Präsidium (Bundesverband)
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines
Das Präsidium des Bundesverbands (Bundespräsidium) ist der gewissermaßen Aufsichtsrat für den Vorstand. Es wird für vier Jahre von der Bundesversammlung gewählt, soweit die Angehörigen des Präsidiums nicht geborene Mitglieder sind. Es trifft, teils gemeinsam mit dem Präsidialrat, grundlegende Beschlüsse für das Deutsche Rote Kreuz im Ganzen und für den Bundesverband im Speziellen.1
Zusammensetzung
Dem Präsidium gehören die folgenden, ausschließlich ehrenamtlichen Funktionen an:1.1
- Präsident (männlich oder weiblich),
- Vizepräsidentin (weiblich),
- Vizepräsident (männlich),
- Bundesschatzmeister (männlich oder weiblich),
- Bundesarzt (männlich oder weiblich),
- Bundeskonventionsbeauftragter (männlich oder weiblich),
- Bundesleiter der Bereitschaften (männlich oder weiblich) (siehe Bundesbereitschaftsleitung),
- Bundesleiter der Wasserwacht (männlich oder weiblich) (siehe Bundesleitung der Wasserwacht),
- Bundesleiter der Bergwacht (männlich oder weiblich),
- Bundesleiter des Jugendrotkreuzes (männlich oder weiblich),
- Bundesleiter der Wohlfahrts- und Sozialarbeit (männlich oder weiblich),
- Präsidentin des Verbands der Schwesternschaften (bisher immer weiblich),
- optional einer weiteren Personen, für höchstens eine Amtsperiode (männlich oder weiblich).
Mit beratender Stimme nehmen der Vorstand und der Vorsitzende des Präsidialrats teil.
Weitere Informationen
- Artikel Bundesverband
- Artikel Bundesversammlung
- Artikel Präsidialrat
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. vom 20.03.2009, Geändert durch Beschlussfassung der Ordentlichen Bundesversammlung am 28.11.2014 und der Außerordentlichen Bundesversammlung am 27.02.2015, Berlin 2015, § 13.
- ↑ § 12, Abs. 1.