Felix Grüneisen: Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart – Die Landesvereine für Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger (Landesvereine vom Roten Kreuz)
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Kapitel 11: Die Landesvereine für Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger (Landesvereine vom Roten Kreuz)
[Gründungen in Folge der Genfer Konferenz von 1863]
[Staatliche Maßnahmen in Preußen]
Um die enge Verbindung mit der Regierung herzustellen, gehörten laut Satzung drei Königliche Regierungskommissare dem Zentralkomitee an. Außerdem wurde am 31. Mai 1866 durch Kabinettsorder Graf Eberhard zu Stolberg-Wernigerode10, der Kanzler des Johanniterordens, zum „Königlichen Kommissar und Militärinspekteur der freiwilligen Krankenpflege“ ernannt. Damit wurde für Preußen die später auf das Reich übernommene, dem König unmittelbar unterstellte Behörde geschaffen, die dafür zu sorgen hatte, daß die freiwillige Krankenpflege nach Art und Umfang den Forderungen entsprach, die vom Kriegsministerium gestellt wurden. Der damaligen Lage entsprechend wurden die Kräfte der freiwilligen Krankenpflege außer von dem eben gebildeten Preußischen Verein auch von den Ritterorden, den Johannitern und Maltesern11, ge-
Eine parallele Aktion der Ergänzung des aktiven Sanitätskorps der Armee durch Zivilärzte, besonders durch die Chirurgen der preußischen Universitätskliniken, bildete die vom 18. März bis 5. Mai 1867 in Berlin abgehaltene „Armee-Sanitäts-Konferenz", die sich mit den im vorausgegangenen Kriege zutage getretenen Mängeln des Sanitätsdienstes befassen sollte und besonders die Möglichkeit des Einsatzes der freiwilligen Krankenpflege, ihrer Ausdehnung und ihrei Begrenzung, zu prüfen hatte.
[Weitere Entwicklungen]
Die praktischen Erfahrungen des Krieges 186612 mit dem Vorspiel von 18645 wurden für das Programm des Preußischen Landesvereins und damit mehr oder weniger für die in den andern deutschen Ländern bestehenden Landesvereine maßgebend, wobei nur bei den süddeutschen Vereinen größere Abweichungen auftraten.
Das Programm der Genfer Beschlüsse von 1863 wurde dabei insofern zugrunde gelegt, als man trennte zwischen der Aufbringung, Sammlung und Bereitstellung von solchen Materialien, die der Armeeverwaltung zur Verfügung zu stellen zweckmäßig war, und der Bereitstellung von männlichen und weiblichen Krankenpflegern.
Eine Unterlage bot zunächst das „Reglement über den Dienst der Krankenpflege im Felde bei der Königlich-Preußischen Armee“ von 1863.13
Das Interesse für Sachleistungen konzentrierte sich in erster Linie auf die Ergänzung der Bestände der Feldlazarette. Gurlt14 stellte hierfür schon vor Beginn des Feldzuges 186612 einen Plan auf, in dem er eine erste Gruppe der notwendigen und eine zweite Gruppe der wünschenswerten Dinge aufzählte. Zur ersten Gruppe gehörten Hohlschienen aus Drahtgeflecht oder Blech, dreiteilige Matratzen mit Seegras, Waldwolle und, für Schwerverwundete, mit Roßhaar oder mit Sprungfedern, Keilkissen aus demselben Material, roh gezimmerte Bettstellen, wollene Decken, Bettlaken, Pfühle und Kissen, Luft- und Wasserkissen, Landsäcke für sichere Lagerung von verwundeten Gliedmaßen, Hemden, Handtücher, wollene und baumwollene Strümpfe und Socken, Unterjacken und Unterhosen, Schuhe und Pantoffeln, wasserdichte Zeuge, Watte, Musseline und Gaze für Gipsverbände, alte Leinwand und Charpie, neue Lein-
Als wünschenswerte Gegenstände wurden bezeichnet: Halstücher, Taschentücher, Eau de Cologne15, „die namentlich mit Hilfe der neu- modischen Pulverisateure bei erstickender Hitze der Zimmer oft recht angenehm verwendet werden kann", Kaffee, Zucker, Tee, Schokolade, Reis und Sago, Heringe und Sardellen, Zigarren, Tabak und Pfeifen, Bücher und Zeitungen, endlich Unterhaltungsspiele wie Schach, Domino u. dgl.
Schwieriger gestaltete sich die Bereitstellung von männlichen und weiblichen Pflegern, über die der eben entstandene Landesverein noch nicht verfügen konnte. Hier hatten zunächst die Ritterorden mit der Gestellung von Schwestern den Vortritt.
Die Frage, wie dem Mangel an männlichen und weiblichen Kräften für die Krankenpflege und den Verwundetentransport abgeholfen werden sollte, wird in den Kapiteln 14 bis 16 behandelt werden.
In den folgenden Jahrzehnten bis zum Weltkrieg entfaltete sich die Organisation des Preußischen Landesvereins und entsprechend die der anderen anschließend dargestellten Landesvereine in dem gleichen Maße, wie die Aufgaben wuchsen, die an die Landesvereine herantraten. Grundsätzlich wurde die Organisation in der Weise ausgebaut, daß in jeder preußischen Provinz ein Provinzialverein gebildet wurde, dem Kreis- oder Ortsvereine unterstellt waren. Ein lückenloses Netz dieser Orts- oder Kreisvereine kam jedoch nicht zustande, weil den örtlichen Vereinen vielfach die unmittelbaren und praktischen Aufgaben mangelten, die in der Hand der einzelnen nach und nach entstehenden Gliederungen lagen. Dem Zentralkomitee des Preußischen Landesvereins und dem Provinzialverein fiel im wesentlichen die Aufgabe der Führung und grundsätzlichen Regelung der unter dem Zeichen des Roten Kreuzes zu leistenden Arbeit zu.
[Entwicklung des Landesvereins in Bayern]
Unter den nichtpreußischen Landesvereinen seien zunächst die süddeutschen genannt:
Der „Bayerische Invaliden-Unterstützungsverein“ wurde 1866 unmittelbar vor Kriegsausbruch12 in München gebildet.16 Der Schwerpunkt der Arbeit
Die Verleihung von Körperschaftsrechten an den Verein erfolgte am 28. Mai 1867, der am 8. April 1868 seinen Namen änderte und fortan „Bayerischer Verein zur Pflege und Unterstützung im Felde verwundeter und erkrankter Krieger" hieß. In Bayern wurden, ebenso wie in Preußen, Kreisvereine für jeden bayerischen Kreis (entsprechend dem preußischen Regierungsbezirk) gebildet, und den Kreisen aufgegeben, Zweigvereine und unmittelbar unterstellte Sanitätskolonnen zu schaffen, von denen später die Rede sein wird.
Auf manchen Gebieten ging Bayern richtungweisend voran. So in der Schaffung von Kolonnenhäusern und der Einrichtung von Sanitätszügen. Am 5. März 1870 erkannte das Bayerische Kriegsministerium den Landesverein als das für Bayern allein berechtigte Organ der freiwilligen Krankenpflege an und traf die Bestimmung, daß alle die gleichen Zwecken gewidmeten Vereine, um mit der im Felde stehenden Armee in Verbindung treten zu können, sich dem Landesverein anzuschließen oder ihre Tätigkeit durch ihn vermitteln zu lassen hätten.
Unmittelbar nach dem Krieg ging der Bayerische Landesverein an die Festlegung von Grundsätzen für den weiteren Ausbau der freiwilligen Hilfstätigkeit zur Vorbereitung auf kommende Kriege. Im Jahre 1872 trat in München ein Ausschuß aus Offizieren des Bayerischen Kriegsministeriums und Mitgliedern des Landesvereins zusammen, um grundlegende Bestimmungen für die Einordnung der freiwilligen Krankenpflege in den Kriegssanitätsdienst zu beraten. Am 10. November 1873 genehmigte das Bayerische Kriegsministerium provisorisch die von dem Ausschuß ausgearbeiteten „Grundlegenden Bestimmungen“, die später für die Kriegssanitätsordnung vom Jahre 1878 vielfach maßgebend wurden.
[Entwicklung des Landesvereins in Sachsen]
Der als Beauftragter der sächsischen Regierung an den Genfer Konferenzen von 1863/64 beteiligte Generalstabsarzt Dr. Günther20 bahnte sofort nach seiner Rückkehr im Herbst 1864 die Bildung eines „Internationalen Hilfsvereins für Sachsen“ an. Aber erst die Ereignisse des Jahres 186612 gaben den Anstoß zu dessen Bildung als „Internationaler Verein zur Pflege im Kriege verwundeter und erkrankter Soldaten für das Königreich Sachsen“21, dessen Satzungen am 7. Juni 1866 die Genehmigung der sächsischen Regierung mit Verleihung der Körperschaftsrechte erhielten. Der Hilfsverein war bei seiner Gründung eine aus Männern und Frauen bestehende Vereinigung, aus der die Frauen erst später nach Bildung des Albert-Frauenvereins (vgl. S. 70) wieder ausschieden.
Die Bezeichnung als Internationaler Hilfsverein, die wenig zutreffend gewählt war, erregte noch keinen Anstoß in einer Zeit, der die marxistisch-pazifistische Färbung des Wortes „International“ noch fremd war. Führte doch auch der Franzö-
In Sachsen waren 186612 besonders schwerwiegende Aufgaben zu bewältigen, die dazu führten, daß zunächst selbständige Organisationen, z. B. in Leipzig, entstanden, die in Ermangelung der Verkehrsmöglichkeiten auf eigene Faust handelten; erst später bildeten sich in 40 Orten Vereine und Komitees unter Sührung des Landesvereins. Von 1869 an wurde die Bezeichnung geändert in „Landesverein zur Pflege verwundeter und erkrankter Krieger im Königreich Sachsen".22
[Entwicklung des Landesvereins in Württemberg]
In Württemberg erließ der im Auftrag des Würtembergischen Kriegsministeriums an den Genfer Verhandlungen von 1863 und 1864 beteiligte Pfarrer Dr. Hahn23 einen Aufruf, demzufolge noch im Jahre 1863 als erste aller Organisationen im Sinne der Genfer Beschlüsse von 1863 sich ein „Württembergischer Sanitätsverein“24 noch ohne feste Satzungen, bildete. Im Frühjahr 1864 folgte die Feststellung der Satzungen.
[Entwicklung des Landesvereins in Baden]
In Baden war die Entwicklung ganz ungewöhnlich, insofern die Aufgaben, die in den andern deutschen Ländern von den neu gebildeten Landesvereinen übernommen wurden, dem Badischen Frauenverein zufielen, der bereits 1859 ins Leben gerufen war. (Vgl. S. 70.) Am 29. Juni 1866 stellte die Gründerin, die Großherzogin Luise, den Frauenverein dem neu geschaffenen Roten Kreuz zur Verfügung. Es war und blieb die einzige Frauenorganisation, die vom Internationalen Komitee in Genf als nationale Rotkreuzgesellschaft anerkannt worden ist. Sie übte diese Tätigkeit während der Kriege 186612 und 1870/7125 aus.
Erst während des Krieges von 1871 hatten sich in 36 Orten Männer-Hilfsvereine gebildet und den Frauenvereinen zur Bewältigung des Außendienstes zur Seite gestellt. Aus diesen Männer-Hilfsvereinen bildete sich gleich nach dem Kriege der „Badische Männer-Hilfsverein“, der auf Grund des Übereinkommens vom 18. September 1871 mit dem Badischen Frauenverein eine organische Verbindung unter dem Namen „Badischer Landes-Hilfsverein“ einging, der sich bald darauf als „Badischer Landesverein“ bezeichnete.
Dieser Badische Landesverein übernahm nun die Aufgaben einer Rotkreuzgesellschaft für das Land Baden.
In Baden bestanden demnach drei Verwaltungsstellen:
1. Der Badische Landesverein,
2. der Badische Frauenverein,
3. der Badische Männer-Hilfsverein,
welch letzterem die praktischen Aufgaben zufielen, die in anderen deutschen Ländern
von den Landesvereinen durchgeführt wurden.
[Entwicklung des Landesvereins in Hessen]
Der „Hilfsverein im Großherzogtum Hessen für die Krankenpflege und Unterstützung der Soldaten im Felde“26 verdankte sein Entstehen der An-
Der Landesverein wandte sich in den Zeiten zwischen den Kriegen in besonderer Weise den Aufgaben der Förderung des Gesundheitsdienstes zu, wie Seuchenbekämpfung, später der Tuberkulosebekämpfung usw. Wie überhaupt von Hessen aus die nachdrücklichsten Anregungen im Kreis der deutschen Landesorganisationen zum Ausbau einer Friedenstätigkeit neben der Kriegsvorbereitung ausgingen.
[Entwicklungen weiterer Landesvereine]
In Mecklenburg27 wurde am 24. Juni 1864 von einigen interessierten Persönlichkeiten ein Aufruf erlassen, der am 20. Oktober 1864 zur Gründung des „Mecklenburgischen Centralvereins für die Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger“28 führte, der sich vom 12. April 1869 ab „Mecklenburgischer Landesverein für die Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger“29 nannte.
Der „Großherzoglich-Sächsische Landesverein zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger“30 wurde am 16. Februar 1869 in Weimar gegründet und schloß sich sofort der Organisation der deutschen Vereine an, die sich am 20. April 1869 in Berlin bildete. Der Landesverein von Sachsen-Weimar-Eisenach arbeitete, wie die später genannten Thüringischen Landesvereine sämtlich, von vornherein nach den Richtlinien des Preußischen Landesvereins und in engster Beziehung zu diesem.
In Oldenburg31 ging die Bildung eines Vereins zur Pflege verwundeter Krieger32 von dem Stabsarzt Dr. Müller aus, und zwar am 2. Januar 1864 unter dem Eindruck der bevorstehenden Auseinandersetzung im Norden5. Bereits in dem Krieg um die Elbherzogtümer, der die angrenzenden Gebiete in unmittelbare Mitleidenschaft zog, entfaltete der Verein seine Tätigkeit. Im März 1866 zeigte der Verein dem Preußischen Landesverein sein Bestehen an und stellte sich für vorkommende Fälle zur Hilfeleistung zur Verfügung. Als am 16. Juli 1866 die oldenburgischen Truppen die Garnison verließen, um zur Main-Armee zu stoßen12, händigte der Verein jedem ausrückenden Soldaten ein ärztlich zusammengestelltes Verbandpäckchen aus, wie das erst viel später allgemein üblich wurde.
In Anhalt33 entstand am 22. Juni 1866 ein „Comitee zur Unterstützung im Felde verwundeter und erkrankter Krieger“, das sofort seine Tätigkeit für Durchzüge der Verwundeten und Kranken auf der Eisenbahn aufnahm. Am 18. Oktober 1868 wurde dann ein öffentlicher Aufruf zur Bildung von Vereinen zur Pflege der im Felde verwundeten und erkrankten Krieger erlassen, worauf sich ein Anhaltischer Gesamtverein34 und 5 Kreisvereine, entsprechend den 5 Landkreisen, bildeten, und zwar auf Grundlage der Satzungen, die man von dem Zentralkomitee in Berlin erbeten hatte.
Die spätere Tätigkeit der Kreisvereine war insofern ungewöhnlich, als seit dem Jahre 1899 der Kreis-Männerverein Dessau in den Landstädten und Dorfgemeinden Krankenpflegestationen einrichtete, die einzigen dieser Art, die von Männerorganisationen geführt worden sind.
In Braunschweig bildete sich im Juni 1866 ein „Comitee zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger".35 Am 8. November 1867 beschloß das Komitee, seine Tätigkeit wieder einzustellen und den aus der Kriegstätigkeit verbliebenen Kassenbestand von 2400 Talern dem Stadtmagistrat Braunschweig mit der Bestimmung zu überweisen, die Zinsen zur Unterstützung von verwundeten Kriegern und deren Hinterbliebenen zu verausgaben. Das Kapital ist übrigens im Juli 1870 dem Braunschweigischen Landesverein im vollen Betrage von dem Stadtmagistrat wieder übergeben worden, nachdem sich am 18. April 1869 der „Braunschweigische Landesverein zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger“ in enger Beziehung zum Preußischen Zentralkomitee gebildet hatte.36
Der „Meininger Landesverein vom Roten Kreuz“ wurde erst am 20. Oktober 1901 gegründet37, um die Formationen innerhalb des Herzogtums Meiningen38 zusammenzufassen, die inzwischen auf Anregung des Preußischen Zentralkomitees gebildet worden waren.
In Coburg wurde am 1. Juli 1866 der „Verein zur Pflege verwundeter und erkrankter Krieger“ geschaffen39, während das Land und die Stadt Coburg von bayerischen Truppen besetzt waren. Die erste Tätigkeit des Landesvereins war also mit Schwierigkeiten verbunden. Am 5. November 1866 sah der Verein seine Tätigkeit als vollendet an und beschloß seine Auflösung. Seine Bestände an Lagerstätten mit allem Zubehör, Kleidungs- und Wäschestücken, Verbandzeug und eine ansehnliche Bibliothek schenkte er dem Landkrankenhaus in Coburg zum Dank für die Unterkunft des Depots. Am 5. April 1870 erfolgte die Neugründung des „Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger“ in Coburg40, der sich nach den vorher gemachten Erfahrungen nun dem Preußischen Zentralkomitee anschloß und sich ihm als „Kreisverein für das Herzogtum Coburg“ unterstellte. Im Jahre 1872 machte sich der Landesverein wieder unabhängig und verwandte seine Mittel zu Darlehen und Zuschüssen für Einrichtungen mannigfachster Art. Er ließ z. B. auf seine Kosten eine Untersuchung des Trinkwassers der Stadt Coburg vornehmen und betrieb die Errichtung einer Wasserleitung, die Kanalisierung innerhalb der Stadt, die Erbauung eines Schlachthauses u. a. Schließlich griff das Preußische Zentralkomitee ein mit einem energischen Schreiben, daß der Coburger Landesverein bisher weder eine Tätigkeit ausgeübt noch eine solche in Angriff genommen habe. Als der Verein sich immer noch nicht rührte, fand am 20. Juli 1896 eine Neubildung des Vorstandes statt, der nunmehr eine Tätigkeit nach den Richtlinien des Preußischen Zentralkomitees erfolgreich entfaltete.
Am 30. Januar 1869 wurde der „Landesverein für das Herzogtum Sachsen-Altenburg“ zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger gegründet.42
Am 24. Juli 1870 bildete sich in Rudolstadt für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt43 ein „Verein zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger“ und schloß sich als Zweigverein dem Preußischen Landesverein an.
Bei Ausbruch des Krieges 1870/7125 wurde das „Comitee zur Unterstützung der im Felde verwundeten und erkrankten Krieger“ für das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen ins Leben gerufen, das sich nach Beendigung des Krieges aber wieder auflöste. Die Neubildung eines Landesvereins vom Roten Kreuz für das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen erfolgte am 12. Dezember 1898 auf Anregung des Fürstlichen Ministeriums.44
Für das Fürstentum Reuß ä. L.45 konstituierte sich am 19. Juli 1870 ein „Verein zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger“ in Greiz, der sich am 6. Juni 1872 an das Zentralkomitee in Berlin anschloß.46
Für das Fürstentum Reuß j. L.47 entstand im Jahre 1866 der „Internationale Hilfsverein für kranke und verwundete Krieger“ in Gera, der später in Vergessenheit geriet. Erst im Jahre 1902 fand die Gründung eines Landesvereins vom Roten Kreuz für das Fürstentum Reuß j. L. statt.48
Während des Krieges 1870/7125 bildete sich in Bückeburg ein „Verein zur Milderung der Kriegsnot“49 für Schaumburg-Lippe50, der sich nach Beendigung des Krieges auflöste und seine Aufgaben und Pflichten auf den aus ihm hervorgegangenen „Schaumburg-Lippischen Landesverein zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger und zur Milderung der Kriegsleiden" übertrug.51
Der „Landesverein vom Roten Kreuz für das Fürstentum Lippe“ in Detmold konstituierte sich am 24. April 1907.
Der „Verein zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger“ für das Fürstentum Waldeck entstand unmittelbar nach dem Kriege von 1870/7125.
Der „Hamburgische Verein zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger“ entstand aus Anlaß des Schleswig-Holsteinischen Krieges5 am 2. Februar 1864.
1866 bildete sich der „Hilfsverein für die Verwundeten“ in Bremen, der sich am 10. November 1868 umbenannte in „Bremer Hilfsverein für verwundete Krieger“.
In Lübeck bildete sich bei Ausbruch des Krieges 186612 ein „Hilfscomitee für Verwundete zu Lübeck“, das aber seine Tätigkeit wieder einstellte. Im Februar 1869 trat der „Lübeckische Verein zur Pflege im Kriege verwundeter und erkrankter Krieger“ ins Leben, dessen Satzungen sich dadurch auszeichneten, daß sie nur aus 15 Druckzeilen bestanden. Neben dem Landesverein bildete sich ein „Verein zur Fürsorge für die Angehörigen einberufener Reservisten und Landwehrleute", der sich jedoch später wieder auflöste.
Erläuterungen
- ↑ Internationale Konferenz vom 26. bis 29. Oktober 1863.
- ↑ Carl von Preußen (1801–1883).
- ↑ Heinrich XIII. Reuß zu Köstritz (1830–1897).
- ↑ Siehe Artikel Centralkomitee des Preußischen Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger.
- ↑ 5,0 5,1 5,2 5,3 Der Deutsch-Dänische Krieg war eine militärische Auseinandersetzung zwischen Preußen und Österreich auf der einen Seite und Dänemark auf der anderen Seite. Er dauerte vom 1. Februar bis zum 30. Oktober 1864. Preußen und Österreich gingen aus dem Konflikt als Sieger hervor.
- ↑ Siehe Artikel Provinzialverein.
- ↑ Provinz Sachsen (1815–1944 und 1945).
- ↑ Provinz Schlesien (1815–1919 und 1938–1941).
- ↑ 9,0 9,1 Siehe Artikel Schirmherr.
- ↑ Eberhard zu Stolberg-Wernigerode (1810–1872).
- ↑ Der Souveräne Malteserorden bzw. Malteser-Ritterorden ist eine römisch-katholische Ordensgemeinschaft. Der Malteser Hilfsdienst ist ein Werk des Malteserordens.
- ↑ 12,0 12,1 12,2 12,3 12,4 12,5 12,6 12,7 12,8 Der Deutsche Krieg war eine militärische Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Bund (1815–1866) unter Führung Österreichs einerseits und Preußen sowie dessen Verbündeten andererseits. Der Krieg dauerte vom 14. Juni bis 23. August 1866 und wurde von Preußen gewonnen.
- ↑ Preußisches Kriegs-Ministerium, Reglement über den Dienst der Krankenpflege im Felde bei der Königlich Preußischen Armee, Berlin 1863.
- ↑ Ernst Julius Gurlt (1825–1899).
- ↑ Kölnisch Wasser.
- ↑ Siehe Artikel Bayerischer Invaliden-Unterstützungsverein.
- ↑ Siehe Artikel Würzburg.
- ↑ Joseph von Held (1815–1890).
- ↑ Ludwig I. (Bayern) (1825–1848).
- ↑ August Friedrich Günther (1806–1871).
- ↑ Siehe Artikel Internationaler Verein zur Pflege verwundeter und erkrankter Soldaten für das Königreich Sachsen.
- ↑ Siehe Artikel Landesverein zur Pflege verwundeter und erkrankter Krieger im Königreich Sachsen.
- ↑ Christoph Ulrich Hahn (1805–1881), genannt Rotkreuzhahn.
- ↑ Siehe Artikel Württembergischer Sanitätsverein.
- ↑ 25,0 25,1 25,2 25,3 Der Deutsch-Französische Krieg vom 19. Juli 1870 bis 10. Mai 1871 war eine militärische Auseinandersetzung zwischen Frankreich einerseits und dem Norddeutschen Bund unter der Führung Preußens sowie den mit ihm verbündeten süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt andererseits. Frankreich verlor den Krieg, trat den Großteil des Elsass und einen Teil von Lothringen ab, woraus das kurzlebige Reichsland Elsaß-Lothringen (1871–1918} geformt wurde, und das Deutsche Kaiserreich (1871–1918) entstand.
- ↑ Siehe Artikel Hilfsverein im Grossherzogtum Hessen für die Krankenpflege und Unterstützung der Soldaten im Felde.
- ↑ Mecklenburg-Schwerin (1621–1934) und Mecklenburg-Strelitz (1701–1918).
- ↑ Siehe Artikel Mecklenburgischer Centralverein für die Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger.
- ↑ Siehe Artikel Mecklenburgischer Landesverein für die Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger.
- ↑ Siehe Artikel Großherzoglich Sächsischer Landesverein zur Pflege im Felder verwundeter und erkrankter Krieger.
- ↑ Großherzogtum Oldenburg (1814–1918).
- ↑ Siehe Artikel Verein zur Pflege verwundeter Krieger (Oldenburg).
- ↑ Herzogtum Anhalt (1863–1918).
- ↑ Siehe Artikel Anhaltischer Landesverein vom Roten Kreuz.
- ↑ Siehe Artikel Braunschweigisches Komitee zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger.
- ↑ Siehe Artikel Braunschweigischer Landesverein zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger.
- ↑ Siehe Artikel Meininger Landesverein vom Roten Kreuz.
- ↑ Herzogtum Sachsen-Meiningen (1680–1918).
- ↑ Siehe Artikel Verein zur Pflege verwundeter und erkrankter Krieger (Coburg).
- ↑ Siehe Artikel Verein zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger in Coburg.
- ↑ Siehe Artikel Landesverein vom Roten Kreuz im Herzogtum Gotha.
- ↑ Siehe Artikel Landesverein zur Pflege verwundeter und erkrankter Krieger für das Herzogtum Sachsen-Altenburg.
- ↑ Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt (1599–1918).
- ↑ Siehe Artikel Schwarzburg-Rudolstädter Landesverein vom Roten Kreuz.
- ↑ Fürstentum Reuß älterer Linie (1778–1918).
- ↑ Siehe Artikel Verein zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger (Reuß ä.L.).
- ↑ Fürstentum Reuß jüngerer Linie (1848–1918).
- ↑ Siehe Artikel Landesverein vom Roten Kreuz Reuß j.L..
- ↑ Siehe Artikel Verein zur Milderung der Kriegsnot.
- ↑ Fürstentum Schaumburg-Lippe (1807–1919).
- ↑ Siehe Artikel Schaumburg-Lippischer Landesverein zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger und zur Milderung der Kriegsleiden.
