Felix Grüneisen: Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart – Dienstvorschrift für das Deutsche Rote Kreuz (DRKDv. Nr. 1)
Die Typografie dieser Anlage lässt sich auf einer Webseite nicht originalgetreu wiedergeben, daher wurde sie zugunsten einer besseren Leserlichkeit leicht angepasst. Die Fußnoten des Originals sind in spitzen Klammern ❬...❭ in den Text integriert worden, damit nicht der Eindruck einer Aneignung entsteht, während die Fußnoten hier der Erläuterung und Kommentierung dienen.
Anlage 16: Dienstvorschrift für das Deutsche Rote Kreuz (DRKDv. Nr. 1)
[Gliederung, Benennung und Aufgaben]
[275]
- Das DRK. setzt sich aus folgenden drei Gliederungen zusammen:
- Das DRK. errichtet und betreibt
Anstalten und Einrichtungen. - Die Führung des DRK. liegt in den Händen der vorgesetzten Dienststellen:
[A 1: Bereitschaften]
[A 1a: Bereitschaften für Männer]
In jedem Kreisstellenbereich bestehen eine oder mehrere DRK.-Bereitschaften (m.).
In den DRK.-Bereitschaften (m.) sind alle DRK.-Anwärter, -Helfer, -Unterführer und -Führer4 im Kreise, soweit sie nicht einer vorgesetzten Dienststelle angehören, zusammengefaßt.
Jede DRK.-Bereitschaft (m.) untersteht unmittelbar dem zuständigen vorgesetzten DRK.-Kreisführer5.
In größeren Städten, in denen mehrere Bereitschaften (m.) bestehen, ist anzustreben, daß die zur Zusammenarbeit zusammengeschlossene Bereitschaft (m.), Bereitschaft (w.) und Ortsgemeinschaft im gleichen Stadtteil beheimatet sind.
[A 1a I: Gliederung einer Bereitschaft]
I. Gliederung einer Bereitschaft (m.) (Normalbereitschaft).
- Die kleinste Untergliederung innerhalb einer Bereitschaft (m.) ist die Gruppe.6
Die Gruppe besteht aus einem Gruppenführer und zwölf DRK.-Männern.
(Die Zahl der Männer kann 8 bis 16 betragen.)7 ❬Es muß erreicht werden, daß in jeder Ortschaft eine Gruppe einer Bereitschaft (m.) des DRK. in der Mindeststärke von 1:8 besteht.❭1 - Drei Gruppen bilden unter einem Zugführer8 einen Zug.
(Die Zahl der Gruppen eines Zuges kann 2 bis 4 betragen.) - Drei Züge bilden eine Bereitschaft (m.).9
(Die Zahl der Züge einer Bereitschaft (m.) kann 2 bis 4 betragen.)
[276] Sie wird geführt vom Führer der Bereitschaft (m.). Zu ihm tritt ein Stabstrupp, bestehend aus:
1 Stabswart, erforderlichenfalls mit 1 Schreiber,
1 Rechnungswart, erforderlichenfalls mit 1 Schreiber,
Kammer- und Zeugwart, erforderlichenfalls mit 1 Schreiber,
1 Sportwart,
2 Kraftfahrern10 und 2 Radfahrern als Melder.
Der Führer der Bereitschaft (m.) ist verantwortlich für die Führung der Bereitschaft (m.).
Stärke einer Bereitschaft (m.) (Normalstärke):
1 Führer der Bereitschaft (m.),
11 Angehörige des Stabstrupps,
3 Zugführer,
9 Gruppenführer,
108 DRK.-Helfer,
132 Gesamtstärke.
Über die Aufstellung von Spielmannszügen und Musikzügen erfolgt Sonderanweisung.
[A 1a II: Teilung einer Bereitschaft]
II. Teilung einer Bereitschaft (m.).
Übersteigt die Gesamtstärke einer Bereitschaft (m.) die Normalstärke (132) um mindestens 50 Mann, so kann eine neue Bereitschaft (m.) aufgestellt werden.
Übersteigt die Gesamtstärke die Normalstärke um 80 Mann, so muß eine neue Bereitschaft (m.) aufgestellt werden.
[A 1a III: Benennungen und Abzeichen]
III. Benennungen und Abzeichen.
- Jede Bereitschaft (m.) wird mit dem Namen ihrer Kreisstelle2 benannt. Befinden sich in einem Kreisstellenbereich mehrere Bereitschaften (m.), so werden sie durchnumeriert, z. B.:
„Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (m.) — Wittenberg-Stadt“
oder
„Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (m.) — München 2“. - Sonderbereitschaften (Wasserrettungs- oder Gebirgsrettungsbereitschaften, s. A 1a V) werden mit passenden geographischen Namen benannt, z. B.:
„Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (m.) — Havel 1“
oder
„Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (m.) — Zugspitze". - Jeder Angehörige einer Bereitschaft (m.) trägt den Namen seiner Bereitschaft auf dem rechten Oberarm (s. Bekleidungsvorschrift und Anzugordnung).11
- Die Züge werden innerhalb einer Bereitschaft (m.) laufend durchnumeriert und können zusätzlich in Klammern eine Ortsbezeichnung erhalten, z. B.:
„Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (m.) — Wittenberg-Land 2
1. Zug (Reinsdorf)“. - Die Gruppen werden innerhalb der Bereitschaften (m.) laufend durchnumeriert und können zusätzlich in Klammern eine Ortsbezeichnung erhalten, z. B.:
„Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (m.) — Wittenberg-Land 2
4. Gruppe (Pratau)“.
[A 1a IV: Aufstellungs- und Benennungsbefugnisse]
[277]
IV. Aufstellungs- und Benennungsbefugnisse für Bereitschaften (m.) und ihre Untergliederungen.
- Aufstellung und Benennung bzw. Teilung von Bereitschaften (m.) befiehlt auf Vorschlag des Kreisführers5 der Landesführer12.
- Aufstellung und Benennung der Gruppen und Züge befiehlt auf Vorschlag des Führers der Bereitschaft (m.) der Kreisführer.
[A 1a V: Sonderbereitschaften]
V. Sonderbereitschaften (bzw. Züge und Gruppen).
Für Wasser- und Gebirgsrettungsdienst innerhalb des Bereiches einer DRK-Kreisstelle2 können mit Zustimmung der vorgesetzten Landesstelle3 besondere Wasser- bzw. Gebirgsrettungsbereitschaften (m.) aufgestellt werden.
Bei den Wasserrettungsbereitschaften ist der Stabstrupp um einen Unterführer als Bootswart zu verstärken, für jedes Wasserfahrzeug der Bereitschaft ist je ein Unterführer als Bootsführer zusätzlich einzusetzen.
Für sonstige Sonderbereitschaften, deren Aufstellungsnotwendigkeit sich aus Aufgaben des DRK. ergibt, z. B. Grubenrettungsdienst, werden nach Richtlinien des Präsidenten des DRK. Aufstellung und Gliederung durch den DRK.-Landesführer12 befohlen.
[A 1b: Bereitschaften für Frauen]
In jedem Kreisstellenbereich bestehen eine oder mehrere DRK.-Bereitschaften (w.).
In den DRK.-Bereitschaften (w.) sind alle DRK.-Anwärterinnen, -Helferinnen, Schwesternhelferinnen, Unterführerinnen und -Führerinnen im Kreise, soweit sie nicht einer vorgesetzten Dienststelle angehören, zusammengefaßt.
Jede DRK.-Bereitschaft (w.) untersteht unmittelbar dem zuständigen vorgesetzten DRK.-Kreisführer5.
Bei Aufstellung der Bereitschaften (w.) ist mit Rücksicht auf den gemeinsamen Bereitschaftsdienst anzustreben, daß neben jeder bestehenden m. Bereitschaft eine w. Bereitschaft gebildet wird.
Die Gesamtstärke der Bereitschaft (w.) braucht nicht mit der der entsprechenden Bereitschaft (m.) übereinzustimmen.
In größeren Städten, in denen mehrere Bereitschaften (w.) aufzustellen sind, ist anzustreben, daß die zur Zusammenarbeit zusammengeschlossene Bereitschaft (w.), Bereitschaft (m.) und Ortsgemeinschaft im gleichen Stadtteil beheimatet sind.
[A 1b I: Gliederung einer Bereitschaft]
I. Gliederung einer Bereitschaft (w.) (Normalbereitschaft).
- Die kleinste Untergliederung innerhalb einer Bereitschaft (w.) ist die Gruppe. Die Gruppe besteht aus:
1 Gruppenführerin und
12 DRK.-Helferinnen/DRK.-Schwesternhelferinnen.
(Die Zahl der Helferinnen Schwesternhelferinnen kann 8 bis 16 betragen.) ❬Es muß erreicht werden, daß in jeder Ortschaft eine Gruppe einer Bereitschaft (w.) des DRK. in der Mindeststärke von 1:8 besteht.❭ - Drei Gruppen bilden unter einer Zugführerin einen Zug.
(Die Zahl der Gruppen eines Zuges kann 2 bis 4 betragen.) - Drei Züge bilden eine Bereitschaft (w.).
(Die Zahl der Züge einer Bereitschaft (w.) kann 2 bis 4 betragen.)
[278] Sie wird geführt von der Führerin der Bereitschaft (w.).
Zur Führerin der Bereitschaft (w.) tritt ein Stabstrupp, bestehend aus:
1 Stabswartin, erforderlichenfalls mit 1 Schreiberin,
1 Rechnungswartin, erforderlichenfalls mit 1 Schreiberin
1 Kammer- und Zeugwartin, erforderlichenfalls mit 1 Schreiberin,
1 Sportwartin,
2 Radfahrerinnen als Melderinnen10.
Die Führerin der Bereitschaft (w.) ist verantwortlich für die Führung der Bereitschaft (w.). - Stärke einer Bereitschaft (w.) (Normalstärke):
1 Führerin der Bereitschaft (w.),
9 Angehörige des Stabstrupps,
3 Zugführerinnen,
9 Gruppenführerinnen,
108 Helferinnen/Schwesternhelferinnen,
130 Gesamtstärke.
[A 1b II: Teilung einer Bereitschaft]
II. Teilung einer Bereitschaft (w.).
Übersteigt die Gesamtstärke einer Bereitschaft (w.) die normale Stärke (130) um mindestens 50 Mann, so kann eine neue Bereitschaft (m.) aufgestellt werden.
Übersteigt die Gesamtstärke die Normalstärke um 80, so muß eine neue Bereitschaft (w.) aufgestellt werden.
[A 1b III: Benennungen und Abzeichen]
III. Benennungen und Abzeichen.
- Jede Bereitschaft (w.) wird mit dem Namen ihrer Kreisstelle2 benannt. Befinden sich in einem Kreisstellenbereich mehrere Bereitschaften (w.), so werden sie durchnumeriert, z. B.:
„Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (w.) — Wittenberg-Stadt“
oder
„Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (m.) — München 2“. - Jede Angehörige einer Bereitschaft (w.) trägt den Namen ihrer Bereitschaft auf dem rechten Oberarm (s. Bekleidungsvorschrift und Anzugordnung).11
- Die Züge werden innerhalb einer Bereitschaft (w.) laufend durchnumeriert und können zusätzlich in Klammern eine Ortsbezeichnung erhalten, z. B.:
„Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (w.) — Wittenberg-Land 2
1. Zug (Reinsdorf)“. - Die Gruppen werden innerhalb der Bereitschaften (w.) laufend durchnumeriert und können zusätzlich in Klammern eine Ortsbezeichnung erhalten, z. B.:
„Deutsches Rotes Kreuz — Bereitschaft (w.) — Wittenberg-Land 2
4. Gruppe (Pratau)“.
[A 1b IV: Aufstellungs- und Benennungsbefugnisse]
IV. Aufstellungs- und Benennungsbefugnisse für Bereitschaften (w.)
- Aufstellung und Benennung bzw. Teilung von Bereitschaften (w.) befiehlt auf Vorschlag des Kreisführers5 der Landesführer12.
- Aufstellung und Benennung der Gruppen und Züge befiehlt auf Vorschlag der Führerin der Bereitschaft (w.) der Kreisführer.
[A 2: Schwesternschaften]
[279]
[A 2a: Gliederung13]
Die Schwestern des DRK. sind in Schwesternschaften zusammengefaßt, die die Form von Mutterhäusern haben.
Leiter der Schwesternschaft sind die Oberin und der Vorsitzende. Oberin und Vorsitzender werden in der Leitung der Schwesternschaft durch den Verwaltungsrat unterstützt.
Jedes DRK.-Mutterhaus kann folgende Arten von Schwestern umfassen:
- DRK.-Schwesternschülerinnen.
Die DRK.-Schwesternschülerinnen bilden den Nachwuchs für die DRK.-Schwesternschaften. - DRK.-Schwestern.
- DRK.-Probeschwestern.
DRK-Probeschwestern sind solche Schwestern, die innerhalb oder außzerhalb des DRK. ausgebildet sind, die staatliche Anerkennung als Krankenpflegerin besitzen, aber noch nicht endgültig als DRK.-Schwestern in die DRK.-Schwesternschaft aufgenommen sind, da sie noch eine bestimmte Probezeit abzuleisten haben. - DRK.-Hilfsschwestern.
DRK.-Hilfsschwestern sind solche Schwestern, die, ohne fest in die Schwesternschaft aufgenommen zu werden, in einem bestimmten Vertragsverhältnis zu einer DRK.-Schwesternschaft stehen. - DRK.-Reserve-Schwestern.
DRK.-Reserve-Schwestern sind solche Schwestern, die von Behörden und Gemeinden als Beamtin oder in ein beamtenähnliches Verhältnis übernommen worden sind und die in ein Reserveverhältnis zu ihrem Mutterhaus als Reserve-Schwestern treten. - DRK.-Fachschwestern.
DRK.-Fachschwestern sind solche Schwestern, die eine besondere fachliche Ausbildung nachweisen können, z. B. Büro, Wirtschaftsbetrieb, Röntgen u. dgl. - DRK.-Bereitschaftsschwestern.
DRK.-Bereitschaftsschwestern sind solche ehemaligen Kriegs- und KK.-Schwestern, die sich dem DRK. für die Mitarbeit im Bereitschaftsdienst wieder zur Verfügung gestellt haben.
[A 2b: Benennungen]
Die Schwesternschaften des DRK. werden mit Namen benannt, z. B.:
„Deutsches Rotes Kreuz — Schwesternschaft Märkisches Haus“.
[A 2c: Aufstellungs- und Benennungsbefugnisse]
Aufstellung und Benennung von DRK.-Schwesternschaften befiehlt, gegebenenfalls auf Vorschlag des DRK.-Landesführers12, der Präsident des DRK.
[A 2d: Aufgaben]
Die Schwesternschaften des DRK. haben die Aufgabe, die erforderliche Anzahl staatlich geprüfter, im Kriegssanitätsdienst ausgebildeter Schwestern für den Sanitätsdienst der Wehrmacht im Frieden und Krieg, den zivilen, behördlichen Luftschutz, den amtlichen Sanitätsdienst bei besonderen Notständen sowie für die Mitarbeit an der Voltsgesundheit bereitzuhalten.
[280] Die Schwesternschaften des DRK. sind verpflichtet, im Bereitschaftsdienst des DRK., insbesondere bei der Ausbildung und Fortbildung der Helferinnen und Schwesternhelferinnen des DRK. mitzuwirken.
Näheres siehe besondere Dienstvorschrift für die Schwesternschaften des DRK. (DRK. Dv. Nr. 2).
[A 3: Kreis- und Ortsgemeinschaften]
[A 3a: Gliederung]
In jedem Kreisstellenbereich besteht eine DRK.-Kreisgemeinschaft.
In der DRK.-Kreisgemeinschaft sind alle m. und w. Mitglieder des DRK. im Kreise, soweit sie nicht einer m. oder w. Bereitschaft, einer Schwesternschaft oder einer vorgesetzten DRK.-Dienststelle angehören, zusammengefaßt.
Die DRK.-Kreisgemeinschaft untersteht unmittelbar dem zuständigen vorgesetzten DRK.-Kreisführer5.
Dieser kann sich in der Leitung der Kreisgemeinschaft durch eine geeignete Persönlichkeit vertreten lassen.
Die DRK.-Kreisgemeinschaft kann in DRK.-Ortsgemeinschaften aufgeteilt werden.
[A 3b: Aufteilung einer Kreisgemeinschaft in Ortsgemeinschaften]
- In größeren Städten, in denen mehrere m. und mehrere w. Bereitschaften bestehen (z. B. Köln), ist die Kreisgemeinschaft zahlenmäßig und örtlich in Ortsgemeinschaften aufzuteilen derart, daß sich je 1 (1 bis 2) Bereitschaft (m.), 1 (1 bis 2) Bereitschaft (w.) und 1 Ortsgemeinschaft zur Zusammenarbeit zusammenschließen können.
- In einem Stadtkreise, in dem nur 1 (1 bis 2) Bereitschaft (m.) und 1 (1 bis 2) Bereitschaft (w.) bestehen, erübrigt sich die Aufteilung der Kreisgemeinschaft in Ortsgemeinschaften.
- In Landkreisen ist die Kreisgemeinschaft in Ortsgemeinschaften aufzuteilen derart, daß in jeder Stadt und in jeder Ortschaft des Landkreises eine Ortsgemeinschaft gebildet wird.
- Jede Ortsgemeinschaft ist aus m. und w. DRK.-Mitgliedern zu bilden. Eine Aufteilung in m. oder w. Ortsgemeinschaften ist verboten. Die Gesamtzahl der Ortsgemeinschaften bildet die Kreisgemeinschaft.
- Der Kreisführer5 bestellt eine geeignete Persönlichkeit zum Leiter/Leiterin jeder Ortsgemeinschaft. Der Leiter/Leiterin einer Ortsgemeinschaft untersteht unmittelbar dem Kreisführer bzw. dem ihn stellvertretenden Leiter der Kreisgemeinschaft.
[A 3c: Benennungen]
- Die Kreisgemeinschaft wird mit dem Namen der Kreisstelle2 benannt, z. B.
„Deutsches Rotes Kreuz — Kreisgemeinschaft Wittenberg-Stadt“, - Ortsgemeinschaften:
- In größeren Städten werden Ortsgemeinschaften mit dem Ortsnamen der Kreisstelle benannt und derart durchnumeriert, daß die Nummer nach Möglichkeit mit der der m. und w. Bereitschaft, mit denen sie zusammenarbeiten, übereinstimmt, z. B.:
„Deutsches Rotes Kreuz. — Ortsgemeinschaft Köln 2“. - In Landkreisen werden die Ortsgemeinschaften benannt mit dem Namen der Städte und Ortschaften, in denen sie bestehen, z. B.:
„Deutsches Rotes Kreuz. — Ortsgemeinschaft Angermünde“
oder
„Deutsches Rotes Kreuz. — Ortsgemeinschaft Chorin“.
[A 3d: Aufstellungs- und Benennungsbefugnisse]
d) Aufstellungs- und Benennungsbefugnisse für Kreis- und Ortsgemeinschaften:Aufstellung und Benennung von DRK.-Kreis- und Ortsgemeinschaften befiehlt in seinem Dienstbereich der Kreisführer5.
[A 3e: Aufgaben]
e) Aufgaben:Die DRK.-Kreis- und Ortsgemeinschaften haben verantwortungsvolle und große Aufgaben des DRK. zu erfüllen. Ihre Mitglieder sollen sich im allgemeinen nicht mit einer passiven, zahlenden Mitgliedschaft begnügen, sondern nach Möglichkeit aktiv mitarbeiten.
Das Verständnis der einzelnen Mitglieder der Kreis- und Ortsgemeinschaften hierfür zu gewinnen, ihre Opferbereitschaft zu wecken und sie dafür zu schulen, daß sie praktische Aufgaben des Bereitschaftsdienstes zu erfüllen geeignet sind, ist eine Grundlage für den gesamten Aufbau des DRK.
Von der Arbeit der Kreis- und Ortsgemeinschaften hängt in hohem Maße die Aufstellung, Ausbildung und Ausrüstung der Bereitschaften und Schwesternschaften, die Errichtung, der Ausbau und Betrieb der Anstalten und Einrichtungen und nicht zum wenigsten die Erfüllung aller der Anforderungen ab, die an das DRK. herantreten können. Sie sind also mit verantwortlich für die Leistungsfähigkeit und Schlagkraft des ganzen DRK.
Insbesondere haben die DRK.-Kreis- und Ortsgemeinschaften folgende Aufgaben:
- Werbung von Mitgliedern für alle Gliederungen des DRK.,
- Mithilfe bei der Errichtung, dem Ausbau und Betrieb der Anstalten und Einrichtungen des DRK.,
- tätige Mitarbeit für den Bereitschaftsdienst des DRK. und auf allen dem Bereitschaftsdienst dienenden Arbeitsgebieten, insbesondere Beschaffung bzw. Anfertigung und Lagerung von Ber.-Material und -Gerät, sowie aktive Unterstützung der Arbeit der Bereitschaften und Schwesternschaften.
[A 3f: Arbeitsverteilung]
f) Arbeitsverteilung:Der Kreisführer5 bestellt in der Kreisgemeinschaft und auf Vorschlag der Leiter/Leiterinnen der Ortsgemeinschaften innerhalb der Ortsgemeinschaften auf Grund organisatorischer und arbeitsmäßiger Erfordernisse eine ausreichende Anzahl geeigneter Persönlichkeiten, die gewillt und geeignet sind, die beschriebenen Aufgabengebiete innerhalb der Kreisgemeinschaft und der Ortsgemeinschaften zu bearbeiten.
[A 3g: Zuteilung von Angehörigen einer Kreis- oder Ortsgemeinschaft in die Kreisstelle]
g) Zuteilung von Angehörigen einer DRK.-Kreis- oder Ortsgemeinschaft in die DRK.-Kreisstelle:Der stellvertretende Leiter der Kreisgemeinschaft, der Leiter/Leiterin einer Ortsgemeinschaft sowie Persönlichkeiten, die sich ebenfalls in ständiger Mitarbeit für den Bereitschaftsdienst des DRK. bewährt haben, können auf ihren Antrag der der zuständigen vorgesetzten Kreisstelle2 zugeteilt werden und nach Ableistung der [282] erforderlichen Ausbildungen und Prüfungen die Berechtigung zum Tragen der DRK.-Dienstkleidung verliehen erhalten.
Absatz A2 und Absatz F3 der Personalvorschrift finden sinngemäß Anwendung.
[B: Anstalten und Einrichtungen]
BAnstalten und Einrichtungen:
- Einrichtungen für den Bereitschaftsdienst:
Die Einrichtungen für den Bereitschaftsdienst des DRK. unterstehen im allgemeinen dem zuständigen vorgesetzten Kreisführer5. - Anstalten: Die Anstalten des DRK. unterstehen im allgemeinen dem zuständigen vorgesetzten Landesführer12.
[C: Vorgesetzte Dienststellen]
CVorgesetzte Dienststellen:Vorgesetzte Dienststellen haben den Zweck, den unterstellten Gliederungen die zu leistende organisatorische und praktische Arbeit zu ermöglichen, ihnen hierbei behilflich zu sein und sie verantwortlich in allen Dienstzweigen zu überwachen. Eine vorgesetzte Dienststelle, die glaubt, Selbstzweck zu sein, schädigt die Organisation und muß in der Führung umbesetzt werden.
Da — soweit irgend möglich — an dem Grundsatz der ehrenamtlichen Arbeit im DRK. festgehalten werden muß, sollen die Führer der vorgesetzten Dienststellen ihrem Stabe im Rahmen dieser Dienstvorschrift so viele ehrenamtliche m. und w. Mitarbeiter zuführen, wie zur Bewältigung der anfallenden Arbeit erforderlich sind.
Vorgesetzte Dienststellen im DRK. sind:
- die DRK.-Kreisstellen,
- die DRK.-Landesstellen,
- das Präsidium des DRK.
[C 1: Kreisstelle]
1. Die DRK.-KreisstelleAm Sitze jedes Land- und Stadtkreises (entspr. der inneren Verwaltung) befindet sich eine DRK.-Kreisstelle2.
Die DRK.-Kreisstelle wird mit dem Namen des Kreises bezeichnet, z. B.:
„Deutsches Rotes Kreuz — Kreisstelle Wittenberg-Stadt“
oder
„Deutsches Rotes Kreuz — Kreisstelle Wittenberg-Land“.Der DRK.-Kreisstellenbereich umfaßt das Gebiet des betr. Kreises.
Die DRK.-Kreisstelle führt der DRK.-Kreisführer5.
Ihm unterstehen unmittelbar:
- die Bereitschaften (m.),
- die Bereitschaften (w.),
- die Kreisgemeinschaften und
- die Einrichtungen für den Bereitschaftsdienst seines Kreisstellenbereiches.
Zum DRK.-Kreisführer tritt ein Stab, bestehend aus:
- 1 Adjutantur und
- 5 Abteilungen.
[Adjutantur]
Adjutantur:
Die Adjutantur14 besteht aus 1 Adjutanten15 und 1 bis 2 m. oder w. Mitarbeitern und bearbeitet folgende Sachgebiete:- Geschäftsverkehr und Geschäftsordnung,
- Posteingang und -ausgang,
- Einteilung und Überwachung des inneren Dienstes der Dienststelle,
- Vorbereitung von Dienstreisen, Besprechungen, Tagungen,
- Diensttagebuch.
[Führungsabteilung (Abteilung I)]
Führungsabteilung (Abt. I):
Der Leiter der Führungsabteilung ist zugleich der ständige Vertreter des Kreisführers5.
Er muß stets, auch wenn der Kreisführer selbst ein Arzt sein sollte, approbierter deutscher Arzt sein, wenn irgend möglich, ein erfahrener Sanitätsoffizier d. R.16 oder a. D.Der Führungsabteilung gehören an:
- Eine DRK.-Führerin als Ber.-Leiterin der Kreisstelle und eine Stellvertreterin.
Die Ber.-Leiterin der Kreisstelle besitzt die Stellung einer Abteilungsleiterin einer DRK.-Kreisstelle.
Sie ist darüber hinaus im Dienstbereich der Kreisstelle nach Weisung des vorgesetzten Kreisführers und seines Vertreters die verantwortliche Leiterin des gesamten Bereitschaftsdienstes (w.) im Kreisstellenbereich. Sie hat als solche im Einvernehmen mit den DRK.-Ärzten und -Ärztinnen und dem DRK.-Apotheker der Führungsabteilung eng zusammenzuarbeiten, sie hat Vorgesetzteneigenschaft gegenüber den Bereitschaften (w.) und hinsichtlich der Mitarbeit für den Bereitschaftsdienst auch gegenüber den Mitgliedern (w.) der Kreisgemeinschaft.
Die Ber.-Leiterin der Kreisstelle bearbeitet folgende Sachgebiete:- Überwachung der Aufstellung und des inneren Dienstbetriebes sowie der Ausbildung, Fortbildung und Prüfungen der Bereitschaften (w.),
- Anforderung und Vermittlung von DRK.-Schwestern für Bereitschaften (w.) zu Ausbildungszwecken und Vermittlung von Ausbildungsstätten,
- Überwachung des Bereitschaftsdienstes der Bereitschaften (w.) (in dieser Eigenschaft hat sie Einsichtsrecht in die Dienstbücher des Bereitschaftsdienstes, soweit weibliche Bereitschaftskräfte beteiligt sind),
- Heranziehung der weiblichen Angehörigen der Kreis- und Ortsgemeinschaften für Aufgaben des Bereitschaftsdienstes im Einvernehmen und in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen DRK.-Apotheker (Beschaffung bzw. Anfertigung und Lagerung von Ber.-Material und -Gerät).
- Alle DRK.-Ärzte und DRK.-Ärztinnen des Kreisstellenbereiches (einschl. der Ärzte und Ärztinnen, die eine Bereitschaft führen).
Der Leiter der Führungsabteilung verteilt die gesamte ärztliche Ausbildungsaufgabe des Kreisstellenbereichs (einschl. der Ausbildung für den Luftschutz, der Arbeitsmaiden usw.) an alle DRK.-Ärzte und Arztinnen.
[284] Er teilt denjenigen Bereitschaften, deren Führer kein Arzt/Ärztin ist, zur Ausbildung für ständig oder von Fall zu Fall einen Arzt/Ärztin zu (siehe Abschnitt VI).
Die Ärzte und Ärztinnen der Führungsabteilung arbeiten bei der Ausbildung der Bereitschaften (w.) im Einvernehmen mit der Ber.-Leiterin des Kreises. - Ein DRK.-Apotheker, wenn möglich, ein erfahrener Wehrmacht-Apotheker d. R.16 oder a. D.
Der DRK.-Apotheker arbeitet entsprechend der Dienstanweisung für die DRK.-Apotheker (siehe Abschnitt VII). - Zur Führungsabteilung treten 3 bis 6 m. oder w. Mitarbeiter.
Die Führungsabteilung bearbeitet folgende Sachgebiete:- Organisation,
- den gesamten Bereitschaftsdienst,
- Ausbildung und Ausrüstung,
- Sport,
- den ärztlichen Dienst im DRK.,
[Personalabteilung (Abteilung II)]
Personalabteilung (Abt. II):
Die Personalabteilung besteht aus 1 DRK.-Führer und 1 bis 3 m. oder w. Mitarbeitern und bearbeitet folgende Sachgebiete:- Alle Personal- und Ergänzungsangelegenheiten,
- Personalstatistik,
- Disziplinar- und Beschwerdeangelegenheiten,
- Ehrenzeichen und Auszeichnungen.
[Verbindungsabteilung zur NSF (Abteilung III)]
Verbindungsabteilung zur NSF. (Abt. III):
Die Verbindungsabteilung zur NSF.17 besteht aus 1 DRK.-Führerin und 1 bis 3 Mitarbeiterinnen und bearbeitet folgende Sachgebiete:- weltanschauliche Erziehung aller w. Mitglieder des DRK.,
- politische Beurteilung der führenden Rotkreuz-Frauen (die politische Beurteilung selbst gibt der zuständige Hoheitsträger verbindlich ab),
- politische Schulung der führenden Rotkreuz-Frauen,
- Unterstützung der DRK.-Arbeit durch das Deutsche Frauenwerk18.
[Verwaltungsabteilung (Abteilung IV)]
Verwaltungsabteilung (Abt. IV):
Die Verwaltungsabteilung besteht aus 1 DRK.-Führer und 3 bis 6 m. oder w. Mitarbeitern und bearbeitet folgende Sachgebiete:- Haushaltsaufstellung,
- Buchhaltung,
- Geld- und Vermögensnachweis,
- Beschaffung von Bekleidung usw.,
- Bauvorhaben,
- Rechtsangelegenheiten, insbesondere Prozesse,
- Darlehnsaufnahme und Tilgung,
- Fürsorgeangelegenheiten.
[Presse- und Werbeabteilung (Abteilung V)]
Presse- und Werbeabteilung (Abt. V):
Die Presse- und Werbeabteilung besteht aus 1 DRK.-Führer oder 1 DRK.-Führerin und 1 bis 3 m. oder w. Mitarbeitern und bearbeitet folgende Sachgebiete: [285]- Wort- und Bildberichterstattung,
- Beziehungen zur NS.-, Kreis- und Ortspresse. Belieferung mit Bericht- und Werbematerial,
Bezieherwerbung für DRK.-Zeitschrift, - Film- und Lichtbildwerbung des DRK.,
- Vorbereitung von Werbetagen und Sonderveranstaltungen nach Weisung des Präsidenten des DRK.,
- Rotkreuz-Lotterie.
[Wasser- und Gebirgs-Rettungskommandos]
AnhangWasser- und Gebirgs-Rettungskommandos:
- Erfordert der Rettungsdienst an größeren Wasserflächen oder in Gebirgen die Zusammenfassung des Wasser- oder Gebirgs-Rettungsdienstes über die Grenzen eines Kreises hinaus, so ist vom zuständigen DRK.-Landesführer12 mit Zustimmung des Präsidenten des DRK. für ein solches Gebiet ein
„Wasser-Rettungskommando"
bzw. „Gebirgs-Rettungstommando“
aufzustellen.
Die Gliederung dieses Wasser- bzw. Gebirgs-Rettungskommandos in Stab-Bereitschaften (m. und w.) und Gemeinschaften ist der Gliederung einer Kreisstelle entsprechend sinngemäß durchzuführen (zum Zwecke der Aufstellung eines solchen Kommandos können aus den anliegenden Kreisstellenbereichen Teile ihrer Gliederungen abgetrennt werden).
Ein solches Wasser- bzw. Gebirgs-Rettungskommando wird vom Landesführer12 mit Zustimmung des Präsidenten des DRK. mit einem passenden geographischen Namen benannt.
Die Führungsabteilung des Stabes eines solchen Kommandos ist um einen DRK.-Führer als technischen Sachverständigen zu verstärken.
Ein solches Wasser- bzw. Gebirgs-Rettungskommando untersteht unmittelbar dem zuständigen Landesführer12. Für seinen Dienstbetrieb gelten die entsprechenden Abschnitte dieser Dienstvorschrift sinngemäß. - Erfordert der Rettungsdienst an größeren Wasserflächen oder in Gebirgen die Zusammenfassung der Wasser- oder Gebirgs-Rettungsdienste über die Grenzen eines Landesstellenbereiches hinaus, so haben die beteiligten DRK.-Landesführer12 in gegenseitigem Einvernehmen Vorschläge über ertl. Aufstellung, Gliederung und Befehlsführung eines gemeinsamen Wasser- bzw. Gebirgs-Rettungskommandos oder andere Vorschläge über Durchführung einer zweckmäßigen Ausgestaltung des Rettungsdienstes in solchen Gebieten dem Präsidenten des DRK. einzureichen.
- Entsprechend ist bei anders gearteten Sonder-Rettungskommandos zu verfahren.
[C 2: Landesstelle]
2. Die DRK.-LandesstelleDie DRK.-Kreisstellen2 unterstehen der DRK.-Landesstelle3.
Der DRK.-Landesstellenbereich umfaßt den vom Präsidenten des DRK. festgelegten Dienstbereich der DRK.-Landesstelle.
[286] Die DRK.-Landesstelle führt der DRK.-Landesführer12. Ihm unterstehen unmittelbar:
- die DRK.-Kreisstellen,
- die DRK.-Anstalten
seines Landesstellenbereiches.
Die DRK.-Schwesternschaften unterstehen ihm gemäß der Dienstvorschrift für die Schwesternschaften (DRK. Dv. Nr. 2 Abschnitt S).
Er arbeitet ferner im engen Einvernehmen mit den für seinen Landesstellenbereich zuständigen Inspekteuren des DRK. (Beauftragte des Kommissars der Freiw. Krankenpflege).
Die Aufgaben der Inspekteure des DRK. (Beauftragte des Kommissars der Freiw. Krantenpflege), die am Standort jedes Wehrkreiskommandos ihren Dienstsitz haben, sind in einer besonderen Dienstanweisung für die Inspekteure des DRK. festgelegt.
Um den Inspekteuren des DRK. die Durchführung der ihnen gemäß der angezogenen Dienstanweisung obliegenden Aufgaben zu ermöglichen, haben die DRK.-Landesführer12 sie über alles Erforderliche auf dem laufenden zu halten; insbesondere fallen hierunter:
- Übermittlung von Personalnachweisungen,
- Übermittlung von Materialnachweisungen,
- rechtzeitige Übermittlung der Termine größerer Übungen, wichtiger Lehrgänge und Prüfungen.
Zum DRK.-Landesführer12 tritt ein Stab, bestehend aus:
- 1 Adjutantur und
- 6 Hauptabteilungen.
[Adjutantur]
Adjutantur:
Die Adjutantur14 hat die gleiche Personalzusammensetzung und bearbeitet die gleichen Sachgebiete wie die Adjutantur der Kreisstelle.[Führungshauptabteilung (Hauptabteilung I)]
Führungshauptabteilung (Hauptabt. I):
Der Leiter der Führungshauptabteilung ist zugleich der ständige Vertreter des Landesführers12.Er muß stets, auch wenn der Landesführer12 selbst ein Arzt sein sollte, approbierter deutscher Arzt sein, wenn irgend möglich, ein erfahrener Sanitätsoffizier d. R.16 oder a. D.
Der Führungshauptabteilung gehören an:
- eine DRK.-Führerin als Ber.-Leiterin der Landesstelle und eine Stellvertreterin.
Die Ber.-Leiterin der Landesstelle besitzt die Stellung einer Hauptabteilungsleiterin einer DRK.-Landesstelle.
Sie überwacht nach Weisung des vorgesetzten Landesführers12 und seines Vertreters verantwortlich den gesamten weiblichen Bereitschaftsdienst im Landesstellenbereich im Einvernehmen und in enger Zusammenarbeit mit den DRK.-Ärzten und dem DRK.-Apotheker der Führungshauptabteilung.
Die Stellvertreterin unterstützt die Ber.-Leiterin der Landesstelle bei ihren Obliegenheiten und arbeitet nach ihrer Weisung. - Mehrere DRK.-Ärzte, nach Möglichkeit erfahrene Sanitätsoffiziere d. R.16oder a. D.
[287] Die Zahl dieser Ärzte ist so zu bemessen, daß auf etwa 5 bis 10 Kreisstellen des betreffenden Landesstellenbereichs je ein Arzt kommt.
Der Leiter der Führungshauptabteilung teilt jedem dieser Ärzte einen bestimmten Teil des Landesstellenbereichs mit etwa je 5 bis 10 Kreisstellen zu und beauftragt ihn mit der Besichtigung der Bereitschaften dieses Teiles des Landesstellenbereichs.
Die Ärzte der Führungshauptabteilung führen ihre Besichtigungen durch auf Grund der ihnen einzureichenden Dienstpläne der m. und w. Bereitschaften des zugeteilten Dienstbereichs und erstatten dem Leiter der Führungshauptabteilung unmittelbar Bericht.
Bei Besichtigungen von Bereitschaften (w.) arbeiten sie im Einvernehmen mit der Ber.-Leiterin der Landesstelle. - Ein DRK.-Apotheker, wenn möglich, ein erfahrener Wehrmacht-Apotheker d. R.16oder a. D.
Der DRK.-Apotheter arbeitet entsprechend der Dienstanweisung für DRK.-Apotheker (siehe Abschnitt VII). - Zur Führungshauptabteilung treten 3 bis 6 m. oder w. Mitarbeiter.
Die Führungshauptabteilung bearbeitet die gleichen Sachgebiete wie die Führungsabteilung der Kreisstelle.
[Hauptabteilungen II bis V]
Hauptabteilungen II bis V.
Die Hauptabteilungen II bis V haben dieselbe Personalzusammensetzung und bearbeiten dieselben Sachgebiete wie die entsprechenden Abteilungen der Kreisstelle.[Schwesternwesen (Hauptabteilung VI)]
Hauptabteilung für Schwesternwesen (Hauptabt. VI).
Die Hauptabteilung für Schwesternwesen leitet eine Oberin des Landesstellenbereichs. In der Hauptabteilung für Schwesternwesen werden diejenigen Fragen bearbeitet, die die Mitarbeit der Schwestern im Bereitschaftsdienst betreffen. Die Leitung der Schwesternschaften selbst liegt gemäß der DRK. Dr. Nr. 2 in Händen des Präsidiums (Amt VI).[Abteilungen unterhalb der Hauptabteilungen]
Der DRK.-Landesführer12 kann die Hauptabteilungen seiner Dienststelle in Abteilungen untergliedern gemäß einer besonderen Anweisung des Präsidenten des DRK.
[C 3: Präsidium]
2. Das Präsidium des DRK.Das Präsidium des DRK. befindet sich in Berlin und wird geführt vom Präsidenten und vom Geschäftsführenden Präsidenten des DRK.
[Gliederung des Präsidiums]
Das Präsidium des DRK. gliedert sich in:
- eine Hauptadjutantur19 und
- die Ämter I bis VII.
Die Hauptadjutantur und die Ämter I bis VI sind für die Sachgebiete der entsprechenden Hauptabteilungen der DRK.-Landesstellen zuständig.
Das Amt VIl (Auslandsdienst) bearbeitet die auswärtigen Angelegenheiten des DRK.
[Unterstellungen]
Dem Präsidenten und dem Geschäftsführenden Präsidenten unterstehen unmittelbar
- die DRK.-Landesstellen,
- die Inspekteure des DRK.,
- bestimmte Anstalten und Einrichtungen.
Erläuterungen
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Die Fußnoten des Originals wurden hier innerhalb spitzer Klammern in den transkribierten Text eingefügt.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7 Siehe Artikel Kreisstelle.
- ↑ 3,0 3,1 3,2 Siehe Artikel Landesstelle.
- ↑ Siehe Artikel Dienststellung (Drittes Reich).
- ↑ 5,00 5,01 5,02 5,03 5,04 5,05 5,06 5,07 5,08 5,09 5,10 Siehe Artikel Kreisführer.
- ↑ Im Zusammenhang mit Einsatzformationen werden heute unterhalb einer Gruppe häufig noch die taktischen Einheiten Trupps mit jeweils einem Truppführer gebildet.
- ↑ Das deckt sich auch mit dem heutigen Verständnis einer Gruppe als taktische Einheit.
- ↑ Vergleiche dazu die heutige Situation im Artikel Zugführer.
- ↑ Hier wird der Unterschied zu einer heutigen Bereitschaft im Deutschen Roten Kreuz deutlich, die ausdrücklich keine Einsatzformation, sondern eine Rotkreuz-Gemeinschaft ist. Im staatlichen Katastrophenschutz werden mitunter große Verbände auch heute als Bereitschaft bezeichnet.
- ↑ 10,0 10,1 In einer männlichen Bereitschaft sind als Melder neben zwei Radfahrern auch zwei Kraftfahrer vorgesehen, in einer weiblichen Bereitschaft hingegen nicht. Das kann dafür sprechen, dass die weiblichen Bereitschaften eher stationär eingesetzt und wohl auch weniger oder nicht mit Kraftfahrzeugen ausgerüstet werden sollten.
- ↑ 11,0 11,1 Das wurde mit dem schwarzen Gebietsdreieck umgesetzt.
- ↑ 12,00 12,01 12,02 12,03 12,04 12,05 12,06 12,07 12,08 12,09 12,10 12,11 12,12 12,13 12,14 12,15 Siehe Artikel Landesführer.
- ↑ Auffällig ist, dass die bestehenden Schwesternschaften mit ihren Mutterhäusern und Oberinnen praktisch nicht verändert wurden.
- ↑ 14,0 14,1 Siehe Artikel Adjutantur.
- ↑ Siehe Artikel Adjutant.
- ↑ 16,0 16,1 16,2 16,3 16,4 Der militärischen Dienstgradzusatz d.R. steht für der Reserve, was sich auf die Reserve im Militärwesen bezieht.
- ↑ Die Nationalsozialistische Frauenschaft (NSF) oder NS-Frauenschaft war die Frauenorganisation der NSDAP.
- ↑ Das Deutsches Frauenwerk (DFW) war ein nationalsozialistischer Frauenverband. Er diente neben der NS-Frauenschaft als Sammelbecken für die Mitglieder der gleichgeschalteten Frauenvereine der Weimarer Republik, zum Beispiel die Schwesternschaften vom Roten Kreuz.
- ↑ Siehe Artikel Hauptadjutantur.
- In größeren Städten werden Ortsgemeinschaften mit dem Ortsnamen der Kreisstelle benannt und derart durchnumeriert, daß die Nummer nach Möglichkeit mit der der m. und w. Bereitschaft, mit denen sie zusammenarbeiten, übereinstimmt, z. B.:
