Stiftung
Allgemeines
Es gibt eine Reihe von Stiftungen, die dem Deutschen Roten Kreuz nahestehen und überwiegend aus dem DRK heraus entstanden sind. Diese Rechtsform wird gewählt, um eine langfristige Finanzierung ideeller Aufgaben sicherzustellen, die keine gesicherte Refinanzierung durch Zuschüsse der öffentlichen Hand, aus Erlösen, Spenden oder den generell schwindenden Beiträgen von Fördermitgliedern haben. Außerdem unterstützen die Stiftungen Projekte innerhalb und teils auch außerhalb des DRK.
Konstitutiv für eine StiftungWP ist ihr Vermögen, während es für die DRK-Gliederungen, wenn sie Vereine sind, ihre Mitglieder sind1. Sowohl Stiftungen als auch Vereine haben einen Zweck und einen Vorstand, der bei beiden auch anders heißen kann. Der Verein besteht auch bei einem wechselnden Mitgliederbestand weiter, aber sein Wesen hängt an seinen Mitgliedern und wird durch die Fluktuation erheblich beeinflusst. Eine Stiftung kann mehr Kontinuität garantieren, denn obwohl Vermögen schwankt und verbraucht werden kann, hat dieses Vermögen hat keinen Willen und keine Gefühle.
Stiftungen können dazu dienen, einen Teil des Vermögens und auch der Aufgaben einer Gliederung dem Willen der Mitglieder (Gliederung ist ein Verein) oder der Gesellschafter (Gliederung ist eine gGmbH oder GmbH) zu entziehen. Für das DRK als demokratische und in letzter Instanz immer ehrenamtlich geleitete Organisation ist es daher wichtig, dass ihre Stiftungen so gestaltet werden, dass ausreichende Partizipation erhalten bleibt.
Beispiele
Die beiden Pseudo-Stiftungen Faith Foundation und Brotherhood Foundation hatten trotz vorgeblicher Behauptungen keinen Bezug zur Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, sondern waren mutmaßlich Offshore-Briefkastengesellschaften zur Hinterziehung von Steuern außerhalb der Bewegung.
Weitere Informationen
- Artikel Rechtsform
- Artikel Verbandstufe
- Kategorie Verbandstufen
- Artikel Fördermitglied
Erläuterungen
- ↑ Trotz seiner anderen Rechtsform gilt für das Bayerische Rote Kreuz dasselbe.