22. März
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Ereignis
Vom 22. März 1902 datiert das ehemalige Gesetz zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens. Es schränkte im damaligen Deutschland die Verwendung des Zeichens Rotes Kreuz und der Bezeichnung Rotes Kreuz für Zwecke außerhalb der damaligen Landesvereine vom Roten Kreuz und des militärischen Sanitätsdienstes erheblich ein. Das veranlasste den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), das Rotkreuz-Zeichen nicht mehr zu nutzen und sich ein eigenes Logo zu geben.
Der gesetzliche Schutz des Zeichens und der Bezeichnung findet sich heute im DRK-Gesetz. Im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gibt es eine Bußgeldregelung.
Weitere Informationen
- Artikel Rotes Kreuz
- Artikel Wahrzeichen
- Artikel Kennzeichen und Schutzzeichen
- Artikel Landesverein
- Kategorie Zeichen