22. März

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Ereignis

Vom 22. März 1902 datiert das ehemalige Gesetz zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens. Es schränkte im damaligen Deutschland die Verwendung des Zeichens Rotes Kreuz und der Bezeichnung Rotes Kreuz für Zwecke außerhalb der damaligen Landes­vereine vom Roten Kreuz und des militärischen Sanitätsdienstes erheblich ein. Das veranlasste den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), das Rotkreuz-Zeichen nicht mehr zu nutzen und sich ein eigenes Logo zu geben.

Der gesetzliche Schutz des Zeichens und der Bezeichnung findet sich heute im DRK-Gesetz. Im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gibt es eine Bußgeldregelung.

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