Ordnung
Allgemeines
Ordnungen im Deutschen Roten Kreuz sind Regularien außerhalb der Satzungen, die denselben Grad an Verbindlichkeit haben. Sie behandeln Themen, bei denen es öfter Bedarf an Anpassungen geben kann, als dies bei den Satzungen der Fall ist. Damit sie leichter geändert werden können, reicht zum Beschluss von Änderungen die (ggf. nur einfachen) Mehrheit eines Ausschusses, evtl. mit anschließender Bestätigung durch ein weiteres Gremium. Satzungsänderungen bedürfen hingegen einer typischerweise Zweidrittel- oder Dreiviertel-Mehrheit der zuständigen Mitgliederversammlung.
Übergreifende Ordnungen
Es gibt einige wenige Ordnungen allgemeiner Natur, die auf Bundesebene beschlossen werden. Beispiele:
- Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz,
- Ordnung für Belobigungen, Beschwerde- und Disziplinarverfahren der Gemeinschaften.
Diese Ordnungen werden nur selten geändert. Es gibt einige landesspezifische Versionen mit Ergänzungen.
Ordnungen der Gemeinschaften
Jede Rotkreuz-Gemeinschaft hat eine Ordnung, die früher auch als Dienstordnung bezeichnet wurde:
- Ordnung der Bereitschaften,
- Ordnung der Wasserwacht,
- Ordnung der Bergwacht,
- Ordnung des Jugendrotkreuzes,
- Ordnung der Wohlfahrts- und Sozialarbeit.
Diese Ordnungen unterliegen dem föderalen Prinzip und werden von jedem Landesverband selbst festgelegt. Dabei orientieren sich die Landesverbände an einer Bundesordnung der jeweiligen Gemeinschaft, deren Inhalte teilweise verbindlich umzusetzen sind.
Die Gemeinsamen allgemeinen Regeln für die ehrenamtliche Tätigkeit im DRK sind in allen Ordnungen der Gemeinschaften enthalten.
Ausbildungsordnungen
Jede geregelte Ausbildung hat eine Ausbildungsordnung.
Weitere Ordnungen
Es gab eine Dienstbekleidungsordnung (DBO), die durch die Dienstbekleidungsvorschrift (DBV) abgelöst wurde, um ein höheres Maß an Verbindlichkeit auszudrücken. Der Sache nach ist die DBV auch eine Ordnung im Sinne dieses Artikels.
Weitere Informationen
- Artikel Rotkreuz-Gemeinschaft
- Artikel Verbandstufe