Lehrberechtigung

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Wer eine Lehrberechtigung für ein Gebiet (wie Erste Hilfe) hat, darf — ausschließlich im Namen und Auftrag einer Gliederung des Deut­schen Roten Kreu­zes — eine Ausbildung oder ein Seminar für dieses Thema leiten. Dabei sind zwingend die Vorgaben der betreffenden Ausbildungsordnung, zum Beispiel hinsichtlich der Mindestdauer, und Lehraussagen einzuhalten. Lehrberechtigungen werden i.d.R. durch die Landes­verbände erteilt und können durch einen Lehrschein dokumentiert werden.

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