6. März
Ereignis
Von 6. März 1991 datiert das Schreiben des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl (1930–2017) an den Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes (Bundesverband), in dem er die Weitergeltung der Anerkennung des DRK als Nationale Hilfsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland ausspricht. Zuvor waren zum 1. Januar 1991 die aus dem DRK der DDR gegründeten neuen Landesverbände dem Bundesverband beigetreten, womit die Vereinigung1 des DRK im Osten Deutschlands mit dem DRK im Westen Deutschlands vollzogen worden war. Nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 hatte es vorübergehend zwei Nationale Gesellschaften in einem Staat gegeben, weil aus zwei Staaten ein Staat geworden war. Das war mit dem Grundsatz der Einheit nicht vereinbar.
Der besondere Status des DRK als Nationale Gesellschaft Deutschlands und Auxiliar seiner Behörden wurde 2008 durch das DRK-Gesetz festgeschrieben.
Weitere Informationen
- Artikel Nationale Hilfsgesellschaft
- Artikel Deutsches Rotes Kreuz
- Artikel Deutsches Rotes Kreuz der DDR
- Artikel DRK-Gesetz
- Artikel Einheit
Erläuterungen
- ↑ Es handelte sich nicht um eine Wiedervereinigung, weil die beiden DRK-Gesellschaften unabhängig voneinander neu gegründet worden waren. Sie waren sie vorher nie zusammen gewesen, aber konnten sie auch nicht erneut vereinigt werden.