Hundeführer

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Bergungsarbeiten nach dem Einsturz des Historischen Stadtarchivs von Köln am 3. März 2009. Ein Rettungshundeteam des Deut­schen Roten Kreu­zes nach dem Einsatz. – Bild: Raimond Spekking

Ein Hundeführer bildet zusammen mit seinem Rettungshund ein festes Rettungshundeteam. Er ist typischerweise der Halter und Eigentümer des Hundes. Beide werden als Paar auf ihre Einsatzfähigkeit hin geprüft und dürfen nicht in anderer Kombination eingesetzt werden. Die Aufgabe ist ein Ehrenamt in den Bereitschaften.

Anforderungen an den Hundeführer

Die Anforderung an einen Hundeführer sind in der Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams (PPO) beschrieben:

  • Der Hundeführer muss volljährig und ein aktives Mitglied des Deut­schen Roten Kreu­zes sein.1 Da der Rettungshundedienst zum Sanitätsdienst der Bereitschaften gehört, sind Hundeführer zumeist Angehörige einer Bereitschaft.
  • Von der Person wird erwartet, dass sie körperlich und geistig geeignet für die Aufgabe geeignet ist, was durch eine Helferuntersuchung nachgewiesen wird und über soziale Kompetenzen verfügt.<ref name="rhppo">
  • Der Hundeführer muss Wissen und Fähigkeiten in unter anderem Erster Hilfe, auch am Hund, in Kynologie und Sprechfunk erworben haben.1 Die für den Rettungshundedienst spezifischen theoretischen und praktischen Fähigkeiten sind in einer Prüfung, auch gemeinsam mit dem Rettungshund, nachzuweisen.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Deutsches Rotes Kreuz, Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams (Trümmer-/Flächensuche) gemäß DIN 13050 (PPO-RHT [T/F]), 4. überarbeitete Fassung, Berlin, 21. April 2017, Abschnitt A4.