Ausschuss
Allgemeines
Die Vorstände bzw. Präsidien auf allen Verbandsstufen, typischerweise ausgenommen der Ortsvereine, richten Ausschüsse mit einer beratenden Funktion ein. Die Ausschüsse werden auch Fachausschüsse genannt oder tragen andere Bezeichnungen. Bestimmte Ausschüsse werden durch die jeweilige Satzung fest eingerichtet. Obwohl ein Ausschuss kein Organ eines Vereins ist und zunächst nur eine beratende Funktion hat, kann er im Rahmen einer für ihn geltenden Ordnung auch Beschlüsse treffen, die nicht noch durch den zuständigen Vorstand bestätigt werden müssen.
Ausschüsse des Bundesverbands
Der Bundesverband hat satzungsgemäß folgende Ausschüsse (Bundesausschüsse, manchmal kurz BA oder BAS):1
- Bundesausschuss der Bereitschaften,
- Bundesausschuss der Bergwacht,
- Bundeskonferenz des Jugendrotkreuzes,
- Bundesausschuss der Wasserwacht,
- Bundesausschuss der Wohlfahrts- und Sozialarbeit,
- Ausschuss Ehrenamtlicher Dienst,
- Ständige Konferenz der Landesärzte,
- Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht.
Der Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht nimmt eine besondere Stellung unter den Ausschüssen ein, weil er zugleich das Deutsche Komitee zum Humanitären Völkerrecht ist. Er ist daher nicht nur organisationsintern tätig.
Im Bundesausschuss der Bergwacht gibt es mit der Bergwacht Schwarzwald ebenfalls externe Mitglieder, und er hat die weitere Besonderheit, dass er auch hauptamtliche Mitarbeiter vertritt.
Weitere Informationen
- Artikel Verbandstufe
- Artikel Gliederung
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. vom 20.03.2009, Geändert durch Beschlussfassung der Ordentlichen Bundesversammlung am 28.11.2014 und der Außerordentlichen Bundesversammlung am 27.02.2015, Berlin 2015, § 22.