Logo (Drittes Reich)
Allgemeines
Die enge Einbindung des damaligen Deutschen Roten Kreuzes in den NS-StaatWP (1933–1945) während der Zeit des NationalsozialismusWP (1933–1945) wird besonders am Logo deutlich. Es verbindet den ReichsadlerWP als Hoheitszeichen mit dem Roten Kreuz und platziert ein Hakenkreuz in den Adler. Es gibt zwei Varianten dieses auch DRK-Adler genannten Zeichens, die in zwei Zeitabschnitten genutzt wurden: 1934 bis 1937 und 1937 bis 1945. In der kurzen Zeit nach dem Ende des Zweiten WeltkriegsWP (1939–1945) bis zu seiner Auflösung benutzte das Präsidium des DRK das Logo noch weiter, jedoch ohne Hakenkreuz.
Strafbarkeit der Verwendung
Das Logo enthält mit dem Hakenkreuz das Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation, der Nationalsozialistischen Deutschen ArbeiterparteiWP (NSDAP). Die Nutzung dieses Zeichens ist in Deutschland eine Straftat1, sofern es sich nicht um eine gesetzlich erlaubte Ausnahme wie in dieser Enzyklopädie handelt.2 Keinen Beitrag zur zeitgeschichtlichen Darstellung leistet NS-Nostalgie wie zum Beispiel bei einem Festumzug in Colmnitz in 20163 oder bei ReenactmentsWP. In einem Rotkreuz-Museum dürfen hingegen Ausstellungsstücke mit diesen Logos gezeigt werden.
Variante 1934–1937

In der ersten Variante, die 1934 eingeführt wurde, sitzt der Reichsadler mit Hakenkreuz auf dem Roten Kreuz. Seine Krallen greifen das Kreuz an seiner Spitze. Das Hakenkreuz ist schwarz und befindet in auf einem quadratischen weißen Hintergrund. Das Zeichen wurde am 22. Mai 1934 durch das Reichsinnenministerium genehmigt und ab Juli 1934 verwendet.4 Die Nutzung des Reichsadlers war umstritten, weil es sich um ein Hoheitszeichen handelte, dessen Nutzung eigentlich Behörden vorbehalten war. Das DRK wurde zwar zügig in eine Quasi-Behörde umgewandelt und mit dem Unrechtsstaat der nationalsozialistischen Diktatur gleichgeschaltetWP, jedoch gab es Bedenken wegen der Stellung der Nationalen Gesellschaft als freiwillige, nichtstaatliche Hilfsorganisation gemäß Genfer Abkommen. Im Rahmen der Kriegsvorbereitungen war es dem Regime wichtig, die völkerrechtlichen Bestimmungen zumindest äußerlich einzuhalten, damit bei den geplanten Angriffskriegen den verwundeten und in Kriegsgefangenschaft geratenen deutschen Soldaten der Schutz der Genfer Abkommen zugutekommen würde.
Variante 1937–1945

Das Logo wurde 1937 im Zuge der vollständigen GleichschaltungWP nach einem Entwurf von Hans Herbert SchweitzerWP (1901–1980) geändert.4.1 Der Reichsadler hält nunmehr das Rote Kreuz fester in seinen Krallen und dominiert noch mehr gegenüber dem verkleinerten Roten Kreuz. Die damit verbundene Symbolik war beabsichtigt. Das ebenfalls vergrößerte Hakenkreuz ist in Weiß auf Schwarz ausgeführt. Um formal die Unabhängigkeit des DRK als Nationale Gesellschaft zu wahren, wurde das Logo nicht im Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz (1937) vorgeschrieben, sondern in der neuen Satzung aus dem gleichen Jahr: Das Deutsche Rote Kreuz gebraucht im Schriftverkehr und für seine Abzeichen das Wahrzeichen des Roten Kreuzes [...] in folgender Form: Das Wahrzeichen wird von den Fängen eines Adlers mit geschlossenen Flügeln und nach rechts gewandtem Kopf gehalten, der auf der Brust ein Hakenkreuz trägt.5 Indem das Logo nicht vom Staat per Gesetz, sondern von der Organisation selbst durch ihre Satzung bestimmt wurde, sollte der Anschein der Unabhängigkeit vom Staat aufrechterhalten werden.4.2 Diese Überlegung steht in einem offensichtlichen Widerspruch zur drastischen Symbolik des Logos und war innenpolitisch motiviert: Die Übernahme seiner Formensprache bezweckte, die formale Unabhängigkeit [des DRK] gegenüber der Partei zu schützen und seine Stellung als freiwillige Hilfsorganisation im Sinne der Genfer Abkommen zu sichern.4.3
Künstlerische Variationen

Das Logo wurde unter anderem auf Gebäuden als Relief angebracht oder, wie nebenstehend abgebildet, auf Briefmarken gedruckt. Dazu wurde das Motiv aus Adler und Kreuz angepasst oder auch abgewandelt. Bei der aus dem Jahr 1943 stammenden Briefmarke ist auffällig, dass der Grafiker Anton Erhardt (1889–1961) das Hakenkreuz auf der Brust des Adlers wegließ.
Weitere Informationen
Zeichen
- Artikel Deutsches Rotes Kreuz
- Artikel Rotes Kreuz
- Artikel Logo
Stellung
- Artikel Nationale Hilfsgesellschaft
- Artikel Unabhängigkeit
Einzelnachweise
- ↑ § 86a Abs. 1 und 2 StGB.
- ↑ § 86a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 3 StGB.
- ↑ Robert Klages, Die "Wehrmacht" bei Dorffest in Colmnitz. Was ist da wieder in Sachsen los?, in: Der Tagesspiegel, 30. Mai 2016.
- ↑ Stephanie Merkenich, Birgitt Morgenbrod, Das Deutsche Rote Kreuz unter der NS-Diktatur 1933-1945, Paderborn 2008, Seiten 101f.
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Satzung des Deutschen Roten Kreuzes, 24. Dezember 1937, in: Felix Grüneisen, Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart, Leipzig 1939, Seiten 269–274, § 20, Abs. 1.