Sanitätsdienst
Allgemeines

Der Begriff Sanitätsdienst steht im Deutschen Roten Kreuz für unterschiedliche Aufgaben, denen gemein ist, dass verletzten oder akut erkrankten Menschen medizinisch geholfen wird. Charakteristisch für den Sanitätsdienst ist die ambulante Hilfe. Er leistet außerhalb eines Krankenhauses oder einer Arztpraxis zeitnah erweiterte Erste Hilfe, d.h. er gehört nicht zum Gesundheitssystem, sondern ist diesem vorgeschaltet.
Der Sanitätsdienst der Bereitschaften ist ein Hauptaufgabenfeld. Sanitätsdienstliche Tätigkeiten und der Bedarf an entsprechender Qualifizierung gibt es auch in der Bergwacht, im Jugendrotkreuz und in der Wasserwacht.
Aufgabenbereiche
Katastrophenschutz
Das DRK stellt für den Katastrophenschutz — hier genauer: für den medizinischen Katastrophenschutz — eigene Einsatzformationen auf (organisationseigener Katastrophenschutz) und es beteiligt sich mit Personal und Material an öffentlichen Einsatzformationen (staatlicher Katastrophenschutz). Dieses Einsatzpotential wird häufig auch für Großschadensereignisse unterhalb des sehr seltenen Katastrophenfalls eingesetzt. Dieser Aufgabenbereich wird daher auch allgemeiner als nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr bezeichnet.
Sanitätswachdienst
Bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen ist ein Sanitätswachdienst vor Ort, um bei gesundheitlichen Notfällen schnell helfen zu können und damit den Rettungsdienst und die Krankenhäuser zu entlasten. Der Sanitätswachdienst kommt vorsorglich zum Einsatz, ohne dass bereits ein Notfall eingetreten ist. Er wird als privatwirtschaftliche Dienstleistung meist von Kreisverbänden und Ortsvereinen über die Rotkreuz-Gemeinschaft Bereitschaft angeboten.
Bundeswehr
Als Nationale Gesellschaft ist das DRK verpflichtet, den Sanitätsdienst der Bundeswehr zu unterstützen. Es stellt damit neben den Reservisten zusammen mit dem Malteser Hilfsdienst und der Johanniter-Unfall-Hilfe gewissermaßen die zweite Reserve der Bundeswehr dar. Die Verpflichtung ist in Deutschland seitens des Staates im DRK-Gesetz1 und seitens des Roten Kreuzes in allen Vereinssatzungen festgeschrieben. Um den Schutz der Genfer Abkommen zu genießen, müssen die bei der Bundeswehr eingesetzten DRK-Helfer den Militärgesetzen und -vorschriften unterstellt werden.2
Bis zum russischen Überfall auf die Ukraine in 2022 war das nur eine sehr entfernte Möglichkeit. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr bedurfte nicht der Unterstützung. Das ändert sich bei ein möglichen größeren Einsatz im Ausland, zum Beispiel im Bündnisfall im Rahmen der NATO. Daher wurde 2024 in einem → Positionspapier die Zusammenarbeit im Einsatzfall einschließlich des Bedarfs an Unterstützung der Bundeswehr durch das DRK näher beschrieben. Eine dauerhafte Mitwirkung der Nationalen Gesellschaft, auch zu Friedenszeiten, so wie in der Schweiz durch den Rotkreuzdienst, gibt es in Deutschland nicht und ist trotz der veränderten Sicherheitslage nicht vorgesehen.
Schulsanitätsdienst
Die seitens des DRK in der Regel vom Jugendrotkreuz getragenen Schulsanitätsdienste leisten Erste Hilfe in der Schule. Es handelt sich um Schüler, die ihren Mitschülern helfen. Die Organisation in der Schule kann zum Beispiel eine dauerhafte Arbeitsgemeinschaft oder auch Wahlpflichtunterricht sein, möglicherweise kombiniert mit einem Angebot der Ganztagsschule.
Helfer-vor-Ort
Wenn ein Notruf für den Rettungsdienst eingeht, dann werden – vor allem im ländlichen Gebiet – ehrenamtliche Voraushelfer (Helfer-vor-Ort) zum Einsatzort geschickt, wenn sie vor dem professionellen Rettungsdienst eintreffen können. Insbesondere bei Herz-Kreislauf-Stillständen verbessern sich dadurch die Überlebenschancen des Betroffenen.
Bergrettungsdienst
Die Bergwacht ist der Rettungsdienst für unwegsame Gelände, der Bergrettungsdienst, vor allem in den deutschen Mittelgebirgen. Zur Grundausbildung der aktiven Angehörigen der Bergwacht gehört daher eine Sanitätsausbildung, die um die Besonderheiten des Bergrettungsdienstes erweitert ist.
Wasserrettungsdienst
Die Hilfe bei Notfällen am und auf dem Wasser durch die Wasserwacht, der Wasserrettungsdienst, beschränkt sich nicht auf Erste Hilfe, sondern schließt immer auch sanitätsdienstliche Maßnahmen ein. Daher sind Elemente der Sanitätsausbildung in der Qualifizierung der Wasserretter enthalten, und Bootsführer der Wasserwacht müssen eine Sanitätsausbildung abgeschlossen haben.
Rettungshunde
Die Rettungshundearbeit ist im DRK dem Sanitätsdienst der Bereitschaften zugeordnet. Der Auftrag einer Rettungshundestaffel ist die Suche nach vermissten, verschütteten oder im Wasser untergegangenen Personen, die nach ihrem Auffinden möglicherweise medizinische Hilfe benötigen. Hundeführer müssen nicht sanitätsdienstlich ausgebildet sein, aber die Qualifikation ist häufig anzutreffen.
Qualifikationsstufen
Bezeichnung | Voraussetzung | Ausbildung | Umfang / UE | Dauer |
---|---|---|---|---|
Ersthelfer | Keine | Rotkreuzkurs | 9 | 1 Tag |
Sanitäter | Ersthelfer | Sanitätsausbildung | 48 | 6 Tage |
Rettungssanitäter | Hauptschulabschluss | Fortbildung | 520 | 3 Monate |
Notfallsanitäter3 | Realschulabschluss | Berufsausbildung | 4600 | 3 Jahre |
Pflegefachkraft4 | überwiegend Realschulabschluss |
Berufsausbildung | 4600 | 3 Jahre |
Arzt | überwiegend Hochschulreife |
Studium | >5500 | 6–7 Jahre |
Facharzt | Arzt | Fortbildung | offen | 5–6 Jahre |
Diese Darstellung ist verkürzt und vereinfachend.
Weitere Informationen
Podcast
- Martin Krumsdorf (INSOHR), Julia Klüpfel, Florian Pawlik, Sanitätsdienstausbildung mit Leidenschaft, in: 7 Gute Gründe (Podcast), München, 23. Juli 2025
Enzyklopädie
- Artikel Sanitätswachdienst, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
- Artikel Bergwacht, Jugendrotkreuz und Wasserwacht
- Artikel Bundeswehr, Genfer Abkommen und Nationale Gesellschaft
Einzelnachweise und Erläuterungen
- ↑ Deutscher Bundestag, Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (DRK-Gesetz, DRKG), Berlin 2008, zuletzt geändert 2023, § 2.
- ↑ Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (I. Genfer Abkommen), Genf 1949, § 26.
- ↑ Das Berufsbild Notfallsanitäter (dreijährige Ausbildung) löste 2014 das bis dahin bestehende Berufsbild Rettungsassistent (zweijährige Ausbildung, 1989–2013) ab. Davor gab es keine Berufsausbildung für den Rettungsdienst.
- ↑ Vormals gab es die drei Berufe Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Altenpflegerin. Die Ausbildungen wurden 2023 zur generalistischen Pflegeausbildung zusammengelegt.