Malteser Hilfsdienst
Allgemeines

Der Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD) ist eine deutsche Hilfsorganisation mit Sitz in Köln, die wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Aufgaben unter anderem im Katastrophenschutz, in Sanitätswachdienst und in der Erste-Hilfe-Ausbildung wahrnimmt. Sie bezeichnet sich sich selbst in seiner Außendarstellung als Malteser und verwendet den Zusatz Hilfsdienst und die mittlerweile historische Abkürzung MHD nicht mehr. Die Organisation gehört zum Deutschen Caritasverband (DCV) und damit zur römisch-katholischen Kirche in Deutschland.
Freiwillige Hilfsgesellschaft
Der Malteser Hilfsdienst ist neben der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem DRK eine der drei freiwilligen Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Abkommen, die in Deutschland durch das DRK-Gesetz anerkannt sind.1 Er ist daher berechtigt, wie das DRK als Nationale Gesellschaft den Sanitätsdienst der Bundeswehr zu unterstützen.1.1 In einem → Positionspapier wurde 2024 angekündigt, wie für das DRK auch für den Malteser Hilfsdienst ergänzende gesetzliche Regelungen für die künftige Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr zu schaffen.
Vor der gesetzlichen Anerkennung wurde der Malteser Hilfsdienst erstmals 1962 durch Bundeskanzler Konrad Adenauer (1876–1967) und erneut 1991 durch Helmut Kohl (1930–2017) als freiwillige Hilfsgesellschaft anerkannt.
Zusammenarbeit mit dem DRK
Das Deutsche Rote Kreuz und der Malteser Hilfsdienst arbeiten zum Beispiel in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH), in der Zentralen Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst Bayern (ZAST) und im Bayerischen Zentrum für besondere Einsatzlagen (BayZBE) zusammen. Weiterhin ist der Malteser Hilfsdienst an der Handels- und Dienstleistungsgesellschaft des Bayerischen Roten Kreuzes (H+DG) beteiligt.
Weitere Informationen
Website
- Website Malteser
Enzyklopädie
- Artikel Freiwillige Hilfsgesellschaft
- Artikel Nationale Gesellschaft
- Artikel Bundeswehr
- Artikel Sanitätsdienst
- Artikel Johanniter-Unfall-Hilfe
- Artikel Malteser Schwesternschaft
Einzelnachweise
- ↑ Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. und der Malteser Hilfsdienst e. V. sind freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne des Artikels 26 des I. Genfer Abkommens. — § 4 DRKG.
- ↑ Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. und der Malteser Hilfsdienst e. V. sind zur Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr ermächtigt. — § 5.