21. März

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Ereignis

Am 21. März 2019 beschloss der Europäische GerichtshofWP, dass die Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe nicht für den Rettungsdienst und qualifizierten Krankentransport gelten, wenn diese Dienstleistungen durch gemeinnützige Organisationen wie das Deut­sche Rote Kreuz (DRK) erbracht werden sollen. Damit entfällt die Notwendigkeit der öffentlichen Ausschreibung. Gegen die Anwendung dieser Bereichsausnahme in Solingen hatte ein dänisches Unternehmen geklagt. Das Urteil hat anhaltend bundesweite Bedeutung für das DRK und andere Hilfsorganisationen, weil es die Mitwirkung einer Gliederung im Rettungsdienst an ein Engagement im Katastrophenschutz bindet.

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