Bundesausschuss der Bereitschaften

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Der Bundesausschuss der Bereitschaften (BAdB) ist ein ständiger Ausschuss des Bundesverbands, der sich mit den bundesweit zu regelnden Belangen der Bereitschaften beschäftigt. Er tagt mehrmals jährlich und fand im März 2017 zum 50. Mal statt. Der Ausschuss ging in den 1990er-Jahren aus dem Bundesmänner- und dem Bundesfrauenausschuss hervor.

Ein Vorgänger dieses Bundesausschusses war die Versammlung der Führer und Ärzte Deutscher Freiwilliger Sanitätskolonnen, die es von 1896 bis 1933 gab. Die heutigen Bereitschaften sind oft aus früheren Sanitätskolonnen hervorgegangen.

Mitglieder des Ausschusses

Stimmberechtigte Mitglieder sind je ein männlicher Vertreter und eine weibliche Vertreterin der Landesbereitschaftsleitung jedes Landesverbands. Bei 19 Landesverbänden sind das bis zu 38 Personen. Hinzu kommt die Bundesbereitschaftsleitung mit bis zu drei Personen. Bis zu vier weitere Personen können kooptiert werden. Ohne Stimmrecht gehören dem Ausschuss je ein Vertreter (männlich oder weiblich) der vier anderen Rotkreuz-Gemeinschaften sowie erforderliche Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Bundesverbands, des Generalsekretariats, an.

Zuständigkeit

Der Ausschuss wählt die Bundesbereitschaftsleitung, beschließt den bundesweit einheitlichen Teil der Ordnung der Bereitschaften und weitere Regelwerke auf Bundesebene und entscheidet über grundsätzliche Fragestellungen, die die Bereitschaften betreffen.

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