Rotkreuzgemeinschaft

Hinweis: Dieser Artikel bezieht sich eine organisatorische Besonderheit im DRK Landesverband Westfalen-Lippe. Siehe den Artikel Rotkreuz-Gemeinschaft für die betreffende Organisation in allen anderen Landesverbänden!
Allgemeines
Die fünf Rotkreuz-Gemeinschaften sind eigenständige Gliederungen innerhalb der DRK-Vereine aller Verbandstufen (Ortsverein, Kreisverband, Bezirksverband, Landesverband, Bundesverband) — ausgenommen des Landesverbands Westfalen-Lippe. In Westfalen-Lippe sind vier der fünf Gemeinschaften zu einer Sammelgemeinschaft, der dort so genannten Rotkreuzgemeinschaft (RKG), zusammengefasst.1 Eine Rotkreuzgemeinschaft kann die Aufgaben einer Bereitschaft, der Bergwacht, der Wasserwacht und der Wohlfahrts- und Sozialarbeit wahrnehmen. In der Praxis wird es immer nur ein Ausschnitt davon sein. Die ehrenamtliche Jugendarbeit ist auch in Westfalen-Lippe ausschließlich Aufgabe der eigenständigen Gemeinschaft Jugendrotkreuz. Die Regelungen des Bundesverbands für eine der Gemeinschaften, die es in Westfalen-Lippe nicht gibt, gelten in einer Rotkreuzgemeinschaft.2
Leitungskräfte
Da es in Westfalen-Lippe keine Bezirksverbände gibt, hat dieser Landesverband drei Verbandstufen: Ortsebene (ggf. Ortsverein), Kreisebene (Kreisverband) und Landesebene (Landesverband). Die Leitungskräfte der Rotkreuzgemeinschaften sind nach der Ebene ihrer Mitwirkung benannt:
- Rotkreuzleitung (RKL, Ortsebene),
- Kreisrotkreuzleitung (KRKL, Kreisebene),
- Landesrotkreuzleitung (LRKL, Landesebene).
Die Aufgaben der Leitungskräfte werden in der Ordnung der Rotkreuzgemeinschaften beschrieben und entsprechend denen vergleichbarer Leitungskräfte in den anderen Landesverbänden.
Weitere Informationen
- Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Westfalen-Lippe, Ordnung der Rotkreuzgemeinschaften (RKG), Münster 2014
- Artikel Rotkreuz-Gemeinschaft
- Artikel Landesverband Westfalen-Lippe
Einzelnachweise und Erläuterungen
- ↑ Zur Unterscheidung der gleichlautenden Begriffe meint in dieser Enzyklopädie die Rotkreuzgemeinschaft (ohne Bindestrich) immer die besondere Organisationsform in Westfalen-Lippe und Rotkreuz-Gemeinschaft das Modell der fünf getrennten Gemeinschaften in den übrigen Landesverbänden. Das entspricht der überwiegend anzutreffenden Schreibweise in Veröffentlichungen der Gliederungen.
- ↑ Sofern in den jeweiligen Bundesverbandsordnungen der Gemeinschaften spezifische, die Ausbildung und den Dienstbetrieb betreffende Regelungen getroffen wurden, gelten diese mit, sofern sie nicht im Widerspruch zu dieser Ordnung stehen. — Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Westfalen-Lippe, Ordnung der Rotkreuzgemeinschaften (RKG), Münster 2014, Abschnitt 1.2.