehörig zu zeigen. Eben deshalb mußte von vornherein in scharfer Form gegen solche Elemente in den Reihen der Helferinnen eingeschritten werden, die sich des Ernstes der von [144] ihnen übernommenen Verpflichtungen nicht bewußt waren und die nötige Würde im Auftreten vermissen ließen. Am 26. August 1914 ordnete deshalb das Deutsche Rote Kreuz an, daß „alle Helferinnen vom Roten Kreuz, die sich Abweichungen von der vorgeschriebenen Tracht erlaubten oder in ihrer äußeren Erscheinung oder ihrem Verhalten zu Ausstellungen Veranlassung gäben, ohne Ansehen der Person und des Standes sofort zu streichen und zu keiner weiteren Verwendung in der freiwilligen Krankenpflege zuzulassen wären.“

Für die Arbeit im Roten Kreuz und vollends in der freiwilligen Krankenpflege sollten als Helferinnen, wenn überhaupt, nur solche eingesetzt werden, die schon in Friedenszeiten ausgebildet waren. Für die freiwillige Krankenpflege verlangte der Stellvertretende Militärinspekteur in erster Linie den Einsatz staatlich anerkannter Schwestern, gegebenenfalls auch von Hilfsschwestern, nicht aber von Helferinnen. Leider wurde dieses Prinzip strenger Auslese vom Kriegsministerium selbst durchbrochen, das durch einen Erlaß vom 4. Dezember 1914 zuließ, daß „theoretisch und praktisch besonders gut ausgebildete Helferinnen, soweit nicht genügend Hilfsschwestern zur Verfügung stünden oder von außerhalb herangezogen werden konnten“, Stellen von Schwestern einnehmen durften. Aus diesen Helferinnen, die später meist ihre Krankenpflege-Prüfung nachholten, ist zwar eine große Reihe vortrefflicher Kriegsschwestern hervorgegangen, aber die Erfahrung hat gelehrt, daß sich auf diesem Wege auch Elemente in Beruf und Diensttracht des Roten Kreuzes schlichen, die nicht dorthin gehörten und, was das schlimmste war, dem Ansehen der DRK.-Schwester, die im Kriege sehr populär geworden war, leider Abbruch getan haben, ohne daß die Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes auch nur die mindeste Möglichkeit hatten, sich hiergegen zur Wehr zu setzen, geschweige denn irgendeine Verantwortung dafür zu übernehmen. Im ganzen haben gegen 11000 Hilfsschwestern während des Krieges die Notprüfung abgelegt. Über die Gesamtzahl der Helferinnen gibt es keine sicheren Unterlagen.

Das Deutsche Rote Kreuz hat selbst auf die Steigerung der Leistungsfähigkeit seiner Schwestern während der Kriegszeit größten Wert gelegt. Im Jahre 1917 wurden als die Mindestdauer der Ausbildungs-[145]zeit 2 Jahre festgelegt. Besondere Ausbildungskurse, z. B. in Röntgenkunde, wurden eingerichtet.

Das Erleben der Schwestern im Kriege ist in vielen Büchern von Kriegsschwestern selbst geschildert worden. Da die Schwestern, Lazarett-Trupps zusammengestellt, von dem Etappendelegierten anzufordern waren, der erst an Ort und Stelle das Einsatzbedürfnis zu prüfen hatte, vergingen besonders zu Anfang des Krieges mit seinen überaus raschen Bewegungen Wochen um Wocben, bis es zum Handanlegen kam. Auch die Schwestern hatten zu lernen, was im Leben des Soldaten das Warten bedeutet. Dafür setzten, sobald ein Kriegsoder Etappenlazarett zu übernehmen war, meist Zeiten ungeheuerster Arbeitsanspannung ein. Galt es doch, meist mit wenigen Schwestern, irgendein riesiges Gebäude leer, aber schmutzig, zu übernehmen, um es innerhalb von Stunden in ein Lazarett mit Hunderten von Betten zu verwandeln, und das mitten in Seindesland, ohne die Hilfsquellen, mit denen in der Heimat Reserve- oder Vereinslazärette aus dem Boden gestampft werden konnten. In weiteren Stunden häufte sich Arbeit über Arbeit an Hunderten von Verwundeten und Sterbenden, Operationsdienst, Verbinden, Visiten der Ärzte, Tetanusspritzen, Essenverteilen aus improvisierter Küche, bei versagender Beleuchtung. Noch schwieriger als im Westen war oft die Arbeit im Osten, mit Ungeziefer, Eiseskälte oder Gluthitze, einige russische Kriegsgefangene zur Hilfe, ohne Licht, ohne Heizung, oft ohne brauchbares Trinkwasser, mit mühsam requirierten Nahrungsmitteln. Schwerste Prüfung die Pflege in Seuchenlazaretten mit Hunderten von Kranken an Cholera, Typhus, Ruhr. Manche waren seelisch, andere körperlich solchen Anforderungen nicht gewachsen. Konnten doch die Schwestern in Cholera- oder Typhuslazaretten, deren viele trotz Impfung der Ansteckung erlagen, nicht über das hinausblicken, was ihnen vor Augen lag. Sie ahnten nicht, daß ihr Einsatz, für den das Wort heroisch einmal gebraucht werden darf, Heer und Volk und Heimat mit einem Erfolg vor der Ausbreitung der Seuchen schützte, der beispiellos in der Geschichte der Medizin ist. Daß die Verwundeten mit Einsatz aller Kräfte zu pflegen seien, war selbstverständlich, gleichgültig, ob es Soldaten der feindlichen Heere waren oder eigene. Daß aber die Pflege der eigenen Soldaten und [146] das Ringen um ihr Leben dazu half, auch noch die letzte Kraft aufzubieten, um nicht „zusammenzuklappen", das hat wohl jede Kriegsschwester selbst erlebt.

Einigen Schwestern blieb sogar die Erfahrung der russischen oder französischen Kriegsgefangenschaft nicht erspart mit Erlebnissen, die mit dem Genfer Abkommen in striktem Widerspruch standen.

Bis in ferne Erdteile hinein reichen die Taten deutscher Kriegsschwestern, ob sie mit Lettow-Dorbeck monatelang durch afrikanischen Busch zogen, im Urwald Kameruns, in Deutsch-Südwest oder auch in Samoa Lazarette einrichteten, in Tsingtau Verwundete pflegten, in Aleppo, Damaskus, Jerusalem, Bagdad und Konstantinopel zusammen mit deutschen und türkischen Ärzten und Pflegern ein Beispiel hingebender und opferwilliger Einsatzbereitschaft gaben — überall zeigten sie sich der strahlenden Anerkennung würdig, mit der der Soldat auf „Kamerad Schwester“ blickte, und viele Hunderttausende sagen ihnen heute noch im stillen Dank, die erlebt haben, was den verwundeten Soldaten schon der erste Anblick der Schwester ist.

Mit dem Einsatz des männlichen und weiblichen Personals war aber das Pensum der Leistungen des Deutschen Roten Kreuzes für die freiwillige Krankenpflege bei weitem noch nicht erschöpft. Hunderte und Tausende von Einrichtungen in der Etappe und der Heimat müssen wenigstens erwähnt werden, um das Bild abzurunden.

Die Lazarettzüge wurden teils von der Militärverwaltung, teils von der freiwilligen Krankenpflege, also dem Deutschen Roten Kreuz, einige auch von den Ritterorden gestellt. Insgesamt gab es 89 Lazarettzüge der freiwilligen Krankenpflege, davon 84 Züge des Deutschen Roten Kreuzes. Teilweise waren sie, wie für Bayern und Württemberg oben erwähnt wurde, von langer Hand vorbereitet, meist wurden sie aber erst während des Krieges geschaffen. Das Wagenmaterial, gewöhnlich 40 Wagen IV. Klasse für die Lazarettvorrichtungen der Kranken, Wagen II. und III. Klasse für das Personal an Ärzten, Schwestern, Pflegern und Trägern, Köchen und Eisenbahnpersonal, wurde von den Eisenbahndirektionen gestellt. Jeder Zug hatte 320 Lagerstätten. Wenn jeder Zug 100 Fahrten gemacht hat, wie das wohl dem Durchschnitt entspricht, dann wären 2,8 Millionen Verwundete befördert. [147] Von vorwiegend örtlicher Bedeutung waren Lazarettschiffe, die dem Verwundetentransport auf Flüssen und Kanälen dienten. Die größte Bedeutung erlangten sie auf der Donau in ihrer gesamten Ausdehnung. Auf der Adria taten österreichische Lazarettschiffe Dienst.

Die Reservelazarette waren grundsätzlich von der Heeresverwaltung eingerichtet. In der Heimat wurde jedoch in vielen Fällen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die gesamte Wirtschaft, Küche und Wäscherei, dem Deutschen Roten Kreuz, meist einem Frauenverein, zu übertragen. Und zwar hatte dieser auf eigene Verantwortung mit den heeresseitig ausgeworfenen Verpflegsätzen zu wirtschaften. Meist wurden für Ergänzung der Verpflegung und Einrichtung noch beträchtliche Aufwendungen an Geld und Liebesgaben gemacht.

Die Vereinslazarette waren Einrichtungen, die ausschließlich von Männer- oder Frauen-Zweigvereinen vom Roten Kreuz geschaffen waren. Außer den bereits in Friedenszeiten bestehenden Krankenhäusern waren das Gebäude, die für den Kriegsfall im voraus gesichert waren, Schulen, Hallen, Saalbauten u. dgl. In Ostpreußen wurden solche Vereinslazarette in den Herbstmonaten 1914 unversehens in Kriegslazarette umgewandelt, manche entgingen nicht dem Schicksal, in russische Hand zu fallen und nur in zerstörtem Zustand wieder daraus hervorzugehen. Die kleinsten Vereinslazärette faßten nur 20 Betten, das größte in Zehlendorf bei Berlin 500 Betten, vom Vaterländischen Frauenverein Zehlendorf ganz aus eigenen Mitteln geschaffen und unterhalten. Es war das heutige Hindenburg-Lazarett.

Ausbildungs- und Beschäftigungskurse in Lazaretten spielten eine bedeutsame Rolle. Einrichtungen für Handfertigkeitsarbeiten, Basteleien vertrieben den Verwundeten nicht nur die Zeit, sondern dienten einer ersten Rückgewöhnung an Arbeit, und zwar oft im Sinne einer Umschulung, wenn die Kriegsbeschädigung die Rückkehr in die frühere Arbeit unmöglich machte. Besonders wichtig war das Erlernen des Schreibens mit der linken Hand, das bei Erwachsenen unsägliche Geduld erfordert. Bei solchen Kursen konnten viele hilfsbereite Frauen eingesetzt werden, die einer körperlich anstrengenden Arbeit nicht gewachsen waren.

Erfrischungs-, Verpflegungs- und Verbandstellen auf Bahnhöfen wurden ebenfalls meist von den Frauenvereinen eingerichtet [148] und bei Tag und Nacht in Betrieb gehalten. Sie dienten der Versorgung der einzelnen oder in Trupps reisenden gehfähigen Verwundeten auf dem Weg zum Lazarett und zurück zum Truppenteil, auch der Versorgung kleinerer Trupps von Ersatzmannschaften auf dem Wege zu ihrem Truppenteil. Sie waren zu unterscheiden von den Truppenverpflegungsstellen, die von der Heeresintendantur unterhalten wurden, um Truppentransporte im großen zu verpflegen, und meist weit außerhalb der Ortschaften und Bahnhöfe lagen. Die Einrichtung solcher Verpflegungs- und Verbandstellen war z. B. in Ostpreußen schon vor dem Krieg als Pflichtaufgabe vorbereitet und geübt worden. Während des Krieges entstanden sie an allen Eisenbahnlinien, auf denen nur irgend Transporte von Verwundeten zu erwarten waren. In Straßburg waren zeitweise 500 Helferinnen vom Roten Kreuz auf dem Bahnhof und der gegenüber als Soldatenheim eingerichteten Verpflegungsstelle eingesetzt. Im weiteren Verlauf des Krieges machte der Mangel an Lebensmitteln die Unterhaltung immer schwieriger, die wichtigsten Stellen wurden trotzdem bis Ende 1918 durchgehalten. Die Helferinnen und Frauen der Frauenvereine hatten auf diesen Stellen die mannigfachsten Aufgaben; die Verwundeten, soweit sie behindert waren, zu waschen, zufüttern, ihnen Postkarten zu schreiben, Verbände aufzufrischen u. dgl. mehr. Vielfach waren auch Übernachtungsstellen angeschlossen, die massenhaft in Anspruch genommen wurden.

Genesungsheime für Leichtverwundete oder der Lazarettbehandlung nicht mehr bedürftige Kranke wurden in großer Zahl nicht nur in der Heimat, sondern auch an der belgischen Küste so gut wie in Südrußland eingerichtet. Ähnlichen Aufgaben dienten die Erholungsheime, in denen die körperlich oder seelisch angegriffenen Soldaten wieder felddienstfähig wurden, ohne in die Heimat zurückkehren zu müssen, deren Einfluß, je länger der Krieg dauerte, nicht immer geeignet war, das innere Gleichgewicht und soldatische Haltung wiederherzustellen.

Eine wichtige Aufgabe an den gesunden Soldaten erfüllten die Soldatenheime. Zunächst von den Frauenvereinen vom Roten Kreuz in größeren Städten der Heimat eingerichtet, besonders in Ostpreußen, wanderten sie als einzige nichtmilitärische Einrichtungen in die Etappengebiete bis Riga, Bukarest und Uesküb hinaus. Sie waren eine Spe-[149]zialität der ostpreußischen Vaterländischen Frauenvereine, fanden jedoch bald auch im Westen Nachahmung. Sie sollten den zeitweise in die Etappe kommandierten Soldaten ein Stück Heimat ersetzen. Büchereien, Musik, Spiele, Theateraufführungen, Vorträge sorgten für ernste und heitere Unterhaltung. An die Leiterinnen und Helferinnen dieser Heime wurden ungewöhnlich hohe Anforderungen an Takt, Geschicklichkeit und Frohsinn gestellt, um sich den nötigen Abstand mit Selbstverständlichkeit zu wahren und daran mitzuhelfen, gegen das Übel anzukämpfen, das nun einmal mit dem Begriff „Etappe“ unlösbar verbunden ist und die Keime der Auflösung bei der langen Dauer des Krieges in sich trug. Gerade in den Soldatenheimen war es Aufgabe der Frauen vom Roten Kreuz, den Frontgeist lebendig zu halten und, wenn er verlorenzugehen drohte, wieder zu wecken.


Kapitel 23: Hilfe für Kriegsgefangene

[149] […] Der Schutz der Kriegsgefangenen war nicht Inhalt des Genfer Abkommens. Die in der Haager Landkriegsordnung von 1907, Art. 15201, vorgesehene Bildung nationaler Hilfsgesellschaften gab in Verbindung mit dem Genfer Abkommen von 1906202 dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz203 eine gewisse Rechtsgrundlage dafür, weit über das vorgesehene Maß hinaus das Rote Kreuz national und international an der Hilfe für die Kriegsgefangenen zu beteiligen, die grundsätzlich in der Hand der Kriegsministerien aller am Kriege beteiligten Länder lag. Wie einleitend bemerkt, wurde die Hilfe für die Kriegsgefangenen das Kapitel im Geschehen des Roten Kreuzes, das wohl am stärksten die Elastizität seiner internationalen Verflechtung zur fruchtbaren und schöpferischen Spannkraft werden ließ.

Dem Kriegsministerium in Berlin war unmittelbar das Departement für Kriegsgefangene und das Zentralnachweisebüro unterstellt. Bei dem Departement lag die Verwaltung der Lager für die feindlichen Kriegsgefangenen und ihr Einsatz zur Arbeit, z. B. in Land- und Forst-[150]wirtschaft, ebenso war das Zentralnachweisebüro der Mittelpunkt für alle amtlichen Auskünfte über fremde Kriegsgefangene in Deutschland und Deutsche in Seindesland. In engster Verbindung hiermit stand die Abteilung für Kriegsgefangene des Deutschen Zentralkomitees vom Roten Kreuz. Die Arbeit wuchs bald ins Riesenhafte, so daß die Auskunftserteilung auf die ungezählten Anfragen von den beiden Zentralstellen des Ministeriums und des Roten Kreuzes nicht bewältigt werden konnte. Ganz von allein bildeten sich überall Kriegsgefangenenhilfsausschüsse, in Ostpreußen allein 55 örtliche Stellen, kurz „Hilfe“ genannt, wo die Angehörigen der Gefangenen persönlich Rat und Hilfe für Schriftverkehr, Geldsendungen usw. einholen konnten. Bald setzte eine planmäßige Arbeitsteilung unter zusammenfassender Leitung des Zentralkomitees ein. Der Hamburger Ausschuß übernahm die Hauptarbeit nach Rußland, der in Frankfurt a. M. nach dem Westen über Holland und die Schweiz. Als die Knappheit an Waren und Lebensmitteln fühlbar wurde, erhielt der Kölner Ausschuß den Auftrag der Bearbeitung von Liebesgabensammlungen nach England, der in Stuttgart nach Frankreich. Die beispiellose Hilfsbereitschaft der neutralen Länder machte diese Arbeit erst möglich. Die Gesellschaften vom Roten Kreuz von Dänemark, Schweden und Norwegen vermittelten mit Rußland, Holland mit England, die Schweiz mit Frankreich. Schließlich aber liefen alle Fäden wieder bei dem Internationalen Komitee in Genf und bei dem Ausschuß in Bern zusammen, wo die amtlichen, diplomatischen Verhandlungen vorzugsweise geführt wurden. Das Internationale Komitee richtete eine besondere Agentur ein, bei der alle Listen über die Gefangenen zusammenliefen, ebenso die Nachfragen nach vermißten Soldaten und Zivilinternierten. Von dem Umfang und der Leistung der Arbeit gibt es einen Begriff, daß die Zahl der ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen dieser Agentur auf 1400 stieg. Bis Ende 1917 hatte diese eine Stelle 8 Millionen Gefangene registriert; täglich wurden zwischen 1000 und 3000 Nachrichten empfangen und weitergegeben. Die Schweizer Post übernahm unentgeltlich den Austausch der Gefangenenpost zwischen Deutschland und Frankreich. Bis September 1915 hatte die Schweizer Post 53 Millionen Briefe, 2,5 Millionen kleine und 10 Millionen größere Pakete befördert, [151] ferner 2,3 Millionen Postanweisungen über 33 Millionen Schweizer Franken.

Viel größere Schwierigkeiten als nach dem Westen bereitete der Austausch von Briefen, Liebesgaben und Geldsendungen nach Rußland. Die gewaltige moralische Bedeutung der Stockholmer Konferenz von 1915 ist schon als Beispiel hervorgehoben worden. Von ihr aus entstand erst die Möglichkeit der Entsendung von Liebesgaben an die deutschen und österreich-ungarischen Gefangenen in Rußland und Sibirien. Um die sprachlichen Zensurschwierigkeiten zu beheben, wurden vorgedruckte Mitteilungskarten eingerichtet, die von den Angehörigen in Deutschland an die Gefangenen in Rußland geschickt werden konnten und mit deren Antwort wieder zurückwanderten. Jede dieser Karten mußte also viermal die Zensur passieren! Absender und Empfänger durfte je nur 20 Worte schreiben.

Der entsetzlichen Not und Verlassenheit der Kriegsgefangenen in Rußland und Sibirien konnte damit aber noch nicht gesteuert werden.

In großartiger Weise haben Delegierte des Schwedischen und Dänischen Roten Kreuzes, die in verschiedenen Zentralpunkten des riesigen Zarenreiches Hilfsausschüsse errichteten, unter schwerster Gefahr für Leben und Gesundheit Hilfe zu leisten versucht. Die Namen Elsa Brändström204, Anna Linder205 und Ethel van Heidenstam206 werden nie in Deutschland vergessen werden.

Von entscheidender Bedeutung wurde es, daß der Präsident des Dänischen Roten Kreuzes, Prinz Waldemar von Dänemark207, der sowohl der Deutschen Kaiserin208 wie der Zarin-Mutter Maria Feodorowna209 nahe verwandt war, die Erlaubnis zu Reisen russischer Schwestern durch die Gefangenenlager in Deutschland und deutscher Schwestern durch die Gefangenenlager in Rußland erwirkte. Im Sommer 1915 fuhren die ersten 3 deutschen und 3 österreichischen Schwestern nach Petersburg, aber zunächst nur mit geringem Erfolg. Erst einer zweiten, verdoppelten Mission gelang es im Frühjahr 1916, alle Schwierigkeiten zu überwinden, einen persönlichen Befehl des Zaren zu erwirken und, jede einzelne Schwester begleitet von einem dänischen oder schwedischen Delegierten vom Roten Kreuz, die Gefangenenlager aufzusuchen.

Allein die Tatsache, einer deutschen Schwester von Angesicht zu An-[152]gesicht gegenüberzustehen, mit ihr unbefangen sprechen zu können, jeder einzeln persönliche Mitteilungen aus der Heimat zu erhalten, neu eingekleidet zu werden, hatte eine ungeheure psychische Wirkung. An den trostlosen Verhältnissen der Unterbringung und Verpflegung konnte nicht allzuviel gebessert werden, aber der innere Widerstand gegen das Versinken und Verzweifeln flammte auf, und bei den regelmäßig bis Kriegsende wiederholten Besuchen konnten die Schwestern mit Freude feststellen, daß männliche und soldatische Haltung wiedergekehrt war.

Nach Ausbruch der bolschewistischen Revolution 1917 gerieten manche der Schwestern in Gefangenschaft. Oberin Üxküll210 und Elsa Brändström entgingen nur mit knapper Not der Erschießung, Schwester Erika von Passow211, die mit einigen Unteroffizieren aus einem Gefangenenlager in Turkestan vor den herannahenden Roten entflohen war, ist — wahrscheinlich auf dem Wege nach Persien — mit ihren Begleitern verschollen. Eifrigste Nachforschungen an Ort und Stelle haben nicht die geringsten Spuren auffinden lassen.

Schwester Anne-Marie Wenzel212 hat noch bei der Heimschaffung der Gefangenen über Charbin und Japan 1919 erfolgreich mitwirken können.213


Kapitel 24: Kriegswohlfahrtspflege

[Hilfen für Familien von Soldaten]

[152] […] Dem Deutschen Roten Kreuz fielen im Verlauf des Krieges214 eine Fülle von Aufgaben zu, die teils eine Fortsetzung seiner Friedensarbeit auf dem Gebiet allgemeiner Wohlfahrtspflege und Gesundheitsfürsorge unter den besonderen Bedingungen des Weltkrieges bildeten, teils aber auch ganz neuartige Forderungen stellten.

Daß die Sorge für den Nachwuchs des Volkes um so dringender war, als den im Felde stehenden Vätern die Sorge für ihre Kinder abgenommen werden mußte und jedes geborene Kind nun doppelt wertvoll wurde, verstand sich von selbst.215 Die Maßnahmen der Mütterberatung und Säuglingsfürsorge wurden demgemäß mit amtlicher Förderung wesentlich verstärkt. In Berlin wurde die „Früh­unter-[153]stüt­zung für Wehrmannsfrauen“ geschaffen, die im dritten Monat der Schwangerschaft einsetzte und Unverheiratete einbezog, wenn der Vater Soldat war. Später mußten die Leistungen unter dem Druck der Nahrungsnot leider eingeschränkt werden und begannen erst im siebenten Monat.

Eine planmäßige Wöchnerinnenhilfe in Verbindung mit der Berliner Hebammenschaft schloß sich an. Für jede Geburt, bei der Bedürftigkeit neben der amtlichen Hilfe bestand, wurde ein dreifaches Paket, für Hebamme, Wöchnerin und Kind, mit Wäsche und den sonstigen Bedarfsgegenständen ausgehändigt. Den Frauenvereinen im Lande wurde die Durchführung gleichartiger Maßnahmen dringend empfohlen.

[Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung und Kriegsproduktion]

Die allgemeinen Hilfsmaßnahmen für die Kriegerfamilien und die Hinterbliebenen erstreckten sich auf zusätzliche Arbeitsbeschaffung, Ernährungs- und Bekleidungshilfe. Als Arbeit spielte in den ersten Kriegsjahren das Sandsacknähen eine Hauptrolle.216 Das Material wurde zur Heimarbeit ausgegeben und durfte nach Bestimmung des Kriegsamtes nur stückweise bezahlt werden. Das Anfertigen von Wäsche und Stricken von Strümpfen, das zunächst von allen Frauen unentgeltlich als Beschäftigung übernommen war, durfte bald nur noch gegen Bezahlung ausgeführt werden, ebenso das Herstellen von Kleidungsstücken und Wärmestoffen, die in der „Reichswollwoche“ gesammelt waren. Nach Einführung des „Vaterländischen Hilfsdienstes“ (Hin­den­burg­pro­gramm217) im Herbst 1916 wurde auch die Frauenarbeit möglichst ausschließlich in Betrieben zusammengefaßt. Für die immer noch Arbeitslosen wurde von den Korpsbekleidungsämtern Näharbeit beschafft.

[Volks- und Suppenküchen]

Die infolge der völkerrechtswidrigen, weit über das Kriegsende hinaus fortgesetzten Blockade entstandenen Ernährungsschwierigkeiten führten zu vermehrter Einrichtung von Volks- und Suppenküchen, die nach den Weisungen des Kriegsernährungsamtes arbeiteten, daran schlossen sich Lehrgänge für Ausnutzung aller noch verfügbaren Ernährungsmöglichkeiten, Dörren von Obst und Gemüse, Herstellen von Fruchtmus, Sammeln von Nesseln, Bucheckern, Kastanien u. dgl. Es war ein Kampf mit ungleichen Waffen. Frauen und Kinder litten am bittersten unter dem Mangel, den niemand vorausgesehen und für [154] den niemand vorgesorgt hatte. Trotz aller Anstrengungen konnte mit kleinen Aushilfen nur wenig geleistet werden.

[Bekleidungshilfe]

Die Bekleidungshilfe mußte sich ebenso in die Verhältnisse schicken. Wäsche wurde besonders für Kinder und Säuglinge vorbehalten, soweit nicht Papier zur Hilfe genommen werden mußte. Schuhe wurden aus Stoffen hergestellt, Sohlen mit Gummiabfall oder mit Holzplättchen benagelt. Dafür wurden überall Werkstätten eingerichtet, in denen Bedürftige sich selbst ihre Reparaturen machen konnten

[Wärmestuben]

Im Winter wurden Wärmestuben geschaffen, um Licht und Kohlen im Haushalt zu sparen.

An der Arbeit des Reichsausschusses der Kriegsbeschädigtenfürsorge beteiligte sich auch das Deutsche Rote Kreuz, ebenso an den Maßnahmen der Tuberkulosebekämpfung, z. B. an der Schaffung des deutschen Krieger-Kurhauses in Davos. An der Einrichtung „Landaufenthalt für Stadtkinder“ nahmen die Frauenvereine hervorragenden Anteil. In Ostpreußen brachten sie allein in einem Jahr über 42 000 Kinder unter. Es war das ein Dank für den Wiederaufbau Ostpreußens durch Patenschaften der deutschen Städte.

[Hilfen für Vertriebene und Flüchtlinge]

Eine eigenartige und neue Aufgabe erwuchs dem Deutschen Roten Kreuz in der Fürsorge für Vertriebene und Flüchtlinge.

Im August 1914 waren Hunderttausende von Ostpreußen vor den russischen Heeren geflohen. Eine zweite Welle von 400 000 Östpreußen ergoß sich im November 1914 über die Weichsel. Das Preußische Ministerium des Innern beauftragte das Deutsche Zentralkomitee mit der Durchführung der Hilfsmaßnahmen, die zum Ziel hatten, die Vertriebenen aus den Städten fernzuhalten und sie so bald wie möglich wieder in die Heimat zurückzuführen. Beides gelang nur teilweise. Berlin war bald von ostpreußischen Flüchtlingen überschwemmt, die man in Landkreise zu überführen bemüht war. Es blieb jedoch nichts anderes übrig, als in Berlin und anderen Großstädten eine Anzahl von Flüchtlingsheimen zu schaffen und daran festzuhalten, daß keinesfalls eine Dauerabwanderung einträte. Erst im Verlauf von Jahren gelang es, alle Ostpreußen wieder in die befreite und neu aufgebaute Heimat zurückzuführen. Etwa 14 000 Ostpreußen waren nach Rußland und Sibirien verschleppt. Die Überlebenden kamen erst nach Jahren wieder nach Hause.

[155] Im Herbst 1914 trafen auch bereits die ersten Flüchtlinge aus dem Ausland ein — Reichsdeutsche, Frauen, Kinder und Alte, während die wehrfähigen Männer bis zum 60. Jahr interniert wurden. In den folgenden Jahren riß der Strom nicht ab, der über Saßnitz aus Rußland, über Bodenbach aus dem Balkan und Südrußland, über Singen aus Frankreich und über Goch aus England und aus Übersee hereinflutete. Viele seit Jahrzehnten im Ausland heimisch, manche an glänzende Verhältnisse gewöhnt, nun nach Beschlagnahme ihres Eigentums und Vernichtung ihrer Bücher völlig verarmt, Arbeiter, Handwerker, schwäbische Schweinemetzger aus England, Bankleute aus Paris, Kaufleute und Industrielle, in deren Hand ein gut Teil des Wirtschaftslebens des gesamten Zarenreiches gelegen hatte, ein Heer von Erzieherinnen, Sprachlehrerinnen. Kindermädchen aller Altersstufen dann aber auch ungewöhnliche Erscheinungen, Zoologen, die seit Jahrzehnten Kerbtiere und Schlangen in Zentralafrika gesammelt hatten, Reisschäler aus Burma, Plantagenbesitzer aus Ceylon und Afrika — schließlich auch Hochstapler und undurchsichtige Gestalten aller Art sie alle mußten von den Grenzübernahmestellen nach Erledigung der politischen Kontrolle in Empfang genommen, untergebracht, weitergeleitet und versorgt werden. In den ersten Kriegsjahren, in denen nur sehr zögernd eine Anpassung der Wirtschaft an die Kriegsbedürfnisse eintrat, war die Arbeitsbeschaffung für diese Menschen, deren Zahl allmählich auf weit über 10 000 stieg, nicht leicht. Viele darunter waren auch nicht mehr erwerbsfähig. Aus Moskau wurden die Insassen des deutschen Altersheims im Alter von 70 bis 90 Jahren vertrieben und gelangten nach Deutschland. Das Petersburger deutsche Waisenheim wurde aufgelöst und in Saa­sa218 untergebracht, darunter die zweijährige Zoë Zerche, deren Eltern in Leningrad nach 15 Jahren durch Vermittlung des Deutschen Roten Kreuzes erst wieder mit ihrer Tochter Verbindung erhielten, von deren Leben und Aufenthalt sie keine Ahnung hatten.

Alle diese Deutschen hatten Furchtbares erlitten. Am schlimmsten fast war es den Deutschen in englischen und französischen Kolonien ergangen, wo sie mit kalter Niedertracht vor den Schwarzen gedemütigt oder mit leidenschaftlicher Wut mißhandelt worden waren.219 Die Auf-[156]gabe des Deutschen Roten Kreuzes war es nicht nur, die materielle Versorgung einigermaßen sicherzustellen, vielmehr noch die Niedergebrochenen und mutlos Gewordenen in ein neues Leben in der Heimat hineinzuführen und von neuem den Stolz in ihnen zu wecken, Deutsche zu sein.


Kapitel 25: Das Deutsche Rote Kreuz nach dem Weltkrieg

[156] […] Am Ende des Weltkrieges stand Deutschland an einem Abgrund wie noch nie in seiner Geschichte, es sei denn am Ende des Dreißigjährigen Krieges. Noch standen die Mauern aufrecht, aber das Haus war wie leergebrannt. Die Menschen lebten, aber für den weitaus größten Teil des Volkes war der sittliche, der nationale Halt zerbrochen. Das zeigten erst die auf den Zusammenbruch folgenden Jahre in ganzer Furchtbarkeit. Nur wenige Tapfere erhoben ihre Stimme. Die noch an eine Zukunft glaubten, blieben meist im verborgenen. Dort regte sich das wirkliche Deutschland.

Für das Deutsche Rote Kreuz, dessen Kräfte im November 1918 noch in voller angespannter Tätigkeit standen und blieben, schwand die Grundlage, es verlor den Boden unter den Süßen, so sehr auch die Aufgaben des Tages zunächst über die tatsächliche Lage hinwegtäuschten. Erst Versailles enthüllte in vollem Umfang den nackten Zusammenbruch alles dessen, was bisher Inhalt des Deutschen Roten Kreuzes gewesen war. Der alte Staat, die Wehrmacht waren nicht mehr. In den Augen der nun herrschenden Parteien gehörte das Deutsche Rote Kreuz zu den Resten einer Vergangenheit, die zu verleugnen eine der hervorragendsten Tugenden geworden war. Die lebhafte Beteiligung der Monarchie, besonders früherer Fürstinnen, am Entstehen und Aufbau des Deutschen Roten Kreuzes sprach ihm das Urteil. Der [157] chaotische Zustand der Regierungen, in denen vielfach altbewährte Beamte, die man nicht ersetzen konnte und mochte, zunächst die Hauptlast der Verwaltungsarbeit zu tragen hatten, brauchte zwar immer wieder das Deutsche Rote Kreuz für Aufgaben, die geleistet werden mußten, wie die Fürsorge für die aus abgetretenen Gebieten vertriebenen Deutschen. Die Übernahme solcher Aufgaben überbrückte etwas die Leere, die zunächst für das Deutsche Rote Kreuz eintrat, aber an der Gesamtlage vermochte das nichts zu ändern. Das Versailler Diktat bestimmte in § 177:

„Unterrichtsanstalten, Hochschulen, Kriegervereine, Schützengilden, Sport- und Wandervereine, überhaupt Vereinigungen jeder Art, ohne Rücksicht auf das Alter ihrer Mitglieder, dürfen sich nicht mit militärischen Dingen befassen.“

„Es ist ihnen namentlich untersagt, ihre Mitglieder im Waffenhandwerk oder im Gebrauch von Kriegswaffen auszubilden oder zu üben oder ausbilden oder üben zu lassen.“

„Diese Vereine, Gesellschaften, Unterrichtsanstalten und Hochschulen dürfen in keinerlei Verbindung mit dem Kriegsministerium oder irgend einer andern militärischen Behörde stehen.“

Mochte diese Bestimmung auf das Deutsche Rote Kreuz anwendbar sein oder nicht, jedenfalls ließen viele Männer und Frauen, die bisher treu an irgendeiner Stelle des Roten Kreuzes mitgearbeitet hatten, die ihnen aussichtslos erscheinende Sache im Stich.

Die führenden Männer und Frauen des Deutschen Roten Kreuzes waren anderer Meinung. Einer Anregung des Bayerischen Landesvereins vom 30. August 1919 folgend, berief der neugewählte Vorsitzende des Deutschen und Preußischen Zentralkomitees, Joachim v. Winterfeldt-Menkin220, die Vorsitzenden der Landesvereine zu einer vertraulichen Beratung ein, die am 21. Oktober 1919 in Weimar stattfand. Ziel der Beratung war die Zusammenfassung aller deutschen Vereinigungen vom Roten Kreuz zu einem Deutschen Roten Kreuz und die Bestimmung der Richtlinien, nach denen in Zukunft gearbeitet werden solle. Kennzeichnend für die Haltung der Versammlung waren die Worte des Vorsitzenden:

[158] „Meine Ansicht ist, daß wir keineswegs die Vorbereitung für den Krieg allzusehr zurücktreten lassen dürfen. Wir würden uns einer gefährlichen Utopie hingeben, wenn wir meinten, daß wir einer ewigen Friedensperiode gegenüberständen. Diese Idee hat jetzt allgemein die Sinne etwas umnebelt, hat aber mit den Realitäten des Lebens nichts zu tun. Nach außen werden wir das natürlich nicht allzu stark betonen; von seiten der inneren Organisation müssen wir es aber fest im Auge behalten.“

Der Mecklenburger Vorsitzende, Staatsminister Langfeld, fügte hinzu:

„Darauf, daß wir im Kriege etwas geleistet haben, darauf beruht die Rechtfertigung des Roten Kreuzes, und so lange es eine Genfer Konvention gibt, die für die einzelnen Staaten maßgebend ist, so lange werden auch die einzelnen Staaten, die der Konvention angeschlossen sind, sich ein Rotes Kreuz nicht ersparen können.“

„Nur eine geschlossene Einheit für das ganze Reich würde dem Roten Kreuz die innere Festigkeit und die Wucht seines Auftretens geben können, welche wir zu einer ersprießlichen Arbeit brauchen. Überlassen wir die Landesvereine vollständig sich selbst, so daß sie nur in einem äußeren Sozietätsverhältnis stehen und den Anregungen des Zentralkomitees zugänglich bleiben, aber es nicht nötig haben, ihnen zu folgen, dann fürchte ich, wird das eintreten, daß die Landesvereine verschwinden und damit das Rote Kreuz für Deutschland überhaupt.“

Der Plan ging dahin, in den einzelnen Ländern Männer- und Frauenvereine zusammenzuschließen durch völlige Vereinigung oder doch durch Schaffung einer gemeinsamen Spitze.

Gleichzeitig mit dieser Beratung tagten in Weimar die Vorstände, die Oberinnen und außerdem Schwesternabordnungen aller deutschen Mutterhäuser vom Roten Kreuz in zwei aufeinander folgenden Beratungen. Auch die Schwesternschaften standen im Kreuzfeuer der Angriffe. Der Gewerkschaftsgeist und die Auflösung aller Bindungen drohte stellenweise auch in die Reihen der Schwestern einzubrechen. Unter dem Einfluß marxistischer Elemente traten die Belegschaften von zwei Krankenhäusern aus: in Berlin-Schöneberg und in Altona. Nun wurde in Weimar die Entscheidung von den Schwestern selbst getroffen, daß sie treu an der bewährten Form des Mutterhauses festzuhalten und auch [159] weiterhin das Ziel der beruflichen Höchstleistung und charakterlichen Auslese unter allen Umständen festzuhalten gesonnen seien. Es war eine mutige Absage an den Geist der Zersetzung, der überall um sich griff. Diese Entscheidung hat das weitere Schicksal der Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes und ihren Aufstieg trotz aller Not der Zeit endgültig festgelegt.

Nachdem die Deutschen Landesfrauenvereine vom Roten Kreuz unter Führung der Vorsitzenden des Vaterländischen Frauenvereins, Gräfin Groeben, entschlossen hatten, dem in Weimar vorbereiteten Plan der Gründung des „Deutschen Roten Kreuzes" zu folgen, fanden in Berlin am 26. Juni 1920 und in Kassel am 23. Oktober 1920 weitere Beratungen statt, die nun einem inzwischen vorbereiteten Satzungsentwurf galten. Der Zeitverlauf war dem Plan nicht günstig gewesen. Erwägungen partikularistischer Art spielten eine recht wichtige Rolle, hier Bayern und Preußen und die ganz kleinen Länder, dort Männer- und Frauenvereine traten in Wettbewerb. Die Sorge vor einer möglicherweise zu stark werdenden Zentralgewalt in Berlin ließ den in Weimar stark und lebendig zum Ausdruck gekommenen Willen zur Einheit wieder zurücktreten. Hierzu kamen politische Bedenken. Der Wunsch, dem Deutschen Roten Kreuz öffentlich-rechtliche Formen zu geben, löste das Bedenken aus, der Reichsregierung, der man mit lebhaftem Mißtrauen gegenüberstand, zu weit gehende Aufsichtsbefugnisse einzuräumen oder etwa der interalliierten Kontrollkommission Gelegenheit zu geben, in Fragen des Deutschen Roten Kreuzes einzugreifen.

Schließlich, in Bamberg, am 25. Januar 1921, gelang der Abschluß der Verhandlungen, mit Annahme der neuen Satzung und Konstituierung des Deutschen Roten Kreuzes als eingetragener Verein nach bürgerlichem Recht.

Die Satzung, die bis 1933 gültig war, spiegelte unverhohlen die Zeit wider, in der sie entstand. Mußte sie doch die Form schaffen, in dei sich überhaupt die Tätigkeit des Deutschen Roten Kreuzes weiter abspielen konnte.

Das Vorwort der Satzung lautete:

„Die Deutschen Landesvereine und Landesfrauenvereine vom Roten Kreuz schließen sich zu einer Vereinigung zusammen, die alle Kräfte des [160] Roten Kreuzes im Reiche zu gemeinsamer Wohlfahrtsarbeit zusammenfassen und dahin wirken soll, daß alle deutschen Männer und Frauen ohne Unterschiede des Standes, des religiösen Bekenntnisses und der politischen Gesinnung sich als Mitarbeiter an dem gemeinsamen Wirken des Roten Kreuzes beteiligen.“

Die Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes waren im § 2 folgendermaßen umschrieben:

„Das Deutsche Rote Kreuz ist ein Glied der Weltgemeinschaft des Roten Kreuzes und betätigt sich als solches auf allen Arbeitsgebieten, deren Zweck die Verhütung, Bekämpfung und Linderung gesundheitlicher, wirtschaftlicher und sittlicher Not bildet. Insbesondere liegen ihm nachstehende Aufgaben ob:

  1. die Vertretung der Gesamtorganisation

a) innerhalb der Weltgemeinschaft des Roten Kreuzes,
b) bei ausländischen Zusammenkünften,
c) im Verkehr mit den Reichs- und Staatsbehörden in Angelegenheiten der Gesamtheit,
d) in allen Angelegenheiten, die das Gesamtinteresse der Vereinigung betreffen,

  1. die Veranstaltung von Vereinstagen des Deutschen Roten Kreuzes,
  2. die Hilfeleistung bei deutschen und ausländischen außerordentlichen Notständen,
  3. die Veranstaltung von Sammlungen für allgemeine Zwecke des Deutschen Roten Kreuzes im In- und Auslande,
  4. die Hebung der Volksgesundheit und die Bekämpfung von Seuchen und Volkskrankheiten,
  5. die Förderung der Gewinnung sowie der einheitlichen Ausbildung und Ausrüstung männlicher und weiblicher Kräfte und Hilfskräfte des Roten Kreuzes,
  6. die Beteiligung an dem allgemeinen Rettungs- und Hilfsdienst und der Lösung verwandter Aufgaben,
  7. die Ergänzung der amtlichen Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene,
  8. die Vorbereitung und Erfüllung der Aufgaben, die dem Deutschen Roten Kreuz als Glied der Weltvereinigung des Roten Kreuzes auf [161] dem Gebiete der Fürsorge für die im Felde Verwundeten, Erkrankten und Gefangenen sowie im Bereiche der Kriegswohlfahrtspflege obliegen.“

Aus naheliegenden Gründen war dieser Fassung der Wortlaut der Völkerbundsakte221 Artikel 25 zugrunde gelegt:

„Die Bundesmitglieder verpflichten sich, die Errichtung und Zusammenarbeit anerkannter freiwilliger nationaler Organisationen des Roten Kreuzes zur Hebung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und Milderung der Leiden in der Welt zu fördern und zu begünstigen.“

Was auch Ursprung und Grundverpflichtung des Roten Kreuzes sein mochte — im Jahre 1921 mußte der Artikel 25 als eine Handhabe benutzt werden, um zu retten, was zu retten war.

Daß erst an neunter Stelle in doppelt verklausulierter Form auf das angespielt wurde, was nach dem Genfer Abkommen Grundlage und Daseinsberechtigung für das Rote Kreuz ist, beleuchtet scharf das ganze Elend der Zeitlage und der Widerstände, gegen die sich durchzusetzen das neue Deutsche Rote Kreuz gesonnen war.

In Wirklichkeit war das neue Deutsche Rote Kreuz nur ein Verein der Landesvereine. Diese waren seine einzigen Mitglieder.

Immerhin gab es doch auch Positives in der Satzung. Die Zusammenarbeit der einzelnen Männer- und Frauenverbände hatte eine Grundlage erhalten. An die Spitze trat ein Präsident mit einem Geschäftsführenden Vorstand. Anordnungsbefugnisse bestanden zwar nicht. Aber in den 12 Jahren der Gültigkeit der Satzung war der Wille zur Leistung und zur Einheit stärker als bedrucktes Papier, und zwar je länger, je mehr.

Bald nach Annahme dieser Satzung trat eine wichtige Änderung der Rechtslage insofern ein, als der Reichsminister des Innern in einem Rundschreiben an die Länder vom 31. Dezember 1921 eine Änderung der Handhabung des Gesetzes zum Schutze des Roten Kreuzes von 1902, und der Bundesratsverordnung von 1903 vorschlug. Nach der früheren Regelung sei gemäß der Dienstvorschrift für die freiwillige Krankenpflege von 1907 die Zulassung von Vereinen für den Kriegsfall zur Unterstützung des Kriegssanitätsdienstes durch den Kommissar und Mili-[162]tärinspekteur der freiwilligen Krankenpflege nachzusuchen gewesen. Diese Regelung könne gegenüber Artikel 177 und 178 des Vertrages von Versailles nicht aufrecht erhalten werden. Es liege auf der Hand, daß bei inneren Unruhen und öffentlichen Notständen auf die Unterstützung des Heeressanitätsdienstes durch die freiwillige Krankenpflege nicht verzichtet werden könne. Nachdem die Oberleitung der freiwilligen Krankenpflege mit dem 1. Oktober 1921 dem Reichsminister des Innern unterstellt worden sei, möchten sich die Länder einverstanden erklären, daß die Erlaubnis zur Führung des Roten Kreuzes denjenigen Vereinigungen zu erteilen sei, die durch eine Bescheinigung des Reichsministers des Innern nachweisen, daß sie zur Unterstützung des amtlichen Sanitätsdienstes bei öffentlichen Notständen und bei inneren Unruhen zugelassen sind.

Durch ein zweites Rundschreiben vom 21. Februar 1922 wurde nach Billigung durch die Länderregierungen diese Regelung bestätigt. Sie bildet die Grundlage für die auch nach dem Reichsgesetz vom 9. Dezember 1937 weiterbestehende Unterstellung des Deutschen Roten Kreuzes unter das Reichsministerium des Innern. Die Unklarheit der Stellung des Deutschen Roten Kreuzes unter diesen Umständen — die Vorrechte und Ansprüche, die sich aus der Führung des Genfer Zeichens222 und aus den Beziehungen, die sich über die deutschen Grenzen hinaus daraus ergeben, auf der einen Seite, aus der andern die fast ausschließliche Betonung der Aufgaben als Wohlfahrtsorganisation — konnte nicht ohne bedenkliche Folgen bleiben, denn einflußreiche Kreise, die den größten Parteien des Reichstags nahestanden, interessierten sich lebhaft für die Verbindungen, die dem Deutschen Roten Kreuz zur Außenwelt offenstanden.

Schon die Vermittlungstätigkeit zur Hilfe befreundeter Kreise des Auslandes, die bis 1923 eine wichtige Rolle spielte, wovon später noch zu sprechen sein wird, hatte den Wunsch anderer Wohlfahrtsorganisationen zu einem unmittelbaren Einfluß auf das Deutsche Rote Kreuz geweckt. Einen neuen Anstoß gab die nach Anregung des italienischen Senators Circolo 1927 ins Leben gerufene Gründung eines Welthilfsverbandes (Anl. 4), bei dem sich die Reichsregierung durch das Deutsche Rote Kreuz vertreten ließ. Der Welthilfsverband sah vorzugsweise die freie [163] Mitwirkung der nationalen Rotkreuz-Gesellschaften, aber auch die anderer öffentlicher und privater Organisationen vor.

Das Ergebnis dieser Bestrebungen war der im Reichsarbeitsministerium 1927 entstandene „Referentenentwurf einer Denkschrift über die Friedensaufgaben des Roten Kreuzes und ihre Einwirkung auf die Verleihung der Rotkreuz-Berechtigung“.

Diese Denkschrift war in mannigfacher Hinsicht bedeutsam für die gesamte Entwicklung des Deutschen Roten Kreuzes. Sie traf zu gefährlicher Zeit die schwache Stelle der Organisation, nämlich ihre Abweichung von den Grundlagen des Genfer Abkommens. Sie nahm alles das, was als Schutz und äußere Angleichung gedacht war, als das Wesentliche und verfolgte nichts weniger, als der Gesamtheit der deutschen Wohlfahrtsorganisationen das Recht zur Führung des Roten Kreuzes zu verleihen, wobei das Genfer Abkommen als überholt betrachtet und die Völkerbundsakte Artikel 25 als maßgebend hingestellt wurde. Das künftige Deutsche Rote Kreuz sollte demnach außer dem bisher bestehenden Deutschen Roten Kreuz, dessen Namensführung als unkorrekt bezeichnet wurde, umfassen:

den Centralausschuß für die Innere Mission der deutschen evangelischen Kirche,
den Deutschen Caritasverband,
die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden,
den Fünften Wohlfahrtsverband,
den Hauptausschuß für Arbeiterwohlfahrt,
den Zentralwohlfahrtsausschuß der christlichen Arbeiterschaft.

Der damit angesetzte Angriff auf das Deutsche Rote Kreuz, so gefährlich er war und so deutlich er den Tiefpunkt in der Daseinskurve des Deutschen Roten Kreuzes nach dem Weltkrieg enthüllte, trug eben deshalb wesentlich zur Stärkung aller Widerstandskräfte und zur Vertiefung des Verständnisses für die eigentlichen, ursprünglichen Aufgaben bei.

Das Internationale Komitee und der Rechtsberater der Liga der Rotkreuzgesellschaften in Paris bestätigten, daß lediglich die Grundsätze des Genfer Abkommens und die damit im Zusammenhang stehenden Beschlüsse der Internationalen Rot-Kreuz- Konferenzen für das Deutsche Rote Kreuz maßgebend sein könnten, daß der Vertrag von [164] Versailles als Instrument speziellen Völkerrechts nicht die Geltung des Genfer Abkommens als eines Instrumentes universellen Völkerrechts und damit die Wehrmachtsverpflichtungen des Deutschen Roten Kreuzes außer Kraft setzen könne.

Demgemäß erbat das Deutsche Rote Kreuz von dem Institut für ausländisches öffentliches Recht und Volkerrecht in Berlin ein juristisches Gutachten, dem das Deutsche Rote Kreuz eine eigene ausführliche Stellungnahme hinzufügte. Die Ausführungen der beiden Denkschriften machten sich das Reichsministerium des Innern und das Auswärtige Amt zu eigen. Das Reichsarbeitsministerium schloß sich an und ließ den Referentenentwurf stillschweigend fallen. Seitdem ist die Sonderstellung des Deutschen Roten Kreuzes im Zusammenhang mit dem Genfer Abkommen nie wieder in Zweifel gezogen worden. Die Betätigung des Deutschen Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege und Gesundheitsfürsorge galt als eine Nebenleistung der Vorbereitung und Übung im Sinne der preußischen Denkschrift für die Internationale Konferenz in Berlin 1869.


Kapitel 26: Kriegsfolgen – Hilfe

[164] […] Die unmittelbaren Folgen des Krieges waren mit dem Waffenstillstand, auch mit dem Tag von Versailles, keineswegs beseitigt.

Die deutschen Kriegsgefangenen wurden bis in das Ende des Jahres 1919, ja teilweise noch darüber hinaus festgehalten. Die Hilfsmaßnahmen für sie waren also fortzuführen, so gut es ging. Für den Empfang der Kriegsgefangenen aus West und Ost wurde eine besondere Organisation „Kriegsgefangenen-Heimkehr“ begründet, an der das Deutsche Rote Kreuz nur dem Namen nach beteiligt war. Die Rückführung der Gefangenen aus Sibirien gelang nur unter unsäglichen Schwierigkeiten in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Komitee in Genf, und zwar über Japan. Sie zog sich bis in das Frühjahr 1922 hin.

Der Zustrom von Flüchtlingen und Vertriebenen setzte im Winter 1918/19 verstärkt ein. Zu den heimkehrenden auslandsdeutschen [165] Zivilinternierten, unter denen sich eines Tages in Goch auch ein ganzer Zug mit 300 Geisteskranken und Kretinen aus England befand, kamen nun, völlig überraschend, die Ausgewiesenen aus Elsaß und Lothringen, 140 000 an der Zahl, vielfach von der Arbeitsstelle weg aufgegriffen und ohne alle Habe über den Rhein nach Baden abgeschoben. Das Reichsinnenministerium übertrug die nun sehr viel schwieriger gewordene Durchführung der Hilfsmaßnahmen erneut dem Deutschen Roten Kreuz unter Erstattung der Kosten. Es wurde dabei von ehemaligen Elsässer Beamten als Reichskommissaren unterstützt. Komplizierte, seitenlange Richtlinien regelten nun die Unterstützung, machten es damit aber nicht einfacher, diesen Männern und Frauen wieder Arbeit und Wohnung zu schaffen.

In weiteren Wellen trafen Rückwanderer aus den an Polen abgetretenen Gebieten ein. Ihre Gesamtzahl belief sich bis 1922 auf etwa 900 000. Sie mußten in einem wirtschaftlich und seelisch niedergebrochenen Lande eine neue Existenz erhalten.

Die Aufstände in Oberschlesien 1919, 1920 und besonders nach der Abstimmung 1922, schließlich die Abtretung des Polen zugesprochenen Gebietes machten weitere Maßnahmen für die Aufnahme von mindestens 50 000 Vertriebenen erforderlich, die möglichst in Schlesien selbst festgehalten wurden.

Während der Aufstände wurde unter Führung des Deutschen Roten Kreuzes 1921 eine Sammel- und Hilfsaktion „Oberschlesien-Hilfswerk“ durchgeführt, an der sich die Männer- und Frauenvereine rege beteiligten.

Während des passiven Widerstandes gegen den feindseligen Einbruch im Frieden in deutsches Land an Rhein und Ruhr 1923 waren wieder viele Tausende von „Derdrängten“ zu versorgen, deren Zahl schließlich auf 100 000 Beamte und 20 000 Nichtbeamte stieg. Heikel und schwierig gestaltete sich das Hilfswerk für die politischen Gefangenen, deren Zahl auf 4000 anschwoll. Zuchthäuser und Gefängnisse konnten kaum die Insassen mehr fassen. Kommissare des Deutschen Roten Kreuzes wurden in Köln, Essen, Koblenz, Trier, Aachen, Mainz, Neustadt a. W. und Kaiserslautern eingesetzt, die von dem Oberkommando der französisch-belgischen Besatzungstruppen anerkannt und respektiert wurden; sie erhielten Zutritt zu den Gefangenen und hatten vielfach die Möglichkeit, die Beköstigung sicherzustellen und auch sonst ihre Lage zu erleich-[166]tern. Manchem wurde das Leben gerettet. Die Erschießung Schlageters, von Paris angeordnet, konnte freilich nicht mehr abgewendet werden. Größte Schwierigkeiten machte die Hilfe und spätere Freisetzung der zur Deportation bestimmten Deutschen in St. Martin de Ré und andern französischen und belgischen Gefängnissen. Eine Kommission des Internationalen Komitees in Genf und die Entsendung des Nuntius Msgre Testa waren eine dankbar aufgenommene Hilfe. Die örtlichen Vereine vom Roten Kreuz, Männer und Frauen, setzten alles aufs Spiel, den Gefangenen auf jede erdenkliche Weise zu helfen. Den Sanitätskolonnen wurde sogar an einigen Orten links des Rheines das Tragen der Diensttracht verboten. Das trug noch dazu bei, Erbitterung und Widerstand gegen Fremdherrschaft und Separatismus zu verstärken. In den eigenen Reihen des Deutschen Roten Kreuzes brach damals auch etwas von dem Geist hervor, aus dem später das deutsche Volk wiedergeboren wurde.

Das Jahr 1923 wurde zugleich der Höhepunkt der Hilfe, die das Ausland dem deutschen Volk brachte, und deren Mittler zu einem nicht geringen Teil das Deutsche Rote Kreuz war. Gerade die beispiellose Not der Bevölkerung an Ruhr und Rhein rief tätige Hilfe des Auslandes herbei.

Dem Umfang nach waren die Sendungen an Lebensmitteln und Geld die bedeutendsten, die deutsche Gruppen und Vereine in den Vereinigten Staaten aufbrachten. Noch tiefer aber regte sich in den während des Krieges neutral gebliebenen Ländern die Hilfsbereitschaft, entweder in der Hand der Rotkreuz-Gesellschaften oder privater Vereinigungen dieser Länder zusammengefaßt. So haben Schweden, Norwegen, Dänemark, Holland durch beträchtliche Sendungen, vor allen Dingen aber durch Einladung deutscher Kinder zur Erholung, sich ein Denkmal in der Erinnerung ihrer inzwischen herangewachsenen damaligen Gastkinder gesetzt. Schweizer Vereinigungen haben auf diesem Gebiet Hervorragendes geleistet. Selbst nach Ungarn, Siebenbürgen und in das Banat gingen deutsche Kindertransporte, hauptsächlich von Stuttgart aus — ein Beweis des Wertes der im Zeichen des Roten Kreuzes über die Grenzen hinaus bestehenden Verbindungen.

So hochherzig auch diese Hilfe war, die für die Kinder ungeheuer viel bedeutete, so bedenklich schoß doch ein entwürdigender Geist der Bettelei in breiten Schichten des deutschen Volkes in die Höhe, der erst mit dem [167] Ende der Auslandshilfe Anfang 1924 nach Einführung der Rentenmark erlosch. Der Wille zur Selbsthilfe, an dem es zunächst bedenklich fehlte, war aber doch auch schon vorher auf mannigfache Weise angefacht worden, so z. B. im Jahre 1920/21 durch eine Sammlung „Deutsche Kinderhilfe“, die auf Anregung und unter Führung des Deutschen Roten Kreuzes ins Leben gerufen wurde und zum erstenmal vor Augen führte, was eigene Anstrengung vermochte.


Kapitel 27: Wiederaufbau

[Fokussierung auf Friedenstätigkeit nach dem Ersten Weltkrieg]

[167] […] „In dem Meer von Not und Elend, das sich über Deutschland ergossen hat, müssen sich alle Kräfte, die dem Aufbau dienen, zu wirksamer Arbeit zusammenschließen. Angesichts der furchtbaren Schäden, die das deutsche Volk an seiner Gesundheit erlitten hat, finden die Rotkreuz-Vereine ein weiteres Feld für ihre Tätigkeit als je zuvor.”

Mit diesen Worten beginnen die Richtlinien, die im Januar 1921 der Preußische Landesverein223 für die Weiterarbeit erließ. In diesem Meer von Not und Elend, das aus den Akten und Veröffentlichungen des Deutschen Roten Kreuzes während der Inflationszeit224 und den folgenden Jahren bis 1932 — unterbrochen durch die Jahre 1926 bis 1929 der Überschwemmung der deutschen Wirtschaft und der deutschen Gemeinden mit Auslandsanleihen — mit erschütternder Sprache spricht, stand das Deutsche Rote Kreuz vor der Aufgabe, praktisch zuzugreifen, zugleich aber sich selbst wiederzufinden.

Die Vereine vom Roten Kreuz, bis 1918 gewöhnt, eine feste Ausrichtung nach den Heeresbedürfnissen zu erhalten und in der Staatsführung eine starke und fördernde Stütze zu finden, fanden sich auf sich selbst angewiesen.225 Wenn früher die Betätigung im Deutschen Roten Kreuz für manche den Anreiz geboten haben mochte, sich in empfehlende Erinnerung zu bringen oder einem Geltungsbedürfnis zu genügen — in der Weimarer Republik226 war hierfür jedenfalls das Deutsche Rote Kreuz durchaus nicht mehr der geeignete Platz. Wer jetzt noch im Deutschen [168] Roten Kreuz arbeiten wollte, tat es bestimmt nur der Sache willen, und im Bewußtsein, auf jede Art von Dank und Lohn hierfür zu verzichten, ja, im Notfall ein Opfer zu bringen. Der ständige, im stillen arbeitende Druck der marxistisch durchsetzten Behörden, die nie aufhörenden Nadelstiche der Presse, die sich gelegentlich zu Wutausbrüchen steigerten, schmiedeten die Organisationen vom Roten Kreuz zu einer wirklichen Gemeinschaft zusammen. Allen führenden Männern und Frauen im Deutschen Roten Kreuz, denen die eigentliche Zweckbestimmung des Deutschen Roten Kreuzes vor Augen stand, waren sich darüber im klaren, daß nur die von der obersten Führung vorgezeichnete vollständige Zurückhaltung von jeder Politik der Parteien die Aufbauarbeit ermöglichen könne, um eines Tages für den Dienst am deutschen Volk bereitzustehen, an das man glaubte, auch wenn man es nur in seiner Zerrissenheit sah.

[Steigende Zahl von aktiven Einsatzkräften]

Der Erfolg blieb nicht aus. Zwar stiegen die Mitgliederzahlen der Vereine nur unwesentlich an. Anders jedoch war es bei den aktiven Einsatzkräften. Die nachstehenden Zahlen geben hiervon ein anschauliches Bild:

1924 1927 1930 1932
Sanitätskolonnen
Formationen 2 053  2 622  3 156  3 558
Mitglieder 88 679  ordentliche 98 857  121 771  aktive 132 023
außerordentliche inaktive 71 186
95 004  136 940  63 865
Krankenkraftwagen 168  511  505  591
Hilfeleistungen 293 918  385 676  1 899 569  2 152 526
Weibliche Hilfskräfte
Vereinssamariterinnen 5 900  7 925  13 908  9 967
Nothelferinnen —  1 527  3 356  2 686
Helferinnen —  856  1 426  945
Schwesternschaften
Schwestern 5 035  5 516  6 247  7 088
Lernschwestern 1 259  2 108  2 315  1 844
Schwestern im Ruhestand 405  490  602  817
Schwestern insgesamt 6 798  8 114  9 164  9 789

[169] Die Grundlagen der Organisation blieben die Vereine, das Rückgrat bildeten die Einsatzkräfte: Sanitätskolonnen, weibliche Hilfskräfte, Schwesternschaften. Daran hatte sich gegenüber der Zeit vor dem Kriege nichts geändert. Nur, was damals Friedensverwendung und ständige Übung der für den Kriegsfall bestimmten Kräfte war, das erschien nun als Selbstzweck.

[Entwicklung bei den Sanitätskolonnen und im Rettungswesen]

Bei den Sanitätskolonnen war Rettungswesen, Erste Hilfe, und Krankentransport vornehmlich das Ausbildungsziel. Im Vordergrund der Betätigung standen praktische Aufgaben, wie: Einrichtung von Rettungs- und Unfallmeldestationen, Ausbildung von Krankenpflegern, Krankenträgern und Hilfsdesinfektoren, Ausleihstellen für Krankenpflegegerät, Abhaltung von Vorträgen und Lehrgängen auf dem Gebiet der Gesundheitspflege (Bekämpfung von Tuberkulose, Geschlechtskrankheiten, Alkoholismus usw.).

Für den Unfall- und Rettungsdienst der Sanitätskolonnen wurden 1924 für das Land, für kleine, mittlere und Großstädte nähere Anweisungen gegeben, die Verbesserung der Ausbildung bei den Sanitätskolonnen nach den hierfür erlassenen Dienstvorschriften eingeschärft. Der Ordnungsdienst trat allerdings aus naheliegenden Gründen fast ganz in den Hintergrund. Ein gewisses Abgleiten in das Vereinsmeierliche, das in engem Kreise deutlich gesehen und lebhaft beklagt wurde, mußte zunächst einmal in Kauf genommen werden. Standen doch die marxistischen Arbeiter-Samariter-Bünde227, von den roten Gemeindebehörden gestützt, wachsamen Auges bereit, die Sanitätskolonnen wegen „militaristischer“ Regungen anzugreifen, womöglich zu sprengen. So oft es auch hart auf hart ging, gelungen ist es ihnen nirgends.

Das Arbeitsgebiet wurde von Jahr zu Jahr weiter ausgebaut. Der Straßenhilfsdienst wurde planmäßig in Angriff genommen und in Verbindung mit den Kraftfahrerklubs ein erster Versuch planmäßigen Ausbaus unternommen. Für die Ausbildung von Betriebshelfern wurden 1924 neue Richtlinien mit den gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften vereinbart. Auch Arbeiter und Angestellte der Forstverwaltung und Reichspost, der Straßen- und Strombauverwaltungen, Angehörige von Sport- und Jugendverbänden wurden durch Lehrgänge in die Erste Hilfeleistung eingeführt.

[170] Der Wasserrettungsdienst rings um Berlin, an Rhein, Main und Elbe wurde gefördert. Hochwasserkatastrophen, wie die im Wieder Becken am Rhein Januar 1924228 und im Erzgebirge 1926229 waren ein Ansporn zu weiterem Ausbau.

Der Gebirgsrettungsdienst war ein eifrig gefördertes Anliegen der oberbayrischen Kolonnen, aber auch im Riesengebirge, Erzgebirge und Harz wurde Tüchtiges geleistet.

Der Grubenrettungsdienst forderte eine Spezialisierung, deren Notwendigkeit durch verschiedene Katastrophen dargetan wurde: Oppau 1920, „Heinitz-Grube“ O./S., Zeche „Amalie“ bei Essen, Grube „Minister-Stein“ 1922, Zeche Dorstfeld Mai 1925, Sprengstoffwerke Reinsdorf 1925.

[Unfälle mit giftigen Gasen und deren Auswirkungen auf die Organisation]

Besonders folgenreich in der Auswirkung für die praktische Ausbildung wurde die Phosgenkatastrophe in Hamburg am 20. Mai 1928.230 Sie brachte den Nachweis, daß für das Deutsche Rote Kreuz die Beschäftigung mit den Gefahren giftiger Gase eine unabweisbare Notwendigkeit sei.231

Die vom Internationalen Roten Kreuz in Angriff genommenen Studien über den Schutz der Zivilbevölkerung gegen Gasangriffe, die bei der XII. Internationalen Konferenz232 zur Forderung von Schutzmaßnahmen geführt hatten, internationale Sachverständigen-Konferenzen in Brüssel 1928 und in Rom 1929, erforderten eine aktive Mitarbeit des Deutschen Roten Kreuzes. Durch Ausschreibung eines Preises gab es die Anregung zur Einholung von Gutachten hervorragender Völkerrechtslehrer aller europäischen Länder über die tatsächliche Rechtslage und über die etwa vorhandenen Möglichkeiten, einen Rechtsschutz überhaupt wirksam und sicher zu gestalten. Jedenfalls hatte das Deutsche Rote Kreuz nun Anlaß und Verpflichtung, sich mit der Frage des „aëro-chemischen“ Krieges, also des Luftkrieges. überhaupt zu befassen.

So kam es, daß seit dem Zeitpunkt der erwähnten Referenten-Denkschrift aus dem Reichsarbeitsministerium das Deutsche Rote Kreuz von Jahr zu Jahr etwas weiter aus der anfänglichen Zurückhaltung heraustrat und seinen durch das Genfer Abkommen gestalteten Pflichtenkreis nach außen, stärker freilich nach innen, hervortreten ließ.

Seit 1931 veranstaltete das Deutsche Rote Kreuz mit dankenswerter [171] Unterstützung der Degea (Auer­ge­sell­schaft233) in Oranienburg Lehrgänge für ärztliche Fortbildung auf dem Gebiet der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Gas- und Kampfstoff-Erkrankungen. Damit war ein bahnbrechender Schritt getan. Die in Oranienburg ausgebildeten Ärzte waren für die Fortbildung weiterer Ärzte ihres Bereiches verantwortlich. Ein Handbuch hierüber wurde auf Veranlassung des Deutschen Roten Kreuzes herausgegeben.

[Entwicklung der weiblichen Hilfskräfte außerhalb der Schwesternschaften]

Die seit 1924 wieder aufgenommene Ausbildung weiblicher Hilfskräfte, „Vereinssamariterinnen“ genannt, war zwar zunächst für den Einsatz in den eigenen Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge und Wohlfahrtspflege gedacht, sie fügte sich jedoch als ein wichtiges Glied in das Aufgabenfeld ein, das die neu an das Deutsche Rote Kreuz herantretenden Anforderungen ergaben.

Im Jahre 1928 hatte das Deutsche Rote Kreuz eine Neuregelung beschlossen und durchgeführt, die im ganzen Reich Geltung erlangte, wonach ein einheitlicher Ausbildungslehrgang für Nothelferinnen und Helferinnen vom Roten Kreuz mit bestimmten Mindestanforderungen festgelegt worden war. Für beide war ein theoretisch-praktischer Lehrgang von 20 Doppelstunden erforderlich, die Nothelferin hatte außerdem einen praktischen Lehrgang von sechs Wochen, die Helferin einen solchen von drei Monaten im Krankenhaus abzulegen. Diensttracht und Abzeichen für Nothelferin und Helferin wurden einheitlich vorgeschrieben.

Da sich nach einiger Zeit erwies, daß nicht für alle Hilfskräfte die Ausbildung im Krankenhaus durchführbar wäre, wurde auch die Bezeichnung „Samariterin", die für die ausschließlich in einem theoretischen Lehrgang ausgebildeten Kräfte inoffiziell eingeführt war, für das Gesamtgebiet des Deutschen Roten Kreuzes anerkannt. So wurden nun die drei Gruppen: „Samariterin", „Nothelferin" und „Helferin“ nebeneinander geführt. Sie wurden zahlenmäßig jährlich dem Kommissar der freiwilligen Krankenpflege gemeldet.

Die jährlichen Meldungen der vom Deutschen Roten Kreuz auf Anforderung des Kommissars der freiwilligen Krankenpflege im Notfall zur Verfügung zu stellenden Kräfte an Schwestern, Samariterinnen und weiblichen Hilfskräften war auch in der Zeit unmittelbar nach dem [172] Kriege nie unterbrochen worden. Die im vorletzten Kapitel dargestellte Unterstellung der freiwilligen Krankenpflege unter das Reichsministerium des Innern hatte hieran ebenfalls nichts geändert. Tatsächlich war auch durch die Erlasse des Reichsministers des Innern vom 31. Dezember 1921 und 21. Februar 1922 die Rechtslage nicht berührt worden. Lediglich die Bezeichnung war in „Amtlicher Sanitätsdienst bei öffentlichen Notständen und bei inneren Unruhen“ verändert worden. Es blieb jedoch dabei, daß unter dieser Bezeichnung die Unterstützung des Heeressanitätsdienstes verstanden werden sollte, wie in dem erwähnten Erlaß ausgesprochen war. Daß die Bezeichnung „Amtlicher Sanitätsdienst“ für das Deutsche Rote Kreuz sehr zweckmäßig gewählt war, sollte spätere Erfahrung zeigen. Die Fehldeutung, die in der Denkschrift des Reichsarbeitsministeriums gefährlich geworden war, erwies sich als nützlich in der Deutung, die z. B. das Preußische Ministerium für Volkswohlfahrt der Sache gab, das unter der Bezeichnung „Amtlicher Sanitätsdienst“ alles das verstanden wissen wollte, was sonst unter der Bezeichnung „Behördlicher Sanitätsdienst“ verstanden wird: Krankenpflege, Seuchenbekämpfung und öffentlicher Gesundheitsdienst. Unter diese zwar irrtümlich angewandte aber nützliche Auslegung des Begriffes konnte das Deutsche Rote Kreuz unbedenklich die gesamte Tätigkeit seines Aufgabenbereiches stellen.

[Entwicklung der Schwesternschaften]

Das galt in vollem Umfange auch für seine Schwesternschaften. Die oben angeführten Zahlen haben gezeigt, daß sich die Mutterhäuser in einem ständigen, gesunden Aufbau befanden, nachdem die Krisen der Inflationszeit224 überwunden waren. Wie die einzelnen Mutterhäuser das Jahr 1923 überwunden haben, bleibt bis zu einem gewissen Grade immer ein Rätsel, das nur teilweise darin eine Lösung findet, daß an die Stelle der Geldwirtschaft weithin reine Naturalwirtschaft getreten war. An die Stelle der Zahlung mit Papierscheinen, die schließlich nicht einmal 24 Stunden lang den gleichen Wert behielten, traten Leistungen von Lebensmitteln, Stoffen und ähnlichem an die Schwestern. Das galt in noch stärkerem Maße für die Krankenhäuser, die mit den Schwesternschaften verbunden waren. Nur zwei dieser Anstalten, die Krankenhäuser in Dresden und Weißensee, gingen damals leider verloren, weil man den Mut des Zuwartens bei den örtlichen Vorständen verloren [173] hatte. In anderen Fällen dringender Gefahr konnte das Deutsche Rote Kreuz mit geringen Summen der ihm zur Verfügung stehenden Auslandswährung, die damals märchenhafte Werte darstellte, das Schlimmste abwenden.

In den Jahren von 1924 ab bewährte sich der 1919 in Weimar gefaßte Beschluß des Festhaltens am Prinzip des Mut­ter­hau­ses234 über alle Maßen. Jahr für Jahr konnte festgestellt werden, daß die Zahl der sich meldenden Schülerinnen, aber auch der sich zur Aufnahme meldenden ausgebildeten Schwestern, weit größer war als die Zahl der verfügbaren Plätze. Man konnte also auswählen. Neue Arbeitsfelder wurden allmählich besetzt, eigene Arbeitsfelder erweitert. Leider war die Zersplitterung im Deutschen Roten Kreuz, die nun einmal auch in der Verfassung von 1921 begründet war, viel zu groß, um etwa zu bestimmen, daß alle eigenen Arbeitsfelder des Deutschen Roten Kreuzes auch mit eigenen Schwestern zu besetzen wären. Diese Möglichkeit hätte nach dem Wirtschaftszusammenbruch 1929 und 1930235 bestanden, als zum erstenmal an die Mutterhäuser ernsthaft die Gefahr der Arbeitslosigkeit herantrat. Behörden und Gemeinden schlossen Anstalten oder Teile von Anstalten und entließen demgemäß Schwestern. Die Zahlungen an die Mutterhäuser wurden mindestens im Umfang der Brüningschen Not­ver­ord­nun­gen236 herabgesetzt und damit der wirtschaftliche Bestand der Schwesternschaften selbst ernsthaft gefährdet. Nun bewährte sich der Grundsatz des Mutterhauses, daß eine Schwester, die einmal dazu gehörte, dort ihre volle Sicherheit hatte und nicht gekündigt werden konnte, während über die freien Schwestern vielfach die Arbeitslosigkeit mit allem daran hängenden Elend hereinbrach.

Für die Schwestern selbst bedeutete der Zusammenschluß in einer Gemeinschaft unter Führung der Oberin zugleich das Aufnehmen von Anregungen und damit das Erleben einer aufgewühlten Zeit, der die Deutschen Rotekreuz-Schwestern ihren Dienst zu leisten bestimmt waren. Die Mutterhäuser legten entscheidenden Wert auf eine möglichst hochstehende berufliche Ausbildung und erstrebten daneben ein „Selbständigwerden“ der einzelnen Schwestern innerhalb des dauernd wachsenden Aufgabenkreises. Der Beruf der Rotekreuz-Schwester sollte gleichwertig neben den anderen gehobenen Frauenberufen im Kreise weiblicher Berufsarbeit stehen.

[174] In jährlichen Tagungen sämtlicher Mutterhäuser, die von einer ständig sich steigernden Zahl von Schwestern, Oberinnen und Vorständen besucht wurden, kamen die Leitgedanken und das Bewußtsein, einer großen Gemeinschaft der Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes anzugehören, zum Ausdruck, in einer Weise, die auf das gesamte Leben der Mutterhäuser bildend und formgebend zurückwirkte. Der Gehalt und Name „Mutterhaus“ wurden gehütet und gepflegt, um das Verbundensein, das Füreinandereinstehen, daz Mütterliche, dss in dem Namen verkörpert ist, lebendig zu erhalten. Aber man wollte, wie auf der Tagung in Münster im Juni 1929 ausgesprochen wurde, „immer wieder die Fenster weit aufmachen, damit alles was alt und unfruchtbar und überlebt ist, nicht mehr ängstlich konserviert wird, daß Platz wird für das Neue.“

Eine nicht geringe Zahl von Schwesternschaften wurden neu ins Leben gerufen. Sie waren mehr als ein Ausgleich für die Mutterhäuser, die unmittelbar nach Kriegsschluß der Auflösung anheimfielen, weil sie ihre Heimat verloren, wie Straß­burg237, Culm238 und Thorn239. Neugründungen waren die Mutterhäuser Berlin-Lankwitz, Bre­men240 (Elisabethhaus), Bres­lau241 (ehemalige Malteser-Schwesternschaft), Ge­ra242, Han­no­ver243 (Schwesternschaft für Säuglingspflege), Kö­nigs­berg244, Mar­burg245, Saa­sa246, Stutt­gart247.

[Auslandstätigkeit der Schwesternschaften]

Hierzu trat die Schwesternschaft des „Frauenvereins für Deutsche über See“, wie sich nun der ehemalige „Deutsche Frauenverein für die Kolonien“ nach dem Verlust des überseeischen Besitzes nann­te.248 Mit unsäglicher Mühe wurde Schritt für Schritt die Arbeit wieder aufgebaut. In Deutsch-Süd­west249 war es gelungen, das Eigentum am Prinzessin-Rupprecht-Erholungsheim250 zu erhalten. Es wurde nun Ausgangspunkt für weitere Arbeit in Heimen und Tagesstätten in Swakopmund und Windhuk. Hierzu kam eine Zahl von Schwesternstationen in Deutsch-Südwest und in Ostafrika, sowie in Angola.

Eine große Verantwortung liegt auf der Schwester, die im Ausland ganz auf sich gestellt ist. Sie dient den schwer um ihre Existenz ringenden deutschen Siedlern, denen weder Arzt noch Apotheker noch pflegerische Hilfe zur Verfügung steht. Mit niemand kann sie sich in schwierigen Fällen beraten, allein muß sie das Richtige zu treffen suchen, oft nur auf die Hilfe der Eingeborenen angewiesen. Riesige Entfernungen hat [175] sie von Familie zu Familien zurückzulegen und doch muß sie es einrichten, zur rechten Zeit zur Stelle zu sein. Von allem muß sie etwas verstehen, von der Krankenpflege über den Hebammendienst bis zur Hauswirtschaft des Siedlers und den Sprachen des Landes. Hierzu sind in sich gefestigte, starke, gesunde, gegen die entnervenden Einflüsse des Klimas gefeite Charaktere notwendig, die sich jede Stunde bewußt sind, nicht nur ihren Beruf auszufüllen, sondern mit allem Tun und Lassen für Deutschland zu stehen, das Bild der deutschen Frau rein und gewinnend zu vertreten.

In Berlin-Lichterfelde wurde nun ein eigenes Mutterhaus für diese Schwesternschaft geschaffen, das auch in Ostasien und Südamerika Krankenhäuser besetzt hat, in denen Deutsche, neben anderen, gepflegt werden.

[Wernerschule]

Die Krönung erhielt der Aufbau der Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes in der Gründung der Wernerschule251 in Berlin-Lankwitz 1927. In dem Gebäude mit großem Gartenland, das von der ehemaligen Pestalozzistiftung dem Deutschen Roten Kreuz übereignet wurde, entstand nun eine Ausbildungsstätte für Schwestern in leitenden Stellungen. Der Lehrgang wurde auf ein Jahr festgesetzt und umfaßte einen theoretischen Teil von zehn Monaten und einen praktischen von zwei Monaten. Da eine mindestens sechsjährige praktische Krankenpflegetätigkeit Vorbedingung für die Aufnahme in die Wernerschule sein sollte, bedeuteten die zwei Monate Praktikum kein krankenpflegerisches Arbeiten, sondern ein Kennenlernen verschiedener Anstalten und Betriebe unter den Gesichtspunkten der Verwaltung und Leitung.

Mit der Wernerschule wurde eine Haushaltungsschule mit staatlicher Anerkennung verbunden, in die vorzugsweise Schwesternvorschülerinnen aufgenommen werden sollten.

In einer dritten Abteilung fanden Fortbildungslehrgänge von acht Tagen bis zu vier Monaten über verschiedenartigste Sachgebiete für Oberinnen, Oberschwestern, Stationsschwestern, Gemeindeschwestern, Wirtschaftsschwestern usw. statt, die immer stärker in Anspruch genommen wurden und im Jahre 1931 einen Erweiterungsbau nötig machten.


Kapitel 28: Im Dienst der Volkswohlfahrt und Volksgesundheit

[Kriegswohlfahrtspflege]

[176] Wie weit sich die Tätigkeit der Frauenvereine vom Roten Kreuz auf Gebiete der Wohlfahrtspflege und der Gesundheitsfürsorge bereits vor dem Weltkriege erstreckte, ist im zwanzigsten Kapitel (Friedenstätigkeit), wenn auch in knapper Zusammenfassung, dargestellt worden. Während des Krieges waren alle diese Gebiete als „Kriegswohlfahrtspflege“ noch erheblich ausgebaut worden. Sollten sie doch die aus dem Inneren kommenden Gefahren der Mutlosigkeit, die auf die Front zurückwirkten, bannen helfen und dahin wirken, daß dem Nachwuchs des Volkes, der furchtbaren Gefährdung durch Blockade und Aushungerung zum Trotz, über die Not des Krieges hinweggeholfen werden konnte.

[Wohlfahrt in der Nachkriegszeit]

In der Nachkriegszeit bestand keinerlei Veranlassung, diese Tätigkeit einzuschränken, soweit die Mittel nur irgend ihre Durchführung erlaubten. Im Gegenteil, für die Frauenvereine bedeutete es ein nützliches Ausweichen vor den grundsätzlichen Fragen, vor die das Deutsche Rote Kreuz gestellt wurde, wenn sie sich mit voller Energie einer Arbeit widmeten, die sie selbst aufgebaut hatten und deren weitere Verfolgung ihnen größte Befriedigung bot, die vor allen Dingen auch geeignet war, ihre Mitglieder zu interessieren und auch durch Notzeiten hindurch festzuhalten. So wurde die Aufrechterhaltung der wohlfahrtspflegerischen Betätigung des Deutschen Roten Kreuzes, besonders seiner Frauenvereine, eine Grundlage für die Möglichkeit des weiteren Bestandes überhaupt. Der Art nach hielt man sich durchaus im Rahmen der vor dem Weltkrieg betreuten Arbeitsgebiete; dem Umfang nach wurde die Leistung allerdings erheblich gesteigert. Damit erschien das Deutsche Rote Kreuz nach außen als „Organisation der freien Wohlfahrtspflege“. Unter dieser Bezeichnung nahm es an der Ausschüttung von Reichsmitteln teil, die in der Krise von 1923224 und in den Folgejahren vom Reich an Länder, öffentliche und private Verbände zur Ablösung der in der Inflatition verloren gegangenen eigenen Einnahmen ausgezahlt wurden. Es nahm auch an den Vergünstigungen teil, die später bei Aufwertung der öffentlichen Anleihen von Reich und Ländern als „Wohlfahrtsrente“ seit dem Jahre 1926 gewährt wurde. Schließlich bestanden [177] auch enge Verbindungen mit anderen Wohlfahrtsorganisationen. Während des Krieges war durch das Mitglied des Deutschen Zentralkomitees Dr. Kühne ein „Verband Deutscher Wohlfahrtsvereinigungen“ bildet worden, der während des Krieges naturgemäß unter der Führung des durch die Stärke seiner Organisation und seine Geltung überragenden Deutschen Roten Kreuzes lag. Nach Kriegsende schlief zwar dieser Verband wieder ein, ähnliche Bestrebungen entstanden aber von neuem um die Frage der Zusammenfassung der Auslandhilfe. Da das Deutsche Rote Kreuz wohlweislich und grundsätzlich ablehnte, andere Verbände oder irgendwelche Aufsichtsstellen für sein Handeln maßgebend werden zu lassen, entstand neben dem Deutschen Roten Kreuz der „Zentralausschuß für die Auslandhilfe“, durch dessen Hand die offizielle amerikanische Hilfsaktion im wesentlichen lief, die unter dem Namen „Quäker-Speisung“ populär wurde. Auf der andern Seite drängten jedoch marxistische Tendenzen der Kommunalisierung und Verstaatlichung aller Wohlfahrtspflege und Gesundheitsfürsorge dazu, gewisse Abwehrmaßnahmen gemeinsam zu planen. Es entstand der „Reichsverband freier gemeinnütziger Kranken- und Pflegeanstalten", dessen erste Aufgabe es war, gegen den Versuch, sämtliche Krankenanstalten ohne weiteres in öffentliche, d. h. marxistische Hand zu überführen, energische Abwehrstellung zu beziehen. Gemeinsame Wirtschaftsnöte in der Zeit fortschreitender Inflation kamen hinzu und forderten gemeinsame Hilfsmaßnahmen. Schließlich entstand aus dieser Zusammenarbeit, die sich immerhin nur auf eng begrenzte Teilgebiete erstreckt hatte, das Bestreben, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege als Ganzes zu erfassen. Es entstand 1924 die „Deutsche Liga der freien Wohlfahrtspflege“, ohne das Deutsche Rote Kreuz. Monatelange Verhandlungen, in die das Reichsarbeitsministerium mit der Drohung, die für die freie Wohlfahrtspflege bestimmten Gelder dem Deutschen Roten Kreuz zu entziehen, eingriff, zwangen das Deutsche Rote Kreuz, sich im Jahre 1925 der Liga der freien Wohlfahrtspflege anzuschließen, mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, das geschehe „unbeschadet seiner Sonderstellung als Glied der Weltgemeinschaft des Roten Kreuzes und als Organ zur Erfüllung der Aufgaben der Genfer Konvention.“

[Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege]

Auch die im Jahre 1924 entstandenen Reichsgesetze, das Reichs­ju­gend-[178]wohl­fahrts­ge­setz252 und die Fürsorgepflichtverordnung253, die bestimmte Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege vorsahen, machten es für die Fortführung der Arbeiten des Deutschen Roten Kreuzes und seiner Frauenvereine zur unabweisbaren Pflicht, als „Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege“ aufzutreten, wobei niemals ein Zweifel darüber bestand, daß es sich hierbei nur um eine Seite des Wesens der Organisation handele.

Es würde zu weit führen, die Tätigkeiten des Deutschen Roten Kreuzes auf diesen Gebieten von 1924 bis 1932 darzustellen. Es hieße eine Geschichte der freien Wohlfahrtspflege, wenn nicht eine Geschichte dieser Zeit überhaupt schreiben, mit allem Jammer der Arbeitslosigkeit, Verwahrlosung, Verelendung und Hoffnungslosigkeit.

Die Jahresberichte des Deutschen Roten Kreuzes spiegeln die Ereignisse wieder, ein dauerndes Auf und Ab zwischen wirtschaftlichen Krisen, Atempausen unter dem Einfluß bedenkenlos im Ausland aufgenommener Anleihen, an denen sich das Deutsche Rote Kreuz niemals beteiligt hat, kurz dem Bild einer chaotischen Zeit, die vom Deutschen Roten Kreuz eine fast unbegrenzte Anpassungsfähigkeit und Elastizität erforderte. Es darf jedoch hervorgehoben werden, daß dem Umfang nach das Deutsche Rote Kreuz niemals über das Programm hinausgegangen ist, das auch schon vor dem Weltkrieg seine Tätigkeitsgebiete umschrieb, daß der Schwerpunkt immer wieder in positiven, dem Volksganzen dienenden Bestrebungen des Gesundheitsdienstes lag, insbesondere der Fürsorge für Mutter und Kind, für Säuglinge, Kleinkinder und Schulkinder, dem Abwehrkampf gegen Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten, gegen Alkoholismus und Krüppeltum. Die sozialhygienischen Sachverbände arbeiteten eng mit dem Deutschen Roten Kreuz zusammen und bildeten mit diesem einen gemeinsamen Ausschuß. Maßnahmen gesundheitlicher Volkserziehung, wenn auch in bescheidenem Maßstab, wurden gemeinsam geplant und durchgeführt.

[Jugendrotkreuz und dessen Erübrigung]

Als „Jugendrotkreuz"254 wurde die Arbeit an der Jugend und durch die Jugend selbst in der Schule aufgenommen und eine eigene Zeitschrift hierfür herausgegeben255. Das gesundheitliche und charakterbildende Ziel dieser Arbeit wurde nach dem Umbruch von 1933 in das nationalsozialistische Schulprogramm aufgenommen, so daß sich die Fortsetzung [179] der Arbeit als eigenes Jugendrotkreuz erübrigte.256 Jedoch wurde der Schulbriefwechsel, der Austausch von selbstgefertigten Arbeiten der Schulklassen mit Schulen in der ganzen Welt, besonders mit Ja­pan257, fortgesetzt.258

[Gemeindekrankenpflegestationen]

Die Aufrechterhaltung der Gemeindekrankenpflegestationen, ihr Ausbau zu einem möglichst wirksamen Instrument des Volksgesundheitsdienstes stand im Mittelpunkt der Arbeit.

[Anstalten und Einrichtungen]

Die Anstalten, wie Krankenhäuser, Heilstätten, Erholungsheime für Kinder und Erwachsene, Tagesstätten u. dgl., zeigten in ihrem Gedeihen oder dem mühsam geführten Kampf ums Dasein deutlich den allgemeinen Wirtschaftsstand auf. Alle diese Einrichtungen mußten nach der In­fla­tions­zeit224, in der sie restlos verwirtschaftet waren und auch den letzten Bestand an brauchbarem Material verzehrt hatten, von Grund auf erneuert werden. Daß die vom Reich hierfür zur Verfügung gestellten Darlehns- und Zuschußmittel von größtem Wert gewesen sind, um möglichst schnell wieder einen wirtschaftlich und hygienisch einwandfreien Zustand der Anstalten und Einrichtungen zu schaffen, muß dankbar anerkannt werden; immerhin bildeten diese Mittel einen sehr bescheidenen Bruchteil dessen, was an Vermögen und Vermögenswerten in dem Zusammenbruch der Nachkriegszeit verlorengegangen war. Trotz der dringenden Not im Innern wurde das Deutsche Rote Kreuz wiederholt mit der Aufgabe betraut, große Hilfswerke auch im Ausland durchzuführen.

[Auslandhilfe in Russland zugunsten deutscher Siedler]

Als 1920 die Hungersnot in Sowjet­ruß­land259 Formen annahm, die in der Geschichte Europas ohne Beispiel waren, und die Sowjets selbst für richtig hielten, der Weltöffentlichkeit diese Tatsachen bekannt zu machen, beschloß das Internationale Komitee vom Roten Kreuz260 im Einvernehmen mit Fritjof Han­sen261 als Kommissar des Völ­ker­bun­des262 eine Hilfsaktion großen Stils, der sich aus den Vereinigten Staaten eine weitere von Hoover263 geleitete Aktion, die Ara (American Relief Ad­mi­ni­stra­tion264) anschloß. Deutschland war selbstverständlich nicht in der Lage, sich an einem Hilfswerk zur Bekämpfung der Hungersnot in einem fremden Lande zu beteiligen. Die gleichzeitig mit der Hungersnot rasend um sich greifenden Epidemien in der Sowjet-Union ließen jedoch aufhorchen und machten es notwendig, möglichst an Ort und Stelle über [180] den Stand der Dinge Feststellungen zu treffen und zu untersuchen, welche Gefahren etwa der deutschen Grenze durch eine Invasion von Seuchen aus dem Osten drohen konnten. Außer von Fleckfieber war von Cholera und Pest die Rede. Diese Gedanken veranlaßten die Reichsregierung, das Deutsche Rote Kreuz mit der Entsendung einer ärztlichen Expedition nach Sowjet-Rußland zu beauftragen. Die Führung übernahm Professor Mühlens265, der spätere Leiter des Tropeninstituts in Ham­burg266. Ihm unterstanden mehrere junge Bakteriologen und Hygieniker, unter ihnen Dr. Zeiß267, der ein bakteriologisches Laboratorium in Moskau errichtete und auch später noch dort verblieb, Dr. Sütterlin und Dr. Gärtner268, der ein Opfer des Flecktyphus wurde.

Die Hoffnung, die Verbindung mit den deutschen Kolonien an der Wolga und in Südrußland269 aufnehmen und ihnen unmittelbare Hilfe bringen zu können wußte man jedoch in Moskau zunächst zu vereiteln. Man wies der Expedition Kasan an der oberen Wolga als Arbeitsfeld an. Im Herbst 1920 brach die Expedition nach Leningrad auf. Später nachfolgenden Ärzten und anderen Mitarbeitern gelang es schließlich, auch in die deutschen Kolonien an der Wolga und in Südrußland einzudringen. In Odessa und in einigen anderen Städten der Ukraine wurden Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes eingesetzt, die den deutschen Kolonisten vorübergehend Hilfe bringen konnten. 1924 mußten jedoch die Mitglieder der Expedition Sowjet-Rußland verlassen. Lediglich das ehemalige deutsche Krankenhaus in Petersburg, das Alexander-Hospital, setzte unter der Leitung eines deutsch-russischen Arztes, Dr. Karstens, seine Tätigkeit fort, bis es in die Verwaltung der Sowjets zurückgegeben werden mußte.

[„Brüder in Not“ zugunsten von Auslandsdeutschen]

Die Mittel für die Hilfeleistung in Südrußland entstammten einer Sammlung „Brüder in Not“, die erstmalig unter diesem Namen 1921 durchgeführt worden war.270 Als im Jahre 1929 unter dem Druck der sowjetistischen Kollektivierungsmaßnahmen deutsche Kolonisten in Südrußland ihre Scholle verlassen hatten und teils nach Sibirien, teils noch Moskau aufgebrochen waren, um die Genehmigung zur Auswanderung zu erhalten, entschloß sich die Reichsregierung, den Hilferufen zu entsprechen, die auch durch die Deutsche Botschaft in Moskau zu ihr kamen, und die 13000 bei Moskau lagernden deutschen Bauern zu vorübergehen-[181]dem Aufenthalt zwecks Weiterleitung nach Übersee in das Reich zu übernehmen. Die Zahl der tatsächlich nach Deutschland gelangten war etwas weniger als 6000. Die andern 7000 Rußlanddeutschen sind ausnahmslos zugrunde gegangen.

Das Deutsche Reich bestellte einen Reichskommissar für die vorübergehende Unterbringung in den Lagern Hammerstein, Prenzlau und Mölln. Das Deutsche Rote Kreuz wurde mit der Grenzübernahme und der ergänzenden Fürsorge in den Lagern beauftragt. Wieder wurde zusammen mit anderen Organisationen eine Sammlung „Brüder in Not“ veranstaltet, die einen Ertrag von 900 000 RM erbrachte.

Erste Transporte trafen planlos am 3. November 1929 zu Schiff in Kiel, ein weiterer am 2. Dezember 1929 in Swinemünde-Osternothafen ein. Die örtlichen Rotkreuz-Organisationen mußten sofort zur Verfügung stehen, um bei den verantwortlichen hygienischen Maßnahmen mitzuwirken. Die Haupttransporte kamen über Lettland und Littauen nach Eydtkau, wo alles planmäßig von der Medizinalverwaltung und vom Roten Kreuz unter Mitwirkung von Reichswehr und Polizei vorbereitet war. Dom 1. Dezember 1929 an traf täglich um Mitternacht ein Zug mit 1000 Menschen ein, der bis zum Nachmittag völlig gesäubert, desinfiziert und ärztlich betreut sein mußte, um weitergeleitet zu werden und einem neuen Zug Platz zu machen. Das Deutsche Rote Kreuz stellte schleunigst Baracken, Schwestern und Sanitätsmänner, die in ungeziefersicherer Gummikleidung ihren Dienst zu versehen hatten. Insgesamt wurden 60 Rotkreuzschwestern und 74 Sanitätsmänner bei dem gesamten Hilfswerk eingesetzt. Leider waren die Befürchtungen der Infektionsgefahr nicht unbegründet. Besonders die Kinder brachten die Keime schwerer Mischinfektion mit, die zusammen mit völliger Unterernährung und Sehlernährnng viele Todesfälle in den Lagern zur Folge hatten. Außerdem zeigten sich zahlreiche Erkrankungen an Trachom271, die besonders sorgfältige Behandlung erforderten.

Der Wunsch der deutschen Kolonisten, die zu den besten Elementen des Rußlanddeutschtums gehörten und durch ihre prachtvolle Haltung ein Bild des Wertes des damals noch zwei Millionen Menschen starken Rußlanddeutschtums gaben, war fast ausnahmslos gewesen, nach Kanada weiter zu ziehen, wohin viele Rußlanddeutsche bereits vor dem Welt-[182]krieg ausgewandert waren. Dieser Weg blieb jedoch den meisten versagt. So wurde der größte Teil dieser Rückwanderer auf der Siedlung Hammonia bei Blumenau272 in Südbrasilien, ein weiterer Teil, und zwar die Mennoniten, in Paraguay im Gran Chaco angesiedelt.

Zwei Jahre später folgten Transporte der nach Sibirien abgewanderten Bauern, die mit Hilfe des Ausschusses „Brüder in Not“ über Charbin, Schanghai, Marseille nach Südamerika gebracht wurden. Einzelne abgesplitterte Gruppen, die mit unmenschlichen Anstrengungen, und zwar mit kleinen Kindern, den Weg über den Pamir nach Indien gemacht hatten, wurden von dort weiterbefördert.

Daß später in den Jahren 1932 bis 1933 ein drittes Hilfswerk „Brüder in Not“, mit einer ertragreichen Sammlung verbunden, zur Rettung der dem Hungertod preisgegebenen Rußlanddeutschen eingeleitet wurde, die jedoch bald unter dem Gegendruck der Sowjet-Regierung erlahmte, sei nur kurz erwähnt.

[Rotkreuzschwestern in Bulgarien]

Als weitere Hilfsmaßnahmen größeren Umfangs ist an die Entsendung einiger Rotkreuzschwestern nach Bulgarien im Jahre 1926 zu erinnern, die im Rahmen einer Hilfsaktion des Internationalen Roten Kreuzes aus Anlaß der Flüchtlingsbewegungen auf dem Balkan notwendig wurde. Die vom Deutschen Roten Kreuz entsandten vier Schwestern mit einer Oberin übernahmen zwei Stationen in Stanimaka und Kawakli, die 7½ Monate lang aufgebaut, geleitet und dann örtlichen bulgarischen Stellen zur Weiterführung übergeben wurden.

[Typhusepidemie in Hannover 1926]

Eine weitere durch Art und Umfang bemerkenswerte Aktion ergab sich aus Anlaß der Typhusepidemie in Hannover, die in den ersten Tagen des September 1926 ausbrach.273 Die Gesamtziffer der Erkrankten betrug 2300, die der Sterbefälle 280. Mit Hilfe des Deutschen Roten Kreuzes wurden sofort Hilfskrankenhäuser eingerichtet, fünf Döckersche Ba­ra­cken274 aus Neu­ba­bels­berg275 abgestellt und außerdem Typhusstationen in den Stadtkrankenhäusern eingerichtet und mit Rotkreuzschwestern besetzt. Im ganzen wurden 32 Deutsche Rotkreuz-Schwestern für die Typhuspflege zur Verfügung gestellt, für die öffentlichen Impfstellen stellte der örtliche Vaterländische Frauenverein 50 Hilfsschwestern, Helferinnen und Vereinssamariterinnen bereit. Größte Arbeit hatten auch die Sanitätskolonnen in Hannover und Linden zu leisten. Sie [183] stellten eine große Anzahl Pfleger zur Besetzung der Städtischen Krankenkraftwagen und für die Typhusstationen. Drei weitere Sanitätsmänner waren als Desinfektoren tätig.

[„Winterhilfe“ 1930–1932]

Seit 1930 trat die „Winterhilfe“ als große, umfassende Aufgabe hervor. Die anwachsende Zahl der Erwerbslosen, die im Februar 1931 zum erstenmal die Zahl 5 Millionen erreichte und jährlich bis 1933 um 1 Million anwuchs, hierzu die Zahl der „unsichtbaren“ Erwerbslosen und Kurzarbeiter, führte den Abgrund vor Augen, an dem Deutschland stand. Kein Mensch konnte annehmen, daß aus Mitteln der Wohlfahrtspflege irgend merkbar eine Abhilfe zu schaffen sei. Das konnte nur mit Mitteln der Politik in der Hand einer starken Staatsführung geschehen. Daran gerade aber fehlte es. So blieb auch dem Deutschen Roten Kreuz nichts übrig, als mit und neben anderen Organisationen mit kleinen Mitteln gegen die große Not anzugehen. Die Zahlen der in den Jahren 1930 bis 1932 als Winterhilfe gesammelten Mittel an Geld und Waren sind beträchtlich, wenn sie auch bei weitem den Vergleich nicht aushalten mit den gewaltigen Ergebnissen des von 1933 ab durchgeführten, straff zusammengefaßten „Winterhilfswerks des Deutschen Vol­kes"276, an dem das Deutsche Rote Kreuz sich nach Kräften beteiligt hat.



Kapitel 29: 1933–1937

[Kommissar der Freiwilligen Krankenpflege]

[183] [...] Die Machtergreifung durch den Führer Adolf Hitler15 riß Deutschland im letzten, entscheidenden Augenblick vom Sturz in den Abgrund zurück. Aus einem verzweifelten Volk wurde in wenigen Jahren die im Nationalsozialismus geeinte, starke Nation, der es beschieden war, die Zusammenfassung aller Deutschen im Großdeutschen Reich mitzuerleben.277

Für das Deutsche Rote Kreuz bedeutete dieses Ereignis eine Befreiung von der unwürdigen Tage, in die es während der Jahre der Weimarer Republik gedrängt war. Mit Selbstverständlichkeit stellte sich das Deutsche Rote Kreuz dem Führer bedingungslos zur Verfügung278, um sich in den zunächst noch nicht übersehbaren Neuaufbau des Reiches einzureihen.279 [184] Der Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß280, bestellte den Generaloberstabsarzt a. D., SA-Sanitäts-Ober­grup­pen­füh­rer281 Dr. Hoch­ei­sen282 zum Kommissar für die erforderlichen Maßnahmen der Eingliederung.

[Satzungsreform 1933 als Übergangslösung]

Das erste mußte eine Beseitigung der nun erst recht unerträglich gewordenen Satzung von 1921 sein. Die Landesvereine283, deren rechtliche Selbständigkeit ja unverändert weiterbestanden hatte, ermächtigten nach gemeinsam beschlossenen Richtlinien den Präsidenten, eine neue Satzung zu erlassen und in Kraft zu setzen. Am 29. November 1933 trat diese Satzung mit Genehmigung der Reichsregierung in Kraft.284 Am gleichen Tage legte v. Winterfeldt-Menkin285 sein Amt nieder. Carl Eduard Herzog von Koburg286 wurde vom Reichs­prä­si­den­ten287 zum Prä­si­den­ten288, Dr. Hocheisen282 vom Reichs­innen­minister289 zum Stellvertretenden Präsidenten berufen.

Die Satzung selbst, das war allen an ihrer Entstehung Beteiligten bewußt, konnte und sollte nur eine Zwischenlösung sein, die das alte, überkommene, in parlamentarischen Formen, wie sie das Bürgerliche Gesetzbuch vorschrieb, aufgebaute Deutsche Rote Kreuz den Voraussetzungen des Führerstaates annäherte, ohne sonst in die bestehenden Formen mit allzu rauher Hand einzugreifen.

Zwei Gesichtspunkte waren maßgebend: Die zentrale Bedeutung der Ursprungsaufgaben des Deutschen Roten Kreuzes zur Erfüllung des Genfer Abkommens, und straffere Zusammenfassung der bisher nur lose gebündelten Kräfte für diese Hauptaufgabe.

Demgemäß lautete nun das Vorwort der Satzung:

„Das Deutsche Rote Kreuz ist die gemäß Artikel 10290 des Genfer Abkommens zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde vom 27. Juli 1929291 von der Reichsregierung anerkannte und ermächtigte freiwillige Hilfsgesellschaft mit dem Recht, zum Schutz und zur Bezeichnung seiner Sanitätsformationen und Anstalten, des Personals und der Ausrüstung in Friedens- und Kriegszeiten, sowie zur Bezeichnung seiner Tätigkeit im Dienst der Gesundheit und Wohlfahrt des Volkes den Namen und das Wahrzeichen „Rotes Kreuz“ zu führen. Die Erfüllung der im Genfer Abkommen vorgezeichneten Ursprungsaufgabe, in jahrzehntelanger Entwicklung des Dienstes in der Volkswohlfahrt aufgebaut, ist Grundlage des gemeinschaftlichen Wirkens deutscher Männer und Frauen im Roten Kreuz.“

[185] Der Reichspräsident, Generalfeldmarschall von Hin­den­burg287, übernahm mit der neuen Satzung292 die Schirm­herr­schaft293 über das Deutsche Rote Kreuz. Nach seinem Heimgang am 2. August 1934 hat der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler am 1. September 1934 die Schirmherrschaft über das Deutsche Rote Kreuz übernommen.294

Die Rechts­form295 des Deutschen Roten Kreuzes blieb die des Eingetragenen Ver­eins296. Die mühsam gefundene Lösung des Widerspruches zwischen der autoritären Form — Berufung statt Wahl der Vorsitzenden und Kontrolle über das Vermögen — und den Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches hat den Vereinsrichtern allerdings besonders bei den Untergliederungen viel Kopfzerbrechen gemacht.

Die Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes konnten nun sinngemäß folgendermaßen im § 2 der Satzung gefaßt werden:

Das Deutsche Rote Kreuz hat die Mitwirkung im Amtlichen Sanitätsdienst des Heeres im Kriege, bei öffentlichen Notständen und inneren Unruhen zu leisten und vorzubereiten.

Im einzelnen liegen ihm nachstehende Aufgaben ob:

  1. Die Gewinnung, einheitliche Ausbildung, Sortbildung und Ausrüstung von
    a) männlichen und weiblichen Kräften und Hilfskräften in den nachgeordneten Vereinigungen vom Roten Kreuz,
    b) Schwestern und Hilfsschwestern in den Schwesternschaften vom Roten Kreuz.
  2. Die Vorbereitung und Bereitstellung von Einrichtungen für die Pflege der Kranken und Verwundeten im Kriege.
  3. Die Fürsorge für Kriegsgefangene und Kriegsgeschädigte.
  4. Die Vorbereitung des Sanitätsdienstes für den Gas- und Luftschutz.
  5. Die Durchführung des allgemeinen Rettungs- und Hilfsdienstes und die Beteiligung an verwandten Aufgaben.
  6. Die Hilfeleistung bei außergewöhnlichen Notständen im In- und Ausland.
  7. Der Dienst an der Wohlfahrt des Volkes, als wesentliche Vorbereitung auf die Aufgaben der Kriegswohlfahrtspflege, insbesondere die Beteiligung an der Hebung der Gesundheit des Volkes [186] und an der Bekämpfung von Seuchen und Volkskrankheiten in Verbindung mit der öffentlichen Fürsorge und den anderen Organen der freien Wohlfahrtspflege vorbehaltlich der Abgrenzung der Arbeitsgebiete.
  8. Die Ergänzung der amtlichen Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene.
  9. Jugendrotkreuz.297
  10. Die Veranstaltung von gemeinschaftlichen Sammlungen und Werbetagen für das Rote Kreuz im Deutschen Reich.
  11. Die Schaffung und Erhaltung von sozialen Fürsorgeeinrichtungen für Mitglieder der Sanitätskolonnen, Schwestern und weibliche Hilfskräfte, insbesondere einer Altersversorgung für Schwestern.

[Reorganisation in Folge der Satzungsreform]

Die territoriale Gliederung wurde den Reichs­statt­hal­ter­be­zir­ken298 angepaßt299 und dadurch eine gewisse Vereinfachung erzielt, die sich allerdings als nicht weitgehend genug erwies.

Für jeden Wehrkreis wurde ein früherer Sanitätsoffizier als Inspekteur des Deutschen Roten Kreuzes bestellt.300,301 Da mit Inkrafttreten der neuen Satzung auch zum erstenmal der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes zum Kommissar der freiwilligen Krankenpflege, und der Stellvertretende Präsident zum Stellvertretenden Kommissar ernannt wurden, ergab sich ohne weiteres die Folgerung, die Inspekteure auch territorial als Organ des Kommissars anzuerkennen und zu bevollmächtigen.

Damit war, dank einer Anregung des Heeres-Sanitäts-Inspekteurs302, die Einrichtung der Delegierten beseitigt und eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Roten Kreuz und dem Heeressanitätsdienst noch vor Wiederherstellung der Wehrhoheit des Reiches angebahnt.

In jedem Reichs­statt­halter­bezirk298 hatte entweder ein Landesverein zu bestehen, der Männer und Frauen zusammenfaßte, oder je ein Landesmänner- und Landesfrauenverein hatten sich zu einem „Landes-Rotkreuz“ zusammenzuschließen.303 Für sämtliche Gliederungen wurden im übrigen Mustersatzungen vorgeschrieben.

Sämtliche Ämter wurden durch Berufung besetzt. An die Spitze der Provinzialvereine in Preußen traten im allgemeinen Ober­prä­si­den­ten304 [187] und Gauleiter305, in den anderen Ländern von den Gauleitern vorgeschlagene Persönlichkeiten.

Die Landesfrauenvereine wurden unter Weiterbildung des ohnehin eine Vielzahl von Ländern umfassenden Vaterländischen Frauenvereins im „Reichsfrauenbund des Deutschen Roten Kreuzes“ zusammengeschlossen an dessen Spitze die Reichsfrauenführerin, Frau Scholtz-Klink306, trat. Damit wurden die bisher sehr selbständigen Frauenvereine in das Deutsche Rote Kreuz, seinen Aufbau und seine Verwaltung, fest eingefügt.

Es ließ sich nicht vermeiden, daß bei einer auf dem freien Entschluß der bisher autonomen Landesvereine beruhenden Zusammenfassung hemmende Reste der Vergangenheit übrig blieben und Unklarheiten der aus dem früheren Zustand sich ergebenden organischen, bruchlosen Weiterentwicklung in Kauf genommen werden mußten. Das konnte um so eher geschehen, als man anfänglich die Lebensdauer der neuen Satzung auf zwei, höchstens drei Jahre bemaß. Sie hat sogar noch länger vorhalten müssen.

Das wichtigste war nun, mit der allmählichen elastischen Umbildung des Deutschen Roten Kreuzes, seiner Organisation und seiner Tätigkeiten, dem Eilmarsch zu folgen, in dem sich der Neuaufbau des nationalsozialistischen Staates, der Wehrmacht, der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände vollzog. Hier ging es manchmal nicht ohne Mißverständnisse und Reibungen ab, wenn gewohnte Formen des Deutschen Roten Kreuzes der neuen Entwicklung im Wege standen. Der Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß280, griff am 21. Juli 1934 mit einer Anordnung ein, mit der er den Reichsärzteführer Dr. Wagner307 als Vertrauensmann der Partei und Ausgleichstelle bestimmte.308

Eine enge Zusammenarbeit ergab sich auf den Arbeitsgebieten, die das Deutsche Rote Kreuz zu einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege hatten werden lassen, mit der NS.-Volkswohlfahrt. Die Kameradschaftlichkeit in der unter Führung des Hauptamtsleiters Hilgenfeldt gebildeten „Reichsarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege“ beruhte auf der grundsätzlichen Anerkennung des Führungsanspruches, den die NSV. auf diesem Gebiet erheben mußte, je mehr sie sich aus ihren Anfängen zu der machtvollen Organisation von heute entwickelte.

[188] Ebenso bedurfte das Verhältnis der bisher auf ihre Unabhängigkeit bedachten Frauenvereine des Deutschen Roten Kreuzes zur NS.-Frauenschaft309 und zum Deutschen Frauenwerk310 einer Schritt für Schritt vorrückenden Lösung, die ohnehin für beide Seiten in einer Hand zusammenlief, bei der Reichsfrauenführerin Frau Scholtz-Klink306.

Im Mittelpunkt aller Arbeit stand jedoch der „Bereitschaftsdienst“ d. h. die Vorbereitung für die Unterstützung des amtlichen Sanitätsdienstes, für den die neue Satzung mit Genehmigung der Reichsregierung die Formel geprägt hatte: „Ämtlicher Sanitätsdienst des Heeres im Kriege, bei öffentlichen Notständen und inneren Unruhen“.311 Erst die Wiederherstellung der Hoheit des Reiches im Rheinland312 und die Erklärung der Wehrhoheit des Deutschen Reiches durch den Führer313 beseitigte alle bis dahin etwa noch vorhandenen Einschränkungen und hatte zur Folge, daß die sich nunmehr ergebenden Forderungen der Wehrmacht in klarster Weise die Grundlagen für jede Betätigung des Deutschen Roten Kreuzes werden mußten, und zwar für eine Betätigung, die viel höhere und weitergehende Anforderungen stellte als jemals bisher. Hinzu kamen die Forderungen des Sanitätsdienstes im Sicherheits- und Hilfsdienst des behördlichen Luftschutzes, die gleichermaßen zu erfüllen waren.

Es war ein langsamer, nicht immer schmerzfreier Loslösungsprozeß von alten Gewohnheiten, aber auch von dem unerquicklichen Zwischenzustand der Zeit von 1918 bis 1933. Die allmähliche Konzentrierung alles Interesses auf die Hauptaufgabe, die dem Deutschen Roten Kreuz allein, aber auch im höchsten Sinne, Daseinsberechtigung gibt, und das Zurücktreten alles dessen, was bis dahin äußerlich im Vordergrund gestanden hatte, wurde nun zur Forderung der Stunde.

Nachdem Dr. Hocheisen282 wegen der Folgen eines schweren Unfalles gebeten hatte, ihn zum 31. Dezember 1936 von seinem Amt abzulösen, wurde mit dem 1. Januar 1937 an seine Stelle SS.-Oberführer Dr. Grawitz, Reichsarzt der SS. berufen314, mit dem besonderen Auftrag des Führers, nunmehr die endgültige Gestaltung des Deutschen Roten Kreuzes mit voller Einordnung in den Bau von Partei, Staat und Wehrmacht zu vollziehen.


Die erneute Reorganisation des Deutschen Roten Kreuzes in 1937, vier Jahre nach den schon durchdringenden Änderungen in 1933, hatten diesen Kapitel zufolge drei Ziele: 1. die vollständige Gleichschaltung, 2. die Fokussierung auf die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Wehrmacht, 3. die Sicherung ausreichenden, freiwilligen Personals für die zu erwartenden Anforderungen im Krieg.

Kapitel 30: Einleitung [des vierten Buchs]

[Überholte Struktur]

[189] Die Wiederherstellung der Wehrhoheit des Deutschen Reiches, die Durchbildung der Verfassung von Staat und Partei nach dem Führergrundsatz315 und die dadurch bedingte Klarheit des Aufbaus und der Zuständigkeiten aller Verbände und Organisationen forderten gebieterisch eine Neugestaltung des Deutschen Roten Kreuzes. Die Satzung von 1933 genügte diesen Anforderungen nicht.316 Sie war eine Zwischenlösung, die immerhin die Voraussetzungen für die notwendige Neugestaltung gab.317 Reichsregierung und Wehrmacht wollten und brauchten ein einheitliches, kraftvolles Deutsches Rotes Kreuz. Der Führer hatte sich in der Reichstagsrede vom 21. Mai 1935 zu dem Grundgedanken des Roten Kreuzes und des Genfer Abkommens bekannt318, das die Reichsregierung 1934319 ratifiziert hatte. Trotzdem befand sich das Deutsche Rote Kreuz am Ende des Jahres 1936 in einer schwierigen Lage. In seiner Hauptverwaltung, in den Ländern und preußischen Provinzen von Männern und Frauen geführt, die das Vertrauen von Partei und Staat genossen, war doch, im ganzen gesehen, das Deutsche Rote Kreuz eine Organisation geblieben, die in den Neuaufbau des Reiches nach Gestaltung, Arbeitsform und fließender Abgrenzung der Arbeitsgebiete nicht mehr hineingehörte. So entstand die deutlich sichtbare Gefahr eines allmählich fortschreitenden Abbröckelns und Absterbens unter dem langsam fortwirkenden Druck des ringsum frisch aufschießenden Lebenswillen der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände.

[Ziele der Reorganisation]

[190] Mit solchen Verfallserscheinungen im Deutschen Roten Kreuz, die wesentlich von überholten Formen, nicht von den darin wirkenden lebendigen Menschen und Kräften ausgingen, galt es schnell und gründlich aufzuräumen.

Demgemäß schlug der Präsident, Herzog von Koburg320, der Reichsregierung als Stellvertretenden Präsidenten den Reichsarzt SS. Dr. Grawitz321 vor, der vom Reichsminister des Innern289 berufen wurde und mit Anfang des Jahres 1937 sein neues Amt antrat, ausgerüstet mit dem persönlichen Auftrag des Führers für die Neugestaltung des Deutschen Roten Kreuzes. In seiner Antrittsrede bei der Einführung am 4. Januar 1937 umriß der neue Stellvertretende Präsident sein Programm in folgenden drei Punkten:

„Richtungweisend für die Weiterarbeit des Deutschen Roten Kreuzes wird sein, daß

  1. das Deutsche Rote Kreuz ein gesunder, den Lebensgesetzen des Nationalsozialistischen Dritten Reiches sich organisch einfügender Bau sein muß322, der
  2. entsprechend seiner Zweckbestimmung gemäß dem Genfer Abkommen den an ihn in Frieden und Krieg gestellten Anforderungen unbedingt zu genügen hat323 und
  3. dessen Organisationsform und Führung die Möglichkeit und den Anreiz der freiwilligen Mitarbeit weiter Kreise des deutschen Volkes gewährleisten muß.324

Diese drei Punkte haben die Richtlinie für die gesamte innere und äußere Neugestaltung des Deutschen Roten Kreuzes gegeben. Sie bildeten den Untergrund für jeden einzelnen Vorgang, ob groß oder klein, der folgenden Arbeit. Klein war diese nicht; ist es doch leichter, eine Organisation neu zu schaffen, wenn sie gebraucht wird, als ein an Traditionen reiches, von lebendigen Kräften erfülltes Gebilde so umzugestalten, daß die wehrpolitisch notwendige Arbeit nicht unterbrochen wird, daß alle fruchtbaren Kräfte und Werte erhalten und zu vermehrter Geltung gebracht werden, daß alles Überholte aber radikal ausgetilgt wird. Der nationalsozialistische Staat hatte diese Wandlung auf zahllosen Gebieten des öffentlichen Lebens erfolgreich durchgeführt. Sie mußte auch am Deutschen Roten Kreuz gelingen.322

[Beseitigung der Gliederungen]

[191] Der entscheidende organisatorische Schritt, der allerdings gründlich mit der Vergangenheit aufräumte und damit vielen altbewährten, treuen Männern und Frauen des Deutschen Roten Kreuzes weh tun mußte, sollte die Beseitigung der fast 9000 einzelnen, rechtlich selbständigen Organisationen sein325, die als Vereine konstruiert waren und trotz vierjähriger Mitarbeit im nationalsozialistischen Staat immer noch die Überreste vereinsmäßigen Gebahrens an sich trugen. Das galt für die Männervereine und Sanitätskolonnen ebenso wie für die Frauenvereine. Für das Deutsche Rote Kreuz, das sein Daseinsrecht aus dem Genfer Abkommen und der Verpflichtung zum Kriegssanitätsdienst der Wehrmacht herleitete, mußte eine straffe, von soldatischem Geist getragene und durchdrungene Form gefunden werden. Das hatte und hat nichts mit „Kommiß“ zu tun, im Gegenteil. Die freiwillig übernommene Pflicht jedes einzelnen, ob Mann oder Frau, im Deutschen Roten Kreuz mußte um so fester und klarer die Leistung, also den echten Einsatz mit Leib und Seele, fordern, als es sich um eine Verpflichtung handelte, die selbst erwählt und selbst gewollt war. Straffe Organisation mit Anordnung und Unterordnung sollte am allerwenigsten persönliche Initiative und Schaffensfreude ausschließen. Daß Unterordnung und Entschlußfreudigkeit keine Gegensätze sind, weiß jeder alte Soldat — und Frontsoldaten sind es, die eigentlich die Träger nationalsozialistischen Denkens im Geist eines wahrhaften Kämpfertums für Volk und Reich geworden sind. Und daß Frauen in ihrer Weise den gleichgerichteten Sinn für den Dienst am Ganzen mit aller Stärke des Herzens erfassen, dafür waren und sind die Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes ein lebendiger Beweis.

[Sonderstellung des Deutschen Roten Kreuzes]

In einem Staat, der aus nationalsozialistischer Anschauung gestaltet ist, in Gefolgschaft einer Wehrmacht, die von nationalsozialistischem Kämpfertum erfüllt ist, gefördert von einer Partei, die Träger und Ausdruck des nationalsozialistischen Willens des deutschen Volkes ist, kann ein Deutsches Rotes Kreuz nur bestehen, das aus solchem Geist und Willen geformt wurde. Das Deutsche Rote Kreuz, das als freie nationale Hilfsgesellschaft des Genfer Abkommens der Aufsicht des Reiches untersteht326, konnte weder eine Gliederung der Partei noch ein unmittelbarer Bestandteil der Wehrmacht werden. Es ist so eng mit [192] Reich, Partei und Wehrmacht verbunden, daß es keinem von ihnen ausschließlich angehören kann. Diese Sonderstellung ist dem Deutschen Roten Kreuz eigentümlich und bestimmt seine Haltung, die überall zu wahren ist.

[Unterstützung des Sanitätsdienstes der Wehrmacht]

Die unbedingte Erfüllung der gemäß dem Genfer Abkommen zu stellenden Anforderungen ist die zweite Richtlinie für die Neugestaltung des Deutschen Roten Kreuzes. Sie konnte erst nach Wiedergewinnung der Wehrhoheit des Deutschen Reiches und Sprengung aller der Bindungen, die den Leidensweg des deutschen Volkes durch vierzehn furchtbare Jahre seiner Geschichte begleiteten, wieder voll verwirklicht werden. Damit wurde das Deutsche Rote Kreuz endgültig aus der verschwommenen Unklarheit seiner Stellung befreit, die auch die Erklärung für die Undurchsichtigkeit seiner Organisation gewesen war. Endlich wurden nun wieder die Anforderungen gestellt, die seinem eigentlichen Wesen entsprachen, und zwar in einem alle frühere Leistung erheblich übersteigenden Ausmaß. Während die Freiwillige Krankenpflege noch im Weltkrieg die Ergänzungskräfte für den Heeressanitätsdienst nur in der Etappe zu stellen gehabt hatte, und ihre Wirksamkeit weit hinter der Front lag, wurde nun die Forderung erhoben, den wehrtauglichen Nachwuchs für die Front-Sanitätstruppe soldatisch und sanitätsdienstlich zu schulen und die gedienten Sanitätssoldaten nach ihrem Wehrdienst anteilig zu erfassen, im Sinne der Wehrmacht fortzubilden und durch regelmäßigen Einsatz im Friedens-Bereitschaftsdienst ständig in der Übung zu erhalten.

Darüber hinaus ergaben sich die Anforderungen des Sanitätsdienstes im Sicherheits- und Hilfsdienst des behördlichen Luftschutzes, der, wenn auch nicht im Genfer Abkommen erwähnt, überall auch außerhalb Deutschlands zur selbstverständlich dem Roten Kreuz zufallenden Aufgabe geworden ist. Der Luftschutzsanitätsdienst braucht auch die nicht wehrtauglichen, besonders die älteren, erfahrenen DRK.-Männer, er braucht vor allen Dingen eine große Zahl von DRK.-Frauen, deren praktischer, unmittelbarer Einsatz im Sanitätsdienst damit eine ganz neue, entscheidend wichtige Bedeutung erhalten hat. Für das Deutsche Rote Kreuz sind die Frauen heute noch mehr als früher ebenso wichtige Einsatzkräfte wie die Männer.

[193] Die enge Verbundenheit mit der Wehrmacht legt allen Gliederungen des Deutschen Roten Kreuzes die mit besonderem Stolz erfüllte Verpflichtung auf, in Können, Haltung und Disziplin der Zweckbestimmung zu entsprechen. Für die DRK.-Frauen ergibt sich daraus nicht etwa der Anreiz zu Soldatenspielerei und burschikoser Vermännerung, die jedem soldatisch empfindenden Mann ein Greuel ist, ebenso wenig aber auch zu Sentimentalität und Weichmütigkeit.327 Worauf es ankommt, das haben die Schwestern im Weltkrieg gezeigt; sie bissen die Zähne zusammen, wenn es hart auf hart ging, und wußten die natürliche, frohsinnige Haltung zu wahren, die jede Frau auch unter einer Legion von Männern unantastbar macht und sich die Achtung schafft, die leicht zu behaupten und nur einmal, aber dann unwiederbringlich, zu verlieren ist.

[Freiwilligkeit der Mitwirkung]

Die dritte Richtlinie bestimmt, daß an dem überlieferten Grundsatz der freiwilligen Mitarbeit im Deutschen Roten Kreuz unverbrüchlich festgehalten werden muß. Nur in einer auf freiwilliger, ehrenamtlicher Mitarbeit aufbauenden Organisation werden sich die wertvollen Männer und Frauen sammeln, die ihr Höchstes und Bestes einsetzen, wenn es von ihnen gefordert wird. Das Deutsche Rote Kreuz muß demnach seinen Ruf an alle die richten, die in Pflicht und Beruf stehen, ihre freie Zeit für das gemeinsame Werk daranzugeben, für den „selbstlosen Dienst an Volk und Vaterland“ nach dem Worte des Führers. Rotkreuzarbeit im Frieden ist „praktisch gelebter und geleisteter Sozialismus der Tat“. So ist seit 75 Jahren im Deutschen Roten Kreuz gearbeitet worden, und die Leistungen sprechen ihre Sprache. Die straffe nationalsozialistische Führung wird diesem freiwilligen Einsatz Hunderttausender von tüchtig geschulten Männern und Frauen eine Steigerung des Erfolges verleihen, weil es keine Zersplitterung der Kräfte mehr geben wird.

[Selbstlob]

In einem Jahre ist die Umwandlung des Deutschen Roten Kreuzes durchgeführt worden. Es war das eine Leistung, die nur mit stärkster Anspannung aller Kräfte möglich war.328 Daß sie gelang, war der energischen, zielbewußten Führung, aber auch dem unbedingten Gefolgschaftswillen und der eisernen Treue der Männer und Frauen des Deutschen Roten Kreuzes zu danken, die an ihrer Stelle mit höchster Verantwortlichkeit328 und bereitem Einsatzwillen das ihre taten, das vor-[194]gesteckte Ziel zu verwirklichen. Das Deutsche Rote Kreuz kann mit Stolz auf dieses Werk blicken. Es hat damit bewiesen, daß es auch zu höchsten Leistungen und letztem Einsatz fähig ist.


Kapitel 31: Gesetz und Ordnung

[Bedeutung der Gesetzgebung]

[…] [194] Nach gründlicher Vorarbeit, an der in gleicher Weise das Deutsche Rote Kreuz selbst wie die zuständigen Reichsministerien unter Federführung des Reichsministeriums des Innern289 beteiligt waren, wurde am 9. Dezember 1937329 das „Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz330 vollzogen. (Anlage 14.)

Dieses Gesetz, das mit dem 1. Januar 1938 in Kraft trat, schuf eine ganz neue Rechtsgrundlage, ohne die es nicht möglich gewesen wäre, die völlige Neugestaltung des Deutschen Roten Kreuzes im Geist nationalsozialistischer Führung zu verwirklichen.

Das Vorwort des Gesetzes, nach dem die Reichsregierung das Gesetz beschlossen hat, um die Bereitschaft des Deutschen Roten Kreuzes zur Erfüllung seiner Aufgaben durch eine straffe Zusammenfassung zu erhöhen, bezeugt die Bedeutung, die diesem Akt beizumessen ist.

[Auflösung aller Gliederung und Überführung in neue 'Einheit']

Die entscheidenden gesetzgeberischen Schritte werden mit den ersten sechs Paragraphen getan. Die sämtlichen rechtlich selbständigen Organisationen, aus denen bisher das Deutsche Rote Kreuz bestand, werden zu einer Einheit „Deutsches Rotes Kreuz“ zusammengeschlossen. Mit dem Zeitpunkt des Zusammenschlusses erfolgt auch die Auflösung der alten Rechtskörperschaften, und zwar in der Form eines bruchlosen Überganges in die neue Gesamtkörperschaft. Eine Liquidierung der einzelnen Organisationen findet nicht statt. Das Deutsche Rote Kreuz tritt in die vermögensrechtlichen Pflichten und Rechte der aufgelösten Organisationen ein, jedoch so, daß das Deutsche Rote Kreuz nur mit dem von jeder einzelnen Organisation übergebenen Vermögen für deren Verbindlichkeiten haftet. Damit sollte einer unberechtigten Besser-[195]stellung der Gläubiger im Einzelfall durch die Gesamthaftung des neu gebildeten Gesamtvermögens des Deutschen Roten Kreuzes vorgebeugt werden.

[Gestaltung als Quasi-Behörde mit dem Anschein der Unabhängigkeit]

„Das Deutsche Rote Kreuz ist rechtsfähig“, heißt es im § 1. Das besagt, daß durch das Gesetz eine nur dem Deutschen Roten Kreuz eigentümliche Rechtsgrundlage und Rechtesform geschaffen ist, die kaum ein Beispiel in der übrigen Gesetzgebung des Reiches findet. Die aus einer vergangenen Rechtsauffassung stammenden Formen des Vereinsrechtes im Bürgerlichen Gesetzbuch gelten also nicht für das Deutsche Rote Kreuz. Die Rechtsstellung des Deutschen Roten Kreuzes entspricht überwiegend der freien, privatrechtlichen Stellung, die auch dem Wesen einer „freiwilligen Hilfsgesellschaft“331 gemäß Artikel 10 des Genfer Abkommens gerecht wird; zugleich sind aber durch das Gesetz eine Reihe von Bestimmungen getroffen worden, die dem Deutschen Roten Kreuz Stellung und Rechte öffentlich-rechtlicher Körperschaften geben.

[Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit]

Nach § 2 dient das Deutsche Rote Kreuz gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken. Dieser Satz besagt nicht, daß das Deutsche Rote Kreuz unter allen Umständen gemeinnützig und mildtätig ist, z. B. in steuerrechtlicher Hinsicht. Vielmehr ist mit der Bestimmung eine Forderung aufgestellt, nach der sich das Deutsche Rote Kreuz in seinem Handeln zu richten hat, das gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienen soll. Im einzelnen ist gegebenenfalls der Nachweis hierfür zu erbringen.

[Freiwillige Hilfsgesellschaft und Unterstützung des Sanitätsdienstes der Wehrmacht]

Laut § 3 wird das Deutsche Rote Kreuz als freiwillige Hilfsgesellschaft gemäß Artikel 10 des Genfer Abkommens anerkannt und ermächtigt, im amtlichen Sanitätsdienst der Wehrmacht mitzuwirken. Damit ist der seit Jahrzehnten gehegte Wunsch erfüllt, die Sonderstellung des Deutschen Roten Kreuzes gesetzlich festgelegt zu sehen. Zugleich wird mit der Verpflichtung zur Unterstützung des amtlichen Sanitätsdienstes der Wehrmacht die neue Formel geschaffen, aus der sich alle Aufgaben und Verpflichtungen, aber auch die früher noch formal bestreitbaren Rechte des Deutschen Roten Kreuzes herleiten. Das Deutsche Rote Kreuz erhält damit seinen ihm ganz allein eigenen, gesicherten und verpflichtenden Platz im Gesamtgefüge der Nation.

[Staatliche Aufsicht durch Reichsministerium des Innern]

[196] Der Reichsminister des Innern289 führt die Aufsicht über das Deutsche Rote Kreuz, wie das seit 1921 schon der Fall war. Damit ist die Bindung des Deutschen Roten Kreuzes an den Staat ausgesprochen. Um jedoch der gleichen Bindung an die Partei und an die am stärksten für den Bestand des Deutschen Roten Kreuzes interessierte Wehrmacht gerecht zu werden, ist bestimmt, daß jeder entscheidende Schritt, wie die Gestaltung der Satzung und die Berufung der Führung, im Einvernehmen mit dem Oberkommando der Wehr­macht332 und mit dem Stellvertreter des Füh­rers333 zu geschehen hat.

[Präsident, Geschäftsführender Präsident, Schirmherr]

Der Präsident, NSKK.334-Obergruppenführer, General der Infanterie Herzog von Koburg335 und sein Stellvertreter, der Geschäftsführende Präsident, SS.-Brigadeführer Dr. Gra­witz336, sind gemäß § 5 vom Führer und Reichs­kanz­ler337 auf gemeinsamen Vorschlag des Reichsministers des Innern289.</ref>, des Oberkommandos der Wehr­macht332 und des Stellvertreters des Führers333 berufen. Damit ist beiden Ämtern auch gesetzlich die auszeichnende Stellung gewahrt, die persönlich bereits durch die Bindung an den Führer und durch die Schirmherrschaft des Führers über das Deutsche Rote Kreuz338 gegeben ist.

[Vergünstigungen für das Deutsche Rote Kreuz]

Das Gesetz gewährt dem Deutschen Roten Kreuz in den §§ 11 bis 19 mannigfache Vergünstigungen, die steuerrechtlich eine Gleichstellung z. B. mit der NS.-Volks­wohl­fahrt339 aussprechen, darüber hinaus aber den Notwendigkeiten einer Organisation mit stärksten Verpflichtungen für den Sanitätsdienst der Wehrmacht Rechnung tragen und teilweise eine Gleichstellung des Deutschen Roten Kreuzes mit Körperschaften des öffentlichen Rechts bedeuten. Die Beurlaubung von Angestellten und Arbeitern der freien Wirtschaft und Angehörigen der Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts und der öfentliche Betriebe, die dem Deutschen Roten Kreuz angehören, zur Teilnahme an Lehrgängen zur Ausbildung des Deutschen Roten Kreuzes für den Wehrmachtsanitätsdienst hat eine überragende Bedeutung erhalten, seitdem es praktisch keine Menschen mehr gibt, die über freie Zeit verfügen, da die planmäßige Wirtschaftsführung alle verfügbaren Kräfte aufgesogen hat. Der ehrenamtliche Dienst für das Deutsche Rote Kreuz muß ohnehin neben der Berufsarbeit geleistet werden. Die Teilnahme an geschlossenen ein- und mehrwöchigen Lehrgängen ist aber nur bei einer Sonderbeurlaubung möglich, [197] da aus Gründen der Volksgesundheit der Erholungsurlaub nicht beeinträchtigt werden darf.

[Satzung getrennt neben Gesetz]

Auf Grund des Gesetzes wurde die Satzung vom 27. Dezember 1937 (Anlage 15) erlassen.

[Schirmherrschaft und Treueeid]

Schirmherr des Deutschen Roten Kreuzes ist der Führer und Reichskanzler.

Die besondere Verbundenheit mit Führer und Volk bekräftigen die führenden und für den Einsatz bestimmten Männer und Frauen des Deutschen Roten Kreuzes mit folgendem Eid:340

„Ich schwöre Treue dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes Adolf Hitler. Ich gelobe Gehorsam und Pflichterfüllung in der Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes nach den Befehlen meiner Vorgesetzten. So wahr mir Gott helfe.“

[Starke Fokussierung der Aufgaben]

Die Aufgabe des Deutschen Roten Kreuzes ist mit einem einzigen Satz umschrieben: Mitwirkung im amtlichen Sanitätsdienst der Wehrmacht und im Sanitätsdienst des behördlichen Luftschutzes. Daraus leitet sich jede Betätigung des Deutschen Roten Kreuzes ab. Für die Friedensarbeit als Vorbereitung auf den Einsatz im Kriege ist ferner ausdrücklich hervorgehoben die unterstützende Mitwirkung

  1. bei der Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen und bei Unglücksfällen zu Lande und zu Wasser,
  2. im Dienst an der Gesundheitspflege des deutschen Volkes und auf Grund der Sonderstellung im Kriege,
  3. bei der Fürsorge für Kriegsgefangene und Kriegsgeschädigte.

Letztere sind alle die Opfer des Krieges unter der Zivilbevölkerung, die durch Vertreibung, Flucht oder jede erdenkliche andere Not gezwungen sind, die Hilfe des Deutschen Roten Kreuzes anzurufen. Nicht darunter verstanden ist das weite Gebiet der Kriegswohlfahrtspflege, das nunmehr insgesamt der NS.-Volks­wohl­fahrt339 obliegt. Mit dieser wird auch bei jeder Hilfe für die Kriegsgeschädigten im Gebiet des Reiches das Deutsche Rote Kreuz eng zusammenzuarbeiten haben.

Die Hilfeleistung im Ausland, die stets zu den ehrenvollen Obliegenheiten des Deutschen Roten Kreuzes gehört hat, wird das auch in Zukunft im Rahmen seiner Zweckbestimmung bleiben.

[Ärzte, Inspekteure und Apotheker]

Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes sind die Angehörigen der [198] Führungsstellen, die für den Sanitätsdienst verantwortlich sind. Soweit der Landesführer341 nicht selbst Arzt ist, soll es sein Stellvertreter sein. Infolgedessen sind die Führungsabteilungen der Kreis­stel­len342, Führungshauptabteilungen der Land­es­stel­len343 und das Führungsamt im Präsidium mit Ärzten, soweit möglich mit ehemaligen Sanitätsoffizieren, besetzt.

Die Einrichtung der Inspekteure des Deutschen Roten Kreuzes ist aus der Satzung von 1933 beibehalten. In allen Wehrkreisen steht neben dem Landesführer und eng mit ihm verbunden der Inspekteur, dem es obliegt, die Forderungen des Wehrmacht-Sanitätsdienstes an das Deutsche Rote Kreuz für den Kriegsfall zu bearbeiten und zu erfüllen. Als Beauftragter des Kommissars der Freiwilligen Krankenpflege gehen seine Aufgaben auch über die Grenzen des Deutschen Roten Kreuzes hinaus. Er hat z. B. für die Bereitstellung besonders von weiblichem Krankenpflegepersonal für die Wehrmacht aus anderen Verbänden Sorge zu tragen. Die Inspekteure haben demgemäß, unbeschadet ihrer Zugehörigkeit zum Deutschen Roten Kreuz, die Stellung von Ehrenbeamten der Behörde „Kommissar der freiwilligen Krankenpflege“.

Neben den Ärzten ist den Apothekern, und zwar möglichst ehemaligen Wehrmachtsapothekern, ein wichtiger Platz in der Führung eingeräumt. Ihnen sind die Fragen der Beschaffung von Arznei- und Heilmitteln, Verbandstoffen, Geräten u. dgl. vorbehalten, und zwar nach Normen, die denen der Wehrmacht entsprechen.

[Erklärung des Logos]

Das Deutsche Rote Kreuz führt das Wahrzeichen des Genfer Ab­kom­mens344, das Rote Kreuz im weißen Fel­de345. Als Abzeichen und Siegel gilt die Verbindung des Wahrzeichens mit einem Adler mit geschlossenen Flügeln, mit dem Hakenkreuz auf der Brust, wie es der Titel dieses Buches zeigt.346 Die Darstellung ist kennzeichnend für die sichere Hut, in der das Deutsche Rote Kreuz unter dem Schutz des Reichsadlers mit dem Hakenkreuz steht.347


Kapitel 32: Die Gemeinschaften

[Zusammenfassungen aller Mitglieder]

[200] Die arbeitsmäßige und finanzielle Grundlage des Deutschen Roten Kreuzes sind die Gemeinschaften (Kreis- und Ortsgemeinschaften).348 Sie umfassen die Männer und Frauen, die sich zu dem Gedanken des Roten Kreuzes bekennen und die an die Mitgliedschaft gestellten Bedingungen erfüllen. Die Kreisgemeinschaft wird vom DRK.-Kreisführer349 geleitet, der sich durch eine geeignete Persönlichkeit als Kreisgemeinschaftsführer vertreten lassen kann. Von den Führereigenschaften des Leiters hängt es wesentlich ab, ob die Kreisgemeinschaft kraftvoll dasteht. In Landkreisen wird möglichst an jedem Ort eine Ortsgemeinschaft gebildet.

Diese Gemeinschaften sind etwas grundsätzlich anderes als die früheren Vereine, die einst das Fundament der Rotkreuzarbeit waren.350 Was sie mit den ehemaligen Vereinen verbindet und sie in kurzer Zeit zu voller Tätigkeit hat erstehen lassen, das ist die den Rotkreuz-Aufgaben innewohnende Möglichkeit und Forderung, nicht nur auf dem Papier Mitgliedschaften zu bilden, sondern bis in die kleinste Gemeinschaft hinein praktische Arbeit zu leisten und, soweit es den Mitgliedern irgend möglich ist, sich aktiv zu betätigen.

„Das Verständnis der einzelnen Mitglieder der Kreis- und Ortsgemeinschaften hierfür zu gewinnen, ihre Opferbereitschaft zu wecken und sie dafür zu schulen, daß sie praktische Aufgaben des Bereitschaftsdienstes zu erfüllen geeignet sind, ist eine Grundlage für den gesamten Aufbau des Deutschen Roten Kreuzes.“ So heißt es in der Dienstvorschrift.

[Unterstützung der Bereitschaften]

Die Gemeinschaften setzen ihren Stolz darein, daß ihre Bereitschaften vollständig und mustergültig ausgestattet sind und über die notwendigen Einrichtungen verfügen. Sie können und sollen die Ausgestaltung des Rettungswesens mit allem, was dazu gehört, in Angriff nehmen und ausbauen helfen: Unfallmeldestellen, Unfallhilfsstellen, Krankenwagen, Häuser für die Lagerung der Bereitschaftsvorräte, für den Dienst der Bereitschaften, für Unterricht und Übung, für Gemeinschaftsabende usw. Es ist damit den Gemeinschaften die Möglichkeit gegeben, die Erfolge [201] ihrer Anstrengungen sichtbar vor Augen zu stellen. Die Abgabe der vielfältigen Aufgaben wohlfahrtspflegerischer Art, die der NS.-Volkswohlfahrt übertragen wurden, bedeutet also keineswegs einen Verzicht darauf, etwas handgreiflich Praktisches zu leisten. Diese Möglichkeit ist auf dem weiten Gebiet des Sanitätsdienstes reichlich gegeben. Das ist wichtig, weil jedermann, besonders aber die bäuerliche Bevölkerung, im eigenen Schaffen darauf bedacht, alljährlich den sichtbaren Ertrag der Arbeit in die Scheune zu bringen, nicht leicht für etwas zu gewinnen ist, dessen Ergebnis nicht vor Augen steht.

[Ideelle Träger der Arbeit in Kolonien]

Die Gemeinschaften sind auch die ideellen Träger der Arbeit über See in den deutschen Kolonialgebieten351. Sie tragen das Interesse an der Krankenpflege und am Gesundheitsdienst des Deutschen Roten Kreuzes an den Deutschen in Afrika, Ostasien und Südamerika in weite Schichten des Volkes hinein.

[Wachstum gegenüber frührer Vereinsstruktur]

Der Ehrgeiz einer Kreisgemeinschaft, im Wettbewerb mit der Nachbargemeinschaft, Tüchtiges zu leisten, gibt der persönlichen Schaffensfreude von Männern und Frauen im Deutschen Roten Kreuz das Betätigungsfeld, das schon in den vergangenen Jahrzehnten oft großen Leistungen Raum bot. In kurzer Zeit hat sich die neue Arbeitsform bereits bewährt. Die Zahl der Angehörigen der Gemeinschaften überstieg am 1. April 1939 schon die Zahl der Mitglieder der aufgelösten Vereine. Wenn schlesische Kreise z. B. die Mitgliederzahlen ihrer Gemeinschaften in Jahresfrist auf das zwei- bis dreifache, in einem Fall von 2000 auf 5000 Mitglieder steigern konnten, so spricht das beweiskräftig genug. Die Zahl der Männer und Frauen in den Gemeinschaften soll in richtigem Verhältnis zur Größe der zu bewältigenden Aufgaben stehen. Eine uferlose Ausdehnung ist nicht das Ziel. Unbedingt müssen aber leistungsfähige Organe geschaffen werden, die ihren unabdingbaren Verpflichtungen gewachsen sind.

[Aufgaben der Gemeinschaften]

Für den Ernstfall352 haben die Gemeinschaften bedeutende Aufgaben zu erfüllen. Ebenso wichtig wie die planmäßig vorbereitete Arbeit ist die elastische Einsatzfähigkeit des Deutschen Roten Kreuzes für solche Aufgaben, die nicht vorausgesehen werden können. Hier werben sich die Männer und Frauen der Gemeinschaften erst recht zu bewähren haben.

Die Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes sind demnach das [202] unentbehrliche Fundament, auf dessen Leistungsfähigkeit, Schlagfertigkeit und Einsatzfreudigkeit sein gesamtes Wirken aufgebaut ist.

Die Bereitstellung der erforderlichen Lagerbestände an Wäsche, Betten, Decken usw. für Zwecke des Sanitätsdienstes der Wehrmacht (Bereitschaftswäsche) erfordert beträchtliche Anstrengungen. Auch bei Katastrophen und größeren Unglücksfällen kann die Notwendigkeit eintreten, behelfsmäßige Verbandplätze und Lagerstätten an Ort und Stelle einrichten zu müssen. Für solche Sälle Notvorräte zu sammeln und in zweckentsprechender Lage zu besonderen Gefahrenpunkten, wie großen Industriewerken usw. niederzulegen und aufzubewahren, ist eine dringende Notwendigkeit. Hierbei ist die Aktivität der männlichen Mitglieder in den Gemeinschaften nicht zu entbehren. Ihnen liegt die Aufbringung der Geldmittel, Planung, Einrichtung und Unterhaltung ob. Hierzu bedarf es regelmäßiger einsatzfreudiger Mitarbeit. Ebenso wichtig ist jedoch die Aufgabe der Beschaffung und Verarbeitung der Bestände. Sie ist die dringlichste Verpflichtung für die Frauen der DRK.-Gemeinschaften. Die Einrichtung und der Betrieb von Erfrischungs- und Verbandsstellen an Bahnhöfen für Verwundetenzüge, Flüchtlings- und Truppentransporte, der manövermäßig zu üben ist, wie das schon zu Anfang des Jahrhunderts geschah, und der z. B. bei den Eisenbahntransporten der sudetendeutschen Flüchtlinge im Herbst 1938 bereits praktisch nötig wurde, auch die Massenverpflegung der m. und w. Bereitschaften bei großen Veranstaltungen des Deutschen Roten Kreuzes ist Aufgabe der DRK.-Gemeinschaften Die tätige Mitarbeit für den Bereitschaftsdienst des Deutschen Roten Kreuzes, die aktive Unterstützung der Arbeit der DRK.-Bereitschaften, bietet so viele Möglichkeiten der Betätigung, daß jeder örtlichen Voraussetzung Rechnung getragen werden kann.

Wenn die Mitglieder der Gemeinschaften, die sich nicht für den regelmäßigen Dienst in den Bereitschaften frei machen können, trotzdem die Grundausbildung zu erwerben bereit sind, so ist das sehr zu begrüßen. Sie sind damit in der Lage, im äußersten Notfall in die Reihen der Bereitschaften eintreten zu können.

Die Gemeinschaften haben jedoch nicht nur materielle Aufgaben zu erfüllen. Sie umfassen in ganz Deutschland, bis in das letzte Dorf hinein, die Hunderttausende deutscher Männer und Frauen, die den [203] ritterlichen Gedanken des Roten Kreuzes erfassen und bereit sind, sich in seinen Dienst zu stellen. Der Führung liegt es ob, die Gemeinschaften mit dem Sinn der Arbeit des Roten Kreuzes zu durchdringen und sie teilnehmen zu lassen an dem, was das Deutsche Rote Kreuz im Aufbau von Volk und Reich zu leisten hat. Die Treue und Gefolgschaft der Männer und Frauen in den Gemeinschaften ist der lebendige Beweis dafür, wie tief der Gedanke des Roten Kreuzes im deutschen Volk Wurzel geschlagen hat.


Kapitel 33: Die Bereitschaften und der Bereitschaftsdienst

[Bereitschaften zur Unterstützung nationalsozialistischer Großveranstaltungen]

[...] [203] Der Bereitschaftsdienst ist, wie seit 70 Jahren, so auch heute, Mittel- und Kernstück der Friedenstätigkeit des Deutschen Roten Kreuzes. Er umschließt als selbständige Aufgabe auch das gesamte Rettungswesen, ist aber zugleich in Erfüllung dieser Aufgabe die beste Schulung für den Einsatzdienst im Kriegsfall.

Die neue technische Entwicklung Deutschlands nach dem Willen des Füh­rers353, die von ihm angeregte und durchgeführte Motorisierung, der Ausbau der Reichstraßen und besonders die Neuschöpfung der Reichs­au­to­bah­nen354 hat ebenso wie die Veranstaltung nationaler Feiern von früher unvorstellbarem Ausmaß mit Hunderttausenden und Millionen teilnehmender deutscher Volksgenossen ganz neue Forderungen an Art und Umfang des Rettungsdienstes gestellt. Auch die Reichshauptstadt Berlin, die nach dem Weltkrieg das Rettungswesen in eigene Verwaltung übernommen hatte, kann nicht mehr auf das Massenaufgebot von DRK.-Ärzten, -Helfern und -helferinnen verzichten, das bei gewaltigen Volksveranstaltungen und an Tagen nationaler Hochspannung, wie etwa bei der Einholung des Führers zur Heimkehr aus Wien355, aus dem Sudetenland356 und bei hohen Staatsbesuchen aus dem befreundeten Ausland unentbehrlich ist.

Der Reichsminister des Innern357 hat in seinem Runderlaß an die Länderregierungen (vom 10. Februar 1938), mit dem die neue DRK.-Dienstvorschrift bekanntgegeben wurde, die Folgerungen aus der Neu-[204]gestaltung gezogen. „Die Anordnungen, deren weiterer Ausbau unter Anpassung an die jeweiligen örtlichen Bedürfnisse und Gefahrenpunkte in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Stellen vorgesehen ist, sichern dem Deutschen Roten Kreuz die notwendige und einheitliche Stoßkraft bei Durchführung seiner gesetzlich und satzungsmäßig festgelegten Friedensarbeit, insonderheit der Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen und bei Unglücksfällen zu Lande und zu Wasser. Das Deutsche Rote Kreuz wird damit noch mehr als bisher der Mittelpunkt des gesundheitlichen Rettungs- und Hilfsdienstes in allen seinen Teilgebieten.“ Die Wirksamkeit seines Einsatzes bei großen Veranstaltungen wurde durch eine Anordnung des Chefs des SS.-Hauptamtes358 (vom 19. Juli 1938) gesichert, nach der den Helfern und Helferinnen und den Krankentransportwagen des Deutschen Roten Kreuzes in Ausübung des Rettungs- und Hilfsdienstes von den Absperrmannschaften Durchlaß zum Zwecke der ersten Hilfeleistung bei Verunglückten, Verletzten oder Erkrankten und zu deren Abbeförderung zu gewähren ist.

[Sekundäre Rolle weiblicher Bereitschaften]

Die m. und w. Bereitschaften sind die zur Ausübung des Bereitschaftsdienstes vorzugsweise berufenen Einheiten. Sie sind die jederzeit zu aktivem Handeln bereiten Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes. Die Erfahrung von Jahren hat erwiesen, daß der Einsatz von Männern und Frauen gleich unentbehrlich ist. Ehemals haben die männlichen Sanitätskolonnen allein dieses Feld behauptet. Erst viel später traten ihnen Gruppen weiblicher Hilfskräfte zur Seite. Nunmehr stehen m. und w. Bereitschaften in gleicher Zahl und gleicherer Bedeutung nebeneinander. Sie haben in allen Fragen des Bereitschaftsdienstes zusammenzuarbeiten. Bei gemeinsamem Einsatz ist der dienstälteste DRK.-Führer der Vorgesetzte. Ihm untersteht während der Dauer des Dienstes die dienstälteste DRK.-Führerin mit ihrer w. Bereitschaft oder Untergliederung.

In jedem Kreisstellenbereich besteht mindestens eine m. und w. DRK.-Bereitschaft. Aufbau und Gliederung sind aus der Dienstvorschrift (Anlage 16) ersichtlich.

[Ehrenamtliches Engagement der Angehörigen der Bereitschaften]

Die Männer und Frauen der Bereitschaften erfüllen in höchstem Maß die Forderung der Satzung, daß die Arbeit im Deutschen Roten Kreuz ehrenamtlich zu leisten ist. Aus Liebe zur Sache, ohne irgendeinen Vorteil für sich zu erlangen, opfern die Hunderttausende von [205] Helfern und Helferinnen ihre freie Zeit neben dem Beruf. Und sie tun das ohne jegliches Entgelt. Die Sonntage sind besonders stark in Anspruch genommen, weil sie die meisten Anlässe zu Unfällen und Verletzungen bei der Erholung, im Ausflugsverkehr, bei dem Sport zu Lande und zu Wasser bieten. Auch in der Ausübung des Rettungsdienstes, der ein hohes Maß von Sachkunde, schnellem Erfassen der Lage und ruhigem Handeln mit klarem Kopf verlangt, tritt die Person des Helfers, der Helferin zurück. Bei großen Aufmärschen und festlichen Veranstaltungen hat sich der Rettungs- und Hilfsdienst im Hintergrund zu halten. Damit ist seine Beweglichkeit gesichert, und sein Anblick stört ängstliche Gemüter nicht. Von den Helfern und Helferinnen wird also ein Höchstmaß an Bescheidenheit und Selbstverleugnung im Dienst verlangt. Geltungsbedürfnis und aufdringliches Gehaben ist hier fehl am Ort. Nur ganz wenigen kann einmal ein so besonderer Glücksfall zuteil werden, daß der Führer selbst nach einer Kundgebung auf dem Wilhelmplatz in Berlin die Unfallhilfsstelle in der Reichskanzlei besichtigt und den Helfern und Helferinnen die Hand reicht.

[Aus- und Fortbildung einschließlich charakterlicher Erziehung]

Die Ausbildung, die für Helfer und Helferinnen, für Männer und Frauen getrennt, in der 20 Doppelstunden umfassenden „Grundausbildung“ besteht, umfaßt außer dem notwendigen fachlichen Wissen und Können auch die Kenntnis von Aufbau und Wesen des Deutschen Roten Kreuzes sowie charakterliche und weltanschauliche Erziehung.

Der regelmäßige innere Dienst der Bereitschaften findet in regelmäßigen Zeitabständen, an Wochentagabenden und an Sonntagen statt. Der Dienst hat soldatischer Erfahrung zu entsprechen, um die Einsatz- und Opferbereitschaft der Männer und Frauen lebendig zu halten. Er soll kurz sein und muß inhaltlich fesseln, so daß jeder Helfer und jede Helferin nach dem Dienst das Bewußtsein hat, in Wissen und Können gefördert zu sein.

Ein wesentlicher Gehalt des Dienstes ist die charakterliche Erziehung. Die m. Bereitschaften wollen eine Schule besten Könnens und echt soldatischer Tugenden sein, wie sie der Helfer als Sanitätssoldat im Ernstfall braucht. Deshalb müssen die Männer zu straffer soldatischer Haltung, knapper Form und rascher Entschlußkraft geführt werden. Die Frauen der w. [206] Bereitschaften werden zu innerlich und äußerlich disziplinierter Haltung erzogen, die nie aufhören darf, im besten Sinne fraulich zu sein, aber doch die Einfügung in die unbedingt notwendige Straffheit des Dienstes sicherstellt. In diesem Sinn findet auch die ständige Fortbildung in den Bereitschaften statt.

[Fortbildung zur Schwesternhelferin in den weiblichen Bereitschaften]

Besonders wichtig für die Helferinnen ist die Fortbildung zur DRK.-Schwesternhelferin. Sie umfaßt eine praktisch-klinische Ausbildung von 3 Monaten (notfalls zweimal 6 Wochen innerhalb von höchstens 18 Monaten) und ist vorzugsweise in einem DRK.-Krankenhaus oder Wehrmachtlazarett, wo beides fehlt, in einem öffentlichen Krankenhaus abzuleisten. Dazu gehört ein theoretischer Lehrgang von 20 Doppelstunden, der entweder gleichzeitig oder in Form eines Sonderlehrgangs durchgeführt wird. Die Ausbildung hat nicht eine krankenpflegerische Berufsschulung zum Ziel. Dazu ist die Zeit viel zu kurz. Es sollen aber die Grundfähigkeiten der Krankenpflege durch Übung am Krankenbett, durch Krankenbeobachtung und Hilfeleistung bei ärztlichen Maßnahmen erworben werden. Dazu gehört auch Kenntnis der Sterilisation und Desinfektion von Instrumenten, die fortlaufende Desinfektion am Krankenbett und die Schlußdesinfektion. Damit werden die Schwesternhelferinnen befähigt, pflegerische Leistungen im Rettungswesen praktisch auszuüben und notfalls die Schwesternarbeit im Krankenhaus zu ergänzen. Auf dieses Ziel ist auch die Prüfung abgestellt.

Als Wiederholung und Vertiefung des Erlernten ist in Abständen von 3 Jahren mindestens 4 Wochen lang im Krankenhaus praktischer Krankenpflegedienst zu leisten.

[Einführung regelmäßiger sportlicher Übungen in den Bereitschaften]

Ein weiterer Bestandteil der Aus- und Fortbildung ist der Sport. Pflichtmäßige Beteiligung an Leibesübungen erhöht die körperliche Leistungsfähigkeit und Gewandtheit, die für Helfer und Helferinnen in dem vielfach überaus anstrengenden Rettungsdienst notwendig ist. Der Sport erzieht aber auch zu schnellem Erfassen der Lage und rascher Entschlußkraft — Fähigkeiten, die ebenfalls im Sanitätsdienst unentbehrlich sind. Im Herbst 1938 hat deshalb der Geschäftsführende Präsident, in engster Fühlungnahme mit dem Reichssportführer, den regelmäßigen Sport bei den Bereitschaften eingeführt. Im Frühjahr 1939 fand bei der Reichsakademie für Leibesübungen in Berlin der erste [207] Lehrgang statt, an dem je ein Landessportwart und eine Landessportwartin für jede Landesstelle und eine Sportwartin für jede Schwesternschaft teilnahm. Die weitere Ausbildung männlicher und weiblicher Sportwarte für alle Kreisstellen erfolgt auf geeigneten Sportschulen durch Lehrer der NS.-Reichssportführung. Die Kreissportwarte bilden in Wochenendschulungen die Sportwarte für die m. und w. Bereitschaften heran. Im regelmäßigen Dienst der Helfer und Helferinnen werden, soweit diese hierfür in Betracht kommen, geeignete Sportübungen durchgeführt, und zwar während des inneren Dienstes Lockerungsübungen von etwa 15 Minuten Dauer, während des einmal im Monat stattfindenden Sonntagsdienstes eine halbe Stunde Sportübungen.

[Wehrsport und militärische Wehrerziehung in Zusammenarbeit mit der SA]

Unabhängig von dieser sportlichen Betätigung erfolgt die Heranziehung der wehrfähigen Helfer zum Wehrsport. Nach Entscheidung des Führers gelten für die vor- und nachmilitärische Wehrerziehung der Angehörigen des Deutschen Roten Kreuzes folgende Richtlinien:

„1. Die Wehrerziehung und Prüfung zum SA.-Wehrabzeichen359 der Angehörigen des Deutschen Roten Kreuzes erfolgt innerhalb des Deutschen Roten Kreuzes nach den für die SA.360 geltenden Richtlinien.

2. Die Angehörigen des Deutschen Roten Kreuzes sind nicht in die SA.-Wehrmannschaften einzugliedern. Sie erfahren ihre Wehrertüchtigung nach den für die SA. geltenden Richtlinien und auf der Grundlage des SA.-Wehrabzeichens im Deutschen Roten Kreuz.“

[Ausbildung der Führungskräfte auf Landesführerschulen und der Reichsführerschule]

Der Ausbildung zu Führern und Führerinnen wird besondere Wichtigkeit beigemessen. Die Führerschulung erfordert umfassende Maßnahmen, die sowohl in den Bereitschaften wie in Landesführerschulen und zusammenfassend in einer Reichsführerschule in Groß-Schulzendorf bei Berlin durchgeführt wird. Diese haben bereits ihre ausgezeichnete Eignung für den Zweck, einen nicht zu großen Kreis von Führern oder Führerinnen schulungsmäßig zusammenzufassen, vortrefflich erwiesen. Während auf der Reichsführerschule zum Zweck der Erzielung einer reichseinheitlichen Führerausbildung die Hauptabteilungsleiter und -leiterinnen sowie die Ber.-Leiterinnen der Landesstellen vom Präsidium geschult werden, ziehen die DRK.-Landesstellen auf den Landesführerschulen die Zug- und Bereitschaftsführer und -führereinnen, die Anwärter und Anwärterinnen hierfür, die Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen, [208] Ber.-Leiterinnen, Ärzte, Ärztinnen und Apotheker der Kreisstellen, ferner die stellvertretenden Kreisgemeinschaftsführer zu zwei- bis siebentägigen Lehrgängen zusammen. Diese Lehrgänge sollen nicht nur durch Vorträge aus den verschiedensten Stoffgebieten das Wissen bereichern, das nationalsozialistische Gedankengut befestigen und den Gesichtskreis erweitern, sondern durch Ordnungsdienst, Sport- und Geländeübungen eine einheitliche körperliche Schulung in den DRK.-Bereitschaften sicherstellen.

Die Führerschulung hat eine entscheidende Bedeutung für die gesamte Arbeit. Sorgfältige Auswahl der Führer nach charakterlicher Eignung und nach ihren Gaben für die Sonderaufgaben des Sanitätsdienstes und für die Menschenführung, ist die Voraussetzung dafür, tüchtige Leistung und höchste Einsatzfähigkeit in den Bereitschaften zu erzielen.

[Rettungswesen als Tätigkeitsfeld der Bereitschaften]

Der Bereitschaftsdienst umfaßt Rettungswesen, erste Hilfe und Krankentransport in allen Teilen des Reiches. Mit Ausnahme weniger Großstädte ist er ausschließliches Betätigungsfeld des Deutschen Roten Kreuzes. Unberührt bleibt der Sanitätsdienst der Parteigliederungen, der den eigenen Formationen, nicht der Gesamtbevölkerung dient.

Zum Bereitschaftsdienst gehört die ständige oder vorübergehende Besetzung der Einrichtungen des Rettungswesens, d. h. Unfallmeldestellen, die der raschen Vermittlung erster Hilfe, ärztlicher Hilfe und der Krankenbeförderung dienen; ferner Unfallhilfsstellen, die mit einer Anzahl m. und w. DRK.-Helfern zur Leistung der ersten Hilfe besetzt und in der Lage sind, in kürzester Zeit auch ärztliche Hilfe zu leisten. Bei starker Beanspruchung oder bei besonderen Anlässen sind die Unfallhilfsstellen mit einem Arzt zu besetzen.

Der Einsatz im Rettungsdienst erfordert die genaue Feststellung der besonderen Gefahrenpunkte jedes Kreisstellenbereiches und der Pflege enger Zusammenarbeit mit den benachbarten DRK.-Dienststellen und mit anderen in Betracht kommenden Stellen, wie SS., Polizei, NSKK., TN., Reichsbahn, Industriewerken.

Auf Karten jedes Kreisstellenbereiches werden kenntlich gemacht: die Gefahrenpunkte; die vorhandenen und geplanten DRK.-Einrichtungen des Bereitschaftsdienstes; Krankenhäuser, Apotheken und Einrichtungen der Krankenbeförderung; Standorte und Einrichtungen anderer bei [209] Unfällen und Katastrophen tätig werdender Organisationen. Dadurch wird die schnellste Wirkung der ersten Hilfe bei Unfällen und Katastrophen gewährleistet.

[Wasser-, Gebirgs- und Grubenrettungsdienst]

Für die Aufgaben des Wasser- und Gebirgsrettungsdienstes werden je nach örtlichem Bedarf Sonderbereitschaften innerhalb der Landesstellen, aber unabhängig von den Grenzen der Kreisstellen gebildet.

Der Wasserrettungsdienst mit eigenen Rettungsstellen und Beobachtungspunkten, mit Rettungsmotorbooten, besetzt mit Rettungsschwimmern, ist an den Gewässern um Berlin und an den großen Strömen und Seen ausgebaut. Engste Zusammenarbeit mit der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaften zur Rettung Schiffbrüchiger ist gesichert.

Der Gebirgsrettungsdienst, der in den Mittelgebirgen und in den Bayerischen Alpen schon seit Jahren im Sommer und Winter wichtig war, hat seit der Rückgliederung der Ostmark in das Großdeutsche Reich eine noch viel größere Bedeutung erlangt. Die Schwierigkeit der Aufgabe besteht darin, ein sehr unübersichtliches Gebiet zu kontrollieren und bei Unfällen ohne Zeitverlust möglichst rasche Hilfe zu bringen. In den Alpen setzt hierbei der Rettungsdienst des deutschen Alpenvereins und der Bergwacht im eigentlichen Bergungsdienst der Verunglückten ein, der mit dem Sanitätsdienst der Bereitschaften zusammenarbeitet. Dabei erfordert die Organisation der Abbeförderung im Gebirge und der Fahrtransport bis zur nächsten Eisenbahn, und mit dieser bis zu einer Stadt mit Krankenhaus, einen großen Aufwand an Kräften. Gleichzeitig muß durch ein Meldesystem, etwa an schönen Wintersonntagen im Hochgebirge oder bei Skiwettbewerben, dafür gesorgt werden, daß die Transportmittel und die Betten in Krankenhäusern ohne Aufenthalt zur Verfügung stehen. Durch gemeinsame Übungen mit den Gebirgstruppen der Wehrmacht soll dafür gesorgt werden, daß bergsteigerische Kunst und Technik, verbunden mit dem letzten persönlichen Einsatz der Helfer, für den Gebirgsunfalldienst nutzbar gemacht wird.

Am Grubenrettungsdienst ist das Deutsche Rote Kreuz nur mittelbar beteiligt. Der Rettungsdienst unter Tage liegt nach Vorschrift der Reichsknappschaft den Grubenbetrieben selbst ob. Der Einsatz der [210] Ersten Hilfe und der Krankenbeförderung erfordert jedoch engste Zusammenarbeit zwischen Deutschem Roten Kreuz und Grubenwehr.

[Rettungswesen im Straßenhilfsdienst]

Das Ziel der Zusammenfassung und stärksten Aktivierung des deutschen Rettungswesens wird vom Deutschen Roten Kreuz energisch verfolgt. Ein wichtiger Schritt hierzu ist die Organisation des Rettungswesens im Straßenhilfsdienst. Hierüber besteht eine Vereinbarung zwecks enger Zusammenarbeit mit dem NSKK. Dem NSKK, liegt im Straßenhilfsdienst der gesamte technische, dem DRK. der sanitäre Hilfsdienst ob.

Das NSKK. bestellt Zonenführer für einen größeren Straßenabschnitt. Die Zonenführer stehen mit Meldestellen (Tankstellen, Gaststätten usw.), die bei Tag und bei Nacht benutzbar sein müssen, in telephonischer Verbindung. Die Meldestellen sind durch das an den meisten Landstraßen schon aufgestellte Schild weithin sichtbar gekennzeichnet, das auf blau umrandetem weißem Feld eine rote Fernsprech-Wählerscheibe zeigt. Ereignet sich ein Unfall auf der Straße, so wird der nächste vorbeikommende Kraftfahrer oder Radler von einer Meldestelle aus den Zonenführer benachrichtigen, in dessen Hand demnach die Verantwortung für die schnelle und reibungslose Arbeit des Meldesystems liegt. Er bietet bei Unfällen von Kraftwagen den technischen Dienst des NSKK. auf. Sind dagegen auch Menschen zu Schaden gekommen, so wird der sanitäre Hilfsdienst des Deutschen Roten Kreuzes gerufen. Probealarme haben das gute Wirken der Einrichtung erwiesen.

In entsprechender Weise ist auch der Unfallhilfsdienst auf den Reichsautobahnen durchorganisiert worden, und zwar im Benehmen mit dem Generalinspektor für die Reichsautobahnen. Hierbei ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß der Hilfsdienst nur über die in großen Abständen von 15 bis 20 km vorhandenen Abzweigstellen die Autobahnen erreichen kann und deshalb der Einsatz der Hilfsmöglichkeiten von den Punkten der Abzweigstellen her organisiert werden muß. Die Tankstellen werden als DRK.-Unfallhilfsstellen eingerichtet. Das Personal der Tankstellen und der Straßenmeistereien wird vom Deutschen Roten Kreuz ausgebildet und gehört der zuständigen Bereitschaft an.

[Sanitätswachdienst bei Großveranstaltungen]

Der Bereitschaftsdienst bei besonderen Anlässen hat die Aufgabe, an hohen nationalen Feiertagen, bei großen Aufmärschen, [211] sportlichen Veranstaltungen usw. die erforderlichen Einrichtungen zu schaffen und ausreichend zu besetzen.

Einige Beispiele seien erwähnt, um eine Vorstellung von dem Umfang der Anforderungen zu geben.

Bei der Einweihung der Ost—West-Achse und am Geburtstag des Führers am 19. und 20. April 1939 in Berlin wurden an der 9 km langen Ost—West-Achse 42 Unfallhilfsstellen eingerichtet, die von den 11 Berliner Kreisstellen mit 81 DRK.-Ärzten, 147 DRK.-Führern, 2065 DRK.-Helfern, 94 DRK.-Führerinnen, 2641 DRK-Helferinnen besetzt waren. Dabei wurden 2433 leichte und 73 schwere Unfälle verzeichnet und 26 Krankenbeförderungen geleistet.

Zum Gauparteitag der NSDAP. in Königsberg am 17. bis 19. Juni 1938361 waren 6 Ärzte, 573 Helfer und 514 Helferinnen eingesetzt und 2081 Hilfeleistungen waren erforderlich.

Bei dem Deutschen Turn- und Sportfest am 23. Juli bis 1. August 1938 in Breslau362 belief sich der Einsatz auf 275 Ärzte, 973 Helfer und 596 Helferinnen. Die Hilfeleistungen erfolgten bei 16 408 leichten und 235 schweren Unfällen.

Eine Sonderstellung nahm der Einsatz der Bereitschaften im Reich bei der Betreuung der sudetendeutschen Flüchtlinge im September bis Oktober 1938 zur Ergänzung der mit der Durchführung der Fürsorge beauftragten NS.-Volkswohlfahrt ein. Allein im Bereich der Landesstelle IV (Dresden) waren schichtweise 2076 Helfer und 2103 Helferinnen eingesetzt. Die Ärzte taten örtlich abwechselnd Dienst. Die Leistungen konnten zahlenmäßig nicht völlig erfaßt werden. Verzeichnet wurden 14 010 Hilfeleistungen und 364 Krankenbeförderungen.


Kapitel 34: Schwesternschaften

[Fortführung der bestehenden Schwesternschaften]

[...] [211] Die Schwesternschaften363 des Deutschen Roten Kreuzes sind die einzige Gruppe der Einsatzkräfte, die voll beruflich tätig sind und Gemeinschaften für die Lebensführung der Schwestern bilden. Die vor Jahr-[212]zehnten gestaltete Lebensform als „Mutterhaus“364, die alter Überlieferung entspricht, ist in die Neugestaltung des Deutschen Roten Kreuzes übernommen worden, um sie in nationalsozialistischem Geist fortzuführen.365

[Aufgaben der Schwesternschaften]

Die 65 Schwesternschaften in allen Teilen des Großdeutschen Reiches haben nach der Dienstvorschrift „die hohe und verantwortliche Aufgabe, die erforderliche Zahl staatlich geprüfter, im Kriegssanitätsdienst ausgebildeter Schwestern für den Sanitätsdienst der Wehrmacht in Frieden und Krieg, für den zivilen behördlichen Luftschutz, für den amtlichen Sanitätsdienst bei besonderen Notständen und für die Mitarbeit an der Volksgesundheit bereitzustellen.“366

„Sie tragen die Verantwortung für die Aus- und Fortbildung der Schwestern in der Krankenpflege. Sie wirken bei der Aus- und Fortbildung der Helferinnen und Schwesternhelferinnen des DRK. mit.“

[Verwirklichung des nationalsozialistischen Frauenbilds]

Der Schwesternberuf ist nächst dem der Hausfrau und Mutter der natürlichste und wesensgemäßeste aller Berufe der Frau.367 Er hat seine Eigengesetzlichkeit, d. h. er fordert eine Haltung, die nicht vorgeschrieben wird von dem, der ihn ausübt, sondern allein von dem, für den er ausgeübt wird, vom Kranken.368 Die Schwester soll im eigentlichsten Sinn des Wortes berufen sein, um in ihrem Schaffen glückhafte, lebenserfüllende Befriedigung zu gewinnen.

[Aufbauorganisation einer Schwesternschaft]

Die Form des Mutterhauses entspricht nach der Erfahrung von Jahrzehnten dem besonderen Bedürfnis des Schwesternberufes, ebenso wie das Tragen der einheitlichen Diensttracht und der eineitlichen Abzeichen der Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes.

Die Leitung der Schwesternschaft liegt in der Hand der Oberin369. Ihr steht der Vorsitzende zur Seite, mit dem sie sich in die Aufgaben der Führung und Vertretung der Schwesternschaft nach außen und nach innen teilt.370 Ein Verwaltungsrat, aus Männern und Frauen gebildet, steht der Oberin und dem Vorsitzenden zu fachlicher Beratung zur Verfügung.

Die Oberin ist es, die der Schwesternschaft das Gepräge gibt; an ihre Persönlichkeit und Führereigenschaft werden deshalb hohe Anforderungen gestellt. Von ihr hängt es ab, ob die aus allen Schichten des Volkes sich rekrutierenden Schwestern, die ohne Rücksicht auf ihre Herkunft, lediglich nach Prüfung ihrer Vorbildung und ihrei gesundheitlichen und charak-[213]terlichen Eignung für die Krankenpflege Aufnahme finden, zu starken Persönlichkeiten geformt werden, die in jeder, auch der schwersten Probe bestehen. Die DRK.-Schwester braucht in besonderem Maße diese Formung, denn sie soll im Falle des Aufrufs zum Wehrmacht-Sanitätsdienst die härteste Prüfung bestehen, die einer Frau zugemutet werden kann. Das Aushalten am Operationstisch unter einschlagenden Granaten, der Einsatz im Seuchendienst, wie in der Cholera- oder Slecktyphusbaracke, der Dienst in der afrikanischen Steppe — alles das verlangt nicht weniger Mut und Selbstverleugnung, als sie vom Frontsoldaten gefordert werden. Die Schwester muß bereit sein zum Opfer, in dem alles Heldentum der Frau und nicht zuletzt der Mutter gipfelt.

Von jeder Schwester ist die gemeinsame Ehre der Schwesternschaft zu wahren und das Schild des Roten Kreuzes rein zu halten. Das Mutterhaus soll eine Gemeinschaft gesunder, froher und tätiger Menschen bilden, die bewußt an der Neugestaltung Deutschlands durch Adolf Hitler teilnehmen. Es ist eine Keimzelle und Pflegestätte nationalsozialistischen Wollens und Glaubens.

Das Mutterhaus ist der eigentliche Mittelpunkt der Erziehung und Ausbildung für die jungen Schwestern. Für die Auswahl des Nachwuchses, die Aus- und Fortbildung hat die Schwesternvorschrift des Deutschen Roten Kreuzes und das Krankenpflegegesetz vom 28. September 1938371 eine neue einheitliche Grundlage geschaffen.

Der Schwesternberuf erfordert starke und frohe, sich immer wieder erneuernde Kraft, aus der die Fähigkeit wächst, den Kranken helfen und Kraft abgeben zu können. Die unerschöpfliche Quelle solcher Kraft ist die Gemeinschaft. Deshalb ist das Mutterhaus als Zusammenschluß der Schwestern zur Pflege des Gemeinschaftslebens eine Form höchsten Wertes für die Berufserfüllung. Das Mutterhaus gibt seinen Schwestern aber auch fachlich die Voraussetzungen der besten Ausbildung und des befriedigenden Schaffens, macht die Schwestern frei von der Sorge um das tägliche Leben und stellt sie sicher für die Zeiten der Krankheit, der Arbeitsunfähigkeit und des Alters. Es gibt auch die Möglichkeit zu den mannigfachsten Sonderausbildungen als Operationsschwester, Hebamme, Diät-, Röntgen-, Laboratoriumsschwester usw. Große und kleine Arbeitsgebiete, verantwortliche leitende [214] Stellungen, Aufgaben der Wirtschaftsführung bieten die Möglichkeit, jeder einzelnen Schwester den für sie geeigneten Arbeitsplatz zu geben.

[Sport als Gesundheits- und Erziehungsfaktor]

Seit 1938 ist als Gesundheits- und Erziehungsfaktor der Schwestern auch der regelmäßige Sport eingeführt. Für die Lernschwestern ist er Pflicht, für die Schwestern freiwillig. Selbstverständlich hat sich die Ausübung des Sports in besonders sorgfältiger Weise der anstrengenden Lebensweise der Schwestern anzupassen, um wirklich Erholung und Entspannung zu geben. Leider fehlt es noch vielerorts an geschlossenen Räumen und an Gartenflächen bei den öffentlichen Krankenanstalten, die die erste Voraussetzung für eine vernünftige Sportübung sind. Die Zeit vor oder nach dem Dienst für Sport auf einige Minuten frei zu halten, ist ebenfalls eine Schwierigkeit, die überwunden werden muß.

[Rolle der ausscheidenden Schwestern]

Das Mutterhaus als Pflegestätte des Gemeinschaftslebens ist auch eine unvergleichliche Schulung für die große Zahl der Mädchen, die nur vorübergehend diesen Beruf ergreifen und später eine Ehe schließen. Gegenwärtig ist die Zahl derer, die nur auf Zeit in diesen Beruf eintreten, größer als die der Bleibenden. Mit dieser Schulung gibt das Deutsche Rote Kreuz dem deutschen Volke Tausende von Frauen und Müttern, die damit die vollkommenste Vorbereitung für ihre Lebensaufgabe, die Familie, erhalten. Auch für diese ist es von hohem Wert, durch eine Erziehung gegangen zu sein, die lehrt, weniger an sich zu denken als an die, denen Hilfe und Pflege zuteil werden soll, und dabei in der Berufsgemeinschaft mit solchen zu stehen, die Jahre und Jahrzehnte der Erfahrung hinter sich haben, und mit den Lernschwestern, die erst in ihre Aufgabe hineinwachsen.

Auch die ausgeschiedenen und noch ausscheidenden DRK.-Schwestern, die heiraten oder einen anderen Beruf ergreifen, bleiben in fester Verbindung mit ihrem Mutterhaus als Bereitschaftsschwestern. Sie haben in regelmäßigen Zeitabständen eine mehrwöchige praktische Übungszeit abzulegen, soweit ihre Familienverhältnisse dies irgend gestatten. Auch Reserveschwestern, die in ein öffentlich-rechtliches Beamten- oder Angestelltenverhältnis treten, und Hilfsschwestern bleiben dem Mutterhaus verbunden.

[Wirtschaftliche Versorgung der Schwestern]

Das Tätigkeitsfeld jeder Schwesternschaft erstreckt sich über eine Vielzahl von Arbeitsstätten. Grundsatz des Mutterhauses ist, daß nicht [215] die einzelne Schwester Verträge mit den Arbeitsstätten abschließt. Vielmehr stellt das Mutterhaus die Schwestern und Lernschwestern in der erforderlichen Zahl zur Verfügung. Außer den eigenen Anstalten und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes sind auch fremde Arbeitsfelder, wie grundsätzlich alle Wehrmachtslazarette und Fliegerhorste, die meisten Universitätskliniken, größere, mittlere und kleinere gemeindliche Krankenhäuser und Heilstätten, Krankenanstalten der Knappschaft und der Invaliden- und Krankenversicherung mit DRK.-Schwestern besetzt. Eine größere Zahl von Schwestern ist der NS.-Volkswohlfahrt für die Gemeindepflege zur Verfügung gestellt.

Mit diesen „Außenstationen“ bestehen Werkverträge, in denen die Zahl der Schwestern im Verhältnis zum Umfang der Arbeit bestimmt wird und angemessene Arbeits- und Freizeit, unter grundsätzlicher Ablehnung des Achtstundentages, der mit dem Wohl des Kranken unvereinbar ist, jedoch auf Grundlage einer Sechzigstundenwoche festgelegt wird. Schwestern als hochwertige Kräfte sollen mit untergeordneter Arbeit nicht belastet werden, die richtiger den nichtausgebildeten Kräften überlassen wird. Ein Jahresurlaub von 30 Tagen, während dessen die Schwestern ein tägliches Urlaubsgeld von RM. 3.— erhalten, sichert die notwendige Erholung. Die Vergütung für die Leistung des Mutterhauses richtet sich nach einer Norm, die knapp alle Unkosten für die Ausgaben deckt, die durch die einheitliche Schwesternvorschrift festgelegt sind. Die Schwester des Mutterhauses erhält Barbezüge von RM. 45.— bis RM. 65.—, wovon sie die Lohn- und Bürgersteuer trägt, während alle übrigen Lasten an Versicherungen, Diensttracht, Aus- und Fortbildung usw. das Mutterhaus übernimmt. Das Krankenhaus hat angemessene Wohnung, d. h. ein Einzelzimmer für jede Schwester und eine den besonderen Bedürfnissen der Schwesternarbeit entsprechende, gute und leichte Beköstigung zu gewähren. Auf die Ausgestaltung der Lebenshaltung der Schwester, die in besonderem Maße einer freundlichen, gefunden und ruhigen Wohnung und Umgebung bedarf, ist Wert zu legen.

Das Deutsche Rote Kreuz sichert ferner jeder Schwester im Salle der Arbeitsunfähigkeit oder Erreichung der Altersgrenze eine Zusatzrente von RM. 1000.— jährlich zur Rente der Angestelltenversicherung. Damit leistet [216] das Deutsche Rote Kreuz alles, was unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Möglichkeiten des deutschen Krankenhauswesens erreichbar ist.

Der Schwesternberuf eignet sich nicht dazu, Reichtümer zu sammeln. Jeder Schwester muß aber die Möglichkeit gegeben sein, nicht nur sorgenfrei zu leben, sondern äußerlich und innerlich frei zum Miterleben des großen Werdens des deutschen Volkes und seiner geistigen und kulturellen Güter und Werte zu sein. Darin soll die DRK.-Schwester die gleiche Freiheit haben, wie andere Frauen in bezahlten Berufen. Wenn sonst häufig die materielle Lage der DRK.-Schwester verglichen wird mit der Lage anderer Frauenberufe im Büro und im außerhäuslichen Erwerbsleben, so wird meist die Unvergleichbarkeit verkannt. Gewiß, viele Frauenberufe bieten eine höhere Bezahlung, wenigstens scheinbar, denn nur wenige Frauenberufe gewähren wirklich die Möglichkeit der Lebenshaltung, auch der Altersversorgung, wie sie die DRK.-Schwester hat. In der Eigenart des DRK.-Schwesternberufes liegt es, daß er zwar Bindungen und Verzichte verlangt, die durch seine Natur, den Dienst am kranken Menschen, gefordert werden. Dafür aber sind der DRK.-Schwester in der Gemeinschaft des Mutterhauses und in ihrem beruflichen Erleben an kranken und gesundenden Menschen so unerschöpflich reiche Möglichkeiten frohen und ernsten, aber auch hoch beglückenden Schaffens gegeben, wie keinem anderen Beruf. Die Lebensnähe des schwesterlich-mütterlichen Wirkens birgt Werte, die nicht in Geldeswert auszudrücken und auch nicht zu bezahlen sind.

[Unterordnung der Schwester als Frau gegenüber dem Arzt als Mann]

In ihrem Beruf ist die Schwester Helferin und Kameradin des Arztes. Er ist für sie die unbedingte Autorität in der gemeinsamen Berufsarbeit.372 Der Arzt wiederum weiß, was ihm die erfahrene, klug beobachtende Schwester bedeutet und welche unschätzbare Hilfe sie mit mütterlicher Einfühlung in den kranken Menschen für ihn sein kann.

[Besondere Rolle der Werner-Schule für die Schwesternschaften]

Den geistigen Mittelpunkt der DRK.-Schwesternschaften bildet die Werner-Schule373 in Berlin-Lankwitz, von der oben berichtet wurde. Die Mehrzahl der heute amtierenden DRK.-Oberinnen hat einst der Abteilung I der Werner-Schule angehört, Tausende von Schwestern haben an den kurzfristigen Lehrgängen teilgenommen und aus ihnen Kenntnisse und Anregungen für ihre Alltagsaufgabe mitgenommen. Sie ist ein Element des Zusammengehörigkeitsgefühls aller DRK.-Schwestern. [217] Das gleiche gilt von den alljährlich stattfindenden Schwesterntagungen, die zu Arbeits- und Feierstunden der Schwestern geworden sind.

[Neugründungen im besetzten Österreich]

Die Heimkehr der Ostmark und des Sudetenlandes ins Reich und die Errichtung des Protektorates Böhmen-Mähren brachten den Schwesternschaften neue, froh begrüßte Aufgaben durch die Verpflichtung, die neu errichteten Wehrmachtslazarette zu besetzen.

Die vor einem Halbjahrhundert mit der Hauptaufgabe der Kriegskrankenpflege von dem großen Chirurgen Theodor Billroth374 gegründete Rudolfiner-Schwesternschaft mit dem Rudolfiner-Spital375 in Wien traten als DRK.-Billroth-Schwesternschaft und DRK.-Billroth-Krankenhaus in die Reihen des Deutschen Roten Kreuzes. Neu gebildet wurden die DRK.-Ostmark-Schwesternschaft in Wien, die eine erste Ausbildungsstätte im DRK.-Kinderspital und im Rudolf-Spital376 gefunden hat, die DRK.-Schwesternschaft Steiermark im Landeskrankenhaus Graz-Mitte377 in Graz, die DRK.-Schwesternschaft Oberdonau im Landeskrankenhaus Steyr378, die DRK.-Schwesternschaft Salzburg im Landeskrankenhaus St. Johann379 in Salzburg und die DRK.-Schwesternschaft Kärnten im Landeskrankenhaus Villach380 mit einer vorläufigen Ausbildungsstätte in Sigmaringen als Gast der württembergischen DRK.-Schwesternschaft.

[Schlussworte des Kapitels]

Das Gemeinschaftsbewußtsein aller DRK.-Schwestern, die Ehre einer hochqualifizierten Berufsgruppe anzugehören, und der Stolz, im Zeichen des Deutschen Roten Kreuzes zum Einsatz im Kriegssanitätsdienst der Wehrmacht, und zwar in einer besonders hierfür geschaffenen Kriegstracht, bestimmt zu sein, sind die mächtigen Antriebe, aus denen sich die Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes alljährlich erneuern und erweitern.


Kapitel 35: Anstalten und Einrichtungen

[Fortführung bestehender Einrichtungen]

[217] […] Als Erbe einer arbeitserfüllten Vergangenheit verfügt das Deutsche Rote Kreuz über eine stattliche Zahl von Anstalten, hauptsächlich von Krankenanstalten und Heilstätten, Alters- und Erholungsheimen, Depots [218] und Häusern. Alle diese Anstalten und Einrichtungen haben, wie lebendige Geschöpfe, an dem Gesamterleben, dem Auf und Ab des deutschen Schicksals teilgenommen. Sie sind durch Krieg und Inflation hindurchgegangen, haben Blütezeiten und schwere Wirtschaftskrisen erlebt. Durch Neugestaltung des Deutschen Roten Kreuzes sind sie Teile eines großen Ganzen geworden, mit dessen Aufstieg und Leistungsfähigkeit sie eng verknüpft sind.

[Fokussierung auf Kriegsvorbereitung]

Recht und Anlaß des Deutschen Roten Kreuzes zur Unterhaltung eigener Krankenanstalten ist noch heute gleich dem vor vierzig, fünfzig Jahren. Diese Anstalten dienen dem kranken Volksgenossen mit dem Ziel, Ausbildungsstätten für Höchstleistungen der Krankenpflege zu sein. Tatsächlich schaffen diese Anstalten noch heute den Standard für beste Leistungen, und sie dienen damit der Krankenpflege überhaupt, im Deutschen Roten Kreuz sowohl, wie in allen mit DRK.-Schwestern besetzten Arbeitsfeldern. Zugleich dienen diese Anstalten der Schulung der Schwestern für die Leitung von Wirtschaftsbetrieben. Diese Ausbildung ist unentbehrlich, um den Anforderungen der Wehrmacht genügen zu können.

Damit ist das Ziel, aber auch die Grenze für das Anstaltswesen im Deutschen Roten Kreuz bestimmt. Es kann nicht die Aufgabe haben, die deutschen Gemeinden von ihren Verpflichtungen zu entlasten, die nötige Zahl von Betten für kranke Volksgenossen zu schaffen. Deshalb wird auch die Zahl dieser Anstalten nach Zahl und Umfang stets begrenzt sein.

Die Führung dieser Anstalten, in denen ärztliche und pflegerische Kraft beste Entfaltungsmöglichkeit finden soll, erfordert enges Hand-in-Hand-Arbeiten von Arzt, Oberin und Verwaltungsführung. Das wirtschaftliche Ziel, unabhängig von Zuschüssen einen Ausgleich in Einnahme und Ausgabe herzustellen und darin den Grundsatz gesunder Wirtschaft zu verwirklichen, hängt von Zeitumständen ab, die nicht in der Hand der einzelnen Anstaltsleitung liegen. So wie diese Häuser aber sämtlich aus eigener Kraft und aus der Initiative einzelner schöpferischer Persönlichkeiten erwachsen sind, so dürfen sie auch nie das Ziel aus dem Auge verlieren, wieder aus eigener Kraft zu bestehen und sich auszubauen.

[Einrichtungen mit besonderen Aufgaben]

[219] Auf die Schilderung einzelner Anstalten, auch der mit besonderen Aufgaben betrauten, kann an dieser Stelle verzichtet werden.

Die zahlreichen Kindererholungsheime, die ehemals im Besitz des Deutschen Roten Kreuzes waren, sind in das Eigentum der NS.-Volkswohlfahrt als der von Partei und Reich berufenen Organisation der Jugendwohlfahrt übergegangen, soweit sie nicht andere wichtige Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes zu erfüllen geeignet sind. Das gleiche gilt für die zahlreichen Häuser, die Gemeindepflegestationen, Kindergärten und ähnliche Tagesstätten enthielten.

Dagegen ist die Zahl der Häuser, die ehemals von Sanitätskolonnen und Frauenvereinen errichtet wurden, um Depots, Ausbildungs- und Versammlungsräume aufzunehmen, noch beträchtlich vermehrt worden. Der Bereitschaftsdienst fordert, daß möglichst in jeder Stadt und in jedem Landkreis ein solcher Mittelpunkt für die DRK.-Arbeit, besonders für den Bereitschaftsdienst, vorhanden ist. Dielfach sind früher entstandene Altersheime, unter Belassung eines Teils des Hauses für die alte Zweckbestimmung, als Häuser für den Bereitschaftsdienst eingerichtet worden.

[Bedeutung des Hauptlagers in Babelsberg]

Das DRK.-Hauptlager381 in Potsdam-Babelsberg382, das ehemalige Zentraldepot des Preußischen Landesvereins vom Roten Kreuz383, hat nunmehr eine viel größere Bedeutung erhalten als je vorher. Es ist der Mittelpunkt für alle Beschaffungs- und Ausrüstungsmaßnahmen sämtlicher DRK.-Bereitschaften und -Schwesternschaften. Dadurch ist die Beschaffung der Stoffe und sonstigen Materialien wesentlich erleichtert, einheitliche, hochwertige Güte wird gewährleistet. Fehler der Beschaffung werden schnell festgestellt. Die Ansammlung von Vorräten für stoßweise auftretenden Bedarf wird erleichtert. Jedoch kann und darf eine Zentralisierung der für den Wehrmacht-Sanitätsdienst angesammelten Vorräte nicht stattfinden. Diese sind örtlich zu verwahren.

Die Verwendung der seit einem halben Jahrhundert als Typen feststehenden Seuchenbaracken, die auch bei mannigfachen sonstigen Notständen verwandt wurden384, wird im Vertragsverhältnis mit den deutschen Gemeinden unverändert fortgeführt. Der Bedarf steigert sich von Jahr zu Jahr.

[220] Baulich ist das Hauptlager im Jahre 1938 wesentlich erweitert und erneuert worden, so daß es jetzt großen Anforderungen genügen kann. Der Sitz des Präsidiums des Deutschen Roten Kreuzes ist seit Juli 1939, eng benachbart mit dem Hauptlager, nach Babelsberg verlegt, wo ein Neubau für das Präsidium errichtet wird.385


Kapitel 36: Zusammenarbeit mit Gliederungen und angeschlossenen Verbänden der NSDAP. und mit anderen Organisationen

[220] […] Die Hauptaufgabe des Deutschen Roten Kreuzes in Friedenszeiten der gesundheitliche Rettungsdienst und die Krankenpflege, berührt ihrer Natur nach die Interessen der mannigfachen Organisationen, für die jedoch Erste Hilfe und Rettungswesen Nebengebiete sind, deren Leistungen im Rahmen der Hauptaufgabe nicht entbehrt werden können. Aus dieser Sachlage ergab sich früher eine bedenkliche Zersplitterung im Rettungswesen, die energisch zu beseitigen längst erstrebt wurde. Für das Deutsche Rote Kreuz, dessen Verpflichtung für den Kriegssanitätsdienst ohne den ständigen übungsmäßigen Einsatz seiner Kräfte auf allen Gebieten des gesundheitlichen Rettungsdienstes überhaupt nicht erfüllt werden kann, ergibt sich aus dieser Sachlage die Notwendigkeit enger Zusammenarbeit mit einer großen Zahl von Gliederungen und angeschlossenen Verbänden der Partei und mit anderen Organisationen.

Über dieses Sachinteresse weit hinaus reicht die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Reichsfrauenführung. Die Reichsfrauenführerin Frau Scholtz-Klink386, seit Jahren mit der Frauenarbeit im Deutschen Roten Kreuz eng verbunden, hat selbst die Führung eines der Ämter des Präsidiums des Deutschen Roten Kreuzes, des Verbindungsamtes zur Reichsfrauenführung, übernommen. Darin kommt die enge Verbundenheit der im Deutschen Roten Kreuz, in der Führung, in Schwesternschaften, Bereitschaften und Gemeinschaften tätigen Frauen mit der NS.-Frauenschaft (NSF.)387 und dem Deutschen Frauenwerk [221] (DFW.)388 zum Ausdruck. Bei Landes- und Kreisstellen sind demgemäß entsprechende Verbindungs-Hauptabteilungen und -Abteilungen eingerichtet. Hierdurch wird die politische Führung und weltanschauliche Schulung der Frauen im Deutschen Roten Kreuz sichergestellt und zugleich enge, kameradschaftliche Zusammenarbeit auf allen den Gebieten gewährleistet, auf denen gleichartige Aufgaben von Frauen innerhalb und außerhalb des Deutschen Roten Kreuzes zu lösen sind.

Die Ausbildung für erste Hilfe nimmt auch in der praktischen Zusammenarbeit mit NSF. und DSF. eine wichtige Stelle ein. Da nach einem Abkommen (vom 27. April 1938) grundsätzlich alle Leiterinnen und Amtswalterinnen der NSF. und des DSF. keine persönlichen Verpflichtungen innerhalb des DRK. übernehmen, andererseits die DRK.-Führerinnen und -Unterführerinnen keine verpflichtende Tätigkeit in der NSF. und im DSF. ausüben sollen, lernen die Leiterinnen und Amtswalterinnen der NSF. und des DSF. die Aufgaben des DRK. auf andere Weise kennen. Das DRK. vermittelt den Leiterinnen und Amtswalterinnen der NSF. und des DFW. in einer „sanitären Kurzausbildung“ von 7 Doppelstunden die Grundbegriffe der Ersten Hilfe. Die gleiche Kurzausbildung erhalten die Mitglieder der Jugendgruppen. Die Teilnahme an der Ausbildung wird in das „Leistungsbuch" der SS.389 eingetragen. Damit können aus den Jugendgruppen geeignete und interessierte Kräfte den DRK.-Bereitschaften zugeführt werden.

Bei der Neugestaltung des Deutschen Roten Kreuzes nahm die Auseinandersetzung der Arbeitsgebiete mit der US. -Volkswohlfahrt und deren künftige Abgrenzung einen breiten Raum ein. Dem Hauptamt für Volkswohlfahrt der NSDAP. war von Partei und Reichsregierung die Führung auf dem Gebiet der freien Wohlfahrtspflege übertragen worden. Da nunmehr dem Deutschen Roten Kreuz seine Sonderaufgabe oblag, den Kriegssanitätsdienst der Wehrmacht und den Sanitätsdienst im behördlichen Luftschutz zu unterstützen, wurden die hauptsächlich in den Jahren der Wehrunfreiheit vom Deutschen Roten Kreuz auf dem Gebiet der freien Wohlfahrtspflege entwickelten Tätigkeitsgebiete und Einrichtungen der US.-Volkswohlfahrt überlassen. Ausgenommen blieben die Anstalten und Einrichtungen, die das Deutsche Rote Kreuz für seine Aufgaben weiterzuführen oder neu zu schaffen hatte.

[222] Die Angehörigen der DRK.-Schwesternschaften und der m. und w. Bereitschaften werden in breitem Ausmaß von der NSV. zur Mitarbeit in deren Einrichtungen und Tätigkeitsgebieten herangezogen, z. B. in der Gemeindepflege, ferner im Bahnhofsdienst, wo den DRK.-Helferinnen der sanitäre Teil der Betreuung zufällt.

Die DRK.-Schwesternschaften sowohl wie die NS.-Schwesternschaft und der Reichsbund der freien Schwestern haben im Rahmen ihrer Arbeit an der Volksgesundheit jede ihre besondere Aufgabe. Sie erfüllen diese in kameradschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Ziel, an der Neugestaltung des deutschen Schwesternwesens auf nationalsozialistischer Grundlage gemeinsam zu wirken. Das neue Krankenpflegegesetz vom 28. September 1938390 hat hierzu besonderen Anlaß gegeben. Die klare Abgrenzung der Aufgabengebiete — DRK.-Schwestern als Wehrmachtsschwestern mit der Verpflichtung zum Einsatz in den mobilen Formationen des Kriegssanitätsdienstes, die NS.-Schwestern als Träger einer politisch-pflegerischen Aufgabe an der Volksgemeinschaft in der Gemeindepflege in Stadt und Land, die Reichsbundschwestern als Hauptkontingent der Pflegekräfte in öffentlichen Krankenund Pflegeanstalten — hat sich als fruchtbar erwiesen und wird auch in aller Zukunft ihre Zweckmäßigkeit im Rahmen des alle deutschen Schwestern zusammenfassenden, unter der Leitung der Reichsfrauenführerin Frau Scholtz-Klink stehenden Fachausschusses der deutschen Schwestern bewähren.

Mit der Reichsjugendführung, die für den Sanitätsdienst der HJ. und des BDM. ihren eigenen Feldscherdienst braucht, besteht das Abkommen (vom 23. Februar 1938, mit Ausführungsbestimmungen vom 9. August 1938), wonach das Deutsche Rote Kreuz zur fachlichen Ausbildung und Prüfung der Feldschere und BDM.-Mädel der HJ. seine Ausbildungskräfte und Einrichtungen zur Verfügung stellt. Die Ausbildung der Feldschere und UD.-Mädel findet in ärztlicher Hinsicht übereinstimmend mit der Grundausbildung des Deutschen Roten Kreuzes statt.

Die Reichsjugendführung will dafür eintreten, daß sich jährlich eine ausreichende Anzahl Jungen und Mädel als Nachwuchs dem Deutschen Roten Kreuz zur Verfügung stellen; demgemäß wird die Ausbildung [223] zum Feldscher und UD.-Mädel bei der Übernahme in das Deutsche Rote Kreuz angerechnet. Lediglich eine Zusatzausbildung und Prüfung, die DRK.-Organisation betreffend, wird verlangt.

In ähnlichem Sinn ist mit dem Reichsarbeitsdienst (am 16. Sebruar 1937) vereinbart, daß alle von diesem erfaßten Maiden und Führerinnen unter Verantwortung des Deutschen Roten Kreuzes die Ausbildung als DRK.-Helferinnen mit Abschlußprüfung erhalten. Die Ausbildung wird besonders geeigneten DRK.-Ärzten und -Ärztinnen übertragen. Für den praktischen Teil der Ausbildung sind nach Möglichkeit ein bis zwei DRK.-Schwestern oder Schwesternhelferinnen, im Notfall auch Helferinnen, heranzuziehen. Das Lehrmaterial stellt der RAD. Als Lehrstoff gilt das amtliche Unterrichtsbuch des Deutsche Roten Kreuzes.

Die Arbeitsmaiden, die DRK.-Helferinnen geworden sind, dürfen vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsdienst für die weibliche Jugend (AWJ.) nicht vom DRK. in Anspruch genommen werden. Nach Ausscheiden aus dem AWJ. werden sie jedoch von den örtlich zuständigen w. Bereitschaften erfaßt.

Auf diesem Wege wird dem Deutschen Roten Kreuz ein besonders wertvoller Nachwuchs gesichert. Er bringt erfahrungsgemäß auch den DRK.-Schwesternschaften tüchtige, im Gemeinschaftsleben des AWJ. auf das Leben in der Schwesterngemeinschaft vorbereitete Bewerberinnen zu, die sich im Dienst an einer gemeinsamen, großen Aufgabe für das Volkswohl unterzuordnen gelernt haben.

Darüber hinaus ist das Abkommen von Wert für die Gesundheitsführung des deutschen Volkes überhaupt. Wenn einmal jedes gesunde deutsche Mädel durch den weiblichen Arbeitsdienst gehen und dabei auch die DRK.-Ausbildung erhalten wird, dann wird künftig jede deutsche Hausfrau und Mutter Kenntnisse mitbringen, die bei Krankheit und Unfall im Hause wichtig sind. Sie wird dazu beitragen können, den Verlusten an Volkskraft und Volksvermögen vorzubeugen, die bisher als Folge von Unfällen ohne sachgemäße erste und ärztliche Hilfe alljährlich entstehen.

Für den Nachwuchs an Ärzten und Führern im Deutschen Roten Kreuz ist die Vereinbarung mit dem Reichsstudentenführer (vom [224] 22. März 1938) von Bedeutung, nach der an allen Universitäten und medizinischen Akademien von der Sachgruppe Medizin der Studentenführung eine Arbeitsgemeinschaft: „Der Medizinstudent und das Deutsche Rote Kreuz“ eingerichtet wird. Alle Medizinstudierenden, die anderweitig nicht gebunden sind, nehmen daran teil. Der Leiter der Arbeitsgemeinschaft wird vom örtlichen Sachgruppenleiter bestellt. Ein DRK.-Arzt, den die DRK.-Kreisstelle beauftragt, ist Betreuer der Arbeitsgemeinschaft in allen Fragen des Deutschen Roten Kreuzes. Als solcher führt er für alle Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft einen Lehrgang in der Grundausbildung durch, der für die vorklinischen Semester 20 Doppelstunden, für die klinischen Semester 10 Doppelstunde umfaßt. Die Teilnehmer verpflichten sich zum Eintritt in eine DRK.-Bereitschaft und werden dort als Führeranwärter geführt. Sie nehmen an dem Bereitschaftsdienst regelmäßig teil und legen die Gruppen- und Zugführerprüfung ab. In Zukunft wird für die vorklinischen Semester an die Stelle dieser Vereinbarung die Regelung treten, die durch die neue Studien- und Bestallungsordnung für Ärzte geschaffen ist.

Diese ist für die Gewinnung und Interessierung des ärztlichen Nachwuchses an den Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes von großer Bedeutung. Während die wehrfähigen Medizinstudierenden währens des Wehrdienstes praktischen Krankenpflegedienst zu verrichten haben, leisten nunmehr wehrunfähige und ebenso weibliche Studierende der Medizin vor Beginn des vorklinischen Studiums 6 Monate Krankenpflegedienst in einer Universitätsklinik oder in einem vom Reichsminister des Innern für geeignet befundenen Krankenhaus nach den Richtlinien und unter Aufsicht des Deutschen Roten Kreuzes.

Während ihrer Studienzeit gehören diese wehrunfähigen und weiblichen Medizinstudierenden einer DRK.-Bereitschaft oder dem Gesundheitsdienst der HJ. an. Die ersteren haben an der vorgeschriebenen Aus- und Fortbildung des Deutschen Roten Kreuzes teilzunehmen und den Einsatzdienst nach der DRK.-Dienstvorschrift zu leisten.

Die genaue Kenntnis und praktische Erfahrung, die damit der allerdings zahlenmäßig geringe Anteil an künftigen Ärzten, die wehrunfähig sind, vor allen Dingen aber alle künftigen Ärztinnen, über Dienst und Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes erhalten, verspricht eine [225] Förderung des zukünftigen Einsatzes von Ärzten und Ärztinnen im Dienst des Deutschen Roten Kreuzes überhaupt und eine Entlastung der Ärzte, die heute neben ihrem Beruf und Erwerb in stärkstem Maße durch ehrenamtlichen Dienst innerhalb und außerhalb des Deutschen Roten Kreuzes in Anspruch genommen sind.

Die Ausbildung für die Erste Hilfe liegt auch der Zusammenarbeit des Deutschen Roten Kreuzes mit dem Reichsluftsschutzbund (RLB.) zugrunde. Die Ausbildung der Laienhelferinnen des Selbstschutzes besteht aus einer Allgemeinausbildung im technischen Luftschutz und aus einer Sachausbildung in der Ersten Hilfe. Die fachlich-sanitättechnische Ausbildung übernimmt das Deutsche Rote Kreuz. Sie erfolgt in 6 bis 7 Doppelstunden nach vorgeschriebenem Lehrplan unter Leitung eines DRK.-Arztes oder einer DRK.-Ärztin, die von DRK.-Helferinnen unterstützt werden. Reichen die Ausbilder des Deutschen Roten Kreuzes nicht aus, so ist die Ausbildung mit eigenen Kräften des RLB. auszuführen. Diese müssen jedoch vom Deutschen Roten Kreuz für ihre Lehrtätigkeit ausgebildet und geprüft sein. Als Lehrstoff dient das Amtliche Unterrichtsbuch des Deutschen Roten Kreuzes.

Damit jedoch durch die Ausbildung von Laienhelferinnen und den Aufruf hierzu, der sich an weiteste Kreise der Bevölkerung richtet, der Bedarf an Kräften in den DRK.-Bereitschaften mit der hier notwendigen vertieften Ausbildung und Verpflichtung nicht eingeengt wird, hat der RLB. angeordnet (am 21. Januar 1938), daß Laienhelferinnen nur in der Menge zu erfassen sind, die für den Selbstschutz erforderlich ist. Für die Ausbildung als Laienhelferinnen sollen vorzugsweise solche Frauen in Frage kommen, die beruflich oder durch ihre Familie an das Haus gebunden sind, bei Luftangriffen also tatsächlich den Hausbewohnern für erste Hilfeleistung zur Verfügung stehen. Unverheiratete jüngere und solche Frauen, die sich frei machen können, sollen aber die Möglichkeit haben, als Helferin einer DRK.-Bereitschaft beizutreten.

Der Begriff „Laienhelferin“ bezeichnet eine in den Grundbegriffen der Ersten Hilfe ausgebildete Frau, deren Wissen und Können für eine einfache Hilfeleistung ausreicht, nicht jedoch für die Anforderungen, die an eine DRK.-Helferin gestellt werden müssen. Diese Abgrenzung ist notwendig. Laienhelferinnen, die sich ihrer Verantwortung [226] Kriegsfall ihren Hausgenossen gegenüber bewußt sein müssen, sollen aber auch stets der Grenzen ihres Könnens eingedenk sein, um nicht durch Übereifer zu schaden. Das Deutsche Rote Kreuz, das die Verantwortung für die sanitäre Ausbildung der Laienhelferin übernommen hat, wird, unter voller Würdigung der Aufgaben und der Wichtigkeit der Laienhelferinnen, dafür Sorge zu tragen haben, daß keine Anforderungen an sie gestellt werden, denen sie nicht genügen können.

Mit der Technischen Nothilfe ist ebenfalls eine Vereinbarung (vom 14. Januar 1938) getroffen worden. Nach Anordnung des Reichsamts der TN. sind bei jedem Instandsetzungstrupp in Übereinstimmung mit der Ortsanweisung für den Luftschutz der Zivilbevölkerung 2 Mann als Hilfssanitäter auszubilden. Die Ausbildung dieser Hilfssanitäter der TN. hat das Deutsche Rote Kreuz übernommen. Sie besteht in der Grundausbildung mit abschließender Prüfung. Danach werden die Hilfssanitäter der TN. von dem ausbildenden Deutschen Roten Kreuz listenmäßig geführt und erhalten von diesem die vorschriftsmäßige Armbinde mit dem roten Kreuz, die im Dienst der Hilfssanitäter zu tragen ist.

Um die Erfassung der früher zur Wehrmacht gehörenden Sanitätsoffiziere, Sanitätsunteroffiziere und -mannschaften sowie bei der Truppe ausgebildeter Krankenträger zu erleichtern, wurde mit dem NS.-Reichskriegerbund vereinbart (am 18. November 1938), daß den Bereitschaftsführern des Deutschen Roten Kreuzes dauernd Gelegenheit zur Einsicht in die Karteien der Kriegerkameradschaften gegeben wird, soweit sie ehemaliges Sanitätspersonal betreffen.

Für die Bereitschaften ist der hierdurch zu gewinnende Zuwachs besonders wertvoll, denn die altgedienten Soldaten sind die besten Lehrmeister der Jungmannschaft im Deutschen Roten Kreuz.

Ein weiteres wichtiges Gebiet des Deutschen Roten Kreuzes ist die Beteiligung an der Unfallverhütung und der Ersten Hilfe in Betrieben. Die Abkommen mit den gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften über die Ausbildung von Betriebshelfern sind schon seit Jahrzehnten bewährt. Sie haben angesichts der im schnellsten Tempo fortschreitenden Motorisierung der Landwirtschaft verstärkte Bedeutung.

Neuerdings ist mit der Reichsgruppe Industrie ein Abkommen [227] über die Sicherstellung einer einwandfreien Aus- und Fortbildung der Sanitätskräfte für den Werk-Sanitatsdienst und den Wertluftschutz-Sanitätsdienst innerhalb der Betriebe nach den Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes getroffen worden. Dieses Abkommen bedarf noch der Ergänzung durch Ausführungsbestimmungen. Das Ziel ist, die notwendige Zahl einheitlich geschulter Sanitätskräfte in den Betrieben auszubilden, die für den Unfall- und Katastrophendienst in Friedenszeiten, im Kriegsfall aber auch für den Werkluftschutz gebraucht werden.

Grundsätzlich wird die Richtung eingeschlagen, die Ausbildung für Erste Hilfe und Unfalldienst, die bei den verschiedensten Organisationen eine wichtige Rolle spielt, in der Hand und nach den Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes zusammenzufassen.


Kapitel 37: Einsatz im Jahre 1938/39

[Annektion Österreichs]

[227] […] Das Jahr 1938 brachte dem deutschen Volk die Erfüllung des Traumes eines Jahrtausends, die endgültige Einigung aller Deutschen in einem Großdeutschen Reich.391 Die weltgeschichtliche Leistung des Führers Adolf Hitler392 hebt dieses Jahr, in dem sich das ungeheuer vorwärtsdrängende Aufbauwerk von nur 5 Jahren393 weltgeschichtlich vollendet, aus der Folge der Zeiten für alle Zukunft leuchtend heraus. Die Miterlebenden sind sich der vollen Bedeutung der gewaltigen, ohne einen einzigen Schwert­streich394 vollzogenen Ereignisse kaum völlig klar geworden. Erst kommende Geschlechter werden die geschichtliche Tragweite völlig übersehen können. Den Mitlebenden liegt es ob, sich im frohen Stolz, dem deutschen Volk zu gehören, des großen Geschehens und des Führers, der dies Geschehen schuf, würdig zu zeigen und ihren Dank durch die Tat zu beweisen. So war der Einsatz des Deutschen Roten Kreuzes in allen Teilen des Reiches so groß, wie er früher innerhalb von Jahrzehnten weder gefordert noch möglich war. Das Deutsche Rote Kreuz ist im letzten Jahr einer Belastungsprobe größten Ausmaßes ausgesetzt worden. Es hat sie bestanden.

[228] Bei der Wiedervereinigung der deutschen Ostmark mit dem Reich im März 1938 hat das Deutsche Rote Kreuz gemäß seiner Aufgabe, beim amtlichen Sanitätsdienst der Wehrmacht mitzuwirken, seine Männer und Frauen für die verschiedensten sanitären395 Aufgaben in großer Zahl zur Verfügung gestellt.

Nach der Bildung der Wehrkreise XVII und XVIII mit dem Sitz der Generalkommandos in Wien und Salzburg wurde nach Ausdehnung des Gesetzes über das Deutsche Rote Kreuz auf die Ostmark396 durch die „Verordnung über das Deutsche Rote Kreuz im Lande Österreich vom 23. Mai 1938397 der Aufbau der DRK.-Landesstellen XVII und XVIII398 vom Juni 1938 an durchgeführt. Dank der von frischer Begeisterung getragenen Einsatzbereitschaft und Opferwilligkeit der Ostmärker, wohl auch bedingt durch ihre besonders große Empfänglichkeit für den deutschen Rotkreuzgedanken und die wehrpolitischen Rotkreuzaufgaben infolge der langen Not- und Verfolgungsjahre, kam die Bildung von DRK.-Dienststellen, von DRK.-Gemeinschaften und -Bereitschaften schnell zustande. Eine Grundlage in Gestalt von österreichischen Rotkreuzvereinen, im Sinne der früheren Entwicklung im Altreich, war kaum vorhanden.399 Im Verlaufe eines Jahres ist durch die unermüdliche Arbeit der führenden DRK.-Männer und -Frauen der Ostmark ein Aufbauwerk größten Ausmaßes geschaffen worden, das demjenigen in den erfolgreichsten Landesstellen des Altreichs kaum noch nachsteht und das in den Krisentagen des September/Oktober 1938400 seine Feuerprobe erfolgreich ablegen durfte.

[Annektion Sudentenland]

Die Anforderungen, die an die junge, teilweise erst im Rohbau fertige DRK-Organisation der Ostmark von der Wehrmacht gestellt wurden, waren nur durch höchste Einsatzbereitschaft und größte Opferfreudigkeit der Ostmärker selbst und durch kameradschaftliche Mithilfe anderer Landesstellen zu erfüllen. Auch von der NS.-Volkswohlfahrt401 wurden Einsatzkräfte in großer Zahl angefordert, weil alle Kräfte angespannt werden mußten, um auch das große Elend der von Haus und Hof vertriebenen sudetendeutschen Flüchtlinge zu beheben.

An dem Einmarsch der deutschen Truppen in das Sudetenland waren wehrpflichtige Männer aus den DRK.-Bereitschaften, die zu Übungen eingezogen waren, in großer Zahl beteiligt.402 Auch standen genügend [229] DRK.-Schwestern, Schwesternhelferinnen und Helferinnen bereit. Die Einsatzbereitschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den März- und Septembertagen 1938403 wurde von den verantwortlichen Führern der Wehrmacht anerkannt. Das Deutsche Rote Kreuz darf mit Befriedigung feststellen, daß es seine Ursprungsaufgabe, die Ergänzung des Wehrmachtssanitätsdienstes, bei der Rückkehr alter deutscher Lande in das Reich zur vollen Zufriedenheit der Wehrmacht gelöst hat.

Für das Deutsche Rote Kreuz war das großdeutsche Jahr 1938 gleichzeitig eine hervorragende Schulung. Noch vorhandene Lücken wurden aufgedeckt, Erfahrungen in großer Zahl auf allen Gebieten der umfangreichen, vielgestaltigen Organisation gesammelt und Wege gesucht und gefunden, Schwierigkeiten der verschiedensten Art künftighin zu vermeiden.

[Limesprogramm des Westwalls]

Noch eine dritte Gelegenheit bot sich für das Deutsche Rote Kreuz 1938, im großen seine Einsatzkräfte Volk und Vaterland zur Verfügung zu stellen. Die gewaltigen Arbeiten an den Westbefestigungen404 machten zur sanitären395 Betreuung der eingesetzten Hunderttausende von Arbeitern den Einsatz vieler DRK.-Männer und -Frauen und von Krankenwagen, Sanitätsmaterial und -gerät aller Art erforderlich.

Im ganzen waren zu gleicher Zeit als Höchstzahl vom Deutschen Roten Kreuz bei den Westbefestigungen eingesetzt: 75 Ärzte (aufsichtführend) und 987 Helfer und Helferinnen in Revieren und Zentralrevieren. Vom Präsidium waren zur Verfügung gestellt: 8 Sanitätskraftwagen und 6 Döckersche Baracken405.

Auch hier haben sich die Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes bewährt und können voll Stolz auf ihre oft unter schwierigsten Verhältnissen vollbrachten Leistungen zurückblicken.

[Spanischer Bürgerkrieg]

Auch in diesem Jahr höchster Anspannung führte das Deutsche Rote Kreuz seine Tätigkeit der Hilfeleistung über die deutschen Grenzen hinaus durch. Der Freiheitskampf des spanischen Volkes gegen bolschewistische Vernichtung406 forderte sanitäre395 Hilfe, die durch die Vermittlung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz407 in stiller, aber intensiver Arbeit geleistet wurde. Arzneimittel und Instrumente bildeten den Beitrag des Deutschen Roten Kreuzes zu einer von Genf aus geleiteten Aktion, die weit über die sanitäre Hilfe hinausreichte und unzähligen Gefangenen, darunter nicht wenigen Deutschen, in den [230] Kerkern der roten Gewalthaber das Leben erhielt und in manchen Fällen sogar die Freiheit wiedergab. Zwei DRK.-Schwestern wurden von ihrem Mutterhaus408 beurlaubt, um bei der Sanitätstruppe der Legion Condor409 in Spanien den verwundeten und erkrankten deutschen Freiwilligen helfend und pflegend zur Seite zu stehen.410

[Mission in China]

Nach Abschluß der Hilfeleistung in Abessinien durch Entsendung von Ärzten, Arznei- und Heilmitteln und ärztlichen Instrumenten wurde die Entsendung einer Mission von 2 Ärzten und 2 Helfern nach China notwendig, die eine größere Sendung ärztlicher Instrumente begleiteten. Italien und Japan hatten auf die angebotene Hilfe verzichtet.

[Chile-Flug]

Die Erdbebenkatastrophe in Chile im März 1939411, die einen Hilferuf des Chilenischen Roten Kreuzes veranlaßte, führte zur Entsendung hochwertiger Arzneimittel und Instrumente, die — zum erstenmal in der Geschichte überstaatlicher Hilfswerke des Deutschen Roten Kreuzes — mit einem Sonderflugzeug der Lufthansa nach Südamerika gebracht wurden. Der Transport von Warnemünde bis Valparaiso dauerte 5 Tage, anstatt der 5 bis 6 Wochen eines Schiffstransports.412

[Sanitätsdienst für Wehrmacht]

Das Deutsche Rote Kreuz steht am Ende einer 75jährigen, mit dem Auf und Ab des Geschehens um das deutsche Volk unlösbar verflochtenen Geschichte, wieder in einem Anfang. Der kraftvoll jugendliche Pulsschlag des Großdeutschen Reiches, aus dem der alten Idee des Roten Kreuzes neuer Schwung zuströmt, hat in der neuen Form des Deutschen Roten Kreuzes Gestalt gewonnen. Das Deutsche Rote Kreuz will seine ganze Kraft darauf richten, den Forderungen der deutschen Wehrmacht auf Ergänzung ihres Kriegssanitätsdienstes Genüge zu tun. Es will alle Bedürfnisse des amtlichen Sanitätsdienstes im behördlichen Luftschutz erfüllen. Es will darüber hinaus bereit sein, alle die Aufgaben zu übernehmen, die ihm als der nationalen Organisation des Genfer Abkommens etwa zufallen.

Die Lehre des Weltkriegs413 ist nicht vergessen. Nach dem Sanitätsbericht ist es gelungen, von 12,7 Millionen verwundeten und erkrankten Sol­da­ten414 90,9 v. H. wieder dienstfähig zu machen. Jeder weitere Hundertteil, der dem Tode oder der Kampfunfähigkeit hätte abgerungen werden können, würde einen Gewinn von 100 000 erprobten Soldaten er-[231]bracht haben. Der Einsatz der Freiwilligen Krankenpflege im Kriege hat, wie die angegebene Zahl zeigt, Unübertreffliches geleistet. Die Aufgabe des Deutschen Roten Kreuzes ist es, als unmittelbar unterstützende Organisation des Kriegssanitätsdienstes der Wehrmacht dafür zu sorgen, daß in einem Ernstfall die Leistungen mindestens gleichwertig sind. Die ungeheuere Verstärkung jeder Einsatzmöglichkeit, die das deutsche Volk im nationalsozialistischen Deutschen Reich erlebt hat und weiter alltäglich erlebt, wird jedoch auch im Falle eines Krieges die Steigerung der Leistung schaffen, die nur in der Hand einer überlegenen politischen Führung möglich ist. In der Anwendung auf den Sanitätsdienst bedeutet das, daß mehr gesunde Soldaten wieder an die Front geschickt und später der Heimat eine größere Zahl gesunder, schaffensfreudiger Männer als Familienväter und als Arbeiter am Bau des Deutschen Reiches wiedergegeben werden.415

Deshalb schult das Deutsche Rote Kreuz jahraus, jahrein für die Erfordernisse der Wehrmacht. Es weiß, daß es im Kriege nicht nur gilt, den kranken, verwundeten Körper wiederherzustellen. Es kommt darauf an, die Kranken, die Verwundeten wirklich zu heilen, sie wieder zu Kämpfern zu machen, die mit unerschütterlicher Seele wieder in Reih und Glied treten.415 Deshalb erzieht das Deutsche Rote Kreuz auch seine Schwestern, seine Helfer und Helferinnen in dem festen Glauben an Deutschland, der Anfang und Ende nationalsozialistischen Denkens ist.

Mit dem Auftrag, nicht nur Kranke gesund zu machen, sondern auch den Schwachen Kraft zu geben, sind Schwestern, Helfer und Helferinnen des Deutschen Roten Kreuzes Kämpfer, die ohne Waffen, aber gleichen Rechtes und gleicher Würde neben den Soldaten der Wehrmacht stehen.416

[Friedensaufgaben]

Der gleiche Glaube, der gleiche Mut, die gleiche Hingabe beseelt sie. Mit diesen Kräften hat das Deutsche Rote Kreuz seine Friedensaufgaben heute, und, nach dem Willen des Führers, in Zukunft zu erfüllen, solange das Deutsche Reich nicht gezwungen ist, Freiheit und Lebensraum mit der Waffe in der Hand zu verteidigen. Die Weisheit früherer Generationen, daß ein Rotes Kreuz seine Aufgaben im Kriege nur erfüllen könne, wenn es alle seine Männer und Frauen unablässig zu praktischer Arbeit im Frieden einsetzt, gilt auch heute.417 Deshalb hat das Deutsche Rote Kreuz ein weites Programm der Friedenstätigkeit [232] unternommen, das es mit einer großen Zahl von Parteigliederungen und Organisationen in enge Arbeitsverbindung und gute Kameradschaft stellt. In der planmäßigen Durchführung eines umfassenden, aber klar abgegrenzten Arbeitsfeldes liegt das Geheimnis der Anziehungskraft, die das Deutsche Rote Kreuz heute wieder in stärkstem Maße auf Männer und Frauen ausübt, die bereit sind, als Schwestern, Helfer und Helferinnen, Mitglieder der Gemeinschaften und als Führer und Führerinnen in die Reihen des Deutschen Roten Kreuzes zu treten.

[Nationale Identität]

Das Deutsche Rote Kreuz wurzelt im Boden des deutschen Volkes. Ihm verdankt es sein Daseinsrecht und die Kraft zum Handeln. Es kann und soll deshalb auch die Kameradschaft pflegen, die alle nationalen Gesellschaften vom Roten Kreuz miteinander verbindet und im Internationalen Roten Kreuz, in dem Internationalen Komitee in Genf und der Liga der Rotkreuz-Gesellschaften in Paris ihre Stätte findet. Das Deutsche Rote Kreuz arbeitet eng mit diesen Organen zusammen an der Lösung der im Genfer Abkommen gestellten Aufgaben. Damit erfüllt es eine seinem Wesen gemäße, hohe Verpflichtung. Es achtet in den nationalen Organisationen vom Roten Kreuz in aller Welt die gleiche Verwurzelung im Boden ihrer Nationen, die allein die Grundlage fruchtbarer internationaler Arbeit sein kann.

Das Deutsche Rote Kreuz wirkt in dem festen Glauben, das Vertrauen rechtfertigen zu können, das Führer und Volk in seine Bereitschaft setzen. Es ist stolz darauf, das heutige Geschehen als neuen Beginn einer würdigen und verpflichtenden Überlieferung anfügen zu dürfen. Es ist gewiß, daß es auch in Zukunft nie an Männern und Frauen fehlen wird, die in nationalsozialistischem Geist, in bescheidenem Verzicht auf Geltung nach außen und in dem echten Stolz, im Dienst an einer Sache die Erfüllung ihres Lebens zu finden, sei es als Beruf oder neben dem Beruf, immer wieder in die Reihen des Deutschen Roten Kreuzes treten werden. Ihnen gilt der Ruf des Führers, des Schirmherrn des Deutschen Roten Kreuzes:

Rotkreuzarbeit ist selbstloser Dienst
an Volk und Vaterland in ständiger Hilfsbereitschaft.
Ich rufe alle Deutschen auf, diese Arbeit
zu fördern.418


[... Hier fehlt noch etwas. ...]

Felix Grüneisen/Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart/A06

[... Hier fehlt noch etwas. ...]


Die Typografie dieser Anlage lässt sich auf einer Webseite nicht originalgetreu wiedergeben, daher wurde sie zugunsten einer besseren Leserlichkeit leicht angepasst. Die Fußnoten des Originals sind in spitzen Klammern ❬...❭ in den Text integriert worden, damit nicht der Eindruck einer Aneignung entsteht, während die Fußnoten hier der Erläuterung und Kommentierung dienen.

Anlage 16: Dienstvorschrift für das Deutsche Rote Kreuz (DRKDv. Nr. 1)

[Gliederung, Benennung und Aufgaben]

[275]

Abschnitt III
Gliederung, Benennung und Aufgaben
  1. Das DRK. setzt sich aus folgenden drei Gliederungen zusammen:
    1. DRK.-Bereitschaften:
      a) DRK.-Bereitschaften (m.) ❬männlich❭419,
      b) DRK.-Bereitschaften (w.) ❬weiblich❭419,
    2. DRK.-Schwesternschaften,
    3. DRK.-Kreis- und Ortsgemeinschaften.
  2. Das DRK. errichtet und betreibt
    Anstalten und Einrichtungen.
  3. Die Führung des DRK. liegt in den Händen der vorgesetzten Dienststellen:
    1. DRK.-Kreisstellen420,
    2. DRK.-Landesstellen421,
    3. Präsidium des DRK.

[A 1: Bereitschaften]

A
1. DRK-Bereitschaften:

[A 1a: Bereitschaften für Männer]

a) DRK-Bereitschaften (m.):

In jedem Kreisstellenbereich bestehen eine oder mehrere DRK.-Bereitschaften (m.).

In den DRK.-Bereitschaften (m.) sind alle DRK.-Anwärter, -Helfer, -Unterführer und -Führer422 im Kreise, soweit sie nicht einer vorgesetzten Dienststelle angehören, zusammengefaßt.

Jede DRK.-Bereitschaft (m.) untersteht unmittelbar dem zuständigen vorgesetzten DRK.-Kreisführer423.

In größeren Städten, in denen mehrere Bereitschaften (m.) bestehen, ist anzustreben, daß die zur Zusammenarbeit zusammengeschlossene Bereitschaft (m.), Bereitschaft (w.) und Ortsgemeinschaft im gleichen Stadtteil beheimatet sind.

[A 1a I: Gliederung einer Bereitschaft]

I. Gliederung einer Bereitschaft (m.) (Normalbereitschaft).

  1. Die kleinste Untergliederung innerhalb einer Bereitschaft (m.) ist die Gruppe.424
    Die Gruppe besteht aus einem Gruppenführer und zwölf DRK.-Männern.
    (Die Zahl der Männer kann 8 bis 16 betragen.)425 ❬Es muß erreicht werden, daß in jeder Ortschaft eine Gruppe einer Bereitschaft (m.) des DRK. in der Mindeststärke von 1:8 besteht.❭419
  2. Drei Gruppen bilden unter einem Zugführer426 einen Zug.
    (Die Zahl der Gruppen eines Zuges kann 2 bis 4 betragen.)
  3. Drei Züge bilden eine Bereitschaft (m.).427
    (Die Zahl der Züge einer Bereitschaft (m.) kann 2 bis 4 betragen.)

[276] Sie wird geführt vom Führer der Bereitschaft (m.). Zu ihm tritt ein Stabstrupp, bestehend aus:
1 Stabswart, erforderlichenfalls mit 1 Schreiber,
1 Rechnungswart, erforderlichenfalls mit 1 Schreiber,
Kammer- und Zeugwart, erforderlichenfalls mit 1 Schreiber,
1 Sportwart,
2 Kraftfahrern428 und 2 Radfahrern als Melder.

Der Führer der Bereitschaft (m.) ist verantwortlich für die Führung der Bereitschaft (m.).

Stärke einer Bereitschaft (m.) (Normalstärke):
1 Führer der Bereitschaft (m.),
11 Angehörige des Stabstrupps,
3 Zugführer,
9 Gruppenführer,
108 DRK.-Helfer,
132 Gesamtstärke.

Über die Aufstellung von Spielmannszügen und Musikzügen erfolgt Sonderanweisung.

[A 1a II: Teilung einer Bereitschaft]

II. Teilung einer Bereitschaft (m.).

Übersteigt die Gesamtstärke einer Bereitschaft (m.) die Normalstärke (132) um mindestens 50 Mann, so kann eine neue Bereitschaft (m.) aufgestellt werden.

Übersteigt die Gesamtstärke die Normalstärke um 80 Mann, so muß eine neue Bereitschaft (m.) aufgestellt werden.

[A 1a III: Benennungen und Abzeichen]

III. Benennungen und Abzeichen.

  1. Jede Bereitschaft (m.) wird mit dem Namen ihrer Kreisstelle420 benannt. Befinden sich in einem Kreisstellenbereich mehrere Bereitschaften (m.), so werden sie durchnumeriert, z. B.:
    „Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (m.) — Wittenberg-Stadt“
    oder
    „Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (m.) — München 2“.
  2. Sonderbereitschaften (Wasserrettungs- oder Gebirgsrettungsbereitschaften, s. A 1a V) werden mit passenden geographischen Namen benannt, z. B.:
    „Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (m.) — Havel 1“
    oder
    „Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (m.) — Zugspitze".
  3. Jeder Angehörige einer Bereitschaft (m.) trägt den Namen seiner Bereitschaft auf dem rechten Oberarm (s. Bekleidungsvorschrift und Anzugordnung).429
  4. Die Züge werden innerhalb einer Bereitschaft (m.) laufend durchnumeriert und können zusätzlich in Klammern eine Ortsbezeichnung erhalten, z. B.:
    „Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (m.) — Wittenberg-Land 2
    1. Zug (Reinsdorf)“.
  5. Die Gruppen werden innerhalb der Bereitschaften (m.) laufend durchnumeriert und können zusätzlich in Klammern eine Ortsbezeichnung erhalten, z. B.:
    „Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (m.) — Wittenberg-Land 2
    4. Gruppe (Pratau)“.
[A 1a IV: Aufstellungs- und Benennungsbefugnisse]

[277]
IV. Aufstellungs- und Benennungsbefugnisse für Bereitschaften (m.) und ihre Untergliederungen.

  1. Aufstellung und Benennung bzw. Teilung von Bereitschaften (m.) befiehlt auf Vorschlag des Kreisführers423 der Landesführer430.
  2. Aufstellung und Benennung der Gruppen und Züge befiehlt auf Vorschlag des Führers der Bereitschaft (m.) der Kreisführer.
[A 1a V: Sonderbereitschaften]

V. Sonderbereitschaften (bzw. Züge und Gruppen).

Für Wasser- und Gebirgsrettungsdienst innerhalb des Bereiches einer DRK-Kreisstelle420 können mit Zustimmung der vorgesetzten Landesstelle421 besondere Wasser- bzw. Gebirgsrettungsbereitschaften (m.) aufgestellt werden.

Bei den Wasserrettungsbereitschaften ist der Stabstrupp um einen Unterführer als Bootswart zu verstärken, für jedes Wasserfahrzeug der Bereitschaft ist je ein Unterführer als Bootsführer zusätzlich einzusetzen.

Für sonstige Sonderbereitschaften, deren Aufstellungsnotwendigkeit sich aus Aufgaben des DRK. ergibt, z. B. Grubenrettungsdienst, werden nach Richtlinien des Präsidenten des DRK. Aufstellung und Gliederung durch den DRK.-Landesführer430 befohlen.

[A 1b: Bereitschaften für Frauen]

b) DRK.-Bereitschaften (w.):

In jedem Kreisstellenbereich bestehen eine oder mehrere DRK.-Bereitschaften (w.).

In den DRK.-Bereitschaften (w.) sind alle DRK.-Anwärterinnen, -Helferinnen, Schwesternhelferinnen, Unterführerinnen und -Führerinnen im Kreise, soweit sie nicht einer vorgesetzten Dienststelle angehören, zusammengefaßt.

Jede DRK.-Bereitschaft (w.) untersteht unmittelbar dem zuständigen vorgesetzten DRK.-Kreisführer423.

Bei Aufstellung der Bereitschaften (w.) ist mit Rücksicht auf den gemeinsamen Bereitschaftsdienst anzustreben, daß neben jeder bestehenden m. Bereitschaft eine w. Bereitschaft gebildet wird.

Die Gesamtstärke der Bereitschaft (w.) braucht nicht mit der der entsprechenden Bereitschaft (m.) übereinzustimmen.

In größeren Städten, in denen mehrere Bereitschaften (w.) aufzustellen sind, ist anzustreben, daß die zur Zusammenarbeit zusammengeschlossene Bereitschaft (w.), Bereitschaft (m.) und Ortsgemeinschaft im gleichen Stadtteil beheimatet sind.

[A 1b I: Gliederung einer Bereitschaft]

I. Gliederung einer Bereitschaft (w.) (Normalbereitschaft).

  1. Die kleinste Untergliederung innerhalb einer Bereitschaft (w.) ist die Gruppe. Die Gruppe besteht aus:
    1 Gruppenführerin und
    12 DRK.-Helferinnen/DRK.-Schwesternhelferinnen.
    (Die Zahl der Helferinnen Schwesternhelferinnen kann 8 bis 16 betragen.) ❬Es muß erreicht werden, daß in jeder Ortschaft eine Gruppe einer Bereitschaft (w.) des DRK. in der Mindeststärke von 1:8 besteht.❭
  2. Drei Gruppen bilden unter einer Zugführerin einen Zug.
    (Die Zahl der Gruppen eines Zuges kann 2 bis 4 betragen.)
  3. Drei Züge bilden eine Bereitschaft (w.).
    (Die Zahl der Züge einer Bereitschaft (w.) kann 2 bis 4 betragen.)
    [278] Sie wird geführt von der Führerin der Bereitschaft (w.).
    Zur Führerin der Bereitschaft (w.) tritt ein Stabstrupp, bestehend aus:
    1 Stabswartin, erforderlichenfalls mit 1 Schreiberin,
    1 Rechnungswartin, erforderlichenfalls mit 1 Schreiberin
    1 Kammer- und Zeugwartin, erforderlichenfalls mit 1 Schreiberin,
    1 Sportwartin,
    2 Radfahrerinnen als Melderinnen428.
    Die Führerin der Bereitschaft (w.) ist verantwortlich für die Führung der Bereitschaft (w.).
  4. Stärke einer Bereitschaft (w.) (Normalstärke):
    1 Führerin der Bereitschaft (w.),
    9 Angehörige des Stabstrupps,
    3 Zugführerinnen,
    9 Gruppenführerinnen,
    108 Helferinnen/Schwesternhelferinnen,
    130 Gesamtstärke.
[A 1b II: Teilung einer Bereitschaft]

II. Teilung einer Bereitschaft (w.).

Übersteigt die Gesamtstärke einer Bereitschaft (w.) die normale Stärke (130) um mindestens 50 Mann, so kann eine neue Bereitschaft (m.) aufgestellt werden.

Übersteigt die Gesamtstärke die Normalstärke um 80, so muß eine neue Bereitschaft (w.) aufgestellt werden.

[A 1b III: Benennungen und Abzeichen]

III. Benennungen und Abzeichen.

  1. Jede Bereitschaft (w.) wird mit dem Namen ihrer Kreisstelle420 benannt. Befinden sich in einem Kreisstellenbereich mehrere Bereitschaften (w.), so werden sie durchnumeriert, z. B.:
    „Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (w.) — Wittenberg-Stadt“
    oder
    „Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (m.) — München 2“.
  2. Jede Angehörige einer Bereitschaft (w.) trägt den Namen ihrer Bereitschaft auf dem rechten Oberarm (s. Bekleidungsvorschrift und Anzugordnung).429
  3. Die Züge werden innerhalb einer Bereitschaft (w.) laufend durchnumeriert und können zusätzlich in Klammern eine Ortsbezeichnung erhalten, z. B.:
    „Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (w.) — Wittenberg-Land 2
    1. Zug (Reinsdorf)“.
  4. Die Gruppen werden innerhalb der Bereitschaften (w.) laufend durchnumeriert und können zusätzlich in Klammern eine Ortsbezeichnung erhalten, z. B.:
    „Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (w.) — Wittenberg-Land 2
    4. Gruppe (Pratau)“.
[A 1b IV: Aufstellungs- und Benennungsbefugnisse]

IV. Aufstellungs- und Benennungsbefugnisse für Bereitschaften (w.)

  1. Aufstellung und Benennung bzw. Teilung von Bereitschaften (w.) befiehlt auf Vorschlag des Kreisführers423 der Landesführer430.
  2. Aufstellung und Benennung der Gruppen und Züge befiehlt auf Vorschlag der Führerin der Bereitschaft (w.) der Kreisführer.

[A 2: Schwesternschaften]

[279]

2. DRK-Schwesternschaften:

[A 2a: Gliederung431]

a) Gliederung:

Die Schwestern des DRK. sind in Schwesternschaften zusammengefaßt, die die Form von Mutterhäusern haben.

Leiter der Schwesternschaft sind die Oberin und der Vorsitzende. Oberin und Vorsitzender werden in der Leitung der Schwesternschaft durch den Verwaltungsrat unterstützt.

Jedes DRK.-Mutterhaus kann folgende Arten von Schwestern umfassen:

  1. DRK.-Schwesternschülerinnen.
    Die DRK.-Schwesternschülerinnen bilden den Nachwuchs für die DRK.-Schwesternschaften.
  2. DRK.-Schwestern.
  3. DRK.-Probeschwestern.
    DRK-Probeschwestern sind solche Schwestern, die innerhalb oder außzerhalb des DRK. ausgebildet sind, die staatliche Anerkennung als Krankenpflegerin besitzen, aber noch nicht endgültig als DRK.-Schwestern in die DRK.-Schwesternschaft aufgenommen sind, da sie noch eine bestimmte Probezeit abzuleisten haben.
  4. DRK.-Hilfsschwestern.
    DRK.-Hilfsschwestern sind solche Schwestern, die, ohne fest in die Schwesternschaft aufgenommen zu werden, in einem bestimmten Vertragsverhältnis zu einer DRK.-Schwesternschaft stehen.
  5. DRK.-Reserve-Schwestern.
    DRK.-Reserve-Schwestern sind solche Schwestern, die von Behörden und Gemeinden als Beamtin oder in ein beamtenähnliches Verhältnis übernommen worden sind und die in ein Reserveverhältnis zu ihrem Mutterhaus als Reserve-Schwestern treten.
  6. DRK.-Fachschwestern.
    DRK.-Fachschwestern sind solche Schwestern, die eine besondere fachliche Ausbildung nachweisen können, z. B. Büro, Wirtschaftsbetrieb, Röntgen u. dgl.
  7. DRK.-Bereitschaftsschwestern.
    DRK.-Bereitschaftsschwestern sind solche ehemaligen Kriegs- und KK.-Schwestern, die sich dem DRK. für die Mitarbeit im Bereitschaftsdienst wieder zur Verfügung gestellt haben.

[A 2b: Benennungen]

b) Benennungen:

Die Schwesternschaften des DRK. werden mit Namen benannt, z. B.:
„Deutsches Rotes Kreuz — Schwesternschaft Märkisches Haus“.

[A 2c: Aufstellungs- und Benennungsbefugnisse]

c) Aufstellungs- und Benennungsbefugnisse für DRK.-Schwesternschaften:

Aufstellung und Benennung von DRK.-Schwesternschaften befiehlt, gegebenenfalls auf Vorschlag des DRK.-Landesführers430, der Präsident des DRK.

[A 2d: Aufgaben]

d) Aufgaben

Die Schwesternschaften des DRK. haben die Aufgabe, die erforderliche Anzahl staatlich geprüfter, im Kriegssanitätsdienst ausgebildeter Schwestern für den Sanitätsdienst der Wehrmacht im Frieden und Krieg, den zivilen, behördlichen Luftschutz, den amtlichen Sanitätsdienst bei besonderen Notständen sowie für die Mitarbeit an der Voltsgesundheit bereitzuhalten.

[280] Die Schwesternschaften des DRK. sind verpflichtet, im Bereitschaftsdienst des DRK., insbesondere bei der Ausbildung und Fortbildung der Helferinnen und Schwesternhelferinnen des DRK. mitzuwirken.

Näheres siehe besondere Dienstvorschrift für die Schwesternschaften des DRK. (DRK. Dv. Nr. 2).

[A 3: Kreis- und Ortsgemeinschaften]

DRK.-Kreis- und Ortsgemeinschaften:

[A 3a: Gliederung]

a) Gliederung:

In jedem Kreisstellenbereich besteht eine DRK.-Kreisgemeinschaft.

In der DRK.-Kreisgemeinschaft sind alle m. und w. Mitglieder des DRK. im Kreise, soweit sie nicht einer m. oder w. Bereitschaft, einer Schwesternschaft oder einer vorgesetzten DRK.-Dienststelle angehören, zusammengefaßt.

Die DRK.-Kreisgemeinschaft untersteht unmittelbar dem zuständigen vorgesetzten DRK.-Kreisführer423.

Dieser kann sich in der Leitung der Kreisgemeinschaft durch eine geeignete Persönlichkeit vertreten lassen.

Die DRK.-Kreisgemeinschaft kann in DRK.-Ortsgemeinschaften aufgeteilt werden.

[A 3b: Aufteilung einer Kreisgemeinschaft in Ortsgemeinschaften]

b) Aufteilung einer DRK.-Kreisgemeinschaft in DRK.-Ortsgemeinschaften:
  1. In größeren Städten, in denen mehrere m. und mehrere w. Bereitschaften bestehen (z. B. Köln), ist die Kreisgemeinschaft zahlenmäßig und örtlich in Ortsgemeinschaften aufzuteilen derart, daß sich je 1 (1 bis 2) Bereitschaft (m.), 1 (1 bis 2) Bereitschaft (w.) und 1 Ortsgemeinschaft zur Zusammenarbeit zusammenschließen können.
  2. In einem Stadtkreise, in dem nur 1 (1 bis 2) Bereitschaft (m.) und 1 (1 bis 2) Bereitschaft (w.) bestehen, erübrigt sich die Aufteilung der Kreisgemeinschaft in Ortsgemeinschaften.
  3. In Landkreisen ist die Kreisgemeinschaft in Ortsgemeinschaften aufzuteilen derart, daß in jeder Stadt und in jeder Ortschaft des Landkreises eine Ortsgemeinschaft gebildet wird.
  4. Jede Ortsgemeinschaft ist aus m. und w. DRK.-Mitgliedern zu bilden. Eine Aufteilung in m. oder w. Ortsgemeinschaften ist verboten. Die Gesamtzahl der Ortsgemeinschaften bildet die Kreisgemeinschaft.
  5. Der Kreisführer423 bestellt eine geeignete Persönlichkeit zum Leiter/Leiterin jeder Ortsgemeinschaft. Der Leiter/Leiterin einer Ortsgemeinschaft untersteht unmittelbar dem Kreisführer bzw. dem ihn stellvertretenden Leiter der Kreisgemeinschaft.

[A 3c: Benennungen]

c) Benennungen:
  1. Die Kreisgemeinschaft wird mit dem Namen der Kreisstelle420 benannt, z. B.
    „Deutsches Rotes Kreuz — Kreisgemeinschaft Wittenberg-Stadt“,
  2. Ortsgemeinschaften:
    1. In größeren Städten werden Ortsgemeinschaften mit dem Ortsnamen der Kreisstelle benannt und derart durchnumeriert, daß die Nummer nach Möglichkeit mit der der m. und w. Bereitschaft, mit denen sie zusammenarbeiten, übereinstimmt, z. B.:
      „Deutsches Rotes Kreuz. — Ortsgemeinschaft Köln 2“.
    2. In Landkreisen werden die Ortsgemeinschaften benannt mit dem Namen der Städte und Ortschaften, in denen sie bestehen, z. B.:
      „Deutsches Rotes Kreuz. — Ortsgemeinschaft Angermünde“
      oder
      „Deutsches Rotes Kreuz. — Ortsgemeinschaft Chorin“.

    [A 3d: Aufstellungs- und Benennungsbefugnisse]

    d) Aufstellungs- und Benennungsbefugnisse für Kreis- und Ortsgemeinschaften:

    Aufstellung und Benennung von DRK.-Kreis- und Ortsgemeinschaften befiehlt in seinem Dienstbereich der Kreisführer423.

    [A 3e: Aufgaben]

    e) Aufgaben:

    Die DRK.-Kreis- und Ortsgemeinschaften haben verantwortungsvolle und große Aufgaben des DRK. zu erfüllen. Ihre Mitglieder sollen sich im allgemeinen nicht mit einer passiven, zahlenden Mitgliedschaft begnügen, sondern nach Möglichkeit aktiv mitarbeiten.

    Das Verständnis der einzelnen Mitglieder der Kreis- und Ortsgemeinschaften hierfür zu gewinnen, ihre Opferbereitschaft zu wecken und sie dafür zu schulen, daß sie praktische Aufgaben des Bereitschaftsdienstes zu erfüllen geeignet sind, ist eine Grundlage für den gesamten Aufbau des DRK.

    Von der Arbeit der Kreis- und Ortsgemeinschaften hängt in hohem Maße die Aufstellung, Ausbildung und Ausrüstung der Bereitschaften und Schwesternschaften, die Errichtung, der Ausbau und Betrieb der Anstalten und Einrichtungen und nicht zum wenigsten die Erfüllung aller der Anforderungen ab, die an das DRK. herantreten können. Sie sind also mit verantwortlich für die Leistungsfähigkeit und Schlagkraft des ganzen DRK.

    Insbesondere haben die DRK.-Kreis- und Ortsgemeinschaften folgende Aufgaben:

    1. Werbung von Mitgliedern für alle Gliederungen des DRK.,
    2. Mithilfe bei der Errichtung, dem Ausbau und Betrieb der Anstalten und Einrichtungen des DRK.,
    3. tätige Mitarbeit für den Bereitschaftsdienst des DRK. und auf allen dem Bereitschaftsdienst dienenden Arbeitsgebieten, insbesondere Beschaffung bzw. Anfertigung und Lagerung von Ber.-Material und -Gerät, sowie aktive Unterstützung der Arbeit der Bereitschaften und Schwesternschaften.

    [A 3f: Arbeitsverteilung]

    f) Arbeitsverteilung:

    Der Kreisführer423 bestellt in der Kreisgemeinschaft und auf Vorschlag der Leiter/Leiterinnen der Ortsgemeinschaften innerhalb der Ortsgemeinschaften auf Grund organisatorischer und arbeitsmäßiger Erfordernisse eine ausreichende Anzahl geeigneter Persönlichkeiten, die gewillt und geeignet sind, die beschriebenen Aufgabengebiete innerhalb der Kreisgemeinschaft und der Ortsgemeinschaften zu bearbeiten.

    [A 3g: Zuteilung von Angehörigen einer Kreis- oder Ortsgemeinschaft in die Kreisstelle]

    g) Zuteilung von Angehörigen einer DRK.-Kreis- oder Ortsgemeinschaft in die DRK.-Kreisstelle:

    Der stellvertretende Leiter der Kreisgemeinschaft, der Leiter/Leiterin einer Ortsgemeinschaft sowie Persönlichkeiten, die sich ebenfalls in ständiger Mitarbeit für den Bereitschaftsdienst des DRK. bewährt haben, können auf ihren Antrag der der zuständigen vorgesetzten Kreisstelle420 zugeteilt werden und nach Ableistung der [282] erforderlichen Ausbildungen und Prüfungen die Berechtigung zum Tragen der DRK.-Dienstkleidung verliehen erhalten.

    Absatz A2 und Absatz F3 der Personalvorschrift finden sinngemäß Anwendung.

    [B: Anstalten und Einrichtungen]

    B
    Anstalten und Einrichtungen:

    1. Einrichtungen für den Bereitschaftsdienst:
      Die Einrichtungen für den Bereitschaftsdienst des DRK. unterstehen im allgemeinen dem zuständigen vorgesetzten Kreisführer423.
    2. Anstalten: Die Anstalten des DRK. unterstehen im allgemeinen dem zuständigen vorgesetzten Landesführer430.

    [C: Vorgesetzte Dienststellen]

    C
    Vorgesetzte Dienststellen:

    Vorgesetzte Dienststellen haben den Zweck, den unterstellten Gliederungen die zu leistende organisatorische und praktische Arbeit zu ermöglichen, ihnen hierbei behilflich zu sein und sie verantwortlich in allen Dienstzweigen zu überwachen. Eine vorgesetzte Dienststelle, die glaubt, Selbstzweck zu sein, schädigt die Organisation und muß in der Führung umbesetzt werden.

    Da — soweit irgend möglich — an dem Grundsatz der ehrenamtlichen Arbeit im DRK. festgehalten werden muß, sollen die Führer der vorgesetzten Dienststellen ihrem Stabe im Rahmen dieser Dienstvorschrift so viele ehrenamtliche m. und w. Mitarbeiter zuführen, wie zur Bewältigung der anfallenden Arbeit erforderlich sind.

    Vorgesetzte Dienststellen im DRK. sind:

    1. die DRK.-Kreisstellen,
    2. die DRK.-Landesstellen,
    3. das Präsidium des DRK.

    [C 1: Kreisstelle]

    1. Die DRK.-Kreisstelle

    Am Sitze jedes Land- und Stadtkreises (entspr. der inneren Verwaltung) befindet sich eine DRK.-Kreisstelle420.

    Die DRK.-Kreisstelle wird mit dem Namen des Kreises bezeichnet, z. B.:
    „Deutsches Rotes Kreuz — Kreisstelle Wittenberg-Stadt“
    oder
    „Deutsches Rotes Kreuz — Kreisstelle Wittenberg-Land“.

    Der DRK.-Kreisstellenbereich umfaßt das Gebiet des betr. Kreises.

    Die DRK.-Kreisstelle führt der DRK.-Kreisführer423.

    Ihm unterstehen unmittelbar:

    1. die Bereitschaften (m.),
    2. die Bereitschaften (w.),
    3. die Kreisgemeinschaften und
    4. die Einrichtungen für den Bereitschaftsdienst seines Kreisstellenbereiches.

    Zum DRK.-Kreisführer tritt ein Stab, bestehend aus:

    1. 1 Adjutantur und
    2. 5 Abteilungen.
    [Adjutantur]

    Adjutantur:
    Die Adjutantur432 besteht aus 1 Adjutanten433 und 1 bis 2 m. oder w. Mitarbeitern und bearbeitet folgende Sachgebiete:

    1. Geschäftsverkehr und Geschäftsordnung,
    2. Posteingang und -ausgang,
    3. Einteilung und Überwachung des inneren Dienstes der Dienststelle,
    4. Vorbereitung von Dienstreisen, Besprechungen, Tagungen,
    5. Diensttagebuch.
    [Führungsabteilung (Abteilung I)]

    Führungsabteilung (Abt. I):
    Der Leiter der Führungsabteilung ist zugleich der ständige Vertreter des Kreisführers423.
    Er muß stets, auch wenn der Kreisführer selbst ein Arzt sein sollte, approbierter deutscher Arzt sein, wenn irgend möglich, ein erfahrener Sanitätsoffizier d. R.434 oder a. D.

    Der Führungsabteilung gehören an:

    1. Eine DRK.-Führerin als Ber.-Leiterin der Kreisstelle und eine Stellvertreterin.
      Die Ber.-Leiterin der Kreisstelle besitzt die Stellung einer Abteilungsleiterin einer DRK.-Kreisstelle.
      Sie ist darüber hinaus im Dienstbereich der Kreisstelle nach Weisung des vorgesetzten Kreisführers und seines Vertreters die verantwortliche Leiterin des gesamten Bereitschaftsdienstes (w.) im Kreisstellenbereich. Sie hat als solche im Einvernehmen mit den DRK.-Ärzten und -Ärztinnen und dem DRK.-Apotheker der Führungsabteilung eng zusammenzuarbeiten, sie hat Vorgesetzteneigenschaft gegenüber den Bereitschaften (w.) und hinsichtlich der Mitarbeit für den Bereitschaftsdienst auch gegenüber den Mitgliedern (w.) der Kreisgemeinschaft.
      Die Ber.-Leiterin der Kreisstelle bearbeitet folgende Sachgebiete:
      1. Überwachung der Aufstellung und des inneren Dienstbetriebes sowie der Ausbildung, Fortbildung und Prüfungen der Bereitschaften (w.),
      2. Anforderung und Vermittlung von DRK.-Schwestern für Bereitschaften (w.) zu Ausbildungszwecken und Vermittlung von Ausbildungsstätten,
      3. Überwachung des Bereitschaftsdienstes der Bereitschaften (w.) (in dieser Eigenschaft hat sie Einsichtsrecht in die Dienstbücher des Bereitschaftsdienstes, soweit weibliche Bereitschaftskräfte beteiligt sind),
      4. Heranziehung der weiblichen Angehörigen der Kreis- und Ortsgemeinschaften für Aufgaben des Bereitschaftsdienstes im Einvernehmen und in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen DRK.-Apotheker (Beschaffung bzw. Anfertigung und Lagerung von Ber.-Material und -Gerät).
      Die Stellvertreterin unterstützt die Ber.-Leiterin bei ihren Obliegenheiten und arbeitet nach ihrer Weisung.
    2. Alle DRK.-Ärzte und DRK.-Ärztinnen des Kreisstellenbereiches (einschl. der Ärzte und Ärztinnen, die eine Bereitschaft führen).
      Der Leiter der Führungsabteilung verteilt die gesamte ärztliche Ausbildungsaufgabe des Kreisstellenbereichs (einschl. der Ausbildung für den Luftschutz, der Arbeitsmaiden usw.) an alle DRK.-Ärzte und Arztinnen.
      [284] Er teilt denjenigen Bereitschaften, deren Führer kein Arzt/Ärztin ist, zur Ausbildung für ständig oder von Fall zu Fall einen Arzt/Ärztin zu (siehe Abschnitt VI).
      Die Ärzte und Ärztinnen der Führungsabteilung arbeiten bei der Ausbildung der Bereitschaften (w.) im Einvernehmen mit der Ber.-Leiterin des Kreises.
    3. Ein DRK.-Apotheker, wenn möglich, ein erfahrener Wehrmacht-Apotheker d. R.434 oder a. D.
      Der DRK.-Apotheker arbeitet entsprechend der Dienstanweisung für die DRK.-Apotheker (siehe Abschnitt VII).
    4. Zur Führungsabteilung treten 3 bis 6 m. oder w. Mitarbeiter.
      Die Führungsabteilung bearbeitet folgende Sachgebiete:
      1. Organisation,
      2. den gesamten Bereitschaftsdienst,
      3. Ausbildung und Ausrüstung,
      4. Sport,
      5. den ärztlichen Dienst im DRK.,
    [Personalabteilung (Abteilung II)]

    Personalabteilung (Abt. II):
    Die Personalabteilung besteht aus 1 DRK.-Führer und 1 bis 3 m. oder w. Mitarbeitern und bearbeitet folgende Sachgebiete:

    1. Alle Personal- und Ergänzungsangelegenheiten,
    2. Personalstatistik,
    3. Disziplinar- und Beschwerdeangelegenheiten,
    4. Ehrenzeichen und Auszeichnungen.
    [Verbindungsabteilung zur NSF (Abteilung III)]

    Verbindungsabteilung zur NSF. (Abt. III):
    Die Verbindungsabteilung zur NSF.435 besteht aus 1 DRK.-Führerin und 1 bis 3 Mitarbeiterinnen und bearbeitet folgende Sachgebiete:

    1. weltanschauliche Erziehung aller w. Mitglieder des DRK.,
    2. politische Beurteilung der führenden Rotkreuz-Frauen (die politische Beurteilung selbst gibt der zuständige Hoheitsträger verbindlich ab),
    3. politische Schulung der führenden Rotkreuz-Frauen,
    4. Unterstützung der DRK.-Arbeit durch das Deutsche Frauenwerk436.
    [Verwaltungsabteilung (Abteilung IV)]

    Verwaltungsabteilung (Abt. IV):
    Die Verwaltungsabteilung besteht aus 1 DRK.-Führer und 3 bis 6 m. oder w. Mitarbeitern und bearbeitet folgende Sachgebiete:

    1. Haushaltsaufstellung,
    2. Buchhaltung,
    3. Geld- und Vermögensnachweis,
    4. Beschaffung von Bekleidung usw.,
    5. Bauvorhaben,
    6. Rechtsangelegenheiten, insbesondere Prozesse,
    7. Darlehnsaufnahme und Tilgung,
    8. Fürsorgeangelegenheiten.
    [Presse- und Werbeabteilung (Abteilung V)]

    Presse- und Werbeabteilung (Abt. V):
    Die Presse- und Werbeabteilung besteht aus 1 DRK.-Führer oder 1 DRK.-Führerin und 1 bis 3 m. oder w. Mitarbeitern und bearbeitet folgende Sachgebiete: [285]

    1. Wort- und Bildberichterstattung,
    2. Beziehungen zur NS.-, Kreis- und Ortspresse. Belieferung mit Bericht- und Werbematerial,
      Bezieherwerbung für DRK.-Zeitschrift,
    3. Film- und Lichtbildwerbung des DRK.,
    4. Vorbereitung von Werbetagen und Sonderveranstaltungen nach Weisung des Präsidenten des DRK.,
    5. Rotkreuz-Lotterie.
    [Wasser- und Gebirgs-Rettungskommandos]
    Anhang

    Wasser- und Gebirgs-Rettungskommandos:

    1. Erfordert der Rettungsdienst an größeren Wasserflächen oder in Gebirgen die Zusammenfassung des Wasser- oder Gebirgs-Rettungsdienstes über die Grenzen eines Kreises hinaus, so ist vom zuständigen DRK.-Landesführer430 mit Zustimmung des Präsidenten des DRK. für ein solches Gebiet ein
      „Wasser-Rettungskommando"
      bzw. „Gebirgs-Rettungstommando“
      aufzustellen.
      Die Gliederung dieses Wasser- bzw. Gebirgs-Rettungskommandos in Stab-Bereitschaften (m. und w.) und Gemeinschaften ist der Gliederung einer Kreisstelle entsprechend sinngemäß durchzuführen (zum Zwecke der Aufstellung eines solchen Kommandos können aus den anliegenden Kreisstellenbereichen Teile ihrer Gliederungen abgetrennt werden).
      Ein solches Wasser- bzw. Gebirgs-Rettungskommando wird vom Landesführer430 mit Zustimmung des Präsidenten des DRK. mit einem passenden geographischen Namen benannt.
      Die Führungsabteilung des Stabes eines solchen Kommandos ist um einen DRK.-Führer als technischen Sachverständigen zu verstärken.
      Ein solches Wasser- bzw. Gebirgs-Rettungskommando untersteht unmittelbar dem zuständigen Landesführer430. Für seinen Dienstbetrieb gelten die entsprechenden Abschnitte dieser Dienstvorschrift sinngemäß.
    2. Erfordert der Rettungsdienst an größeren Wasserflächen oder in Gebirgen die Zusammenfassung der Wasser- oder Gebirgs-Rettungsdienste über die Grenzen eines Landesstellenbereiches hinaus, so haben die beteiligten DRK.-Landesführer430 in gegenseitigem Einvernehmen Vorschläge über ertl. Aufstellung, Gliederung und Befehlsführung eines gemeinsamen Wasser- bzw. Gebirgs-Rettungskommandos oder andere Vorschläge über Durchführung einer zweckmäßigen Ausgestaltung des Rettungsdienstes in solchen Gebieten dem Präsidenten des DRK. einzureichen.
    3. Entsprechend ist bei anders gearteten Sonder-Rettungskommandos zu verfahren.

    [C 2: Landesstelle]

    2. Die DRK.-Landesstelle

    Die DRK.-Kreisstellen420 unterstehen der DRK.-Landesstelle421.

    Der DRK.-Landesstellenbereich umfaßt den vom Präsidenten des DRK. festgelegten Dienstbereich der DRK.-Landesstelle.

    [286] Die DRK.-Landesstelle führt der DRK.-Landesführer430. Ihm unterstehen unmittelbar:

    1. die DRK.-Kreisstellen,
    2. die DRK.-Anstalten

    seines Landesstellenbereiches.

    Die DRK.-Schwesternschaften unterstehen ihm gemäß der Dienstvorschrift für die Schwesternschaften (DRK. Dv. Nr. 2 Abschnitt S).

    Er arbeitet ferner im engen Einvernehmen mit den für seinen Landesstellenbereich zuständigen Inspekteuren des DRK. (Beauftragte des Kommissars der Freiw. Krankenpflege).

    Die Aufgaben der Inspekteure des DRK. (Beauftragte des Kommissars der Freiw. Krantenpflege), die am Standort jedes Wehrkreiskommandos ihren Dienstsitz haben, sind in einer besonderen Dienstanweisung für die Inspekteure des DRK. festgelegt.

    Um den Inspekteuren des DRK. die Durchführung der ihnen gemäß der angezogenen Dienstanweisung obliegenden Aufgaben zu ermöglichen, haben die DRK.-Landesführer430 sie über alles Erforderliche auf dem laufenden zu halten; insbesondere fallen hierunter:

    1. Übermittlung von Personalnachweisungen,
    2. Übermittlung von Materialnachweisungen,
    3. rechtzeitige Übermittlung der Termine größerer Übungen, wichtiger Lehrgänge und Prüfungen.

    Zum DRK.-Landesführer430 tritt ein Stab, bestehend aus:

    1. 1 Adjutantur und
    2. 6 Hauptabteilungen.
    [Adjutantur]

    Adjutantur:
    Die Adjutantur432 hat die gleiche Personalzusammensetzung und bearbeitet die gleichen Sachgebiete wie die Adjutantur der Kreisstelle.

    [Führungshauptabteilung (Hauptabteilung I)]

    Führungshauptabteilung (Hauptabt. I):
    Der Leiter der Führungshauptabteilung ist zugleich der ständige Vertreter des Landesführers430.

    Er muß stets, auch wenn der Landesführer430 selbst ein Arzt sein sollte, approbierter deutscher Arzt sein, wenn irgend möglich, ein erfahrener Sanitätsoffizier d. R.434 oder a. D.

    Der Führungshauptabteilung gehören an:

    1. eine DRK.-Führerin als Ber.-Leiterin der Landesstelle und eine Stellvertreterin.
      Die Ber.-Leiterin der Landesstelle besitzt die Stellung einer Hauptabteilungsleiterin einer DRK.-Landesstelle.
      Sie überwacht nach Weisung des vorgesetzten Landesführers430 und seines Vertreters verantwortlich den gesamten weiblichen Bereitschaftsdienst im Landesstellenbereich im Einvernehmen und in enger Zusammenarbeit mit den DRK.-Ärzten und dem DRK.-Apotheker der Führungshauptabteilung.
      Die Stellvertreterin unterstützt die Ber.-Leiterin der Landesstelle bei ihren Obliegenheiten und arbeitet nach ihrer Weisung.
    2. Mehrere DRK.-Ärzte, nach Möglichkeit erfahrene Sanitätsoffiziere d. R.434oder a. D.
      [287] Die Zahl dieser Ärzte ist so zu bemessen, daß auf etwa 5 bis 10 Kreisstellen des betreffenden Landesstellenbereichs je ein Arzt kommt.
      Der Leiter der Führungshauptabteilung teilt jedem dieser Ärzte einen bestimmten Teil des Landesstellenbereichs mit etwa je 5 bis 10 Kreisstellen zu und beauftragt ihn mit der Besichtigung der Bereitschaften dieses Teiles des Landesstellenbereichs.
      Die Ärzte der Führungshauptabteilung führen ihre Besichtigungen durch auf Grund der ihnen einzureichenden Dienstpläne der m. und w. Bereitschaften des zugeteilten Dienstbereichs und erstatten dem Leiter der Führungshauptabteilung unmittelbar Bericht.
      Bei Besichtigungen von Bereitschaften (w.) arbeiten sie im Einvernehmen mit der Ber.-Leiterin der Landesstelle.
    3. Ein DRK.-Apotheker, wenn möglich, ein erfahrener Wehrmacht-Apotheker d. R.434oder a. D.
      Der DRK.-Apotheter arbeitet entsprechend der Dienstanweisung für DRK.-Apotheker (siehe Abschnitt VII).
    4. Zur Führungshauptabteilung treten 3 bis 6 m. oder w. Mitarbeiter.
      Die Führungshauptabteilung bearbeitet die gleichen Sachgebiete wie die Führungsabteilung der Kreisstelle.
    [Hauptabteilungen II bis V]

    Hauptabteilungen II bis V.
    Die Hauptabteilungen II bis V haben dieselbe Personalzusammensetzung und bearbeiten dieselben Sachgebiete wie die entsprechenden Abteilungen der Kreisstelle.

    [Schwesternwesen (Hauptabteilung VI)]

    Hauptabteilung für Schwesternwesen (Hauptabt. VI).
    Die Hauptabteilung für Schwesternwesen leitet eine Oberin des Landesstellenbereichs. In der Hauptabteilung für Schwesternwesen werden diejenigen Fragen bearbeitet, die die Mitarbeit der Schwestern im Bereitschaftsdienst betreffen. Die Leitung der Schwesternschaften selbst liegt gemäß der DRK. Dr. Nr. 2 in Händen des Präsidiums (Amt VI).

    [Abteilungen unterhalb der Hauptabteilungen]

    Der DRK.-Landesführer430 kann die Hauptabteilungen seiner Dienststelle in Abteilungen untergliedern gemäß einer besonderen Anweisung des Präsidenten des DRK.

    [C 3: Präsidium]

    2. Das Präsidium des DRK.

    Das Präsidium des DRK. befindet sich in Berlin und wird geführt vom Präsidenten und vom Geschäftsführenden Präsidenten des DRK.

    [Gliederung des Präsidiums]

    Das Präsidium des DRK. gliedert sich in:

    1. eine Hauptadjutantur437 und
    2. die Ämter I bis VII.

    Die Hauptadjutantur und die Ämter I bis VI sind für die Sachgebiete der entsprechenden Hauptabteilungen der DRK.-Landesstellen zuständig.

    Das Amt VIl (Auslandsdienst) bearbeitet die auswärtigen Angelegenheiten des DRK.

    [Unterstellungen]

    Dem Präsidenten und dem Geschäftsführenden Präsidenten unterstehen unmittelbar

    1. die DRK.-Landesstellen,
    2. die Inspekteure des DRK.,
    3. bestimmte Anstalten und Einrichtungen.

    Erläuterungen

    1. 1,0 1,1 Das Vorwort stammte von Ernst Robert Grawitz (1899–1945), der von 1937 (Ernennung in 1936) bis zu seinem Selbstmord in 1945 der neben Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha (1884–1954), dem Präsidenten, zunächst der stellvertretende und dann der Geschäftsführende Präsident des Deut­schen Roten Kreu­zes war.
    2. Im Artikel Deutsches Rotes Kreuz sind die verschiedenen Organisationen dieses Namens, die es im Laufe der Geschichte gab, dar­ge­stellt.
    3. Die erste Organisation namens Deutsches Rotes Kreuz wurde tatsächlich erst am 1921 gegründet. 75 Jahre vor 1939, also in 1864, gab es noch keinen deutschen Gesamtstaat, der erst 1871, nach dem Deutsch-Französischer Krieg (1870–1871), mit der Deutschen Reichsgründung entstanden ist. Der erste Landesverein vom Roten Kreuz in einem der deutschen Staaten war der Württembergische Sanitätsverein, der 1863, also 76 Jahre vor 1939, gegründet worden war. Es kann sein, dass Grawitz das Vorwort bereits in 1938 verfasst hatte und die Zahl später nicht korrigierte. Denkbar ist auch, dass er irrtümlich das in 1864 beschlossene erste Genfer Abkommen als Beginn der deutschen Rotkreuzgeschichte sieht, oder er das ebenfalls in 1864 gegründete Centralkomitee des Preußischen Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger durch die dominierende Stellung Preußens als erste deutsche Rotkreuzorganisation sieht. Der erste Dachverband der Landesvereine war das 1869 gegründete Centralkomitee der Deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger.
    4. Am 23. Mai 1938 wurde die bis dahin eigenständige Nationale Gesellschaft vom Roten Kreuz in Österreich dem damaligen Deut­schen Roten Kreuz (1937–1945) als zunächst Landesstellen XVII (Wien) und später zusätzlich XVIII (Salzburg) angegliedert. Das geschah in Folge des sogenannten Anschlusses von Österreich an das Deutsche Reich und wurde formal durch die Verordnung über das Deutsche Rote Kreuz im Lande Österreich um­ge­setzt.
    5. Der Großteil der mehrheitlich deutschsprachigen Gebiete in Böhmen, Mähren und Schlesien, die ab 1. Oktober 1938 infolge des Münchner Abkommens von der Tschechoslowakei abgetrennt worden waren, wurden am 21. November 1938 wurde als Sudetenland in das Deutsche Reich eingegliedert. Grüneisen nennt es Sudentendeutschland, um die Zugehörigkeit zu Deutschland zu betonen. Das Reichsgau Sudetenland (kurz Sudetengau) wurde zum 1. Mai 1939 gebildet, so dass diese Bezeichnung bei der Veröffentlichung des vorliegenden Werks vermutlich nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Ein kleiner Teil des Sudetenlands wurde Bayern zugeschlagen und fiel 1945 zurück an die wiederhergestellte Tschechoslowakei (1918–1992). Für das heutige Baye­ri­sche Rote Kreuz ist diese Veränderung bedeutungslos, weil es in dieser Zeit nicht existierte.
    6. Das Memelland gehörte bis 1920 zur preußischen Provinz Ostpreußen, musste vom Deutschen Reich nach dem verlorenen Ersten Welt­krieg (1914–1918) abgetreten werden und wurde 1923 von Litauen annektiert. Im März 1939 wurde Litauen vom NS-Staat unter Kriegsdrohung genötigt, das Memelland an ihn abzutreten.
    7. 7,0 7,1 Die amtliche Bezeichnung des deutschen Nationalstaats war von 1871 bis 1945 Deutsches Reich. Nach der euphemistisch Anschluss genannten Annektion Österreichs in 1938 war zeitweilig die Bezeichnung Großdeutsches Reich offiziell in Gebrauch, die 1943 verbindlich wurde. Der Begriff geht auf das verworfene Modell einer großdeutschen Lösung unter Einschluss Österreichs zur Schaffung eines deutschen Nationalstaats zurück, das nicht verwirklicht wurde.
    8. 8,0 8,1 Gemeint ist die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP).
    9. Die Wehrmacht bezeichnete in der Zeit des National­sozia­lis­mus (1933–1945) ab März 1935 die Gesamtheit der deutschen Streitkräfte.
    10. Das Deut­sche Rote Kreuz bis 1937 und seine Vorgängerorganisation war, so wie das heutige DRK, ein Dachverband der weitgehend selbstständigen Landesvereine. Der NS-Staat (1933–1945) hingegen war, so wie die Struktur der NSDAP, zentralistisch und straff hierarchisch. Eine föderale Struktur war in den Augen der Nationalsozialisten eine Schwierigkeit, die es zu überwinden galt, weil sie naturgemäß mit einer diktatorischen Führung schwer vereinbar war.
    11. Gemeint ist das Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz (1937) vom 9. Dezember 1937.
    12. Das erste Genfer Abkommen heißt mit vollem Namen: Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde. Es wurde am 22. August 1864 wurde in Genf beschlossen.
    13. Neben dem Wahrzeichen des Roten Kreuzes war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auch schon der Rote Halb­mond etabliert.
    14. Die Natio­nalen Gesell­schaften sind Komponenten der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.
    15. 15,0 15,1 Adolf Hitler (1889–1945).
    16. Die unverhohlen angeordnete Kriegsvorbereitung für das Deutsche Reich bzw. den NS-Staat findet sich zum Beispiel in Hitlers Denkschrift zum Vierjahresplan von 1936.
    17. Zu den Verbrechen der Wehrmacht im Zwei­ten Welt­krieg (1939–1945) gehörte hingegen die mörderische Behandlung von Kriegsgefangenen, insbesondere der Angehörigen der Roten Armee.
    18. Das ist unbelastet von nationalsozialistischem Gedankengut und wird bis heute beispielsweise in Rotkreuz-Einführungsseminaren gelehrt.
    19. Henry Dunant (18281910).
    20. Gemeint sein dürfte das Komitee der Fünf (Comité des Cinq) in Genf, das neben Henry Dunant (18281910) aus Gustave Moynier (18261910), Guillaume Henri Dufour (1787–1875), Louis Appia (18181898) und Théodore Maunoir (1806–1869) bestand.
    21. Ein bekanntes Werk des Pazifismus ist der 1889 erschienene Roman Die Waffen nieder! der österreichischen Pazifistin, Friedensforscherin und Schriftstellerin Bertha von Suttner (1843–1914).
    22. Gustave Moynier (18261910).
    23. Guillaume Henri Dufour (1787–1875).
    24. Carl von Clausewitz (1780–1831).
    25. Der preußische Kriegsminister Albrecht von Roon (1803–1879) befürwortete die mit der Veröffentlichung seines Werks Eine Erinnerung an Solferino beginnende Initiative von Henry Dunant (18281910), die unter anderem im Beschluss der Genfer Abkommen mündeten: The minister of war, Albrecht Graf von Roon, whose task was ‘to free the Prussian army from liberal influences’, was the first decision-maker to signal his support to Dunant. A ministry memorandum of 4 October 1863 emphasized positive experiences with the Order of St John and women’s associations during the Napoleonic Wars, and the fact that voluntary associations were free of charge. In addition, to bring medical services up to the level required would cause further ‘considerable expense’, the memorandum went on, which would aggravate the budget conflict. Raison d’état also shines through the Prussian delegate’s report from the first Geneva conference. Dr Löffler claims to have frustrated the Geneva committee’s attempts to bring ‘all these associations’ under the authority of a central, international agency. Instead, future associations would remain under governmental control. After the conference, von Roon assured Bismarck that Dunant’s ideas had been brought down from the utopian level to serve a practical purpose in line with the interests of the Prussian army. — Matthias Schulz, Dilemmas of ‘Geneva’ Humanitarian Internationalism: The International Committee of the Red Cross and the Red Cross Movement, 1863-1918, in: Johannes Paulmann (Hrsg.), Dilemmas of Humanitarian Aid in the Twentieth Century, Oxford 2016, Seiten 35–62; hier: Seite 43.
    26. Marie von Clausewitz (Hrsg.), Vom Kriege. Hinterlassenes Werk des Generals Carl von Clausewitz, Berlin 1832–1834.
    27. Vergleiche dazu die Quelle im Volltext.
    28. Gemeint: künftiges.
    29. Karl Lueder (1834–1895).
    30. Karl Lueder, Die Genfer Convention. Historisch und kritisch-dogmatisch mit Vorschlägen zu ihrer Verbesserung, unter Darlegung und Prüfung der mit ihr gemachten Erfahrungen und unter Benutzung der amtlichen, theilweise ungedruckten Quellen bearbeitet, Erlangen 1876.
    31. Gemeint ist der Erste Welt­krieg (1914–1918).
    32. Adolf Hitler (1889–1945) diente als Meldegänger im Königlich Bayerischen 16. Reserve-Infanterie-Regiment.
    33. Vergleiche dazu den Volltext der Rede.
    34. Die Genfer Abkommen werden bis heute auch als Genfer Konventionen bezeichnet.
    35. Dum-Dum-Geschosse sind Deformationsgeschosse, die zu schweren Verletzungen führen.
    36. Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten, ist namentlich untersagt: [...] der Gebrauch von Waffen, Geschossen oder Stoffen, die geeignet sind, unnötigerweise Leiden zu verursachen [...]. — Internationale Übereinkunft betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs vom 29. Juli 1899, Artikel 23, Buchstabe e.
    37. Das ist, zumindest bezüglich der Deformationsgeschosse, offensichtlich falsch.
    38. Im Rahmen der in Großbritannien The Blitz genannten Kampagne bombardierte hingegen die deutsche Wehrmacht in 1940 und 1941 unter anderen die Zivilbevölkerung Londons.
    39. Friedrich Loeffler (Mediziner, 1815) (1815–1874).
    40. Siehe Artikel Konvention von Brandenburg.
    41. Centralkomitee des Preußischen Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger (1864–1890).
    42. Ernst Julius Gurlt (1825–1899).
    43. II. Internationale Konferenz des Roten Kreuzes, 22. bis 27. April 1869, Berlin.
    44. Die militärische Auseinandersetzung fand im Rahmen des Achtzigjährigen Kriegs (1568–1648) statt. Die erwähnte Stadt ist Tournai im heutigen Belgien.
    45. Vgl. Belagerung von Bonn (1689).
    46. 46,0 46,1 46,2 Das Wort Hülfe ist eine veraltete Nebenform des Worte Hilfe, die heute nicht mehr benutzt wird. (Weitere Informationen.).
    47. Mögliche Quelle des übernommenen Zitats: Georg Liebe, Der Soldat in der deutschen Vergangenheit, Leipzig 1899.
    48. Der Titel des Werks lautet: Von Kayserlichen Kriegßrechten.
    49. 49,0 49,1 Leonhard Fronsperger (1520?–1575).
    50. Hans von Gersdorff (Mediziner) (1455?–1529).
    51. Hieronymus Brunschwig (1450?–1512/13).
    52. Ambroise Paré (1510?–1590).
    53. Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausen (1622?–1676).
    54. Hauptwerk: Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausen, Der Abentheuerliche Simplicissimus Teutsch, Nürnberg 1668/1669.
    55. Johann Dietz (Feldscher) (1665–1738).
    56. Friedrich Wilhelm I. (Preußen) (1688–1740), König in Preußen und Kurfürst von Brandenburg (1713–1740).
    57. Gemeint sind die Befreiungskriege von 1813 bis 1815, zum Beispiel die Völkerschlacht bei Leipzig in 1813.
    58. August Ferdinand Wasserfuhr (1787–1867), preußischer Militärarzt.
    59. Pierre-François Percy (1754–1825), französischer Chirurg und Militärarzt.
    60. Dominique Jean Larrey (1766–1842), französischer Militärarzt und Chirurg.
    61. Ernst Julius Gurlt, Zur Geschichte der internationalen und freiwilligen Krankenpflege im Kriege, Leipzig 1873.
    62. Der Krimkrieg war ein von 1853 bis 1856 dauernder militärischer Konflikt zwischen dem Russischen Reich einerseits und dem Osmanischen Reich sowie dessen Verbündeten Frankreich, Großbritannien und seit 1855 auch Sardinien-Piemont andererseits.
    63. Florence Nightingale (1820–1910), britische Krankenpflegerin, Begründerin der modernen westlichen Krankenpflege.
    64. Sidney Herbert, 1. Baron Herbert of Lea (1810–1861).
    65. Heute: Üsküdar, ein Stadtbezirk auf der asiatischen Seite Istanbuls.
    66. Der Sezessionskrieg oder Amerikanische Bürgerkrieg war der von 1861 bis 1865 währende militärische Konflikt zwischen den aus den Vereinigten Staaten ausgetretenen, in der Konföderation vereinigten Südstaaten und den in der Union verbliebenen Nordstaaten (Unionsstaaten).
    67. Die Schlacht von Gettysburg fand vom 1. bis zum 3. Juli 1863 statt.
    68. Tatsächlich wurden, beide Parteien zusammengenommen, über 27.000 Soldaten verwundet.
    69. Die United States Sanitary Commission war eine von 1861 bis 1866 bestehende Einrichtung der Regierung der Vereinigten Staaten, welche die Hilfsaktivitäten von Freiwilligen während des amerikanischen Bürgerkrieges unterstützte und koordinierte.
    70. Henry Dunant (18281910)
    71. Siehe Artikel Eine Erinnerung an Solferino.
    72. Gustave Moynier (18261910).
    73. Siehe Artikel Genfer Gemeinnützige Gesellschaft.
    74. Henry Dunant (18281910).
    75. Siehe Artikel Komitee der Fünf.
    76. Siehe Artikel Internationales Komitee der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege.
    77. Guillaume Henri Dufour (1787–1875).
    78. Louis Appia (18181898).
    79. Théodore Maunoir (1806–1869).
    80. Bis zu seinem Tod am 21. August 1910 war Gustave Moynier (18261910) der Präsident des Inter­natio­nalen Komitees vom Roten Kreuz.
    81. 81,0 81,1 81,2 Johan Hendrik Christiaan Basting (1817–1870).
    82. 82,0 82,1 82,2 82,3 Friedrich Loeffler (Mediziner, 1815) (1815–1874).
    83. 83,0 83,1 83,2 Carl Boeger (1813–1875).
    84. Augusta von Sachsen-Weimar-Eisenach (1811–1890) war die Königin von Preußen.
    85. Friedrich Wilhelm Nikolaus Karl von Preußen (1831–1888).
    86. Emil du Bois-Reymond (1818–1896).
    87. Albrecht von Roon (1803–1879).
    88. Johann von Sachsen (1801–1873}}.
    89. Rodolphe Darricau (1807–1877)?.
    90. Napoleon III. (1808–1873).
    91. Das Königreich Hannover (1814–1866) wurde kurz darauf von Preußen annektiert.
    92. Der Johanniterorden ist heute in Deutschland der Träger der Johanniter-Unfall-Hilfe.
    93. Tatsächlich werden aber 17 Länder aufgeführt. Die Diskrepanz kann dadurch begründet sein, dass das bereits 1866 untergegangene Königreich Hannover oder, eher noch, das Kaisertum Österreich (1804–1867) bewusst nicht mitgezählt wurden. Die Nationalsozialisten sahen Österreich als Teil des Deutschen Reiches und annektierten es daher in 1938.
    94. Hier sind entweder Österreich oder die Schweiz mitgezählt.
    95. Nicasio Landa y Álvarez de Carvallo (1830–1891).
    96. Deutsch, wörtlich übersetzt: Kehren wir zu ritterlichen Gefühlen zurück, so werden wir auch humanitären Gefühlen begegnen!
    97. Florence Nightingale (1820–1910), britische Krankenpflegerin, Begründerin der modernen westlichen Krankenpflege.
    98. Der Krimkrieg war ein von 1853 bis 1856 dauernder militärischer Konflikt zwischen dem Russischen Reich einerseits und dem Osmanischen Reich sowie dessen Verbündeten Frankreich, Großbritannien und seit 1855 auch Sardinien-Piemont andererseits.
    99. Siehe dazu auch Kapitel 3.
    100. Siehe Artikel Rotkreuz-Armbinde.
    101. Der Deutsche Bund war ein Staatenbund, der von 1815 bis 1866 bestand.
    102. Der Bundestag des Deutschen Bunds, offiziell Bundesversammlung genannt, bestand von 1815 bis 1866. Er tagte in Frankfurt am Main, außer bei seiner letzten Sitzung in 1866, die in Augsburg stattfand.
    103. Das Komitee der Fünf gründete 1863 das Internationale Komitee der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege, das 1876 durch Umbenennung zum Inter­natio­nalen Komitee vom Roten Kreuz wurde.
    104. Elbherzogtümer ist ein vor allem im 19. Jahrhundert gebräuchlicher deutscher Sammelbegriff für die Herzogtümer Schleswig (1200–1864), Holstein (1296–1876) und ggf. Sachsen-Lauenburg (1296–1876).
    105. 105,0 105,1 105,2 105,3 Der Deutsch-Dänische Krieg war eine militärische Auseinandersetzung zwischen Preußen und Österreich auf der einen Seite und Dänemark auf der anderen Seite. Er dauerte vom 1. Februar bis zum 30. Oktober 1864. Preußen und Österreich gingen aus dem Konflikt als Sieger hervor.
    106. Beim Deutsch-Dänischen Krieg (1864) hatte das 1863 gegründete Internationale Komitee der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege seinen ersten Einsatz bei einem bewaffneten Konflikt. Als neutrale Beobachter waren Charles van de Velde (1818—1898) und Louis Appia (18181898) entsandt worden. Sie trugen dabei zum ersten Mal eine Rotkreuz-Armbinde. Seit 1989 erinnert ein Gedenkstein in Dybbøl Sogn daran.
    107. Der Deutsche Krieg war eine militärische Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Bund (1815–1866) unter Führung Österreichs einerseits und Preußen sowie dessen Verbündeten andererseits. Der Krieg dauerte vom 14. Juni bis 23. August 1866 und wurde von Preußen gewonnen.
    108. Gemeint ist wohl die Gründung örtlicher Initiativen und von Landesvereinen.
    109. Otto von Bismarck (1815–1898).
    110. Deutsche Reichsgründung.
    111. Gemeint ist der österreichische Teil von Österreich-Ungarn (1867–1918), das die Nationalsozialisten als ein deutsches Land betrachteten und daher 1938 durch den gewaltsamen 'Anschluss' Österreichs zur Erreichung des 'Großdeutschen Reichs' annektierten.
    112. Gemeint sind die Beschlüsse und Wünsche der Internationalen Konferenz in Genf vom 26. bis 29. Oktober 1863, denn das Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde wurde erst 1864 beschlossen.
    113. Das Centralkomitee der Deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger entstand bereits 1869. Den autoritär geprägten Nationalsozialisten war jeder Föderalismus zuwider.
    114. Das Deut­sche Rote Kreuz wurde 1921 gegründet.
    115. NS-Staat (1933–1945).
    116. Siehe Artikel Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz (1937).
    117. Bei der deutschen Belagerung von Paris (1870–1871) wurden 24.000 Soldaten getötet oder verwundet, und es gab darüber hinaus ein Mehrfaches an zivilen Opfern.
    118. Henry Dunant (18281910).
    119. Rudolf Virchow (1821–1902).
    120. Die II. Internationale Konferenz des Roten Kreuzes fand vom 22. bis 27. April 1869 in Berlin statt.
    121. Vgl. dazu: Hilmar Conrad, Rudolf Virchows Vorstellungen von einer human-bürgerlichen Krankenpflege in der Zeit des preußischen Kulturkampfes. Über die Auseinandersetzungen im Preußischen Haus der Abgeordneten zwischen Rudolf Virchow, dem Kultusministerium und der Zentrumspartei über die katholischen Krankenpflegeorden, Masterarbeit, Koblenz 2021.
    122. Bei der Conferenz der Frauen-Vereine zu Berlin, die vom 5. bis 6. November 1869 stattfand, hielt Virchow eine Rede mit dem Titel Die berufsmässige Ausbildung zur Krankenpflege, auch ausserhalb der bestehenden kirchlichen Organisation. Mehr dazu: Hilmar Conrad, Rudolf Virchows Vorstellungen von einer human-bürgerlichen Krankenpflege in der Zeit des preußischen Kulturkampfes. Über die Auseinandersetzungen im Preußischen Haus der Abgeordneten zwischen Rudolf Virchow, dem Kultusministerium und der Zentrumspartei über die katholischen Krankenpflegeorden, Masterarbeit, Koblenz 2021, Seiten 73ff.
    123. 123,0 123,1 123,2 123,3 Der Deutsche Krieg war eine militärische Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Bund (1815–1866) unter Führung Österreichs einerseits und Preußen sowie dessen Verbündeten andererseits. Der Krieg dauerte vom 14. Juni bis 23. August 1866 und wurde von Preußen gewonnen.
    124. 124,00 124,01 124,02 124,03 124,04 124,05 124,06 124,07 124,08 124,09 124,10 Der Deutsch-Französische Krieg vom 19. Juli 1870 bis 10. Mai 1871 war eine militärische Auseinandersetzung zwischen Frankreich einerseits und dem Norddeutschen Bund unter der Führung Preußens sowie den mit ihm verbündeten süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt andererseits. Frankreich verlor den Krieg, trat den Großteil des Elsass und einen Teil von Lothringen ab, woraus das kurzlebige Reichsland Elsaß-Lothringen (1871–1918} geformt wurde, und das Deutsche Kaiserreich (1871–1918) entstand.
    125. Augusta von Sachsen-Weimar-Eisenach (1811–1890).
    126. Friedrich Loeffler (Mediziner, 1815) (1815–1874).
    127. Wikipedia|de|Kanonade von Valmy}} am 20. September 1792.
    128. Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832).
    129. Von hier und heute geht eine neue Epoche der Weltgeschichte aus, und ihr könnt sagen, ihr seid dabei gewesen. — Johann Wolfgang von Goethe, Campagne in Frankreich, 1819–1822.
    130. Die Dysenterie (Ruhr) ist eine entzündliche Erkrankung des Dickdarms.
    131. Spanische Grippe (1918–2020).
    132. Siehe Artikel Liebesgabe.
    133. 133,0 133,1 133,2 133,3 133,4 Augusta von Sachsen-Weimar-Eisenach (1811–1890).
    134. Siehe Artikel 11. November.
    135. 135,0 135,1 Henry Dunant (18281910).
    136. Siehe Artikel Deutscher Frauenverein zur Pflege und Hilfe für Verwundete im Kriege.
    137. Siehe Artikel Centralkomitee des Preußischen Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger.
    138. Der Norddeutsche Bund (1867–1870) war der erste deutsche Bundesstaat. Er vereinte alle deutschen Staaten nördlich der Mainlinie unter preußischer Führung und war die geschichtliche Vorstufe der mit der Reichsgründung 1871 verwirklichten kleindeutschen, preußisch dominierten Lösung der deutschen Frage unter Ausschluss Österreichs.
    139. Der Norddeutsche Bund stand unter preußischer Führung, daher konnten sich die Frauenvereine auf nichtpreußische Bundesländer ausdehnen.
    140. Nachdem es von März bis November 1867 stark geregnet hatte, kam es in der Provinz Ostpreußen (1773–1829 und 1878–1945) zu Ernteausfällen. Die daraus resultierende Hungersnot erleichterte die Ausbreitung des Typhus im Winter 1867/68, wodurch sich eine humanitäre Katastrophe entwickelte. Die Vaterländischen Frauenvereine verteilten neben anderen Hilfsgütern drei Millionen Essensportionen zur Linderung der Not. — PAZ.de, Hungersnöte in Ostpreussen. Missernten, Dürre und Heuschrecken, 19. Januar 2021.
    141. Provinz Schlesien (1815–1919).
    142. Erster Welt­krieg (1914–1918).
    143. Wilhelm I. (Deutsches Reich) bzw. Wilhelm Friedrich Ludwig von Preußen (1797–1888).
    144. Siehe Deutsche Einigungskriege.
    145. Nationalsozialiste Propaganda: Unter der Wahlparole "Kampf gegen den Marxismus" richtete die NSDAP ihre ganze Kraft gegen die Linksparteien. — BPB.de, Nationalsozialismus. Machteroberung, 25. April 2012.
    146. 146,0 146,1 Marie von Preußen (1825–1889), Mutter von Ludwig II. (Bayern) (1845–1886).
    147. Siehe Artikel Albertverein.
    148. Carola von Wasa-Holstein-Gottorp (1833–1907).
    149. Die Organisation gibt es bis heute: Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg.
    150. Die Organisation war und ist staatsnah, jedoch keine Behörde. Zum Beispiel war sie ab 1902 eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so wie das Baye­ri­sche Rote Kreuz heute, und wurde 1972 eine privatrechtliche Stiftung, um eine größere Unabhängigkeit vom Staat sicherzustellen.
    151. Christoph Ulrich Hahn (1805–1881), genannt Rotkreuzhahn. Er war nie Vorsitzender der Organisation.
    152. Siehe Artikel 25. Januar.
    153. Der Sardinische Krieg fand vom 17. April bis 12. Juli 1859 statt und war der zweite Italienischer Unabhängigkeitskrieg gegen die Habsburgermonarchie. In seinem Rahmen fand die Schlacht von Solferino statt.
    154. Luise von Preußen (1838–1923)
    155. Siehe Artikel Schlacht von Solferino.
    156. Der Vorfrieden von Villafranca war ein am 11. Juli 1859 abgeschlossener Friedensvertrag, der den Sardinischen Krieg vorläufig beendete.
    157. Gemeint ist sein Werk Eine Erinnerung an Solferino von 1862.
    158. Alice Maud Mary (1843–1878), der Großherzogin von Hessen und bei Rhein.
    159. Florence Nightingale (1820–1910).
    160. Die Alice-Schwesternschaft vom Roten Kreuz in Darmstadt wurde 1867 und die Alice-Schwesternschaft in Mainz wurde 1870 gegründet. Beide Schwesternschaften bestehen bis heute. Eine weitere Schwesternschaft gab es in Offenbach am Main von 1904 bis 1967.
    161. Maria Pawlowna (1786–1859)
    162. „Gesetzlichen Bestimmungen für das Patriotische Institut der Frauenvereine im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach“, 3. Juni 1817.
    163. Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832).
    164. Friedrich Fröbel (1782–1852).
    165. Siehe Artikel Schwerin.
    166. Parallel oder im Nachgang dazu entstand die Schwesternschaft Marienhaus (1882–1945) in Schwerin.
    167. Die I. Internationale Konferenz des Roten Kreuzes fand vom 26. bis 31. Oktober 1867 in Paris statt.
    168. Gemeint ist das I. Genfer Abkommen in seiner ursprünglichen Fassung, also das Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde von 1864.
    169. Die II. Internationale Konferenz des Roten Kreuzes fand vom 22. bis 27. April 1869 in Berlin statt.
    170. Die amtliche Bezeichnung des deutschen Nationalstaats war von 1871 bis 1945 Deutsches Reich. Nach der euphemistisch Anschluss genannten Annektion Österreichs in 1938 war zeitweilig die Bezeichnung Großdeutsches Reich offiziell in Gebrauch, die 1943 verbindlich wurde. Der Begriff geht auf das verworfene Modell einer großdeutschen Lösung unter Einschluss Österreichs zur Schaffung eines deutschen Nationalstaats zurück, das nicht verwirklicht wurde.
    171. Wilhelm I. (Deutsches Reich) bzw. Wilhelm Friedrich Ludwig von Preußen (1797–1888).
    172. Theodor Billroth (1829–1894).
    173. Russisch-Osmanischer Krieg (1877–1878) im Rahmen der Balkankrise (1875–1878).
    174. Das Erdbeben von Laibach am 14. April 1895 verwüstete die Hauptstadt des damaligen Herzogtums Krain.
    175. Josef von Kühn (1833–1913).
    176. Florence Nightingale (1820–1910).
    177. Victoria von Großbritannien und Irland (1840–1901).
    178. Das Wort Hülfe ist eine veraltete Nebenform des Worte Hilfe, die heute nicht mehr benutzt wird. (Weitere Informationen.).
    179. 18. Dezember 1879.
    180. Tatsächlich noch in der alten Schreibweise: Rothes Kreuz.
    181. Siehe Artikel Gesetz zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens.
    182. Die IV. Internationale Konferenz des Roten Kreuzes fand von 22. bis 27. September 1887 in Karlsruhe statt.
    183. Siehe Artikel Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz (1937).
    184. Der Deutsch-Dänische Krieg war eine militärische Auseinandersetzung zwischen Preußen und Österreich auf der einen Seite und Dänemark auf der anderen Seite. Er dauerte vom 1. Februar bis zum 30. Oktober 1864. Preußen und Österreich gingen aus dem Konflikt als Sieger hervor.
    185. Der Deutsche Krieg war eine militärische Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Bund (1815–1866) unter Führung Österreichs einerseits und Preußen sowie dessen Verbündeten andererseits. Der Krieg dauerte vom 14. Juni bis 23. August 1866 und wurde von Preußen gewonnen.
    186. 186,0 186,1 Johannes Wichern (1845–1914).
    187. Das Raue Haus ist eine 1833 gegründete wohltätige Stiftung in Hamburg.
    188. Siehe Artikel Hamburg (Stadt).
    189. 189,0 189,1 189,2 Der Deutsch-Französische Krieg vom 19. Juli 1870 bis 10. Mai 1871 war eine militärische Auseinandersetzung zwischen Frankreich einerseits und dem Norddeutschen Bund unter der Führung Preußens sowie den mit ihm verbündeten süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt andererseits. Frankreich verlor den Krieg, trat den Großteil des Elsass und einen Teil von Lothringen ab, woraus das kurzlebige Reichsland Elsaß-Lothringen (1871–1918} geformt wurde, und das Deutsche Kaiserreich (1871–1918) entstand.
    190. Siehe Artikel Kriegerheil.
    191. Gustav Rühlemann (1839–1922).
    192. Siehe Artikel Versammlung der Führer und Ärzte Deutscher Freiwilliger Sanitätskolonnen.
    193. Ludwig Kimmle (Hrsg.), Das Deutsche Rote Kreuz. Entstehung, Entwicklung und Leistungen der Vereinsorganisation seit Abschluss der Genfer Kon­vention im Jahre 1864, Berlin 1910.
    194. Erster Welt­krieg (1914–1918).
    195. Siehe Artikel Döckersche Baracke.
    196. Erster Welt­krieg (1914–1918).
    197. Carl von Schweden (1861–1951).
    198. Erste Marokkokrise (1905–1906) und Zweite Marokkokrise (1911).
    199. Curt von Pfuel (1849–1936).
    200. k.v. ist die Abkürzung für kriegsdienstverwendungsfähig.
    201. Die Hilfsgesellschaften für Kriegsgefangene, die ordnungsmässig nach den Gesetzen ihres Landes gebildet worden sind und den Zweck verfolgen, die Vermittler der mildtätigen Nächstenhilfe zu sein, erhalten von den Kriegführenden für sich und ihre ordnungsmässig beglaubigten Agenten jede Erleichterung innerhalb der durch die militärischen Notwendigkeiten und die Verwaltungsvorschriften gezogenen Grenzen, um ihre menschenfreundlichen Bestrebungen wirksam ausführen zu können. Den Delegierten dieser Gesellschaften kann auf Grund einer ihnen persönlich von der Militärbehörde erteilten Erlaubnis und gegen die schriftliche Verpflichtung, sich allen von dieser etwa erlassenen Ordnungs‑ und Polizeivorschriften zu fügen, gestattet werden, an den Unterbringungsstellen sowie an den Rastorten der in die Heimat zurückkehrenden Gefangenen Liebesgaben zu verteilen.
    202. Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren vom 6. Juli 1906.
    203. Siehe Artikel Internationales Komitee vom Roten Kreuz.
    204. Elsa Brändström (1888–1948).
    205. Anna Linder (1873–1950).
    206. Ethel von Heidenstam (1881–1979).
    207. Waldemar von Dänemark (1858–1939).
    208. Augusta von Sachsen-Weimar-Eisenach (1811–1890).
    209. Dagmar von Dänemark (1847–1928).
    210. Alexandrine Gräfin von Üxküll-Gyllenband (1873–1963).
    211. Der Verbleib und die Lebensdaten von Erika von Passow sind unbekannt geblieben.
    212. Anne-Marie Wenzel (1869–1962).
    213. Anne-Marie Wenzel, Deutsche Kraft in Fesseln. Fünf Jahre deutscher Schwesterndienst in Sibirien (1916-1921), Potsdam 1931.
    214. Erster Welt­krieg (1914–1918).
    215. Nationalsozialiste Sichtweise.
    216. Die Sandsäcke waren militärischer Bedarf.
    217. Siehe Hindenburg-Programm
    218. Siehe Artikel Saasa.
    219. Typischer nationalsozialistischer Rassismus.
    220. Joachim von Winterfeldt-Menkin (18651945).
    221. Siehe Artikel Satzung des Völkerbunds.
    222. Siehe Artikel Genfer Zeichen.
    223. Siehe Artikel Preußischer Landesverein vom Roten Kreuz.
    224. 224,0 224,1 224,2 224,3 Siehe Deutsche Inflation 1914 bis 1923.
    225. Der neue Tätigkeitsschwerpunkt in der Wohlfahrtspflege und anderen Friedenstätigkeiten war eine Folge des verlorenen Ersten Welt­kriegs (1914–1918) und vor allem des Friedensvertrags von Versailles in 1919.
    226. Weimarer Republik (1918–1933).
    227. Siehe Artikel Arbeiter-Samariter-Bund.
    228. Drei Hochwasser im Neuwieder Becken in den Jahren 1920, 1924 und 1926 gaben Anlass zum Bau des Hochwasserschutzdeiches Neuwied von 1928 bis 1931.
    229. Eventuell ist tatsächlich das Hochwasser im sächsischen Ostertgebirge am 8. und 9. Juli 1927 gemeint.
    230. In der Chemischen Fabrik Dr. Hugo Stoltzenberg (1923–1979) trat am 20. Mai 1928 aus einem Kesselwagen das giftige Gas Phosgen aus. Durch das Unglück starben mindestens zehn Menschen und mehr als 300 erkrankten.
    231. Vgl. Notizen zur Hamburger Rotkreuzgeschichte, Themenblatt 11, März 2022, Seiten 3–6.
    232. Die XII. Internationale Konferenz des Roten Kreuzes fand vom 7. bis 10. Oktober 1925 in Genf statt.
    233. Die Auergesellschaft war ein Unternehmen für Schutz- und Messausrüstung.
    234. Siehe Artikel Mutterhaus.
    235. Die Weltwirtschaftskrise begann 1929 und dauerte bis 1939.
    236. Das Kabinett des damaligen Reichskanzlers Heinrich Brüning (1885–1970) reagierte in Deutschland mit vier Notverordnungen in den Jahren 1930 bis 1932 auf die Weltwirtschaftskrise. Die dadurch eingeleitete einschneidende Spar- und Deflationspolitik verschärfte die Krise noch.
    237. In Straßburg gab es von 1902 bis vermutlich 1918 die Schwesternschaft vom Roten Kreuz des Verwaltungsausschusses für Krankenpflegeanstalten in Elsaß-Lothringen. Das Reichland Elsaß-Lothringen bestand von 1871, dem von Deutschland gewonnenen Deutsch-Französischen Krieg 1870–1871, bis 1918. Nach dem verlorenen Ersten Welt­krieg (1914–1918) fiel das Gebiet zurück an Frankreich.
    238. Siehe Artikel Kulm.
    239. Siehe Artikel Thorn.
    240. Siehe Artikel Bremen (Stadt).
    241. Siehe Artikel Breslau.
    242. Siehe Artikel Gera.
    243. Siehe Artikel Hannover.
    244. Schwesternschaft Ostpreußen (1919–1945) in Königsberg.
    245. Siehe Artikel Marburg.
    246. Else-Schwesternschaft vom Roten Kreuz (1928–1945) in Saasa.
    247. Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz in Stuttgart.
    248. Siehe DRK-Schwesternschaft Übersee.
    249. Deutsch-Südwestafrika war von 1884 bis 1915 eine deutsche Kolonie. Sie lag auf dem Gebiet des heutigen Namibias.
    250. Siehe Prinzessin-Rupprecht-Heim.
    251. Siehe Artikel Werner-Schule.
    252. Das Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt (Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, RJWG) vom 9. Juli 1922 trat am 1. April 1924 in Kraft.
    253. Verordnung über die Fürsorgepflicht (Fürsorgepflichtverordnung) vom 13. Februar 1924.
    254. Siehe Artikel Jugendrotkreuz.
    255. Siehe Artikel Deutsche Jugend (1926–1936).
    256. Siehe Artikel 1. Oktober (1935).
    257. Das Japanische Kaiserreich (1868/1890–1947) war seit 1936 durch den Antikominternpakt mit dem NS-Staat (1933–1945) verbunden. Ab 1940, also nach der Veröffentlichung dieses Werks, gehörte es auch zum Dreimächtepakt.
    258. Die Schulbriefwechsel, die ebenfalls in die NS-Propaganda einbezogen werden, bleiben zunächst bestehen, können jedoch spätestens mit Kriegsbeginn nicht mehr fortgesetzt werden. — DRK.de, Die Jahre 1910–1940, abgerufen am 21. Januar 2026.
    259. Hungersnot in Sowjetrussland 1921–1922.
    260. Siehe Artikel Internationales Komitee vom Roten Kreuz.
    261. Fridtjof Nansen (1861–1930).
    262. Völkerbund (1920–1946).
    263. Herbert Hoover (1874–1964).
    264. American Relief Administration (1918–1924).
    265. Peter Mühlens (1874–1943).
    266. Heute: Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin.
    267. Heinrich „Heinz“ Zeiss (1888–1949).
    268. Wolfgang Gärtner (1890–1921).
    269. Siehe Geschichte der Russlanddeutschen. Der Begriff Kolonien gehört zur nationalsozialistischen Propaganda; Deutsche Kolonien gab es tatsächlich von 1871 bis 1918, also zur Zeit des National­sozia­lis­mus (1933–1945) nicht mehr.
    270. Vgl. Joachim von Winterfeldt-Menkin, Jahreszeiten des Lebens. Das Buch meiner Erinnerungen, Berlin 1942, Joachim von Winterfeldt-Menkin/Jahreszeiten des Lebens#Seite265.
    271. Ein Trachom ist eine bakterielle Entzündung des Auges.
    272. Siehe Blumenau.
    273. Johanna Lutteroth, Typhus-Epidemie in Hannover. Killerkeime aus dem Wasserhahn, in: DER SPIEGEL, 8. Juli 2011.
    274. Siehe Artikel Döcker'sche Baracke.
    275. Das Zentraldepot vom Roten Kreuz befand sich in Neubabelsberg.
    276. Das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes war in der Zeit des National­sozia­lis­mus (1933–1945) eine Stiftung öffentlichen Rechts, die Sach- und Geldspenden sammelte und damit bedürftige „Volksgenossen“ entweder unmittelbar oder über Nebenorganisationen der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) unterstützte.
    277. Typische nationalsozialistische Propaganda; hier der Mythos, durch die Machtübernahme der NSDAP sei Deutschland aus größter Not gerettet worden, während es tatsächlich in seine historisch größte Katastrophe gestürzt wurde.
    278. Der damalige Präsident des Deut­schen Roten Kreu­zes, Joachim von Winterfeldt-Menkin (18651945), erklärte kurz nach der 1933 erfolgten Machtübernahme der Nationalsozialisten in einem Schreiben an Adolf Hitler (1889–1945): Im Namen dieser anderthalb Millionen Männer und Frauen im Deutschen Roten Kreuz erkläre ich die unbedingte Bereitschaft, uns Ihrer Führung zu unterstellen und Ihnen zu folgen. — Deutsches Rotes Kreuz: Blätter des Deutschen Roten Kreuzes. 12. Jahrgang, 1933, Seite 276.
    279. Das geschah nicht nur organisatorisch, sondern auch ideologisch. Am → 1. Juni 1933 bestimmte Joachim von Winterfeldt-Menkin (18651945) den Ausschluss jüdischer Personen aus dem DRK.
    280. 280,0 280,1 Rudolf Heß (1894–1987).
    281. Obergruppenführer bzw. SA-Obergruppenführer war der zweithöchste Dienstrang innerhalb der Sturmabteilung (SA) und war auf der Ebene eines Generals der Wehrmacht eingeordnet.
    282. 282,0 282,1 282,2 Paul Hocheisen (1870–1944).
    283. Siehe Artikel Landesverein.
    284. Siehe Artikel Deutsches Rotes Kreuz/Satzung (1933) für den Volltext.
    285. Joachim von Winterfeldt-Menkin (18651945), Präsident des Deut­schen Roten Kreu­zes von 1921 bis 1933.
    286. Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha (1884–1954).
    287. 287,0 287,1 Paul von Hindenburg (1847–1934) war von 1925 bis 1934 der Reichspräsident und von 1926 bis 1934 der Schirmherr des damaligen Deut­schen Roten Kreu­zes (1921–1937).
    288. Siehe Artikel Präsident.
    289. 289,0 289,1 289,2 289,3 289,4 Wilhelm Frick (1877–1946) war von 1933 bis 1943 der Reichsminister des Innern. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „frick“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
    290. Artikel 10 der damaligen Fassung des I. Genfer Abkommens regelt die Freiwillige Hilfsgesellschaften, wobei noch keine Unterscheidung zu den Nationale Gesellschaften gemacht wurde. Die Regelung lautete: Den in Artikel 9, Absatz l, erwähnten Personen [die ausschliesslich zur Bergung, zum Transport und zur Pflege der Verwundeten und Kranken sowie zur Verwaltung der Sanitätsformationen und -anstalten verwendeten Personen und die den Heeren zugeteilten Feldprediger] werden die Angehörigen der von ihrer Regierung anerkannten und zugelassenen freiwilligen Hilfsgesellschaften gleichgestellt, die zu denselben Verrichtungen wie die im genannten Absatz erwähnten Personen Verwendung finden, unter der Voraussetzung, dass die Angehörigen dieser Gesellschaften den Militärgesetzen und -Vorschriften unterstehen. — Die Hohen Vertragsparteien teilen sich gegenseitig, sei es schon in Friedenszeiten, sei es bei Beginn oder im Verlaufe der Feindseligkeiten, jedenfalls noch bevor sie von der ihnen angebotenen Hilfe Gebrauch machen, die Namen der Gesellschaften mit, die sie ermächtigt haben, den offiziellen Heeressanitätsdienst unter ihrer Verantwortung zu unterstützen. — Deutschland ratifizierte das Genfer Abkommen von 1929 in 1934, also in der Zeit des National­sozia­lis­mus (1933–1945) aber nach der Satzungsänderung, so dass es am 21. August 1934 in Kraft treten konnte.
    291. Mit dem Beschluss des III. Genfer Abkommens, des Genfer Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen, in 1929 wurde auch das I.Genfer Abkommen, das Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde, überarbeitet. Es hieß nun: Genfer Abkommen vom 27. Juli 1929 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde (mit Schlussakte).
    292. § 1 Abs. 1 S. 1 der Satzung von 1933.
    293. Siehe Artikel Schirmherr.
    294. Siehe Jahrestag 1. September.
    295. Siehe Artikel Rechtsform.
    296. Siehe Artikel Verein.
    297. Das Jugendrotkreuz (JRK) bestand nur noch zwei bis drei Jahre. Am → 1. Oktober 1935 schloss das DRK eine Vereinbarung mit der Reichsjugendführung (RJF) ab, die zur Überführung des JRK in die Hitlerjugend (HJ) bzw. den Bunds Deutscher Mädel (BDM) bis zum 30. Juni 1936 führte. Die eigene Jugendarbeit wurde damit eingestellt, und das DRK missachtete also seine eigene Satzung.
    298. 298,0 298,1 Siehe Reichsstatthalter.
    299. § 22 der Satzung von 1933.
    300. § 21 der Satzung von 1933.
    301. Mit der nächsten, radikalen Reform durch das Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz vom 9. Dezember 1937 wurden die Gliederung des Deutschen Roten Kreuzes an die Wehrkreise angepasst. Die Landesvereine wurden aufgelöst, und die Gebiete der dafür neu geschaffenen Landesstellen entsprachen den Wehrkreisen.
    302. Anton Waldmann (1879–1941), vgl. Heeres-Sanitätsinspekteur.
    303. § 22 der Satzung von 1933.
    304. Ein Oberpräsident (eigentlich: Oberregierungspräsident) war der oberste Verwaltungsbeamte einer preußischen Provinz.
    305. Ein Gauleiter war in der Organisationsstruktur der NSDAP der regionale Verantwortliche der Partei und trug damit die politische Verantwortung für seinen Hoheitsbereich.
    306. Gerhard Wagner (1888–1939); siehe auch Nationalsozialistischer Deutscher Ärztebund.
    307. Siehe Artikel Verbot von Eingriffen der NSDAP in das DRK (1934).
    308. Die Nationalsozialistische Frauenschaft (NSF) oder NS-Frauenschaft war die Frauenorganisation der NSDAP.
    309. Das Deutsches Frauenwerk (DFW) war ein nationalsozialistischer Frauenverband. Er diente neben der NS-Frauenschaft als Sammelbecken für die Mitglieder der gleichgeschalteten Frauenvereine der Weimarer Republik, zum Beispiel die Schwesternschaften vom Roten Kreuz.
    310. § 3 der Satzung von 1933.
    311. Nach dem Ersten Welt­krieg (1914–1918) wurde das Rheinland von den Alliierten besetzt und von deutschen Truppen geräumt, also von deutscher Seite her entmilitarisiert. Die alliierte Rheinlandbesetzung endete 1930, womit das Rheinland eine vollständig entmilitarisierte Zone wurde. Die Rheinlandbesetzung und damit Remilitarisierung des Rheinlandes fand am 7. März 1936 statt.
    312. Mit dem Gesetz über den Aufbau der Wehrmacht vom 16. März 1935, Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und dem Wehrgesetz von 21. Mai 1935 wurde die Wehrhoheit wieder hergestellt und der Friedensvertrag von Versailles vom 28. Juni 1919 verletzt.
    313. Der Wechsel erfolgte tatsächlich weder aufgrund eines Unfalls, noch freiwillig, sondern Hocheisen unterlag im Machtkampf der SS, der Grawitz angehörte, gegen die SA, der er angehörte. Die Erklärung sollte sein Ansehen wahren.
    314. Das Führerprinzip ist ein fundamentales autoritäres Prinzip des Faschismus.
    315. Zentralismus ist eines der Strukturmerkmale des NS-Staats (1933–1945) und der ihn beherrschenden NSDAP. Die Landesvereine und innerhalb des preußischen Landesvereins die Provinzialvereine waren immer noch formal recht selbstständige Organisationen.
    316. Eine Wiederholung aus Kapitel 29.
    317. In dieser fast einstündigen Rede von Adolf Hitler (1889–1945) im Reichstag geht es um die Wiederaufrüstung Deutschlands. Die Genfer Abkommen werden nur nebenei erwähnt, und das Rote Kreuz als Organisation gar nicht. Die relevanten Passagen lauten: Die deutsche Reichsregierung ist bereit, sich an allen Bestrebungen aktiv zu beteiligen, die zu praktischen Begrenzungen uferloser Rüstungen führen können. Sie sieht den zur Zeit einzig möglichen Weg hierzu in einer Rückkehr zu den Gedankengängen der einstigen Genfer Konvention des Roten Kreuzes. Sie glaubt zunächst nur an die Möglichkeit einer schrittweisen Abschaffung und Verfemung von Kampfmitteln und Kampfmethoden, die ihrem innersten Wesen nach im Widerspruch stehen zur bereits geltenden Genfer Konvention des Roten Kreuzes. Und: Wenn es einst gelang, durch die Genfer Rote-Kreuz-Konvention die an sich mögliche Tötung des wehrlos gewordenen Verwundeten oder Gefangenen allmählich zu verhindern, dann muß es genau so möglich sein, durch eine analoge Konvention den Bombenkrieg gegen die ebenfalls wehrlose Zivilbevölkerung zu verbieten und endlich überhaupt zur Einstellung zu bringen. — Im für den NS-Staat typischen Machtkampf der politischen Eliten und der nationalsozialisten Organisationen und (so wie das damalige DRK) der NSDAP nahestehenden Organisationen untereinander war es üblich, sich zu seinen eigenen Gunsten auf dokumentierte oder auch mündliche Äußerungen Hitlers als höchste Autorität zu berufen, selbst wenn sie wie hier aus dem Kontext gerissen sind und als unterstützender Beleg eigentlich bedeutungslos sind.
    318. 21. Februar 1934.
    319. Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha (1884–1954).
    320. Ernst Robert Grawitz (1899–1945), als Nachfolger von Paul Hocheisen (1870–1944).
    321. 322,0 322,1 Das Ziel war also die vollständige Gleichschaltung des Deutschen Roten Kreuzes.
    322. Die primäre Aufgabe soll also die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Wehrmacht sein, der Amtliche Sanitätsdienst, zur Kriegsvorbereitung.
    323. Der durch den geplanten Krieg zu erwartende Personalbedarf musste gedeckt werden.
    324. Mit dem Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz wurden 1937 alle seinerzeit 8 722 DRK-Gliederungen jedweder Rechtsform aufgelöst und zu einer zentral geführten Einheit unter staatlicher Kontrolle zusammengeführt.
    325. Hier wird unterstellt, die es sei völkerrechtlich erforderlich, dass eine Nationale Gesellschaft oder eine Freiwillige Hilfsgesellschaft (die Unterscheidung gibt es erst seit 1949) unter staatlicher Aufsicht steht. Aus dem I. Genfer Abkommen in der damals gültigen Fassung von 1929 geht das aber nicht hervor.
    326. Der Frauenpolitik in der Zeit des Nationalsozialismus war ein Frauenbild unterlegt. Neben der Betonung der Rolle der Frau in der Gesellschaft als Mutter gehörten dazu auch gewünschte Charaktereigenschaften wie Treue, Pflichterfüllung, Opferbereitschaft, Leidensfähigkeit und Selbstlosigkeit.
    327. 328,0 328,1 Die Sprache des Nationalsozialismus enthält häufig solche Superlative.
    328. Siehe Artikel 9. Dezember.
    329. Siehe Artikel Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz (1937).
    330. Siehe Artikel Freiwillige Hilfsgesellschaft.
    331. 332,0 332,1 Oberkommando der Wehrmacht (OKW).
    332. 333,0 333,1 Von 1933 bis 1940 war Rudolf Heß (1894–1987) der Stellvertreter des Führers (StdF).
    333. Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps (NSKK).
    334. Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha (1884–1954).
    335. Ernst Robert Grawitz (1899–1945).
    336. Adolf Hitler (1889–1945).
    337. Seit 1934 war Adolf Hitler (1889–1945) der Schirmherr des damaligen Deut­schen Roten Kreu­zes (1921–1937) vor der hier beschriebenen völligen Umgestaltung und bereits nach dem weitreichenden Umbau mit der Satzung von 1933 .
    338. 339,0 339,1 Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV).
    339. Siehe Artikel Treueeid.
    340. Siehe Artikel Landesführer.
    341. Siehe Artikel Kreisstelle.
    342. Siehe Artikel Landesstelle.
    343. Siehe Artikel Wahrzeichen.
    344. Siehe Artikel Rotes Kreuz.
    345. Siehe Artikel Logo (Drittes Reich).
    346. Das würde man eher zum Beispiel dadurch darstellen, dass der Adler das Rote Kreuz schützend unter seine Flügel (Fittiche) nimmt, woher auch die Redewendung kommt, jemanden unter seine Fittiche zu nehmen. Hier gemeint ist das Logo in seiner geschärften Variante, die von 1937 bis 1945 genutzt wurde, bei der der Reichsadler, also der Staat, ganz deutlich das Rote Kreuz in seinen Krallen hält, statt wie in der vorher, von 1934 bis 1937, genutzten Variante, auf dem Roten Kreuz zu sitzen scheint.
    347. Was hier als Gemeinschaft bezeichnet wird, ist nicht einer Rotkreuz-Gemeinschaft nach heutigem Verständnis vergleichbar. Es handelte sich um Zusammenfassungen der aktiven und passiven Mitglieder auf Orts- und Kreisebene innerhalb einer Kreisstelle.
    348. Siehe Artikel Kreisführer.
    349. Der Unterschied, der im ganzen Kapitel nicht ausdrücklich so genannt wird, besteht darin, dass die Gemeinschaften keine Gliederungen sind, sondern nur Zusammenfassungen von Mitgliedern sind. Weder eine Gemeinschaft noch ihre Mitglieder hat Mitwirkungsrechte, anders als ein Mitglied in einem Verein und ein Verein in einem Verband.
    350. Alle deutschen Kolonien waren nach dem verlorenen Ersten Welt­krieg (1914–1918) und dem Inkrafttreten des Friedensvertrags von Versailles in 1920 verloren gegangen. Der deutsche Kolonialismus in der Zeit des Nationalsozialismus führte nicht zu einer Revision. Es gehörte nur zur nationalsozialistischen Propaganda, von deutschen Kolonien zu sprechen.
    351. Der Ernstfall ist der geplante Krieg, der der Zweite Weltkrieg (1939–1945) wurde.
    352. Adolf Hitler (1889–1945).
    353. Der lange Zeit nachwirkende Mythos, die Reichsautobahnen seien auf Erfindung Hitlers, geht auf nationalsozialistische Propaganda zurück, die auch hier durchscheint. Richtig ist, dass die Autobahnen vor allem in der zweiten Hälfte der 1930er-Jahre erheblich ausgebaut wurden.
    354. Nach dem gewaltsamen 'Anschluss' Österreichs in 1938 war Hitler zunächst in Wien und ließ sich dann auch bei seiner Rückkehr nach Berlin dort durch eine für die nationalsozialistische Propaganda typische Großveranstaltung feiern: Hitler Back In Berlin From Vienna (1938) (Video auf YouTube).
    355. Das nationalsozialistische Deutschland hatte 1938 die Sudentenkrise provoziert, die im in der Nacht vom 29. auf den 30. September 1938 unterzeichneten Münchner Abkommen und dem Einmarsch der Wehrmacht am 1. Oktober 1938 in das Sudetenland mündete. Adolf Hitler (1889–1945) besuchte kurz darauf, in den ersten Oktobertagen, dort verschiedene Orte.
    356. In dieser Zeit war Wilhelm Frick (1877–1946) der Reichsminister des Inneren.
    357. August Heißmeyer (1897–1979).
    358. Das SA-Wehrabzeichen diente in der Zeit des Nationalsozialismus als Auszeichnung für Männer, die sich gemäß der nationalsozialistischen Ideologie zur „Hebung der Volksgesundheit“ sportlich betätigten.
    359. Die Sturmabteilung (SA) war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP.
    360. Die Gautage waren propagandistische Großveranstaltungen der Nationalsozialisten, hier im Gau Ostpreußen, dessen Gauhauptstadt Königsberg war.
    361. Das Deutsche Turn- und Sportfest 1938 fand vom 27. bis 31. Juli 1938 in Breslau statt. Es war eine der größten Massenveranstaltungen der NS-Zeit.
    362. Siehe Artikel Schwesternschaft.
    363. Siehe Artikel Mutterhaus.
    364. Das war nicht selbstverständlich, sondern vorher Gegenstand eines Machtkampfes.
    365. Auch die Schwesternschaften dienen also, nach Vorstellung der Nationalsozialisten, so wie das ganze Deutsche Rote Kreuz, primär als Personalreserve für den in Vorbereitung befindlichen Krieg.
    366. Das nationalsozialistisches Frauenbild war von einer völkisch-nationalistischen Ideologie geprägt und betonte unter anderem die Rolle der Frau in der Gesellschaft als Mutter.
    367. Gewüschte Charaktereigenschaften wie hier Selbstlosigkeit gehören zum nationalsozialistischen Frauenbild.
    368. Siehe Artikel Oberin.
    369. Frauen wird keine gleichrangige Position neben Männer zugestanden, die es ihnen erlaubt, sich und ihre Tätigkeit selbst zu organisieren, daher wird der Oberin ein männlicher Vorsitzender zur Seite gestellt.
    370. Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege vom 28. September 1938.
    371. Die Frau ist dem Mann also untergeordnet. Dass es damals selbstverständlich schon weibliche Ärzte, also Ärztinnen, gibt, wird hier bewusst nicht erwähnt, weil es nicht zum Frauenbild der Nationalsozialisten passt.
    372. Siehe Artikel Werner-Schule.
    373. Theodor Billroth (1829–1894).
    374. Rudolfinerhaus.
    375. Die Klinik Landstraße ist ein städtisches Krankenhaus in Wien.
    376. Das LKH-Universitätsklinikum Graz ist heute ein Klinikum der Maximalversorgung in Graz.
    377. Das Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Steyr ist heute ein großes Schwerpunktkrankenhaus in Steyr.
    378. Das Landeskrankenhaus Salzburg – Universitätsklinikum der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität (auch: St.-Johanns-Spital) ist heute ein Standort der Universitätskliniken Salzburg.
    379. Das Landeskrankenhaus Villach ist ein Krankenhaus in Villach.
    380. Siehe Artikel Hauptlager.
    381. Siehe Artikel Babelsberg
    382. Siehe Artikel Zentraldepot vom Roten Kreuz.
    383. Siehe Artikel Döcker'sche Baracke.
    384. Vom 19. bis 21. Juni 1939 zog das Präsidium des damaligen Deut­schen Roten Kreu­zes (1937–1945/46) von Berlin nach Potsdam-Babelsberg, wo es einen großzügigen Neubau im typischen Stil der NS-Architektur errichtet hatte.
    385. Gertrud Scholtz-Klink (1902–1999).
    386. Die Nationalsozialistische Frauenschaft (NSF) oder NS-Frauenschaft war die Frauenorganisation der NSDAP.
    387. Das Deutsches Frauenwerk (DFW) war ein nationalsozialistischer Frauenverband. Er diente neben der NS-Frauenschaft als Sammelbecken für die Mitglieder der gleichgeschalteten Frauenvereine der Weimarer Republik, zum Beispiel die Schwesternschaften vom Roten Kreuz.
    388. Die Schutzstaffel (SS) war eine Organisation der NSDAP, die ihr als Herrschafts- und Unterdrückungsinstrument diente.
    389. Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege vom 28. September 1938.
    390. Nach dem sogenannten Anschluss Österreichs im März 1938, die eine gewaltsame Annektion durch den NS-Staat (1933–1945) war, sprach die nationalsozialistische Propaganda vom Großdeutschen Reich. Der Begriff geht auf die 1848 überlegte Großdeutschen Lösung zurück.
    391. Adolf Hitler (1889–1945).
    392. Die Machtergreifung der Nationalsozialisten fand im Januar 1933 statt. Bis zum Annektion Österreichs im März 1938 sind fünf Jahre vergangen.
    393. Die Erweiterung des Staatsgebiets erfolgte tatsächlich nicht friedlich, sondern für alle betroffenen Gebiete unter Androhung militärischer Gewalt.
    394. 395,0 395,1 395,2 Das wirkt sprachlich seltsam, weil mit dem Wort sanitär heute die Sanitärtechnik und zugehörigen Dienstleistungen verbunden werden. Gemeint ist der Sanitätsdienst, insbesondere das Tätigkeitsgebiet, das vormals als Amtlicher Sanitätsdienst bezeichnet worden war.
    395. Österreich wurde im NS-Staat (1933–1945) aus propagandistischen Gründung von 1938 bis 1942 als Ostmark bezeichnet, und von 1942 bis 1944, um die frühere Eigenstaatlichkeit noch mehr sprachlich zu verwischen, als Alpen- und Donau-Reichsgaue.
    396. Siehe Artikel Verordnung über das Deutsche Rote Kreuz im Lande Österreich.
    397. Siehe Artikel Landesstelle.
    398. Es gab das 1880 als Österreichische Gesellschaft vom Rothen Kreuze (ÖGvRK) gegründete Öster­reichische Rote Kreuz, die anerkannte Nationale Gesellschaft vom Österreich.
    399. Das nationalsozialistische Deutschland hatte 1938 die Sudentenkrise provoziert, die im in der Nacht vom 29. auf den 30. September 1938 unterzeichneten Münchner Abkommen, dem Einmarsch der Wehrmacht am 1. Oktober 1938 in das Sudetenland und dessen Annektion mündete. Dadurch der Ausbruch des Zweiten Welt­kriegs (1939–1945) um ein Jahr verzögert.
    400. Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) war ein der NSDAP angeschlossener Wohlfahrtsverband, die als bewusste Konkurrenz zu den weiter bestehenden kirchlichen und weltlichen Wohlfahrtsorganisationen, zu denen auch das Deutsche Rote Kreuz gehörte, geschaffen worden war.
    401. Es war also nicht das DRK als Organisation beteiligt, sondern es wurde als personelles Reservoir für den Sanitätsdienst der Wehrmacht betrachtet und verwendet. Hier wird künstlich eine aktive Mitwirkung des DRK suggeriert, um ihm einen Anteil an dem militärischen 'Erfolg' anzudichten.
    402. März: Österreich; September: Sudentenland.
    403. Der Westwall war ein über etwa 630 km verteiltes militärisches Verteidigungssystem entlang der Westgrenze des Deutschen Reiches, das in mehreren Phase von 1936 bis 1940 errichtet wurde. Dazu gehörte das Westwall#Limesprogramm in 1938.
    404. Siehe Artikel Döcker'sche Baracke.
    405. Von 1936 bis 1939 fand der Spanische Bürgerkrieg statt. Das Deutsche Reich unterstützte mit die rechtsgerichteten Putschisten militärisch, die schließlich siegten und die Demokratie durch eine bis 1975 anhaltende Diktatur ersetzten.
    406. Siehe Artikel Internationales Komitee vom Roten Kreuz.
    407. Siehe Artikel Mutterhaus.
    408. Die Legion Condor war ein deutscher Luftwaffen-Verband im Spanischen Bürgerkrieg, der ohne deutsche Uniformen oder Hoheitszeichen eingesetzt wurde. Er kämpfte unter General Francisco Franco auf der Seite der gegen die spanische Republik putschenden Nationalisten. Er wurde 1936 unter strengster Geheimhaltung mit Freiwilligen aufgebaut, griff in mehrere bedeutende Schlachten ein und hatte maßgeblichen Anteil am Sieg der Putschisten. Seine Existenz wurde sowohl von der NS-Regierung des Deutschen Reiches als auch von spanischer Seite bis 1939 geleugnet.
    409. Setzt man die personelle Beteiligung des DRK in Relation zur Gesamtzahl des eingesetzten Personals der Wehrmacht (ca. 0,008 %), dann sieht man wie unbedeutend diese Unterstützung war. Das Aufbauschen ist ein typisches Merkmal nationalsozialistischer Propaganda. Der Einsatz kann sowohl symbolischer Natur gewesen sein, um die Rolle des DRK zu stärken, als auch wie im militärischen Bereich ein Experiment.
    410. Da im März kein Erbeben in Chile verzeichnet ist, meint der Autor entweder die späteren humanitären Folgen des Erbebens von Chillán in der Nacht vom 24. auf den 25. Januar 1939, oder, was angesichts des Chile-Flugs im Februar wahrscheinlicher ist, er hat sich bei der Datierung geirrt. Das genannte Erdbeben war eines der größten in der Geschichte Chiles, was dafür spricht, dass es hier um diese Katastrophe geht.
    411. Vom 14. bis zum 17. Februar 1939 flog der Pilot Siegfried Graf Schack von Wittenau mit einem Prototypen einer Dornier Do 26 eine größere Hilfslieferung des damaligen Deut­schen Roten Kreu­zes (1937–1945/46) von Travemünde über Lissabon, Bathurst und Natal nach Rio de Janeiro, von wo sie mit einer Junkers Ju 52 nach Chile weitertransportiert wurde. Die Aktion wurde als Chile-Flug bekannt. — Luftfahrtmuseum Hannover.
    412. Zu dieser Zeit bezeichnete Weltkrieg den später so genannten Ersten Welt­krieg (1914–1918), weil der Zweite Weltkrieg (1939–1945) noch bevorstand.
    413. Hier werden offensichtlich Zahlen versehentlich oder bewusst miteinander verwechselt. Die genannte Zahl der Verwundeten entspricht ungefähr der Zahl aller auf deutscher Seite eingesetzten Soldaten. Getötet wurden ca. 1,8 Millionen und verletzt wurden ca. 4,3 Millionen deutscher Soldaten. Es ist auch möglich, dass die Verletztenzahlen aller beteiligten Mächte gemeint sind; das wären ca. 15,5 Millionen Soldaten.
    414. 415,0 415,1 Der hier dargestellte Zweck des Sanitätsdienstes hat nichts mit dem humanitären Auftrag einer Natio­nalen Gesell­schaft vom Roten Kreuz, menschliches Leid zu lindern, zu tun. Stattdessen wird nur auf den militärischen und volkswirtschaftlichen Nutzen abgestellt.
    415. Dazu passt die Angleichung der → Dienstränge des damaligen Deut­schen Roten Kreu­zes (1937–1945/46) an die des Militärs.
    416. Von friedensmäßigen Aufgabenfeld der Wohlfahrtspflege ist hier bewusst nicht die Rede, sondern die Funktion des Deutschen Roten Kreuzes wird bewusst auf die Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes reduziert.
    417. Dieses Motto ist eine in der Zeit des National­sozia­lis­mus (1933–1945) oftmals wiederholte Aufforderung von Adolf Hitler (1889–1945) als Schirmherr des damaligen Deut­schen Roten Kreu­zes (1937–1945/46). Es fand sich auf Postkarten, Plakaten, Bannern, in Presseartikeln und zahlreichen weiteren Publikationen.
    418. 419,0 419,1 419,2 Die Fußnoten des Originals wurden hier innerhalb spitzer Klammern in den transkribierten Text eingefügt.
    419. 420,0 420,1 420,2 420,3 420,4 420,5 420,6 420,7 Siehe Artikel Kreisstelle.
    420. 421,0 421,1 421,2 Siehe Artikel Landesstelle.
    421. Siehe Artikel Dienststellung (Drittes Reich).
    422. 423,00 423,01 423,02 423,03 423,04 423,05 423,06 423,07 423,08 423,09 423,10 Siehe Artikel Kreisführer.
    423. Im Zusammenhang mit Einsatzformationen werden heute unterhalb einer Gruppe häufig noch die taktischen Einheiten Trupps mit jeweils einem Truppführer gebildet.
    424. Das deckt sich auch mit dem heutigen Verständnis einer Gruppe als taktische Einheit.
    425. Vergleiche dazu die heutige Situation im Artikel Zugführer.
    426. Hier wird der Unterschied zu einer heutigen Bereitschaft im Deut­schen Roten Kreuz deutlich, die ausdrücklich keine Einsatzformation, sondern eine Rotkreuz-Gemeinschaft ist. Im staatlichen Katastrophenschutz werden mitunter große Verbände auch heute als Bereitschaft bezeichnet.
    427. 428,0 428,1 In einer männlichen Bereitschaft sind als Melder neben zwei Radfahrern auch zwei Kraftfahrer vorgesehen, in einer weiblichen Bereitschaft hingegen nicht. Das kann dafür sprechen, dass die weiblichen Bereitschaften eher stationär eingesetzt und wohl auch weniger oder nicht mit Kraftfahrzeugen ausgerüstet werden sollten.
    428. 429,0 429,1 Das wurde mit dem schwarzen Gebietsdreieck umgesetzt.
    429. 430,00 430,01 430,02 430,03 430,04 430,05 430,06 430,07 430,08 430,09 430,10 430,11 430,12 430,13 430,14 430,15 Siehe Artikel Landesführer.
    430. Auffällig ist, dass die bestehenden Schwesternschaften mit ihren Mutterhäusern und Oberinnen praktisch nicht verändert wurden.
    431. 432,0 432,1 Siehe Artikel Adjutantur.
    432. Siehe Artikel Adjutant.
    433. 434,0 434,1 434,2 434,3 434,4 Der militärischen Dienstgradzusatz d.R. steht für der Reserve, was sich auf die Reserve im Militärwesen bezieht.
    434. Die Nationalsozialistische Frauenschaft (NSF) oder NS-Frauenschaft war die Frauenorganisation der NSDAP.
    435. Das Deutsches Frauenwerk (DFW) war ein nationalsozialistischer Frauenverband. Er diente neben der NS-Frauenschaft als Sammelbecken für die Mitglieder der gleichgeschalteten Frauenvereine der Weimarer Republik, zum Beispiel die Schwesternschaften vom Roten Kreuz.
    436. Siehe Artikel Hauptadjutantur.