Gliederung
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines
Eine Gliederung (auch: Verbandsgliederung) des Deutschen Roten Kreuzes ist
- jeder Verein (bzw. in Bayern jeder Teil der einen (Körperschaft des öffentlichen Rechts) aller Verbandstufen unterhalb des Bundesverbands, d.h. jeder Landesverband, Bezirksverband (Bayern, Rheinland-Pfalz), Kreisverband und Ortsverein,
- jede einzelne Rotkreuz-Gemeinschaft — Bereitschaft, Bergwacht, Jugendrotkreuz, Wasserwacht, Wohlfahrts- und Sozialarbeit —, auf allen Verbandstufen,
- jede Schwesternschaft und der Verband der Schwesternschaften als ihr Dachverband und Mitglied des Bundesverbands,
- jede eingetragene Gesellschaft, die mehrheitlich von einem oder mehreren DRK-Vereinen (bzw. der Körperschaft BRK) gehalten wird, ob gemeinnützig (überwiegend, wenn nicht ausschließlich gGmbH) oder nicht (GmbH),
- jede unselbstständige Einrichtung des DRK, die typischerweise unter eigenem Namen auftritt.1
Der Sprachgebrauch ist oft enger gefasst als die Satzung. Gliederung meint oft nur Nr. 1 und Nr. 2.
Sonderfall Stiftungen?
Diskussionswürdig ist, ob die Stiftungen zu den Gliederungen gehören. Folgende Aspekte könnten dabei eine Rolle spielen:
- Verwendet die Stiftung die Wörter Rotes Kreuz oder Rotkreuz in ihrem Namen?
- Führt die Stiftung das Rote Kreuz in ihrem Logo, wenn sie ein Logo hat?
- Sieht die Satzung der Stiftung einen systematischen Einfluss z.B. eines Kreisverbands oder eines Landesverbands vor?
- Nimmt die Stiftung originäre Rotkreuz-Aufgaben wahr, wenn sie operativ tätig ist?
- Fördert die Stiftung ausschließlich Aufgaben im Deutschen Roten Kreuz oder auch außerhalb?
- Bezeichnet sich die Stiftung selbst als Gliederung des DRK und unterwirft sie sich mit einer Schiedsklausel den Schiedsgerichten?
Weitere Informationen
Enzyklopädie
- Artikel Verbandstufe
- Artikel Rotkreuz-Gemeinschaft
- Artikel Stiftung
Beispiele
- Kategorie Einrichtungen (teilweise Gliederungen)
- Kategorie Umfeld (keine Gliederungen)
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. vom 20.03.2009, Geändert durch Beschlussfassung der Ordentlichen Bundesversammlung am 28.11.2014 und der Außerordentlichen Bundesversammlung am 27.02.2015, Berlin 2015, § 3, Abs. 3, Satz 1.