Rettungsdienst

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Der Rettungsdienst ist ein Hauptaufgabenfeld des Deut­schen Roten Kreu­zes. Er ist in das Kom­plexe Hilfe­leistungs­system eingebunden. Seine Tätigkeit besteht hauptsächlich in der Erstversorgung von Notfallpatienten und deren Transport in ein Krankenhaus zur ärztlichen Behandlung. Der Marktanteil des DRK am Rettungsdienst in Deutschland wird auf knapp über die Hälfte geschätzt.1

Zu den häufigen Irrtümern zählt, das Deut­sche Rote Kreuz sei in erster Linie eine Rettungsorganisation. Der Rettungsdienst ist eine bedeutende Aufgabe aber nur eine von vielen, durch die Professionalisierung zu einer generischen Dienstleistung geworden, bei der es egal ist, welche Organisation oder Behörde sie erbringt, und im Verhältnis zur gesamten Organisation ist der Rettungsdienst von abnehmender Bedeutung im DRK. Das Amerikanische Rote Kreuz wirkt gar nicht mehr im Rettungsdienst mit.

Aufgaben

Notfallrettung

Zentrale Aufgabe des Rettungsdienstes sind die Notfallrettung, das heißt der Betrieb von Rettungswachen, Rettungswagen (RTW) und Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) im Regelrettungsdienst. Je nach örtlicher Gestaltung können auch andere Rettungsmittel dazu gehören, zum Beispiel in der Luftrettung. Verlegungen zwischen Kliniken gehören zur Notfallrettung und können besondere Fahrzeuge wie einen Intensivtransportwagen (ITW) erfordern.

Krankentransport

Der qualifizierte Krankentransport ist die fachgerechte Beförderung vom kranken oder verletzten Menschen, die keine Notfallpatienten sind. Diese Aufgabe wird im DRK dem Bereich Rettungsdienst zugerechnet.

Betrieblicher Rettungsdienst und Sanitätswachdienst

Zum Aufgabenfeld Rettungsdienst können auch betriebliche Einrichtungen außerhalb der öffentlichen Vorsorge gehören, mit denen das DRK auf privatwirtschaftlicher Basis beauftragt wird, zum Beispiel betrieblicher Rettungsdienst für große Unternehmen, betriebsärztliche Aufgaben und Sanitätswachdienst.

Leitstellen

Vor allem in den Landes­verbänden Badisches Rotes Kreuz, Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz betreiben Gliederungen auch öffentliche Leitstellen für Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz. Vereinzelt geschieht das auch in Niedersachsen und Thüringen.
→ Artikel Leitstelle

Bereichsausnahme und Katastrophenschutz

Seit 2019 können gemeinnützige Hilfsorganisationen wie das Deut­sche Rote Kreuz bei der Beauftragung für den Rettungsdienst bevorzugt werden. Diese Bereichsausnahme von den sonst üblichen Regelungen bei Vergaben der öffentlichen Hand setzt ein ernsthaftes Engagement der betreffenden Gliederung im Katastrophenschutz voraus.

Deutsche Demokratische Republik (1949–1990)

Der Rettungsdienst in der früheren Deutschen Demokratischen Republik (DDR, 1949–1990) war die von DRK der DDR (1952–1990) betriebene Schnelle Medizinische Hilfe (SMH). Sie war unter der Notrufnummer 115 erreichbar.

Weitere Informationen

Websites

Enzyklopädie

Geschichte

Einzelnachweise

  1. Siehe zum Beispiel IGW e.V. (56 %) und ver.di (55 %). Die Berechnungsgrundlage ist unklar.