Verbreitungsarbeit
Allgemeines
Im Aufgabenfeld Verbreitungsarbeit (selten auch: VA, Konventionsarbeit; Schweiz: Diffusion) beschäftigen sich hauptamtliche Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer mit der Verbreitung des Wissens um zwei Themenbereiche innerhalb und außerhalb der Organisation:
Damit im Falle eines bewaffneten Konflikts die Teilnehmer des Konflikts die Regeln beachten, müssen sie kennen. Die Verbreitungsarbeit trägt dazu bei, die Voraussetzung zu schaffen. Sie lindert also im Konfliktfall menschliches Leid dadurch, dass bereits in Friedenszeiten die Regeln des Humanitären Völkerrechts und die sich aus den Grundsätzen ergebende besondere Rolle des zum Beispiel Deutschen Roten Kreuzes vermittelt werden. Daraus ergeben sich die Zielgruppen der Verbreitungsarbeit: Neben der Öffentlichkeit sind es beispielweise die Streitkräfte (in Deutschland die Bundeswehr), zivile Behörden (z.B. Justiz und Polizei) und politische Entscheidungsträger.
Status und rechtliche Grundlage
Die Verbreitungsarbeit ist eine gesetzliche Aufgabe des Deutschen Roten Kreuzes, festgelegt durch das DRK-Gesetz.1 Dadurch überträgt die Bundesrepublik Deutschland eine staatliche Aufgabe, zu der es durch die Genfer Abkommen verpflichtet ist2, an das DRK.
Auf internationaler Ebene hat das Rote Kreuz in den betreffenden Statuten die Verbreitungsarbeit als Aufgabe aller Nationalen Rotkreuz-Gesellschaften festgelegt.3 Diesen Auftrag der Bewegung und die Verpflichtung aus dem DRK-Gesetz hat sich der Bundesverband als satzungsgemäße Aufgabe gegeben.4 Das vererbt sich auch in die Satzungen der nachgeordneten Verbandstufen, zum Beispiel der Landesverbände und Kreisverbände.
Umsetzung in Deutschland
Die Verbreitungsarbeit in Deutschland wird durch folgende Maßnahmen umgesetzt:
- System der Konventionsbeauftragten auf Bundes-, Landes- und Kreisebene,
- Vermittlung von Grundlagen des Humanitären Völkerrechts im Rotkreuz-Einführungsseminar und Rotkreuz-Aufbauseminar,
- Kampagnen und Bildungsmaßnahmen des Jugendrotkreuzes, zum Beispiel das Projekt Humanitäre Schule oder das Planspiel V. Genfer Konvention,
- DRK-Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht (Deutsches Komitee zum Humanitären Völkerrecht),
- jährlicher DRK-Sommerkurs im Humanitären Völkerrecht des Bundesverbands in Berlin,
- Veranstaltungen des Landesverbände, vereinzelt auch von Kreisverbänden,
- jährliche Tagung zum Humanitären Völkerrecht in Ettlingen,
- Teilnahme an der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz,
- ehemals Mitherausgeberschaft der Fachzeitschrift Humanitäres Völkerrecht – Informationsschriften (1988–2017).
Gemäß den Gemeinsamen allgemeine Regeln für die ehrenamtliche Tätigkeit im DRK ist die Verbreitungsarbeit eine Aufgabe aller Rotkreuz-Gemeinschaften, also des gesamten, auf Dauer angelegten Ehrenamts. Meistens engagiert sich vor allem das Jugendrotkreuz dafür, weniger die anderen Gemeinschaften.
Weitere Informationen
Websites
- DRK.de, Verbreitungsarbeit erklärt
- DRK.de, Materialien zur Verbreitungsarbeit
- DRK.de, Newsletter Verbreitungsarbeit
Dokumente
- Deutsches Rotes Kreuz, Positionspapier Verbreitungsarbeit. Die Vermittlung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht und die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond- Bewegung als Aufgabe des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Berlin, 18. November 2022
Enzyklopädie
- Artikel Humanitäres Völkerrecht
- Artikel Genfer Abkommen
- Artikel DRK-Gesetz
- Artikel Konventionsbeauftragter
- Artikel Entdecke das Humanitäre Völkerrecht
Einzelnachweise
- ↑ Das Deutsche Rote Kreuz e. V. [nimmt unter anderem die Aufgabe wahr:] Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung und die Unterstützung der Bundesregierung hierbei. - Deutscher Bundestag, Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (DRK-Gesetz, DRKG), Berlin 2008, zuletzt geändert 2023, § 1, Abs. 2.
- ↑ Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in Friedens- und in Kriegszeiten den Wortlaut des vorliegenden Abkommens in ihren Ländern im weitestmöglichen Ausmass zu verbreiten und insbesondere sein Studium in die militärischen und, wenn möglich, zivilen Ausbildungsprogramme aufzunehmen, damit die Gesamtheit der Bevölkerung und insbesondere die bewaffneten Streitkräfte, das Sanitätspersonal und die Feldprediger seine Grundsätze kennenlernen können. - Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (I. Genfer Abkommen), Genf 1949, Artikel 47. Siehe auch: II. Genfer Abkommen, Artikel 48; III. Genfer Abkommen, Artikel 127; IV. Genfer Abkommen, Artikel 144; I. Zusatzprotokolls, Artikel 83; II. Zusatzprotokolls, Artikel 19.
- ↑ [Die Nationalen Gesellschaften] verbreiten das humanitäre Völkerrecht und unterstützen ihre Regierungen bei dessen Verbreitung; hierzu ergreifen sie von sich aus Initiativen. Sie verbreiten die Grundsätze und Ideale der Bewegung und unterstützen die Regierungen, die sich gleichfalls dieser Tätigkeit widmen. - Deutsches Rotes Kreuz (Hrsg.), Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, Berlin 2007 (Englisch: Statutes of the International Red Cross and Red Crescent Movement, Genf 2006), Artikel 3, Abs. 2.
- ↑ Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung [...]. - Deutsches Rotes Kreuz, Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. vom 20.03.2009, Geändert durch Beschlussfassung der Ordentlichen Bundesversammlung am 28.11.2014 und der Außerordentlichen Bundesversammlung am 27.02.2015, Berlin 2015, § 2, Abs. 3.