18. März
Ereignis
Am 18. März 2017 verunglückte eine Gruppe ehrenamtlicher Helfer des DRK-Ortsvereins Teningen, die mit einem Mannschaftswagen unterwegs waren, um die jährliche Mitgliederversammlung eines befreundeten Ortsvereins zu besuchen. Sie waren gegen 18:30 Uhr losgefahren und der Unfall ereignete sich gegen 18:45 Uhr. Von den sechs Insassen des Fahrzeugs wurde eine 59-jährige Helferin bei dem Unfall getötet und die anderen teils schwer verletzt.1 Der Fahrer des Fahrzeugs war der Vorsitzende des Ortsvereins, und er wurde ebenfalls verletzt. Die zuständige Unfallversicherung lehnte eine Übernahme seiner Behandlungs- und Folgekosten ab, weil es sich bei dem Besuch eines Ortsvereins bei einem anderen Ortsverein nicht um eine versicherte Tätigkeit handeln würde. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied dagegen am 30. April 2020 abschließend, dass die Teilnahme des Vorsitzenden eines Ortvereins des DRK an der Generalversammlung eines (seit Jahren befreundeten) anderen Ortsvereins, um dort Grußworte zu sprechen und Termine zu vereinbaren, ist eine versicherte Tätigkeit sei.2 Sie bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz, des Sozialgerichts Freiburg, vom 20. November 2018.3
Einzelnachweise
- ↑ fudder.de, Frau stirbt bei schwerem Unfall auf der A 5 vor Freiburg-Nord, Freiburg, 18. März 2017.
- ↑ L 10 U 4485/18, Amtlicher Leitsatz.
- ↑ S 13 U 3581/17.