Bundesgrenzschutz

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Kombattantenstatus

Der Bundesgrenzschutz (BGS) war eine Sonderpolizei im Westdeutschland der Nach­kriegs­zeit. Er wurde 1951 gegründet und wandelte sich 2005 zur heutigen Bundespolizei. Ihre ursprüngliche und namensgebende Aufgabe war die Grenzsicherung, die auch als militärische Aufgabe betrachtet werden kann. Daher hatten die dafür eingesetzten Polizisten von 1965 an durch das BGS-Ergänzungsgesetz (BGSErgG) bis 1994 ausdrücklich den Status als Kombattanten, so dass sie bei Verwundung und Gefangennahme denselben Schutz wie Soldaten der Bundeswehr gemäß der Genfer Abkommen genossen.

Nutzung des Schutzzeichens

Der Sanitätsdienst des Bundesgrenzschutzes kennzeichnete seine Fahrzeuge wie die Bundeswehr mit dem Roten Kreuz als Schutzzeichen. Da es zum Militär gerechnet wurde, gab es dafür eine Rechtsgrundlage durch die Genfer Abkommen.

Die Rechtsgrundlage für die weitere Nutzung ab 1994, nunmehr als reine Polizei, war ein Erlass des Bundesinnenministeriums in 1994. Er erlaubte es dem Bundesgrenzschutz und den Bereitschaftspolizeien der Länder, das Rote Kreuz zu führen. Dies geschah in Absprache mit dem DRK-Bundesverband.1 Zuletzt beendete die Polizei Sachsen am 8. Dezember 2021 die Nutzung des Schutzzeichens auf seinen Rettungswagen.

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Einzelnachweise