Verbandsgeschäftsführung Bund

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Die Verbandsgeschäftsführung Bund (VG Bund oder VG-Bund, selten VGB) ist ein Gremium des Bundesverbands, dessen Aufgabe die Koordination der Hauptaufgabenfelder ist.1 In ihm sind die haupt­amtlichen Geschäftsführungen aller Mitglieder des Bundesverbands (Landes­verbände, Verband der Schwesternschaften) und des Bundesverbands selbst vertreten.1.1 Die Beschlüsse sind für die Mitgliedsverbände bindend, doch kann sich ein Verband von einem Beschluss befreien lassen.1.2 Bei Beschlüssen, die das Ehrenamt wesentlich betreffen, werden der Ausschuss Ehrenamtlicher Dienst (AED) und ggf. zuständige Bundes­ausschüsse der Gemeinschaften beteiligt.1.3

Die VG-Bund tagt dreimal jährlich.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Deutsches Rotes Kreuz, Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. vom 20.03.2009, Geändert durch Beschlussfassung der Ordentlichen Bundesversammlung am 28.11.2014 und der Außerordentlichen Bundesversammlung am 27.02.2015, Berlin 2015, § 20, Abs. 1.
    1. § 19, Abs. 1.
    2. § 21.
    3. § 20, Abs. 4.