21. März
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Ereignis
Am 21. März 2019 beschloss der Europäische GerichtshofWP, dass die Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe nicht für den Rettungsdienst und qualifizierten Krankentransport gelten, wenn diese Dienstleistungen durch gemeinnützige Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) erbracht werden sollen. Damit entfällt die Notwendigkeit der öffentlichen Ausschreibung. Gegen die Anwendung dieser Bereichsausnahme in Solingen hatte ein dänisches Unternehmen geklagt. Das Urteil hat anhaltend bundesweite Bedeutung für das DRK und andere Hilfsorganisationen, weil es die Mitwirkung einer Gliederung im Rettungsdienst an ein Engagement im Katastrophenschutz bindet.
Weitere Informationen
- Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil in der Rechtssache C-465/17. Falck Rettungsdienste GmbH u. a. / Stadt Solingen. Die Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe gelten nicht für die Dienstleistung des Transports von Patienten im Notfall durch gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen, Pressemitteilung Nr. 38/19, Luxemburg, 21. März 2019
- Gerichtshof der Europäischen Union, Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Auftragsvergabe – Richtlinie 2014/24/EU – Art. 10 Buchst. h – Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge – Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr – Gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen – Einsatz von Krankenwagen zur Patientenbeförderung – Qualifizierter Krankentransport, Rechtssache C‑465/17, Luxemburg, 21. März 2019
- Hendrik Röwekamp, EuGH zum Vergaberecht. Auf der Suche nach dem richtigen Retter, in: Legal Tribune Online, 21. März 2019
- Artikel Rettungsdienst und Katastrophenschutz
- Kategorie Urteile und Entscheidungen