Gesetz zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Das Gesetz zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens vom 22. März 1902 schränkte die Nutzung des Zeichens Rotes Kreuz, das auch Neutralitätszeichen im Sinne von Schutzzeichen genannt wurde, und der Bezeichnung Rotes Kreuz ein. Anlass waren der Missbrauch für kommerzielle Zwecke, zu dessen Unterbindung es einer Rechtsgrundlage bedurfte. Da der Arbeiter-Samariter-Bund nicht die Bedingungen des Gesetzes erfüllte, stellte er die Nutzung des Rotkreuz-Zeichens ein und wechselte zu einem eigenen Logo. Organisationen konnte gemäß der im Folgejahr vom Bundesrat beschlossenen Bekanntmachung, betreffend die Grundsätze für die Erteilung der Erlaubnis zum Gebrauche des Roten Kreuzes bestimmten Organisationen die Nutzung des Roten Kreuzes gestatten.

Das Gesetz ist nicht mehr gültig. Sein Zweck wird heute vom DRK-Gesetz mit abgedeckt, und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten erlaubt die Sanktion von Missbrauch.

Inhalt des Gesetzes

Die wesentliche Bestimmung des Gesetzes befindet sich in seinem § 1 (Rechtschreibung nicht modernisiert):

Das in der Genfer Konvention zum Neutralitätszeichen erklärte Rothe Kreuz auf weißem Grunde sowie die Worte „Rothes Kreuz“ dürfen, unbeschadet der Verwendung für Zwecke des militärischen Sanitätsdienstes, zu geschäftlichen Zwecken sowie zur Bezeichnung von Vereinen oder Gesellschaften oder zur Kennzeichnung ihrer Thätigkeit nur auf Grund einer Erlaubniß gebraucht werden. Die Erlaubniß wird von den Landes-Zentralbehörden nach den vom Bundesrathe festzustellenden Grundsätzen für das Gebiet des Reichs ertheilt. Die Erlaubniß darf Vereinen oder Gesellschaften, welche sich im Deutschen Reiche der Krankenpflege widmen und für den Kriegsfall zur Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes zugelassen sind, nicht versagt werden.

Die Schreibweise Rothes Kreuz statt Rotes Kreuz entsprach der damaligen, eigentlich bereits modernisierten aber noch praktizierten Orthografie.

Weitere Informationen

Gesetzestext

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