Landesverband

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Föderale Struktur

Landesverband in der Verbandsstruktur des DRK
Landesverband in der Verbandsstruktur des DRK

Das Deut­sche Rote Kreuz (DRK) ist föderal organisiert und hat 19 Landesverbände (engl. regional branches) auf der zweitobersten Verbandstufe. Zusammen mit dem Verband der Schwesternschaften sind sie die 20 Mitglieder des DRK-Bundesverbands. Die Mitglieder der Landesverbände sind in Bayern und Rheinland-Pfalz die Bezirks­verbände und in allen übrigen Fällen die Kreis­verbände.

Es gibt drei mehr Landesverbände (19) als Bundesländer (16), weil es in den drei Bundesländern Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen jeweils zwei Landesverbände gibt. Ansonsten entspricht das Gebiet eines Landesverbands dem des gleichnamigen Bundeslands.

Aufgaben

Die Landesverbände koordinieren u.a. die Arbeit ihrer Mitglieder, indem sie z.B. landesweit gültige Ordnungen für die Gemeinschaften beschließen. Sie stellen zentrale Dienstleistungen zur Verfügung, z.B. Ausbildungen auf Landesebene, und erteilen Lehrberechtigungen. Darüber hinaus vertreten sie ihre Mitgliedsverbände gegenüber den Behörden auf Landesebene und innerhalb der Organisation auf Bundesebene.

Alle Landesverbände haben eigene Konventions­beauftragte. Die Landes­konventions­beauftragten wirken in der Verbreitungsarbeit mit. Ihre formale Stellung unterscheidet sich je nach Landesverband: Ungefähr die Hälfte ist im jeweiligen Präsidium mit Sitz und Stimme vertreten.
Landeskonventionsbeauftragter

In unterschiedlicher Ausprägung nehmen Landesverbände auch selbst operative Aufgaben dadurch wahr, dass sie z.B. Träger von Einrichtungen wie Kurkliniken oder Kindertagesstätten sind oder organisationseigene Einsatzformationen des Katastrophenschutzes aufstellen (→ Landesvorhaltung). Diese Aufgaben nehmen sie teils direkt wahr, teils haben sie Tochtergesellschaften ausgegründet.

Österreich

Auch das Öster­reichische Rote Kreuz (ÖRK) ist auf der zweiten Ebene seiner föderativen Organisation in Landesverbände unterteilt.
Landesverband (Österreich)

Übersicht der Landesverbände

Liste

Landesverband Name Rechtsform Bundesland Sitz Gründung
Baden Landesverband Badisches Rotes Kreuz e.V. Baden-Württemberg Freiburg im Breisgau 1947
Baden-Württemberg Landesverband Baden-Württemberg e.V. Baden-Württemberg Stuttgart 1954
Bayern Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) KdöR Bayern München 1945
Berlin Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.V. Berlin Berlin 1950
Brandenburg Landesverband Brandenburg e.V. Brandenburg Potsdam 1990
Bremen Landesverband Bremen e.V. Bremen Bremen 1945
Hamburg Landesverband Hamburg e.V. Hamburg Hamburg 1947
Hessen Landesverband Hessen e.V. Hessen Wiesbaden 1946
Mecklenburg-Vorpommern Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Mecklenburg-Vorpommern Schwerin 1990
Niedersachsen Landesverband Niedersachsen e.V. Niedersachsen Hannover 1947
Nordrhein Landesverband Nordrhein e.V. Nordrhein-Westfalen Düsseldorf 1948
Oldenburg Landesverband Oldenburg e.V. Niedersachsen Oldenburg 1946
Rheinland-Pfalz Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Rheinland-Pfalz Mainz 1947
Saarland Landesverband Saarland e.V. Saarland Saarbrücken 1956 (1946)
Sachsen Landesverband Sachsen e.V. Sachsen Dresden 1990
Sachsen-Anhalt Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Sachsen-Anhalt Magdeburg 1990
Schleswig-Holstein Landesverband Schleswig-Holstein e.V. Schleswig-Holstein Kiel 1945/1947
Thüringen Landesverband Thüringen e.V. Thüringen Erfurt 1990
Westfalen-Lippe Landesverband Westfalen-Lippe e.V. Nordrhein-Westfalen Münster 1948

Benennung

Der vollständige Name eines Landesverbands lautet zumeist, am Beispiel Thüringens: Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Thüringen e.V. Es sind Abkürzungen wie DRK Landesverband Thüringen oder DRK LV Thüringen gängig. Von dieser Regel weichen die Landesverbände in Baden, Bayern und Berlin ab, die den Begriff Landesverband nicht in ihrem Namen führen.

Um eine Verwechslung mit dem DRK als Bundesverband zu vermeiden nennt sich das BRK auch selbst manchmal BRK Landesverband oder Landesverband Bayerisches Rotes Kreuz.

Rechtsformen und Status

Vereine und eine Körperschaft öffentlichen Rechts

Mit Ausnahme des BRK sind alle Landesverbände eingetragene Vereine. Das Baye­ri­sche Rote Kreuz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR).

Der Sache nach übernehmen Landesverbände (selbst oder durch ihre Kreis­verbände) zwar auch staatliche Aufgaben (z.B. Katastrophenschutz) subsidiär, aber sie sind weder Teil des Staats, noch übernehmend sie hoheitliche Aufgaben. Daher ist sind private Rechtsformen (e.V., GmbH, gGmbH usw.) für sie und ihre Tochtergesellschaften sowie Untergliederungen angemessen. Das BRK ist eine staatsferne Körperschaft des öffentlichen Rechts und besitzt diese Rechtsform ehrenhalber.

Bundesverband und Nationale Gesellschaft

Die Aufgaben der Natio­nalen Gesell­schaft werden zunächst vom Bundesverband des Deut­schen Roten Kreu­zes wahrgenommen: Das DRK-Gesetz spricht ausdrücklich von Deutsches Rotes Kreuz e.V., und das ist der Bundesverband. Die Landesverbände unterstützen satzungsgemäß den Bundesverband bei seinen Aufgaben. Der Grundsatz der Einheit wäre nicht gewahrt, wenn die Landesverbände selbst jeweils den Status einer Natio­nalen Gesell­schaft hätten.

Historisches

Landesstellen im Dritten Reich

Das Deut­sche Rote Kreuz war die längste Zeit in seiner Geschichte wie heute föderal organisiert, mit starken Landesorganisationen, den Landesvereinen. In der Zeit des National­sozia­lis­mus (1933–1945) war diese Tradition unterbrochen, das DRK zentralisiert, unter staatliche Kontrolle genommen und zur Kriegsvorbereitung in Anlehnung an die Strukturen der Wehrmacht neu organisiert worden. Von 1939 bis 1945 gab es unterhalb des Präsidiums Landesstellen und darunter Kreisstellen.

Die heutigen Landesverbände haben einen völlig anderen Zuschnitt als die damaligen Landesstellen: Im Westen richten sie sich vor allem nach der Neuordnung der deutschen Länder durch die Besatzungsmächte nach dem Zwei­ten Welt­krieg (1939–1945), und auch einige dann folgende Änderungen der staatlichen Strukturen wurden im DRK nachvollzogen, beispielsweise durch Eingliederung des Saar­län­di­schen Roten Kreuzes (1947–1956) als Landesverband Saarland oder die Verschmelzung des Landesverbands Braunschweig (1945–1972) auf den Landesverband Niedersachsen. Im Osten entsprechen die Gebiete der DRK-Landesverbände völlig den zum Ende der DDR hin neu gegründeten neuen Bundesländern.

Ehemalige Landesverbände

Nach der Aufnahme der 1990 neu gegründeten sechs Landesverbände des DRK der DDR in das Deut­sche Rote Kreuz der BRD gab es in Berlin zwei Landesverbände. Der Landesverband Berlin (Ost) fusionierte mit dem Landesverband im westlichen Teil Berlins zum heutigen Landesverband Berliner Rotes Kreuz.

Der Landesverband Braunschweig ging 1972 im Landesverband Niedersachsen auf, während der Landesverband Oldenburg bestehen blieb, so dass es zwei Landesverbände im Land Niedersachsen gibt.

Der 1947 gegründete Landesverband Südbaden nannte sich 1987 in Landesverband Badisches Rotes Kreuz um.

Die Landesverbände Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern vereinten sich 1954 zum Landesverband Baden-Württemberg. Der Landesverband Südbaden, der jetzt Badisches Rotes Kreuz heißt, blieb selbstständig.

Beitritt des Saarlands

Der Landesverband Saarland ging 1956 aus dem Saarländischen Roten Kreuz hervor, das seit 1947 als unabhängige, aber nicht anerkannte Nationale Gesellschaft im Saarland als Protektorat Frankreichs bestanden hatte. Das Saarland trat 1956 der Bundesrepublik Deutschland bei.

Weitere Informationen

Organisation

Besonderheiten

Geschichte