Ehrenmitglied

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Ein Ehrenmitglied einer Gliederung des Deut­schen Roten Kreu­zes hat sich über einen langen Zeitraum durch herausragende Verdienste hervorgetan, wofür ihm dieser Status verliehen wurde. Die Ehrenmitgliedschaft gilt als höchste Verdienstauszeichnung, die das DRK selbst vergibt.1 Die Kriterien für die Ehrenmitgliedschaft und ihre formale Ausgestaltung unterscheiden sich ganz erheblich zwischen den Gliederungen. Der Bundesverband, jeder Landesverband und Kreisverband regeln das selbst in Ordnungen und Satzungen. Daher muss ein Ehrenmitglied nicht auch ein Vereinsmitglied der betreffenden Gliederung sein.

Bundesverband

Die Satzung des Bundesverbands sieht keine persönlichen Mitgliedschaften vor. Seine Mitglieder sind ausschließlich die Landes­verbände und der Verband der Schwesternschaften.2 Die Ehrenmitgliedschaft ist in der Auszeichnungsordnung des Bundesverbands geregelt und Personen vorbehalten, die einer der folgenden Gruppen angehörten:

Einmal im Jahr findet ein Gespräch der Ehrenmitglieder mit dem Präsidenten des Bundesverbands statt.4 Davon abgesehen handelt es sich um einen reinen Ehrentitel. Ein Ehrenmitglied war zum Beispiel Hansjoachim Linde (1926–2020), der frühere Bundesarzt (1986–1994).

Für die Wasserwacht gibt es eine eigene Ehrenmitgliedschaft auf Bundesebene, die Ehrenmitgliedschaft in der DRK-Wasserwacht. Geehrt werden können Personen, die mindestens 20 Jahre lang die Wasserwacht auf Bundes­ebene unterstützt haben und 60 Jahre oder älter sind; darüber können auch auch Externe geehrt werden, für die das nicht zutrifft.4.1

Landesverbände und deren Untergliederungen

Jeder Landesverband regelt Ehrenmitgliedschaften in eigener Verantwortung. Die Regelungen auf Landesebene können Wirkung für Kreis­verbände und Ortsvereine haben, oder diese regeln das ebenfalls selbst. Maßgeblich sind die Satzungen, aus denen insbesondere hervorgeht, ob ein Ehrenmitglied auch ein Mitglied der Organisation mit Rechten und Pflichten ist, und Ehrenordnungen, in denen zum Beispiel Kriterien zur Verleihung festgelegt sind.

Beispielsweise im Saarland muss ein Ehrenmitglied mindestens 25 Jahre dem DRK angehören und mindestens 60 Jahre alt sein, wobei Ausnahmen möglich sind.5 In Bayern kann die Ehrenmitgliedschaft erst verliehen werden, wenn die niederrangigeren Ehrungsmöglichkeiten schon ausgeschöpft wurden.6

Weitere Information

Einzelnachweise und Erläuterungen

  1. Auf Bundes­ebene ist der Status der Ehrenmitgliedschaft ausdrücklich die höchste Auszeichnung: Die Ernennung zum Ehrenmitglied stellt die höchste Auszeichnung dar, die das Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes zu vergeben kann. — Deutsches Rotes Kreuz, Auszeichnungsordnung des DRK-Bundesverbandes, Berlin, 15. Januar 2013, Abschnitt 5.1.
  2. Deutsches Rotes Kreuz, Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. vom 20.03.2009, Geändert durch Beschlussfassung der Ordentlichen Bundesversammlung am 28.11.2014 und der Außerordentlichen Bundesversammlung am 27.02.2015, Berlin 2015, § 3, Abs. 2.
  3. Den Richtlinien für die Ehrenmitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz von 1991 zufolge können nur Angehörige des geschäftsführenden Präsidiums geehrt werden, jedoch hat das Präsidium inzwischen keine Vorstandsfunktion mehr, so dass es kein geschäftsführendes Präsidium gibt. Die Vertreter der Gemeinschaften gehörten dem geschäftsführenden Präsidium nie an, daher sind sie vermutlich von der Ehrenmitgliedschaft ausgeschlossen.
  4. Deutsches Rotes Kreuz, Auszeichnungsordnung des DRK-Bundesverbandes, Berlin, 15. Januar 2013, Abschnitt 5.1.
    1. Abschnitt 5.2.
  5. Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Saarland, Richtlinien für die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften und für Ehrenernennungen im DRK-Landesverband Saarland, Saarbrücken o.J., Abschnitt B.
  6. Bayerisches Rotes Kreuz, Ordnung der Ehrungen und Auszeichnungen im BRK, München, 29. September 2014, Abschnitt 4.2.5.1.