Kreisstelle

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

In der Zeit des National­sozia­lis­mus (1933–1945) war das Deut­sche Rote Kreuz von 1937 bis 1945 zentralistisch und eng an den staatlichen Strukturen angelehnt organisiert. Auf der zweiten Ebene gab es Landesstellen (frz. comités regionaux), die ihrerseits in Kreisstellen (auch: Kreisdienststellen; frz. comités d'arrondissement) untergliedert waren. Während die Gebiete der Landesstellen zur Kriegsvorbereitung denen der Wehrkreise entsprachen, sollten sich die Gebiete der Kreisstellen nach der staatlichen Verwaltungsgliederung richten.1

Mit der Auflösung des damaligen Deut­schen Roten Kreu­zes in 1945 und 1946 verschwanden auch seine unselbstständigen Untergliederungen, das heißt die Landesstellen und Kreisstellen. Es wurden Landes­verbände und Kreis­verbände neu gegründet.

Organisation

Eine Kreisstelle war keine selbstständige Einrichtung, sondern durch die Satzung von 1937 als die Dienststelle eines DRK-Kreisführers definiert: Die Dienststellen der Kreisführer führen die Bezeichnung „Deutsches Rotes KreuzKreisstelle“ mit dem Namen des Stadt- oder Landkreises als Zusatz.1.1 Ihr zugeordnet waren getrennt männliche und weibliche Bereitschaften, die den Charakter von Einsatzformationen hatten, sowie Kreisgemeinschaften und Ortsgemeinschaften für Mitglieder, die keiner Bereitschaft und keiner Schwesternschaft angehörten.

Die Führungsstruktur einer Kreisstelle bestand neben dem Kreisführer aus einem Stab, der sich aus folgenden Abteilungen zusammensetzte:2

  • Adjudantur (gewissermaßen Schriftführung),
  • Abteilung I: Führungsabteilung,
  • Abteilung II: Personalabteilung,
  • Abteilung III: Verbindungsabteilung zur NSF (NS-Frauenschaft),
  • Abteilung IV: Verwaltungsabteilung,
  • Abteilung V: Presse- und Werbeabteilung.

Gruppierungen für den Wasserrettungsdienst und den Bergrettungsdienst wurden als Wasser-Rettungskommando und Gebirgs-Rettungskommando bezeichnet. Sie gehörten wie andere Sonder-Rettungskommandos zur Landesstelle, nicht zur Kreisstelle.

Heutige Kreisverbände

Ein heutiger Kreisverband kann dasselbe Gebiet wie eine damalige Kreisstelle haben. Er ist jedoch völlig anders organisiert. Außerhalb Bayerns handelt es sich um eigenständige Vereine, und auch im Bayerischen Rotes Kreuz haben sie ein hohes Maß an Selbstständigkeit. Darüber hinaus sind die Kreisverstände stets demokratisch strukturiert, während die Kreisstellen keine relevanten partizipatischen Elemente hatten und ein Abbild der Diktatur in der politischen Ordnung waren.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Der Präsident kann den örtlichen Bereich eines Kreisführers abweichend von den Grenzen eines Stadt- oder Landkreises festsetzen. — Deutsches Rotes Kreuz, Satzung des Deutschen Roten Kreuzes, 24. Dezember 1937, in: Felix Grüneisen, Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart, Leipzig 1939, Seiten 269–274; § 12 Abs. 3.
    1. § 12 Abs. 2.
  2. Deutsches Rotes Kreuz, Dienstvorschrift für das Deutsche Rote Kreuz (DRKDv. Nr. 1), in: Felix Grüneisen, Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart, Leipzig 1939, Seiten 275–287; Abschnitt III, Kapitel C.