Felix Grüneisen: Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart – Die Frauenvereine

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Kapitel 12: Die Frauenvereine

[Einführung]

[67] Die Kriege von 18641 und 18662 hatten die Bildung einer großen Zahl von Frauenvereinen in allen Teilen Deutschlands zur Folge gehabt, die sich die Aufgabe der Verwundetenpflege, der Einrichtung von Lazaretten, der Sammlung von Liebesgaben3 und ihrer Sendung an die Front setzten. In Berlin z. B. entstand in jedem Stadtviertel um jedes einzelne Lazarett ein solcher Frauenverein, der sich der zusätzlichen Versorgung mit Erfrischungen, Unterhaltung der Verwundeten, der Hilfe bei dem Briefschreiben an die Angehörigen u. dgl. widmete. Als nach drei Wochen schon der Krieg beendigt war, wenn auch die Sorge für die Verwundeten und Kranken noch sehr viel länger dauerte, drohten diese Vereine wieder mangels eines eigenen Arbeitsgebietes und festen Rahmens sich aufzulösen.

[Entwicklung in Preußen]

Da beschloß die preußische Königin Augusta4 in Erinnerung an den Frauenverein zum Wohl des Vaterlandes von 1814 die spontan entstandenen Gruppen zusammenzufassen zu einem großen Verein, der als fester und dauernder Zusammenschluß bestehen bleiben sollte. Am Dank- und Friedensfest, am 11. November 18665, an dem als Gast auch Du­nant6 teilnahm, gründete sie den Vaterländischen Frau­en­ver­ein7. Sämtliche Berliner Zeitungen brachten an diesem Tage einen Aufruf, der sich zunächst an die Berliner wandte, „jene weiblichen Kräfte, die während des Krieges ohne Unterschied der konfessionellen und Standesverhältnisse so wahrhaft aufopfernd und großartig gewirkt haben, auch im Frieden gemeinsam in erfolgreicher Tätigkeit zu erhalten“. Der Verein sollte nicht nur in Verbindung mit dem Preußischen Zentralkomitee zur Pflege verwundeter und erkrankter Krieger8 bleiben und unter dem Zeichen des Roten Kreuzes stehen, „sondern auch im vaterländischen Sinn durch eine augenblickliche Hilfeleistung bei allgemeinen oder örtlichen Landeskalamitäten, wie Krieg, Feuersbrunst, Überschwemmungen und Seuchen, die Not möglichst zu erleichtern ... suchen.“/ Damit war dem Frauenverein von vornherein ein weites Feld ständiger Friedenstätigkeit gesteckt, das eine stark werbende Anziehungskraft ausüben mußte.

[68] Am 12. April 1867 erfolgte die endgültige Bildung des Vereins, in dessen Satzung die Aufgaben folgendermaßen umrissen waren:

„In Kriegszeiten richtet er, unter Oberleitung des „Preußischen Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger“, aber unter Fortdauer seiner eigenen Organisation, seine Tätigkeit auf die gesamte Fürsorge für die im Felde Verwundeten und Erkrankten, indem er alle dazu dienenden Einrichtungen fördert und unterstützt.“

„In Friedenszeiten ... verpflichtet er sich ...

a) bei der Linderung außerordentlicher Notstände, welche in einem oder dem andern Teile des Vaterlandes, durch ansteckende Krankheiten, Teuerung, Überschwemmungen, Feuersbrunst oder auf andere Art auftreten, augenblicklich Hilfe zu leisten,

b) bei Förderung der Krankenpflege durch Ausbildung von Pflegerinnen, Herstellung neuer und Verbesserung bestehender Krankenhäuser und durch Mitwirkung bei der Vorbereitung von Reservelazaretten, bei Gewährung von Arbeitsgelegenheit, bei Förderung von Waisenanstalten, bei Pflege verwahrloster Kinder, kurz bei allen Aufgaben und Unternehmungen sich zu beteiligen, die die Linderung schwerer Notstände im Auge haben.“

Das Programm, das von Anfang an weit gesteckt war, erhielt am 24. Mai 1869 die Erweiterungen, die vorstehend im Druck hervorgehoben sind. Es bot also die Grundlage für die in folgenden Jahrzehnten sich ergebende Ausdehnung der Friedenstätigkeit, soweit diese zugleich als eine Kriegsnotwendigkeit der Wohlfahrtspflege für die Zivilbevölkerung in der Heimat anzusehen war.

Bereits Anfang 1868 hatten 250 Zweigvereine die Bestätigung erhalten.

Die Satzungen hatten eine Grenze für die Ausdehnung der Vaterländischen Frauenvereine nicht gesetzt; so ergab es sich fast von selbst, daß sein Gebiet sich über den Gesamtbereich des Norddeutschen Bun­des9, der politischen Neuschöpfung von 1866, ausdehnte und nur die süddeutschen Länder, sowie Sachsen-Weimar und Mecklenburg außerhalb blieben.10

Besondere Ereignisse, wie die schwere Typhusepidemie in Ostpreußen 186711, die mit einer ernsten Hungersnot infolge der Mißernte zusammenfiel, förderten die überraschend schnelle Entwicklung der Organisation, [69] die in Ostpreußen im Jahre 1867 bereits 174 Zweigvereine bilden konnte. In Schle­sien12 vollzog sich im folgenden Jahr aus ähnlichen Gründen eine ähnliche Entwicklung, deren Bedeutung für den praktischen Arbeitseinsatz später zu behandeln sein wird.

Bis zum Jahre 1880 hatten sich 500 Zweigvereine mit 50 000 Mitgliedern gebildet.

Unmittelbar vor dem Welt­krieg13 bestanden 1740 Zweigvereine mit 591 000 Mitgliedern.

In diesen Zahlen, die im Vergleich zu den Millionenorganisationen des Dritten Reiches bescheiden aussehen, in ihrer Zeit aber etwas Außerordentliches bedeuteten, und die die entsprechenden Zahlen der Männerorganisationen weit übertrafen, liegt die Popularisierung des Roten Kreuzes in Deutschland beschlossen. Selbstverständlich trug zu diesem Aufblühen wesentlich bei, daß der Vaterländische Frauenverein sowohl wie auch die anderen deutschen Frauenvereine unter dem unmittelbaren Schutz, wenn nicht unter der persönlichen Leitung fürstlicher Frauen standen, die, wie die Königin Augusta4, von vornherein in der Sache des Roten Kreuzes die gegebene politische Aufgabe der Frauen sahen. In dem Preußen Wilhelms I.14, dessen politische Mission der Einigung Deutschlands auf seiner Armee und ihrer glänzenden Bewährung in den Kriegen der deutschen Ei­ni­gung15 beruhte, war es Sache der Frauen, sich für die Pflege der Verwundeten und Erkrankten zusammenzuschließen. Damit wurde die Trennung von Männer- und Frauenorganisationen eine sich fast zwangsläufig ergebende, durch den Arbeitswillen der fürstlichen Gründerinnen aber noch wesentlich geförderte Tatsache. Es wäre aber verkehrt anzunehmen, daß nur um der Gründerinnen willen und in der Schicht des Adels und Bürgertums der Erfolg gelegen hätte. Auf dem Lande jedenfalls gelang es, zumindest im Osten, die Bevölkerung ganzer Dörfer zu erfassen. In den Städten freilich war es anders. Es lag leider außerhalb des Möglichkeitsbereiches des 19. Jahrhunderts und des Zweiten Kaiserreiches, die Brücke zu dem erst entstehenden Industrie- Arbeitertum und seinen Frauen zu schlagen und es zur aktiven Mitarbeit zu gewinnen. Den Leidensweg des deutschen Volkes durch Proletarisierung und Marxis­mus16 zu verhüten lag außerhalb der Reichweite jener Generation.

[Entwicklung in Bayern]

In Bayern begann die Entwicklung etwas später. Im Dezember 1869 richtete die Königinmutter Marie17 einen Aufruf an die Frauen zur Bildung des „Bayerischen Frauenvereins“, der von vornherein enger, als das in Preußen der Fall war, sich organisatorisch an den Landeshilfsverein anschloß und in seinen Aufgaben engere Schranken zog. Die Kriegsaufgaben und die Vorbereitung hierzu in Friedenszeiten waren sein eigentliches Tätigkeitsfeld.

Er erhielt erst nach dem Kriege von 1870/7118, in dem er bereits eine energische Tätigkeit entfaltete, Satzung und Körperschaftsrechte am 12. Februar 1875. Am 16. März 1878 erfolgte eine Ausweitung des Arbeitsgebietes auf „jede gemeinnützige Tätigkeit“, unbeschadet der Hauptaufgabe in Kriegszeiten.

[Entwicklung in Sachsen]

Der Sächsische Albert-Ver­ein19 wurde unter der Oberleitung und dem Präsidium der Kronprinzessin, späteren Königin Ca­ro­la20, am 14. September 1867 begründet, und zwar unter dem unmittelbaren Eindruck der Kriegserfahrungen, die Sachsen 1866 seiner geographischen Lage zufolge in besonderem Maße machen mußte. Für den Albert-Verein standen von vornherein die Aufgaben der Krankenpflege in Kriegs- und Friedenszeiten im Vordergrund, und er beschränkte sich wesentlich auf dieses Gebiet. Dadurch wurde auch der Zusammenhang mit dem Landeshilfsverein wesentlich loser als in anderen deutschen Ländern.

[Entwicklung in Württemberg]

Württemberg war das einzige deutsche Land, in dem kein Frauenverein vom Roten Kreuz entstand. Seine Stelle nahm die im Jahre 1817 begründete „Zentralleitung für Wohltätigkeit“ in Stuttgart ein, neben der eine neue eigene Frauenorganisation ins Leben zu rufen kein Bedürfnis be­stand.21 Die Zentralleitung selbst war und ist bis heute eine Behörde, die, wie ihr Name besagt, weitgehende Aufsichtsbefugnisse gegenüber allen, auch den konfessionellen Wohlfahrtseinrichtungen in Württemberg hatte.22 Ihr Leiter, Dr. Hahn23, vertrat die Württembergische Regierung in Genf 1863 und 1864; er war es auch, der als ersten Landesverein, wie oben erwähnt, den Württembergischen Sanitätsverein ins Leben rief. Die Zentralleitung gehörte den später noch zu erörternden Zusammenschlüssen der deutschen Landesfrauenvereine vom Roten Kreuz an, und erst bei Bildung des Deutschen Roten Kreuzes 192124 hörte, entsprechend der Eigenart der Zentralleitung, die unmittelbare Zugehörigkeit zum Deutschen Roten Kreuz auf.

[Entwicklung in Baden]

Der Badische Frauenverein nimmt in mancherlei Hinsicht eine Sonderstellung unter den deutschen Frauenvereinen ein, und er war auf verschiedenen Gebieten so entschieden wegweisend, daß eine etwas eingehendere Darstellung gerechtfertigt ist. Im Jahre 1859 drohte der Krieg um die Einigung Italiens25 auch auf Süddeutschland überzugreifen. In Baden, das als erstes Angriffsziel vor den französischen Truppen im Elsaß lag, war die Erregung und Sorge begreiflich.

In diesem Zeitpunkt, am 4. Juni 1859, übergab die Großherzogin Luise26, Tochter der Königin Augusta4, dem Badischen Innenminister eine Denkschrift: die Zeit der Erwartung drohender Ereignisse habe schon mancherlei Not ins Land gebracht. Die Sorge vor einer schweren Zukunft dürfe das helfen in der Gegenwart als Vorbereitung auf schlimmere Tage nicht ausschließen. Eine Organisation wohlgeordneter [71] und geprüfter Art werde im Augenblick der Not um so besser wirken, je eher sie eingeübt sei. Der Wunsch sei deshalb, Vereine von Frauen durch das ganze Land zu bilden, die sich das Helfen jetzt und dann die Vorbereitung zur Hilfe für spätere Zeit zur Aufgabe machen. Zunächst gelte es, für die Familien der zu den Waffen gerufenen Männer Beschäftigung und Erwerb zu schaffen. Für den Fall des Kriegsausbruchs seien Mittel anzusammeln, für Krankenpflege Vorsorge zu treffen, mit dem Sammeln von Leinen, Verbänden, Charpie u. dgl. zu beginnen.

Schon am 6. Juni war eine Satzung ausgearbeitet, die in 7000 Exemplaren über das ganze Land Baden verbreitet wurde.

Da bald nach der Schlacht von Sol­fe­ri­no27 der Frieden von Villa­fran­ca28 folgte, war die unmittelbare Kriegsgefahr behoben. Damit schien der Zweck des Vereins überholt, in dessen Satzung § 1 es hieß: „Unterstützung der infolge der Kriegsbedrohung oder eines Krieges in Not geratenen, sowie der Vorsorge für verwundete und erkrankte Militärpersonen.“ Am 24. Juli 1859 wurde aber beschlossen, den einmal erfolgreich ins Leben gerufenen Verein fortzuführen, sein Aufgabengebiet aber noch zu erweitern auf Hilfe in besonderen Notständen, Unterstützung einzelner in Not geratener Familien, besonders durch richtige Krankenpflege, gute körperliche und sittliche Erziehung der Kinder, Ordnung und Reinlichkeit in den Haushaltungen. Weiter hieß es: „Um überhaupt auf Erzielung einer guten Krankenpflege im Lande hinzuwirken und um für Zeiten des Eintritts ungewöhnlich vieler Krankheitsfälle oder für den Fall eines Krieges zur Pflege der Verwundeten eine größere Anzahl wohleingeübter, wahrhaft christlicher Krankenpflegerinnen zur Verfügung zu haben ... unternimmt der Badische Frauenverein den Versuch, Mädchen und Frauen evangelischer und katholischer Konfession, welche die nötigen körperlichen, geistigen und religiösen Eigenschaften besitzen und besonderen Beruf für die Krankenpflege fühlen, während einer Zeit etwa von sechs Wochen in geeigneten Krankenanstalten für die Krankenpflege durch praktische Einübung und theoretischen Unterricht ausbilden zu lassen und wird die hieraus erwachsenden Kosten bestreiten.“

„Die auf diesem Wege ausgebildeten Krankenpflegerinnen werden unter der Leitung und Aufsicht des Badischen Frauenvereins stehen.“

Die kriegerischen Ereignisse, die Dunant6 zu seinen Forderungen29 bewegten, hatten zur selben Stunde, aber ohne jede Abhängigkeit voneinander, die Durchführbarkeit seiner praktischen Vorschläge in Baden erwiesen. Es war also das Gegebene, daß der Badische Frauenverein, nachdem sich die Badische Landesregierung an den Genfer Verhandlungen von 1863 und 1864 beteiligt hatte und dem Genfer Abkommen von 1864 beigetreten war, nun auch in die Stellung eines Badischen Hilfsausschusses eintrat. Das geschah durch ein Schreiben am 24. Juni 1866, mit dem er sich dem Badischen Kriegsministerium zur Verfügung stellte.

Der weitere Verlauf nach Bildung des Landesvereins ist bereits auf S. 63 dargestellt.

[Entwicklung im Großherzogtum Hessen]

Der „Alice-Frauenverein für Krankenpflege im Großherzogtum Hessen“ entstand nach dem Kriege von 18662, der die Erfahrung gebracht hatte, [72] daß es trotz der geringen Zahl von Verwundeten doch an den nötigen geeigneten Pflegekräften fehlte. Die Prinzessin Alice von Hessen, geb. Prinzessin von Großbritannien und Ir­land30, folgte hierbei den Anregungen des benachbarten Landes, auch Sachsens. Sie setzte sich aber als Engländerin vorzugsweise mit Florence Nightingale31 in Verbindung, nach deren Vorschlägen sie eine Krankenpflege-Organisation für Hessen ins Leben zu rufen gedachte.32

[Entwicklung in Sachsen-Weimar-Eisenach]

Im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach bestand seit 1817 das „Patriotische Fraueninstitut“, das aus den Frauenvereinen hervorgegangen war, die sich während der Jahre 1813—1815 gebildet hatten. Der erste Aufruf am 10. August 1815 stammte von der Hand der Erbgroßherzogin Maria Paulowna [sic!]33. Im Jahre 1817 erhielten die inzwischen in reicher Zahl entstandenen Vereine eine einheitliche Organisation, und zwar durch ein mit Genehmigung des Großherzogs entstandenes Landesgesetz für das „Patriotische Institut der Frauenvereine im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach".34 Dieses Gesetz und die darauf beruhende Organisation hat mit geringen Änderungen bis 1933 bestanden.

Die Aufgaben des Instituts sind im Gesetz eingehend behandelt. „Im allgemeinen ist Wohltätigkeit durch gemeinsames Zusammenwirken der einzelnen Kräfte und Beförderung des Fleißes der Hauptzweck eines jeden Vereins.“

„Insbesondere erstrecken sich die wohltätigen Zwecke
a) auf die Unterstützung alter und zur Arbeit unfähiger hülfloser Personen,
b) auf Unterstützung und Pflege verlassener Kranken,
c) auf schleunige Hilfe für andere Personen in dringenden unverschuldeten Notfällen, als: Brand, verheerende Krankheiten usw.,
d) auf Beförderung der Arbeitsamkeit und des rechtmäßigen Verdienstes arbeitsfähiger Menschen.
Hauptsächlich aber und besonders in den Orten, wo zu wenig Kräfte vorhanden sind, um mehrere Zwecke zu verfolgen,
e) auf die Ergreifung und den Unterricht der verlassenen weiblichen Jugend.“

Die Gründerin hatte ihre Gedanken in einem Brief an den Fürsten Reuß niedergelegt, der 1828 in seinem Lande eine ähnliche Einrichtung schuf. Der Brief der Großherzogin war auch Goethe35 mitgeteilt worden, der am 22. Dezember 1828 antwortete, wie er „das der Sache völlig angemessene Schreiben, sowie sämtliche Beilagen mit Vergnügen und Belehrung durchgelesen und sich gefreut habe, auf einmal zu überschauen, wie viel Gutes und Wünschenswertes in den wenigen Jahren schon gestiftet, gegründet und zum allgemeinen Vorteil lebendig erhalten worden sei“.

Ein Halbjahrhundert mannigfacher Tätigkeit legte das Institut demnach bis zur Aufnahme der Verpflichtungen des Genfer Abkommens zurück. Im Jahre 1827 bestanden 53 „Industrieschulen“ mit 2328 Kindern, d. h. Schulen nach den Ideen Pestalozzis, in denen verwahrloste Kinder handwerklich erzogen wurden; 8 Spinnanstalten für arme Frauen, eine Anstalt zur Pflege armer Wöchnerinnen, 2 Anstalten zur Beschäftigung Erwachsener, 2 Rettungsanstalten für Verunglückte (1817 begründet), eine große Anzahl von Baumschulen für den Unterricht der Schulknaben [73] in der Obstkultur und eine Anstalt zur Förderung des Gemüsebaues. Von 1829 an folgten Kinderbewahranstalten, deren erste in Weimar, nach dem Vorbild Frö­bels36 in Schweina, entstand.

[Entwicklung in Mecklenburg]

Der letzte und jüngste der Frauenvereine war der „Mecklenburgische Marien-Frauenverein“, der von der Großherzogin Marie17 am 28. Februar 1880 in Schwerin37 ins Leben gerufen wurde und in ganz Mecklenburg eine rege Tätigkeit entwickelte.38

Erläuterungen

  1. Der Deutsch-Dänische Krieg war eine militärische Auseinandersetzung zwischen Preußen und Österreich auf der einen Seite und Dänemark auf der anderen Seite. Er dauerte vom 1. Februar bis zum 30. Oktober 1864. Preußen und Österreich gingen aus dem Konflikt als Sieger hervor.
  2. 2,0 2,1 Der Deutsche Krieg war eine militärische Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Bund (1815–1866) unter Führung Österreichs einerseits und Preußen sowie dessen Verbündeten andererseits. Der Krieg dauerte vom 14. Juni bis 23. August 1866 und wurde von Preußen gewonnen.
  3. Siehe Artikel Liebesgabe.
  4. 4,0 4,1 4,2 Augusta von Sachsen-Weimar-Eisenach (1811–1890).
  5. Siehe Artikel 11. November.
  6. 6,0 6,1 Henry Dunant (18281910).
  7. Siehe Artikel Deutscher Frauenverein zur Pflege und Hilfe für Verwundete im Kriege.
  8. Siehe Artikel Centralkomitee des Preußischen Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger.
  9. Der Norddeutsche Bund (1867–1870) war der erste deutsche Bundesstaat. Er vereinte alle deutschen Staaten nördlich der Mainlinie unter preußischer Führung und war die geschichtliche Vorstufe der mit der Reichsgründung 1871 verwirklichten kleindeutschen, preußisch dominierten Lösung der deutschen Frage unter Ausschluss Österreichs.
  10. Der Norddeutsche Bund stand unter preußischer Führung, daher konnten sich die Frauenvereine auf nichtpreußische Bundesländer ausdehnen.
  11. Nachdem es von März bis November 1867 stark geregnet hatte, kam es in der Provinz Ostpreußen (1773–1829 und 1878–1945) zu Ernteausfällen. Die daraus resultierende Hungersnot erleichterte die Ausbreitung des Typhus im Winter 1867/68, wodurch sich eine humanitäre Katastrophe entwickelte. Die Vaterländischen Frauenvereine verteilten neben anderen Hilfsgütern drei Millionen Essensportionen zur Linderung der Not. — PAZ.de, Hungersnöte in Ostpreussen. Missernten, Dürre und Heuschrecken, 19. Januar 2021.
  12. Provinz Schlesien (1815–1919).
  13. Erster Welt­krieg (1914–1918).
  14. Wilhelm I. (Deutsches Reich) bzw. Wilhelm Friedrich Ludwig von Preußen (1797–1888).
  15. Siehe Deutsche Einigungskriege.
  16. Nationalsozialiste Propaganda: Unter der Wahlparole "Kampf gegen den Marxismus" richtete die NSDAP ihre ganze Kraft gegen die Linksparteien. — BPB.de, Nationalsozialismus. Machteroberung, 25. April 2012.
  17. 17,0 17,1 Marie von Preußen (1825–1889), Mutter von Ludwig II. (Bayern) (1845–1886).
  18. Der Deutsch-Französische Krieg vom 19. Juli 1870 bis 10. Mai 1871 war eine militärische Auseinandersetzung zwischen Frankreich einerseits und dem Norddeutschen Bund unter der Führung Preußens sowie den mit ihm verbündeten süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt andererseits. Frankreich verlor den Krieg, trat den Großteil des Elsass und einen Teil von Lothringen ab, woraus das kurzlebige Reichsland Elsaß-Lothringen (1871–1918} geformt wurde, und das Deutsche Kaiserreich (1871–1918) entstand.
  19. Siehe Artikel Albertverein.
  20. Carola von Wasa-Holstein-Gottorp (1833–1907).
  21. Die Organisation gibt es bis heute: Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg.
  22. Die Organisation war und ist staatsnah, jedoch keine Behörde. Zum Beispiel war sie ab 1902 eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so wie das Baye­ri­sche Rote Kreuz heute, und wurde 1972 eine privatrechtliche Stiftung, um eine größere Unabhängigkeit vom Staat sicherzustellen.
  23. Christoph Ulrich Hahn (1805–1881), genannt Rotkreuzhahn. Er war nie Vorsitzender der Organisation.
  24. Siehe Artikel 25. Januar.
  25. Der Sardinische Krieg fand vom 17. April bis 12. Juli 1859 statt und war der zweite Italienischer Unabhängigkeitskrieg gegen die Habsburgermonarchie. In seinem Rahmen fand die Schlacht von Solferino statt.
  26. Luise von Preußen (1838–1923)
  27. Siehe Artikel Schlacht von Solferino.
  28. Der Vorfrieden von Villafranca war ein am 11. Juli 1859 abgeschlossener Friedensvertrag, der den Sardinischen Krieg vorläufig beendete.
  29. Gemeint ist sein Werk Eine Erinnerung an Solferino von 1862.
  30. Alice Maud Mary (1843–1878), der Großherzogin von Hessen und bei Rhein.
  31. Florence Nightingale (1820–1910).
  32. Die Alice-Schwesternschaft vom Roten Kreuz in Darmstadt wurde 1867 und die Alice-Schwesternschaft in Mainz wurde 1870 gegründet. Beide Schwesternschaften bestehen bis heute. Eine weitere Schwesternschaft gab es in Offenbach am Main von 1904 bis 1967.
  33. Maria Pawlowna (1786–1859)
  34. „Gesetzlichen Bestimmungen für das Patriotische Institut der Frauenvereine im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach“, 3. Juni 1817.
  35. Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832).
  36. Friedrich Fröbel (1782–1852).
  37. Siehe Artikel Schwerin.
  38. Parallel oder im Nachgang dazu entstand die Schwesternschaft Marienhaus (1882–1945) in Schwerin.