Verbot von Eingriffen der NSDAP in das DRK (1934)
Vorwort
Rudolf Heß (1894–1987) war von 1933 bis 1941 der Stellvertreter des Führers (StdF) in der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), die mit der Machtergreifung in 1933 die Herrschaft über das Deutsche Reich übernahm und den NS-Staat (1933–1945) begründete. In dieser Funktion gab er am 21. Juli 1934 die hier wiedergebene Verfügung heraus, die hier unter der Bezeichnung Verbot von Eingriffen der NSDAP in das DRK geführt wird.
Im Kern sagt die Anordnung, dass bereits genug getan wurde, um das damalige Deutsche Rote Kreuz (1921–1937) unter die Kontrolle der neuen Machthaber zu bekommen, und dass die Einflussnahme auf von der Partei definierten Wegen mittels definierter Rollen erfolgen solle, nicht eigenmächtig durch die unteren Parteidienststellen. Tatsächlich war zum Beispiel mit der neuen Satzung von 1933 die Organisation unter staatliche und damit nationalsozialistische Kontrolle gestellt worden.
Vergleiche dazu auch: Felix Grüneisen, Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart, Leipzig 1939, Kapitel 29.
Text
Der Stellvertreter des Führers hat folgende Verfügung erlassen:
Nachdem durch Verfügung des Reichsministers des Innern1 vom 9. Juli 1934 ein Umbau in der Leitung des „Deutschen Roten Kreuzes“ erfolgt und der notwendige Einfluß der Partei gesichert ist2, ordne ich folgendes an:
Das „Deutsche Rote Kreuz“ als Träger der völkerrechtlichen Aufgaben, die das Deutsche Reich auf Grund der Genfer Konvention zu erfüllen hat3, ist ein notwendiger Bestandteil des nationalsozialistischen Staates. Es ist deshalb in seinem Bestand und Ausbau zu schützen und zu fördern. Die Beteiligung von Parteigenossen und Parteigenossinnen an der Rotkreuzarbeit ist wünschenswert und notwendig. Selbständige Eingriffe in seine Organisation und Beschränkungen seiner Tätigkeit dürfen von keiner Parteidienststelle erfolgen.
Anfragen oder Beschwerden über das Deutsche Rote Kreuz sind an meinen Vertrauensmann für die Fragen der Volksgesundheit, Dr. med. Wagner4, München, Braunes Haus5, zu richten.
Rudolf Heß6
Erläuterungen
- ↑ Wilhelm Frick (1877–1946) war von 1933 bis 1943 der Reichsminister des Innern.
- ↑ Am 9. Juli 1934 entschied Wilhelm Frick als Reichsminister des Innern einen Machtkampfes zwischen Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha (1884–1954) und Paul Hocheisen (1870–1944) zugunsten des letzteren. Vgl. Stephanie Merkenich, Birgitt Morgenbrod, Das Deutsche Rote Kreuz unter der NS-Diktatur 1933-1945, Paderborn 2008, Seiten 57–62.
- ↑ Gemeint ist der Amtliche Sanitätsdienst, der in der Unterstützung des Sanitätsdienstes der Wehrmacht besteht. Darüber hinaus sollte das Deutsche Rote Kreuz als Massenorganisation auch dafür sorgen, dass es ausreichend ausgebildetes Sanitätspersonal gibt, das dann von der Wehrmacht selbst, für ihren eigenen Sanitätsdienst und ohne Mitwirkung des Roten Kreuzes, eingesetzt werden kann.
- ↑ Gerhard Wagner (1888–1939); siehe auch Nationalsozialistischer Deutscher Ärztebund.
- ↑ Das Braune Haus war das Gebäude der von 1930 bis 1945 bestehenden Parteizentrale der NSDAP in München.
- ↑ Rudolf Heß (1894–1987).
