Internationales Komitee vom Roten Kreuz

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von IKRK)

Allgemeines

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ist eine unabhängige und neutrale Organisation, die in bewaffneten internationalen und innerstaatlichen Konflikten sowie in Spannungssituationen humanitäre Leistungen erbringt und Betroffenen Schutz bietet. Das 1863 aus der Genfer Gemein­nützigen Gesell­schaft heraus gegründete Komitee ist die Gründungsorganisation der Rotkreuz- und Rothalb­mond-Be­we­gung und gemeinsam mit der Föderation das Zentrum der Bewegung. Bis 1876 hieß es: Internationales Komitee der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege.

Das IKRK folgt — wie alle Organisationen der Bewegung — den Grund­sätzen Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit, Freiwilligkeit, Unabhängigkeit, Universalität und Einheit.

Das IKRK wurde dreimal mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet: 1917, 1944 und 1963.

In einigen anderen Sprachen heißt das IKRK wie folgend:

Rechtsgrundlagen

Wesentliche Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Komitees sind die Genfer Abkommen sowie die Zusatzprotokolle, deren Bestimmungen zu den essentiellen Bestandteilen des Huma­ni­tären Völker­rechts gehören.Weitere Rechtsgrundlagen für das IKRK bilden die Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung und die Beschlüsse der Inter­natio­nalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds. Seine Rechtsstellung ist zudem durch Abkommen mit einzelnen Staaten und internationalen Organisationen geprägt. Außerdem räumen nationale Gesetze dem Komitee weitergehende Rechte ein.

Aufgaben

Das IKRK führt ausschließlich humanitäre Einsätze durch. Dabei bemüht es sich durch Hilfeleistungen und diplomatische Mittel um den Schutz von Leben und Menschenwürde der von Krieg und anderen Gewaltsituationen Betroffenen. Bei bewaffneten Auseinandersetzungen koordiniert das Komitee die Hilfsaktionen der internationalen Rotkreuz-Bewegung. Das IKRK hat das Recht und die Pflicht, von sich aus tätig zu werden:

  • Bei internationalen bewaffneten Konflikten hat das Komitee das Recht zum Besuch von Kriegs­gefangenen und von internierten Zivilisten.
  • Bei bewaffneten Auseinandersetzungen nicht internationaler Art ist das IKRK zur Durchführung humanitärer Einsätze berechtigt, wenn dies von der internationalen Gemeinschaft anerkannt wird.1

Darüber hinaus fordert das Komitee die Staaten kontinuierlich dazu auf, das Völkerrecht an sich verändernde Umstände anzupassen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen der Kriegsführung, um den Schutz der von gewalttätigen Konflikten Betroffenen zu verbessern.

Zu den Aufgaben des Internationalen Komitee vom Roten Kreuz gehören laut Genfer Abkommen und IKRK-Statut die organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen in Krisen- und Kriegssituationen:

  • Überwachung der Einhaltung der Regeln des Völkerrechts,
  • Überwachung der Behandlung Kriegsgefangener und deren Versorgung,
  • Versorgung und Pflege Verwundeter,
  • Schutz der Zivilbevölkerung und deren Versorgung unter anderem mit Medikamenten, Nahrungsmitteln und Trinkwasser,
  • Vermittlung zwischen Konfliktparteien,
  • Besuche von Kriegs­gefangenen, internierten Zivilisten und politischen Gefangenen,
  • Zusammenführung von Familien und Suche nach Vermissten (Internationaler Suchdienst).

Selbst bei Nichtanwendbarkeit der Regeln des Huma­ni­tären Völker­rechts ist das Komitee berechtigt, den Regierungen von Staaten humanitäre Leistungen anzubieten, ohne dass dies als Einmischung in die inneren Angelegenheiten des jeweiligen Staates gewertet werden darf.

Stellung in der Bewegung

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz ist die Gründungsorganisation der Rotkreuz- und Rothalb­mond-Be­we­gung. Zur Rotkreuz-Bewegung gehören neben dem Internationalen Komitee auch die Natio­nalen Gesell­schaften sowie die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften. Das Komitee ist mit den übrigen Institutionen der Rotkreuz-Bewegung durch die Statua­ri­schen Organe verbunden:

Das oberste Organ ist die Internationale Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds, die alle vier Jahre zusammentritt. Möglich sind aber auch weitere Tagungen außerhalb des planmäßigen Vier-Jahres-Rhythmus. An der Internationalen Konferenz nehmen Vertreter der Bewegung aus allen Staaten teil, die den Genfer Abkommen beigetreten sind (Vertragsstaaten). Ziel der Internationalen Konferenz ist die Stärkung der Einheit der Rotkreuz-Bewegung und die Fortentwicklung des Völkerrechts. Die Internationale Konferenz kann dem Komitee oder der Föderation im Rahmen der Statuten Mandate erteilen.

Der Delegiertenrat setzt sich aus Vertretern des Komitees, der Föderation und der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften zusammen. Der Rat der Delegierten tagt gewöhnlich vor einer Internationalen Konferenz und fasst seine Beschlüsse im Konsensverfahren.

Die Ständige Kommission handelt als Sachverwalter zwischen den Internationalen Konferenzen. Von den neun Mitgliedern der Kommission werden je zwei vom Komitee und von der Föderation sowie fünf von den nationalen Gesellschaften entsandt. Die Kommission

  • bereitet die Internationalen Konferenzen vor (Festlegung von Tagungsort und Termin, Programm und vorläufiger Tagesordnung),
  • fördert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Organisationen der Bewegung,
  • kontrolliert die Umsetzung der von der Konferenz beschlossenen Resolutionen,
  • entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Statuten und
  • befasst sich mit Sachfragen, die die Bewegung als Gesamtheit betreffen.

In nahezu jedem Staat der Welt arbeitet eine nationale Rotkreuz- oder Rothalbmond-Gesellschaft, die sich im Einklang mit den humanitären Völkerrechtsnormen und den Statuten der Rotkreuz-Bewegung befindet und die Arbeit von Komitee und Föderation unterstützt. Eine Nationale Gesellschaft, die Teil der internationalen Bewegung werden möchte, muss zunächst vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz anerkannt und anschließend von der Föderation aufgenommen werden. Die Anerkennung durch das Komitee erfordert die Erfüllung festgelegter Kriterien (siehe Artikel Nationale Gesellschaft).

Rechtsform und völkerrechtlicher Status

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat die Rechtsform eines Vereins nach schweizerischem Recht. Die Statuten legen fest, dass sich das Komitee aus 15 bis 25 Staatsbürgern der Schweiz zusammensetzt:2

  • Die Aufnahme erfolgt durch Kooptierung für einen Zeitraum von vier Jahren. Auch eine mehrfache Wahl ist möglich: Ab der Wahl für eine vierte Amtsperiode wird jedoch eine Dreiviertel-Mehrheit der Komitee-Mitglieder gefordert.
  • Die Namensbestandteil International weist nicht auf eine internationale Organisation, sondern auf das in den Genfer Abkommen zwischenstaatlich (inter nationes) von der Staatengemeinschaft erteilte Mandat hin.

Aufgrund eines Beschlusses der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 16. Oktober 1990 erhielt das Internationale Komitee vom Roten Kreuz einen Beobachter-Status bei allen Tagungen der Generalversammlung und bei den Sitzungen von Komitees der Generalversammlung.

Die Neutralität wird unter anderem durch den Sitz in der Schweiz und durch die Bindung einer Mitgliedschaft an die schweizerische Staatsbürgerschaft gewährleistet.

Organisatorischer Aufbau

Der IKRK-Hauptsitz befindet sich in Genf. Das Komitee verfügt über Niederlassungen in etwa 80 weiteren Ländern. Weltweit sind für das Internationale Komitee ca. 16.000 Personen tätig.

Die wichtigsten IKRK-Organe sind Versammlung und Direktorat. Die regelmäßig zusammentretende Versammlung besteht aus allen Mitgliedern des Komitees. Die Versammlung ist zuständig für die Festlegung von Richtlinien, Strategien und Zielen, die Überwachung der Aktivitäten und die Haushaltskontrolle. Die Versammlung wählt einen Versammlungsrat, der aus fünf Mitgliedern besteht. Der Versammlungsrat nimmt bestimmte, ihm von der Versammlung übertragene Entscheidungsbefugnisse wahr. Zudem bereitet der Versammlungsrat die Sitzungen der Versammlung vor und fungiert als Verbindungsorgan zwischen Versammlung und Direktorat.

Das ausführende IKRK-Organ ist das Direktorat, dem der Generaldirektor und fünf für einzelne Fachbereiche zuständige Direktoren gehören. Das Direktorat ist zuständig für die Umsetzung von Zielen und Strategien, die von Versammlung und Versammlungsrat festgelegt wurden.

Das IKRK wird von der Fondation pour le Comité international de la Croix Rouge (Stiftung für das Internationale Komitee des Roten Kreuzes) unterstützt.

Das IKRK ist formal auch einen Fluggesellschaft und hat dafür mit RED einen eigenen ICAO-Code.

Das Bildungszentrum des IKRK ist Ecogia in Versoix bei Genf.

Ehemalige Einrichtungen

Von 1965 bis 1998 unterhielt das IKRK gemeinsam mit der Inter­natio­nalen Fö­dera­tion der Rot­kreuz- und Rot­halb­mond­gesell­schaften und dem Schweizerischen Roten Kreuz das Henry-Dunant-Institut als als Forschungs-, Bildungseinrichtung, Bibliothek, Archiv und Museum.

Von 1955 bis 2012 leitete das IKRK den International Tracing Service in Bad Arolsen.

Bezeichnung des IKRK in anderen Sprachen

Sprache Übersetzung
Arabisch اللجنة الدولية للصليب الأحمر
(allajnat alduwliat lilsalib al'ahmar)
Armenisch Կարմիր խաչի միջազգային կոմիտե (ԿԽՄԿ)
(Karmir khach’i mijazgayin komite)
Chinesisch (vereinfacht) 红十字国际委员会
(Hóng shízì guójì wěiyuánhuì)
Dänisch Den Internationale Røde Kors Komité
Esperanto Internacia Komitato de la Ruĝa Kruco
Estnisch Rahvusvaheline Punase Risti Komitee
Finnisch Punaisen Ristin kansainvälinen komitea
Französisch Comité international de la Croix-Rouge (CICR)
Hebräisch הוועד הבינלאומי של הצלב האדום
Idoisch Internaciona Komitato di la Reda Kruco en Genève
Isländisch Alþjóðaráð Rauða krossins og Rauða hálfmánans
Italienisch Comitato internazionale della Croce Rossa
Japanisch 赤十字国際委員会
(Sekijūji kokusai iinkai)
Kroatisch Međunarodni odbor Crvenog križa
Niederländische Sprache Internationaal Comité van het Rode Kruis
Norwegisch Den internasjonale Røde Kors-komiteen
Persisch/Farsi کمیته بین‌المللی صلیب سرخ
Polnisch Międzynarodowy Komitet Czerwonego Krzyża (MKCK)
Portugiesisch Comitê Internacional da Cruz Vermelha (CICV)
Rumänisch Mișcarea Internațională de Cruce Roșie și Semilună Roșie
Russisch Международный Комитет Красного Креста (МККК)
(Mezhdunarodnyy komitet Krasnogo Kresta)
Schwedisch Internationella Rödakorskommittén
Spanisch Comité Internacional de la Cruz Roja
Türkisch Uluslararası Kızılhaç Komitesi
Ungarisch Nemzetközi Vöröskereszt

Weitere Informationen

Enzyklopädie (systematisch)

Enzyklopädie (historisch)

Externe Verweise

Einzelnachweise

  1. Siehe Artikel 3 in allen Genfer Abkommen.
  2. Internationales Komitee vom Roten Kreuz, Statutes of the International Committee of the Red Cross, Genf 2017, Artikel 7.