Rotes Kreuz
Allgemeines

Das Rote Kreuz, das in Rechtsvorschriften und in der Phaleristik auch Genfer Kreuz genannt wird, ist das ursprüngliche, erste Wahrzeichen der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung und dadurch zugleich umgangssprachlich ein Synonym für die Bewegung oder eine ihrer Gliederungen. In seiner Funktion als Schutzzeichen wurde es auch als Genfer Neutralitätszeichen bezeichnet.1
Das Rote Kreuz hat die griechische und damit einfachste Form eines Kreuzes. Es ist ein griechisches Kreuz in Rot auf weißem Grund.2 Eingeführt als Wahrzeichen der Bewegung und als Schutzzeichen wurde es durch das Humanitäre Völkerrecht, speziell das I. Genfer Abkommen in 1864, nachdem es vorher bereits verschiedentlich anders benutzt wurde. Dass es eine Invertierung des Schweizerkreuzes sei, ist eine kodifizierte3 aber unbelegte Annahme. Zu den häufigen Irrtümern über die Bewegung gehört die Annahme, das Zeichen sei als Anerkennung der Leistungen von Henry Dunant (1828–1910) gewählt worden, der Schweizer Bürger war. Stattdessen soll es von Guillaume Henri Dufour (1787–1875) im Rahmen der Besprechungen des Komitee der Fünf vorgeschlagen worden sein.4
Das Rote Kreuz ist eines der Schutzzeichen und wurde 1864 definiert5. Als Kennzeichen verwenden es die meisten Nationalen Gesellschaften; die anderen führen den Roten Halbmond und Israel den Roten Davidstern. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) führt ebenfalls das Rote Kreuz als Kennzeichen; das Logo der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften ist kombiniert aus dem Roten Kreuz und dem Roten Halbmond.
Verwendung des Zeichens in Deutschland
Deutsches Rotes Kreuz

Die Kennzeichen des Deutschen Roten Kreuzes sind die von ihm verwendeten Logos. Darin wird ausschließlich das namensgebende Rote Kreuz verwendet, keines der anderen Wahrzeichen. Ein Wechsel, beispielsweise zum Roten Kristall, ist durch die Tradition und das DRK-Gesetz praktisch ausgeschlossen, so dass es absehbar keinen Deutschen Roten Kristall oder Deutschen Roten Halbmond geben wird.
Das DRK darf außerhalb eines Konflikts nicht das Schutzzeichen führen.6 Nebenstehendes Bild ist ein Beispiel für eine unerlaubte Verwendung.
Bundeswehr und ausländische Streitkräfte

Soweit von den Genfer Abkommen und ihren Zusatzprotokollen gedeckt, dürfen staatliche Stellen das Rote Kreuz als Schutzzeichen führen. Das sind regelmäßig die Sanitätsdienste der Bundeswehr und in Deutschland stationierter Militäreinheiten anderer Staaten, gegenwärtig (2021) Großbritannien, Frankreich, Kanada, Niederlande und vor allem USA.7
→ Bundeswehr
Bundespolizei und Länderpolizeien

Die Nutzung durch die Bundespolizei war ein Überbleibsel aus den Zeit sein, als ihre Angehörigen — damals des Bundesgrenzschutzes — noch Kombattantenstatus hatten. Neuere Fahrzeuge führen das Schutzzeichen nicht mehr, sondern sind sehr neutral gehalten. Die Rechtsgrundlage für die weitere Nutzung ab 1994 war ein Erlass des Bundesinnenministeriums, der es dem Bundesgrenzschutz und den Bereitschaftspolizeien der Länder erlaubte, das Rote Kreuz zu führen. Dies geschah in Absprache mit dem DRK-Bundesverband. Zuletzt beendet die Polizei Sachsen am 8. Dezember 2021 die Nutzung des Schutzzeichens auf seinen Rettungswagen.
→ Bundesgrenzschutz
Krankenhäuser

Krankenhäuser der Bundeswehr dürfen als Einrichtungen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr mit dem Schutzzeichen gekennzeichnet werden, auch bereits in Friedenszeiten. Zivile Krankenhäuser benötigen dazu eine Genehmigung.8
Komitee und Föderation

Darüber hinaus dürfen das Internationales Komitee vom Roten Kreuz (engl. ICRC, siehe Abbildung) und die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, deren jeweiliges Kennzeichen das Rote Kreuz enthält, das Rote Kreuz bei einer Tätigkeit in Deutschland führen.
Gegenwärtig gibt es keine Einrichtung des IKRK in Deutschland. Von 1955 bis 2012 betrieb es in Bad Arolsen in Hessen den International Tracing Service (ITS). Er wurde anschließend in Arolsen Archives umbenannt, gehört nicht mehr zur Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung und führt daher nicht mehr das Rote Kreuz.
Ortsbezeichnungen und Wappen

Der Begriff Rotes Kreuz findet sich in Deutschland auch z.B. im Namen eines Passes im Hochtaunus und Flurkreuze, z.B. in Darmstadt und Hochkirchen (siehe Abbildung). Das steht in keinem Widerspruch zum völkerrechtlichen und gesetzlichen Schutz des Zeichens und des Begriffs.

In Großbritannien gibt es eine ähnliche Situation, noch ausgeprägter: Das Georgskreuz ist ein rotes Kreuz auf weißem Grund. Dieses Symbol ist älteren und vor allem christlichen Ursprungs, anders als das Wahrzeichen der Bewegung. In Deutschland findet sich das Georgskreuz zum Beispiel in den Wappen des Saarlands9, der Städte Freiburg im Breisgau und Koblenz sowie der Bistümer Trier und Konstanz.
Rotes Plus
Nicht das Zeichen aber der Begriff wird als Rotes Plus in herabsetzender, spöttischer Weise zur Bezeichnung des Deutschen Roten Kreuzes verwendet. Das geschieht vor allem in sozialen Medien.
Videospiele
Kein spezifisch deutsches Problem ist die Verwendung des Schutzzeichens als Symbol für Heilung in Videospielen.10 Durch das kontinuierliche Einwirken auf die Entwicklungsstudios durch verschiedene Teile der Bewegung11 konnte bereits eine Verbesserung der Situation erreicht werden.
Schutz des Zeichens in Deutschland
Gesetzlicher Schutz
Das Rotkreuz-Zeichen ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Das ist durch die Ratifikation der Genfer Abkommen und ihre Implementierung in das nationale Recht. Gegen Missbrauch wirken vor allem das → DRK-Gesetz (DRKG) und das → Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Vormalige Schutzvorschriften fanden sich im Gesetz zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens (1902) und im Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz (1937).
Das DRK-Gesetz legt fest, dass das Recht auf Verwendung des Zeichens „Rotes Kreuz auf weißem Grund“ und der Bezeichnungen „Rotes Kreuz“ und „Genfer Kreuz“ […] dem Deutschen Roten Kreuz e.V. zusteht.12 Dieser Verein ist der Bundesverband. Über die Mitgliedschaft der Landesverbände und des Verbands der Schwesternschaften im Bundesverband in Verbindung mit ihren Satzungen vermittelt er ihnen das Recht, das Rote Kreuz gemäß seiner Vorgaben zu führen.
Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten erlaubt die Sanktion des Missbrauchs des Rotkreuz-Zeichens: Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Bezeichnung "Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" benutzt.13
Markenschutz
Der DRK-Bundesverband hat verschiedene Logos als Marken eintragen lassen. Auch einige Landesverbände und Kreisverbände haben Bildmarken eingetragen.

Der Bundesverband ließ 2011 das Kompaktlogo als Marke eintragen und hat 2021 die Schutzdauer um weitere zehn Jahre verlängert.14 Dasselbe gilt für ein Kompaktlogo mit dem Zusatz Aus Liebe zum Menschen, dem Motto der Marketingkampagne von 2010 bis 2012.15 Weiterhin sind beispielsweise auch das Rundlogo16, das Langlogo17 und das Sonderlogo des Jugendrotkreuzes18 eingetragene Marken. Die Wortmarke ROTES KREUZ ist seit 2007 eingetragen19, das Rote Kreuz als Wahrzeichen seit 200620.
Ein durch die Presse bekannt gewordenes Beispiel für die Nutzung der eingetragenen Marken zum Schutz des Rotkreuzzeichens vor Missbrauch ist der 2025 außergerichtlich beigelegte Rechtsstreit um das Logo des Vereins → Armut und Gesundheit.
Weitere Informationen
Websites
- Sebastian Zelada, A controversial emblem, in: CROSS-files, 21. April 2021
- The Regulations on the Use of the Emblem of the Red Cross or the Red Crescent by the National Societies, Adopted by the 20th Red Cross and Red Crescent International Conference (Vienna, 1965) and revised by the Council of Delegates (Budapest, 1991), in: International Review of the Red Cross, 31. August 1992
- Wikidata.org, Rotes Kreuz
Enzyklopädie
- Artikel Wahrzeichen, Schutzzeichen und Kennzeichen
- Artikel Roter Halbmond und Roter Kristall
- Artikel Markenhandbuch
- Artikel Rothes Kreuz
Einzelnachweise
- ↑ Siehe zum Beispiel das Gesetz zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens.
- ↑ Eine andere Form eines roten Kreuzes auf weißem Grund ist das Patrickskreuz.
- ↑ Zu Ehren der Schweiz wird das durch Umstellung der eidgenössischen Farben gebildete Wappenzeichen des roten Kreuzes auf weissem Grund als Schutz- und Erkennungszeichen des Sanitätsdienstes der Armeen beibehalten. — Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (I. Genfer Abkommen), Genf 1949, Art. 38, Satz 1.
- ↑ Dieter und Gisela Riesenberger, Rotes Kreuz und Weiße Fahne. Henry Dunant 1828-1910. Der Mensch hinter seinem Werk, Bremen 2011, Seite 72; nach: Jean de Senarclen, Gustave Moynier: le bâtisseur, Genf 2000, Seite 113.
- ↑ Convention pour l'amélioration du sort des militaires blessés dans les armées en campagne, Genf 1864, Artikel 7, Satz 3.
- ↑ In der Praxis geschieht es dennoch, aber das ist weitgehend unkritisch. Wenn zum Beispiel auf einem Feldkochherd das Schutzzeichen Rotes Kreuz angebracht wird, dann ist das auf zweierlei Weise falsch: Erstens, das Schutzzeichen wird in Friedenszeiten vom DRK nicht auf Fahrzeugen geführt. Das gehört nicht zum verbindlich vorgegebenen Erscheinungsbild. Zweitens, der Betreuungsdienst fiele im Konfliktfall nicht unter den Schutz der Genfer Abkommen für medizinische Dienste, sondern wäre als zum Zivilschutz zugehörig geschützt. Daher müsste im Konfliktfall das blaue Dreieck auf orangefarbenem Grund (Zivilschutzzeichen) statt des Roten Kreuzes verwendet werden.
- ↑ Wikipedia.de, Ausländische Militärbasen in Deutschland.
- ↑ Zivilspitäler, die zur Pflege von Verwundeten, Kranken, Schwachen und Wöchnerinnen eingerichtet sind, dürfen unter keinen Umständen das Ziel von Angriffen bilden; sie sollen jederzeit von den am Konflikt beteiligten Parteien geschont und geschützt werden. Die an einem Konflikt beteiligten Staaten haben allen Zivilspitälern eine Bestätigung auszustellen, die ihre Eigenschaft eines Zivilspitals bezeugt […]. Die Zivilspitäler sollen, sofern sie vom Staate dazu ermächtigt sind, mit dem Schutzzeichen […] gekennzeichnet sein. — Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (I. Genfer Abkommen), Genf 1949, Artikel 18.
- ↑ § 1 SHzG.
- ↑ Kim Berkemeyer, Beliebtes Zeichen für Heilung: Warum das Rote Kreuz in keinem Videospiel mehr auftauchen darf, in: CHIP, 17. Februar 2019.
- ↑ Zum Beispiel: ICRC.org, Video games and law of war, Genf, 27. September 2013.
- ↑ § 3 S. 1 DRKG.
- ↑ § 125 Abs. 1 OWiG.
- ↑ Register.DPMA.de, Registerauskunft: Registernummer 3020110049335.
- ↑ Register.DPMA.de, Registerauskunft: Registernummer 3020110472599.
- ↑ Register.DPMA.de, Registerauskunft: Registernummer 302013011046.
- ↑ Register.DPMA.de, Registerauskunft: Registernummer 302011004934.
- ↑ Register.DPMA.de, Registerauskunft: Registernummer 302010010205.
- ↑ Register.DPMA.de, Registerauskunft: Registernummer 30614014.
- ↑ Register.DPMA.de, Registerauskunft: Registernummer 3061401.