Freiwillige Hilfsgesellschaft

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Eine Freiwillige Hilfsgesellschaft ist eine Organisation, die ein Vertragsstaat der Genfer Abkommen anerkannt und ermächtigt hat, den militärischen Sanitätsdienst zu unterstützen. Sie genießt dann im Konfliktfall denselben Schutz wie dieser.1 Jede Nationale Gesellschaft ist eine Freiwillige Hilfsgesellschaft, und darüber hinaus können weitere Organisationen benannt werden.

Situation in Deutschland

In Deutschland sind neben dem Deut­schen Roten Kreuz auch die beiden konfessionellen Hilfsorganisationen, das heißt der Malteser Hilfsdienst (katholische Kirche) und die Johanniter-Unfall-Hilfe (evangelische Kirche), entsprechend ermächtigt worden.2 In Friedenszeiten hat das keine praktische Relevanz. Im Konfliktfall würden beide Organisationen, so wie das Deut­sche Rote Kreuz, bei Bedarf den Sanitätsdienst der Bundeswehr unterstützen.

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), zwei weitere in Deutschland bundesweit tätige Hilfsorganisationen, sind keine freiwilligen Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Abkommen.

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