Zivilschutzzeichen

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Das Zivilschutzzeichen ist ein Schutzzeichen, das die Genfer Abkommen für den Zivilschutz festgelegt haben, soweit er nicht — wie das Deut­sche Rote Kreuz — durch andere Zeichen wie das Rote Kreuz gekennzeichnet wird. Das Zeichen wird in Deutschland von Behörden verwendet, zum Beispiel von der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und den Feuerwehren.

Das Zivilschutzzeichen besteht aus einem blauen, gleichseitigen Dreieck mit einem orangenfarbenem Untergrund. Die genaue Gestaltung hinsichtlich Farben und Formen ist wie bei allen Schutzzeichen absichtlich nicht festgelegt. Der Untergrund ist zum Beispiel häufig auch rund ausgeführt.

Rechtsgrundlage

Nutzung im Krieg

Das I. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen spricht von einem internationalen Schutzzeichen des Zivilschutzes, das im Konfliktfall zur Kennzeichnung von Personal, Material und Gebäuden einschließlich ziviler Schutzbauten verwendet werden soll: Jede am Konflikt beteiligte Partei ist bemüht, sicherzustellen, dass ihre Zivilschutzorganisationen, deren Personal, Gebäude und Material erkennbar sind, solange sie ausschliesslich zur Wahrnehmung von Zivilschutzaufgaben eingesetzt sind.1 Und weiter: Das internationale Schutzzeichen des Zivilschutzes besteht aus einem gleichseitigen blauen Dreieck auf orangefarbenem Grund, das zum Schutz von Zivilschutzorganisationen, ihres Personals, ihrer Gebäude und ihres Materials oder zum Schutz ziviler Schutzbauten verwendet wird.1.1

Nutzung im Frieden

Das Zeichen darf auch außerhalb eines Konflikts benutzt werden: In Friedenszeiten kann das [...] Zeichen mit Zustimmung der zuständigen nationalen Behörden zur Kennzeichnung der Zivilschutzdienste verwendet werden.1.2 Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) macht davon für eigene Zwecke Gebrauch, zum Beispiel als Ärmelabzeichen auf der Einsatzbekleidung.

Auf Fahrzeugen des deutschen Zivilschutzes, zum Beispiel des THW, ist das Zivilschutzzeichen in Friedenszeiten nicht oder nur in kleiner Ausführung angebracht, während das Logo der Behörde dominiert. Wenn ein Konflikt droht oder schon eingetreten ist, dann muss das Erscheinungsbild der Fahrzeuge verändert werden. Das könnte zum Beispiel durch große Aufkleber erreicht werden, oder durch auf die Fahrzeuge gespannte Planen.

Einsatzfahrzeuge des Zivilschutzes, die das Bundesministerium des Innern mittelbar (über die Bundesländer) dem Deut­schen Roten Kreuz zur Verfügung stellt, trugen einen kleinen Aufkleber mit der Bezeichnung des Ministeriums und dem Zivilschutzzeichen. Dieser Aufkleber durfte nicht entfernt werden. Eine Schutzfunktion hatte er nicht. Durch die mit der so genannten Zeitenwende gestiegene Kriegsgefahr in Deutschland werden die Fahrzeuge inzwischen bereits bei ihrer Auslieferung deutlich mit dem Zivilschutzzeichen gekennzeichnet.

Das ehemalige ZB-Zeichen für den zivilen Bevölkerungsschutz, womit der Zivilschutz gemeint war, lehnte sich gestalterisch stark an das Zivilschutzzeichen an, um seine rechtliche Schutzwirkung zu haben.

Nationale Rechtsgrundlage

Das Gesetz zur Änderung des Anhangs I des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 vom 17. Juli 1997 ist die nationale Rechtsgrundlage in Deutschland. Es setzt das betreffende Humani­täre Völker­recht, hier das I. Zusatzprotokoll, direkt um.

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Einzelnachweise