Angehöriger

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Um den Unterschied zum Mitglied im Sinne von Vereinsmitglied sprachlich zu verdeutlichen, können die ehren­amtlichen Mitwirkenden, die in eine Rotkreuz-Gemeinschaft aufgenommen wurden, als Angehörige dieser Gemeinschaft bezeichnet . Abhängig von der betreffenden Ordnung der Gemeinschaft kann es auch den Status Anwärter als Vorstufe zum Angehörigen geben.

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