Präsidialrat

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Ein Präsidialrat (selten: PräsR) im Deut­schen Roten Kreuz ist ein Gremium einer Gliederung, in dem ihre Mitgliedsorganisationen außerhalb der in der Regel nur jährlichen Mitgliederversammlung an wichtigen Entscheidungen mitwirken. Der Bundesverband und der Landesverband Schleswig-Holstein haben einen Präsidialrat. In anderen Landesverbänden heißt das vergleichbare Gremium Landesrat, Landesverbandsrat oder Landesausschuss.

Bundesverband

Stellung

Der Präsidialrat ist eines der fünf Organe des Bundesverbands, neben dem Präsidium, dem Vorstand, der VG-Bund und der Bundesversammlung. Er stellt die Mitwirkung der Mitglieder des Bundesverbands — also vor allem der Landes­verbände — bei wichtigen Entscheidungen sicher, was ihn zu einem wichtigen föderativen Element macht.

Zusammensetzung

Der Präsidialrat wird nicht gewählt, sondern er besteht aus bereits gewählten Vertretern der 20 Mitglieder des Bundesverbands, die aufgrund ihrer Funktion geborene Mitglieder des Präsidialrats werden. Das sind die Präsidentinnen und Präsidenten der 19 Landes­verbände und des Verbands der Schwesternschaften.1 Er tagt mindestens dreimal im Jahr.1.1

Aufgaben

An allen grundlegenden Entscheidungen, die das gesamte Deut­sche Rote Kreuz betreffen, wirkt der Präsidialrat mit.1.2 Dazu gehören strategische Ziele und Hauptaufgabenfelder.1.3 Er muss auch der Bestellung eines Vorstandsmitglieds zustimmen1.4, insbesondere der Bestellung des Generalsekretärs.

Schleswig-Holstein

Der Präsidialrat des Landesverbands Schleswig-Holstein setzt sich aus dem Präsidenten des Landesverbands, Vertretern der Kreis­verbände und der Wasserwacht, dem Landesarzt (Landesverbandsarzt), dem Landes­konventions­beauftragten und bis zu sechs weiteren Personen, die die Landesversammlung wählt, zusammen.2 Er tagt in der Regel vierteljährlich2.1 und berät das Präsidium bei grundlegenden Fragestellungen und hat definierte Mitwirkungsrechte.

Weitere Informationen

Bundesverband

Schleswig-Holstein

Einzelnachweise

  1. Deutsches Rotes Kreuz, Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. vom 20.03.2009, Geändert durch Beschlussfassung der Ordentlichen Bundesversammlung am 28.11.2014 und der Außerordentlichen Bundesversammlung am 27.02.2015, Berlin 2015, § 15, Abs. 1.
    1. § 15, Abs. 3.
    2. § 16, Abs. 2, Satz 3.
    3. § 16, Abs. 3.
    4. § 17, Abs. 3, Satz 2.
  2. Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Schleswig-Holstein e.V., Satzung, 18. November 2018, § 15 Abs. 2.
    1. § 17 Abs. 2.