Lehrberechtigung
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines
Wer eine Lehrberechtigung für ein Gebiet (wie Erste Hilfe) hat, darf — ausschließlich im Namen und Auftrag einer Gliederung des Deutschen Roten Kreuzes — eine Ausbildung oder ein Seminar für dieses Thema leiten. Dabei sind zwingend die Vorgaben der betreffenden Ausbildungsordnung, zum Beispiel hinsichtlich der Mindestdauer, und Lehraussagen einzuhalten. Lehrberechtigungen werden i.d.R. durch die Landesverbände erteilt und können durch einen Lehrschein dokumentiert werden.
Weitere Informationen
- Artikel Lehrschein
- Artikel Ausbildungsordnung