Hauptaufgabenfeld

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Hauptgabenfelder (HAF) wurden mit dem bundesweiten Reformprogramm Strategie 2010plus durch Änderungen der Satzungen von Bundesverband, Landes­verbände und Kreis­verbänden ab 2009 eingeführt. Eine Aufgabe wird zum Hauptaufgabenfeld, indem es auf Vorschlag des Präsidiums des Bundesverbands vom Präsidialrat festgelegt wird.1 Es soll dann in Deutschland flächendeckend und in einheitlicher Qualität angeboten werden. Zur Sicherstellung wurde die Verbandsgeschäftsführung Bund geschaffen, die einem Landesverband, der ein Hauptaufgabenfeld nicht übernehmen kann oder will, diese Aufgabe entziehen und einem anderen Landesverband zuweisen kann. Dazu wurde das Territorialitätsprinzip abgeschwächt.2 Denselben Mechanismus gibt es in den Landes­verbänden mit den Kreis­verbänden und ggf. Bezirks­verbänden mit der Verbandsgeschäftsführung Land.

Steuerkreise

Hauptaufgabenfelder werden in der Regel hauptamtlich koordiniert. Eine Ausnahme waren die Hauptaufgabenfelder besonderer Art, deren Koordination einem Bundesausschuss übertragen war.

Für jedes Hauptaufgabenfeld gibt es ein klein gehaltenen Steuerkreis, dessen Zusammensetzung die VG Bund festlegt. Darin können neben Angehörigen der VG Bund selbst auch Mitarbeiter des Generalsekretariats und Angehörige des Ausschusses Ehrenamtlicher Dienst (AED) auf Bundesebene sein.

Hauptaufgabenfelder

Die Hauptaufgabenfelder waren anfangs Erste Hilfe, Rettungsdienst, Ambulante Pflege und Kindertagesbetreuung als haupt­amtlich getragene Tätigkeitsbereiche sowie Sanitätsdienst und Betreuungsdienst als stärker ehren­amtlich geprägte Bereiche. Letztere wurden als Hauptaufgabenfelder besonderer Art bezeichnet, um sie von den ersteren Tätigkeiten abzugrenzen.

Die Hauptaufgabenfelder wurden später neu gefasst, wobei die bisherige Unterscheidung entfiel. Aktuell (2025) sind das:

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Einzelnachweise

  1. Deutsches Rotes Kreuz, Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. vom 20.03.2009, Geändert durch Beschlussfassung der Ordentlichen Bundesversammlung am 28.11.2014 und der Außerordentlichen Bundesversammlung am 27.02.2015, Berlin 2015, § 16 Abs. 3 Satz 2.
  2. Deutsches Rotes Kreuz, FAQs zur Satzungsreform: Die wichtigsten Änderungen im Überblick, Newsletter März 2009 (ehemals abrufbar unter: https://newsletter.drk-intern.de/09_maerz/09_maerz_fragen_und_antworten.htm), Berlin 2009.