Adjutant
Allgemeines
Ein Adjutant war eine — ausschließlich männlich besetzte — Funktion, die es in allen Linienorganisationen auf allen drei Organisationsstufen des damaligen Deutschen Roten Kreuzes (1937–1945/46) in der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) gab. Jede Kreisstelle, jede Landesstelle und das Präsidium hatten jeweils einen Adjutanten zu ernennen, der zentrale Aufgaben außerhalb der Abteilungen (Kreisstelle), Hauptabteilungen (Landesstelle) und der Ämter (Präsidium) wahrnahm.
In einer Kreisstelle und in einer Landesstelle sollte der Adjutant ein bis zwei Mitarbeiter haben, die auch weiblich sein konnten. Seine Organisationseinheit wurde als Adjutantur bezeichnet. Im Präsidium waren sie größer besetzt, hieß Hauptadjutantur und hatte eine bedeutende Stellung.
Für die Dienstbekleidung war, zumindest in der Anfangszeit, die auffällige Adjutantenfangschnur vorgesehen.
Aufgaben
Gemäß der zentralen Dienstvorschrift waren die Aufgaben einer Adjutantur bzw. der Hauptadjudantur:1
- Geschäftsverkehr und Geschäftsordnung,
- Posteingang und -ausgang,
- Einteilung und Überwachung des inneren Dienstes der Dienststelle,
- Vorbereitung von Dienstreisen, Besprechungen, Tagungen,
- Diensttagebuch.
Es handelt sich nicht nur um Sekretariatsaufgaben wie zum Beispiel die Sichtung und Verteilung der Eingangspost, sondern es die Funktion erlaubte es, erheblichen Einfluss auszuüben. Für die Hauptadjutantur im Präsidium ist das überliefert.
Weitere Informationen
- Artikel Adjutantur und Hauptadjutantur
- Artikel Adjutantenfangschnur
Einzelnachweise
- ↑ Felix Grüneisen, Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart, Berlin 1939; Anlage 16: Dienstvorschrift für das Deutsche Rote Kreuz (DRKDv. Nr. 1), Seiten 275–287.
