Roter Kreis – Enzyklopädie des Rotkreuz-Wissens

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Die Plattform Roter Kreis ist ein Nachschlagewerk über das Deut­sche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Das Ziel dieser unabhängigen Publikation ist es, Rotkreuz-Wissen zu vermitteln. Am 16. Juli 2026 umfasst die Enzyklopädie 2.778 Artikel in 114 Kategorien und 806 Abkürzungen. Es handelt sich um Originalbeiträge, die von Menschen und ohne Nutzung von KI-Systemen geschrieben sind.

Kategorien

Die Artikel der Enzyklopädie sind jeweils in einer oder mehrere Kategorien eingeordnet. Die Wurzelkategorie ist Rotkreuz-Wissen, und es gibt 6 Hauptkategorien. Der sich darauf aufspannende Kategorienbaum kann durch Anklicken der Dreiecke astweise angezeigt werden.

Organisation (7 Artikel, 16 Kategorien)
Rechtsgrundlagen (4 Artikel, 5 Kategorien)
Tätigkeiten (37 Artikel, 17 Kategorien)
Geschichte (33 Artikel, 8 Kategorien)
Hilfsmittel (1 Artikel, 7 Kategorien)
Querschnitte (28 Artikel, 2 Kategorien)

Sozialer Blog

Die Enzyklopädie wird durch einen sozialen Blog ergänzt. Es handelt sich um eine Mastodon-Instanz im Fediverse. Der Blog kann ohne Registrierung über die Website sozial.roter-kreis.de oder mittels RSS-Feed gelesen werden. Da er sich im Fediverse als sozialen Netzwerk befindet, kann man sich auch mit ihm durch das Folgen des Benutzers @wissen@sozial.roter-kreis.de von jeder Fediverse-Instanz aus verbinden. Er wird in Bluesky gespiegelt. Es folgen die letzten neuen eigenen Beiträge, ohne geboostete Beiträge anderer Teilnehmer:


Daneben gibt es noch einen kleinen Auftritt auf der DRK-Instanz von Pixelfed → hier.

Letzte Änderungen

Diese Enzyklopädie wird unregelmäßig aber kontinuierlich weitergepflegt. Dabei werden sowohl vorhandene Artikel korrigiert und erweitert, als auch neue Artikel hinzugefügt. Das sind die letzten neuen Artikel:

  1. Kamillianer (Umfeld),
  2. Deutsches Rotes Kreuz/Dienstvorschrift für das Deutsche Rote Kreuz - Schwesternschaft (1940) (Volltexte),
  3. Deutsches Rotes Kreuz/Dienstvorschrift für das Deutsche Rote Kreuz (1937) (Volltexte),
  4. Beiratsschwester (Schwesternschaften),
  5. Beiratssprecherin (Schwesternschaften),
  6. Kaiserslautern (Städte),
  7. Aachen (Städte),
  8. Güstrow (Städte)
  9. Einsatzfahrzeug (Fahrzeuge),
  10. Ludwigsburg (Städte).

Diese Artikel wurden zuletzt erweitert, aktualisiert oder korrigiert:

  1. Irrtümer (Querschnitte),
  2. Logo (Drittes Reich) (Logos und Marken),
  3. Verdrängung des Dritten Reichs (Querschnitte),
  4. Irrtümer (Querschnitte),
  5. 30. Mai (Jahrestage),
  6. 1. März (Jahrestage),
  7. 8. April (Jahrestage),
  8. Rostock (Städte),
  9. extra.stark! (Periodika),
  10. 23. März (Jahrestage).

Neue und bedeutend erweiterte Artikel können auch über einen RSS-Feed abonniert werden.

Jahrestage im Juli

In der Kategorie Jahrestage werden Ereignisse aus der älteren und neueren Geschichte des Roten Kreuzes gesammelt. Sie finden Eingang in den Ewigen Kalender.

Jahrestage im Juli 2026
Mo Di Mi Do Fr Sa So
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31    


Heute, am 16. Juli, im Ewigen Kalender:

Ereignisse

1945 — Gründung des Roten Kreuzes Sachsen

Am 16. Juli 1945 wurde die Organisation → Rotes Kreuz Sachsen für das Gebiet des Landes Sachsen (1945–1952) gegründet. Nachdem die bisherige Landesstelle IV des damaligen Deut­schen Roten Kreu­zes (1938–1945/46) durch Zusammenbruch des NS-Staats (1933–1945) infolge des Ende des Zweiten Welt­kriegs (1939–1945) ihre Tätigkeit eingestellt hatte, suchte die staatliche Verwaltung eine Lösung zur Bewältigung der erheblichen humanitären Herausforderungen in der unmittelbaren Nach­kriegs­zeit. Daher schuf die Landesverwaltung Sachsen per Verordnung eine neue Landesorganisation vom Roten Kreuz. Bereits zwei Monate später wurde sie wieder aufgelöst.

1986 — BRK-Gesetz

Vom 16. Juli 1986 datiert das → Gesetz über die Rechtsstellung des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK-Gesetz). Darin wird geregelt, dass das BRK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, die unter Wahrung der Grundsätze einer ministeriellen Aufsicht unterliegt und als Hilfsorganisation und Wohlfahrtsverband tätig ist.

Bayern ist das einzige Bundesland, das ein eigenes Gesetz für seinen Landesverband geschaffen hat. Die anderen Landesverbände haben die Rechtsform eines Vereins, aber das schließt nicht aus, ihnen eine landesrechtliche Sonderstellung als Gliederung der Natio­nalen Gesell­schaft einzuräumen. Soweit sie sich nicht aus dem Genfer Abkommen ergibt, ist die Sonderstellung des Deut­schen Roten Kreu­zes bundesrechtlich im DRK-Gesetz weiter ausgeführt.

Weitere Informationen

Sachsen

Bayern