Hauptamt

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Hauptamtliche Mitarbeiter sind beruflich für eine Gliederung des Deut­schen Roten Kreu­zes (DRK) tätig. Im Unterschied zum Ehrenamt tauschen sie Zeit gegen Geld, das heißt ihre Arbeitszeit wird vergütet. Im Hauptamt waren 2023 insgesamt ca. 200.000 Menschen für das DRK tätig (2022: ca. 194.000; 2020: ca. 184.000; 2019: ca. 180.000; 2018: ca. 177.000). Für einen Teil dieser Beschäftigten gibt es einen Tarifvertrag.

Formen der Beschäftigung

Hauptamtlich angestelltes Personal

Hauptamtliche Mitarbeiter sind überwiegend Menschen, die für eine Gliederung dauerhaft oder befristet angestellt sind, um gewisse Tätigkeiten durchzuführen. Sie besetzen eine im StellenplanWP vorgesehene Planstelle mit einer StellenbeschreibungWP und haben einen ArbeitsvertragWP mit der Gliederung als ihr Arbeitgeber abgeschlossen. Sie sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

Nebenberufliche Tätigkeit

Der Begriff Hauptamt (HA) wird unscharf verwendet. Im engeren Sinne werden darunter die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verstanden, die eine betrieblich vorgesehene Stelle dauerhaft oder befristet, in Voll- oder Teilzeit besetzen. Im weiteren Sinne fallen darunter auch nebenberuflich Beschäftigte, für die nicht notwendig Abgaben an Sozialversicherungen gezahlt werden, z.B. Kursleiter und Übungsleiter (im Sinne der ÜbungsleiterpauschaleWP). Ein Auslandsdelegierter ist ebenfalls hauptamtlich tätig, weil er bei seiner Aktivierung bezahlt wird.

Leiharbeit

Eine besondere Form der Beschäftigung ist die Leiharbeit. Es gibt sowohl Personen im Deutschen Roten Kreuz, die von einer Gliederung bei einem anderen Unternehmen ausgeliehen werden, als auch solche, die es selbst an andere verleiht. → Artikel Leiharbeit

Organisation

Hauptamtliche Tätigkeiten gibt es auf allen Verbandstufen, vor allem aber in Kreisverbänden, Landesverbänden und im Bundesverband sowie bei ihren jeweiligen Tochtergesellschaften, darüber hinaus auch bei den Blut­spende­diensten und den Schwesternschaften. In Ortsvereinen gibt es sporadisch hauptamtlich Beschäftigte, je nach örtlicher Struktur und wahrgenommenen Aufgaben.

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