6. Juli
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Ereignis
Am 6. Juli 1906 unterzeichneten 35 Staaten eine Überarbeitung des ersten Genfer Abkommens von 1864: Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren. Sie wurde am 27. Mai 1907 vom Deutschen Kaiserreich (1871–1918) ratifiziert und war die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit unter anderem des Deutschen Roten Kreuzes im Ersten Weltkrieg (1914–1918).1
Weitere Informationen
- Artikel Humanitäres Völkerrecht
- Artikel Genfer Abkommen
Einzelnachweise
- ↑ Anton Schlögel, Geist und Gestalt des Roten Kreuzes. Eine Auswahl von Reden und Aufsätzen von Anton Schlögel, 2. Auflage, Bonn 1988, Seite 18.