Rotkreuz-Gemeinschaft
Allgemeines
Wenn im Deutschen Roten Kreuz von einer Gemeinschaft gesprochen wird, dann ist damit eine Rotkreuz-Gemeinschaft gemeint. In ihren Gliederungen findet ganz überwiegend das gebundene, auf Dauer angelegte ehrenamtliche Engagement im DRK statt.
Es gibt einheitlich fünf Arten von Rotkreuz-Gemeinschaften.1 Sie sind wie die Abteilungen in einem Sportverein: Jede Gemeinschaft hat ihre eigenen Aufgaben und einheitliche Regeln, die in Ordnungen festgelegt sind. Die ehrenamtlichen Mitglieder können sich in einer Gemeinschaft oder auch mehreren Gemeinschaften engagieren.
Eine Gemeinschaft ist ähnlich wie ein Verein organisiert, selten auch als solcher organisiert: Es gibt immer eine Leitung, die aus einer oder mehreren Mitgliedern besteht und von einer Versammlung der aktiven Mitglieder gewählt wird. Zur Unterscheidung von der Mitgliedschaft im Ortsverein oder Kreisverband werden die einer Gemeinschaft zuordneten Mitglieder als Angehörige dieser Gemeinschaft bezeichnet. Die Vereine haben also Mitglieder, und die Gemeinschaften haben Angehörige. Die Gemeinschaften sind Teil eines Vereins, in der Regel eines Ortsvereins oder eines Kreisverbands, seltenerweise auch eines Landesverbands. Wer Angehöriger einer Gemeinschaft werden will, muss typischerweise erst die zugehörige Vereinsmitgliedschaft erwerben.
Die operativen Aufgabenbereiche der Gemeinschaften sind die Fachdienste. Kein Fachdienst, jedoch eine Aufgabe aller Gemeinschaften, ist die Verbreitungsarbeit.2
Nur in den Rotkreuz-Gemeinschaften, fast vollständig ausgenommen die Bergwacht, ist die Ordnung für Belobigungen, Beschwerde- und Disziplinarverfahren der Gemeinschaften anwendbar.
Arten von Gemeinschaften
Es gibt fünf Arten von Gemeinschaften im DRK.
Gemeinschaft | Abkürzung | Mitglieder3 | Logo |
---|---|---|---|
Bereitschaft | BER | 170.000 | Ja (Sonderlogo) |
Bergwacht | BW | 12.000 (5.000 Aktive) |
Ja (Sonderlogo) |
Jugendrotkreuz | JRK | 160.000 | Ja (Sonderlogo) |
Wasserwacht | WW | 155.000 | Ja (Sonderlogo) |
Wohlfahrts- und Sozialarbeit | WuS | 20.000? | Nein |
Die genannten Abkürzungen sind nicht offiziell, sondern mehr (JRK, WW, WuS) oder weniger (BER, BW) gängig.
Besonderheiten in Landesverbänden
Baden
Die Bergwacht Schwarzwald im Gebiet des Badischen Roten Kreuzes gehört als einziger Bergwacht-Landesverband nicht zum Deutschen Roten Kreuz. Daher führt er auch kein Rotes Kreuz in seinem Logo.
Bayern
In Bayern sind die Marienvereine durch Satzung den Gemeinschaften gleichgestellt. Es gibt sie nur im Kreisverband Coburg. Sie sind nicht mit gleichnamigen christlichen Organisationen zu verwechseln: Beispielsweise der Marienverein Würzburg e.V. gehört nicht zum Roten Kreuz.
Ausschließlich im Bayerischen Roten Kreuz führen die Bereitschaften ein Sonderlogo. Ansonsten nutzen Bereitschaften die Standardlogos.
Die Wasserwacht in Bayern hat eine vom Jugendrotkreuz unabhängige Jugendarbeit. Die Angehörigen der dortigen Wasserwacht-Jugend unter 16 Jahren sind nicht zugleich auch Angehörige des JRK wie in den anderen Landesverbänden. Auch gibt es eine Bereitschaftsjugend.
Die Bergwacht in Bayern führt ein anderes Sonderlogo als die Bergwacht-Landesverbände außerhalb Bayerns.
Hamburg
Im Hamburg ist die Wasserwacht ein Fachdienst der Bereitschaft und keine eigenständige Gemeinschaft.
Niedersachsen
Die Bergwacht und die Wasserwacht sind in Niedersachsen keine eigenständigen Rotkreuz-Gemeinschaften, sondern Fachdienste der Gemeinschaft Bereitschaft.
Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
Die Bergwacht Harz, einer der zehn Bergwacht-Landesverbände, ist in zwei Landesverbänden aktiv, in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.
Westfalen-Lippe
In Landesverband Westfalen-Lippe sind die Bereitschaften, die Bergwacht, die Wasserwacht und die Wohlfahrt- und Sozialarbeit in einer dort so genannten Rotkreuzgemeinschaft zusammengefasst.4 Das Jugendrotkreuz ist davon ausgenommen und bleibt auch in Westfalen-Lippe eine eigenständige Gemeinschaft. Für die in der westfälisch-lippeschen Rotkreuzgemeinschaft zusammengefassten Gemeinschaften gelten die Ordnungen und weiteren Regelungen der jeweiligen Gemeinschaften, die auf Bundesebene beschlossen wurden.
Weitere Informationen
Gemeinschaften
- Artikel Bereitschaft
- Artikel Bergwacht
- Artikel Jugendrotkreuz
- Artikel Wasserwacht
- Artikel Wohlfahrts- und Sozialarbeit
Strukturen
- Artikel Verbandstufe
- Artikel Gliederung
Einzelnachweise
- ↑ Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. (Bundesverband) vom 20.03.2009, § 4, Abs. 3.
- ↑ Die in den Gemeinschaften Tätigen […] verbreiten das Humanitäre Völkerrecht. – Deutsches Rotes Kreuz, Gemeinsame einheitliche Regelungen für die ehrenamtliche Tätigkeit im DRK, § 1.2.
- ↑ Außer WuS: Deutsches Rotes Kreuz, Jahrbuch 2024, Berlin 2025, Seite 62.
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Westfalen-Lippe, Ordnung der Rotkreuzgemeinschaften (RKG), Münster 2014.