Landesverband
Allgemeines
Föderale Struktur
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist föderal organisiert und hat 19 Landesverbände (engl. regional branches) auf der zweitobersten Verbandstufe. Zusammen mit dem Verband der Schwesternschaften sind sie die 20 Mitglieder des DRK-Bundesverbands. Die Mitglieder der Landesverbände sind in Bayern und Rheinland-Pfalz die Bezirksverbände und in allen übrigen Fällen die Kreisverbände.
Es gibt drei mehr Landesverbände (19) als Bundesländer (16), weil es in den drei Bundesländern Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen jeweils zwei Landesverbände gibt. Ansonsten entspricht das Gebiet eines Landesverbands dem des gleichnamigen Bundeslands.
Aufgaben
Die Landesverbände koordinieren u.a. die Arbeit ihrer Mitglieder, indem sie z.B. landesweit gültige Ordnungen für die Gemeinschaften beschließen. Sie stellen zentrale Dienstleistungen zur Verfügung, z.B. Ausbildungen auf Landesebene, und erteilen Lehrberechtigungen. Darüber hinaus vertreten sie ihre Mitgliedsverbände gegenüber den Behörden auf Landesebene und innerhalb der Organisation auf Bundesebene.
Alle Landesverbände haben eigene Konventionsbeauftragte. Die Landeskonventionsbeauftragten wirken in der Verbreitungsarbeit mit. Ihre formale Stellung unterscheidet sich je nach Landesverband: Ungefähr die Hälfte ist im jeweiligen Präsidium mit Sitz und Stimme vertreten.
→ Landeskonventionsbeauftragter
In unterschiedlicher Ausprägung nehmen Landesverbände auch selbst operative Aufgaben dadurch wahr, dass sie z.B. Träger von Einrichtungen wie Kurkliniken oder Kindertagesstätten sind oder organisationseigene Einsatzformationen des Katastrophenschutzes aufstellen (→ Landesvorhaltung). Diese Aufgaben nehmen sie teils direkt wahr, teils haben sie Tochtergesellschaften ausgegründet.
Österreich
Auch das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) ist auf der zweiten Ebene seiner föderativen Organisation in Landesverbände unterteilt.
→ Landesverband (Österreich)
Übersicht der Landesverbände
Liste
Benennung
Der vollständige Name eines Landesverbands lautet zumeist, am Beispiel Thüringens: Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Thüringen e.V. Es sind Abkürzungen wie DRK Landesverband Thüringen oder DRK LV Thüringen gängig. Von dieser Regel weichen die Landesverbände in Baden, Bayern und Berlin ab, die den Begriff Landesverband nicht in ihrem Namen führen.
Um eine Verwechslung mit dem DRK als Bundesverband zu vermeiden nennt sich das BRK auch selbst manchmal BRK Landesverband oder Landesverband Bayerisches Rotes Kreuz.
Rechtsformen und Status
Vereine und eine Körperschaft öffentlichen Rechts
Mit Ausnahme des BRK sind alle Landesverbände eingetragene Vereine. Das Bayerische Rote Kreuz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR).
Der Sache nach übernehmen Landesverbände (selbst oder durch ihre Kreisverbände) zwar auch staatliche Aufgaben (z.B. Katastrophenschutz) subsidiär, aber sie sind weder Teil des Staats, noch übernehmend sie hoheitliche Aufgaben. Daher ist sind private Rechtsformen (e.V., GmbH, gGmbH usw.) für sie und ihre Tochtergesellschaften sowie Untergliederungen angemessen. Das BRK ist eine staatsferne Körperschaft des öffentlichen Rechts und besitzt diese Rechtsform ehrenhalber.
Bundesverband und Nationale Gesellschaft
Die Aufgaben der Nationalen Gesellschaft werden zunächst vom Bundesverband des Deutschen Roten Kreuzes wahrgenommen: Das DRK-Gesetz spricht ausdrücklich von Deutsches Rotes Kreuz e.V., und das ist der Bundesverband. Die Landesverbände unterstützen satzungsgemäß den Bundesverband bei seinen Aufgaben. Der Grundsatz der Einheit wäre nicht gewahrt, wenn die Landesverbände selbst jeweils den Status einer Nationalen Gesellschaft hätten.
Historisches
Landesstellen im Dritten Reich
Das Deutsche Rote Kreuz war die längste Zeit in seiner Geschichte wie heute föderal organisiert, mit starken Landesorganisationen, den Landesvereinen. In der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) war diese Tradition unterbrochen, das DRK zentralisiert, unter staatliche Kontrolle genommen und zur Kriegsvorbereitung in Anlehnung an die Strukturen der Wehrmacht neu organisiert worden. Von 1939 bis 1945 gab es unterhalb des Präsidiums Landesstellen und darunter Kreisstellen.
Die heutigen Landesverbände haben einen völlig anderen Zuschnitt als die damaligen Landesstellen: Im Westen richten sie sich vor allem nach der Neuordnung der deutschen Länder durch die Besatzungsmächte nach dem Zweiten Weltkrieg (1939–1945), und auch einige dann folgende Änderungen der staatlichen Strukturen wurden im DRK nachvollzogen, beispielsweise durch Eingliederung des Saarländischen Roten Kreuzes (1947–1956) als Landesverband Saarland oder die Verschmelzung des Landesverbands Braunschweig (1945–1972) auf den Landesverband Niedersachsen. Im Osten entsprechen die Gebiete der DRK-Landesverbände völlig den zum Ende der DDR hin neu gegründeten neuen Bundesländern.
Ehemalige Landesverbände
Nach der Aufnahme der 1990 neu gegründeten sechs Landesverbände des DRK der DDR in das Deutsche Rote Kreuz der BRD gab es in Berlin zwei Landesverbände. Der Landesverband Berlin (Ost) fusionierte mit dem Landesverband im westlichen Teil Berlins zum heutigen Landesverband Berliner Rotes Kreuz.
Der Landesverband Braunschweig ging 1972 im Landesverband Niedersachsen auf, während der Landesverband Oldenburg bestehen blieb, so dass es zwei Landesverbände im Land Niedersachsen gibt.
Der 1947 gegründete Landesverband Südbaden nannte sich 1987 in Landesverband Badisches Rotes Kreuz um.
Die Landesverbände Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern vereinten sich 1954 zum Landesverband Baden-Württemberg. Der Landesverband Südbaden, der jetzt Badisches Rotes Kreuz heißt, blieb selbstständig.
Beitritt des Saarlands
Der Landesverband Saarland ging 1956 aus dem Saarländischen Roten Kreuz hervor, das seit 1947 als unabhängige, aber nicht anerkannte Nationale Gesellschaft im Saarland als Protektorat Frankreichs bestanden hatte. Das Saarland trat 1956 der Bundesrepublik Deutschland bei.
Weitere Informationen
Organisation
- Artikel Bundesverband
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- Artikel Verbandstufe
Besonderheiten
- Artikel Bergwacht-Landesverband
- Artikel Einheit
- Artikel Einräumigkeit
Geschichte
- Artikel Landesstelle
- Artikel Landesverein