Hauptaufgabenfeld
Allgemeines
Hauptgabenfelder (HAF) wurden mit dem bundesweiten Reformprogramm Strategie 2010plus durch Änderungen der Satzungen von Bundesverband, Landesverbände und Kreisverbänden ab 2009 eingeführt. Eine Aufgabe wird zum Hauptaufgabenfeld, indem es auf Vorschlag des Präsidiums des Bundesverbands vom Präsidialrat festgelegt wird.1 Es soll dann in Deutschland flächendeckend und in einheitlicher Qualität angeboten werden. Zur Sicherstellung wurde die Verbandsgeschäftsführung Bund geschaffen, die einem Landesverband, der ein Hauptaufgabenfeld nicht übernehmen kann oder will, diese Aufgabe entziehen und einem anderen Landesverband zuweisen kann. Dazu wurde das Territorialitätsprinzip abgeschwächt.2 Denselben Mechanismus gibt es in den Landesverbänden mit den Kreisverbänden und ggf. Bezirksverbänden mit der Verbandsgeschäftsführung Land.
Steuerkreise
Hauptaufgabenfelder werden in der Regel hauptamtlich koordiniert. Eine Ausnahme waren die Hauptaufgabenfelder besonderer Art, deren Koordination einem Bundesausschuss übertragen war.
Für jedes Hauptaufgabenfeld gibt es ein klein gehaltenen Steuerkreis, dessen Zusammensetzung die VG Bund festlegt. Darin können neben Angehörigen der VG Bund selbst auch Mitarbeiter des Generalsekretariats und Angehörige des Ausschusses Ehrenamtlicher Dienst (AED) auf Bundesebene sein.
Hauptaufgabenfelder
Die Hauptaufgabenfelder waren anfangs Erste Hilfe, Rettungsdienst, Ambulante Pflege und Kindertagesbetreuung als hauptamtlich getragene Tätigkeitsbereiche sowie Sanitätsdienst und Betreuungsdienst als stärker ehrenamtlich geprägte Bereiche. Letztere wurden als Hauptaufgabenfelder besonderer Art bezeichnet, um sie von den ersteren Tätigkeiten abzugrenzen.
Die Hauptaufgabenfelder wurden später neu gefasst, wobei die bisherige Unterscheidung entfiel. Aktuell (2025) sind das:
- Altenhilfe (bis 2016 Ambulante Pflege; darunter können neben Ambulante Pflege auch Tagesstätten, Seniorenheime, Hausnotruf und andere Aktivitäten fallen),
- Erste Hilfe-Programme, das heißt Erste-Hilfe-Ausbildung,
- Flucht, Migration und Integration (neu seit 2024), zum Beispiel Flüchtlingshilfe,
- Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz (bis 2016: Rettungsdienst; neben Rettungsdienst auch medizinischer Katastrophenschutz und Sanitätsdienst),
- Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung und andere Angebote).
Weitere Informationen
Website
- DRK.de, Verbandsgeschäftsführung Bund
Enzyklopädie
- Artikel Verbandsgeschäftsführung Bund
- Artikel Verbandsgeschäftsführung Land
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. vom 20.03.2009, Geändert durch Beschlussfassung der Ordentlichen Bundesversammlung am 28.11.2014 und der Außerordentlichen Bundesversammlung am 27.02.2015, Berlin 2015, § 16 Abs. 3 Satz 2.
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, FAQs zur Satzungsreform: Die wichtigsten Änderungen im Überblick, Newsletter März 2009 (ehemals abrufbar unter: https://newsletter.drk-intern.de/09_maerz/09_maerz_fragen_und_antworten.htm), Berlin 2009.