Deutschland (Ost)
Abgrenzung
Mit Deutschland (Ost) wird hier die Deutsche Demokratische Republik (DDR, 1949–1990) bezeichnet, die neben der Bundesrepublik Deutschland (BRD) bzw. Deutschland (West) bestand. Die beiden Staaten wurden auch Ostdeutschland und Westdeutschland genannt. Mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde daraus der Staat, der in dieser Enzyklopädie kurz Deutschland heißt.
Nationale Gesellschaft
Die Nationale Gesellschaft vom Roten Kreuz in der DDR war das Deutsche Rote Kreuz der DDR (DRK der DDR, 1952–1990).
Humanitäres Völkerrecht
Genfer Abkommen
Die DDR war seit 1956 ein Vertragsstaat der Genfer Abkommen, die ab dem 5. Juli 1957 national Geltung hatten. Das geschah durch das Gesetz über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zu den vier Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer vom 12. August 1949 vom 30. August 1956.
Das I. und II. Zusatzprotokoll unterzeichnete sie zwar am 10. Dezember 1977, ratifizierte sie aber nicht.
Schutz der Wahrzeichen
Der Schutz der Wahrzeichen umfasste gemäß der Zweiten Verordnung über das Deutsche Rote Kreuz vom 20. August 1959 die Begriffe und Zeichen Rotes Kreuz, Roter Halbmond und Roter Löwe mit Schwert und Sonne.1 Bis dahin halt noch das Gesetz zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens von 1902. Die betreffende Bestimmung wurde 1968 leicht modifiziert.2 Die Verordnung vom 23. Oktober 1952 über die Bildung der Organisation „Deutsches Rotes Kreuz“ und die zugehörige Durchführungsbestimmung hatte dazu noch keine Bestimmungen enthalten.
Weitere Informationen
- Artikel Deutschland
- Artikel Deutsches Rotes Kreuz der DDR
- Artikel Deutsches Rotes Kreuz
Einzelnachweise
- ↑ Wer unbefugt das Wahrzeichen oder die Bezeichnung „Rotes Kreuz“, „Roter Halbmond“ oder „Roter Löwe mit roter Sonne“ oder damit verwechslungsfähige Zeichen oder Bezeichnungen verwendet, wird mit Gefängnis bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft. — § 7 Abs. 1, Zweite Verordnung über das Deutsche Rote Kreuz, 20. August 1959.
- ↑ Wer unbefugt das Wahrzeichen oder die Bezeichnung „Rotes Kreuz“, „Roter Halbmond“ oder „Roter Löwe mit roter Sonne“ verwendet, wird von einem gesellschaftlichen Gericht zur Verantwortung gezogen oder mit öffentlichem Tadel, Geldstrafe, Verurteilung auf Bewährung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. — Gesetzblatt Teil I, Nr. 11, 14. Juni 1968, Seite 250.