Rotkreuz-Armbinde

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Die weiße, mit einem Schutzzeichen versehene Armbinde wurde durch die Genfer Abkommen eingeführt. Sie gehören nicht zur Dienstbekleidung oder Einsatzbekleidung des Deut­schen Roten Kreu­zes, daher findet sich diesbezüglich in der Dienstbekleidungsvorschrift nur ein Verweis1. Die Rotkreuz-Armbinde wird nur in einem von den Genfer Abkommen vorgesehenen Fall verwendet, in Deutschland also im Verteidigungsfall.

Ein Gerichtsurteil in 2019 bestätigte, dass Rotkreuz-Armbinden nicht von Unternehmen angeboten und verkauft werden dürfen. Unter Zuhilfenahme des Markenrechts unterbindet der Bundesverband den Vertrieb solcher Artikel in Deutschland.

Gestaltung

Nach dem I. Genfer Abkommen handelt es sich um eine feuchtigkeitsbeständige und mit dem Schutzzeichen versehene Armbinde2. Häufig ist sie ganz in Weiß gehalten, im militärischen Bereich gibt es sie aber auch in an die dort getragene Bekleidung angepassten Grundfarben. Zum Beispiel verwendet die Bundeswehr eine 12 cm breite Armbinde, die gewendet werden kann und auf der einen Seite einen weißen, auf der anderen Seite einen olivfarbenen Untergrund hat.3 Die Armbinde ist mit einem der drei heute verwendeten Schutzzeichen versehen, d.h. mit dem Roten Kreuz, dem Roten Halb­mond oder dem Roten Kristall. Die geforderte Feuchtigkeitsbeständigkeit wird dadurch erreicht, dass sie aus Stoff oder Kunststoff gefertigt wird.

Für Hilfskrankenpfleger und Hilfskrankenträger ist eine Armbinde mit eine weiße Armbinde mit einem verkleinerten Schutzzeichen vorgesehen.4 Die Variante findet nur im Militär Verwendung. In der Bundeswehr heißt das betreffende Personal Helfer im Sanitätsdienst.

Trageweise

Die Armbinde wird am linken Oberarm getragen. Sie wird von einer Militärbehörde ausgegeben und abgestempelt. Darüber hinaus muss der Träger eine Erkennungsmarke tragen und einen speziellen Ausweis (Identitätskarte) mitführen, der die Berechtigung zum Tragen der Armbinde nachweist.

Berechtigte Personen

Die Rotkreuz-Armbinde darf in Deutschland im Anwendungsfall der Genfer Abkommen von folgenden Personengruppen getragen werden:5

  • Personal des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (keine KombattantenWP),
  • Hilfspersonal für den Sanitätsdienst der Bundeswehr (Kombattanten),
  • Sanitätspersonal des DRK als Nationale Hilfsgesellschaft,
  • Sanitätspersonal des MHD und der JUH als durch das DRK-Gesetz anerkannte und ermächtigte freiwillige Hilfsgesellschaften,
  • Sanitätspersonal des THW und der Feuerwehren als Zivilschutzorganisationen,
  • konfessionelles Seelsorgepersonal wie zum Beispiel Feldgeistliche.

Für das DRK und die anderen zivilen Organisationen ist der Anwendungsfall außerhalb des Verteidigungsfalls i.d.R. nicht gegeben, anders als bei der Bundeswehr. Das Tragen einer Rotkreuz-Armbinde zum Beispiel im Sanitätswachdienst ist daher gesetzlich nicht gestattet.

Weitere Informationen

Einzelnachweise