Genfer Kreuz

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Genfer Kreuz (engl. Geneva cross1) ist ein anderer Begriff für das Zeichen Rotes Kreuz. Er ist im Alltag nicht gebräuchlich und wird nur in Rechtsvorschriften und der Phaleristik verwendet.

Auf der ersten Inter­natio­nalen Kon­fe­renz wurde 1864 das erste Genfer Abkommen beschlossen, mit dem auch das Rote Kreuz als Schutzzeichen eingeführt wurde. Daher rührt die alternative Bezeichnung Genfer Kreuz für das rote Kreuz auf weißem Grund.2

Noch älter ist der Begriff Genfer Neutralitätszeichen für das Wahrzeichen vom Roten Kreuz.

Beispiele aus Rechtsvorschriften

Deutschland

  • DRK-Gesetz: Das Recht auf Verwendung des Zeichens „Rotes Kreuz auf weißem Grund“ und der Bezeichnungen „Rotes Kreuz“ und „Genfer Kreuz“ steht dem Deutschen Roten Kreuz e. V. zu.3
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Bezeichnung „Rotes Kreuz“ oder „Genfer Kreuz“ benutzt.4

Schweiz

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Wiktionary.org, Geneva cross.
  2. Christian Johann (Hrsg.), DRK-Gesetz. Handkommentar, Baden-Baden 2019 (tatsächlich bereits im September 2018 erschienen), Seite 158, Rn. 43.
  3. Deutscher Bundestag, Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (DRK-Gesetz, DRKG), Berlin 2008, zuletzt geändert 2023, § 3, Satz 1.
  4. Deutscher Bundestag, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), § 125: Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens, Berlin 2017.