Felix Grüneisen: Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart – Die Schwesternschaften

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Kapitel 16: Die Schwesternschaften

[99] […] Die Errichtung eigener Schwesternschaften unter dem Zeichen des Roten Kreuzes war der erste entscheidende Schritt, den die Landesvereine zur Pflege im Selde verwundeter und erkrankter Krieger zur Verwirklichung ihres Programms taten. Die Form, in der das geschah, ist eine Sonderleistung des Roten Kreuzes in Deutschland, die in dieser Weise nirgendwo im Ausland wiederholt ist. Die Gründe, die zur Bildung dieser Schwesternschaften führten, waren zweierlei: der Bedarf des militärischen Sanitätsdienstes und die Forderung der Ärzteschaft. Die beiden Momente trafen zusammen, um die Lösung dieser Aufgabe dringlich zu machen, aber auch ihre Durchsetzung zu erleichtern.

Daß die um 1860 bis 1870 vorhandenen Krankenpflegekräfte nicht ausreichten, die Forderungen des militärischen Sanitätsdienstes zu erfüllen, war durch die Erfahrungen von 1866 schon erwiesen. Die konfessionellen Schwesternschaften, deren Leistungen im Kriege volle Anerkennung gefunden hatten, waren nicht in der Lage, den zahlenmäßigen Anforderungen zu genügen. Daß die sogenannten „weltlichen“ Krankenwärterinnen für die Verwendung im Kriege nicht in Betracht kämen, wurde von niemand in Zweifel gezogen. Das waren gänzlich [100] unausgebildete, ernsten Anforderungen der Krankenpflege in keiner Weise gewachsene, unorganisierte und unkontrollierte Kräfte, die in allerschlechtestem Ruf standen. Welche Forderungen daraus das Preußische Zentralkomitee in seiner Denkschrift für die 2. Internationale Konferenz 1869 in Berlin für die Notwendigkeit der Friedensarbeit zog, wurde bereits auf Seite 40 erwähnt.

Nun kam aber zugleich von ärztlicher Seite der Wunsch nach besserer beruflicher Schulung der Krankenpflege, der sich aus der schnellen Entwicklung der ärztlichen, besonders der chirurgischen Heilkunst ergab. Chirurgen wie Langenbeck, Nußbaum, aber auch der Direktor der Berliner Charité, Esse, waren einig in der Kritik an der Unzulänglichkeit der bisherigen Art der Krankenpflege. In dem Buch „Die Kränkenhäuser“ (Berlin 1868, 2. Aufl.) schrieb Esse:

„Fast in allen Krankenhäusern größeren Umfangs ist die Beschaffenheit des Krankenwartpersonals ein Gegenstand stets wiederkehrender Klagen.“

„Das Wartpersonal (der Charité) war aus den verschiedenartigsten Elementen zusammengesetzt, meistenteils aus solchen Personen, die für ihren Dienst kein Interesse hatten, denselben nur als eine vorübergehende Beschäftigung annahmen und wieder aufgaben, sobald sich ihnen eine vorteilhaftere Gelegenheit zum Broderwerb [sic!] darbot. Die Führung dieser Personen war durchaus nicht vorwurfsfrei; Verstöße gegen die Sittlichkeit, schlechte Behandlung der Kranken und andere Ungehörigkeiten waren nicht eben selten. Die Zustände waren zum Teil eine Folge der schlechten äußeren Lage des Wartpersonals. In früherer Zeit erhielt ein Wärter neben freier Station, einschließlich der Beköstigung vom Gesindetisch, eine monatliche Löhnung von 1 bis 2 Taler, wofür er neben der Krankenwartung alle Hausarbeiten ohne Ausnahme verrichten mußte.“

Esse war es besonders, der sich von 1866 an jahrelang beratend und führend den deutschen Frauenvereinen bei der Schaffung einer neuen Form der Krankenpflege zur Verfügung stellte.

Vor dem Verbandstage der Deutschen Frauenvereine in Frankfurt a. M. 1874 erklärte er:

„Ich erinnere mich noch sehr wohl, daß man vor länger als 30 Jahren [101] nicht bloß vor der Krankenpflege scheu war, sondern auch von den Stätten, wo sie geübt wurde, fern blieb, daß man sich scheute, in eine öffentliche Krankenanstalt zu gehen, weil sie so schlecht waren wie die Pflege in ihnen. Das hat nun in der neuesten Zeit abgenommen und zwar dadurch, daß die gebildeten Klassen sich der Sache annahmen.“

Am klarsten hat Virchow 1869 die Forderungen in einem Vortrag zusammengefaßt:

„1. Es ist wünschenswert, daß in den öffentlichen Krankenhäusern auch die Krankenpflege auf den Männer-Abteilungen an Frauen übergeben werde.“

„2. Jedes größere Krankenhaus sollte eine Schule zur Ausbildung von Pflegern und Krankenpflegerinnen sowohl in praktischer als in theoretischer Richtung besitzen. Die Unterhaltung solcher Schulen müßte der Stadt, der Provinz oder dem Staat obliegen.“

„3. In jedem größeren Kreis, jeder großeren Stadt, jedern kleineren Staate sollten Vereine bestehen, welche es sich zur Aufgabe stellen, Geldmittel zu sammeln zur Ausbildung von Krankenpflegern und Krankenpflegerinnen, zur späteren Unterstützung dieser Personen und ihrer Genossenschaften, sowie der Kranken selbst, endlich zur Belehrung des Publikums in Fragen der Gesundheitspflege. Diese Vereine mögen als selbständige Krankenpflege-Vereine bestehen oder sich gleichzeitig die Aufgabe stellen, die öffentliche Gesundheitspflege in die Hand zu nehmen, oder sich mit den Hilfsvereinen für die Verwundeten im Kriege oder anderen ähnlichen Vereinen verbinden; nur ist es wünschenswert, daß sie ihre Tätigkeit in keiner Weise anderen Zwecken unterordnen.“

„4. Aus den aktiven Pflegern und Pflegerinnen sind womöglich Krankenpflege-Genossenschaften zu bilden, welche sich die Unterstützung unbeschäftigter und die Pensionierung invalider Pfleger und Pflegerinnen, sowie die gegenseitige Fortbildung zur Aufgabe stellen. Es ist anheimzugeben, ob diese Genossenschaften die Honorare für die durch ihre Mitglieder geleistete Pflege selbst einziehen und aus einer gemeinschaftlichen Kasse ihre Mitglieder besolden wollen.“

Die Bestrebungen, deren Träger die Frauenvereine, mit Unterstützung der Landesvereine, waren, hatten zum Ziel, junge Mädchen [102] und Frauen, an deren Auswahl ein hoher Maßstab des Charakters, der Gesundheit und der Bildung, ohne Rücksicht auf soziale Stellung, angelegt wurde, theoretisch und praktisch gut auszubilden, um eine tüchtige Berufsleistung zu erreichen. Die so ausgebildeten Kräfte, die ja im Ernstfall für den militärischen Sanitätsdienst bereit sein sollten, waren zu Gruppen zusammenzufassen, die von kirchlichen Bindungen unabhängig, aber von Religiosität durchdrungen sein sollten.

Die Verhandlungen des erwähnten Verbandstages 1874 gaben Aufschluß über die sorgfältige und weitblickende Art, in der an der Förderung der Sache gearbeitet wurde. Als Ergebnis wurd beschlossen, Krankenpflegerinnen auszubilden; zu diesem Zweck an bestehenden Krankenanstalten Krankenpflegeschulen als Internete zu gründen, in welchen geeignete Schülerinnen unter Aufsicht zur Krankenpflege ausgebildet werden und auch als Pflegerinnen unter Aufsicht des Vorstandes bleiben sollten. Mit den Krankenpflegeschulen sollten Asyle für dienstunfähig gewordene Pflegerinnen verbunden oder im Anschluß daran anderweitige Einrichtungen für die Versorgung dieser Pflegerinnen getroffen werden.

Im Zeitpunkt dieser grundsätzlichen Festsetzungen lagen schon in verschiedenen Teilen Deutschlands eigene Erfahrungen vor. Am ältesten waren die des Badischen Frauenvereins, die für die meisten anderen Versuche richtungweisend geworden waren.

Schon im Herbst 1859 war von dem eben gebildeten Verein (vgl. S. 71) eine Anleitung zur Krankenwartung für Frauen und Jungfrauen herausgegeben und in 8000 Exemplaren im Lande verbreitet worden.

Im Jahre 1860 folgte die erstmalige Ausbildung von 11 Krankenwärterinnen, die von den Frauenvereinen im Lande ausgewählt waren, in Karlsruhe selbst und in Pforzheim. Die ärztliche und praktische Unterweisung in der Krankenpflege dauerte 2 bis 5 Monate. Nach bestandener Prüfung wurden die Wärterinnen, ausgestattet mit einem Etui mit den notwendigen Instrumenten, wieder entlassen, um in ihrer Heimat auf eigene Rechnung die Krankenpflege auszuüben. Da sich dies Verfahren nicht bewährte, wurden 1861 einige Pflegerinnen in Karlsruhe zusammengezogen, da dort ein dringendes Bedürfnis bestand.

[103] In einem Miethause wurde eine Ständige Pflegestation mit zunächst 4, dann 7 Pflegerinnen eingerichtet. Diese erhielten ein festes Gehalt von 80 bis 100 Gulden jährlich neben freier Station und einheitliche Kleidung. Sie übten in Privathäusern Krankenpflege aus, gegen eine Vergütung von 15 Kreuzern bis 1 Gulden täglich an den Verein. Eine gemeinsame Hausordnung regelte den Dienst.

Bald kamen aber auch Anforderungen von Krankenanstalten auf Überlassung von Pflegerinnen, u. a. von den Universitätskliniken in Heidelberg. Im Krieg 1866 konnten bereits 51 ausgebildete Krankenwärterinnen zur Verfügung gestellt werden. Gestützt auf die Kriegserfahrungen wurde nun das Ziel verfolgt, Frauen und Mädchen mit gehobenem Bildungsstand zu den Kursen heranzuziehen. Zu diesem Zweck wurde in Karlsruhe eine kleine Vereinsklinik mit 7 Betten eröffnet und in Jahresfrist auf 30 Betten erweitert. 1867 folgte die erste Dienstordnung für die Krankenwärterinnen, die zwischen den freiwilligen Wärterinnen und solchen unterschied, die von dem Karlsruher Verein fest angestellt wurden. Für die letzteren wurde, mit Hilfe der Spende eines im Ausland lebenden Badeners, auch ein Pensionsfonds errichtet.

Im Jahre 1869 erging ein Statut über Ausbildung und Verwendung der Krankenwärterinnen, wie sie immer noch genannt wurden, durch das die Ausbildung, Anstellung, Vergütung und dienstliche Stellung genau geregelt würde. Die Dauer der Ausbildung wurde seitdem auf ein Jahr festgesetzt.

Den freiwilligen Krankenpflegerinnen war es freigestellt, bezahlte Anstellungen anzunehmen. Erst allmählich ging man dazu über, von Karlsruhe aus für auswärtige Krankenhäuser, wie Mannheim und Pforzheim und für die Kliniken in Heidelberg, Pflegerinnen im Vertragsverhältnis zur Verfügung zu stellen.

Das Heim, das in Karlsruhe die Krankenpflegerinnen zusammenfaßte, wurde zunächst als „Asyl" bezeichnet. Was man in diesem Hause erreichen wollte, umschrieb die Großherzogin Luise bei der Tagung der Frauenvereine:

„Das wirksamste Mittel zur Herbeischaffung eines festen Haltes scheint mir die Festigung des genossenschaftlichen Sinnes, sozusagen eines in der guten Bedeutung des Wortes zu verstehenden Corpsgeistes. [104] Deshalb müssen die Pflegerinnen notwendig der Genossenschaft angehören. Wir haben zwei Vereins-Hospitäler, und nachdem wir nur daher unsere Pflegerinnen nehmen, ist es vorwärts gegangen, weil dieselben fühlen, daß der Verband, dem sie angehören, Gutes leistet. Das gibt gehobenen Mut, moralische Freudigkeit, und diese der Gemütswelt angehörigen Hebel wirken außerordentlich.

Ähnlich wie in Karlsruhe waren die Anfänge einer Reihe von Schwesternschaften, die sich mit dem Ziel der Ausbildung von Kriegskrankenpflegerinnen, meist auf Anregung der Frauenvereine, entwickelten.

In Dresden entstand in den Jahren 1866 und 1867 das Institut der Albertinerinnen. Diese hatten zunächst die Aufgabe, sich für die ArmenKrankenpflege in den Zweigvereinen des soeben gegründeten Albertiner-Vereins zur Verfügung zu stellen. In theoretischen Kursen, die denen der späteren Helferinnen ähnlich waren, wurden die Mitglieder des Dresdner Frauenvereins geschult. Die für die Berufstätigkeit vorgesehenen Pflegerinnen erhielten zusätzlich eine drei- oder mehrmonatige praktische Ausbildung. Auch hier ging es darum, Krankenpflegerinnen aus solchen Schichten zu gewinnen, die bisher den Beruf der „weltlichen“ Krankenwärterin abgelehnt hatten. Durch Anstellung einiger der ausgebildeten Pflegerinnen ergab sich die Unterscheidung der beruflichen und der freiwilligen Albertinerinnen.

In Darmstadt stand man hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung der Krankenpflege auf einem etwas abweichenden Standpunkt. Die engen Beziehungen zu England und zu der Gestaltung der englischen Berufskrankenpflege mögen dazu beigetragen haben, daß der maßgebende Mann in Darmstadt, Dr. Eigenbrodt, schrieb: „Die Krankenpflege wird hoffentlich nach und nach immer mehr ein Feld der freien Erwerbstätigkeit werden. Solange man in weiteren Kreisen, auch unter den gebildeten, noch so wenig den Nutzen einer den Anforderungen der heutigen medizinischen Wissenschaft entsprechenden Krankenpflege zu würdigen und zu schätzen versteht, ist eine fortwährende Unterweisung, Leitung und Beschützung dieser Beruftätigkeit ein unumgänglich notwendiges Bedürfnis.“ Es mag hier daran erinnert sein, daß bei der Abfassung des Statutes für die Alice-Schwestern, ebenso wie bei dem Statut der Badischen Schwestern von 1867, Florence Nightingale als Beraterin heran-[105]gezogen war. Auch späterhin wurden noch vielfach die Schwestern — besonders solche, die Oberinnenstellungen einnehmen sollten — zur Erweiterung des Gesichtskreises und zum Kennenlernen abweichender Praxis nach England zur Ausbildung geschickt.

In Bayern ging man insofern einen wesentlich anderen Weg, als zunächst im Jahre 1874 eine kleine Krankenanstalt gegründet wurde, um als Mittelpunkt für die Ausbildung von Krankenpflegerinnen zu dienen. Bereits im Jahre 1874 wurde ein sechsmonatiger Ausbildungskursus festgelegt. Im Jahre 1889 begann man mit der Errichtung der großen Münchener Krankenanstalt, die zum Ausgangspunkt der sehr glücklichen Entwicklung der Bayrischen Schwesternschaft wurde.

In Berlin hatte die Königin Augusta1 das Augusta-Hospital in enger Verbindung mit der Charité geschaffen. Die Aufgabe der Krankenpflege dort wurde jedoch nicht dem gleichzeitig gegründeten Vaterländischen Frauenverein, sondern dem Berliner Frauern-Lazarett-Verein übertragen. Auch sonst neigte man anfänglich im Vaterländischen Frauenverein dazu, für das sich rasch ausdehnende Arbeitsfeld die Schwestern anderer Verbände heranzuziehen. Im Gesamtgebiet des Vaterländischen Frauenvereins waren bis zum Jahre 1882 erst drei Mutterhäuser entstanden, in Hamburg, Elberfeld und Kassel. Die Zweigvereine des Vaterländischen Frauenvereins hatten die Aufgabe erhalten, in erster Linie Pflegekräfte für die Kriegsvorbereitung zu gewinnen. Es handelte sich hier also um ein ganz bewußtes Vorgehen der Frauenzweigvereine im Sinne der Zielsetzung des Roten Kreuzes.

Erst gegen Ende des Jahrzehnts von 1870 bis 1880 setzte sich die Gewohnheit durch, daß man allmählich den Ausdruck „Schwester vom Roten Kreuz", „Mutterhaus“ und „Oberin“ als feststehend betrachtete. Der Ausdruck „Rotkreuzschwester“ entstammte dem Volksmund. Trotz der erwähnten Abweichungen in Darmstadt hatte sich das Prinzip durchgesetzt, daß sich die Krankenpflegerinnen in einer Hausgemeinschaft, die zunächst als „Asyl" bezeichnet wurde, zusammenfanden. Aus dieser Hausgemeinschaft entstand der Ausdruck „Schwester“ und „Mutterhaus", und an die Spitze der Gemeinschaft trat die „Oberin“.

Bei den bisher genannten Schwesternschaften von Frauenvereinen blieb das Verhältnis des Frauenvereins zu den Schwestern zunächst das [106] eines Schutzes und einer materiellen Hilfsstellung. Die Frauenvereine hatten die Aufgabe, die Altersversorgung sicherzustellen, und vor allen Dingen für Ausbildungsgelegenheit Sorge zu tragen, am liebsten in eigenen Anstalten. Man war sich dabei bewußt, daß es nicht die Aufgabe sei, der Bevölkerung Anstalten zu schaffen, in denen die kranke Bevölkerung versorgt würde. Vielmehr sollten kleine Musteranstalten geschaffen werden, die in erster Linie der Ausbildung des Schwesternnachwuchses dienten, zugleich aber einen neuen Begriff des hygienisch einwandfreien Krankenhauses im Zeitalter der beginnenden Antisepsis und Asepsis verwirklichen sollten.

Eine weitere dritte Gruppe von Schwesternschaften ist zunächst meist ohne jeden Zusammenhang mit dem Roten Kreuz aus der Initiative hervorragender Frauen entstanden, die sich selbst dem Krankenpflegeberuf widmeten. Diese Schwesternschaften sind durchgängig aus kleinsten Anfängen in der Mitte der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts hervorgegangen. Das Clementinenhaus in Hannover fing damit an, daß die Freiin von Lützerode einige Krankenpflegerinnen in einer Mietwohnung in Hannover sammelte. Unter ihr entwickelte sich die Schwesternschaft, die sich hauptsächlich der Privatpflege widmete, in glücklicher Weise. Um irgendwo Anlehnung zu finden, setzte sie sich mit dem Vaterländischen Frauenverein, später auch mit dem Provinzialverein vom Roten Kreuz in Verbindung. Der Gedanke, sich ein eigenes Krankenhaus zu schaffen, machte es notwendig, dem Institut, das bis dahin eine ganz persönliche Sache der Freiin von Lützerode gewesen war, die Rechtsform einer Stiftung zu geben, in deren Vorstand das Rote Kreuz ein bestimmendes Recht hatte.

In ähnlicher Weise entstand der Gräfin-Rittberg-Verein in Berlin; die Gräfin Rittberg ließ sich mit einer Freundin in einer Wohnung in Berlin nieder, um Privatpflege zu treiben. Auch dieses Haus erlangte die Rechte einer Stiftung mit loser Anlehnung an den Preußischen Landesverein vom Roten Kreuz. Ähnlich war die Entstehung der Schwesternschaft vom Roten Kreuz in Köln-Lindenthal durch die frühere Diakonissin, spätere Oberin Schmiede.

Eine weitere vierte Gruppe von Schwesternschaften entstand aus der Initiative der Vaterländischen Frauenvereine, z. B. in Kiel und Bremen. [107] Die Pflegerinnen wurden zunächst außerhalb des eigenen Hauses ausgebildet. Bald zeigte die Entwicklung, daß die Vaterländischen Frauenvereine sich der Aufgabe nicht gewachsen sahen, die Verpflichtungen gegenüber den Schwestern zu erfüllen. Infolgedessen wurden auch diese Schwesternschaften zu selbständigen Rechtspersönlichkeiten entwickelt und wenigstens, soweit sie in Preußen ansässig waren — dem Preußischen Landesverein mehr oder weniger lose angegliedert.

Als fünfte Gruppe erwuchsen aus der Initiative der um die Jahre 1870/71 neu entstehenden Männerzweigvereine, allerdings in enger Arbeitsgemeinschaft mit den Vaterländischen Frauenvereinen, die Schwesternschaften in Frankfurt a. M., Quinckestr., Wiesbaden, Schöne Aussicht usw.

Im Jahre 1882 traten zum erstenmal die Bestrebungen auf, die Mutterhäuser des Roten Kreuzes in sich zu einem Verbande zusammenzuschließen. Diese ersten Versuche scheiterten. Erst zehn Jahre später wurde der Gedanke verwirklicht und hat wesentlich zum Aufblühen des Rotkreuzschwesternwesens beigetragen.

Die Kriegssanitätsordnung von 1878 hatte auf die weitere Entwicklung des Schwesternwesens keinen merkbaren Einfluß. Die Art der Eingliederung in den Heeressanitätsdienst wurde durch sie nicht geklärt. Auch die anderen dringenden Fragen, die das Deutsche Rote Kreuz beschäftigten, wie die Kranken- und Altersversorgung der Schwestern, erfuhren durch sie keine Förderung. So verlangsamte sich zunächst das Tempo der Neugründungen.

Erst um die Jahrhundertwende entstanden abermals neuartige Formen, wie die Schwesternschaften in Meiningen, Coburg und Gotha, die als landesherrliche Stiftungen errichtet wurden, dem Verband Krankenanstalten und Mutterhäuser vom Roten Kreuz beitraten, sonst aber völlig unabhängig blieben. Diese Schwesternschaften entstanden gleichzeitig mit den Landeskrankenhäusern, neben denen sie ihre eigenen Mutterhäuser erhielten.

Als vierte Thüringer Schwesternschaft schließt sich das Sophienhaus in Weimar an, das sein eigenes Krankenhaus erhielt, im übrigen aber mit dem Patriotischen Institut in Weimar eng verbunden war.

Diese Thüringer Mutterhäuser erhielten die besondere Aufgabe der [108] Entsendung von Schwestern in die Gemeindekrankenpflege, der sich seitdem stets der größte Teil der Schwestern gewidmet hat. Die Verpflichtung zum militärischen Sanitätsdienst war die Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum Deutschen Roten Kreuz und für die Führung von Abzeichen und Tracht.

Noch loser als die Thüringer Stiftungshäuser waren dem Deutschen Roten Kreuz die Städtischen Schwesternschaften in Offenbach, Düsseldorf und Quedlinburg angegliedert. Sie bestanden aus den Schwestern der Städtischen Krankenanstalten dieser Orte, die zwar unmittelbare städtische Angestellte waren und blieben, jedoch mit dem Eintritt in den Mutterhausverband des Roten Kreuzes die Verpflichtungen für den Sanitätsdienst übernahmen und das Recht erhielten, die Tracht des Roten Kreuzes zu tragen. Das Bewußtsein, dem großen Schwesternverband des Deutschen Roten Kreuzes anzugehören, wurde ein Band innerer Gemeinschaft für diese Schwesternschaften, die zwar nicht in der Wirtschaftsform des Mutterhauses organisiert waren, aber in ihrer geistigen und berufsethischen Haltung sich an ihre Seite stellten.

Einer besonderen Erwähnung bedarf das Mutter- und Krankenhaus in Gnesen, das besonders wichtige Aufgaben an der Ostgrenze zu übernehmen hatte. Diese Schwesternschaft mußte 1919 unter Verlust aller unbeweglichen und fast aller beweglichen Habe in Ermangelung jeder weiteren Arbeitsmöglichkeit ihre Heimat verlassen und fand durch freundliches Entgegenkommen der Stadt Landsberg a. W. dort eine neue Heimstätte.

Um die Anforderungen an eine Schwesternschaft, die unter dem Zeichen des Roten Kreuzes arbeiten sollte, zu umgrenzen, hatte anschließend an das Gesetz zum Schutz des Roten Kreuzes vom 22. März 1902 das Zentralkomitee der deutschen Vereine vom Roten Kreuz Grundsätze aufgestellt, die für die Aufnahme von Krankenpflegevereinigungen in die Organisation des Roten Kreuzes maßgebend sein sollten. Diese Grundsätze tragen das Datum vom 2. April 1902. Sie bildeten die Voraussetzungen dafür, daß die oben bereits erwähnten Schwesterngruppen städtischer Krankenanstalten den Antrag auf Aufnahme in das Rote Kreuz stellen konnten.

[109] Die Voraussetzungen für die Aufnahme erstreckten sich nicht nur auf die Verpflichtung, innerhalb der ersten zehn Mobilmachungstage mindestens die Hälfte des Bestandes an Schwestern für die freiwillige Kriegskrankenpflege zur Verfügung zu stellen, sondern ganz besonders wurde eine Gewähr dafür verlangt, daß Mitglieder, die sich nicht völliger Unbescholtenheit erfreuten, aus dem Verband der Vereinigung zu entfernen waren, daß weiter die Mitglieder der Vereinigung körperlich leistungsfähig sein, eine ausreichende Bildung besitzen und sich über die erforderliche technische Vorbildung im Sanitätsdienst ausweisen konnten, und zwar durch mindestens einjährige Pflegetätigkeit in einem Krankenhaus und durch eine besondere Prüfung.

Durch die Bundesratsverordnung vom 22. März 1906 waren zwar erstmalig amtliche Bestimmungen für die Prüfung von Krankenpflegerinnen aufgestellt worden. Diese wurden jedoch für Schwestern vom Roten Kreuz nicht als ausreichend angesehen. Die Tagung des Verbandes deutscher Krankenpflegeanstalten vom Roten Kreuz im Oktober 1907 beschloß demgemäß, für die eigenen Krankenpflegeschulen die Durchführung von amtlichen Abschlußprüfungen zu fordern und die Voraussetzungen für die Ausbildung auf eine längere Ausbildungszeit als die vorgeschriebene einjährige hinaus auszudehnen.

Der Wunsch der Steigerung der beruflichen Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der eigenen Schwestern führte zur Gründung der Oberinnenschule vom Roten Kreuz im Jahre 1902, die auf Anregung der Oberin Clementine von Wallmenich in München eingerichtet wurde. Später, am 1. Oktober 1905, wurde diese Schule, die von vornherein als Wanderinstitut gedacht war, nach Kiel verlegt. Die Ausbildungsdauer dieser Oberinnenschule betrug 5 Monate. An die Aufnahme in die Oberinnenschule wurden hohe Anforderungen der persönlichen Eignung und der krankenpflegerischen Erfahrung gestellt. Der Unterricht erstreckte sich auf berufsethische und berufstechnische Fragen der Schwester, auf die Geschichte und die Aufgaben der freiwilligen Krankenpflege und des Roten Kreuzes, auf Kenntnis der Wirtschafts- und Bürobetriebe des Krankenhauses, Versicherungswesen und Sozialgesetzgebung. Es gehörte auch hinzu das Thema Kriegsausrüstung sowie französische und englische Konversation.

[110] Zum Beginn des Weltkrieges zählte das Deutsche Rote Kreuz 52 Mutterhäuser und Schwesternschaften mit rund 5000 Schwestern.

Die Schwesterntrachten waren noch recht verschieden; nur in Norddeutschland war die von der Tracht der Armeeschwester abgeleitete preußische Schwesterntracht durch Verordnung vom 25. März 1912 eingeführt. Es ist die gleiche Tracht, die heute sämtliche Deutsche Rotekreuzschwestern tragen.

Die Mutterhäuser und Schwesternschaften untereinander wiesen recht erhebliche Unterschiede auf, die mit der verschiedenartigen Entstehungsweise und der unterschiedlichen wirtschaftlichen Stellung als rechtlich völlig selbständige Mutterhäuser oder als Gruppe von Schwestern eines Städtischen Krankenhauses verbunden waren.

Trotzdem hatte sich ein bestimmter Typ der Rotkreuzschwester herausgebildet, der sich wesentlich von allen anderen vorhandenen Schwesterntypen unterschied. Entscheidend war der Gedanke des Mutterhauses als der Gemeinschaft der Schwestern unter Führung der Oberin. Das Mutterhaus hatte über das Arbeitsfeld und die Tätigkeit jeder einzelnen Schwester zu bestimmen. Es sorgte für den Nachwuchs. Ihm lag die Verpflichtung der Versorgung im Falle der Erkrankung, der Berufsunfähigkeit und des Alters ob. Dem Umfang nach war je nach Lage der einzelnen Schwesternschaft diese Versorgung verschieden gestaltet. Der Grundsatz jedoch war überall der gleiche. Allen Schwesternschaften gemeinsam war das Ziel bester beruflicher Leistung auf Grund sorgfältiger charakterlicher Erziehung auf einer religiös-sittlichen Grundlage, deren lebendiger Ausdruck das Gemeinschaftsleben des Mutterhauses war. Die besondere Verpflichtung zum Kriegssanitätsdienst bildete ein alle Mutterhäuser und Schwesternschaften vereinigendes Band, unbeschadet des sehr streng gehüteten Eigenlebens, das jede einzelne Schwesternschaft für sich vielleicht nur allzusehr führte. Infolgedessen war es auch nicht ausgeschlossen, daß die Mutterhäuser miteinander in Wettbewerb traten und sogar unter den Mutterhäusern in einer Stadt Spannungen entstanden, die sachlich nicht gerechtfertigt waren.

Das Wichtigste, das über allen Unterschieden stand, war die gemeinsame Einsatzbereitschaft und Berufsfreudigkeit und der Stolz, unter dem Zeichen des Roten Kreuzes unter Zurücksetzung der eigenen Person [111] dienen zu dürfen, im Frieden sowohl wie, wenn es sein mußte, im Krieg. Der Weltkrieg hat die große Bewährung der eigenen Schwesternschaften unter dem Zeichen des Roten Kreuzes gebracht.

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