Amtlicher Sanitätsdienst
Allgemeines
Als Folge des Friedensvertrags von Versailles von 1919, der unter anderem den deutschen Landesvereinen vom Roten Kreuz die Kriegsvorbereitung und jede andere militärische Aktivität verbot, wurde staatlicherseits der Sanitätsdienst zur Unterstützung des Militärs ab 1921 als Amtlicher Sanitätsdienst bei öffentlichen Notständen und inneren Unruhen bezeichnet, um den militärischen Charakter zu verbergen und formal in den Grenzen des Friedensvertrags zu bleiben. Das 1921 gegründete Deutsche Rote Kreuz war eine der Organisationen, die zum Amtlichen Sanitätsdienst zugelassen wurden.1 Unter dem Begriff wurden auch zivile Tätigkeiten verstanden, die heute zum Beispiel als Katastrophenschutz bezeichnet würden.
Die ursprüngliche Aufgabe einer Nationalen Gesellschaft war ausschließlich die Kriegstätigkeit und deren Vorbereitung. Das I. Genfer Abkommen stellt sie daher unter denselben Schutz wie den militärischen Sanitätsdienst selbst: Das ausschliesslich zum Aufsuchen, zur Bergung, zum Transport oder zur Pflege der Verwundeten und Kranken oder zur Verhütung von Krankheiten verwendete Sanitätspersonal, das ausschliesslich für die Verwaltung der Sanitätsformationen und -anstalten verwendete Personal sowie die den bewaffneten Kräften zugeteilten Feldprediger sind unter allen Umständen zu schonen und zu schützen. […] Dem […] erwähnten Personal wird das Personal der von ihrer Regierung gebührend anerkannten und zugelassenen nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes und anderer freiwilliger Hilfsgesellschaften, das für dieselben Aufgaben wie das im genannten Artikel erwähnte Personal verwendet wird, gleichgestellt […].2
Der Begriff verschwand endgültig mit dem Zusammenbruch des Dritten Reichs (1933–1945).
Heutige Situation
Die Aufgabe des 1950 neu gegründeten Deutschen Roten Kreuzes, den Sanitätsdienst der Bundeswehr zu unterstützen, ist im DRK-Gesetz von 2008 festgelegt. Einen Bedarf dafür gab es zum russischen Überfall auf die Ukraine in 2022 und dem dadurch wahrscheinlicher gewordenen der Bündnisfall im Rahmen der NATO nicht. In 2024 wurden in einem → Positionspapier der Unterstützungsbedarf und die Zusammenarbeit näher beschrieben und auf der Bundesversammlung diskutiert.
Weitere Informationen
- Artikel Sanitätsdienst
- Artikel Friedensvertrag von Versailles
- Artikel Nationale Gesellschaft
- Artikel Genfer Abkommen
- Artikel Positionspapier Bundeswehr
Einzelnachweise
- ↑ Dieter Riesenberger, Das Deutsche Rote Kreuz. Eine Geschichte 1864–1990, Paderborn 2002 (ISBN 978-3506772602), Seiten 180–181.
- ↑ Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (I. Genfer Abkommen), Genf 1949, Artikel 24 und 26.