Satzung des Völkerbunds
Allgemeines
Der Völkerbund war eine internationale Organisation zur Wahrung des Friedens, die 1920, nach dem Ersten Weltkrieg (1914–1918), entstanden war und bis 1946 bestand. Ihre Funktion wurde 1945 durch die Vereinten Nationen ersetzt. Deutschland gehörte dem Völkerbund von 1926 bis 1935 an, Österreich und die Schweiz von 1920 bis zur Auflösung.
Die Satzung des Völkerbunds war sein Gründungsdokument und enthielt eine Regelung zu den Nationalen Gesellschaften vom Roten Kreuz. In der Charta der Vereinten Nationen wurde das nicht wieder aufgegriffen.
Regelung zu den Nationalen Gesellschaften
Artikel 25 der Satzung lautet in der amtlichen deutschen Übersetzung:
Die Bundesmitglieder verpflichten sich, die Errichtung und Zusammenarbeit anerkannter freiwilliger nationaler Organisationen des Roten Kreuzes zur Hebung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und Milderung der Leiden in der Welt zu fördern und zu begünstigen.
Die englische Fassung lautet:
The Members of the League agree to encourage and promote the establishment and co-operation of duly authorised voluntary national Red Cross organisations having as purposes the improvement of health, the prevention of disease and the mitigation of suffering throughout the world.
Bemerkenswert ist, dass die Gründungsaufgabe, die Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes im Falle eines Konflikts, nicht erwähnt wird.
Weitere Informationen
- Uni-Tuebingen.de, Die Satzung des Völkerbundes
- Felix Grüneisen, Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart, Leipzig 1939, Kapitel 25, Seite 161
- Artikel Nationale Gesellschaft
- Artikel DRK-Gesetz und BRK-Gesetz
