Bundesverband

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Als Bundesverband (engl. federal association) wird der Deutsche Rote Kreuz e.V. in Berlin bezeichnet. Dieser Verein steht an der Spitze der föderalen Organisation des Roten Kreuzes in Deutschland. Jede Gliederung des DRK gehört dem Bundesverband direkt oder indirekt an. Er ist damit die Klammer, die das Deutsche Rote Kreuz organisatorisch zusammenfasst und zu einer Einheit macht.

Wenn vom Deutschen Roten Kreuz die Rede ist, dann wird damit in der Regel die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland1 gemeint, d.h. der Bundesverband mit allen seinen direkten und indirekten Mitgliedern sowie deren Tochtergesellschaften und Einrichtungen. Das darf nicht mit dem Bundesverband selbst, dem Deutsches Rotes Kreuz e.V. verwechselt werden.

Der Grundsatz der Einheit bedeutet unter anderem, dass es innerhalb eines Staates nur eine Rotkreuz-Gesellschaft geben darf. Auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesverband diese Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes.1.1

Mitglieder

Mitgliedsorganisationen

Der Bundesverband ist ein Verein mit genau 20 Mitgliedern. Das sind die 19 Landes­verbände und der Verband der Schwesternschaften (VdS).1.2 Es gibt keine persönlichen Mitglieder auf Bundesebene.1.3 Auch Ehrenmitglieder auf Bundesebene sind keine Vereinsmitglieder.

Die Mitglieder wirken durch zwei Organe des Bundesverbands bei den Entscheidungen des Bundesverbands mit: über die Bundesversammlung und den Präsidialrat.

Gründungsmitglieder

Der Deutsche Rote Kreuz e.V. wurde am 4. Februar 1950 in Koblenz neu gegründet, und seine Geschäftsstelle, das Generalsekretariat, nahm am 15. April 1950 seine Arbeit in Bonn auf.

Die Gründungsmitglieder waren die folgenden Gliederungen:

Der Landesverband Saarland ist kein Gründungsmitglied des Bundesverbands, weil er sich erst 1956, also nach der Gründung, dem Bundesverband anschloss. Dasselbe gilt für die 1990 aus dem ehemaligen DRK der DDR (1952–1990) hervorgegangenen Landesverbände: Landesverband Berlin (Ost) (aufgegangen im heutigen Landesverband Berliner Rotes Kreuz), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Organisation

Organe und Ausschüsse

Der Bundesverband hat fünf Organe:1.4

  1. Bundesversammlung
  2. Präsidium,
  3. Präsidialrat,
  4. Vorstand (Geschäftsführung des Generalsekretariats),
  5. Verbandsgeschäftsführung Bund.

Weiterhin gibt es acht Ausschüsse, die Bundes­ausschüsse. Die Organe und Ausschüsse werden von der Geschäftsstelle des Bundesverbands, dem Generalsekretariat, unterstützt.

Beteiligungen

Der Bundesverband ist mit 43,1 % der Anteile an der DRK-Service GmbH beteiligt. Im Unterschied zu ihm ist sie nicht gemeinnützig. Außerdem hält er 0,05 % der Handels- und Dienstleistungsgesellschaft des Bayerischen Roten Kreuzes (H+DG).

Stiftungen

Zwei Stiftungen kontrolliert der Bundesverband: Stiftung für Rotkreuz-Auslandshilfe und DRK-Stiftung Zukunft für Menschlichkeit.

Aufgaben

Der Bundesverband koordiniert die Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände und wirkt, soweit es die föderale Struktur erlaubt, auf einheitliche Standards hin. Für das Ehrenamt geschieht das für die Rotkreuz-Gemeinschaften, die jeweils zu diesem Zweck eine Bundesleitung (z.B. Bundesleitung der Wasserwacht, Bundesbereitschaftsleitung) und einen eigenen Bundesausschuss (z.B. Bundesausschuss der Wasserwacht, Bundesausschuss der Bereitschaften) haben. Medizinische Richtlinien gibt die Ständige Konferenz der Landesärzte heraus.

Ausschließlich der Bundesverband vertritt die Interessen des Deut­schen Roten Kreu­zes gegenüber der Rotkreuz- und Rothalb­mond-Be­we­gung.1.5 Beispielsweise entsendet er dazu Vertreter in die Internationale Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds und in den Delegiertenrat der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Ebenso ist er der alleinige Ansprechpartner für deutsche Behörden und Verbände auf Bundesebene.1.6

Regelungen zum Erscheinungsbild darf nur der Bundesverband machen, insbesondere was die Verwendung des Roten Kreuzes betrifft, zum Beispiel die Definition der Logos1.7. Er ist der Rechtsträger der Bezeichnung Deutsches Rotes Kreuz1.8, und das Recht, sich so zu nennen, vererbt er durch die gestufte Organisation an die Landes­verbände, Bezirks­verbände, Kreis­verbände, Ortsvereine und deren Einrichtungen, soweit sie am Namen erkennbar zur Organisation gehören.

Die größte und in seiner Öffentlichkeitsarbeit dominierende Aufgabe des Bundesverbands ist die Katastrophenhilfe im Ausland und die internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Entwicklungshilfe.1.9 Dieses Tätigkeitsfeld auch zusammenfassend als Auslandshilfe bezeichnet.

Der Bundesverband im Sinne des Deutsches Rotes Kreuz e.V. ist die im DRK-Gesetz benannte Nationale Gesellschaft. Daher liegen die betreffenden Aufgaben, die sich aus den Genfer Abkommen ergeben, zunächst beim ihm. Das ist zum Beispiel das Amtliche Auskunftsbüro.

Publikationen

Der Bundesverband gab lange Zeit die Zeitschrift Die gute Tat und die DRK-Schriftenreihe (1951–1986) heraus. Bis 2018 veröffentlichte er die Zeitschrift rotkreuzmagazin.

Regelmäßig erscheint das Jahrbuch. Der Verlag des Bundesverbands ist heute die DRK-Service GmbH, wobei es Werke gibt, die nicht dort herausgegeben werden, z.B. das Magazin inform.

Weitere Informationen

Websites

Enzyklopädie

Einzelnachweise

  1. Deutsches Rotes Kreuz, Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. vom 20.03.2009, Geändert durch Beschlussfassung der Ordentlichen Bundesversammlung am 28.11.2014 und der Außerordentlichen Bundesversammlung am 27.02.2015, Berlin 2015, § 1, Abs. 1.
    1. § 1, Abs. 3.
    2. § 3, Abs. 2.
    3. § 3, Abs. 5.
    4. § 9.
    5. § 5, Abs. 2, Nr. 1.
    6. § 5, Abs. 2, Nr. 2 und 3.
    7. § 5, Abs. 2, Nr. 5.
    8. § 5, Abs. 1, Satz 4.
    9. § 5, Abs. 2, Nr. 4.