Friedensvertrag von Versailles

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Historischer Hintergrund

Das Deutsche Kaiserreich (1871–1918) hatte den Ersten Welt­krieg (1914–1918) initiiert und verloren. In Verlauf des Kriegs starben geschätzt zehn Millionen Menschen. Das Kaiserreich ging zugrunde, und es schloss sich die Weimarer Republik (1918–1933) in Deutschland an. Ihre Vertreter unterzeichneten am 28. Juni 1919 den Friedensvertrag von Versailles.

Auswirkung auf das Rote Kreuz

In diesem Vertrag wurde unter anderem festgelegt, dass sich Vereine nicht mit irgendeiner Art von Kriegsvorbereitung beschäftigen dürfen:

Unterrichtsanstalten, Hochschulen, Kriegervereine, Schützengilden, Sport- oder Wandervereine, überhaupt Vereinigungen jeder Art, ohne Rücksicht auf das Alter ihrer Mitglieder, dürfen sich nicht mit militärischen Dingen befassen.1

Damit entfiel für die deutschen Vereine vom Roten Kreuz — das Deut­sche Rote Kreuz wurde unter diesem Namen erst am 1921 gegründet — ihre bisherige Kernaufgabe als Nationale Gesellschaft, die Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes. Sie mussten sich hin zu Aufgaben in Friedenszeiten orientieren und sich auch unabhängiger von den betreffenden Behörden machen:

Diese Vereine, Gesellschaften, Unterrichtsanstalten und Hochschulen dürfen in keinerlei Verbindung mit dem Kriegsministerium oder irgendeiner anderen militärischen Behörde stehen.1

Als Folge daraus beschloss am 23. November 1920 die XIV. Versammlung der Führer und Ärzte Deutscher Freiwilliger Sanitätskolonnen in Frankfurt am Main, dass das Rote Kreuz in Deutschland künftig lediglich und ausschließlich für Friedenstätigkeit da sei. Eine wesentliche organisatorische Änderung war die Gründung des zivil ausgerichteten Deut­schen Roten Kreu­zes am 25. Januar 1921.

Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes

Die mit der Gründung beschlossene Satzung nennt noch die Kriegstätigkeit als Aufgabe, jedoch nicht mehr als die sinngebende Kernaufgabe, sondern als weitere Aufgabe neben den Friedenstätigkeiten.2 Die Vorbereitung auf den Kriegsfall wurde bewusst verschleiert, zum Beispiel durch die Bezugnahme auf die Funktion einer Natio­nalen Gesell­schaft nach den Genfer Abkommen, um nicht gegen den Friedensvertrag zu verstoßen.2.1

Das Deut­sche Rote Kreuz profitierte ganz erheblich von seiner Neuausrichtung, weil es dadurch mehr dauerhafte Aufgaben und mehr Unterstützung in der Bevölkerung fand. Die Vorbereitung auf einen neuen Krieg rückte in den Hintergrund, entgegen der Absicht von Verantwortlichen in der Organisation. Insbesondere in der Wohlfahrtspflege wuchs das DRK.

Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 und der schrittweisen, bis 1937 abgeschlossenen Gleichschaltung des Deut­schen Roten Kreu­zes wurde die Friedenstätigkeit des Deut­schen Roten Kreu­zes verzerrt dargestellt, als etwas nur idealistisch und nicht patriotisch motiviertes Engagement:

Wenn früher die Betätigung im Deutschen Roten Kreuz für manche den Anreiz geboten haben mochte, sich in empfehlende Erinnerung zu bringen oder einem Geltungsbedürfnis zu genügen — in der Weimarer Republik war hierfür jedenfalls das Deutsche Rote Kreuz durchaus nicht mehr der geeignete Platz. Wer jetzt noch im Deutschen Roten Kreuz arbeiten wollte, tat es bestimmt nur der Sache willen, und im Bewußtsein, auf jede Art von Dank und Lohn hierfür zu verzichten, ja, im Notfall ein Opfer zu bringen.3

Die Verschleierung der Kriegsvorbereitung als Aufgabe und ihre geringe Bedeutung wurde rückwirkend zu einer erfolgreichen Taktik erklärt:

Allen führenden Männern und Frauen im Deutschen Roten Kreuz, denen die eigentliche Zweckbestimmung des Deutschen Roten Kreuzes vor Augen stand, waren sich darüber im klaren, daß nur die von der obersten Führung vorgezeichnete vollständige Zurückhaltung von jeder Politik der Parteien die Aufbauarbeit ermöglichen könne, um eines Tages für den Dienst am deutschen Volk bereitzustehen […].3.1

Der Sanitätsdienst zur Unterstützung des Militärs wurde seitens des Staats ab 1921 als Amtlicher Sanitätsdienst bei öffentlichen Notständen und inneren Unruhen bezeichnet, um den militärischen Charakter zu verbergen und formal in den Grenzen des Friedensvertrags zu bleiben. Das Deut­sche Rote Kreuz war eine der Organisationen, die zum Amtlichen Sanitätsdienst zugelassen wurden.2.2

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Der Friedensvertrag von Versailles nebst Schlußprotokoll und Rheinlandstatut sowie Mantelnote und deutsche Ausführungsbestimmungen (1919), Berlin 1925, § 177.
  2. Dieter Riesenberger, Das Deutsche Rote Kreuz. Eine Geschichte 1864–1990, Paderborn 2002 (ISBN 978-3506772602), Seite 175.
    1. Seiten 175–176.
    2. Seiten 180–181.
  3. Felix Grüneisen, Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart, Leipzig 1939, Seite 167–168.
    1. Seite 168.