Rechtsform

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Die Organisationen der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sind, in der Sprache des deutschen Rechtssystems, juristische PersonenWP. Sie bestehen unabhängig von ihren Mitgliedern oder Mitarbeitern und sind selbst Träger von Rechten und Pflichten. Daneben gibt es auch informelle Strukturen wie die Arbeitsgemeinschaften im Deut­schen Roten Kreuz (DRK), die je nach geltender RechtsordnungWP beabsichtigt oder unbeabsichtigt eine gesetzlich definierte Rechtsform haben können.

Hier werden die Rechtsformen übersichtsmäßig dargestellt. Ausführlichere Darstellungen, soweit es einen Bezug zu Rotkreuz-Wissen hat, finden sich in dedizierten Artikeln. Weitergehende, generische Beschreibungen sind nicht Gegenstand dieser Enzyklopädie, sondern finden sich in der juristischen Literatur.

Deutschland

Verein

Das Deut­sche Rote Kreuz ist in seiner Kernstruktur ein gestufter, föderaler Verbändeverband. Außer in Bayern besteht es aus → Vereinen, die sich auf jeder Verbandstufe in einem bestimmten Gebiet zu einem Verband der nächsthöheren Verbandstufe zusammengeschlossen haben: Die Ortsvereine, soweit es sie gibt, gehören Kreis­verbänden an; die Kreis­verbände sind in Rheinland-Pfalz Mitglieder von Bezirks­verbänden, sonst, wie auch die rheinland-pfälzischen Bezirksverbände, eines Landesverbands; die Landes­verbände wiederum sind zusammen mit dem Verband der Schwesternschaften die Mitglieder des Bundesverbands, der die Spitze der Organisation darstellt und als Nationale Gesellschaft durch das DRK-Gesetz staatlich reguliert ist.

Vereine gibt es auch in Nebenstrukturen, unter anderem als Fördervereine, zum Beispiel der Förderverein der DRK-Kindertagesstätte Steverspatzen e.V. oder der Förderverein BRK-Bereitschaft Inzell e.V., oder für Randaufgaben, zum Beispiel das Dialogforum oder der Ärztliche Beratungsstelle an der DRK-Kinderklinik Siegen gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen e.V.

Körperschaft

Ausschließlich das Baye­ri­sche Rote Kreuz (BRK) hat die Rechtsform einer → Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es führt diese Rechtsform ehrenhalber, ist staatsfern und nimmt keine hoheitlichen Aufgaben wahr (→ Irrtümer). Seine spezielle Rechtsgrundlage ist das BRK-Gesetz.

Im Unterschied zu den anderen Landes­verbänden sind alle Untergliederungen der Kernstruktur, insbesondere die Kreis­verbände, ein Teil der Körperschaft und rechtlich keine eigenständigen Organisationen. Ihre weitgehende Selbstständigkeit ist jedoch durch die Satzung sichergestellt. Außerhalb der Körperschaft gibt es zum Beispiel Gesellschaften wie auf Landesebene den Blutspendedienst des BRK, die Sozialservice-Gesellschaft des Bayerischen Roten Kreuzes oder die Handels- und Dienstleistungsgesellschaft des Bayerischen Roten Kreuzes. Weiterhin gibt es in Bayern Stiftungen und Fördervereine.

Gesellschaft

Zu den Gliederungen des DRK gehören zahlreiche Gesellschaften mit beschränkter HaftungWP (GmbH). Es gibt sie auf allen Verbandstufen ausgenommen die seltene Bezirksebene. Sie können dazu dienen, wirtschaftliche Tätigkeiten außerhalb aber unter Kontrolle eines Vereins wahrzunehmen, ohne dessen → Gemeinnützigkeit zu gefährden; Beispiel dafür sind die DRK-Service GmbH und die Handels- und Dienstleistungsgesellschaft des Bayerischen Roten Kreuzes. Gesellschaften können auch gemeinnützige Aufgaben wahrnehmen, die ebenso in einem Kreisverband oder Landesverband stattfinden könnten. Die Ausgliederung kann zum Beispiel der organisatorischen Vereinfachung dienen. Weiterhin gibt es Aufgabenfelder ohne Bezug zu einer regionalen Gliederung der Kernstruktur, zum Beispiel der Blutspendedienst, die von Gesellschaften durchgeführt werden, an denen Gliederungen beteiligt sind. Gesellschaften können auch zur dauerhaften Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb des Roten Kreuzes gegründet werden; ein Beispiel dafür ist die Landesrettungsschule Sachsen-Anhalt des des DRK-Landesverbands Sachsen-Anhalt und des Arbeiter-Samariter-Bunds in Sachsen-Anhalt

Stiftung

Zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben oder zur Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung oder Förderung bestimmter Tätigkeitsfelder wurden zahlreiche → Stiftungen gegründet. Sie finden sich auf allen Verbandstufen, außer auf Bezirksebene.

Versicherungsverein

Der einzige Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)WP im DRK ist die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaG des Verbands der Schwestern­schaften.

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